Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Welle7 Workspace 1. Geltung a) Die Leistungen des von der Genossenschaft Migros Aare angebotenen Welle7 Workspace, das heisst das Vermieten von Räumen zur Durchführung von Sitzungen, Tagungen und anderen, raumspezifischen Veranstaltungen sowie im Zusammenhang damit stehende weitere Leistungen, erfolgen ausschliesslich zu den Konditionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der bei Vertragsschluss (vgl. Ziff. 2) jeweils gültigen Fassung. b) Die AGB werden vom Kunden mit der Buchung akzeptiert. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn der Welle7 Workspace diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Buchungsbedingungen a) Die vom Kunden online, telefonisch, schriftlich oder persönlich getätigte Buchung ist für den Kunden verbindlich. Es steht dem Welle7 Workspace jedoch frei, Buchungen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung per Mail durch den Welle7 Workspace zustande. Bei Offerten, welche vom Welle7 Workspace aufgrund von telefonisch, per Mail oder schriftlich eingegangenen Anfragen ausgestellt werden, hat der Kunde seine Buchung per Mail oder schriftlich innerhalb der in der Offerte angegebenen Gültigkeitsdauer abzugeben, worauf der Mietvertrag mit der per Mail oder schriftlich erfolgenden Bestätigung der Buchung durch den Welle7 Workspace zustande kommt. b) Je nach Zeitpunkt der Buchungen behält sich der Welle7 Workspace vor, das Angebot an Zusatzdienstleistungen zu reduzieren. c) Mit der Buchung hat der Kunde zwingend eine Zustell- und Rechnungsadresse in der Schweiz anzugeben. d) Buchungen sind an den Kunden gebunden. Eine Überlassung der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten an Dritte (z.B. Unter- oder Weitervermietung) ist nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Welle7 Workspace zulässig. Es gelten in jedem Fall auch für den Dritten die vorliegenden AGB. Der Kunde haftet solidarisch mit dem Dritten für alle Ansprüche des Welle7 Workspace gegenüber dem Dritten, insbesondere auch für allfällige Schadenersatzforderungen. e) Die Zuweisung der gemieteten Räume obliegt dem Welle7 Workspace und erfolgt bei Mietantritt des Kunden. f) Im Mietpreis der Räume enthalten sind die Nutzung der Sanitäranlagen, des Mobiliars in den gemieteten Räumen, der Netzstrom sowie die übliche Reinigung der gemieteten Räume. Weitere Leistungen werden in der Bestätigung separat ausgewiesen. g) Leistungen von Dritten die im Rahmen der Buchung durch den Kunden beauftragt wurden, werden von der Welle7 Workspace lediglich vermittelt. Es gelten die Konditionen und Bedingungen der Dritten. Der Welle7 Workspace ist hierfür nicht haftbar. h) Der Welle7 Workspace kann Buchungen jederzeit ändern. Diesfalls ist der Kunde mindestens 3 Arbeitstage im Voraus vor dem gebuchten Datum davon in Kenntnis zu setzen und es sind ihm statt der ursprünglich gebuchten Räumlichkeiten und/oder sonstigen Leistungen gleichwertige alternative Räumlichkeiten bzw. Leistungen anzubieten. Lehnt der Kunde die alternativen Räumlichkeiten bzw. Leistungen ab, gilt die Buchung als storniert. Es fallen diesfalls für den Kunden keine Stornierungsgebühren an. 3. Stornierungen und Umbuchungen a) Eine Stornierung durch den Kunden kann online, per Mail oder schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Gebühren erhoben. Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schuldet der Kunde Stornierungsgebühren wie folgt: - Stornierung 21 – 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 25 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung. - Stornierung 6 – 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung. - Stornierung ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der voraussichtlichen Gesamtvergütung. b) Die voraussichtliche Gesamtvergütung setzt sich aus der Raummiete gemäss Buchungsbestätigung und den Dienstleistungen inklusive gebuchtem Verpflegungspaket gemäss Buchungsbestätigung zusammen. c) Sollte ein Kunde den Welle7 Workspace beauftragt haben weitere externe Dienstleistungen an ihn zu vermitteln, werden diese gemäss den Stornobedingungen der Dienstleister von diesen direkt an den Kunden weiterverrechnet. d) Zusätzlich sind vom Kunden allfällige durch die Stornierungsgebühren nicht gedeckte, dem Welle7 Workspace angefallene Aufwendungen und Kosten zu vergüten. e) Ein Kunde hat die Möglichkeit, seine Buchung bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn online umzubuchen. Hierbei ist, soweit verfügbar, eine Umbuchung auf eine höhere Raumkategorie oder einen grösseren Raum generell möglich. Eine Umbuchung auf einen kleineren oder günstigeren Raum fällt pro rata unter die zuvor genannten Stornierungsbedingungen. Ausserdem hat der Kunde die Möglichkeit, Verpflegung und Zusatzausstattung, soweit verfügbar, bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nachzubuchen. f) Solange dem Kunden das Recht zur entschädigungslosen Stornierung zusteht, ist der Welle 7 Workspace seinerseits berechtigt, die Buchung des Kunden entschädigungslos zu stornieren, wenn Anfragen Dritter für die gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Welle 7 Workspace nicht auf sein Stornierungsrecht verzichtet. g) Der Welle 7 Workspace ist berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere wenn - eine allfällig verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wird; - infolge höherer Gewalt weder die gebuchten Räumlichkeiten noch Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können; - der Kunde oder die Teilnehmer an einer Veranstaltung die Hausordnung verletzen; - durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung oder Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist; - durch die beabsichtigte Veranstaltung eine ernsthafte Störung anderer Kunden des Welle 7 Workspace oder des Geschäftsbetriebs des Welle 7 Workspace zu befürchten ist; - der Kunde die Nutzung der Räumlichkeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Welle 7 Workspace einem Dritten überlässt (beispielsweise Unter-, Weitervermietung). 4. Verantwortlichkeiten und Haftung des Welle7 Workspace a) Der Welle7 Workspace gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen und haftet ausschliesslich für Schäden, die der Welle7 Workspace absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. b) Der Welle7 Workspace haftet nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt für das Funktionieren von zur Verfügung gestellter technischer Infrastruktur und Equipment. Für allfällige Schäden, die dem Kunden aus deren Benutzung, etwa infolge eines Mangels, entstehen, ist die Haftung des Welle7 Workspace ausgeschlossen. c) Der Welle7 Workspace übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung seiner Datenübermittlungssysteme, wie Internetzugang, W-LAN etc. entstehen. d) Der Welle7 Workspace übernimmt im Übrigen keine Verantwortung oder Obhutspflichten für eingebrachte Gegenstände (wie Laptops, Beamer, persönliche Gegenstände, Dokumente etc.) des Kunden und der Teilnehmer an dessen Veranstaltung und schliesst jegliche Haftung für solche Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl oder Beschädigung, aus. 5. Verantwortlichkeiten und Haftung des Kunden a) Der Kunde sichert zu, die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften und regulatorischen Vorgaben zu kennen und jederzeit einzuhalten und allenfalls die für seine Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die gesetzlichen Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb, zu Bank- und Finanzgeschäften sowie zu Lotterie und Glücksspiel zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, den Welle7 Workspace für allfällige Ansprüche Dritter infolge einer widerrechtlichen Nutzung der Räumlichkeiten oder des technischen Equipments, insbesondere auch der Kommunikationstechnologie (Internetzugang, W-LAN etc.), inklusive allfälliger Rechtskosten schadlos zu halten. b) Der Kunde haftet im Übrigen für alle von ihm, von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder den Teilnehmern seiner Veranstaltung, z.B. durch Überschreiten der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur des Welle7 Workspace sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar des Welle7 Workspace. Der Welle7 Workspace kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Reinigung dem Kunden in Rechnung stellen. c) Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Eigentum, das er in das Center bringt, und sein Haftungsrisiko gegenüber seinen Mitarbeitern und Dritten zu versichern. Das Welle7 Workspace empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer solchen Versicherung. d) Können die Räumlichkeiten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, vorübergehend nicht benutzt werden, haftet der Kunde gegenüber dem Welle7 Workspace für die entgangenen Umsätze und für weitere Folgekosten. 6. Benützung der Einrichtungen des Workspace a) Der Kunde verpflichtet sich dazu die Hausordnung des Welle7 Workspace einzuhalten, wie sie durch Aushang in den Räumlichkeiten oder in anderer geeigneter Form dem Kunden bekannt gegeben wurde. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Räumlichkeiten des Welle7 Workspace für Verkaufsveranstaltungen sowie für medizinische, therapeutische und kosmetische Behandlungen. b) Der Kunde verpflichtet sich dazu, die in der Buchungsbestätigung angegebene maximale Teilnehmeranzahl nicht zu überschreiten. c) Der Welle7 Workspace überlässt dem Kunden die Räumlichkeiten, inklusive dem konferenztechnischen Equipment, gemäss Buchungsbestätigung für die vereinbarte Benutzungsdauer. Wird die vereinbarte Benutzungsdauer überschritten, schuldet der Kunde eine entsprechende Vergütung, die sich pro rata temporis auf Basis der aktuellen Preisliste des Welle7 Workspace berechnet. Wenn verfügbar hat der Kunde die Möglichkeit, die Benutzungsdauer für die gemieteten Räumlichkeiten vor Ort zu verlängern. d) Die Öffnungszeiten des Business Centers sind Mo-Sa: 06:00-22:30 und So: 08:00-22:30 Uhr. e) Die Räumlichkeiten inklusive konferenztechnischem Equipment gelten als einwandfrei übernommen, wenn der Kunde bei der Übernahme keine Beanstandungen vorbringt. Nachträgliche Beanstandungen berechtigen nicht zu einer Kostenminderung. f) Es ist dem Kunden untersagt, jegliche Veränderungen an den Räumlichkeiten vorzunehmen; ferner ist er dazu verpflichtet, alle Bereiche des Welle7 Workspace sowie die Geräte, Ausstattung, Einrichtung und Möbel, von denen er Gebrauch macht, in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. g) Der Welle7 Workspace behält sich vor, auch während der Dauer der Raummiete durch den Kunden den gemieteten Raum zu betreten. Nach Möglichkeit wird der Mitarbeiter der Welle7 Workspace dies im Vorfeld mit dem Kunden besprechen. Die Mitarbeiter des Welle7 Workspace sind dazu verpflichtet, Verschwiegenheit über die Geschäftstätigkeiten der Kunden zu wahren. h) Für das Funktionieren von durch den Kunden selbst mitgebrachten Geräten übernimmt der Welle7 Workspace keine Gewähr. Ein Wechsel auf hauseigenes technisches Equipment des Welle7 Workspace ist, wenn dieses nicht vorgängig gebucht wurde, nicht garantiert. Der Welle7 Workspace bemüht sich jedoch, einen solchen Wechsel zu ermöglichen. Es wird diesfalls für das genutzte technische Equipment die Vergütung gemäss der aktuellen Preisliste sowie zusätzlich der angefallene Personalaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. i) Falls der Kunde Gegenstände an die Veranstaltung mitbringt hat er diese (ggf. mit Verpackungsmaterial) am Ende der Mietdauer wieder mitzunehmen bzw. auf eigene Rechnung zu entsorgen. Einen zusätzlichen Reinigungsaufwand und Entsorgungskosten kann der Welle7 Workspace dem Kunden in Rechnung stellen. j) Der Kunde hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen zu befolgen. Das Rauchen ist in dem ganzen Welle7 Workspace untersagt, ausser in den speziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten. Der Kunde verpflichtet sich dazu Fluchtwege, Notausgänge, sowie Treppenanlagen, Korridore und Ausgänge, die als Fluchtwege dienen, jederzeit frei und sicher zu halten. 7. Vergütung und Zahlungsbedingungen a) Die Vergütung für die vom Kunden gebuchten Leistungen des Welle7 Workspace ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. b) Rechnungen des Welle7 Workspace sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Welle7 Workspace ist berechtigt, nach seinem Ermessen eine Vorauszahlung in der Höhe von bis zu 100% der zu erwartenden Gesamtvergütung zu verlangen. c) Erfolgt innert der Zahlungsfrist keine oder nur eine unvollständige Zahlung, so ist der Kunde automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichtsund Anwaltskosten. Der Welle7 Workspace behält sich vor, offene Rechnungsbeträge, einschliesslich angefallener Verzugszinsen, Spesen und Kosten, an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abzutreten. In diesem Fall kann auf den offenen Beträgen ein Jahreszins von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben. 8. Datenschutz a) Der Kunde hat über sein mit der Registrierung auf der Website der Welle7 eingerichtetes, passwortgeschütztes Kundenkonto Zugriff auf seine vom Welle7 Workspace bearbeiteten Bestandesdaten (Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung etc.) sowie auf Informationen über seine abgeschlossenen, offenen und kürzlich getätigten Buchungen und kann diese verwalten. Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Der Welle7 Workspace übernimmt keine Haftung für missbräuchlich verwendete Zugangsdaten. b) Datenschutz ist dem Welle7 Workspace sehr wichtig. Daher hält er sich bei der Erhebung und sonstigen Bearbeitung von personenbezogenen Daten an die gesetzlichen Bestimmungen. Der Welle7 Workspace bearbeitet die personenbezogenen Daten für die Abwicklung von Buchungen und des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Marketingzwecke. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn es sich um Dienstleister im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, einschliesslich der Abrechnung und des Inkassos, handelt oder wenn der Kunde zuvor eingewilligt hat. Die so weitergegebenen Daten dürfen von unseren Dienstleistern lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der von uns beauftragten Dienstleistern. c) Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen, wenn ein berechtigter Löschungsanspruch geltend gemacht wird, die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. d) Neben der Verarbeitung der Daten zur Abwicklung von Buchungen und des Vertragsverhältnisses, nutzt der Welle7 Workspace die personenbezogenen Daten auch, um mit den Kunden über ihre Bestellungen, bestimmte Produkte oder Marketingaktionen zu kommunizieren und ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die sie interessieren könnten. Der Verwendung der personenbezogenen Daten für Werbezwecke können die Kunden jederzeit insgesamt oder für einzelne Massnahmen widersprechen, ohne dass hierfür andere als die eigenen Übermittlungskosten entstehen. Eine Mitteilung in Textform an die Kontaktdresse des Welle7 Workspace (z.B. E-Mail, Fax, Brief) reicht hierfür aus. 9. Teilnichtigkeit Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Bern. Welle7 Genossenschaft Migros Aare Industriestrasse 20 CH-3321 Schönbühl ___________________ AGB Welle7 Workspace; letzte Aktualisierung: 27.07.2016
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