aktuell 7/2016 Bonn, 29.07.2016 Themen DFHV Gründung DFHV-Ausschuss „Fruchthandelsjunioren“ Studie: „Generation Y“ DFHV-Forschungsprojekt Zitrus aus Übersee BMEL-Sondersitzung zur Kirschessigfliege DGHM-Tagung: Mikrobiologische Richt- und Warnwerte in Wissenschaft und Praxis QUALITÄTSMANAGEMENT Nickel-Monitoring 2016 bis 2018 PFLANZENSCHUTZ Frankreich aktualisiert Einfuhrverbotsliste für Kirschen (Dimethoat) Eckpunktepapier NAP nennt Wirkstoffentwicklung und Risikoforschung EU-Schnellwarnsystem 1. Halbjahr 2016: Ware aus der Türkei (30 %) Geänderte Rückstandshöchstgehalte: 4 EU-Verordnungen in 6 Tagen HANDEL Knoblauchlizenzen Abkommen mit den Philippinen und Indonesien Handelsabkommen mit dem Südlichen Afrika (SADC) unterzeichnet Modernisierung Handelsabkommen mit Mexiko KURZMELDUNGEN Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau und Georgien Korea: Neue Registrierungspflicht Einfuhrverbot „getrocknete Bohnen (Nigeria)“ bis 2019 Obst- und Gemüse-Importe aus Drittländern in die EU gestiegen Anwendung der neuen Version IFS Wholesale / Cash & Carry FRISCHESEMINAR Termine August bis Oktober 2016 DFHV Gründung DFHV-Ausschuss „Fruchthandelsjunioren“ Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des DFHV in Frankfurt a. M. hat die Mitgliederversammlung einstimmig die Gründung des neuen Ausschusses der Fruchthandelsjunioren beschlossen. Der Ausschuss soll Junioren und jungen Führungskräften aus den DFHV-Mitgliedsunternehmen eine Plattform zum Networking und Erfahrungsaustausch bieten. DFHV aktuell 7/2016 Dabei sollen insbesondere Zukunftstrends aufgespürt, branchenspezifische und unternehmerische Weiterbildungsthemen angegangen und der Know-howTransfer gefördert werden. Die Wirtschaftsjunioren zeigten sich davon überzeugt, dass alle, die sich in den neuen Ausschuss einbringen, davon profitieren werden, um fachliche und persönliche Herausforderungen in unserer bewegten Branche besser zu meistern. Die offizielle Kick-off-Veranstaltung für die Wirtschaftsjunioren im Fruchthandel wird im Herbst 2016 stattfinden. Eine gesonderte Einladung erfolgt in nächster Zeit. Bildunterschrift: V.l.n.r Markus Schneider, Andre Moog, Aiko Karaschewitz, Daniel Grümmer, Marcel Weichert, Robert Künzel Studie: Generation Y Die zwischen 1980 und 1994 Geborenen haben eigene Lebensvorstellungen und Wünsche an den Arbeitgeber, so der DFHV-Präsident Dieter Krauß. „Nicht mehr das hohe Gehalt oder der große Firmenwagen stehen im Vordergrund, sondern zum Beispiel eine ausgeglichene Work-Life-Balance, eine gute Arbeitsatmosphäre, eine Wohnung in der Nähe zum Arbeitsplatz, am besten in einer angesagten Großstadt bei einem international tätigen Unternehmen, das vor allem bei den Freunden einen guten Ruf genießt.“ Hinzu komme der Wunsch nach Übernahme von Verantwortung. Der DFHV hat jetzt die Zusammenfassung einer Masterarbeit an der Dualen Hochschule in Lörrach veröffentlicht, erstellt von Gabriel Tröscher, der in einem DFHV-Mitgliedsunternehmen, zurzeit als Bereichsleiter für den Discount, beschäftigt ist. Die Ergebnisse zeigen, dass zwar die besonderen Herausforderungen und Schwierigkeiten durch die Generation Y in der Fruchthandelsbranche erkannt werden, aber nur bei rund einem Drittel der befragten Unternehmen zu konkreten Maßnahmen geführt haben. Aus diesem Grunde entwickelt Gabriel Tröscher konkrete Handlungsempfehlungen in den Bereichen flexible Arbeitszeitgestaltung, Ausgestaltung von Entgeltbestandteilen, Weiterbildungsund Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitsinhalte und -bedingungen sowie Feedback. Seite 2 von 12 DFHV aktuell 7/2016 DFHV-Forschungsprojekt Zitrus aus Übersee Immer strengere private Standards erschweren die Warenbeschaffung Einhaltung der maximalen Wirkstoffanzahl erschwert Im Auftrag des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV) hat das Technologie-Transferzentrum Bremerhaven (ttz) die Rückstandssituation von Pflanzenschutzmitteln in Zitrusfrüchten aus Übersee analysiert. Dabei zeigen die Ergebnisse für die Jahre 2010 – 2015, dass es 1) für die Produzenten schwieriger wird, Ware für den deutschen Markt anzubieten, die den immer strengeren privaten Standards entspricht und 2) die verbesserte Analytik und die Ausbildung von Resistenzen die Einhaltung der geforderten maximalen Wirkstoffanzahl erschwert. Denn die über die EU-Regeln hinausgehenden Grenzwerte und die Begrenzung der Anzahl erlaubter Wirkstoffe beeinträchtigen die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) und damit die Möglichkeit der Produzenten, Krankheiten oder Schimmel zu bekämpfen. Ein limitierter Einsatz von Mitteln – ohne Differenzierung, ob sie in der Nacherntebehandlung zur Qualitätserhaltung der Produkte während des Transportes oder während der Wachstumszeit angewendet wurden – macht es fast unmöglich, die verschiedenen Kundenanforderungen einzuhalten. So ist auch ein pauschaler Ausschluss bestimmter Wirkstoffe nicht immer zielführend. Seit Jahren warnen Wissenschaftler, Verbände und Marktteilnehmer davor, dass diese Praxis wenig sinnvoll ist. Deshalb empfiehlt der DFHV, statt starrer Regelungen flexibler auf Einzelsituationen einzugehen. Gleichzeitig sollten die seit rund zehn Jahren bestehenden privaten Standards des LEH überprüft, der aktuellen Situation angepasst und je nach Produktgruppe variabler gestaltet werden. Denn auch durch die verfeinerten Analysemethoden können heutzutage schon minimalste Rückstände nachgewiesen werden, die keinerlei gesundheitliche Bedenken für den Verbraucher bedeuten. BMEL-Sondersitzung zur Kirschessigfliege – Lage für Obstbauern regional bedrohlich Angesichte der jetzt sichtbar gewordenen Ertragsprobleme der Kirschproduzenten hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Nachgang zu einem Ortstermin im Ortenaukreis mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Obfrau Cordula Kovac (BadenWürttemberg) zu einer Sondersitzung zur „nationalen Bekämpfungsstrategie Kirschessigfliege“ letzte Woche ins BMEL nach Bonn eingeladen, an der auch der DFHV teilgenommen hat. Nach Einschätzung der betroffenen Bundesländer und Anbauverbände ist die Lage entlang der Rheinschiene (NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg) sehr ernst. Grund ist laut Experten das feuchte Wetter in den letzten Wochen und Monaten, das die Kirschessigfliege sehr begünstigt hat. Die Bekämpfung ist durch die zahlreichen Niederschläge und das begrenzte PSM-Arsenal erschwert und kostentreibend. Die Obstbauern und Winzer befürchten, dass auch die anstehende Steinobsternte und Weinlese durch den Seite 3 von 12 DFHV aktuell 7/2016 hohen Populationsdruck der Kirschessigfliege ernsthaft gefährdet ist, auch in den momentan (noch) nicht betroffenen Regionen. Insgesamt waren sich die Teilnehmer darin einig, dass eine Grundsatzdiskussion über die Verfügbarkeit von PSM geführt werden müsse, da ansonsten ein Desaster für die Obstbauern in Deutschland zu erwarten ist. Denn im Moment gibt es nur „rechtliche Krücken“ wie die Notfallzulassung nach Artikel 53 bzw. die Zulassungserweiterung nach Artikel 51 für die notwendigen Insektizide. DGHM-Tagung: Mikrobiologische Richt- und Warnwerte in Wissenschaft und Praxis Am 27.06.2016 fand in Lemgo eine Tagung der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V. (DGHM) statt, an der auch der DFHV teilgenommen hat. Ziel war die Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen auf die DGHM-Richt- und Warnwerte und deren Auswirkungen in der Praxis. Eingeladen waren Referenten aus der Landesministerialebene, der Lebensmittelüberwachung, der Industrie, Handelslaboren, der Wissenschaft und der Rechtsprechung. Laut DGHM sollen die veröffentlichten Richt- und Warnwerte sowohl der Wirtschaft als auch den Behörden eine objektive Grundlage zur Beurteilung des mikrobiologisch-hygienischen Status eines Lebensmittels geben. Die Werte dienen lediglich als Empfehlung (Indikator-/Orientierungsfunktion) und sind rechtlich nicht bindend. Sie werden aber in der Praxis 1:1 übernommen. In 2015 hatte es massive Kritik an den „neu vorgeschlagenen“ DGHM-Werten für Mischsalate gegeben, die aus Sicht der betroffenen Wirtschaftskreise nicht ausreichend wissenschaftlich begründet waren (Bezug: Bacillus cereus, ein ubiquitär verbreiteter, sporenbildender Erdkeim). Diese Werte wurden nach intensiven Gesprächen wieder zurück in den Status Entwurf gesetzt. Auf der Tagung berichteten auch zwei Salat erzeugende bzw. verarbeitende Unternehmen (Niederlande, Deutschland) über die „verheerenden“ Auswirkungen der DGHM-Werte für Mischsalate in der Praxis. Neben verschiedenen Maßnahmen (Ursachenforschung, zusätzliche Waschgänge, Ressourcenbindung zur Gefahrenanalyse, etc.) wurden vor allem jährliche Kosten in Millionenhöhe genannt, die durch die Vernichtung von guter, nicht gesundheitsgefährdender Ware entstanden sind. Die für die Teilnehmer so wichtige, abschließende Podiumsdiskussion zur Beantwortung der Fragen aus dem Auditorium (150 Teilnehmer) musste wegen fehlerhaftem Zeitmanagement ausfallen. QUALITÄTSMANAGEMENT Nickel-Monitoring 2016 bis 2018 Mit der EU-Kommissionsempfehlung 2016/1111 werden die Mitgliedsstaaten der EU „mit aktiver Beteiligung der Lebensmittelunternehmer und anderer Interessenträger“ aufgefordert, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ein Seite 4 von 12 DFHV aktuell 7/2016 Monitoring auf Nickel (Gesamtnickel) durchzuführen. Dazu zählen auch Obst, Gemüse und Gemüseerzeugnisse sowie Hülsenfrüchte, Nüsse und Pilze. Dies dient der Verbesserung der Datenlage in Bezug auf „Nickelgehalte in Lebensmitteln“. Denn der EFSA standen bei ihrer Risikobewertung in 2015 nur unzureichende Daten zur Verfügung, von denen auch noch rund 80 % aus einem einzigen Mitgliedsstaat stammten. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch die Lebensmittelüberwachung bis 2018 vermehrt auf Nickel untersuchen wird. PFLANZENSCHUTZ Frankreich aktualisiert Einfuhrverbotsliste für Kirschen (Dimethoat) Am 11.06.2016 hatte Frankreich eine Liste veröffentlicht, welche Länder keine Kirschen mehr nach Frankreich liefern dürfen. Mitte Juni betraf dies insgesamt noch neun Staaten: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien und Tschechien sowie Kanada, die USA und die Türkei. In der per 13.07.2016 aktualisierten Liste wurde Luxemburg nun gestrichen und die Slowakei aufgenommen. Frankreich hatte im April die Anwendung des Insektizids Dimethoat u. a. gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege im eigenen Land verboten und gleichzeitig den Import von mit Dimethoat behandelten Kirschen untersagt. Parallel wurde die EU-Kommission von Frankreich aufgefordert, beide Verbote auch auf die EU auszuweiten, ohne Erfolg. Im nationalen Alleingang hat Frankreich daraufhin die o. g. Länderliste im französischen Amtsblatt veröffentlicht. Andere EU-Mitgliedsstaaten, u. a. Deutschland sowie Argentinien und Chile, dürfen weiterhin liefern. Alle Länder, die nicht auf der französischen Einfuhrverbotsliste stehen, müssen eine offizielle Bescheinigung vorlegen, dass kein dimethoathaltiges Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurde. Zwischenzeitlich kämpft Frankreich mit den Folgen seines Anwendungsverbotes. Die Kosten für die Kirschenerzeuger hätten sich verfünffacht. Da kein gleichwertig effektives Mittel zur Verfügung steht, werden bis zu vier Mittel zur Bekämpfung verwendet. Das steht völlig im Gegensatz zu dem ursprünglich angedachten Ziel, die Anwendungshäufigkeit zu verringern. Eckpunktepapier Risikoforschung NAP nennt Wirkstoffentwicklung und 82 Vertreter von Verbänden und Organisationen aus dem Agrar-, Wirtschafts-, Verbraucherschutz- und Pflanzenschutzmittelbereich sowie Bund- und Länderbehörden und der Wissenschaft haben im Juni 2016 bei einem Workshop des Ministeriums ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verfasst. Beim Gesamtkonzept des NAP soll u. a. die Darstellung des Nutzens von Pflanzenschutz verbessert werden und die Seite 5 von 12 DFHV aktuell 7/2016 externen Einflüsse wie Klimawandel, Produktions- und Marktbedingungen berücksichtigt werden. Beides Punkte, auf die der DFHV schon seit langem hinweist und deren Bedeutung durch verschiedene Studien belegt wurden (s. a. DFHV-Studie Zitrus). Im NAP soll des Weiteren die unabhängige Beratung im Bereich Integrierter Pflanzenschutz und auch die angewandte Forschung ver- bzw. gestärkt werden. Hier spielt der Punkt Wirkstoffentwicklung eine wichtige Rolle, auf die der DFHV und andere Verbände ebenfalls seit Jahren mit Nachdruck aufmerksam machen. Denn im Rahmen der Wirkstoffüberprüfung durch die EUKommission zeichnet sich derzeit eher ein Wegfall von Wirkstoffen ab, die nicht durch die Genehmigung neuer Wirkstoffe ersetzt werden. Der DFHV begrüßt auch den Prüfauftrag an den NAP, im Sinne eines Frühwarnsystems ein System zur Risikoberechnung zu entwickeln, d. h. Risikoforschung (mikrobielle PSM, Mehrfachrückstände, Wirkstoffresistenzen) und gegebenenfalls Indikatoren zu entwickeln. Voraussetzung sind wissenschaftliche Kriterien und die Umsetzung in die Praxis. EU-Schnellwarnsystem 1. Halbjahr 2016: Ware aus der Türkei (30 %) Im ersten Halbjahr 2016 (bis 30.06.2016) wurden über das EUSchnellwarnsystem (RASFF) insgesamt 90 Meldungen zur Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten bei dem Eintritt von O&G in die Mitgliedsstaaten der EU oder von Drittländern gemeldet. 32 Meldungen (35 %) betrafen dabei Ware aus der Türkei, darunter allein 30 Meldungen (94 %) „border rejection“, d. h. die Ware wurde bereits bei der Prüfung an der Außengrenze zurückgewiesen, kam also gar nicht auf den Markt. Des Weiteren entfielen vier Meldungen nicht auf O&G, frisch, (Weinblätter, Rosinen). Vorrangig betrafen die Meldungen Paprika (16 Meldungen). Bei den insgesamt 32 Meldungen handelte es sich in sechs Fällen um unerlaubte Substanzen, d. h. Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind (u. a. Carbendazim/Paprika (2 x), Carbendazin/Granatapfel, Biphenyl/Zitrone, Ethion/Rosinen). Das EU-Schnellwarnsystem dient dem Informationsaustausch zwischen den Kontrollbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Auf diese Weise können die Länder schnell und koordiniert handeln, um Risiken für die Verbraucher abzuwenden. Bei der Art der Informationen unterscheidet man zwischen Alert (Warnmeldungen mit Handlungsbedarf), Info (kein Handlungsbedarf) und Border rejection (Grenzzurückweisung bei Einfuhr an der Außengrenze). Die Aktualität der Meldungen ist abhängig von den jeweiligen Mitgliedsstaaten, die die Meldungen an die EU liefern. Vor Jahren waren hier durchaus Meldeverzögerungen von mehreren Tagen bis zu zwei Monaten bekannt. Seite 6 von 12 DFHV aktuell 7/2016 Geänderte Rückstandshöchstgehalte: vier EU-Verordnungen in sechs Tagen Ende Juni 2016 hat die EU-Kommission innerhalb von sechs Tagen insgesamt vier Verordnungen (VO) zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) veröffentlicht. Wie schon im vergangenen Jahr ist die Fruchtbranche hier stark gefordert, denn insgesamt waren 28 verschiedene Wirkstoffe (WK) betroffen, im Durchschnitt also sieben pro Verordnung. Der DFHV informiert seine Mitglieder im Rahmen des QM-Infoverteilers regelmäßig über gesetzliche RHG-Änderungen. Details zu den jeweiligen Änderungen pro WK und Produkt werden in speziellen Tabellen für den O & G-Bereich aufbereitet. Zusätzlich erhält der QM-Verteiler Erinnerungen, ab wann die neuen RHG gültig sind. Mit der VO (EU) 2016/1002 erfolgte für vier WK im O & G-Bereich in der Regel eine RHG-Absenkung auf die analytische Bestimmungsgrenze. Die VO trat am 14.07.2016 in Kraft, die neuen RHG gelten aber erst ab dem 14.01.2017, da bei RHG-Absenkungen üblicherweise eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt wird. Mit der VO (EU) 2016/1003 hat die EU dann für insgesamt zwölf WK die RHG angehoben, darunter Fosetyl-Al/Phosphonsäure ausschließlich für Brom- und Himbeeren (von 2 auf 100 mg/kg), sowie Mepiquat für Kulturpilze (Grund: Kreuzkontamination durch rechtmäßig mit Mepiquat behandeltes Stroh). Die VO trat bereits am 14.07.2016 in Kraft, ab diesem Datum gelten auch die neuen RHG. Mit der VO (EU) 2016/1015 erfolgte für insgesamt sieben WK eine RHGAbsenkung, erneut auf die analytische Bestimmungsgrenze. Die VO trat am 19.07.2016 in Kraft, die neuen RHG gelten aber erst gemäß Übergangsregelung ab 19.01.2017, mit Ausnahme von Paprika (Fluazifop-P). Auch die VO (EU) 2016/1016 betraf hauptsächlich RHG-Absenkungen für insgesamt fünf WK. Die VO trat am 19.07.2016 in Kraft, die neuen RHG gelten erst ab dem 19.01.2017 (Übergangsregelung). Kleine Statistik: in 28 Kalenderwochen gesamt 17 Verordnungen RHG für gesamt 119 Wirkstoffe, das bedeutet Ø 1,6 Verordnungen pro Woche mit Ø 7 Wirkstoffen pro Verordnung. HANDEL Knoblauchlizenzen Im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1169 über die Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Knoblauch im Zeitraum vom 01.09.2016 bis 30.11.2016 veröffentlicht worden. Nach Auswertung der Zahlen für dieses Quartal beträgt der Zuteilungskoeffizient für China für „traditionelle Einführer“ 99,31 % und für „neue Einführer“ 0,46 %. Weder für „traditionelle Einführer“ noch für „neue Einführer“ aus Argentinien und sonstigen Drittländern besteht für den betreffenden Zeitraum ein Zollkontingent. Seite 7 von 12 DFHV aktuell 7/2016 Abkommen mit den Philippinen und Indonesien Philippinen Die Kommission hat ihren Bericht über die erste Runde der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Philippinen veröffentlicht. Die erste Runde fand vom 23. – 27.05.2016 in Brüssel statt. Beide Seiten wollen ein Abkommen schließen, das ein breites Themenspektrum abdeckt, darunter die Abschaffung von Zöllen und anderen Hindernissen für Handel, Dienstleistungen und Investitionen, Ursprungsregeln, SPS-Abkommen (SPS = sanitary and phytosanitary measures) und weitere Regeln in den Bereichen Wettbewerb und Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Das Abkommen soll auch ein umfassendes Kapitel enthalten, in dem dafür Sorge getragen wird, dass engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den Philippinen mit Umweltschutz und sozialer Entwicklung einhergehen. Der EU-Verhandlungsführer, Herr Peter Berz, betonte, dass die Verhandlungen in enger Anbindung an die bereits mit asiatischen Ländern abgeschlossenen Abkommen stattfinden werden. Langfristig haben die Verhandlungen das Ziel, ein Abkommen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) zu erreichen. Indonesien Des Weiteren nehmen die EU und Indonesien Verhandlungen für ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf. Beide Staaten hatten Mitte Juli 2016 den Startschuss dafür gegeben, nachdem der EU-Rat der EUKommission das Mandat für das ehrgeizige Abkommen erteilt hatte. In einer gemeinsamen Erklärung sagten beide Parteien: „Die EU und Indonesien vertreten einen riesigen Markt mit insgesamt 750 Millionen Verbrauchern. Diese Verhandlungen sind der Schlüssel zur Freisetzung von Synergien zwischen unseren Volkswirtschaften.“ Ziel des Abkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner zu vertiefen und die Handelsbeziehungen durch Absenken von Zöllen und anderen Handelsbarrieren zu erleichtern. Dem Umweltschutz und sozialen Entwicklungen wird dabei ein gesondertes Kapitel gewidmet. Die erste Verhandlungsrunde wird noch in diesem Jahr starten. Handelsabkommen unterzeichnet mit dem Südlichen Afrika (SADC) Die Southern African Development Community (SADC) hat in der botswanischen Stadt Kasane ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit der Europäischen Union unterzeichnet. Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland erhalten damit einen besseren Zugang zu den Märkten der EU-Mitgliedsstaaten. Zölle und Quoten für die Importe der Länder entfallen damit zum großen Teil. Seite 8 von 12 DFHV aktuell 7/2016 Das neue Abkommen stellt eine Erweiterung des bereits seit dem Jahr 2000 bestehenden Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommens dar. Es muss nun noch durch die Vertragsparteien ratifiziert werden bevor es in Kraft treten kann. Modernisierung Handelsabkommen mit Mexiko: Mexiko war eines der ersten Länder, das vor gut 50 Jahren diplomatische Beziehungen mit der EU aufgenommen hat, und das erste Land Lateinamerikas, das im Jahr 2000 ein Handelsabkommen mit der EU abgeschlossen hat. Der Warenverkehr zwischen Mexiko und der EU hat sich seitdem verdreifacht (EUR 53 Mrd. im Jahr). Das Abkommen hat aber nicht in allen Bereichen einen Nutzen für beide Seiten gebracht. So konnte Mexiko seinen Export von Obst und Gemüse in die EU auf 180.000 t im Jahr 2015 erhöhen, während die europäischen Exporte nach Mexiko auf 25.000 t gesunken sind. Schuld daran waren u. a. die vielen technischen Anforderungen, die den Zugang zum mexikanischen Markt erschwert haben. Am 13. und 14.06.2016 hat nun die erste Runde der Verhandlungen stattgefunden. Es ging dabei hauptsächlich um organisatorische Fragen und den Austausch der ersten Vorschläge. Die nächste Runde wird wahrscheinlich im Herbst 2016 in Mexiko City stattfinden. KURZMELDUNGEN Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau und Georgien: Georgien und die Republik Moldau rücken näher an die EU. Die vor zwei Jahren unterzeichneten Assoziierungsabkommen sind seit dem 01.07.2016 vollständig in Kraft. Beide Abkommen sehen eine gegenseitige Marktöffnung und die Umsetzung wirtschaftlicher und rechtlicher EU-Standards vor. Die vertieften und umfassenden Freihandelszonen verstärken zudem die politischen Beziehungen zwischen der EU und den osteuropäischen Partnerländern. Wesentliche Teile der Abkommen wurden bereits seit 2014 provisorisch angewendet, um in beiden Ländern die notwendigen Reformen voranzubringen. Korea: Neue Registrierungspflicht Ab dem 05.08.2016 müssen sich alle ausländischen Lebensmittelimporteure in Korea vor der Einfuhr ihrer Waren beim Ministerium für Lebensmittel- und Medikamentensicherheit registrieren. Die Registrierung muss mindestens sieben Tage vor der Einfuhr erfolgt sein. Rechtsgrundlage ist der koreanische „Special act on imported food saftey management“. Hier ist der Link zur Webseite: https://impfood.mfds.go.kr/ Seite 9 von 12 DFHV aktuell 7/2016 Einfuhrverbot „getrocknete Bohnen (Nigeria)“ bis 2019 Zuletzt hatte der DFHV seine Mitglieder mit der Mitgliederinformation 45/2015 Anfang Juni letzten Jahres über das bis Mitte 2016 gültige Einfuhrverbot für getrocknete Bohnen aus Nigeria informiert. Hintergrund waren zahlreiche Fälle von Kontaminierung mit dem unzulässigen Wirkstoff Dichlorvos. Nunmehr hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EU) 2016/874 das Einfuhrverbot um weitere drei Jahre, also bis 30.06.2019 verlängert. Die Kommission begründet diese Maßnahme mit dem weiterhin andauernden Vorhandensein von Dichlorvos in aus Nigeria eingeführten getrockneten Bohnen (u. a. vermehrte Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem) und dem „unzureichend“ umgesetzten Aktionsplan Nigerias zur Minimierung dieser Dichlorvos-Rückstände. Obst- und Gemüse-Importe aus Drittländern in die EU gestiegen Die Einfuhr von Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Staaten in die Union ist gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betraf dies bei Gemüse 14 % bezogen auf die Mengen (rund 707.000 t im Wert von 867,5 Mio Euro). Hauptprodukte dabei waren Tomaten und Kartoffeln, Hauptlieferanten waren Marokko, Ägypten und die Türkei. Bei frischem Obst betrug die Steigerung der Importmengen im ersten Quartal 2016 rund 7 %. Die wichtigsten Produkte waren Bananen, Ananas, Avocados, Mangos und Citrus. Die Traubenimporte waren in diesem Zeitraum rückläufig, Hauptlieferanten waren Costa Rica, Kolumbien und Ecuador. FRISCHESEMINAR Anwendung der neuen Version IFS Wholesale / Cash & Carry Der IFS Wholesale / Cash & Carry definiert alle Anforderungen an Großhändler, Cash & Carry Märkte sowie Packbetriebe, wie lose und verpackte Produkte zu handhaben sind. Damit gilt dieser Standard maßgeblich auch für Obst und Gemüse und somit für den Fruchthandel. Ab dem 1. Januar 2017 ist die neue Version 2 des IFS Wholesale / Cash & Carry Standards verbindlich. Aus diesem aktuellem Anlass organisiert das FrischeSeminar die Fortbildung „Der neue IFS Wholesale / Cash & Carry Standard: Anforderungen an den Fruchthandel“ am 20. September 2016 in Bonn. Wie lauten die Anwendungskriterien? Was sind die wichtigsten Änderungen? Wie sind die neuen Anforderungen zu interpretieren? Was kann auditiert werden? Antworten dazu liefert der Referent Florian-Fritz Preuß von der Quant Qualitätssicherung in Fulda, der über herausragende praxisnahe Expertise rund um den IFS-Standard verfügt. Das Programm inklusive Anmeldeformular finden Sie hier. Seite 10 von 12 DFHV aktuell 7/2016 SEMINAR-TERMINE August bis Oktober 2016 30.-31.8.2016 Reifetechnik und Reifemanagement Spezialisten-Seminar (Basis), Essen 1.-2.9.2016 Warenkunde Obst und Gemüse Seminar für Auszubildende, Bonn 6.9.2016 Inhouse-Seminar 12.-16.9.2016 26.-30.9.2016 Fruchtkaufmann-Seminar IHK-Zertifikatslehrgang (2 Seminarwochen), Bad Honnef 20.9.2016 Der neue IFS Wholesale / Cash & Carry Standard: Anforderungen an den Fruchthandel Spezialisten-Seminar (Basis), Bonn 22.9.2016 Der Markt für frisches Obst unter der Lupe – Zitrusfrüchte, Steinobst, Melonen und Exoten Spezialisten-Seminar (Basis) in Kooperation mit Agrarmarkt InformationsGesellschaft mbH, Bonn 27.9.2016 Inhouse-Seminar 6.10.2016 Kommunikation und Umgang mit Auditoren Spezialisten-Seminar (Basis), Bonn 8.10.2016 Qualitäts-/Wareneingangskontrolle Regional-Seminar (Basis) in Kooperation mit Fruchthof Berlin Verwaltungsgenossenschaft eG, Großmarkt Berlin 11.10.2016 Inhouse-Seminar 13.10.2016 Kundengespräche erfolgreich führen – Aufbau Spezialisten-Seminar (Fortgeschrittene) in Kooperation mit Andreas Hermes Akademie, Bonn Seite 11 von 12 DFHV aktuell 7/2016 18.10.2016 Qualitäts-/Wareneingangskontrolle Spezialisten-Seminar (Basis), Bonn 25.10.2016 Geld sparen durch richtiges Labeln Spezialisten-Seminar (Basis), Köln 27.10.2016 Sozialstandards in der Fruchtbranche: Aktuelles und Hintergründe Spezialisten-Seminar (Basis) in Kooperation mit GLOBAL G.A.P., Bonn Seite 12 von 12 Deutscher Fruchthandelsverband e.V. Bergweg 6 / 53225 Bonn www.dfhv.de / [email protected] www.frischeseminar.de / [email protected]
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