Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und Bewerbungsbedingungen Rahmenvertrag zur Lieferung von kompakten Ultraschallwasserzähler „Q 3 4“ an die Wasser Nord GmbH & Co. KG Vergabe-Nr.: WN-2016-005 Vergabeart: Offenes Verfahren gemäß § 14 SektVO Ansprechpartner: Reinhard Wolff 03303/5321-34 [email protected] Ende der Angebotsfrist: Datum: 09.08.2016 Uhrzeit: 14.00 Uhr Ende der Zuschlagsfrist: Datum: 23.09.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Bewerbungsbedingungen (zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurücksenden) Ausschreibung Rahmenvertrag zur Lieferung von kompakten Ultraschallwasserzähler „Q 3 4“ an die Wasser Nord GmbH & Co. KG (EU-Amtsblatt vom ... Nr. 2014/S ...) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, den in der anliegenden Beschreibung bezeichneten Rahmenvertrag für Lieferleistungen an die Wasser Nord GmbH & Co. KG im Offenen Verfahren nach SektVO zu vergeben. Bei Abgabe eines Angebotes sind die nachfolgenden Bedingungen zu beachten. Mit der Abgabe des Angebotes erkennen Sie diese Bedingungen an. 1. Sektorenverordnung Diese Beschaffung erfolgt im Offenen Verfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO) und unter Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 2 2. Zugelassene Kommunikationsmittel Sämtliche Vergabeunterlagen werden online zur Verfügung gestellt und sind durch die Bieter abzurufen unter http://wassernord.de/cms/zeigeBereich/49/ausschreibungen.html Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Demgegenüber sind vollständige Angebote in Papierform bei der genannten Vergabestelle einzureichen. Elektronisch bzw. per E-Mail eingesandte Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet. Im Übrigen erfolgt die Kommunikation (insbesondere Bieterfragen) schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail). 3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 3.1. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 3.2. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. 3.3. Angebote von Einzelbietern, die zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft anbieten, werden ausgeschlossen. 4. Auskünfte zu den Vergabeunterlagen Fragen der Bieter zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich schriftlich - auch per Email oder per Telefax - an die oben genannte Stelle zu richten; und zwar spätestens bis zum 01.08.2016. 5. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hinweis an die oben genannte Stelle erbeten. 6. Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer und Bietergemeinschaften 6.1 Beabsichtigt ein Bieter, die ausgeschriebenen Leistungen (oder Teile davon) an Nachunternehmer zu vergeben, muss er dies im Angebot angeben, außerdem nach dem Muster Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung. 6.2. Ferner hat der Bieter die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Eignungsnachweise betreffend der Nachunternehmer auf Verlangen zu übergeben. 6.3. Für den Fall des Angebots von Bietergemeinschaften, haben diese auf Verlangen des Auftraggebers eine Erklärung abzugeben, dass sie für den Fall der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch haften und welches Mitglied der Bietergemeinschaft diese im Vergabeverfahren vertritt. 3 7. Öffnung der Angebote und Frist zur Abgabe der Angebote Die Öffnung der Angebote erfolgt am 09.08.2016, 14:00 Uhr. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Angebote müssen bis zu diesem genannten Datum und der genannten Uhrzeit bei der oben genannten Vergabestelle abgegeben werden bzw. dieser vorliegen. 8. Prüfung der Eignung der Bieter Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt unter den Gesichtspunkten der finanziellen und wirtschaftlichen sowie fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der im Angebotsschreiben genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise. 9. Zuschlags- bzw. Wertungskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Dies beurteilt sich anhand der nachfolgenden Kriterien: Angebotspreis mit einem Gewicht von 80 % Bewertung von im Einzelnen festgelegten Qualitätsanforderungen mit einem Gewicht von insgesamt 20 % (siehe unten) Das wirtschaftlichste Angebot (§ 52 Abs. 2 SektVO) wird im Einzelnen wie folgt ermittelt: Die Angebote werden nach einem Punktesystem bewertet. Hierbei können maximal 100 Punkte erzielt werden. Von den erzielbaren 100 Punkten entfallen maximal 80 Punkte auf den Angebotspreis maximal 20 Punkte von im Einzelnen festgelegten, insgesamt sieben Qualitätsanforderungen bzw. Qualitätsmerkmalen, die bei Vorliegen in die Wertung positiv mit eingehen, allerdings insgesamt mit einem Gewicht von nicht mehr als 20 % Die auf das Kriterium Angebotspreis entfallenen Punkte werden gemäß der nachstehenden tabellarischen Erläuterung ermittelt, wobei für jedes Jahr des Rahmenvertrages („3+1“) die Möglichkeit besteht, einen jährlich festgelegten Preis anzubieten, wobei als Menge für jedes Jahr die Zahl von 3500 Stück nur für die Wertung festgelegt und angenommen wird und somit ein Durchschnittspreis in die Wertung eingeht. Mit dem Preis bzw. Preisen können maximal 80 Punkte erreicht werden. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung des niedrigsten Preises wird die Wertung des jeweiligen Preises nach folgender Ermittlungsformel vorgenommen bzw. die Punktzahl für den Preis ergibt sich wie folgt: Angebotspreis niedrigster Bieter × 80 Angebotspreis Bieter X Anliegend findet sich auch die Bewertungsmatrix für die sieben genannten Qualitätsanforderungen , die jeweils bei Nichtvorliegen nicht zum Ausschluss führen (kein Mindestkriterium), aber mit 0 bewertet werden, bei Vorliegen hingegen jeweils mit 10 Punkten bewertet werden, wobei die Maximalzahl von 70 Punkten auf die in die Wertung eingehende Maximalzahl von 20 Punkten (20 %) umgerechnet werden. Rundungen werden hierbei nicht vorgenommen, um ein exaktes Wettbewerbsergebnis zu erhalten. Diese 4 Qualitätsanforderungen bzw. Produkteigenschaften und Nebenleistungen zählen zum Vertragsgegenstand, soweit sie jeweils mit angeboten werden. Bewertungsmatrix Angebotspreise Preis pro Zähler Anzahl Zähler 1. 2. 3. 4. Lieferung 2017 Lieferung 2018 Lieferung 2019 Weitere Lieferung Summe Angebotspreise Niedrigster Angebotspreis entspricht in Wertungspunkten Gewichteter Angebotspreis in Punkten (80% der Gesamtwertung) 3500 3500 3500 3500 Gesamtpreis (netto) - 80 maximal: 80 - Qualitätsanforderungen Anzeige und Datenübertragung 1. mind. 8 stelliges LC Display 0 oder 10 Punkte - 2. Energiesparmodus 0 oder 10 Punkte - 3. Messintervall mind. alle 2 Sekunden 0 oder 10 Punkte - Verpackung und Entsorgung 0 oder 10 Punkte 4. Verpackungen werden zurückgenommen. 0 oder 10 Punkte - 5. Zählermodell und Zählernummer auf Verpackung ausgewiesen 0 oder 10 Punkte - 6. Zähler einzeln luftdicht verpackt 0 oder 10 Punkte - 7. Anlieferung in Euro-Gitterbox 0 oder 10 Punkte - 70 - maximal: 20 - Maximale Punktzahl / Summe Gewichtete Punktzahl Qualitätsanforderungen (20% der Gesamtwertung) Gesamtpunktzahl zur Bewertung 5 maximal: 100 - € € € € € 10. kostenfreie Teststellung Der in die nähere Auswahl kommende Bieter kann zu einer kostenfreien Teststellung bei der Vergabestelle bestehend aus genau zwei Musterzählern zuzüglich einer Demonstration der Auslesung aufgefordert werden, ohne dass hierzu eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht. Sollte die Teststellung verweigert werden oder insoweit erfolglos verlaufen, als die getesteten Produkte nicht die Eigenschaften der in diesem Verfahren angebotenen Produkte aufweisen, so ist damit ein Mindestkriterium für die Zuschlagserteilung nicht erreicht und der Zuschlag darf in diesem Fall nicht erfolgen. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, eine Teststellung überhaupt oder mit allen Bietern durchzuführen, sondern wird diese allenfalls mit dem Bestbieter durchführen. 11. Stelle, an die sich die Bieter zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße wenden können: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Telefon: 0049-331-866-1719, Fax: 0049-331-866-1652 12. Äußere Form der Angebote Die Angebotsabgabe erfolgt schriftlich in Papierform. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen und per E-Mail eingegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen! Angebote sind als solche zu kennzeichnen und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Rahmenvertrag zur Lieferung von kompakten Ultraschallwasserzähler „Q 3 4“ an die Wasser Nord GmbH & Co. KG“ bei der Vergabestelle einzureichen. Die geforderten Preise sind vollständig einzutragen und das Angebot zu unterschreiben. Ebenso zu unterschreiben ist der Rahmenvertrag, der zweifach unterschrieben einzureichen ist und nur im Falle eines Zuschlages von der Vergabestelle gegengezeichnet wird und damit zustande kommt. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. 13. Kostenerstattung Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Die Vervielfältigungskosten für die Versendung dieser Vergabeunterlagen werden nicht erstattet. 14. Nebenangebote und Änderungsvorschläge Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Dieses gilt ungeachtet des Umstandes, dass und soweit bei einzelnen Qualitätsanforderungen, nämlich bei den technischen Anforderungen, ein Gleichwertigkeitsnachweis zugelassen ist. Die Gleichwertigkeitsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. 15. Sprache Angebote sowie sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. 6 16. Aufklärungspflicht Nach Öffnung der Angebote dürfen von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben. 17. Bindefrist Die Bindefrist endet am 23. September 2016. Diese Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit den Bewerbungsbedingungen ist nicht Bestandteil der Angebotsunterlagen und kann beim Bieter verbleiben! 7
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