LANDESÄRZTEKAMMER BADEN

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
FORTBILDUNG & QUALITÄTSSICHERUNG
Anleitung zur Nutzung des Fortbildungskontos
für absolvierte Fortbildungen
Das Fortbildungskonto verringert den Dokumentationsaufwand, verschafft Ihnen einen
Überblick über die von Ihnen bereits erworbenen Fortbildungspunkte und erleichtert den
Erwerb des Fortbildungszertifikates.
Sie können:
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Für Vertragsärzte:
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Fortbildungen melden
Eine Kontoübersicht anfordern
Ihr Fortbildungszertifikat beantragen
Die Einwilligung zur jährlichen Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zur Überprüfung
der für die Qualitätssicherungsvereinbarungen relevanten Fortbildungen geben
Die Einwilligung zur automatischen Übermittlung des Zertifikats an
die KVBW geben
Sofern der Veranstalter sich am EIV beteiligt und Sie Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) ihm angegeben haben, z. B. durch Einkleben Ihrer EFN-Klebeetiketten in die
Teilnehmerliste oder mit Einlesen Ihres Fortbildungsausweises, Arztausweises im
Scheckkartenformat oder Smartphones via Fobi@pp vor Ort, werden Ihre Fortbildungspunkte automatisch gutgeschrieben. Es dauert ca. 8 bis 10 Tage, bis die Meldung des
Veranstalters im Konto erscheint.
Im Fortbildungskonto können Sie selbst alle Fortbildungen melden, dies ist nur erforderlich, sofern keine EIV-Meldung vorliegt.
1
Zugang zum Fortbildungskonto erhalten Sie über unsere Homepage mit dem Web-Code
1100 oder unter www.aerztekammer-bw.de über den Link „Ärzte“ und „Fortbildung“
Anschließend Klick auf „Zertifizierte Fortbildung“
Weiter über Klick auf „Fortbildungskonto“
2
Sie gelangen dann zur Anmeldung im Fortbildungskonto:
Zur Anmeldung benötigen Sie
Ihre Mitgliedsnummer (MNR) bei
der Landesärztekammer

diese finden Sie auf Ihrem
Beitragsbescheid
oder
Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) – diese steht auf

Ihrem Arztausweis im Scheck
kartenformat

Ihrem Fortbildungsausweis

Ihren EFN-Klebeetiketten
Außerdem ist die Eingabe von Vorname, Name, Geburtsdatum, E-Mailadresse und (optional) Telefonnummer erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Eingabe von Name und
Vorname auf die exakte Schreibweise (Umlaute schreiben, also Ü nicht UE!). Die Anmeldung erfolgt derzeit immer auf diese Weise. Es wird kein Passwort bzw. User-Name
vergeben.
Nach Überprüfung Ihrer persönlichen Daten und Klick auf „Ich bin kein Roboter“ beantworten Sie die angezeigte Sicherheitsabfrage. Dies dient dem Schutz des Onlinekontos
vor Missbrauch durch automatisierte Prozesse (z. B. von Spammern).
Mit einem Klick auf „Anmelden“ sind Sie im Fortbildungskonto angemeldet:
Sie können nun zwischen folgenden Aktionen wählen:
 Fortbildung melden
 Kontoübersicht anfordern
 Jährliche Datenübermittlung an die KVBW beantragen
 Zertifikat beantragen
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Fortbildung melden:
Die Fortbildungen sind in vier Kategorien aufgeteilt:

Von einer Ärztekammer anerkannte Veranstaltung
Bei der Eingabe von Veranstaltungen, die durch eine Ärztekammer
anerkannt sind, ist die Eingabe der
19-stelligen
Veranstaltungsnummer (VNR) ausreichend. Durch Betätigen der Tab-Taste oder durch
Klicken mit der Maus in das Feld
„Titel“ werden alle übrigen Angaben automatisch ergänzt.
Hier werden zudem Referate, Poster oder Ihre Tätigkeit als Qualitätszirkelmoderator oder wissenschaftliche Leitung gemeldet.
Durch Auswählen des Buttons
„hinzufügen“ wird die soeben eingetragene Veranstaltung in die Liste der zu meldenden Veranstaltungen übernommen.

Von einer anderen Heilberufekammer anerkannte Veranstaltung
(z. B: Landesapothekerkammer, Landespsychotherapeutenkammer)
Fortbildungen anderer Heilberufekammern müssen immer manuell
eingegeben werden. Hier ist die Eingabe einer Veranstaltungsnummer
nicht erforderlich.
Auch hier werden zudem Referate,
Poster oder Ihre Tätigkeit als Qualitätszirkelmoderator oder wissenschaftliche Leitung gemeldet.
Durch Auswählen des Buttons „hinzufügen“ wird die soeben eingetragene Veranstaltung in die Liste der
zu
meldenden
Veranstaltungen
übernommen.
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
Veranstaltung im Ausland
Füllen Sie alle Felder manuell aus. Für
Fortbildungen im Ausland können gemäß Kategorie B 3 Punkte für einen
halben und 6 Punkte für einen ganzen
Tag angegeben werden. Bitte beachten
Sie die „Informationen zur Punkteberechnung“.
Auch hier werden zudem Referate,
Poster oder Ihre Tätigkeit als Qualitätszirkelmoderator oder wissenschaftliche
Leitung gemeldet.
Durch Auswählen des Buttons „hinzufügen“ wird die soeben eingetragene
Veranstaltung in die Liste der zu meldenden Veranstaltungen übernommen.

Publikation
Für wissenschaftliche Veröffentlichungen werden 5 Punkte je Veröffentlichung angerechnet. Die Angabe der Internationalen
Standardbuchnummer
(ISBN) oder die Nummer aus der PubMed–Datenbank ist erforderlich.
Durch Auswählen des Buttons „hinzufügen“ wird die soeben eingetragene Veranstaltung in die Liste der zu meldenden Veranstaltungen übernommen.

Selbststudium
Nach der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
erhalten Ärztinnen und Ärzte auf Antrag ein Fortbildungszertifikat, wenn sie
nachweisen, dass sie in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben. Für das Selbststudium werden pro Jahr 10 Punkte (maximal 50) ohne Nachweis automatisch angerechnet.
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Bitte beachten Sie bei der Meldung von Veranstaltungen

Nach Eingabe jeder Veranstaltung auf "hinzufügen" klicken.

Korrigieren
oder Löschen
bereits hinzugefügter Veranstaltungen ist jederzeit möglich. Durch erneutes Hinzufügen einer korrigierten Veranstaltung werden
die Änderungen übernommen.

Nach Eingabe aller Fortbildungen auf "senden" klicken.
Erst dann werden die Daten
übermittelt.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass vor Beenden des Programmes immer "Senden"
angeklickt werden muss, da die eingegebenen Daten nicht gespeichert werden und
sonst verloren sind.
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Kontoübersicht anfordern
Hier können Sie jederzeit eine detaillierte Übersicht der in Ihrem Konto gemeldeten Fortbildungspunkte anfordern. Diese wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
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Jährliche Datenübermittlung an die KVBW
Als Vertragsarzt, bzw. Arzt mit KV-Ermächtigung können Sie hier Ihre Einwilligung zur
jährlichen Datenübermittlung an die KVBW zur Überprüfung der für die Qualitätssicherungsvereinbarungen relevanten Fortbildungen geben. Dazu ist die Eingabe der LANR
erforderlich.
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Zertifikat beantragen:
Bei Erreichen der Mindestpunktzahl (250 Punkte inklusive
Selbststudium) können Sie hier
Ihr Fortbildungszertifikat mit
einem „Mausklick“ beantragen.
Das Zertifikat wird immer auf
das Datum der Antragstellung
ausgestellt.
Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen,
haben die Möglichkeit durch
Ankreuzen der Einverständniserklärung zur Datenweitergabe
eine automatische Übermittlung
des Zertifikates an die KVBW
zu veranlassen. Dazu ist nach
Anklicken des Einverständnisses die LANR (Lebenslange
Arztnummer) einzutragen. Die
LANR wird von der KV vergeben.
Sofern Sie nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen haben Sie keine
LANR. Bei der Beantragung dürfen Sie deshalb auch keinen Haken machen zur Datenweitergabe an die KVBW, dann werden Sie auch nicht nach der LANR gefragt.
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Abmelden / Anwendung beenden

Hierdurch wird das Programm beendet
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