Einladung

Deutsche Vereinigung für
gewerblichen Rechtsschutz und
Urheberrecht e.V.
Bezirksgruppe West
Die Vorsitzende
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
Hohenstaufenring 78 . 50674 Köln
An die Mitglieder
Dr. Ine-Marie Schulte-Franzheim
c/o Schulte-Franzheim Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 78
50674 Köln
Telefon (0221) 9318960
Telefax (0221) 9318969
E-Mail [email protected]
www.grur.org
der Bezirksgruppe West
28. Juni 2016
Einladung
zu einer
Vortragsveranstaltung
Wir laden Sie ein zu einer Vortragsveranstaltung am
25. Juli 2016, 18.00 Uhr
im
Maritim Hotel
Heumarkt 20
50667 Köln
Herr Dieter Kehl
Richter am Landgericht Köln a. D.
wird sprechen über das Thema:
„Was nicht in den Leitsätzen steht“
1/2
Die Zeichen GRUR und die grüne Farbe sind eingetragene Marken der Vereinigung.
GRUR – der grüne Verein.
Anhand insbesondere der BGH-Rechtsprechung dieses und des vergangenen Jahres erörtert
der Referent verfahrensrechtliche Fragestellungen, die von letztlich erheblicher Bedeutung für
den Ausgang des Verfahrens waren, ohne dass dies in den jeweiligen Leitsätzen auch nur Erwähnung gefunden hätte.
Insbesondere werden Probleme bei der Antragsfassung (Bestimmtheit/Umfang) und der Antragsbegründung erörtert.
Falls Sie unsere Einladungen zukünftig (nur) per E-Mail erhalten wollen, bitten wir Sie, uns
dies durch Übersendung einer E-Mail von Ihrem E-Mail-Account an die folgende E-MailAdresse, [email protected], mitzuteilen.
Eine vorbereitete Teilnahmebescheinigung i. S. d. Fachanwaltsordnung der BRAK fügen wir
bei. Falls Sie eine Bescheinigung wünschen, drucken Sie das Formular bitte aus und bringen
es ausgefüllt zu der Veranstaltung mit. Im Anschluss an die Veranstaltung lassen Sie sich Ihre
Teilnahme bitte durch die Unterschrift der Vorsitzenden bestätigen.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Zu dem Vortrag sind auch Nichtmitglieder
herzlich eingeladen.
Bezirksgruppe West
der Deutschen Vereinigung für gewerblichen
Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
Dr. Schulte-Franzheim
Rechtsanwältin
2/2