Regeltipp_08/August 2016 Frage: Was ist der Status eines Balls mit Aufdruck „X-Out“, „Refurbished“ oder „Practice“? 1.) Keiner dieser Bälle darf in einem Turnier gespielt werden 2.) Der Ball mit der Aufschrift „Practise“ darf in einem Verbandswettspiel gespielt werden. 3.) nur der X-Out-Ball ist generell verboten Lösung: 2.) Der Ball mit der Aufschrift „Practise“ darf in einem Verbandswettspiel gespielt werden X-Out Ball ist die gebräuchliche Bezeichnung für einen Golfball, der von seinem Hersteller als fehlerhaft aussortiert wurde … und den Markennamen auf dem Golfball hat durchixen lassen. … Der Gebrauch eines X-Out- oder Refurbished-Balls ist dann zulässig, wenn der eindeutige Beweis fehlt, dass dieser Ball nicht regelkonform ist. In einem Wettspiel jedoch, bei dem die Spielleitung in die Wettspielausschreibung die Bedingung aufgenommen hat, dass der vom Spieler gebrauchte Ball im gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle aufgeführt sein muss (siehe Anmerkung zu Regel 5-1), darf solch ein Ball nicht gebraucht werden, auch wenn der fragliche Ball (ohne Durchixen oder dem aufgestempelten Hinweis auf seine Wiederaufbereitung ) in dem gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle aufgeführt sein sollte. Bälle mit Aufdruck „Practice“ sind in den allermeisten Fällen normal zugelassene Golfbälle, die auf die gleiche Weise beschriftet wurden, wie auch Bälle mit den Logos von Clubs oder Firmen beschriftet werden. Solche Bälle dürfen gebraucht werden, auch falls die Spielleitung eine Wettspielbedingung erlassen hat, dass der vom Spieler gebrauchte Ball im gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle aufgeführt sein muss. 5-1/4
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