Auskunftsvollmacht

Auskunftsvollmacht
Vollmachtgeber / Kreditnehmer 1
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Vollmachtgeber / Kreditnehmer 2
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Bevollmächtigte/r
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Vertragsnummer/n
Der Vollmachtgeber ermächtigt den/die Bevollmächtigte/n hiermit, an seiner Stelle Auskünfte über das/die
Kreditkonto/konten mit der/den o.a. Vertragsnummer/n bei der
Commerz Finanz GmbH, Schwanthalerstraße 31, 80336 München
Commerz Finanz Services GmbH, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg
einzuholen. Der Vollmachtgeber befreit die Commerz Finanz GmbH und die Commerz Finanz Services
GmbH gegenüber dem/der Bevollmächtigten insoweit vom Bankgeheimnis und willigt gem. § 4 Abs. 1
BDSG in die Übermittlung seiner persönlichen Daten an den/die Bevollmächtigte/n ein.
Dem Vollmachtgeber wird empfohlen, seine Unterschrift in seinem eigenen Interesse von einem Notar
beglaubigen zu lassen. Wird auf eine notarielle Beglaubigung verzichtet, sind der Vollmacht Kopien des
Personalausweises oder des Reisepasses des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten beizufügen.
Ort/Datum
Unterschrift des Vollmachtgebers
Unterschriftsprobe des Bevollmächtigten
Hinweise:
Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Vollmachtgeber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen
schriftlich zu unterrichten. Bei mehreren Kreditnehmern führt auch der Widerruf der Vollmacht durch nur einen Kreditnehmer zum Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt
nicht mit dem Tode des/der Vollmachtgeber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Vollmachtgebers in Kraft. Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Der /die Bevollmächtigte kann dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank
kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.