Versicherungsschutz bei Gastspielrecht

Versicherungsschutz bei Gast- und Doppelspielrecht – Spielrecht für zwei Vereine
In der neuen Spielordnung (SpO) ist in § 15 geregelt, dass Spielerinnen und Spieler, die regelmäßig
pendeln unter gewissen Voraussetzungen die Spielberechtigung sowohl für den Verein am Heimatort
(Erstverein) als auch für den Verein am z.B. am Studienort (Zweitverein) erhalten können (§ 15 SpO).
Schon immer gab es die Möglichkeit für Kaderspieler, das Spielrecht im Erwachsenbereich an einen
anderen (höherklassigen) Verein (Zweitverein) abzugeben, ohne dass sie ihre Spielberechtigung im
Jugendbereich für ihren Heimatverein (Erstverein) verlieren. Hier war bereits in der Ordnung geregelt, dass dies kein Vereinswechsel ist und damit sichergestellt, dass der Spieler/die Spielerin über
den Erstverein versichert ist!
Hinzu kommt in der neuen Spielordnung (gültig ab 01.07.2016) die Möglichkeit auch im Jugendbereich das Spielrecht für den Heimverein (Erstverein) und einen anderen Verein (Zweitverein) zu auf
Antrag erhalten. In § 19 a) SpO ist das Doppelspielrecht für Jugendspieler der Altersklassen A – C
geregelt, in § 19 b) SpO das Gastspielrecht für Jugendspieler. Auch hier ist kein Vereinswechsel notwendig.
Es ist also unter gewissen Voraussetzungen möglich, eine Spielberechtigung für zwei Vereine, für den
Heimatverein (Erstverein) und einem anderen Verein (Zweitverein)auf Antrag zu erhalten.
Nun stellt sich den Vereinen, den Trainern, den Eltern die Frage, wie in diesen Fällen der Versicherungsschutz gewährleistet ist? Muss der Spieler Mitglied in beiden Vereinen, für die er das Spielrecht
beantragt hat, auch Mitglied sein?
Beim Versicherungsschutz ist der Stammverein maßgebend. Bei einem Einsatz für zwei Vereine innerhalb Bayerns, gibt es nach Auskunft des ARAG (Schreiben vom 25.07.2016) mit der Sportversicherung, die der BLSV für seine Vereine abgeschlossen hat, keinerlei Schwierigkeiten. Durch die Mitgliedschaft im BLSV besteht für Vereine und ihre dem BLSV gemeldeten Vereinsmitgliedern automatisch Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages mit dem BLSV.
Gemäß Punkt A., II, 3 des Sportversicherungs-Vertrages (s. www.ARAG-Sport.de) besteht bei allen
versicherten Veranstaltungen des BLSV und seiner Organisationen Versicherungsschutz. Somit haben
Spieler/Spielerinnen nicht nur bei Veranstaltungen (z.B. Training, Spiel) ihres Heimvereins (Erstverein) Versicherungsschutz, sondern auch beim Gastverein (Zweitverein). Das heißt, es genügt, wenn
der Spieler/die Spielerin über ihren Verein an den BLSV gemeldet worden ist. Eine weitere Mitgliedschaft bei dem Zweitverein ist für die Gewährung des Versicherungsschutzes nicht erforderlich.
Ob der Versicherungsschutz auch so gewährleistet wird, wenn das Spielrecht zusätzlich an einen Verein eines anderen Landesverbandes erteilt wird, kann nicht so pauschal beantwortet werden:
Der Stammverein ist Mitglied in einem ARAG-Landesverband. Versicherungstechnisch muss so lange
ein Entsendungsschreiben (Muster s. Anlage) ausgefüllt werden, bis es möglich ist, das Zweitspielrecht auf dem Spielausweis zu bestätigen. Sobald das der Fall ist, reicht der ARAG der Spielausweis
als Versicherungsnachweis.
Ist der Stammverein Mitglied in einem Nicht-ARAG-Landesverband, kann es komplizierter werden. In
diesem Fall muss sich der Spieler beim jeweiligen Landesverband wegen des Versicherungsschutzes
informieren und evtl. auch im Zweitverein Mitglied werden.
Anlage: Muster für das Entsendungsschreiben.
Entsendungsschreiben
Verein:_____________________________________ BLSV – Nr. ___________
Der Spieler/die Spielerin _________________________________ ist als Handballer(in) in unserem Verein aktives Mitglied und besitzt für unseren Verein eine
Spielberechtigung des Bayerischen Handball-Verbandes e.V.. Er/sie arbeitet /
studiert* in __________________________ und möchte dort für den Verein
__________________________________
ein Zweitspielrecht (gem. § 15 der
Spielordnung des Deutschen Handballbundes e.V.) erhalten.
Wir entsenden Herrn/Frau ____________________________________________
zum Verein ____________________________ und bitten um Aufrechterhaltung des
Versicherungsschutzes durch die Sportversicherung ARAG des Bayerischen Landessportverbandes e.V. (BLSV).
Ort: _______________________________ Datum: __________________________
___________________________________________________________________
Vorstand/Präsident
Handballabteilungsleiter