aktuell 7/2016

aktuell 7/2016
Bonn, 29.07.2016
Themen
DFHV Gründung DFHV-Ausschuss „Fruchthandelsjunioren“
Studie: „Generation Y“
DFHV-Forschungsprojekt Zitrus aus Übersee
BMEL-Sondersitzung zur Kirschessigfliege
DGHM-Tagung: Mikrobiologische Richt- und Warnwerte in Wissenschaft
und Praxis
QUALITÄTSMANAGEMENT Nickel-Monitoring 2016 bis 2018
PFLANZENSCHUTZ Frankreich aktualisiert Einfuhrverbotsliste für Kirschen (Dimethoat)
Eckpunktepapier NAP nennt Wirkstoffentwicklung und Risikoforschung
EU-Schnellwarnsystem 1. Halbjahr 2016: Ware aus der Türkei (30 %)
Geänderte Rückstandshöchstgehalte: 4 EU-Verordnungen in 6 Tagen
HANDEL Knoblauchlizenzen
Abkommen mit den Philippinen und Indonesien
Handelsabkommen mit dem Südlichen Afrika (SADC) unterzeichnet
Modernisierung Handelsabkommen mit Mexiko
KURZMELDUNGEN Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau und Georgien
Korea: Neue Registrierungspflicht
Einfuhrverbot „getrocknete Bohnen (Nigeria)“ bis 2019
Obst- und Gemüse-Importe aus Drittländern in die EU gestiegen
Anwendung der neuen Version IFS Wholesale / Cash & Carry
FRISCHESEMINAR Termine August bis Oktober 2016
DFHV Gründung DFHV-Ausschuss „Fruchthandelsjunioren“
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des DFHV in Frankfurt a. M. hat
die Mitgliederversammlung einstimmig die Gründung des neuen Ausschusses
der Fruchthandelsjunioren beschlossen. Der Ausschuss soll Junioren und
jungen Führungskräften aus den DFHV-Mitgliedsunternehmen eine Plattform
zum Networking und Erfahrungsaustausch bieten.
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Dabei sollen insbesondere Zukunftstrends aufgespürt, branchenspezifische und
unternehmerische Weiterbildungsthemen angegangen und der Know-howTransfer gefördert werden.
Die Wirtschaftsjunioren zeigten sich davon überzeugt, dass alle, die sich in
den neuen Ausschuss einbringen, davon profitieren werden, um fachliche und
persönliche Herausforderungen in unserer bewegten Branche besser zu
meistern.
Die offizielle Kick-off-Veranstaltung für die Wirtschaftsjunioren im
Fruchthandel wird im Herbst 2016 stattfinden. Eine gesonderte Einladung
erfolgt in nächster Zeit.
Bildunterschrift:
V.l.n.r Markus Schneider, Andre Moog, Aiko Karaschewitz, Daniel Grümmer, Marcel Weichert, Robert Künzel
Studie: Generation Y
Die zwischen 1980 und 1994 Geborenen haben eigene Lebensvorstellungen
und Wünsche an den Arbeitgeber, so der DFHV-Präsident Dieter Krauß. „Nicht
mehr das hohe Gehalt oder der große Firmenwagen stehen im Vordergrund,
sondern zum Beispiel eine ausgeglichene Work-Life-Balance, eine gute
Arbeitsatmosphäre, eine Wohnung in der Nähe zum Arbeitsplatz, am besten in
einer angesagten Großstadt bei einem international tätigen Unternehmen, das
vor allem bei den Freunden einen guten Ruf genießt.“ Hinzu komme der
Wunsch nach Übernahme von Verantwortung.
Der DFHV hat jetzt die Zusammenfassung einer Masterarbeit an der Dualen
Hochschule in Lörrach veröffentlicht, erstellt von Gabriel Tröscher, der in
einem DFHV-Mitgliedsunternehmen, zurzeit als Bereichsleiter für den
Discount, beschäftigt ist. Die Ergebnisse zeigen, dass zwar die besonderen
Herausforderungen und Schwierigkeiten durch die Generation Y in der
Fruchthandelsbranche erkannt werden, aber nur bei rund einem Drittel der
befragten Unternehmen zu konkreten Maßnahmen geführt haben.
Aus
diesem
Grunde
entwickelt
Gabriel
Tröscher
konkrete
Handlungsempfehlungen in den Bereichen flexible Arbeitszeitgestaltung,
Ausgestaltung
von
Entgeltbestandteilen,
Weiterbildungsund
Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitsinhalte und -bedingungen sowie Feedback.
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DFHV-Forschungsprojekt Zitrus aus Übersee
Immer strengere private Standards erschweren die Warenbeschaffung
Einhaltung der maximalen Wirkstoffanzahl erschwert
Im Auftrag des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV) hat das
Technologie-Transferzentrum Bremerhaven (ttz) die Rückstandssituation von
Pflanzenschutzmitteln in Zitrusfrüchten aus Übersee analysiert. Dabei zeigen
die Ergebnisse für die Jahre 2010 – 2015, dass es 1) für die Produzenten
schwieriger wird, Ware für den deutschen Markt anzubieten, die den immer
strengeren privaten Standards entspricht und 2) die verbesserte Analytik und
die Ausbildung von Resistenzen die Einhaltung der geforderten maximalen
Wirkstoffanzahl erschwert.
Denn die über die EU-Regeln hinausgehenden Grenzwerte und die Begrenzung
der Anzahl erlaubter Wirkstoffe beeinträchtigen die Umsetzung des
Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) und damit die Möglichkeit der
Produzenten, Krankheiten oder Schimmel zu bekämpfen. Ein limitierter Einsatz
von Mitteln – ohne Differenzierung, ob sie in der Nacherntebehandlung zur
Qualitätserhaltung der Produkte während des Transportes oder während der
Wachstumszeit angewendet wurden – macht es fast unmöglich, die
verschiedenen Kundenanforderungen einzuhalten. So ist auch ein pauschaler
Ausschluss bestimmter Wirkstoffe nicht immer zielführend. Seit Jahren
warnen Wissenschaftler, Verbände und Marktteilnehmer davor, dass diese
Praxis wenig sinnvoll ist.
Deshalb empfiehlt der DFHV, statt starrer Regelungen flexibler auf
Einzelsituationen einzugehen. Gleichzeitig sollten die seit rund zehn Jahren
bestehenden privaten Standards des LEH überprüft, der aktuellen Situation
angepasst und je nach Produktgruppe variabler gestaltet werden. Denn auch
durch die verfeinerten Analysemethoden können heutzutage schon minimalste
Rückstände nachgewiesen werden, die keinerlei gesundheitliche Bedenken für
den Verbraucher bedeuten.
BMEL-Sondersitzung zur Kirschessigfliege – Lage für Obstbauern
regional bedrohlich
Angesichte der jetzt sichtbar gewordenen Ertragsprobleme der
Kirschproduzenten hatte das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) im Nachgang zu einem Ortstermin im Ortenaukreis mit
der zuständigen Bundestagsabgeordneten Obfrau Cordula Kovac (BadenWürttemberg) zu einer Sondersitzung zur „nationalen Bekämpfungsstrategie
Kirschessigfliege“ letzte Woche ins BMEL nach Bonn eingeladen, an der auch
der DFHV teilgenommen hat.
Nach Einschätzung der betroffenen Bundesländer und Anbauverbände ist die
Lage entlang der Rheinschiene (NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg) sehr ernst. Grund ist laut Experten das feuchte Wetter in den
letzten Wochen und Monaten, das die Kirschessigfliege sehr begünstigt hat.
Die Bekämpfung ist durch die zahlreichen Niederschläge und das begrenzte
PSM-Arsenal erschwert und kostentreibend. Die Obstbauern und Winzer
befürchten, dass auch die anstehende Steinobsternte und Weinlese durch den
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hohen Populationsdruck der Kirschessigfliege ernsthaft gefährdet ist, auch in
den momentan (noch) nicht betroffenen Regionen.
Insgesamt waren sich die Teilnehmer darin einig, dass eine
Grundsatzdiskussion über die Verfügbarkeit von PSM geführt werden müsse,
da ansonsten ein Desaster für die Obstbauern in Deutschland zu erwarten ist.
Denn im Moment gibt es nur „rechtliche Krücken“ wie die Notfallzulassung
nach Artikel 53 bzw. die Zulassungserweiterung nach Artikel 51 für die
notwendigen Insektizide.
DGHM-Tagung: Mikrobiologische Richt- und Warnwerte in
Wissenschaft und Praxis
Am 27.06.2016 fand in Lemgo eine Tagung der Deutschen Gesellschaft für
Hygiene und Mikrobiologie e. V. (DGHM) statt, an der auch der DFHV
teilgenommen hat. Ziel war die Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen
auf die DGHM-Richt- und Warnwerte und deren Auswirkungen in der Praxis.
Eingeladen waren Referenten aus der Landesministerialebene, der
Lebensmittelüberwachung, der Industrie, Handelslaboren, der Wissenschaft
und der Rechtsprechung.
Laut DGHM sollen die veröffentlichten Richt- und Warnwerte sowohl der
Wirtschaft als auch den Behörden eine objektive Grundlage zur Beurteilung
des mikrobiologisch-hygienischen Status eines Lebensmittels geben. Die
Werte dienen lediglich als Empfehlung (Indikator-/Orientierungsfunktion) und
sind rechtlich nicht bindend. Sie werden aber in der Praxis 1:1 übernommen.
In 2015 hatte es massive Kritik an den „neu vorgeschlagenen“ DGHM-Werten
für Mischsalate gegeben, die aus Sicht der betroffenen Wirtschaftskreise nicht
ausreichend wissenschaftlich begründet waren (Bezug: Bacillus cereus, ein
ubiquitär verbreiteter, sporenbildender Erdkeim). Diese Werte wurden nach
intensiven Gesprächen wieder zurück in den Status Entwurf gesetzt. Auf der
Tagung berichteten auch zwei Salat erzeugende bzw. verarbeitende
Unternehmen (Niederlande, Deutschland) über die „verheerenden“
Auswirkungen der DGHM-Werte für Mischsalate in der Praxis. Neben
verschiedenen Maßnahmen (Ursachenforschung, zusätzliche Waschgänge,
Ressourcenbindung zur Gefahrenanalyse, etc.) wurden vor allem jährliche
Kosten in Millionenhöhe genannt, die durch die Vernichtung von guter, nicht
gesundheitsgefährdender Ware entstanden sind.
Die für die Teilnehmer so wichtige, abschließende Podiumsdiskussion zur
Beantwortung der Fragen aus dem Auditorium (150 Teilnehmer) musste
wegen fehlerhaftem Zeitmanagement ausfallen.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Nickel-Monitoring 2016 bis 2018
Mit der EU-Kommissionsempfehlung 2016/1111 werden die Mitgliedsstaaten
der EU „mit aktiver Beteiligung der Lebensmittelunternehmer und anderer
Interessenträger“ aufgefordert, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ein
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Monitoring auf Nickel (Gesamtnickel) durchzuführen. Dazu zählen auch Obst,
Gemüse und Gemüseerzeugnisse sowie Hülsenfrüchte, Nüsse und Pilze.
Dies dient der Verbesserung der Datenlage in Bezug auf „Nickelgehalte in
Lebensmitteln“. Denn der EFSA standen bei ihrer Risikobewertung in 2015 nur
unzureichende Daten zur Verfügung, von denen auch noch rund 80 % aus
einem einzigen Mitgliedsstaat stammten. Vor diesem Hintergrund ist davon
auszugehen, dass auch die Lebensmittelüberwachung bis 2018 vermehrt auf
Nickel untersuchen wird.
PFLANZENSCHUTZ Frankreich
aktualisiert
Einfuhrverbotsliste
für
Kirschen
(Dimethoat)
Am 11.06.2016 hatte Frankreich eine Liste veröffentlicht, welche Länder keine
Kirschen mehr nach Frankreich liefern dürfen. Mitte Juni betraf dies insgesamt
noch neun Staaten: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien und
Tschechien sowie Kanada, die USA und die Türkei. In der per 13.07.2016
aktualisierten Liste wurde Luxemburg nun gestrichen und die Slowakei
aufgenommen.
Frankreich hatte im April die Anwendung des Insektizids Dimethoat u. a.
gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege im eigenen Land verboten
und gleichzeitig den Import von mit Dimethoat behandelten Kirschen
untersagt. Parallel wurde die EU-Kommission von Frankreich aufgefordert,
beide Verbote auch auf die EU auszuweiten, ohne Erfolg. Im nationalen
Alleingang hat Frankreich daraufhin die o. g. Länderliste im französischen
Amtsblatt veröffentlicht. Andere EU-Mitgliedsstaaten, u. a. Deutschland sowie
Argentinien und Chile, dürfen weiterhin liefern. Alle Länder, die nicht auf der
französischen Einfuhrverbotsliste stehen, müssen eine offizielle Bescheinigung
vorlegen, dass kein dimethoathaltiges Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurde.
Zwischenzeitlich
kämpft
Frankreich
mit
den
Folgen
seines
Anwendungsverbotes. Die Kosten für die Kirschenerzeuger hätten sich
verfünffacht. Da kein gleichwertig effektives Mittel zur Verfügung steht,
werden bis zu vier Mittel zur Bekämpfung verwendet. Das steht völlig im
Gegensatz zu dem ursprünglich angedachten Ziel, die Anwendungshäufigkeit
zu verringern.
Eckpunktepapier
Risikoforschung
NAP
nennt
Wirkstoffentwicklung
und
82 Vertreter von Verbänden und Organisationen aus dem Agrar-, Wirtschafts-,
Verbraucherschutz- und Pflanzenschutzmittelbereich sowie Bund- und
Länderbehörden und der Wissenschaft haben im Juni 2016 bei einem
Workshop des Ministeriums ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des
Nationalen
Aktionsplans
zur
nachhaltigen
Anwendung
von
Pflanzenschutzmitteln (NAP) verfasst. Beim Gesamtkonzept des NAP soll u. a.
die Darstellung des Nutzens von Pflanzenschutz verbessert werden und die
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externen Einflüsse wie Klimawandel, Produktions- und Marktbedingungen
berücksichtigt werden. Beides Punkte, auf die der DFHV schon seit langem
hinweist und deren Bedeutung durch verschiedene Studien belegt wurden
(s. a. DFHV-Studie Zitrus).
Im NAP soll des Weiteren die unabhängige Beratung im Bereich Integrierter
Pflanzenschutz und auch die angewandte Forschung ver- bzw. gestärkt
werden.
Hier spielt der Punkt Wirkstoffentwicklung eine wichtige Rolle, auf die der
DFHV und andere Verbände ebenfalls seit Jahren mit Nachdruck aufmerksam
machen. Denn im Rahmen der Wirkstoffüberprüfung durch die EUKommission zeichnet sich derzeit eher ein Wegfall von Wirkstoffen ab, die
nicht durch die Genehmigung neuer Wirkstoffe ersetzt werden. Der DFHV
begrüßt auch den Prüfauftrag an den NAP, im Sinne eines Frühwarnsystems
ein System zur Risikoberechnung zu entwickeln, d. h. Risikoforschung
(mikrobielle
PSM,
Mehrfachrückstände,
Wirkstoffresistenzen)
und
gegebenenfalls
Indikatoren
zu
entwickeln.
Voraussetzung
sind
wissenschaftliche Kriterien und die Umsetzung in die Praxis.
EU-Schnellwarnsystem 1. Halbjahr 2016: Ware aus der Türkei
(30 %)
Im ersten Halbjahr 2016 (bis 30.06.2016) wurden über das EUSchnellwarnsystem (RASFF) insgesamt 90 Meldungen zur Überschreitung von
Rückstandshöchstgehalten bei dem Eintritt von O&G in die Mitgliedsstaaten
der EU oder von Drittländern gemeldet. 32 Meldungen (35 %) betrafen dabei
Ware aus der Türkei, darunter allein 30 Meldungen (94 %) „border rejection“,
d. h. die Ware wurde bereits bei der Prüfung an der Außengrenze
zurückgewiesen, kam also gar nicht auf den Markt.
Des Weiteren entfielen vier Meldungen nicht auf O&G, frisch, (Weinblätter,
Rosinen). Vorrangig betrafen die Meldungen Paprika (16 Meldungen). Bei den
insgesamt 32 Meldungen handelte es sich in sechs Fällen um unerlaubte
Substanzen, d. h. Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind (u. a.
Carbendazim/Paprika (2 x), Carbendazin/Granatapfel, Biphenyl/Zitrone,
Ethion/Rosinen).
Das EU-Schnellwarnsystem dient dem Informationsaustausch zwischen den
Kontrollbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Auf
diese Weise können die Länder schnell und koordiniert handeln, um Risiken für
die Verbraucher abzuwenden. Bei der Art der Informationen unterscheidet
man zwischen Alert (Warnmeldungen mit Handlungsbedarf), Info (kein
Handlungsbedarf) und Border rejection (Grenzzurückweisung bei Einfuhr an
der Außengrenze). Die Aktualität der Meldungen ist abhängig von den
jeweiligen Mitgliedsstaaten, die die Meldungen an die EU liefern. Vor Jahren
waren hier durchaus Meldeverzögerungen von mehreren Tagen bis zu zwei
Monaten bekannt.
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Geänderte Rückstandshöchstgehalte: vier EU-Verordnungen in
sechs Tagen
Ende Juni 2016 hat die EU-Kommission innerhalb von sechs Tagen insgesamt
vier Verordnungen (VO) zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG)
veröffentlicht. Wie schon im vergangenen Jahr ist die Fruchtbranche hier stark
gefordert, denn insgesamt waren 28 verschiedene Wirkstoffe (WK) betroffen,
im Durchschnitt also sieben pro Verordnung. Der DFHV informiert seine
Mitglieder im Rahmen des QM-Infoverteilers regelmäßig über gesetzliche
RHG-Änderungen. Details zu den jeweiligen Änderungen pro WK und Produkt
werden in speziellen Tabellen für den O & G-Bereich aufbereitet. Zusätzlich
erhält der QM-Verteiler Erinnerungen, ab wann die neuen RHG gültig sind.
Mit der VO (EU) 2016/1002 erfolgte für vier WK im O & G-Bereich in der Regel
eine RHG-Absenkung auf die analytische Bestimmungsgrenze. Die VO trat am
14.07.2016 in Kraft, die neuen RHG gelten aber erst ab dem 14.01.2017, da
bei RHG-Absenkungen üblicherweise eine Übergangsfrist von sechs Monaten
eingeräumt wird.
Mit der VO (EU) 2016/1003 hat die EU dann für insgesamt zwölf WK die RHG
angehoben, darunter Fosetyl-Al/Phosphonsäure ausschließlich für Brom- und
Himbeeren (von 2 auf 100 mg/kg), sowie Mepiquat für Kulturpilze (Grund:
Kreuzkontamination durch rechtmäßig mit Mepiquat behandeltes Stroh). Die
VO trat bereits am 14.07.2016 in Kraft, ab diesem Datum gelten auch die
neuen RHG.
Mit der VO (EU) 2016/1015 erfolgte für insgesamt sieben WK eine RHGAbsenkung, erneut auf die analytische Bestimmungsgrenze. Die VO trat am
19.07.2016 in Kraft, die neuen RHG gelten aber erst gemäß
Übergangsregelung ab 19.01.2017, mit Ausnahme von Paprika (Fluazifop-P).
Auch die VO (EU) 2016/1016 betraf hauptsächlich RHG-Absenkungen für
insgesamt fünf WK. Die VO trat am 19.07.2016 in Kraft, die neuen RHG gelten
erst ab dem 19.01.2017 (Übergangsregelung).
Kleine Statistik: in 28 Kalenderwochen gesamt 17 Verordnungen RHG für
gesamt 119 Wirkstoffe, das bedeutet Ø 1,6 Verordnungen pro Woche mit Ø 7
Wirkstoffen pro Verordnung.
HANDEL Knoblauchlizenzen
Im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 2016/1169 über die Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Knoblauch
im Zeitraum vom 01.09.2016 bis 30.11.2016 veröffentlicht worden.
Nach Auswertung der Zahlen für dieses Quartal beträgt der
Zuteilungskoeffizient für China für „traditionelle Einführer“ 99,31 % und für
„neue Einführer“ 0,46 %. Weder für „traditionelle Einführer“ noch für „neue
Einführer“ aus Argentinien und sonstigen Drittländern besteht für den
betreffenden Zeitraum ein Zollkontingent.
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DFHV aktuell 7/2016
Abkommen mit den Philippinen und Indonesien
Philippinen
Die Kommission hat ihren Bericht über die erste Runde der Verhandlungen
über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen veröffentlicht. Die erste
Runde fand vom 23. – 27.05.2016 in Brüssel statt. Beide Seiten wollen ein
Abkommen schließen, das ein breites Themenspektrum abdeckt, darunter die
Abschaffung von Zöllen und anderen Hindernissen für Handel,
Dienstleistungen und Investitionen, Ursprungsregeln, SPS-Abkommen (SPS =
sanitary and phytosanitary measures) und weitere Regeln in den Bereichen
Wettbewerb und Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Das Abkommen
soll auch ein umfassendes Kapitel enthalten, in dem dafür Sorge getragen
wird, dass engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den
Philippinen mit Umweltschutz und sozialer Entwicklung einhergehen.
Der EU-Verhandlungsführer, Herr Peter Berz, betonte, dass die Verhandlungen
in enger Anbindung an die bereits mit asiatischen Ländern abgeschlossenen
Abkommen stattfinden werden. Langfristig haben die Verhandlungen das Ziel,
ein Abkommen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) zu
erreichen.
Indonesien
Des Weiteren nehmen die EU und Indonesien Verhandlungen für ein
umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf. Beide Staaten hatten
Mitte Juli 2016 den Startschuss dafür gegeben, nachdem der EU-Rat der EUKommission das Mandat für das ehrgeizige Abkommen erteilt hatte.
In einer gemeinsamen Erklärung sagten beide Parteien: „Die EU und
Indonesien vertreten einen riesigen Markt mit insgesamt 750 Millionen
Verbrauchern. Diese Verhandlungen sind der Schlüssel zur Freisetzung von
Synergien zwischen unseren Volkswirtschaften.“
Ziel des Abkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner zu
vertiefen und die Handelsbeziehungen durch Absenken von Zöllen und
anderen Handelsbarrieren zu erleichtern. Dem Umweltschutz und sozialen
Entwicklungen wird dabei ein gesondertes Kapitel gewidmet. Die erste
Verhandlungsrunde wird noch in diesem Jahr starten.
Handelsabkommen
unterzeichnet
mit
dem
Südlichen
Afrika
(SADC)
Die Southern African Development Community (SADC) hat in der
botswanischen Stadt Kasane ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA)
mit der Europäischen Union unterzeichnet. Botswana, Lesotho, Mosambik,
Namibia, Südafrika und Swasiland erhalten damit einen besseren Zugang zu
den Märkten der EU-Mitgliedsstaaten. Zölle und Quoten für die Importe der
Länder entfallen damit zum großen Teil.
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DFHV aktuell 7/2016
Das neue Abkommen stellt eine Erweiterung des bereits seit dem Jahr 2000
bestehenden Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommens dar. Es
muss nun noch durch die Vertragsparteien ratifiziert werden bevor es in Kraft
treten kann.
Modernisierung Handelsabkommen mit Mexiko:
Mexiko war eines der ersten Länder, das vor gut 50 Jahren diplomatische
Beziehungen mit der EU aufgenommen hat, und das erste Land
Lateinamerikas, das im Jahr 2000 ein Handelsabkommen mit der EU
abgeschlossen hat. Der Warenverkehr zwischen Mexiko und der EU hat sich
seitdem verdreifacht (EUR 53 Mrd. im Jahr). Das Abkommen hat aber nicht in
allen Bereichen einen Nutzen für beide Seiten gebracht. So konnte Mexiko
seinen Export von Obst und Gemüse in die EU auf 180.000 t im Jahr 2015
erhöhen, während die europäischen Exporte nach Mexiko auf 25.000 t
gesunken sind. Schuld daran waren u. a. die vielen technischen
Anforderungen, die den Zugang zum mexikanischen Markt erschwert haben.
Am 13. und 14.06.2016 hat nun die erste Runde der Verhandlungen
stattgefunden. Es ging dabei hauptsächlich um organisatorische Fragen und
den Austausch der ersten Vorschläge. Die nächste Runde wird wahrscheinlich
im Herbst 2016 in Mexiko City stattfinden.
KURZMELDUNGEN
Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau und Georgien:
Georgien und die Republik Moldau rücken näher an die EU. Die vor zwei
Jahren unterzeichneten Assoziierungsabkommen sind seit dem 01.07.2016
vollständig in Kraft. Beide Abkommen sehen eine gegenseitige Marktöffnung
und die Umsetzung wirtschaftlicher und rechtlicher EU-Standards vor. Die
vertieften und umfassenden Freihandelszonen verstärken zudem die
politischen Beziehungen zwischen der EU und den osteuropäischen
Partnerländern.
Wesentliche Teile der Abkommen wurden bereits seit 2014 provisorisch
angewendet, um in beiden Ländern die notwendigen Reformen
voranzubringen.
Korea: Neue Registrierungspflicht
Ab dem 05.08.2016 müssen sich alle ausländischen Lebensmittelimporteure in
Korea vor der Einfuhr ihrer Waren beim Ministerium für Lebensmittel- und
Medikamentensicherheit registrieren. Die Registrierung muss mindestens
sieben Tage vor der Einfuhr erfolgt sein.
Rechtsgrundlage ist der koreanische „Special act on imported food saftey
management“. Hier ist der Link zur Webseite: https://impfood.mfds.go.kr/
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DFHV aktuell 7/2016
Einfuhrverbot „getrocknete Bohnen (Nigeria)“ bis 2019
Zuletzt hatte der DFHV seine Mitglieder mit der Mitgliederinformation
45/2015 Anfang Juni letzten Jahres über das bis Mitte 2016 gültige
Einfuhrverbot für getrocknete Bohnen aus Nigeria informiert. Hintergrund
waren zahlreiche Fälle von Kontaminierung mit dem unzulässigen Wirkstoff
Dichlorvos.
Nunmehr hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) 2016/874 das
Einfuhrverbot um weitere drei Jahre, also bis 30.06.2019 verlängert. Die
Kommission begründet diese Maßnahme mit dem weiterhin andauernden
Vorhandensein von Dichlorvos in aus Nigeria eingeführten getrockneten
Bohnen (u. a. vermehrte Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem) und
dem „unzureichend“ umgesetzten Aktionsplan Nigerias zur Minimierung dieser
Dichlorvos-Rückstände.
Obst- und Gemüse-Importe aus Drittländern in die EU gestiegen
Die Einfuhr von Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Staaten in die Union ist
gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betraf dies bei Gemüse 14 %
bezogen auf die Mengen (rund 707.000 t im Wert von 867,5 Mio Euro).
Hauptprodukte dabei waren Tomaten und Kartoffeln, Hauptlieferanten waren
Marokko, Ägypten und die Türkei. Bei frischem Obst betrug die Steigerung der
Importmengen im ersten Quartal 2016 rund 7 %. Die wichtigsten Produkte
waren Bananen, Ananas, Avocados, Mangos und Citrus. Die Traubenimporte
waren in diesem Zeitraum rückläufig, Hauptlieferanten waren Costa Rica,
Kolumbien und Ecuador.
FRISCHESEMINAR Anwendung der neuen Version IFS Wholesale / Cash & Carry
Der IFS Wholesale / Cash & Carry definiert alle Anforderungen an
Großhändler, Cash & Carry Märkte sowie Packbetriebe, wie lose und verpackte
Produkte zu handhaben sind. Damit gilt dieser Standard maßgeblich auch für
Obst und Gemüse und somit für den Fruchthandel. Ab dem 1. Januar 2017 ist
die neue Version 2 des IFS Wholesale / Cash & Carry Standards verbindlich.
Aus diesem aktuellem Anlass organisiert das FrischeSeminar die Fortbildung
„Der neue IFS Wholesale / Cash & Carry Standard: Anforderungen an den
Fruchthandel“ am 20. September 2016 in Bonn. Wie lauten die
Anwendungskriterien? Was sind die wichtigsten Änderungen? Wie sind die
neuen Anforderungen zu interpretieren? Was kann auditiert werden?
Antworten dazu liefert der Referent Florian-Fritz Preuß von der Quant
Qualitätssicherung in Fulda, der über herausragende praxisnahe Expertise rund
um den IFS-Standard verfügt. Das Programm inklusive Anmeldeformular
finden Sie hier.
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DFHV aktuell 7/2016
SEMINAR-TERMINE August bis Oktober 2016
30.-31.8.2016
Reifetechnik und Reifemanagement
Spezialisten-Seminar (Basis), Essen
1.-2.9.2016
Warenkunde Obst und Gemüse
Seminar für Auszubildende, Bonn
6.9.2016
Inhouse-Seminar
12.-16.9.2016
26.-30.9.2016
Fruchtkaufmann-Seminar
IHK-Zertifikatslehrgang (2 Seminarwochen), Bad Honnef
20.9.2016
Der neue IFS Wholesale / Cash & Carry Standard: Anforderungen an den
Fruchthandel
Spezialisten-Seminar (Basis), Bonn
22.9.2016
Der Markt für frisches Obst unter der Lupe – Zitrusfrüchte, Steinobst,
Melonen und Exoten
Spezialisten-Seminar (Basis) in Kooperation mit Agrarmarkt InformationsGesellschaft mbH, Bonn
27.9.2016
Inhouse-Seminar
6.10.2016
Kommunikation und Umgang mit Auditoren
Spezialisten-Seminar (Basis), Bonn
8.10.2016
Qualitäts-/Wareneingangskontrolle
Regional-Seminar (Basis) in Kooperation mit Fruchthof Berlin
Verwaltungsgenossenschaft eG, Großmarkt Berlin
11.10.2016
Inhouse-Seminar
13.10.2016
Kundengespräche erfolgreich führen – Aufbau
Spezialisten-Seminar (Fortgeschrittene) in Kooperation mit Andreas Hermes
Akademie, Bonn
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18.10.2016
Qualitäts-/Wareneingangskontrolle
Spezialisten-Seminar (Basis), Bonn
25.10.2016
Geld sparen durch richtiges Labeln
Spezialisten-Seminar (Basis), Köln
27.10.2016
Sozialstandards in der Fruchtbranche: Aktuelles und Hintergründe
Spezialisten-Seminar (Basis) in Kooperation mit GLOBAL G.A.P., Bonn
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Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Bergweg 6 / 53225 Bonn
www.dfhv.de / [email protected]
www.frischeseminar.de / [email protected]