LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12623 03.08.2016 Kleine Anfrage 5015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um gemäß ihrem Koalitionsvertrag "sinnlose und gefährliche Atomtransporte" von einem Zwischenlager in ein anderes zu verhindern? Seit längerer Zeit wird das Zwischenlager für Nuklearabfall aus dem Reaktor Jülich in Jülich ohne Betriebsgenehmigung aufgrund von Anordnungen betrieben, zuletzt gekoppelt mit der zusätzlichen Anordnung einer unverzüglichen Räumung, jedoch ohne eine Beendigung des Genehmigungsverfahrens für dieses AVR-Behälterlager. Als Optionen sind Transporte in die USA, nach Ahaus oder ein Neubau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich im Gespräch. Letzteres fordern Bürgerinitiativen und die Piraten. Am 26. Juli 2016 positionierte sich das SRS Citizens Advisory Board (SRS CAB) gegen den geplanten Import in die USA. Die Veröffentlichung eines “environmental assessment” (EA), das etwa einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der EU entspricht, wurde vom ursprünglich geplanten Veröffentlichungstermin im Juni 2016 auf ungewisse Zeit verschoben, da das Dokument laut den Verantwortlichen bei SRS nochmals überarbeitet werde. Diese erste EA befasst sich ohnehin nur mit Forschung und Entwicklung von Prozesstechniken für diesen sehr speziellen Atomabfall. Man erwartet, dass diese vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) bezahlt werden. Für den Fall, dass diese erste EA veröffentlicht und das Projekt weitergeführt wird, müsste noch eine zweite zeitaufwändige EA durchgeführt werden. Inzwischen wurde eine Einlagerungsgenehmigung für Ahaus erteilt, das ruhend gestellte Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung der Brennelemente im Ahaus war wieder aufgenommen und am 21.07.2016 mit der Erteilung der 8. Änderungsgenehmigung für das Transportlagerbehälter Ahaus durch das BfS abgeschlossen worden. Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung heißt es, „(...) lehnen wir sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab. Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist.“ Datum des Originals: 02.08.2016/Ausgegeben: 03.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12623 In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Sicherheit im anvisierten Transportziel Ahaus (Drucksache 16/10498) hieß es am 16.12.2015 „für das TBL-Ahaus ist eine weitere Nachrüstung erforderlich, über die derzeit beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren geführt wird.“ Meine Kleine Anfrage nach der Annahmebereitschaft in Ahaus wurde in der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/10497 v. 16.12.2015) nicht beantwortet. In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/10496 v. 16.12.2015) auf meine Frage nach dem Zustand des Verladekranes in Jülich hieß es, die Änderung der 50t Krananlage in der Verladehalle des Zwischenlagers in Jülich sei noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um gemäß ihrem Koalitionsvertrag sicherzustellen, „dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist“? 2. Wie ist der Stand der Dinge im TBL-Ahaus, für das laut Drucksache 16/10498 v. 16.12.2015 „eine weitere Nachrüstung erforderlich ist, über die derzeit beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren geführt wird.“? 3. Ich wiederhole die in der Drucksache 16/10497 v. 16.12.2015 nicht beantwortete Frage: Ist das Zwischenlager Ahaus derzeit für die 152 Castorbehälter annahmebereit? 4. Ich wiederhole ebenfalls die in der Drucksache 16/10497 v. 16.12.2015 nicht beantwortete Frage: Wenn nein, welche Gründe sprechen derzeit gegen eine Annahme der Castoren und wann wird das Ahauser Zwischenlager annahmebereit sein? 5. Wie ist der Stand der Änderung der 50t Krananlage in der Verladehalle des Zwischenlagers in Jülich, vgl. Drucksache 16/10496 v. 16.12.2015? Hanns-Jörg Rohwedder 2
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