Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 5. Juli 2016 – Drucksache 16/260 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag I. nimmt von der Mitteilung der Landesregierung vom 5. Juli 2016 – Drucksache 16/260 – Kenntnis; II. begrüßt die mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der AVMD-Richtlinie verfolgten Ziele, ausgewogene Rahmenbedingungen für alle Mediendienstanbieter zu schaffen, neue Regelungen für Videoplattformdienste einzuführen, den Schutz der Menschenwürde und von Minderjährigen zu verbessern, europäische Werke zu unterstützen und die kulturelle Vielfalt Europas zu fördern dem Grundsatz nach, hält jedoch einige Regelungen des Richtlinienentwurfs für bedenklich hinsichtlich der Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit; III. stellt fest, 1. dass der Richtlinienvorschlag die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Bereich des Rundfunk- und des Medienrechts berührt; 2. dass die Europäische Union gerade im Hinblick auf die kulturelle Bedeutung der Medien gehalten ist, sich gemäß Artikel 167 AEUV auf unterstützende und fördernde Maßnahmen zu beschränken und den Kompetenzbereich bei den Mitgliedstaaten zu belassen; 1 Ausgegeben: 20. 07. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 3. dass die in Artikel 30 und Artikel 30 a formulierten Regelungen zu den nationalen Regulierungsstellen – etwa zur Entlassung der Leitungspositionen einer nationalen Regulierungsstelle, zu ihren Haushaltsplänen oder zum Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Regulierungsstellen – zu kleinteilig sind und die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers zur Ausgestaltung nationaler unabhängiger Regulierungsstellen dadurch weit beschränkt werden; 4. dass die vorgeschlagene Stärkung der Gruppe der Europäischen Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) in der vorliegenden Form einen Eingriff in das Staatsorganisationsrecht der Mitgliedstaaten sowie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Rat der EU und im Kontaktausschuss zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) darstellt, der nicht im Interesse der Länder liegt; IV. ersucht die Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die erforderliche Anpassung der AVMD-Richtlinie an neue Angebote der Medienunternehmen, ein verändertes Konsumentenverhalten und eine hierdurch verursachte Veränderung des Wettbewerbs im Binnenmarkt nicht zu Eingriffen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und zu Einschnitten in die Medienaufsicht der Mitgliedstaaten führt. 14. 07. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Nico Weinmann Dr. Stefan Scheffold Bericht Der Ständige Ausschuss beriet die Mitteilung der Landesregierung vom 5. Juli 2016, Drucksache 16/260, in seiner 2. Sitzung am 14. Juli 2016. Der Ausschussvorsitzende teilte eingangs mit, es liege eine Empfehlung des vorberatenden Ausschusses für Europa und Internationales (Anlage) vor. Ein Abgeordneter der SPD legte dar, ursprünglich habe es geheißen, das Land Baden-Württemberg würde beabsichtigen, im Bundesrat für eine Subsidiaritätsrüge zu stimmen. Letztlich habe sich das Land Baden-Württemberg im Bundesrat jedoch der Stimme enthalten. Er bitte um eine Information darüber, wie die Thematik am Vortag im vorberatenden Ausschuss für Europa und Internationales behandelt worden sei und wie das gegenüber der ursprünglichen Absicht veränderte Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat zustande gekommen sei. Der Minister der Justiz und für Europa merkte eingangs an, er habe an der Sitzung des Ausschusses für Europa und Internationales am Vortag nicht teilnehmen können, und führte weiter aus, er als für den Bereich Europa zuständige Minister hätte sich durchaus vorstellen können, dass sich das Land Baden-Württemberg im Bundesrat dem Antrag, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben, anschließe. In dieser Richtung habe sich die Landesregierung auch in der vorliegenden Drucksache 16/260 geäußert. Das Kabinett habe beschlossen, für die Abstimmung im Bundesrat freie Hand zu lassen, damit auf die Diskussion reagiert werden könne. Am Ende der Diskussion hätten die Vertreter des Landes Baden-Württemberg mit Enthaltung gestimmt, sodass die beantragte Subsidiaritätsrüge vom Land nicht unterstützt werde. An den Stimmen des Landes habe es letztlich nicht gelegen, dass keine Subsidiaritätsrüge erhoben werde. Er habe sich sagen lassen, dass es eine Verständigung darüber gegeben habe, das „harte Schwert“ der Subsidiaritätsrüge im konkreten Fall nicht zu nutzen und stattdessen in einer weiteren Beratungsrunde die Betroffenheit von Länderinteressen inhaltlich zu thematisieren. Dabei werde das Land Baden-Württemberg prüfen, ob im Einzelfall eventuell doch zu stark in Länderinteressen hineinregiert worden sei. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 Er sei in dieser Frage hochsensibel und vertrete die Auffassung, dass das vorhandene Frühwarnsystem frühzeitig genutzt werden müsse, um auf die Anliegen der Länder aufmerksam zu machen. In vergleichbaren Fällen in der Zukunft sollte verstärkt darauf geachtet werden, zu vermeiden, sich vorzeitig Entwicklungen auf europäischer Ebene, die Länderinteressen berührten, hinzugeben, ohne sich frühzeitig mit einer Subsidiaritätsrüge zu wehren. Der Ausschuss erhob die Empfehlung des vorberatenden Ausschusses für Europa und Internationales (Anlage) ohne förmliche Abstimmung zur Beschlussempfehlung an das Plenum. 20. 07. 2016 Nico Weinmann 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 Anlage Empfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales an den Ständigen Ausschuss zu der Mitteilung der Landesregierung vom 5. Juli 2016 – Drucksache 16/260 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten Empfehlung Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag I.nimmt von der Mitteilung der Landesregierung vom 5. Juli 2016 – Drucksache 16/260 – Kenntnis; II. begrüßt die mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der AVMD-Richtlinie verfolgten Ziele, ausgewogene Rahmenbedingungen für alle Mediendienstanbieter zu schaffen, neue Regelungen für Videoplattformdienste einzuführen, den Schutz der Menschenwürde und von Minderjährigen zu verbessern, europäische Werke zu unterstützen und die kulturelle Vielfalt Europas zu fördern dem Grundsatz nach, hält jedoch einige Regelungen des Richtlinienentwurfs für bedenklich hinsichtlich der Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit; III. stellt fest, 1. dass der Richtlinienvorschlag die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Bereich des Rundfunk- und des Medienrechts berührt; 2. dass die Europäische Union gerade im Hinblick auf die kulturelle Bedeutung der Medien gehalten ist, sich gemäß Artikel 167 AEUV auf unterstützende und fördernde Maßnahmen zu beschränken und den Kompetenzbereich bei den Mitgliedstaaten zu belassen; 3. dass die in Artikel 30 und Artikel 30 a formulierten Regelungen zu den nationalen Regulierungsstellen – etwa zur Entlassung der Leitungspositionen einer nationalen Regulierungsstelle, zu ihren Haushaltsplänen oder zum Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Regulierungsstellen – zu kleinteilig sind und die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers zur Ausgestaltung nationaler unabhängiger Regulierungsstellen dadurch weit beschränkt werden; 4. dass die vorgeschlagene Stärkung der Gruppe der Europäischen Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) in der vorliegenden Form einen Eingriff in das Staatsorganisationsrecht der Mitgliedstaaten sowie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Rat der EU und im Kontaktausschuss zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) darstellt, der nicht im Interesse der Länder liegt; 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 IV.ersucht die Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die erforderliche Anpassung der AVMD-Richtlinie an neue Angebote der Medienunternehmen, ein verändertes Konsumentenverhalten und eine hierdurch verursachte Veränderung des Wettbewerbs im Binnenmarkt nicht zu Eingriffen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und zu Einschnitten in die Medienaufsicht der Mitgliedstaaten führt. 13. 07. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitende: Alexander Maier Willi Stächele Bericht Der Ausschuss für Europa und Internationales beriet die Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 16/260, in seiner 2. Sitzung am 13. Juli 2016 vorberatend für den federführenden Ständigen Ausschuss. Zur Beratung lag dem Ausschuss für Europa und Internationales noch der als Anlage beigefügte Antrag der Abg. Josef Frey u. a. GRÜNE, des Abg. Joachim Kößler CDU, des Abg. Peter Hofelich SPD und des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP vor. Da der Ausschuss öffentlich tagte, wurden die Namen der Abgeordneten im nachfolgenden Bericht nicht anonymisiert. Abg. Alexander Maier GRÜNE trug vor, die Anpassung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste sei grundsätzlich richtig und auch erforderlich, weil sich die Angebote der Medienunternehmen, die Technologien, das Konsumentenverhalten und der Wettbewerb im Binnenmarkt in den letzten Jahren verändert hätten. Er begrüße im Grundsatz die in der Überarbeitung verfolgten Ziele, nämlich die Schaffung ausgewogener Rahmenbedingungen für alle Medienunternehmen, die Einführung neuer Regelungen für Videoplattformdienste, die Verbesserung des Schutzes von Menschenwürde und Minderjährigen sowie die Unterstützung und Förderung europäischer Werke und kultureller Vielfalt in Europa. Er habe jedoch massive Bedenken hinsichtlich der Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Denn zum einen berühre diese Richtlinie die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Bereich des Rundfunk- und Medienrechts, und zum anderen werde seines Erachtens Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht beachtet, wonach sich die EU aufgrund der kulturellen Bedeutung der Medien auf unterstützende und fördernde Maßnahmen beschränken und alle übrigen Kompetenzbereiche bei den Mitgliedsstaaten belassen solle. Überdies kritisiere er die AVMD-Regelungen zu den nationalen Regulierungsstellen. Die Regelungen beträfen etwa die Entlassung der Leitungspositionen einer nationalen Regulierungsstelle, die Haushaltspläne oder das Beschwerdeverfahren. Hier sei die Richtlinie zu kleinteilig und beschränke die nationale Ausgestaltung unabhängiger Regulierungsstellen zu stark. Insgesamt sei die Überarbeitung der Richtlinie zwar wichtig und richtig, und ihre Zielsetzung sei durchaus zu begrüßen, doch der Vorschlag schieße über das zur Zielerreichung erforderliche Maß hinaus. Er stehe nicht im Einklang mit Subsidiaritätsgrundsätzen und lasse Ländern und Mitgliedsstaaten nicht genügend Umsetzungsspielraum, zumal ein Teil der Ziele auf nationaler bzw. Landesebene besser erreicht werden könne. Daher habe die Fraktion GRÜNE gemeinsam mit den Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP einen Antrag formuliert, in dem die Landesregierung 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 aufgefordert werde, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Anpassung der AVMD-Richtlinie nicht zu Eingriffen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und zu Einschnitten in die Medienaufsicht der Mitgliedsstaaten führe. Hierfür bitte er um Unterstützung. Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP schloss sich den Ausführungen seines Vorredners zur AVMD-Richtlinie an und fügte hinzu, er sei verwundert gewesen, dass sich Baden-Württemberg im Plenum des Bundesrats bei der Abstimmung über eine Subsidiaritätsrüge enthalten habe. Er sei eigentlich davon ausgegangen, dass Baden-Württemberg der Subsidiaritätsrüge zustimme. So sei auch eine Sondersitzung zu diesem Thema abgelehnt worden, weil darüber doch eigentlich Einigkeit bestanden habe. Das seien nicht die Signale, die er sich wünsche. Denn wie er bereits in der 7. Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg in seiner Rede zum Thema „Brexit“ ausgeführt habe, sei der Vorschlag für eine überarbeitete AVMD-Richtlinie doch geradezu ein Beispiel dafür, dass Europa bisweilen viel zu kleinteilig in die Länder hineinregiere. Ihn interessiere daher, warum sich Baden-Württemberg enthalten habe und welche Bindungswirkung der vorliegende Antrag überhaupt noch habe. Abg. Peter Hofelich SPD wollte darüber hinaus auch wissen, ob bekannt sei, wie insgesamt die Mehrheitsverhältnisse gewesen seien. Der Ministerialdirektor im Ministerium der Justiz und für Europa führte aus, inhaltlich teile er die Kritik eines zu hohen Detaillierungsgrads. So habe BadenWürttemberg im Bundesrat sowohl im EU-Ausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss die Subsidiaritätsrüge befürwortet. Die Regelung über die Aufsichtsstruktur sei im Hinblick auf das eine oder andere Mitgliedsland aus Sicht der Kommission möglicherweise verständlich, jedoch nicht aus Sicht des Mitgliedsstaats. Fachlich gebe es also keinen Dissens. Am Ende sei die Enthaltung eine politische Entscheidung gewesen. Seines Wissens sei nach den Vorbesprechungen deutlich gewesen, dass keine Mehrheit für die Subsidiaritätsrüge zustande komme. Es sei also auf das Stimmverhalten Baden-Württembergs nicht mehr angekommen. Daraus habe nach seiner Kenntnis – er sei aber an diesen Gesprächen nicht beteiligt gewesen – dann die Enthaltung resultiert. Baden-Württemberg sei nicht das Zünglein an der Waage gewesen. Auf Nachfrage von Abg. Peter Hofelich SPD teilte er überdies mit, es habe bei der Abstimmung keine klassische A-Länder-B-Länder-Konstellation gegeben. Im Vorfeld habe es auch in Bayern, Sachsen und Thüringen durch die politischen Lager hindurch Initiativen gegeben. Das Abstimmungsverhalten sei durchaus fachlich motiviert gewesen. Vorsitzender Willi Stächele gab zu bedenken, wenn zunächst im Europaausschuss des Bundesrats noch Einmütigkeit darüber bestanden habe, dass der Richtlinienvorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht in Einklang stehe, dann aber anders abgestimmt worden sei, müsse es in der Zwischenzeit durch die Lager hindurch zu einer qualitativen Veränderung in der Begründung gekommen sein. Womöglich sei es um die Einschätzung der Verhältnismäßigkeit einer Rüge gegangen. Überdies teilte er mit, Abschnitt IV des heute vorliegenden Antrags enthalte ein Ersuchen an die Landesregierung. Bei einem Ersuchen müsse die Landesregierung innerhalb von sechs Monaten darüber unterrichten, wie sie angesichts der vorgegebenen Inhalte vorgehe. Im Plenum des Bundesrats sei bisher lediglich die Subsidiaritätsrüge abgelehnt worden. Die inhaltliche Auseinandersetzung finde jedoch noch statt. Daher komme das Ersuchen noch zur rechten Zeit. Der Ministerialdirektor im Ministerium der Justiz und für Europa bekräftigte, zwar sei die Subsidiaritätsrüge vom Tisch, doch sei im Herbst die inhaltliche Diskussion im Bundesrat vorgesehen. Daher laufe der jetzt formulierte Antrag nicht ins Leere. Wie er bereits mitgeteilt habe, teile die Landesregierung fachlich durchaus die Kritik. 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP merkte an, dann hätte entsprechend gestimmt werden sollen. Abg. Joachim Kößler CDU fragte, ob es bezogen auf die inhaltliche Stellungnahme in anderen Landesregierungen ähnliche Meinungen gebe. Ein Vertreter des Staatsministeriums antwortete, die Länder teilten zum großen Teil die im Antrag vorgebrachten Bedenken. Diese würden in der Ratsarbeitsgruppe auch vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geteilt. Die Bedenken beträfen die viel zu detaillierten Aufsichtsstrukturen. Der Richtlinienvorschlag wirke sich in der Tat gegebenenfalls auf die Aufsicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Das sei der eigentliche Knackpunkt. Im Juli werde daher im Kreis der Länder eine entsprechende Stellungnahme ausgearbeitet. Diese solle dann am 23. September 2016 im Bundesrat verabschiedet werden. Überdies machte er darauf aufmerksam, dass die Argumente nicht dadurch präkludiert seien, dass nun kein Antrag auf Subsidiaritätsrüge gestellt worden sei. Die Argumente könnten durchaus weiterhin vorgebracht werden. Zwar sei auch er am Ende nicht bei den Gesprächen dabei gewesen, doch habe es die Sorge gegeben, dass Baden-Württemberg, wenn ein Antrag unterstützt werde, der offensichtlich nur von einer Minderheit getragen werde und der wohl auch in keinem anderen Mitgliedsstaat gestellt werde, gegebenenfalls politisch in einer Ecke stehe, in der Baden-Württemberg nicht stehen wolle. Das könne sicherlich so oder so beurteilt werden. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni habe sich mit dem Thema AVMD befasst. Dort habe es keine konkrete Äußerung in Bezug auf die Subsidiaritätsrüge gegeben. Auch das könne eine Rolle gespielt haben. Vorsitzender Willi Stächele fragte, welcher Schutz- bzw. Regulierungszweck denn von Brüssel verfolgt werde. Ihn interessiere, ob beabsichtigt werde, bestimmte Staaten in den Griff zu nehmen. Der Vertreter des Staatsministeriums antwortete, aus deutscher Perspektive könne der öffentlich-rechtliche Rundfunk durchaus gut, unabhängig und staatsfern beaufsichtigt werden. Wenn jedoch die europäische Perspektive eingenommen werde, dann sei festzustellen, dass es in Europa, vor allem in Osteuropa, Länder gebe, bei denen die Sorge bestehe, dass nationale Spielräume entsprechend genutzt würden, wenn sie für die Umsetzung ermöglicht würden. Vorsitzender Willi Stächele stellte fest, was Baden-Württemberg als eine Zumutung erachte, diene im großen Binnenmarkt auch dazu, bei den Medien ein paar Korsettstangen einzuziehen. Nichtsdestotrotz werde der Antrag gestellt. Auf das Ersuchen hin erhalte der Ausschuss dann zunächst einen Bericht. Daraufhin könne der Ausschuss abwägen, ob der Richtlinienvorschlag eine zu große Zumutung sei, verglichen mit dem, was erreicht werden solle. Abg. Joachim Kößler CDU legte dar, auf der einen Seite gebe es mit den Schutzzwecken den sachlichen Inhalt. Es gebe auf der anderen Seite aber auch den strukturellen Inhalt. Denn die gesamte Regulierungsbehörde in der Bundesrepublik müsste angepasst werden. So gebe es Regelungen zum selbstständigen Haushalt oder auch zum Personal. Der Hintergrund sei tatsächlich, dass ein einheitlicher Standard für Länder in Osteuropa erreicht werden solle. Aber dies bedeute im Grunde eine vollkommene Überwachung der Regulierung in den einzelnen Ländern. Das ganze Gebäude der Regulierung über die Rundfunkräte, auch über die LFK müsste verändert werden. Das könne nicht sein. Abg. Josef Frey GRÜNE machte darauf aufmerksam, dass der vorliegende Antrag nicht nur an die Landesregierung gehe, sondern auch an die Vertreter im Europäischen Parlament verschickt werde. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 Überdies sei es Tradition des Ausschusses, sich differenziert zu äußern und nicht mit der großen Keule Subsidiaritätsrüge um sich zu schlagen. Vielmehr müsse auch in den Blick genommen werden, dass EU-weit durchaus positive Ansätze auszumachen seien. An der einen oder anderen Stelle gebe es jedoch Nachbesserungsbedarf, der nun klar artikuliert werden müsse. Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP bat den Vorsitzenden, dieses Thema in der Pressemitteilung entsprechend darzustellen. Überdies brachte er vor, wie vorhin ausgeführt worden sei, habe es im Sommer bereits eine Äußerung gegeben, sich gegen eine Subsidiaritätsrüge auszusprechen. Wenn er es richtig verstanden habe, sei das wohl mit ein Grund gewesen, warum letztlich nicht für die Rüge gestimmt worden sei. Unabhängig davon, ob eine Subsidiaritätsrüge befürwortet oder abgelehnt werde, könne er nicht gutheißen, dass eine Sondersitzung des Ausschusses mit der Begründung abgelehnt werde, bei diesem Thema sei ohnehin Einigkeit gegeben. Der Fachausschuss des Bundesrats habe sich für eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. Dann gehe er eigentlich davon aus, dass dies im Plenum entsprechend beschlossen werde, ganz unabhängig von den einzelnen Bewertungen, die es geben möge. Das sei der Punkt, der ihn eigentlich störe. Abg. Josef Frey GRÜNE wies darauf hin, es sei klar gewesen dass der Bundesrat erst in seiner Plenarsitzung am 23. September 2016 einen inhaltlichen Beschluss fasse. Insofern wären unnötig Ressourcen vergeudet worden, wenn noch eine außerordentliche Sitzung abgehalten worden wäre, obwohl bekannt gewesen sei, dass die Behandlung in der heutigen Sitzung ausreiche. Es bestehe nun durchaus die Möglichkeit einer differenzierten Stellungnahme für die inhaltliche Diskussion am 23. September. Wäre die heutige Beratung vertagt worden, wäre es allerdings in der Tat zu spät gewesen. Heute könne das Thema jedoch in aller Ruhe behandelt werden und müsse nicht in einer Viertelstunde am Rande einer Plenarsitzung oder dergleichen abgehandelt werden. Der Ausschuss für Europa und Internationales erhob den Antrag der Abg. Josef Frey u. a. GRÜNE, des Abg. Joachim Kößler CDU, des Abg. Peter Hofelich SPD und des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP (Anlage) einstimmig zur Empfehlung an den federführenden Ständigen Ausschuss und empfahl dem federführenden Ausschuss ohne förmliche Abstimmung, von der Mitteilung Drucksache 16/260 Kenntnis zu nehmen. 15. 07. 2016 Alexander Maier 8 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 Anlage Landtag von Baden-Württemberg Zu Top 3 16. Wahlperiode 2. EuA / 13. 07. 2016 Antrag der Abg. Josef Frey u. a. GRÜNE, des Abg. Joachim Kößler CDU, des Abg. Peter Hofelich SPD und des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP zu der Mitteilung der Landesregierung vom 5. Juli 2016 – Drucksache 16/260 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag I.nimmt von der Mitteilung der Landesregierung vom 5. Juli 2016 – Drucksache 16/260 – Kenntnis; II. begrüßt die mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der AVMD-Richtlinie verfolgten Ziele, ausgewogene Rahmenbedingungen für alle Mediendienstanbieter zu schaffen, neue Regelungen für Videoplattformdienste einzuführen, den Schutz der Menschenwürde und von Minderjährigen zu verbessern, europäische Werke zu unterstützen und die kulturelle Vielfalt Europas zu fördern dem Grundsatz nach, hält jedoch einige Regelungen des Richtlinienentwurfs für bedenklich hinsichtlich der Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit; III. stellt fest, 1. dass der Richtlinienvorschlag die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Bereich des Rundfunk- und des Medienrechts berührt; 2. dass die Europäische Union gerade im Hinblick auf die kulturelle Bedeutung der Medien gehalten ist, sich gemäß Artikel 167 AEUV auf unterstützende und fördernde Maßnahmen zu beschränken und den Kompetenzbereich bei den Mitgliedsstaaten zu belassen; 3. dass die in Artikel 30 und Artikel 30 a formulierten Regelungen zu den nationalen Regulierungsstellen – etwa zur Entlassung der Leitungspositionen einer nationalen Regulierungsstelle, zu ihren Haushaltsplänen oder zum Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Regulierungsstellen – zu kleinteilig sind und die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers zur Ausgestaltung nationaler unabhängiger Regulierungsstellen dadurch weit beschränkt werden; 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 302 4. dass die vorgeschlagene Stärkung der Gruppe der Europäischen Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) in der vorliegenden Form einen Eingriff in das Staatsorganisationsrecht der Mitgliedsstaaten sowie in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten im Rat der EU und im Kontaktausschuss zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMDRichtlinie) darstellt, der nicht im Interesse der Länder liegt; IV. ersucht die Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die erforderliche Anpassung der AVMD-Richtlinie an neue Angebote der Medienunternehmen, ein verändertes Konsumentenverhalten und eine hierdurch verursachte Veränderung des Wettbewerbs im Binnenmarkt nicht zu Eingriffen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und zu Einschnitten in die Medienaufsicht der Mitgliedsstaaten führt. 13. 07. 2016 Frey, Maier GRÜNE Kößler CDU Hofelich SPD Dr. Schweickert FDP/DVP 10
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