zum Download! - Bad Schinznach

1. August Programm
2016
Kurhotel & Privat-Klinik Im Park
Geschichte des Feiertages
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Gründungsmythos des Rütlischwurs durch einen neuen
Gründungsmythos ersetzt. Die Idee, das Jahr 1291
als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den
ersten August als Bundesfeiertag festzulegen, geht
auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte
man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern.
Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den
das Departement des Innern am 21. November 1889 zuhanden des
Bundesrates verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier
in Bern und nicht etwa in der Innerschweiz vorgesehen. Mit dem Bundesbrief von 1291, der das Verteidigungsabkommen zwischen den drei
Urkantonen festhielt, hatte man jedoch ein Dokument gewählt, das nicht
unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den
Zeitraum von 1251 bis 1386, 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde
besiegelt wurden. Namentlich der Bund zu Brunnen von 1315 galt vielen als Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht
überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft
ausging. Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Aegidius Tschudis
Datum des Rütlischwurs (8. November 1307) als Gründungsjahr der
Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert.
Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des RütliSchwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren.
Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges –
unter anderem mit dem Rütlirapport von General Guisan oder mit der
650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur
-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889
festgelegten Schweizer Bundesfeiertag. Seit dem 1. Juli 1994 ist der
Schweizer Nationalfeiertag auch ein arbeitsfreier Tag, nachdem das
Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative „für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)“ am 26. September 1993 angenommen
hatte (vgl. Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung).
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Montag, 1. August 2016 Nationalfeiertag
Die Geschäftsleitung der Bad Schinznach AG
lädt Sie herzlich um 11.00 Uhr zum Apéro in der
Hotelhalle oder bei schönem Wetter auf der Kolonnade ein. Ab 11.30 Uhr verwöhnt Sie unser
Küchenteam mit einem feinen 1. August Menu.
Um 16.00 Uhr begrüssen wir Sie in der Hotelhalle oder bei schönem Wetter auf der Kolonnade
zu unserer Nachmittagsunterhaltung mit den
„Wynetaler Örgeler“.
Erleben Sie einen vergnüglichen, ungezwungenen Schweizer Folklorenachmittag.
Die Geschäftsleitung und alle Mitarbeitenden der Bad
Schinznach AG wünschen Ihnen einen schönen 1. August!
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1. August Wettbewerb:
Liebe Gäste, dieses Jahr haben wir wieder etwas Schönes für Sie vorbereitet.
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Lösung: 1
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1. Eine Spezialität der Deutschschweiz
2. Schweizer Alpengipfel
3. Alpbewohner
4. Schweizer Uhrenstadt
5. Schmierstoff
6. Schweizer Autoimporteur
7. Schweizer Bundesrätin
8. franz. Strasse
9. Schweizer Airline
10. Schweizer Männername
11. Schweizer Nationalzirkus
12. In welchem Kanton liegt das Eigenamt
13. Abk. für das Bundesamt für Statistik
14. Spielkarte
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1. August Wettbewerb:
15. Tierbehaarung
16. Verhöhnung
17. Beinkleid
18. Schweizer Schokoladen Hersteller
19. Was für eine Farbe hat die Trachten-Hose der Appenzeller
20. Persönliches Fürwort
21. Rheinzufluss in der Schweiz
22. Landescode Schweiz
23. Gipfel bei Sameden
Tragen Sie die Lösungen nach der Pfeilrichtung ein., die Ziffern 1-6
ergeben dann das Lösungswort.
Dies können Sie dann auf der Lösungskarte eintragen und in diese
bis zum 1. August 2016 um 17 Uhr in die Box an der Réception einwerfen. Die Gewinner werden dann ausgelost und im Journal vom
2. August 2016 veröffentlicht.
Mitmachen lohnt sich, denn die folgenden Preise können Sie gewinnen:
1. Preis
2. Preis
3. Preis
1 Massage à 50 Minuten im BABOR BEAUTY SPA
1 Massage à 25 Minuten im BABOR BEAUTY SPA
2 Eintritte für das Aquarena fun/Thermi spa
Wir wünschen Ihnen viel Glück!
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1. August Mittagessen
„Dreierlei vom schottischen Lachs“
Rauchlachs mit Senf Dip, Lachs-Tartar auf Blinis
und gebratenes Lachsmedaillon
Klare Gemüsesuppe mit Flädli
Bunter Saisonsalat
mit Dressing nach Wahl
Rindsentrecôte double mit Bearnaise Sauce
Pommes frites
Zucchetti mit Thymian
Konfierte Datteltomaten
oder lieber
Gebratenes Forellenfilet auf Rahmgurken mit Dill
Kreolischer Reis mit gerösteten Cashewkernen
Zucchetti mit Thymian
Konfierte Datteltomaten
oder lieber
Vegetarisches Bami Goreng
Indonesisches Nudelgericht
mit Gemüse, Pilzen und Spiegelei
Coupe Danmark
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1. August Abendessen
Bunter Blattsalat mit Himbeer-Vinaigrette
und gebratenen Lammrückenstreifen
Kichererbsensuppe
Pikantes Kalbsgeschnetzeltes an Rahmsauce
mit Pfirsichstreifen
Basmatireis
Glasierte Karotten
oder lieber
Spaghetti aglio olio e peperoncino
Parmesankäse
oder lieber
Gemischter Käseteller
mit geschwellten Kartoffeln
reich garniert
Frische Beeren mit Vanillerahm
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Die Tellgeschichte
Durch die Erschliessung des Gotthardpasses zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurde das Gebiet der heutigen Zentralschweiz politisch höchst
bedeutungsvoll. Im Jahre 1231 erhielt Uri einen kaiserlichen Freiheitsbrief und unterstand damit unmittelbar dem Kaiser. Die Herzöge von
Habsburg und auch der Kaiser wollten jedoch ihren Einfluss in Uri verstärken. Gegen Ende des Jahrhunderts sassen Habsburger auf dem
Kaiserthron. Habsburger kamen als kaiserliche Vögte ins Land und versuchten, die Waldstätte ganz ihrer Hausmacht einzuverleiben. Die
Landsleute von Uri, Schwyz und Unterwalden sahen dieser Entwicklung
indessen nicht tatenlos zu. Der eidgenössische Bund von 1291 war gegen Habsburg gerichtet. Der habsburgische Landvogt Hermann Gessler
wollte die Gesinnung der Landleute von Uri prüfen. Er liess zu diesem
Zweck auf dem Hauptplatz in Altdorf einen habsburgischen Hut auf einer Stange anbringen und befahl, jedermann, der am Hut vorbeigehe,
müsse als Zeichen der Ehrfurcht den Hut mit entblösstem Haupt grüssen. Wilhelm Tell und sein Sohn Walter aus Bürglen gingen achtlos am
Hut vorbei. Tell wurde festgenommen und vor den Landvogt gebracht.
Auf die Frage Gesslers, warum er den Grussbefehl missachtet habe,
antwortete Tell ausweichend. Gessler war über diese Antwort erbost
und befahl Tell, der als guter Armbrustschütze bekannt war, dem eigenen Sohn Walter einen Apfel vom Kopfe zu schiessen. Tell erschrak,
bot sein eigenes Leben an, um nicht jenes seines Sohnes zu gefährden.
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Die Schiffsleute erkannten die lebensbedrohende Lage. Sie vermochten
Gessler zu überzeugen, dass nur Tell - der als erfahrener Schiffsmann
ebenso berühmt war wie als Armbrustschütze - sie aus der Seenot retten könne. Tell wurde losgebunden, übernahm das Steuer des Bootes
und hatte nur ein Ziel im Auge, die ihm wohlbekannte Felsplatte am Axen zu erreichen. Als er nahe genug war, ergriff er seine Armbrust,
sprang auf den Felsblock und stiess das Boot mit aller Kraft ins windgepeitschte Wasser zurück. Tell eilte sodann auf kürzestem Wege über
Berg und Tal zur „Hohlen Gasse“ bei Küssnacht, wo er auf den Landvogt wartete. Gessler, der dem stürmischen See doch noch entkommen
war, kam mit seinem Gefolge herangeritten. Mit dem zweiten Pfeil, den
er bereits in Altdorf in seinen Köcher gesteckt hatte, erschoss Tell den
tyrannischen Landvogt. Tells Taten wurden schnell im ganzen Land bekannt und stärkten die Bewegung für Freiheit und Unabhängigkeit in der
Urschweiz.
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Tellsplatte bei Sisikon
Die Tellsplatte befindet sich in der Zentralschweiz, genauer im Kanton
Uri. Am südlichen Teil des Vierwaldstättersee (genannt Urnersee) befindet sich dieser Ort mit einer unscheinbaren Kapelle im historischem
Hintergrund. Direkt am Ufer des Vierwaldstättersee zwischen Flüelen
und Sisikon ist jener Ort, den das Weisse Buch von Sarnen um 1470
die Tellen blatten nennt. Heute im Volksmund wird sie auch Tellsprung
genannt. Zur Erinnerung an den Sprung des Volkshelden Wilhelm Tells
aus Gesslers Schiff soll hier bereits 1388 eine Gedenkkapelle erbaut
worden sein. Zum ersten Mal erwähnte man die Tells Kapelle in der
„Schweizer Chronik“ Heinrich Brennwalds (1508-1516). Eine Bruderschaft die 1561 gegründet wurde hielt in der Tells Kapelle alljährlich in
der seit alters dem hl. Sebastian geweihten Kapelle am Freitag nach
Auffahrt eine Jahrzeit ab, u.a. zum Gedächtnis Tells sowie Stauffachers
und Melchtals. Somit wurde diese Kapelle zur kirchlichen Gedenkstätte
der Ursprünge der alten Eidgenossenschaft. Im Jahre 1589/90 wurde
die Kapelle erweitert oder neu gebaut. 1599 wurden die Altäre dem hl.
Sebastian, Wilhelm, der Dreifaltigkeit, Maria und allen Heiligen geweiht.
Spätestens 1645 hatte der Bittgang mit der Übernahme der Prozessionskosten durch das Land Uri halboffiziellen Charakter. 1879 entstand
die heutige Kapelle, welche bis 1882 mit den vier Tellfresken des Basler
Historienmalers Ernst Stückelberg ausgeschmückt wurde. 1884 beschloss der Urner Landrat, den Bittgang zur feierlichen Landesprozession zu erheben, die noch heute besteht. Oberhalb der Tellskapelle steht
an der Axenstrasse ein moderner Hotelbetrieb mit allgemeinem Zugang
zur Kapelle. In Sichtweite vom Rütli ist dieser Ort heute ein gut frequentiertes Ausflugsziel.
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Der Rütlischwur
Der Mond stand hoch in den funkelnden Sternen, und
das zarte Schleierband der Milchstrasse überspannte
den nächtlichen Himmel über dem Vierwaldstättersee. Kaum spürte man das leise Lüftchen, das vom
Gotthard her über den Urnersee strich und mit dem
tanzenden Widerschein des Mondes spielte. Mächtig
reckten die Urner- und Schwyzerberge ihre zackigen
Häupter zum Himmel empor. Ringsum war alles still
wie im schweigenden Raume eines Domes. Mensch
und Tier schliefen. Nur auf der waldumsäumten Rütliwiese brannte ein
kleines Feuer. Dort wachten ein paar Männer im flackernden Lichtschein. Sie redeten wenig. Um so aufmerksamer horchten sie gegen
den See hinunter. Manchmal erhob sich Walter Fürst und schritt, tief in
Gedanken versunken, zum Rande der Wiese, von wo aus er gegen
Brunnen hinüberblickte. Wie Firnschnee strahlte sein weisses Haupthaar im Mondschein. Vom See herauf klatschten Ruderschläge.
Die Schwyzerfreunde nahten heran. Sie landeten mit ihren beiden Nauen und stiegen den steilen Hangweg empor zum geheimen Platz auf
der Rütliwiese. Ab Yberg stützten sie den alten Konrad Hunn, weil diesen die schwanken Beine kaum mehr zu tragen vermochten. Walter
Fürst schritt den Männern entgegen und begrüsste zuerst mit innigem
Händedruck seinen geliebten Freund Werner Stauffacher. Hierauf begaben sie sich zum Feuer, wo die Urner ihre Schwyzerfreunde mit unterdrücktem Jubel empfingen. Bald tauchten aus dem Walde andere
Männer auf.
Die Kapuzen der Hirtenhemden hatten sie über den Kopf gezogen, und
in den Händen hielten sie knorrige Stöcke. Die Unterwaldner waren es.
Am frühen Abend schon hatten sie daheim ihre Höfe verlassen und waren, geführt vom jungen Arnold, zum versteckten Platz gekommen. Müde und doch zufrieden setzten sie sich beim Feuer nieder. Nachdem
alle einander begrüsst und kennengelernt hatten, stieg Werner Stauffacher auf einen Stein, von dem aus er die Männerschar aus den drei Tälern gut überblicken konnte. „Brüder“, begann er in feierlichem Tone zu
sprechen, während die Männer sich erhoben, „im Namen Gottes stehen
wir hier und reichen einander die Hände.
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Ein Wille, ein Ziel einigt uns: Frei wollen wir sein! In tiefster Not versprechen wir, einander zu helfen, im Kampfe gegen die Vögte zusammenzustehen und uns vor keiner Gewalt zu beugen. Ist einer unter euch, der
nicht bereit ist, sein Leben, sein Gut und sein Blut zu opfern, so verlasse er den Kreis!“ Keiner regte sich, alle schwiegen. Da sprach Stauffacher mit feierlichem Ernste das Gelöbnis: „So erhebet, meine Freunde
von Uri, Schwyz und Unterwalden, eure Hand zum Schwure! Der dreieinige Gott sei Zeuge, dass wir beschlossen haben, unsere Freiheit gegen jede fremde Macht und Gewalt zu schützen für uns und unsere Kinder!“ Wie ein heiliger Chor erklang der Schwur in der stillen Nacht: „Wir
geloben es.“ Die Hände senkten sich, und in das versunkene Schweigen sprach Walter Fürst andächtig wie ein Gebet die Worte: „Gott sei
mit euch und eurem Bunde, meine Eidgenossen!“
Stauffacher fuhr fort: „Eidgenossen, wir sind entschlossen, unsere Peiniger, die Vögte, zu vertreiben. Wer einen Ratschlag weiss, der spreche
sich aus!“ In den Reihen entstand wirres Gemurmel, das erst wieder
verstummte, als Arnold von Melchtal aus der Reihe trat und seinen Vorschlag kundtat. „Wir müssen die Herren mit List ergreifen. Am Zinstag
oder in der Neujahrsnacht, wenn wir unsere Geschenke in die Burgen
tragen, kommen wir unbehelligt hinter die Mauern. Wir halten die Waffen unter den Hemden versteckt, und auf ein verabredetes Zeichen
geht's los. Ein paar Dutzend Getreue genügen, um dem Vogt samt seinem Gesinde den Graus zu machen.“ „Gut gesprochen!“ rief Rudolf
Stauffacher, der ehemalige Schwyzer Landammann, dem jungen Unterwaldner zu. Lauter Beifall begleitete seine Worte. Arnold glühte vor Eifer
und Begeisterung.
Der vornehme Unterwaldner Landammann von Oedisriet aber gab zu
bedenken: „Männer, ihr vergesst, wie stark der Feind ist. Wenn wir die
Vögte vertreiben, machen wir uns den Kaiser und seine verwandten
Herzöge und Fürsten zu Feinden. „Ich frage euch: Seid ihr bereit, mit
schlechten Waffen gegen ein mächtiges Reiterheer zu kämpfen?“ „Wir
sind bereit! Der Kaiser ist tot! Wir werden die Reiter von den Rossen
herunterholen!“
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Die lauten Rufe tönten wirr durcheinander. Nochmals versuchte der
Landammann, die kampfesfreudigen Männer zur Besinnung zu bringen.
„Wir sollten noch zuwarten mit dem Burgensturm, bis der neue Kaiser
gewählt ist. Vielleicht wird es kein Habsburger mehr sein, und wir könnten ohne Waffen und Blut unsere Vögte loswerden.“
Wiederum wurde der Sprecher durch Zwischenrufe unterbrochen:
„Albrecht, des Kaisers Sohn, ist nicht besser als sein verstorbener Vater. Er wird uns neue Vögte ins Land schicken. An Weihnachten schlagen wir zu!“ Auch der Urner Freiherr von Attinghausen wollte die Männer beschwichtigen: „Mit Waffe und Kampf richten wir gegen einen
überlegenen Feind nichts aus. Wenn wir besiegt werden, gibt's schlimmere Zeiten, als wir sie jetzt erleben. Wir sollten dem neuen Kaiser unsere rechtmässigen Klagen vortragen und ihn um eine mildere Herrschaft bitten.“ Aber auch dieser Vorschlag kam bei den Männern nicht
gut an. „Wir haben lange genug gewartet, und es hat alles nichts genützt.“ „Gewalt muss mit Gewalt bezwungen werden!“ rief Werner Stauffacher von Schwyz dem Urner Freiherrn entgegen. Im Osten begann es
schon zu dämmern. Es war Zeit zum Aufbruch. Werner Stauffacher
stellte die letzte Frage: „Wollt ihr den Kampf gegen die Vögte und ihren
Anhang wagen?“ Wie aus einem Munde kam die Antwort: „Wir wollen
es wagen, so Gott uns helfen wird!“ Entschlossen begaben sich die
Bauern auf den Heimweg.
Weisses Buch zu Sarnen
Der Rütlischwur soll auf der Rütliwiese am Abhang des Seelisberges
am linken Ufer des Vierwaldstättersees stattgefunden haben. Die älteste schriftliche Quelle für dieses Ereignis ist das Weisse Buch zu Sarnen
des Landschreibers Hans Schriber von Obwalden. Dieser sammelte um
1470 Urkunden und Sagen zum Ursprung der Alten Eidgenossenschaft.
Im Weissen Buch zu Sarnen heisst es: „... und kamen also ihrer drei
zusammen, der Stoupacher zu Schwyz, und einer der Fürsten zu Uri
und der aus Melche von Unterwalden, und klagte ein jeglicher dem anderen seine Not und seinen Kummer, ...und als die drei einander geschworen hatten, da suchten sie und fanden einen nid dem Wald, ...
und schwuren einander Treu und Wahrheit, und ihr Leben und ihr Gut
zu wagen und sich der Herren zu erwehren. Und wenn sie etwas tun
und vornehmen wollten, so fuhren sie für den Mythen Stein hin nachts
an ein End, heisst im Rütli …“ (Hans Schriber, Weisses Buch zu Sarnen, um 1470, zitiert nach Chronik der Schweiz).
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Der Bundesbrief
Der Bundesbrief von 1291 ist ein lateinisch abgefasstes, kurzes Dokument, das von Form und Inhalt her eine grosse Ähnlichkeit mit vielen
anderen Dokumenten aus dem spätmittelalterlichen Europa aufweist.
Ursprünglich sollte damit wohl ein so genannter Landfriede besiegelt
werden. Der Bundesbrief von 1291 lag lange vergessen in Schwyz im
alten Archivturm, und auch nach seiner Wiederentdeckung im 18. Jahrhundert wurde ihm zunächst keine allzu grosse Beachtung geschenkt.
Erst die Bildung von Nationalstaaten rund um die Schweiz herum um
1860-1880 und der Zeitgeist des wissenschaftsgläubigen 19. Jahrhundert holte den Bundesbrief aus seinem Dornröschenschlaf. Im Zuge der
Geistigen Landesverteidigung vor dem Zweiten Weltkrieg errichtete
man in Schwyz ein eigenes Bundesbriefmuseum.
Bundesbriefarchiv in Schwyz
Deutsche Übersetzung
In Gottes Namen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass
Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. Darum haben
alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die
Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick
auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung
einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer
Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen
alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht
an Leib oder Gut antun.
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Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene
Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht
eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll. Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass
wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um
Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder
Landmann ist, annehmen sollen. Entsteht Streit unter Eidgenossen, so
sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den
Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er
nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll
und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt
und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen
zurückrufen. Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er
nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern
hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. Wer einen der
Eidgenossen oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für
den Schadenersatz haften. Niemand soll einen andern, ausser einen
anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit
Erlaubnis seines Richters. Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat,
bezeichnen. Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung
anzuhalten. Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und
will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so
sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen
ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den
Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden.
Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.
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Zur Geschichte des „Schweizerpsalms“
Wie ein Kirchenlied zur Nationalhymne wurde.
Sommer 1841. Der Urner Priester und Komponist Alberik Zwyssig (1808
-1854) weilt bei seinem Bruder im Hof St. Carl, einem stattlichen Patrizierhaus vor den Toren von Zug. Von seinem Zürcher Bekannten Leonhard Widmer (1809-1867) - einem Musikverleger, Journalist und Liederdichter - erhält er einen patriotischen Liedtext zur Vertonung zugeschickt. Er wählt den Messgesang auf den Psalmtext „Diligam te Domine“ (Ich will Dich lieben, Herr), den er 1835 für eine PfarrinstallationsFeier komponiert hat, als er Stiftskapellmeister des Klosters Wettingen
war. Die Anpassungen des neu zu unterlegenden Widmerschen Textes
führen bis in den Herbst des Jahres 1841. Schliesslich, „am Abend des
Cäcilientages, Montag, den 22. November 1841, zu St. Carl im 1. Stock
in der Stube gegen See und Stadt hin“ probt Zwyssig mit vier Zuger
Stadtbürgern zum ersten Mal seinen „Schweizerpsalm“ (nach einem
Bericht von Oberstleutnant Franz Uttinger, der den ersten Bass sang).
Bereits 1843 erschien das neue Vaterlandslied im „Festheft der Zürcher
Zofinger für die Feier der Aufnahme Zürichs 1351 in den Schweizerbund“. (Der Zofingerverein ist die älteste schweizerische Studentenverbindung.) Im gleichen Jahr wurde es am Eidgenössischen Sängerfest in
Zürich vorgetragen und vom Publikum mit Begeisterung aufgenommen.
Bei den Männerchören wurde der „Schweizerpsalm“ schnell heimisch,
dank Übersetzungen auch bald in den romanischen Sprachgebieten,
und umrahmte häufig patriotische Feiern. Die zahlreichen Vorstösse
zwischen 1894 und 1953, dieses Lied zur offiziell gültigen Nationalhymne zu erklären, lehnte der Bundesrat - die Schweizer Regierung - jedoch ab; denn eine Nationalhymne solle nicht durch ein behördliches
Dekret eingeführt, sondern vom Volk durch den regelmässigen Gebrauch frei gewählt werden. In der Tat existierte als Repräsentationsgesang für politische und militärische Anlässe ein anderes Lied, das
gleichermassen populär war wie der „Schweizerpsalm“: „Rufst Du mein
Vaterland“ dürfte auch noch heute einigen im Gedächtnis sein. Der Text
wurde auf der englischen Hymnenmelodie „God save the King (Queen)“
gesungen. Das führte im Laufe des 20. Jahrhunderts, als die internationalen Kontakte stark zunahmen, zu mitunter peinlichen Situationen
beim Abspielen der melodisch gleichklingenden Nationalhymnen Englands und der Schweiz!
16
1961 beschloss daher der Bundesrat, der „Schweizerpsalm“, eine rein
schweizerische und unverwechselbare Schöpfung, habe provisorisch
als offizielle schweizerische Nationalhymne zu gelten. Nach dreijähriger
Probezeit
sprachen
sich
zwölf
Kantone
zugunsten
des
„Schweizerpsalms“ aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit
plädierten, und nicht weniger als sechs das Lied als Staatssymbol ablehnten. Trotz des zwiespältigen Ergebnisses wurde 1965 die vorläufige
Anerkennung des „Schweizerpsalms“ als Nationalhymne bestätigt, diesmal unbefristet. Das Provisorium liess der Bundesrat erst 10 Jahre später fallen, ohne jedoch eine spätere neue Wendung auszuschliessen. In
der Folgezeit gingen auch mehrere Vorschläge für einen neuen Nationalgesang in Bern ein. Dem „Schweizerpsalm“ stand jedoch nach wie
vor keine andere Komposition gegenüber, die auch nur annähernd so
viele Stimmen auf sich vereinigen konnte. So erklärte denn schliesslich
der Bundesrat am 01. April 1981 den „Schweizerpsalm“ ohne Wenn und
Aber als Nationalhymne der Eidgenossenschaft, mit der Begründung, er
sei „ein rein schweizerisches Lied, würdig und feierlich, so wie eine
Grosszahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sich eine Landeshymne wünschen“.
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Schweizer Landeshymne (Schweizerpsalm)
Erste Strophe
Trittst im Morgenrot daher,
Seh'ich dich im Strahlenmeer,
Dich, du Hocherhabener, Herrlicher!
Wenn der Alpenfirn sich rötet,
Betet, freie Schweizer, betet!
Eure fromme Seele ahnt
Eure fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
Zweite Strophe
Kommst im Abendglühn daher,
Find'ich dich im Sternenheer,
Dich, du Menschenfreundlicher, Liebender!
In des Himmels lichten Räumen
Kann ich froh und selig träumen!
Denn die fromme Seele ahnt
Denn die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
Dritte Strophe
Ziehst im Nebelflor daher,
Such'ich dich im Wolkenmeer,
Dich, du Unergründlicher, Ewiger!
Aus dem grauen Luftgebilde
Tritt die Sonne klar und milde,
Und die fromme Seele ahnt
Und die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
Vierte Strophe
Fährst im wilden Sturm daher,
Bist du selbst uns Hort und Wehr,
Du, allmächtig Waltender, Rettender!
In Gewitternacht und Grauen
Lasst uns kindlich ihm vertrauen!
Ja, die fromme Seele ahnt,
Ja, die fromme Seele ahnt,
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren Vaterland.
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Politisches System der Schweiz
Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende,
vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein
Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament:
auch Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 180 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat,
Standeskommission) besteht je nach Kanton aus fünf bis sieben Mitgliedern. Alle staatlichen Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz
geregelt werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, Polizeiwesen,
teilweise Gerichtsverfassung. Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht etc.). Bei vielen dieser Berichte hat der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, so dass oft ein Kompetenzkonflikt festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch eine gewisse Autonomie gewähren. Das Ausmass der Gemeindekompetenzen
ist von Kanton zu Kanton verschieden. In zwei Kantonen, Glarus sowie
Appenzell Innerrhoden bestimmt das Volk an der Landsgemeinde seine
Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen
Kantonen finden Wahlen und Abstimmungen an der Urne statt.
Geschichte
Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone nach Orten genannt. Deshalb spricht
man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht
Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten. Verbündete, welche nicht
Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte
bezeichnet. Die Vollmitglieder und erst recht die zugewandten Orte der
Eidgenossenschaft waren noch eigenständige Staatengebilde. Mit der
Helvetischen Republik (1798-1803) bekam die Bezeichnung Kanton
eine gewichtigere Bedeutung, der Ausdruck wurde seit 1475 in der alten
Eidgenossenschaft schon als Synonym für Ort, Stand verwendet. Die
Kantone waren im neu geschaffenen Einheitsstaat blosse Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Verfassung wurde geändert, um
annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu
zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis,
Linth, Waldstätte, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona.
19
Der Bundesrat
Der Bundesrat ist die oberste exekutive Behörde und damit die
Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In der
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist er als
die «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes» (gem.
Artikel 174 BV) definiert.
Johann Schneider-Ammann, FDP/BE
Er steht dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung (WBF, früher EVD) vor.
Bundespräsident 2016
Ueli Maurer, SVP
Eidg. Finanzdepartment (EFD)
Vizepräsident 2016
Guy Parmelin, SVP/VD
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS)
Didier Burkhalter, FDP
Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Simonetta Sommaruga SP/BE
Eidg. Departement Justiz und Polizei (EJPD)
Doris Leuthard, CVP
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Alain Berset, SP
Eidg. Departement des Inneren (EDI)
Bundeskanzler Walter Thurnherr, CVP
Schweizerische Bundeskanzlei (BK)
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Die Schweizer Kantone
Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal mit 23 angegeben. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sechs Kantone
(Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft) aus historischen Gründen als
Halbkantone bezeichnet werden. (Seit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 spricht man nun gelegentlich von Kantonen mit geteilter Standesstimme).
Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates
und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt ist, von 26 Kantonen, aber 23 Ständen zu sprechen.
Die übliche Reihenfolge der Kantone ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der acht alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern
als Vororte in der Hierarchie vor den Landkantonen.
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Unsere 26 Kantone
Kanton
Hauptort
Zürich
Bern
Waadt
Aargau
St. Gallen
Genf
Luzern
Tessin
Wallis
Freiburg
Basel-Landschaft
Solothurn
Thurgau
Basel-Stadt
Graubünden
Neuenburg
Schwyz
Zug
Schaffhausen
Jura
Appenzell A.
Nidwalden
Glarus
Obwalden
Uri
Appenzell I.
Zürich
Bern
Lausanne
Aarau
St. Gallen
Genf
Luzern
Bellinzona
Sitten
Freiburg
Liestal
Solothurn
Frauenfeld
Basel
Chur
Neuenburg
Schwyz
Zug
Schaffhausen
Delsberg
Herisau
Stans
Glarus
Sarnen
Altdorf
Appenzell
Fläche km2
Einwohner
1‘729
5‘959
3‘212
1‘404
2‘026
282
1‘493
2‘812
5‘224
1‘671
518
791
991
37
7‘105
803
908
239
298
838
243
276
685
491
1‘077
173
1‘425‘538
1‘001‘281
743‘317
644‘830
491‘699
469‘433
390‘349
346‘539
327‘011
297‘622
278‘656
261‘437
260‘278
196‘668
194‘959
176‘241
151‘396
118‘118
78‘783
71‘738
53‘691
41‘888
39‘593
36‘507
35‘865
15‘778
Schweizerische Eidgenossenschaft 1291, Bern Bundesstadt,
Gesamtfläche 41‘285 km2, Gesamteinwohnerzahl 8'039'060.
22
Die 4 Landessprachen
Im Artikel 70¹ heisst es: «Die Amtssprachen des Bundes sind
Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache
des Bundes.» Jenisch und Jiddisch wurden durch die Ratifizierung der
Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch
die Schweiz 1997 als territorial nicht gebundene Sprachen der Schweiz
anerkannt. Die Bundesverfassung legt die Sprachgebiete der Schweiz
nicht fest. Artikel 70² weist den Kantonen die Kompetenz zu, ihre Amtssprachen zu bestimmen. Dabei müssen sie jedoch sprachliche Minderheiten und die herkömmliche Zusammensetzung der Sprachgebiete beachten. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein
Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantonsund Gemeindebehörden zu verkehren. Unter den mehrsprachigen Kantonen haben nur Bern und Wallis die Sprachgebiete räumlich festgelegt.
Die Kantone Tessin und Jura definieren sich sogar als ganz zum italienischen bzw. französischen Sprachgebiet zugehörig, obwohl je eine
Gemeinde eine deutschsprachige Mehrheit aufweist. Die verbleibenden
mehrsprachigen Kantone Freiburg und Graubünden weisen die Regelung der Amtssprache den Gemeinden zu. Als offiziell zweisprachig definiert sind beispielsweise die Gemeinden Biel/Bienne, Freiburg/Fribourg
oder Murten/Morat. In Graubünden sind hingegen oft Gemeinden offiziell als romanischsprachig definiert, es dominiert aber Deutsch als Verkehrsprache. Das bedeutet, Romanisch ist die Verwaltungs- und Schulsprache, im Alltag reden die Menschen trotzdem Schweizerdeutsch. Mit
einem Anteil von 63,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung ist Deutsch
die meistverbreitete Sprache. Im deutschsprachigen Teil der Schweiz
werden schweizerdeutsche Dialekte gesprochen, während Geschriebenes in der Regel in Standarddeutsch verfasst wird. Französisch wird
von 20,4 Prozent der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes
wird häufig als Romandie, Suisse romande oder Welschland bezeichnet. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden
(Grigioni Italiano) wird Italienisch (Anteil: 6,5 Prozent) gesprochen. Die
vierte Landessprache, Rätoromanisch, hat einen Anteil von 0,5 Prozent
und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanisch sprachigen auch die deutsche Sprache beherrschen. Das Rätoromanisch ist seit dem 19. Jahrhundert stark gefährdet und wird trotz Fördermassnahmen immer mehr vom Deutschen verdrängt. Seit 1860 haben 51 Gemeinden in Graubünden vom romanischen ins deutsche
Sprachgebiet gewechselt.
23
Die Schweizerdeutsche Dialekte
Die Gliederung der schweizerdeutschen Mundartkennzeichen erfolgt
analog zu der der alemannischen (westoberdeutschen) Dialektmerkmale.
Niederalemannisch
Zur Dialektgruppe des Niederalemannischen gehört in der Schweiz der
Dialekt von Basel-Stadt, das Baseldeutsch. Kennzeichen dieses Niederalemannischen ist ein anlautendes k [kʰ] statt des hochalemannischen
ch [⁠x⁠] oder [⁠χ⁠], beispielsweise Kind statt Chind. Das Niederalemannische (im weiteren Sinne) wird zugleich nördlich des Bodensees
und in jenem Teil des ehemaligen Landes Baden (im heutigen BadenWürttemberg) gesprochen, der südlich der Oos, des Flusses durch Baden-Baden, liegt. Auch viele elsässische Dialekte zählen zum Niederalemannischen.
Hochalemannisch
Die meisten hochalemannischen Dialekte werden in der Schweiz gesprochen. Zum Hochalemannischen gehören sodann die Dialekte des
äussersten Südwestens Baden-Württembergs und des elsässischen
Sundgaus. Ob die Dialekte des südlichen Vorarlbergs und des Fürstentums Liechtenstein zum Hochalemannischen oder zum Mittelalemannischen (Bodenseealemannischen) gehören, hängt von den jeweiligen
Dialektgliederungskriterien ab.
Höchstalemannisch
Die Mundarten des Wallis und der Walsersiedlungen (im Piemont, im
Tessin und in Graubünden, ferner in Liechtenstein und Vorarlberg), des
Berner Oberlands und des Schwarzenburgerlandes, des freiburgischen
Senselands und von Jaun, der südlichen Innerschweiz (Uri, Unterwalden und mehrheitlich Schwyz) und des Kantons Glarus gehören zum
Höchstalemannischen, dessen Kennzeichen Formen wie schnyyä, nüü
(w)/nyyw, buu(w)e/büü(w)ä statt hochalemannischem schneie/schnäie,
neu, boue/baue sind. Die Dialekte des Wallis und der von den Wallisern
(Walsern) gegründeten Tochtersiedlungen in Norditalien und im Tessin
bilden eine besonders konservative Untergruppe.
Die Mundart von Samnaun im Unterengadin gehört nicht zum Alemannischen, sondern zum Tirolerischen, also zum Bairisch Österreichischen.
24
Die zehn höchsten
Schweizer Berge
(ohne Berücksichtigung der Nebengipfel)
1. Dufourspitze (Wallis) 4‘634 Meter
2. Dom (Wallis) 4‘545 Meter
3. Liskamm (Wallis/Italien) 4‘527 Meter
4. Weisshorn (Wallis) 4‘505 Meter
5. Matterhorn (Wallis/Italien) 4‘478 Meter
6. Dent Blanche (Wallis) 4‘357 Meter
7. Grand Comin de Grafeneire (Wallis) 4‘314 Meter
8. Finsteraarhorn (Bern/Wallis) 4‘274 Meter
9. Zinalrothorn (Wallis) 4‘221 Meter
10. Alphubel (Wallis) 4‘206 Meter
Matterhorn
25
Schweizer Uhren
Ein Industriezweig mit ländlichen Wurzeln
Die Uhren wurden früher vor allem im Winter hergestellt, wenn die Bauern Zeit hatten für eine Nebenbeschäftigung. Bis heute werden viele
Luxusuhren in ländlichen Gebieten wie dem Vallée de Joux im Waadtländer Jura produziert. Die Uhrenindustrie konzentriert sich jedoch vorwiegend auf Städte im Jurabogen wie La Chaux-de-Fonds und Le Locle
(Kanton Neuenburg), Biel (Kanton Bern) und Grenchen (Kanton Solothurn). In der Uhrenproduktion spiegelt sich vieles, was die Schweiz und
die Schweizer Arbeitswelt allgemein kennzeichnet. Die Schweiz ist eine
der grössten Uhrenherstellerinnen der Welt. Der Anteil an der Weltproduktion beträgt wertmässig 50 Prozent. Eine Luxusuhr besteht aus über
300 Teilen. Viel Denkarbeit und Tüfteln wird investiert, um in kleinste
Gehäuse komplizierteste Mechanismen einzubauen. Bei einer Uhr kostet das Material einen Bruchteil der fertigen Ware. Für eine Uhr braucht
es wenig Material, aber viel Arbeitszeit. In teuren Uhren stecken bis zu
150 Stunden Handarbeit. Berühmte Uhrmacher investieren bis zu 2‘000
Stunden in ihre Meisterwerke. Die Qualität der Schweizer Produkte ist
die Grundlage für eine erfolgreiche Exportwirtschaft. Hoher Arbeitsfleiss
und ein Hang zur Präzision wird den Schweizerinnen und den Schweizern generell nachgesagt. Die Schweiz produziert jedoch nicht nur Luxusuhren: die meist verkaufte Uhr, der preiswerteren Klasse, ist die
Swatch.
26
Schweizer Schokolade
Die Schweizer Schokolade ist ein geschützter Herkunftsbegriff für Schokolade, die in der Schweiz hergestellt wird.
Geschichte
Die Schokolade kam im Laufe des 16. Jahrhunderts nach Europa. Spätestens im 17. Jahrhundert wurde sie auch in der Schweiz bekannt und
produziert. Aus dem 18. Jahrhundert sind nur wenige schokoladeproduzierende Betriebe bekannt, insbesondere aus dem Tessin und dem
Bassin Lémanique. Im Laufe des 19. Jahrhunderts und anfangs des 20.
Jahrhunderts wurden zahlreiche Schokoladenfabriken gegründet:
 1819 – Cailler in Vevey (heute Nestlé)
 1826 – Suchard in Serrières (heute Kraft Foods),
mit der Marke Milka
 1826 – Fayarger in Genf
 1830 – Kohler in Lausanne (heute Nestlé)
 1845 – Sprüngli in Zürich, heute Lindt & Sprüngli
 1852 – Maestraniin St.Gallen (heute in Flawil)
 1856 – Klaus in Le Locle
 1867 – Peter in Lausanne (heute Nestlé)
 1879 – Lindt in Bern heute Lindt & Sprüngli
 1887 – Frey in Aarau (heute Migros)
 1899 – Tobler in Bern (heute Kraft Foods), mit der Marke Toblerone
 1901 – Chocolat de Villars in Villars-sur-Glâne
 1902 – Cima - Norma in Valle di Blenio
 1908 – Felchlin in Ibach Schwyz
 1929 – Chocolats Camille Bloch in Bern, (heute in Courtelary)
 1932 – Bernrain in Kreuzlingen
 1933 – Chocolats Halba in Wallisellen (heute Coop (Schweiz))
 1957 – Chocolat Alprose in Caslano (heute Barry Callebaut)
Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fing der Ruf der Schweizer
Schokolade an, sich im Ausland zu verbreiten. In engem Zusammenhang damit steht die Erfindung der Milchschokolade durch Daniel Peter
sowie die Erfindung des Conchierens (Fondantschokolade) durch Rodolphe Lindt.
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Schweizer Käse
Die Schweiz beeindruckt durch ihre abwechslungsreiche, unberührte
Natur ebenso wie durch ihren Reichtum an Traditionen. Dazu gehört
natürlich auch die Handwerkskunst des Käsens, die sich wie in kaum
einem anderen Land bis in die Römerzeit zurückverfolgen lässt. Typisch
für die Schweizer Käsermeister ist es seit jeher, naturbelassene Produkte von höchster Güte zu fertigen. Und diese einzigartige Qualität
können Sie in jeder der vielfältigen Käsespezialitäten aus der Schweiz
schmecken!
Die 12 bekanntesten Schweizer Käsesorten
La Tomme Vaudoise
Vacherin Mon-d‘Or
Tête de Moine
Sbrinz
Alpen Tilsiter
Appenzeller
Vacherin Fribourgeois
Le Gruyère
L‘Etivaz fromage de Alpage
Raclette du Valais
Emmentaler
Bündner Bergkäse
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Rezept 1. August Weggen
700 g
300 g
1 EL
20 g
4-6 dl
2 dl
120 g
1
Zopfmehl
Dinkelmehl, hell
Salz
Hefe
Milch
Joghurt, nature
Butter
Eigelb
etwas Rahm
Zopfmehl und Dinkelmehl in eine Schüssel geben. Salz, Hefe und Butter beigeben und mit dem Knethaken der Küchenmaschine oder von
Hand gut vermischen. Flüssigkeit (Milch und Joghurt) beigeben. Den
Teig 10-15 Minuten kneten, bis er glatt und geschmeidig ist und sich
ausziehen lässt. Zugedeckt um das Doppelte aufgehen lassen. Den
Teig während dem Aufgehen zwischendurch aufziehen. Dazu wird der
Teig am Schüsselrand etwas nach Oben gezogen. Anschliessend 8
gleichmässige Kugeln formen. Die Kugeln nochmals 15 Minuten zugedeckt aufgehen lassen. Danach für 15 Minuten in den Kühlschrank stellen. Den Backofen auf 200°C vorheizen. Mit der Schere Schweizer
Kreuze in die Weggen einschneiden und mit verklopftem Eigelb und
Rahm bestreichen. Im vorgeheizten Backofen 30 Minuten backen. Weggen auf einem Gitter auskühlen lassen und mit Schweizer Fähnchen
verzieren.
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Die Geschäftsleitung
und alle Mitarbeitenden
der Bad Schinznach AG
wünschen Ihnen einen schönen
1. August!
30