AGB Workspace

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Welle7 Workspace
1. Geltung
a) Die Leistungen des von der Genossenschaft Migros Aare angebotenen Welle7
Workspace, das heisst das Vermieten von Räumen zur Durchführung von Sitzungen,
Tagungen und anderen, raumspezifischen Veranstaltungen sowie im Zusammenhang damit
stehende weitere Leistungen, erfolgen ausschliesslich zu den Konditionen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der bei Vertragsschluss (vgl. Ziff. 2) jeweils
gültigen Fassung.
b) Die AGB werden vom Kunden mit der Buchung akzeptiert. Einkaufs- und
Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn der Welle7 Workspace
diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Buchungsbedingungen
a) Die vom Kunden online, telefonisch, schriftlich oder persönlich getätigte Buchung ist für
den Kunden verbindlich. Es steht dem Welle7 Workspace jedoch frei, Buchungen
anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Mietvertrag kommt erst mit
der Bestätigung der Buchung per Mail durch den Welle7 Workspace zustande. Bei Offerten,
welche vom Welle7 Workspace aufgrund von telefonisch, per Mail oder schriftlich
eingegangenen Anfragen ausgestellt werden, hat der Kunde seine Buchung per Mail oder
schriftlich innerhalb der in der Offerte angegebenen Gültigkeitsdauer abzugeben, worauf der
Mietvertrag mit der per Mail oder schriftlich erfolgenden Bestätigung der Buchung durch den
Welle7 Workspace zustande kommt.
b) Je nach Zeitpunkt der Buchungen behält sich der Welle7 Workspace vor, das Angebot an
Zusatzdienstleistungen zu reduzieren.
c) Mit der Buchung hat der Kunde zwingend eine Zustell- und Rechnungsadresse in der
Schweiz anzugeben.
d) Buchungen sind an den Kunden gebunden. Eine Überlassung der vom Kunden gebuchten
Räumlichkeiten an Dritte (z.B. Unter- oder Weitervermietung) ist nur mit der vorgängigen
schriftlichen Zustimmung des Welle7 Workspace zulässig. Es gelten in jedem Fall auch für
den Dritten die vorliegenden AGB. Der Kunde haftet solidarisch mit dem Dritten für alle
Ansprüche des Welle7 Workspace gegenüber dem Dritten, insbesondere auch für allfällige
Schadenersatzforderungen.
e) Die Zuweisung der gemieteten Räume obliegt dem Welle7 Workspace und erfolgt bei
Mietantritt des Kunden.
f) Im Mietpreis der Räume enthalten sind die Nutzung der Sanitäranlagen, des Mobiliars in
den gemieteten Räumen, der Netzstrom sowie die übliche Reinigung der gemieteten Räume.
Weitere Leistungen werden in der Bestätigung separat ausgewiesen.
g) Leistungen von Dritten die im Rahmen der Buchung durch den Kunden beauftragt wurden,
werden von der Welle7 Workspace lediglich vermittelt. Es gelten die Konditionen und
Bedingungen der Dritten. Der Welle7 Workspace ist hierfür nicht haftbar.
h) Der Welle7 Workspace kann Buchungen jederzeit ändern. Diesfalls ist der Kunde
mindestens 3 Arbeitstage im Voraus vor dem gebuchten Datum davon in Kenntnis zu setzen
und es sind ihm statt der ursprünglich gebuchten Räumlichkeiten und/oder sonstigen
Leistungen gleichwertige alternative Räumlichkeiten bzw. Leistungen anzubieten. Lehnt der
Kunde die alternativen Räumlichkeiten bzw. Leistungen ab, gilt die Buchung als storniert. Es
fallen diesfalls für den Kunden keine Stornierungsgebühren an.
3. Stornierungen und Umbuchungen
a) Eine Stornierung durch den Kunden kann online, per Mail oder schriftlich erfolgen. Bei
Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Gebühren erhoben.
Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schuldet der Kunde
Stornierungsgebühren wie folgt:
- Stornierung 21 – 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 25 % der voraussichtlichen
Gesamtvergütung.
- Stornierung 6 – 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der voraussichtlichen
Gesamtvergütung.
- Stornierung ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der voraussichtlichen
Gesamtvergütung.
b) Die voraussichtliche Gesamtvergütung setzt sich aus der Raummiete gemäss
Buchungsbestätigung und den Dienstleistungen inklusive gebuchtem Verpflegungspaket
gemäss Buchungsbestätigung zusammen.
c) Sollte ein Kunde den Welle7 Workspace beauftragt haben weitere externe
Dienstleistungen an ihn zu vermitteln, werden diese gemäss den Stornobedingungen der
Dienstleister von diesen direkt an den Kunden weiterverrechnet.
d) Zusätzlich sind vom Kunden allfällige durch die Stornierungsgebühren nicht gedeckte,
dem Welle7 Workspace angefallene Aufwendungen und Kosten zu vergüten.
e) Ein Kunde hat die Möglichkeit, seine Buchung bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn
online umzubuchen. Hierbei ist, soweit verfügbar, eine Umbuchung auf eine höhere
Raumkategorie oder einen grösseren Raum generell möglich. Eine Umbuchung auf einen
kleineren oder günstigeren Raum fällt pro rata unter die zuvor genannten
Stornierungsbedingungen. Ausserdem hat der Kunde die Möglichkeit, Verpflegung und
Zusatzausstattung, soweit verfügbar, bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn
nachzubuchen.
f) Solange dem Kunden das Recht zur entschädigungslosen Stornierung zusteht, ist der
Welle 7 Workspace seinerseits berechtigt, die Buchung des Kunden entschädigungslos zu
stornieren, wenn Anfragen Dritter für die gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Welle 7 Workspace nicht auf sein Stornierungsrecht verzichtet.
g) Der Welle 7 Workspace ist berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz
jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere wenn
- eine allfällig verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wird;
- infolge höherer Gewalt weder die gebuchten Räumlichkeiten noch Ersatzräumlichkeiten zur
Verfügung gestellt werden können;
- der Kunde oder die Teilnehmer an einer Veranstaltung die Hausordnung verletzen;
- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung oder Gefährdung der Sicherheit und
Ordnung zu befürchten ist;
- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine ernsthafte Störung anderer Kunden des Welle 7
Workspace oder des Geschäftsbetriebs des Welle 7 Workspace zu befürchten ist;
- der Kunde die Nutzung der Räumlichkeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des
Welle 7 Workspace einem Dritten überlässt (beispielsweise Unter-, Weitervermietung).
4. Verantwortlichkeiten und Haftung des Welle7 Workspace
a) Der Welle7 Workspace gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten
Leistungen und haftet ausschliesslich für Schäden, die der Welle7 Workspace absichtlich
oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich, soweit
gesetzlich zulässig, wegbedungen.
b) Der Welle7 Workspace haftet nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt für das Funktionieren
von zur Verfügung gestellter technischer Infrastruktur und Equipment. Für allfällige Schäden,
die dem Kunden aus deren Benutzung, etwa infolge eines Mangels, entstehen, ist die
Haftung des Welle7 Workspace ausgeschlossen.
c) Der Welle7 Workspace übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung
seiner Datenübermittlungssysteme, wie Internetzugang, W-LAN etc. entstehen.
d) Der Welle7 Workspace übernimmt im Übrigen keine Verantwortung oder Obhutspflichten
für eingebrachte Gegenstände (wie Laptops, Beamer, persönliche Gegenstände, Dokumente
etc.) des Kunden und der Teilnehmer an dessen Veranstaltung und schliesst jegliche
Haftung für solche Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl oder Beschädigung, aus.
5. Verantwortlichkeiten und Haftung des Kunden
a) Der Kunde sichert zu, die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften und regulatorischen
Vorgaben zu kennen und jederzeit einzuhalten und allenfalls die für seine Veranstaltung
erforderlichen Bewilligungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Der Kunde
verpflichtet sich insbesondere, die gesetzlichen Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb,
zu Bank- und Finanzgeschäften sowie zu Lotterie und Glücksspiel zu beachten. Der Kunde
ist verpflichtet, den Welle7 Workspace für allfällige Ansprüche Dritter infolge einer
widerrechtlichen Nutzung der Räumlichkeiten oder des technischen Equipments,
insbesondere auch der Kommunikationstechnologie (Internetzugang, W-LAN etc.), inklusive
allfälliger Rechtskosten schadlos zu halten.
b) Der Kunde haftet im Übrigen für alle von ihm, von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen
oder den Teilnehmern seiner Veranstaltung, z.B. durch Überschreiten der vereinbarten
maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen
der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur des Welle7
Workspace sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar des Welle7 Workspace. Der
Welle7 Workspace kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Reinigung
dem Kunden in Rechnung stellen.
c) Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Eigentum, das er in das Center bringt, und sein
Haftungsrisiko gegenüber seinen Mitarbeitern und Dritten zu versichern. Das Welle7
Workspace empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer solchen Versicherung.
d) Können die Räumlichkeiten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden
liegen, vorübergehend nicht benutzt werden, haftet der Kunde gegenüber dem Welle7
Workspace für die entgangenen Umsätze und für weitere Folgekosten.
6. Benützung der Einrichtungen des Workspace
a) Der Kunde verpflichtet sich dazu die Hausordnung des Welle7 Workspace einzuhalten,
wie sie durch Aushang in den Räumlichkeiten oder in anderer geeigneter Form dem Kunden
bekannt gegeben wurde. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Räumlichkeiten des Welle7
Workspace für Verkaufsveranstaltungen sowie für medizinische, therapeutische und
kosmetische Behandlungen.
b) Der Kunde verpflichtet sich dazu, die in der Buchungsbestätigung angegebene maximale
Teilnehmeranzahl nicht zu überschreiten.
c) Der Welle7 Workspace überlässt dem Kunden die Räumlichkeiten, inklusive dem
konferenztechnischen Equipment, gemäss Buchungsbestätigung für die vereinbarte
Benutzungsdauer. Wird die vereinbarte Benutzungsdauer überschritten, schuldet der Kunde
eine entsprechende Vergütung, die sich pro rata temporis auf Basis der aktuellen Preisliste
des Welle7 Workspace berechnet. Wenn verfügbar hat der Kunde die Möglichkeit, die
Benutzungsdauer für die gemieteten Räumlichkeiten vor Ort zu verlängern.
d) Die Öffnungszeiten des Business Centers sind Mo-Sa: 06:00-22:30 und So: 08:00-22:30
Uhr.
e) Die Räumlichkeiten inklusive konferenztechnischem Equipment gelten als einwandfrei
übernommen, wenn der Kunde bei der Übernahme keine Beanstandungen vorbringt.
Nachträgliche Beanstandungen berechtigen nicht zu einer Kostenminderung.
f) Es ist dem Kunden untersagt, jegliche Veränderungen an den Räumlichkeiten
vorzunehmen; ferner ist er dazu verpflichtet, alle Bereiche des Welle7 Workspace sowie die
Geräte, Ausstattung, Einrichtung und Möbel, von denen er Gebrauch macht, in einem
einwandfreien Zustand zu hinterlassen.
g) Der Welle7 Workspace behält sich vor, auch während der Dauer der Raummiete durch
den Kunden den gemieteten Raum zu betreten. Nach Möglichkeit wird der Mitarbeiter der
Welle7 Workspace dies im Vorfeld mit dem Kunden besprechen. Die Mitarbeiter des Welle7
Workspace sind dazu verpflichtet, Verschwiegenheit über die Geschäftstätigkeiten der
Kunden zu wahren.
h) Für das Funktionieren von durch den Kunden selbst mitgebrachten Geräten übernimmt
der Welle7 Workspace keine Gewähr. Ein Wechsel auf hauseigenes technisches Equipment
des Welle7 Workspace ist, wenn dieses nicht vorgängig gebucht wurde, nicht garantiert. Der
Welle7 Workspace bemüht sich jedoch, einen solchen Wechsel zu ermöglichen. Es wird
diesfalls für das genutzte technische Equipment die Vergütung gemäss der aktuellen
Preisliste sowie zusätzlich der angefallene Personalaufwand dem Kunden in Rechnung
gestellt.
i) Falls der Kunde Gegenstände an die Veranstaltung mitbringt hat er diese (ggf. mit
Verpackungsmaterial) am Ende der Mietdauer wieder mitzunehmen bzw. auf eigene
Rechnung zu entsorgen. Einen zusätzlichen Reinigungsaufwand und Entsorgungskosten
kann der Welle7 Workspace dem Kunden in Rechnung stellen.
j) Der Kunde hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen zu befolgen. Das
Rauchen ist in dem ganzen Welle7 Workspace untersagt, ausser in den speziell dafür
vorgesehenen Räumlichkeiten. Der Kunde verpflichtet sich dazu Fluchtwege, Notausgänge,
sowie Treppenanlagen, Korridore und Ausgänge, die als Fluchtwege dienen, jederzeit frei
und sicher zu halten.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a) Die Vergütung für die vom Kunden gebuchten Leistungen des Welle7 Workspace ergibt
sich aus der Buchungsbestätigung.
b) Rechnungen des Welle7 Workspace sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar. Der Welle7 Workspace ist berechtigt, nach seinem Ermessen eine
Vorauszahlung in der Höhe von bis zu 100% der zu erwartenden Gesamtvergütung zu
verlangen.
c) Erfolgt innert der Zahlungsfrist keine oder nur eine unvollständige Zahlung, so ist der
Kunde automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie
kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichtsund Anwaltskosten. Der Welle7 Workspace behält sich vor, offene Rechnungsbeträge,
einschliesslich angefallener Verzugszinsen, Spesen und Kosten, an eine mit dem Inkasso
beauftragte Firma abzutreten. In diesem Fall kann auf den offenen Beträgen ein Jahreszins
von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso
beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
8. Datenschutz
a) Der Kunde hat über sein mit der Registrierung auf der Website der Welle7 eingerichtetes,
passwortgeschütztes Kundenkonto Zugriff auf seine vom Welle7 Workspace bearbeiteten
Bestandesdaten (Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung etc.) sowie auf Informationen
über seine abgeschlossenen, offenen und kürzlich getätigten Buchungen und kann diese
verwalten. Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu
behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Der Welle7 Workspace
übernimmt keine Haftung für missbräuchlich verwendete Zugangsdaten.
b) Datenschutz ist dem Welle7 Workspace sehr wichtig. Daher hält er sich bei der Erhebung
und sonstigen Bearbeitung von personenbezogenen Daten an die gesetzlichen
Bestimmungen. Der Welle7 Workspace bearbeitet die personenbezogenen Daten für die
Abwicklung von Buchungen und des Vertragsverhältnisses sowie für eigene
Marketingzwecke. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben,
wenn es sich um Dienstleister im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung,
einschliesslich der Abrechnung und des Inkassos, handelt oder wenn der Kunde zuvor
eingewilligt hat. Die so weitergegebenen Daten dürfen von unseren Dienstleistern lediglich
zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen
ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der von uns beauftragten Dienstleistern.
c) Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche
Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen, wenn ein berechtigter
Löschungsanspruch geltend gemacht wird, die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung
verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder ihre Speicherung aus sonstigen
gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
d) Neben der Verarbeitung der Daten zur Abwicklung von Buchungen und des
Vertragsverhältnisses, nutzt der Welle7 Workspace die personenbezogenen Daten auch, um
mit den Kunden über ihre Bestellungen, bestimmte Produkte oder Marketingaktionen zu
kommunizieren und ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die sie
interessieren könnten. Der Verwendung der personenbezogenen Daten für Werbezwecke
können die Kunden jederzeit insgesamt oder für einzelne Massnahmen widersprechen, ohne
dass hierfür andere als die eigenen Übermittlungskosten entstehen. Eine Mitteilung in
Textform an die Kontaktdresse des Welle7 Workspace (z.B. E-Mail, Fax, Brief) reicht hierfür
aus.
9. Teilnichtigkeit
Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die
unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher
Gerichtsstand ist die Stadt Bern.
Welle7
Genossenschaft Migros Aare
Industriestrasse 20
CH-3321 Schönbühl
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AGB Welle7 Workspace; letzte Aktualisierung: 27.07.2016