KV-Wahlen 2016 Wahlfrist bis zum 15.09.2016 verlängert! Überblick Wahlunterlagen Bezirksbeiräte Die „blauen Unterlagen“ behalten Ihre Gültigkeit und werden nicht neu versendet! Bitte nutzen Sie die vorhandenen Unterlagen für Ihre Stimmabgabe. Vertreterversammlung NEU Die „grünen Unterlagen“ sind die neuen gültigen Unterlagen! NEU! Bitte nutzen Sie Ihr Wahlrecht und wählen Sie mit 45 Stimmen die Kandidaten der Hausarztliste Liste Nr 10 Vertreterversammlung ALT Die „roten Unterlagen“ sind ungültig! hier finden Sie weitere Informationen Link zur KV Was passiert, wenn Sie bereits gewählt haben? Bezirksbeiräte Die blauen Stimmzettel zur Wahl der Bezirksbeiräte/Ärzte bleiben weiterhin gültig und werden nach Ende der Wahlfrist ausgezählt. Vertreterversammlung (ALT) Die abgegebenen roten Umschläge mit den Stimmzetteln werden ungeöffnet aussortiert und anschließend vernichtet. Vertreterversammlung (NEU) Für die Wahl der ärztlichen Vertreter zur Vertreterversammlung müssen Sie erneut wählen. Hierfür verwenden Sie bitte ausschließlich die Ihnen zugegangenen, neuen grünen Unterlagen! Was ist wenn Sie noch nicht gewählt haben? Bezirksbeiräte Die blauen Stimmzettel zur Wahl der Bezirksbeiräte/Ärzte bleiben weiterhin gültig, bitte geben Sie Ihre 4 Stimmen der Hausarztliste. Sollten Ihnen die Wahlunterlagen nicht mehr vorliegen, fordern Sie bitte „Bezirksbeirat Ersatzwahlunterlagen“ beim Landeswahlausschuss an. Vertreterversammlung (NEU) Bitte verwenden Sie für diese Wahl die Ihnen zugegangenen neuen grünen Unterlagen! Geben Sie Ihre 45 Stimmen für die Kandidaten der Hausarztliste ab. Vertreterversammlung (ALT) Die rot gekennzeichneten Unterlagen können Sie vernichten, da ungültig! Hausärzte wählen Hausärzte Denken Sie bitte an die Wahlfrist, diese endet am 15.09.2016
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