Überblick Wahlunterlagen - Hausarzt-BW

KV-Wahlen 2016
Wahlfrist bis zum 15.09.2016 verlängert!
Überblick Wahlunterlagen
Bezirksbeiräte
Die „blauen Unterlagen“ behalten
Ihre Gültigkeit und werden nicht
neu versendet!
Bitte nutzen Sie die vorhandenen
Unterlagen für Ihre Stimmabgabe.
Vertreterversammlung NEU
Die „grünen Unterlagen“ sind die
neuen gültigen Unterlagen!
NEU!
Bitte nutzen Sie Ihr Wahlrecht und
wählen Sie mit 45 Stimmen die
Kandidaten der Hausarztliste
 Liste Nr 10
Vertreterversammlung ALT
Die „roten Unterlagen“ sind
ungültig!
hier finden Sie weitere
Informationen
Link zur KV
Was passiert, wenn Sie bereits gewählt haben?
Bezirksbeiräte
Die blauen Stimmzettel zur Wahl der Bezirksbeiräte/Ärzte bleiben weiterhin
gültig und werden nach Ende der Wahlfrist ausgezählt.
Vertreterversammlung (ALT)
Die abgegebenen roten Umschläge mit den Stimmzetteln werden ungeöffnet
aussortiert und anschließend vernichtet.
Vertreterversammlung (NEU)
Für die Wahl der ärztlichen Vertreter zur Vertreterversammlung müssen Sie
erneut wählen. Hierfür verwenden Sie bitte ausschließlich die Ihnen
zugegangenen, neuen grünen Unterlagen!
Was ist wenn Sie noch nicht gewählt haben?
Bezirksbeiräte
Die blauen Stimmzettel zur Wahl der Bezirksbeiräte/Ärzte bleiben weiterhin
gültig, bitte geben Sie Ihre 4 Stimmen der Hausarztliste. Sollten Ihnen die Wahlunterlagen nicht mehr vorliegen, fordern Sie bitte „Bezirksbeirat Ersatzwahlunterlagen“ beim Landeswahlausschuss an.
Vertreterversammlung (NEU)
Bitte verwenden Sie für diese Wahl die Ihnen zugegangenen neuen grünen
Unterlagen! Geben Sie Ihre 45 Stimmen für die Kandidaten der Hausarztliste
ab.
Vertreterversammlung (ALT)
Die rot gekennzeichneten Unterlagen können Sie vernichten, da ungültig!
Hausärzte wählen Hausärzte
Denken Sie bitte an die Wahlfrist, diese endet am 15.09.2016