Schulessen Anmeldung (Schuljahr 2016/2017) für die Teilnahme am mittäglichen Schulessen an der Windmühlenschule / Einzugsermächtigung Klasse: .. Name des/der Schüler/in: .. Vorname Schüler/in: .. Name des gesetzlichen Vertreters/ .. der gesetzlichen Vertreter .. Anschrift: .. ... Telefon: Für den/die oben angegebene/n Schüler/in bestelle ich / bestellen wir hiermit als Dauerbesteller von Montag bis Donnerstag, jedoch nicht während der unterrichtsfreien Zeit (Ferien), ein Mittagsgericht bei der gpe Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH, Schulessen, Galileo Galilei Straße 9a , 55129 Mainz, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Jörg Greis, nachfolgend „gpe“ genannt. Aufgrund dieser Bestellung wird ein Mittagsgericht bereitgestellt. Mit der gpe werden dazu folgende Vereinbarungen getroffen: 1. Die gpe ist beauftragt, den Preis für das mittägliche Schulessen im Wege der nachstehenden Einzugsermächtigung vom Konto des Erziehungsberechtigten abzubuchen. 2. Der Preis für ein Essen beträgt € 4,20. Ab dem Schuljahr 2016/2017 beträgt der Elternanteil gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung € 3,10 pro Essen. Die Stadt Mainz übernimmt die Differenz zum vollen Essenspreis. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich der Elternanteil gemäß der Sozialversicherungsentgeltverordnung während eines laufenden Schuljahres ändern kann. Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, oder leistungsberechtigt nach dem SGB II, oder SGB XII sind, haben einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket; für Geringverdiener besteht ein Härtefond. Bei Vorliegen der Voraussetzungen beträgt für diese Personengruppen der Eigenanteil lediglich € 1,00 pro Essen, Die entsprechenden Anträge können bei der Stadtverwaltung Mainz, 40-Schulamt gestellt werden. Der pauschalierte Elternbeitrag in Höhe von 43,68 €/Monat (bei Beziehern von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Höhe von 14,09 €/Monat) wird per Lastschrift monatlich rückwirkend eingezogen (erstmals ab September 2016 bis August 2017). Es besteht Einverständnis, dass bei Unterdeckung des angegebenen Kontos Gebühren in Höhe von € 6,00 zu Lasten des Kontoinhabers anfallen. 3. Zeitgleich zum Halbjahres/-Jahreszeugnis werden eventuelle Fehltage an denen die Erziehungsberichtigten ihr Kind bis spätestens 08:30 Uhr im Schulsekretariat krankgemeldet haben und alle Fehltage wegen Ausflügen von der gpe erstattet. Verlässt bzw. wechselt eine Schülerin oder ein Schüler die Schule, endet dieser Vertrag zeitgleich. Zum Zeitpunkt des Austritts des Schülers/der Schülerin erfolgt eine Endabrechnung, in der die angemeldeten Mittagessen und eventuelle Fehltage berücksichtigt werden. 4. Dieser Vertrag und damit diese Anmeldung für die Teilnahme am mittäglichen Schulessen gilt vom 29. August 2016 bis zum 28. Februar 2017. Er verlängert sich jeweils um ein Schulhalbjahr, es sei denn, der Vertrag wird vom Anmelder, d.h. den Erziehungsberechtigten des angemeldeten Schülers, mit einer Frist von einem Monat zuvor schriftlich gekündigt. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Schuljahresende 2016/2017. 5. Die gpe kann diese Vereinbarung kündigen, wenn sie mit dem Schulträger über kein Vertragsverhältnis mehr verfügen sollte. 6. Die gpe speichert zum Zwecke der Erfüllung dieser Vereinbarung die erforderlichen Daten der Schüler und Erziehungsberechtigten, die Daten werden im vertraulich im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nach Beendigung des Vertrages gelöscht. ____________________, den ______________ (Ort) (Datum) ____________________________________ (Erziehungsberechtigte/r)
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