Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und

Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes
und Bewerbungsbedingungen
Rahmenvertrag zur Lieferung von kompakten Ultraschallwasserzähler „Q 3 4“ an die
Wasser Nord GmbH & Co. KG
Vergabe-Nr.: WN-2016-005
Vergabeart:
Offenes Verfahren gemäß § 14 SektVO
Ansprechpartner:
Reinhard Wolff
03303/5321-34
[email protected]
Ende der Angebotsfrist:
Datum: 09.08.2016
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Ende der Zuschlagsfrist:
Datum: 23.09.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Bewerbungsbedingungen
(zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurücksenden)
Ausschreibung Rahmenvertrag zur Lieferung von kompakten Ultraschallwasserzähler „Q 3 4“ an die
Wasser Nord GmbH & Co. KG (EU-Amtsblatt vom ... Nr. 2014/S ...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, den in der anliegenden Beschreibung bezeichneten Rahmenvertrag für Lieferleistungen an
die Wasser Nord GmbH & Co. KG im Offenen Verfahren nach SektVO zu vergeben. Bei Abgabe eines
Angebotes sind die nachfolgenden Bedingungen zu beachten. Mit der Abgabe des Angebotes erkennen Sie
diese Bedingungen an.
1. Sektorenverordnung
Diese Beschaffung erfolgt im Offenen Verfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO) und unter
Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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2. Zugelassene Kommunikationsmittel
Sämtliche Vergabeunterlagen werden online zur Verfügung gestellt und sind durch die Bieter abzurufen unter
http://wassernord.de/cms/zeigeBereich/49/ausschreibungen.html
Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Demgegenüber sind vollständige Angebote in Papierform bei der genannten Vergabestelle einzureichen.
Elektronisch bzw. per E-Mail eingesandte Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet.
Im Übrigen erfolgt die Kommunikation (insbesondere Bieterfragen) schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail).
3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
3.1. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.2. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3.3. Angebote von Einzelbietern, die zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft anbieten, werden
ausgeschlossen.
4. Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
Fragen der Bieter zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich schriftlich - auch
per Email oder per Telefax - an die oben genannte Stelle zu richten; und zwar spätestens bis zum
01.08.2016.
5. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung
beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hinweis an die oben genannte Stelle erbeten.
6. Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
6.1 Beabsichtigt ein Bieter, die ausgeschriebenen Leistungen (oder Teile davon) an Nachunternehmer zu
vergeben, muss er dies im Angebot angeben, außerdem nach dem Muster Art und Umfang der durch
Nachunternehmer auszuführenden Leistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung.
6.2. Ferner hat der Bieter die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Eignungsnachweise
betreffend der Nachunternehmer auf Verlangen zu übergeben.
6.3. Für den Fall des Angebots von Bietergemeinschaften, haben diese auf Verlangen des Auftraggebers eine
Erklärung abzugeben, dass sie für den Fall der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch haften und welches
Mitglied der Bietergemeinschaft diese im Vergabeverfahren vertritt.
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7. Öffnung der Angebote und Frist zur Abgabe der Angebote
Die Öffnung der Angebote erfolgt am 09.08.2016, 14:00 Uhr. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht
zugelassen. Angebote müssen bis zu diesem genannten Datum und der genannten Uhrzeit bei der oben
genannten Vergabestelle abgegeben werden bzw. dieser vorliegen.
8. Prüfung der Eignung der Bieter
Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt unter den Gesichtspunkten der finanziellen und wirtschaftlichen
sowie fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der im Angebotsschreiben genannten
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise.
9. Zuschlags- bzw. Wertungskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Dies beurteilt sich anhand der nachfolgenden
Kriterien:

Angebotspreis mit einem Gewicht von 80 %

Bewertung von im Einzelnen festgelegten Qualitätsanforderungen mit einem Gewicht von insgesamt 20 %
(siehe unten)
Das wirtschaftlichste Angebot (§ 52 Abs. 2 SektVO) wird im Einzelnen wie folgt ermittelt:
Die Angebote werden nach einem Punktesystem bewertet. Hierbei können maximal 100 Punkte erzielt
werden.
Von den erzielbaren 100 Punkten entfallen

maximal 80 Punkte auf den Angebotspreis

maximal 20 Punkte von im Einzelnen festgelegten, insgesamt sieben Qualitätsanforderungen bzw.
Qualitätsmerkmalen, die bei Vorliegen in die Wertung positiv mit eingehen, allerdings insgesamt mit einem
Gewicht von nicht mehr als 20 %
Die auf das Kriterium Angebotspreis entfallenen Punkte werden gemäß der nachstehenden tabellarischen
Erläuterung ermittelt, wobei für jedes Jahr des Rahmenvertrages („3+1“) die Möglichkeit besteht, einen jährlich
festgelegten Preis anzubieten, wobei als Menge für jedes Jahr die Zahl von 3500 Stück nur für die Wertung
festgelegt und angenommen wird und somit ein Durchschnittspreis in die Wertung eingeht. Mit dem Preis bzw.
Preisen können maximal 80 Punkte erreicht werden. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung des
niedrigsten Preises wird die Wertung des jeweiligen Preises nach folgender Ermittlungsformel vorgenommen
bzw. die Punktzahl für den Preis ergibt sich wie folgt:
Angebotspreis niedrigster Bieter
× 80
Angebotspreis Bieter X
Anliegend findet sich auch die Bewertungsmatrix für die sieben genannten Qualitätsanforderungen , die
jeweils bei Nichtvorliegen nicht zum Ausschluss führen (kein Mindestkriterium), aber mit 0 bewertet
werden, bei Vorliegen hingegen jeweils mit 10 Punkten bewertet werden, wobei die Maximalzahl von 70
Punkten auf die in die Wertung eingehende Maximalzahl von 20 Punkten (20 %) umgerechnet werden.
Rundungen werden hierbei nicht vorgenommen, um ein exaktes Wettbewerbsergebnis zu erhalten. Diese
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Qualitätsanforderungen bzw. Produkteigenschaften und Nebenleistungen zählen zum Vertragsgegenstand,
soweit sie jeweils mit angeboten werden.
Bewertungsmatrix
Angebotspreise
Preis pro
Zähler
Anzahl Zähler
1.
2.
3.
4.
Lieferung 2017
Lieferung 2018
Lieferung 2019
Weitere Lieferung
Summe Angebotspreise
Niedrigster Angebotspreis
entspricht in Wertungspunkten
Gewichteter Angebotspreis in Punkten
(80% der Gesamtwertung)
3500
3500
3500
3500
Gesamtpreis
(netto)
-
80
maximal: 80
-
Qualitätsanforderungen
Anzeige und Datenübertragung
1.
mind. 8 stelliges LC Display
0 oder 10 Punkte
-
2.
Energiesparmodus
0 oder 10 Punkte
-
3.
Messintervall mind. alle 2 Sekunden
0 oder 10 Punkte
-
Verpackung und Entsorgung
0 oder 10 Punkte
4.
Verpackungen werden zurückgenommen.
0 oder 10 Punkte
-
5.
Zählermodell und Zählernummer auf
Verpackung ausgewiesen
0 oder 10 Punkte
-
6.
Zähler einzeln luftdicht verpackt
0 oder 10 Punkte
-
7.
Anlieferung in Euro-Gitterbox
0 oder 10 Punkte
-
70
-
maximal: 20
-
Maximale Punktzahl / Summe
Gewichtete Punktzahl Qualitätsanforderungen (20% der Gesamtwertung)
Gesamtpunktzahl zur Bewertung
5
maximal: 100
-
€
€
€
€
€
10. kostenfreie Teststellung
Der in die nähere Auswahl kommende Bieter kann zu einer kostenfreien Teststellung bei der
Vergabestelle bestehend aus genau zwei Musterzählern zuzüglich einer Demonstration der Auslesung
aufgefordert werden, ohne dass hierzu eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht. Sollte die
Teststellung verweigert werden oder insoweit erfolglos verlaufen, als die getesteten Produkte nicht die
Eigenschaften der in diesem Verfahren angebotenen Produkte aufweisen, so ist damit ein
Mindestkriterium für die Zuschlagserteilung nicht erreicht und der Zuschlag darf in diesem Fall nicht
erfolgen. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, eine Teststellung überhaupt oder mit allen Bietern
durchzuführen, sondern wird diese allenfalls mit dem Bestbieter durchführen.
11. Stelle, an die sich die Bieter zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße wenden können:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Heinrich-Mann-Allee 107,
14473 Potsdam, Telefon: 0049-331-866-1719, Fax: 0049-331-866-1652
12. Äußere Form der Angebote
Die Angebotsabgabe erfolgt schriftlich in Papierform. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen und
per E-Mail eingegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen! Angebote sind als solche
zu kennzeichnen und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Rahmenvertrag zur Lieferung
von kompakten Ultraschallwasserzähler „Q 3 4“ an die Wasser Nord GmbH & Co. KG“ bei der Vergabestelle
einzureichen.
Die geforderten Preise sind vollständig einzutragen und das Angebot zu unterschreiben. Ebenso zu
unterschreiben ist der Rahmenvertrag, der zweifach unterschrieben einzureichen ist und nur im Falle
eines Zuschlages von der Vergabestelle gegengezeichnet wird und damit zustande kommt.
Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
13. Kostenerstattung
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Die Vervielfältigungskosten für die Versendung dieser
Vergabeunterlagen werden nicht erstattet.
14. Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Dieses gilt ungeachtet des Umstandes,
dass und soweit bei einzelnen Qualitätsanforderungen, nämlich bei den technischen Anforderungen, ein
Gleichwertigkeitsnachweis zugelassen ist. Die Gleichwertigkeitsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
15. Sprache
Angebote sowie sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher
Sprache abzufassen.
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16. Aufklärungspflicht
Nach Öffnung der Angebote dürfen von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel
über die Angebote oder den Bieter zu beheben.
17. Bindefrist
Die Bindefrist endet am 23. September 2016.
Diese Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit den Bewerbungsbedingungen ist nicht
Bestandteil der Angebotsunterlagen und kann beim Bieter verbleiben!
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