Mitteilungsblatt der Stadt

Mitteilungsblatt der Stadt
Nr. 29  Mittwoch, 20. Juli 2016
Unser Mitteilungsblatt
macht Sommerpause
Wie jedes Jahr im Sommer erscheint
in den Kalenderwochen
32. und 33.
kein Mitteilungsblatt.
Bitte beachten Sie
dies bei Ihren
Ankündigungen!
Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt ist Freitag, 12.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung!
Stadtverwaltung Sulzburg
Seite 2
Mittwoch, den 20. Juli 2016
Sulzburg
DIENSTELLEN DER STADTVERWALTUNG SULZBURG
NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
Rathaus
Telefonzentrale:
E-Mail:
Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.
Notruf
110
(Überfall, Verkehrsunfall)
Feuerwehr
112
Notarzt
112
Krankentransporte
19222
Bergwacht Schwarzwald
Notruf: 0761/493333
Polizeiposten Heitersheim
Montag – Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Tel. 50710
REHA-Tagesstätten
Bad Krozingen, Schlatter-Str. 18-20
Tel. 07633-933680
Allgemeiner Notfalldienst:
Tel. 116117
Hospizgruppe
Südlicher Breisgau e.V.
Tel.: 0160 96842020
5600-0
[email protected]
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Bürgermeister
Sekretariat/ Mitteilungsblatt
Hauptamt/ Personalamt
Standes-/ Ordnungsamt/
Sozialwesen/Rente/Friedhof
Bauverwaltung
Rechnungsamt
Stadtkasse
Stadtarchiv/ Kulturamt
Bürgerbüro/Meldeamt
Tourist-Information
Bauhof
Ortsverwaltung Laufen
Kindergarten Laufen
Ernst-Leitz-Schule
Forstbetriebshof
Forstrevier
Wassermeister
Naturschwimmbad
Schwarzwaldhalle
Fax: 5600-50
Dirk Blens
Johanna Kaltenbach
Herbert Maier
5600-20
5600-21
5600-22
Petra Jedele
Uwe Birkhofer
Edgar Gerber
Marion Meier
Jost Grosspietsch
5600-24
5600-27
5600-30
5600-32
5600-35
Th. Fuchs/Th. Schlott
5600-40
Volker Dold
5600-44
Helmut Grether
8204
Christine Heinig
8967
Barbara Bauer
69710
Markus Schmitt
6253
Jörg Pflüger
(07633) 80 60 258
Gernot Marquart
8472
Heinz-Peter Weschenfelder
6763
6675
Landesbergbaumuseum
Dienstag bis Sonntag u. Feiertag
14.00 Uhr - 17.00 Uhr, [email protected]
Ehemalige Synagoge
Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Führungen und Sondertermine nach Vereinbarung
E-Mail: [email protected]
5600-40
21.07.2016
22.07.2016
23.07.2016
24.07.2016
25.07.2016
26.07.2016
27.07.2016
Augenärztlicher Notfalldienst:
Tel. 0180 6075311
Helios Klinik Müllheim
Tel. 07631 880
Ärzte:
Dr. Detlef Rothacker
Hauptstraße 18, Sulzburg
Tel. 35726-41, Fax: 35726-47
Dr. med. A. Wiesiollek
Dr. Baumgartner-Wiessiollek,
Neubergweg 11,
Sulzburg
Tel.: 8285
Zahnarzt:
Dr. med. dent. Matthias Schwörer
Im Brühl 21 Sulzburg
Tel. 8691
5600-35
APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE
20.07.2016
Kinderärztlicher Notfalldienst:
Tel. 0180 6076111
Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22,
79423 Heitersheim, Tel. 07634/510511
Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82,
79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/60180
Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4,
79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 891576
Malteser-Apotheke, Im Stühlinger 16,
79423 Heitersheim, Tel. 07634/2039
Hebel-Apotheke, Werderstraße 31A,
79379 Müllheim, Tel. 07631/ 2253
Schneckental-Apotheke, Schwabenmatten 3,
79292 Pfaffenweiler, Tel. 07664/600900
Katharina-Barbara-Apotheke, Hauptstraße 48,
79295 Sulzburg, Tel. 07634/8228
Stadt-Apotheke, Schlüsselstraße 14,
79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 7710
Rats-Apotheke, Lammplatz 11,
79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/3790
Hardt-Apotheke, Schwarzwaldstraße 16 a,
79258 Hartheim, Tel. 07633/13355
Markgrafenapotheke Badenweiler, Waldweg 2,
79410 Badenweiler, Tel.: 07632/376
Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 6,
79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/4747
Zahnärztliche Notrufnummer:
Tel. 0180 3 222 555 40
Vergiftungsinformationszentrale
Tel. 0761/19240
Pflegeheim Sulzburg
Tel.: 07634-50970
Hebammenhilfe und
Geburtsvorbereitung
Hilde Burgert,
Tel. 66 70
Schwangerenvorsorge, Wochen
bettbetreuung & Babymassage
Tamara Zwigart-Hugo
Tel. 9089779
BRH-Rettungshundestaffel
Oberrhein
Tel. 07621/19222
Tierärztlicher Notfalldienst
Markgräflerland
Tel. 07631-36536
Badenova
(Bereitschafts- und Entstörungsdienst)
Tel. 0800-2 767 767
ED Netz GmbH 07623 921800
Störungs-Nummer 07623 921818
Wasser:
Fa. Gernot Marquart
Tel. 8472
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder, Jugendliche
Bismarckstr. 3-5, Müllheim
Tel. 0761 2187-2711
Tel. 01805 192 92 300
Rechtsanwälte:
Hilfe u. Beratung in unaufschiebbaren Strafsachen u. Zivilsachen
tägl. zwischen18 und 8 Uhr
sowie samstags, sonntags u.
feiertags rund um die Uhr.
Tel. 0172 451940
Bürgerstiftung „Hilfe im Alltag“
-Das RatstübleTel. 592411
Beratungsstelle für ältere
Menschen und deren
Angehörige
Terminvereinbarung
Tel.: 07631-17 77 28 (AB)
SPRECHSTUNDE DES BÜRGERMEISTERS
Für Gespräche steht der Bürgermeister im Rathaus in Sulzburg während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie einen Gesprächswunsch haben ist es jedoch sinnvoll, zuvor telefonisch einen
Termin abzustimmen. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist im Sekretariat
Frau Johanna Kaltenbach (Telefon 56 00-21).
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG
Telefon 07634 5600-0
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den Inseratenteil: Anton Stähle, Stockach
Anzeigenschluss: immer montags, 15 Uhr - [email protected]
Druck: Primo-Verlag; Anton Stähle, Meßkircher Str. 45; 78333 Stockach
Telefon: 07771/9317-11, Telefax: 07771/9317-40
E-Mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de
Sulzburg
Mittwoch, den 20. Juli 2016
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Einladung
Am
Donnerstag, 21. Juli 2016, 19:00 Uhr
findet im Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
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Anmeldeformulare für die Betreuung gibt es auf dem Rathaus,
Zimmer 14 oder auf der Homepage unter:
http://www.sulzburg.de/Rathaus/Buergerservice/Formulare.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um möglichst baldige
Anmeldung spätestens jedoch jeweils vier Wochen vor dem ersten
Betreuungstag der jeweiligen Ferienbetreuung. Wir behalten uns
vor, bei zu wenigen Anmeldungen die Betreuung abzusagen. Hier
bekommen Sie drei Wochen vor der jeweiligen Betreuung eine Information.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen!
Ansprechpartnerin: Johanna Kaltenbach, Tel: 07634 5600-21 oder
Email: [email protected]
Tagesordnung:
I.
1.
2.
3.
Formalien
Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit
Benennung von Urkundspersonen
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung /
Mitteilungen
II. Bürger fragen
III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung
1. Ernst-Leitz-Haus am Klosterplatz
Fachstandsbericht
2. Vorschlag zur Einführung von Schulsozialarbeit an der
Ernst-Leitz- Grundschule in Sulzburg
3 Stellungnahme zum Offenlageverfahren des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler bezüglich der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
4. Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr
5. Arbeits- und Auftragsvergaben
Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Fahrzeuges für
die Freiwillige Feuerwehr Sulzburg
Hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportwagen
(MTW)
VI. Mitteilung der Verwaltung
VII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
VIII. Genehmigung der Niederschrift
Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Blens
Bürgermeister
Anmeldung zur Ferienbetreuung 2016!
Sehr geehrte Eltern unserer Ernst-Leitz-Grundschul-Kinder !
Für KW 35 und 36 besteht noch die Möglichkeit zur Anmeldung!!!
Sommerferien
KW 35 – 29.08.2016 bis 02.09.2016
KW 36 - 05.09.2016 bis 09.09.2016
Herbstferien
KW 44 - 31.10.2016 bis 004.11.2016 (nicht 01.11.2016)
Während der Ferienbetreuung finden Bastelaktionen, Ausflüge, Besichtigungen etc. statt. Die Ferienbetreuung findet jeweils von 8.00
– 14.00 Uhr von Montag bis Freitags (außer Feiertags) in der ErnstLeitz-Grundschule, Sulzburg statt. Das Betreuungsentgelt beträgt
40 € pro Woche und wird kurz vor Beginn der jeweiligen Betreuung
(Osterferien, Sommerferien, Herbstferien) abgebucht.
- 1 -
Stadt
Sulzburg
Stadt
Sulzburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Kindergartenordnung
Kindergartenordnung
für den
für den
städtischen Kindergarten
in Laufen
städtischen Kindergarten in Laufen
Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach den folgenden
Regelungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit
Die Arbeit
in unserem
Kindergarten
richtet sich Richtlinien
nach den folgenden
Regelungen
und den
den
hierzu
erlassenen
staatlichen
in ihrer
jeweils
gültigen
geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien
Fassung.
in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1. Aufgabe
1. Aufgabe
1.1 Der
Kindergarten
hat die Aufgabe,
die Erziehung
der Kinder
in der Familie der Kinder in
1.1
Der
Kindergarten
hat die
Aufgabe,
die Erziehung
zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote soll er
der
Familie
zu
ergänzen
und
zu
unterstützen.
Durch Bildungsdie körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern.
und Erziehungsangebote soll er die körperliche, geistige und
1.2 Um
den Bildungsund Erziehungsauftrag
des Kindergartens
erfüllen zu können,
seelische
Entwicklung
des Kindes
fördern.
orientieren sich die Mitarbeiterinnen am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
in baden-württembergischen Kindergärten.
1.2 Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens
1.3 Die
Kinder werden
in alters- undorientieren
geschlechtsgemischten
betreut, damit sie
erfüllen
zu können,
sich Gruppen
die Mitarbeiterinnen
am
frühzeitig durch den Umgang miteinander zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-würtwerden.
tembergischen Kindergärten.
1.4 Die Erziehung im Kindergarten soll auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten
unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen, religiösen und sprachlichen
1.3 Gegebenheiten
Die KinderRücksicht
werden
in alters- und geschlechtsgemischten Grupnehmen.
pen betreut, damit sie frühzeitig durch den Umgang miteinander zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet werden.
2. Aufnahme
2.1 In den Kindergarten werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum
1.4
Die Erziehung im Kindergarten soll auf die durch die Herkunft
Beginn der Schulpflicht aufgenommen. Ein Anspruch auf einen bestimmten
der Kinder bedingten
unterschiedlichen
sozialen,
weltanschauKindergartenplatz
besteht nicht. Der
weitere Besuch eines vom
Schulbesuch
bedarf der Absprache
zwischen den Eltern
/
zurückgestellten
Kindes im Kindergarten
lichen, religiösen
und sprachlichen
Gegebenheiten
Rücksicht
Erziehungsberechtigten und dem Träger des Kindergartens.
nehmen.
2. Aufnahme
2.1 In den Kindergarten werden Kinder vom vollendeten ersten
Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz besteht
nicht. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch zurückgestellten Kindes im Kindergarten bedarf der Absprache zwischen den Eltern / Erziehungsberechtigten und dem Träger des
Kindergartens.
2.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind,
können den Kindergarten besuchen, wenn ihren besonderen
Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann und zusätzliche Betreuungskosten finanziert sind.
2.3 Der Träger legt mit den Erzieherinnen die Grundsätze über die
Aufnahme der Kinder in den Kindergarten fest. Nach diesen
Grundsätzen erfolgt die Aufnahme durch die Stadtverwaltung
Sulzburg.
2.4 Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Kindergarten ärzt-
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Mittwoch, den 20. Juli 2016
lich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch
die Vorsorgeuntersuchung (Durchführung der U7/U8). Die
ärztliche Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate vor
Aufnahme in den Kindergarten zurückliegen.
2.5 Die Aufnahme erfolgt nach Vorlegen der Bescheinigung über
die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Aufnahmeformulars und der Erklärungen.
3. Kündigung
3.1 Die Eltern/Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Diese Kündigung muss auch erfolgen, wenn das
Kind während des Kindergartenjahres in die Schule eintritt.
3.2 Einer Kündigung bedarf es auch, wenn das Kind zum Ende des
Kindergartenjahres in die Schule überwechselt. Der Kindergartenträger ist vom Schuleintritt rechtzeitig zu informieren.
3.
Der Kindergartenträger kann das Vertragsverhältnis mit einer
Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe eines
Grundes schriftlich kündigen.
Kündigungsgründe können u.a. sein:
a) das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen,
b) die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung
aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten,
trotz schriftlicher Abmahnung,
c) die Nichtentrichtung des Kindergartenbeitrags für zwei
aufeinander folgende Monate,
d) nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede
zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrichtung
über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung trotz eines vom
Träger anberaumten Einigungsgespräches.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außerordentliche
Kündigung) bleibt hiervon unberührt.
4. Besuch des Kindergartens, Öffnungszeiten und Ferien
4.1 Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll der Kindergarten
regelmäßig besucht werden.
4.2 Fehlt ein Kind länger als drei Tage, ist die Gruppen- oder Kindergartenleitung zu benachrichtigen. Bei einer Ganztagesbetreuung ist am ersten Fehltag eine Benachrichtigung erforderlich.
4.3 Der Kindergarten ist in der Regel von Montag bis Freitag mit
Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Ferien und der in dieser
Ordnung vorgesehenen Schließungszeiten geöffnet.
Die aktuellen Öffnungszeiten werden in einer separaten Anlage vom Kindergarten ausgehändigt.
4.4 Der Besuch des Kindergartens regelt sich nach der im Kindergarten vereinbarten Betreuungszeit. Eine Betreuung außerhalb
der Betreuungszeit ist durch das Personal nicht gewährleistet.
Die Kinder sollen deshalb nicht vor der Öffnungszeit im Kindergarten eintreffen und sind pünktlich zu den Schließzeiten
abzuholen.
4.5 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der
Kindergartensommerferien in der jeweiligen Einrichtung. Für
Schulanfänger endet das Betreuungsverhältnis mit dem letzten Tag der dem Schuleintritt vorausgehenden
Kindergartenferien. Der Kindergartenbeitrag ist bis zum Ende des
Monats zu bezahlen, in den der Werktag fällt, welcher dem Tag
der Einschulung vorhergeht.
4.6 Die Ferien werden von den Erzieherinnen im Einvernehmen
mit dem Träger unter Berücksichtigung der Empfehlung des
Trägerverbandes festgelegt.
Sulzburg
4.7 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Kann bei Fortbildungsveranstaltungen
keine Vertretung geregelt werden, wird der Kindergarten, bzw.
einzelne Gruppen in Absprache mit dem Träger ausnahmsweise geschlossen.
4.8 Muss der Kindergarten oder eine Kindergartengruppe aus
besonderem Anlass (z.B. wegen Krankheit, behördlicher Anordnung, Fachkräftemangel, betrieblicher Mängel oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Personensorge-berechtigten hiervon baldmöglichst unterrichtet.
5. Kindergartenbeitrag
5.1. Für den Besuch des Kindergartens wird ein Kindergartenbeitrag in Form von Kindergartengebühren in zwölf Monatsbeiträgen erhoben. Die Beiträge sind jeweils im Voraus bis zum 1.
des Monats zu zahlen.
Die Höhe der Kindergartenbeiträge wird jeweils durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt. Die regelmäßigen
Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge werden beachtet.
Eine Änderung des Kindergartenbeitrages bleibt dem Träger
vorbehalten.
Die aktuelle Gebührenordnung kann im Kindergarten eingesehen werden.
Scheidet ein Kind im Laufe eines Monats aus dem Kindergarten
aus, so ist der Kindergartenbeitrag für den ganzen Monat zu
entrichten.
5.2 Der Kindergartenbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten
Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während
der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem
Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu
bezahlen. Für Schulanfänger, die nach den Sommerferien in die
Schule wechseln, ist der Monat August beitragspflichtig.
5.3 In Härtefällen kann gemäß dem Bundessozialhilfegesetz eine
Übernahme des Kindergartenbeitrages beim Sozialamt beantragt werden.
5.4 Sollte es Personensorgeberechtigten trotz öffentlicher Hilfen
(Übernahme des Kindergartenbeitrages durch das Jugendamt
oder Sozialamt gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bzw. Bundessozialhilfegesetz) nicht möglich sein, die Kindergartenbeiträge zu leisten, kann der Beitrag in begründeten Fällen vom Träger ermäßigt werden.
6. Aufsicht
6.1 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter sind während der vereinbarten Betreuungszeit der Einrichtung (Öffnungszeiten des
Kindergartens) für die Ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
6.2 Auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Personensorgeberechtigten Verantwortung
dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß vom Kindergarten abgeholt wird. Sie entscheiden durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Träger, ob das Kind allein nach Hause gehen darf.
Sollte das Kind nicht von einem Personensorgeberechtigten
bzw. einer Begleitperson abgeholt werden, ist eine gesonderte
Benachrichtigung erforderlich.
6.3 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes
durch die erzieherisch tätigen Mitarbeiter in den Räumen des
Kindergartens und endet mit der Übergabe des Kindes in die
Obhut des Personensorgeberechtigten oder einer von diesen
mit der Abholung beauftragten Person.
Haben die Personensorgeberechtigten erklärt, dass das Kind
allein nach Hause oder im Ausnahmefall zu einer Veranstaltung
Sulzburg
Mittwoch, den 20. Juli 2016
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außerhalb der Einrichtung gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten in der Regel mit der
Entlassung des Kindes aus den Räumen des Kindergartens.
Kind wieder den Kindergarten, ohne dass diese Bescheinigung
vorgelegt wurde, haften die Personensorgeberechtigten für
die Folgen.
6.4 Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Feste, Ausflüge) sind
die Personensorge-berechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.
8.6 Bei Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Halsschmerzen,
Erbrechen, Durchfall, Fieber u.ä. sind die Kinder zu Hause zu
behalten. Das gleiche gilt beim Auftreten von Flöhen, Krätzmilbenbefall u.ä.. Vor einem erneuten Besuch der Einrichtung
muss das Kind mindestens zwei Tage fieber-, spuck- und durchfallfrei sein.
7. Versicherungen
7.1 Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen
sind die Kinder bei Unfall versichert (Sozialgesetzbuch VII)
- auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten,
- während des Aufenthaltes im Kindergarten,
- während aller Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb
des Grundstücks (Spaziergang, Feste und dergleichen).
Für Kinder ab dem 7. Lebensjahr wird den Eltern empfohlen,
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
7.2 Alle Unfälle, die auf dem Wege vom und zum Kindergarten eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der
Leitung des Kindergartens unverzüglich zu melden.
7.3 Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der
Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung
übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen,
Fahrräder etc. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem
Namen des Kindes zu kennzeichnen bzw. erst gar nicht mitzunehmen.
7.4 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften gegebenenfalls die Eltern.
8.7 Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an
einer ansteckenden Krankheit (z.B. Diphtherie, Masern, Röteln,
Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps-ZiegenpeterWochentölpel, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare
Darmerkrankung, Gelbsucht, übertragbare Augen- oder Hautkrankheiten) muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch des Kindergartens ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen.
8.8 In besonderen Fällen werden ärztlich verordnete Medikamente,
die eine Einnahme in der Einrichtung während der Betreuungszeit notwendig machen, nur nach schriftlicher Vereinbarung
zwischen Personensorgeberechtigten und den pädagogisch
tätigen Mitarbeiterinnen verabreicht. Die „Zusatzvereinbarung
zum Aufnahmevertrag hinsichtlich der Verabreichung von Medikamenten“ muss hierfür ausgefüllt und von den Personensorgeberechtigten unterschrieben werden.
9. Elternbeirat
Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an
der Arbeit des Kindergartens beteiligt.
10. Verbindlichkeiten
8. Regelung in Krankheitsfällen
8.1 Für die Regelungen bei Krankheitsfällen, insbesondere zur Meldepflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnahme
des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend.
8.2 Über diese Regelungen des IfSG sind die Eltern oder sonstige
Personensorgeberechtigen gemäß § 34 Abs. 5 S.2 IfSG zu belehren. Die Belehrung erfolgt durch die Kenntnisnahme des
Merkblattes.
8.3 Das Infektionsschutzgesetz bestimmt u.a., dass Ihr Kind nicht
in den Kindergarten oder andere Gemeinschaftseinrichtungen
gehen darf, wenn
- es an einer schweren Infektion erkrankt ist, wie z.B. Diphtherie,
Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie bakterielle Ruhr,
- eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer
und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte und Hepatitis,
- es unter Krätzmilbenbefall oder Läusebefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist,
- es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen
Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender
Verdacht besteht.
8.4 Ausscheider von Cholera-, Diphtherie, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien dürfen nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume der
Einrichtung betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen.
8.5 Zur Wiederaufnahme des Kindes ist dem Träger eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen, in der gemäß § 34 Abs. 1 IfSG bestätigt wird, dass nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung
der Erkrankung etc. nicht mehr zu befürchten ist. Besucht das
Diese Kindergartenordnung wird den Personensorgeberechtigten
bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem
Aufnahmebogen und der Erklärung in ihrer jeweiligen Fassung als
verbindlich anerkannt. Dadurch wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Träger des Kindergartens und den Personensorgeberechtigten begründet.
11. Sonstiges
Es wird gebeten, den Kindern keine Süßigkeiten wie Schokolade,
Bonbons, Kaugummi usw. mitzugeben. Des Weiteren soll den Kindern kein Spielzeug mitgegeben werden.
12. In Kraft treten
Die bisherige Kindergartenordnung vom 20.12.1979 wird außer
Kraft gesetzt.
Diese Satzung tritt zum 01.09.2016 in Kraft.
Sulzburg, 07.07.2016
Dirk Blens
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach
§ 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze,
wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.
Sulzburg, 07.07.2016
Dirk Blens
Bürgermeister
Seite 6
Mittwoch, den 20. Juli 2016
- 1 -
Stadt Sulzburg
Stadt Sulzburg
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat in öffentlicher Sitzung am
Kindergartenordnung
30. Juli 2015 folgende
für den
Gebührenordnung
städtischen
Kindergarten in Laufen
für den städtischen Kindergarten Laufen
Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach den folgenden Regelungen und den
beschlossen:
geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien
in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 1 Allgemeines
Sulzburg
3.
Beim Besuch zweier Kinder einer Familie in verschiedenen Betreuungsformen wird das Regelkindergartenkind grundsätzlich als zweites Kind betrachtet.
4.
Beim Besuch dreier Kinder einer Familie wird das dritte Kind
grundsätzlich als Gebührenfrei betrachtet. Die Gebührenfreiheit gilt für die günstigste Betreuungsform.
§ 4 Schlußbestimmung, Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 30. Juli 2015 außer Kraft.
Sulzburg, den 07. Juli 2016
1. Aufgabe
Für die Benutzung der Einrichtung des städtischen Kindergartens
1.1 Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie
werden
Gebühren
nach den
folgenden
Bestimmungen
erhoben.
er
zu ergänzen
und zu unterstützen.
Durch
Bildungs- und
Erziehungsangebote soll
die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern.
Dirk Blens
Bürgermeister
§ 1.2
2 Gebührenerhebung
Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens erfüllen zu können,
1.
- 1 -
orientieren sich die Mitarbeiterinnen am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
inZur
baden-württembergischen
Kindergärten.
Zahlung der Gebühr
sind die Eltern oder Erziehungsbe-
rechtigten
deren KinderGruppen
den städtischen
1.3 Die
Kinder werdenverpflichtet,
in alters- und geschlechtsgemischten
betreut, damit sie Kinderfrühzeitig
den Umgang
miteinander
zu partnerschaftlichem
angeleitet
gartendurch
besuchen
und
dessen
EinrichtungenVerhalten
benutzen.
werden.
Stadt
StadtSulzburg
Sulzburg
Landkreis
LandkreisBreisgau-Hochschwarzwald
Breisgau-Hochschwarzwald
Satzung zur Änderung der Satzung
Kindergartenordnung
für die Erhebung
einer Hundesteuer
für den
(Hundesteuersatzung)
2.1.4 Die
Die
Gebührenschuld
entsteht
mitdiedem
Besuch
des
städtischen
Erziehung
im Kindergarten soll
auf die durch
Herkunft
der Kinder
bedingten
unterschiedlichen
sozialen,
weltanschaulichen,
sprachlichen
Kindergartens.
Die
Gebühr ist religiösen
jeweils und
zum
1. eines Monats im
Gegebenheiten Rücksicht nehmen.
Voraus zu entrichten.
städtischen Kindergarten in Laufen
§ 2.3 Aufnahme
Höhe und Gebühr
2.1 In den Kindergarten werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum
Beginn
der Schulpflicht
aufgenommen.
Anspruch auf einen bestimmten
Die Gebühr
wird
für den Ein
Regelkindergarten
(3-6 Jahre) in der
Kindergartenplatz besteht nicht. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch
Betreuungsform
verlängerte
Öffnungszeiten
(vÖ:
07:30 – 14:00
zurückgestellten Kindes im Kindergarten bedarf der Absprache zwischen den Eltern /
Uhr)
Erziehungsberechtigten
und dem Träger des Kindergartens.
1.
für das 1. Kind auf monatlich
für das 2. Kind auf monatlich
116,00 €
58,00 €
1. Aufgabe
§ 5 Steuersatz erhält folgende neue Fassung:
Die Gebühr wird für die Kleinkinderbetreuung (1-3 Jahre) in der
Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten (vÖ: 07:30 – 14:00
Uhr)
für das 1. Kind
bei 5 Tagen/Woche auf monatlich
bei 4 Tagen/Woche auf monatlich
bei 3 Tagen/Woche auf monatlich
bei 2 Tagen/Woche auf monatlich
270,00 €
238,00 €
189,00 €
140,00 €
für das 2. Kind
bei 5 Tagen/Woche auf monatlich
bei 4 Tagen/Woche auf monatlich
bei 3 Tagen/Woche auf monatlich
bei 2 Tagen/Woche auf monatlich
135,00 €
120,00 €
95,00 €
70,00 €
festgesetzt.
€. Für
das
Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz
1.2 Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens erfüllen zu können,
abweichend
von
Satz 1 400,00
€. Beginnt für
oder
endet
die Steuerorientieren sich
die Mitarbeiterinnen
am Orientierungsplan
Bildung
und Erziehung
in baden-württembergischen
Kindergärten.
pflicht
im Laufe des Kalenderjahres,
beträgt die Steuer den der Dauer1.3der
Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil für jeden KalenderDie Kinder werden in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen betreut, damit sie
monat
ein Zwölftel
der Jahressteuer.
frühzeitig
durch den Umgang
miteinander zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet
werden.
Kindergartenplatz besteht nicht. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch
zurückgestellten Kindes im Kindergarten bedarf der Absprache zwischen den Eltern /
2b. Zu den unter 2a festgesetzten Gebühren werden bei einer
zusätzlichen Nachmittagsbetreuung (Montag bis Donnerstag
14:00 – 16:30 Uhr) Gebühren in Höhe von
für das 2. Kind
bei 4 Nachmittagen /Woche auf monatlich
bei 3 Nachmittagen /Woche auf monatlich
bei 2 Nachmittagen /Woche auf monatlich
bei 1 Nachmittag/Woche auf monatlich
1.1 Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie
zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote soll er
(1) Die
Steuer beträgt
im
Kalenderjahr
jedenfördern.
Hund 120,00
die körperliche,
geistige und
seelische
Entwicklung für
des Kindes
(2)1.4Hält
ein Hundehalter
mehrere
Die Erziehung
im Kindergartenim
sollGemeindegebiet
auf die durch die Herkunft
der Kinder Hunde,
bedingten so ersozialen,
und sprachlichen
höhtunterschiedlichen
sich der nach
Abs.weltanschaulichen,
1 geltende religiösen
Steuersatz
für den zweiten und
Gegebenheiten Rücksicht nehmen.
jeden
weiteren Hund auf 200,00 €. Für den zweiten Kampfhund
800,-- Euro und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,00 €. Werden
2. Aufnahme
neben
Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese
als
Hunde“.
Steuerfreie
Hunde ersten
(§ 6)Lebensjahr
bleibenbishierbei
außer
2.1„weitere
In den Kindergarten
werden
Kinder vom vollendeten
zum
Beginn der Schulpflicht aufgenommen. Ein Anspruch auf einen bestimmten
Betracht.
festgesetzt.
für das 1. Kind
bei 4 Nachmittagen/Woche auf monatlich
bei 3 Nachmittagen /Woche auf monatlich
bei 2 Nachmittagen /Woche auf monatlich
bei 1 Nachmittag/Woche auf Monatlich
in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 1 Änderungen
festgesetzt.
2a.
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt
die Stadt Sulzburg folgende Satzung zur Änderung der Satzung
Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach den folgenden Regelungen und den
für
die Erhebung
einer Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
geltenden
gesetzlichen Bestimmungen
mit den hierzu erlassenen
staatlichen Richtlinien
97,00 €
76,00 €
54,00 €
33,00 €
49,00 €
38,00 €
27,00 €
17,00 €
(3) Kampfhunde
sindundsolche
Hunde,
die aufgrund ihres Verhaltens
Erziehungsberechtigten
dem Träger
des Kindergartens.
die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben
und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im
Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull, Terrier,
American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano,
Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
§ 6 Steuerbefreiungen erhält folgende neue Fassung:
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
Sulzburg
Mittwoch, den 20. Juli 2016
3. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet
sind.
4. Hunden, welche zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden, wenn dies
nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist.
5. Jagdhunden, mit erfolgreich absolvierter Vollgebrauchshundeprüfung (VGP), Verbands- Schweißprüfung (VSwP) oder Brauchbarkeitsprüfung gemäß der BrPO für Baden-Württemberg, welche von
Jagdberechtigten für den jagdlichen Einsatz in ihrem Jagdbezirk
eingesetzt werden.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen erhält folgende neue Fassung:
(1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei Beginn des
Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn
der Steuerpflicht maßgebend.
(2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn
1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet
sind,
2. in den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher über den
Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde/Stadt nicht bis zum 31.
März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden.
3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb
von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von
den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde.
(3) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt.
§ 2 Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten
folgende §§ außer Kraft: „§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz“, § 6
Steuerbefreiungen sowie § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen in der Fassung vom 27.04.1998 bzw. Änderung
vom 01.01.2006 außer Kraft.
Sulzburg, den 07.07.2016
Dirk Blens
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §
4 (4) der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist;
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind.
Sulzburg, 07.07.2016
Dirk Blens
Bürgermeister
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TOURIST INFORMATION
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Mittwoch, den 20. Juli 2016
LANDRATSAMT
BREISGAUHOCHSCHWARZWALD
Die Müllabfuhrtermine
wie auch im Abfallkalender 2016 von Sulzburg nachzulesen.
Biotonne: Mittwoch, 27.07.2016
Graue Tonne: Donnerstag, 21.07.2016
Gelber Sack: Donnerstag, 28.07.2016
Papiertonne: Freitag, 12.08.2016
Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag
ab 06.00 Uhr bereitgestellt sein.
Schnittgutplatz (01. 04 - 31.10.)
Freitags, 16:00 - 18:00 Uhr
Samstag, 14:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf dem Abfallkalender oder unter:
www.breisgau-hochschwarzwald.de
ERNSTLEITZSCHULE
Liebe Eltern,
hier noch einige Informationen zum Schuljahresende:
Vor Beginn der Ferien noch einmal das leidige Thema Fundsachen.
Alle Dinge die im Laufe des letzten Schuljahres liegengeblieben sind,
haben wir an den Garderoben vor der Kerni (Neubau 1.OG) aufgehängt, bzw. hingestellt. Bitte schauen Sie doch einmal vorbei, ob
etwas in Ihren Haushalt gehört. Die Schule ist bis zu den Ferien auf
jeden Fall täglich bis 14 Uhr offen.
Der letzte Schultag, Mittwoch, 27. Juli 2016 endet landesweit um
11.30 Uhr. Der Bus ist bestellt, an diesem Tag findet auch keine Kerni
mehr statt.
Der erste Schultag im neuen Schuljahr, Montag, der 12. September, beginnt wie immer um 8.05 Uhr (Kerni ab 7.30 Uhr) und endet
um 12.25 Uhr. Für die angemeldeten Kinder ist anschließend bis 14
Uhr Kerni.
Stefanie Müller
Rekorin
Vergangene Woche wurde in der Kerni leckerer Butterkuchen gebacken. Die Bäckermeister hatten ihren Spaß und das Ergebnis konnte
sich nicht nur sehen lassen, sondern schmeckte auch noch prima.
Sulzburg
SOSKINDERDORF
Öffnungszeiten des Jugendzentrums „Stadt“
(Johannes-Fecht-Str. 2a, Sulzburg)
Dienstags: 17:00 – 19:00 Uhr - Mädchengruppe (alle 2 Wochen)
19:00 – 22:00 Uhr - Offener Treff
Freitags:
19:00 – 22:00 Uhr - Offener Treff
Das Programm im Juze „Stadt“ richtet sich an Jugendliche
ab 14 Jahren.
-----------------------------------Öffnungszeiten des SOS-Jugendzentrums
(Buggingergasse 20, 79295 Sulzburg)
Montags:
16:30 – 18:00 Uhr - Offener Treff
Mittwochs: 16:30 – 18:00 Uhr - Offener Treff
Freitags:
15:00 – 16:00 Uhr - Offener Treff
16:00 – 18:00 Uhr - Aktivangebot *
Das Programm im SOS-JuZe richtet sich an Kinder im Alter von
9 - 14 Jahren.
* Wöchentlich wechselndes Angebot. Nähere Infos im SOS-Juze oder
auf Facebook unter: http://facebook.com/JugendzentrumSulzburg
-----------------------------------Yasmina Zahn, [email protected], 07634 / 560929
DIE SULZBURGER
VEREINE BERICHTEN
Bergwacht Schwarzwald
Ortsgruppe Sulzburg
Erfolgreiche Prüflinge bei der Sulzburger Bergwacht
Am vergangenen Wochenende fand in Todtnauberg die Bergwachtsommerprüfung statt. Nachdem man in der Bergwacht als Anwärter über mind. zwei Jahre in verschiedenen Ausbildungseinheiten
vorbereitet wird, erlangt man bei Bestehen der Prüfung den Status
als aktives Mitglied der Bergwacht. Die Bergwacht leistet ganzjährig
Rettungsdienst und engagiert sich im Naturschutz.
Auch von der Ortsgruppe Sulzburg nahmen zwei Anwärter an der
Prüfung teil. Diese besteht aus insgesamt 14 Prüfungsfächern. Davon werden 6 Fächer bereits im Winter absolviert, z.B. alpine Gefahren oder Pistenrettung. Im Sommer folgen dann die Prüfungen in
Fächern wie Naturschutz, Notfallmedizin oder Rettung aus absturzgefährdetem Gelände.
Von den 55 Prüflingen haben lediglich 16 Teilnehmer alle 14 Prüfungsteile bestanden, darunter auch die beiden Sulzburger Till Bethe
und Tobias Zuberer. Die Bergwacht Sulzburg freut sich, zwei hochmotivierte Einsatzkräfte in die Reihen der aktiven Bergretterinnen
und Bergretter aufzunehmen.
Ein besonderer Dank geht an die Ausbilder Nils Hodapp, Joscha
Putzger und Sebastian Fader, die die beiden Sulzburger Anwärter
bestens auf die Prüfung vorbereitet haben.
(v. l. n. r.) Till Bethe und Tobias Zuberer
Sulzburg
Mittwoch, den 20. Juli 2016
Flüchtlingshelferkreis Sulzburg
Bürgerpreisverleihung der Sparkasse Staufen-Breisach
Auch dieses Jahr haben sich Projekte und Vereine um den Bürgerpreis 2016 unter dem Motto „Deutschland 2016 – Integration gemeinsam leben“ beworben. Bei der Preisverleihung überreichten
die Vorstände der Sparkasse Staufen-Breisach, Herbert Lehmann
und Georg Selinger Vertretern des „Helferkreis Flüchtlinge Sulzburg“
einen Preis. Der Helferkreis will mit seinem Engagement nicht nur
eine Willkommens-Kultur schaffen und nachhaltig lebendig gestalten, sondern auch die Integration in den neuen Lebensraum in unser
Gemeinwesen fördern. So viel ehrenamtliches Engagement wurde
auch von Herrn Bürgermeister Dirk Blens, der ebenfalls an der Preisverleihung teilnahm, gewürdigt.
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behandelt wird!! Die dafür geeignete Tageshöchsttemperatur sollte
zwischen 20 und 30 °C liegen. Die Verdunster sollten morgens in die
Völker gestellt werden. Je nach Verdunstertyp und Temperatur dauert es 48 Stunden bis eine Woche, bis die Ameisensäure verdunstet
ist. Um den Milbenfall zu kontrollieren, legt man ein mit Speiseöl getränktes Küchenpapier auf den Bodenschieber. Die Milben bleiben
darauf liegen und können so ausgezählt werden.
Zur Varroa-Bekämpfung gehört auch die mehrmalige DrohnenbrutEntnahme im Frühjahr und Frühsommer.
In dieser Zeit gemachte Ableger sind nach 21 Tagen brutfrei und
werden dann mit 15%iger Milchsäure behandelt. Die bienenbesetzten Waben werden damit eingesprüht.
Die Winterbehandlung erfolgt bei Temperaturen unter +5°C, wenn
die Völker ab Mitte / Ende November brutfrei sind. Die Bienen werden dann mit Oxalsäure beträufelt.
Weitere Informationen zum Varroose-Bekämpfungskozept BW gibt
es bei der Landesanstalt für Bienenkunde, Universität Hohenheim
unter www.bienenkunde.uni-hohenheim.de/behandlungskonzept
Claudia Hiß-d´Anzeo
Schriftführerin Imkerverein Sulzburg
Schwarzwaldverein Sulzburg
Grillen an der Homberghütte__________
Freitag, 22.07.16 ab 18.00 Uhr
Grillgut und Getränke werden besorgt
Salate erwünscht
Bitte Geschirr mitbringen
Anmeldung bis 20.07.bei A.Imgraben Tel. 07634/592109
Imkerverein Sulzburg
Der vergangene Imkerstammtisch stand unter dem Thema: „Behandlung der Bienenvölker vor dem Einfüttern“.
In bekannter Art und Weise informierten die beiden Referenten Hannes Hilfinger und Rudolf Weller die Imker zu diesem Thema.
Zum Forsthausgartenfest nach Kandern__________
Sonntag, 24.07.16
Führung: Info und Anmeldung Armin Imgraben
Tel. 07634/592109
Durch die Wutachschlucht__________
Sonntag, 31.07.16
Wanderung:
Von der Schattenmühle zur Wutachmühle
Wegstrecke
Aufstieg 185 m – Abstieg 275 m
Treffpunkt:
Sulzburg, Marktplatz 7.50 Uhr
Mit Fahrgemeinschaften nach Heitersheim. Mit Regiokarte per Bahn
und Bus zur Schattenmühle.
Rucksackverpflegung, gutes Schuhwerk und Trittsicherheit erforderlich.
Führung:
Bruno Fischer Tel. 07634/8818
Gäste sind jederzeit herzlich willkommen
Stadtmusik Sulzburg e. V.
Nach wie vor ist die 60%ige Ameisensäure ad us. vet. zulässig, um
gegen die Varroa-Milbe eingesetzt zu werden. Die erste Behandlung
mit Ameisensäure sollte Ende Juli / Anfang August erfolgen. Nach
dem Einfüttern erfolgt die zweite Behandlung Ende August / Anfang
September.
Es gelten folgende Mengen:
140 ml bei einzargigen Völkern und 200 ml bei zweizargigen Völkern.
Bei der Behandlung spielt es keine Rolle, welche Verdunster man für
die Behandlung mit Ameisensäure einsetzt (Nassenheider Verdunster, Liebig-Dispenser, Schwammtuch oder MoT), wichtig ist, dass
Zuwachs bei der Stadtmusik
Was lange währt....
Nach langen Monaten mit nur einem Trompeter haben wir gleich
doppelt Zuwachs bekommen: 2 junge Frauen, die sehr gut Trompete
spielen, haben sich der Stadtmusik angeschlossen. Das ist eine echt
starke Bereicherung. Aber auch unser Nachwuchs drängt nach oben.
Die 7 Aktiven der Kiddy Band werden in den nächsten Monaten behutsam in das Hauptorchester integriert: 1 Querflöte, 1 Klarinette, 2
Trompeten, 3 Saxophone und 1 Keyboard. Allmählich macht sich die
Nachwuchsarbeit der letzten 3 Jahre bezahlt.
Spielen Sie auch ein Instrument und wollen bei uns mitspielen? Dann
kommen Sie doch dienstags um 19.30 Uhr einfach in unsere Orchesterprobe und hören Sie einmal zu. Oder wollen Sie ein Instrument
lernen? Wir beginnen jederzeit mit Unterrichten: Trompete, Horn,
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Mittwoch, den 20. Juli 2016
Posaune, Tuba, Saxophon, Klarinette, Querflöte, Blockflöte, Klavier,
Keyboard, Gitarre, Schlagzeug – das alles können Sie direkt bei uns
lernen. Sie können gerne unseren musikalischen Leiter, Roland Beck,
kontaktieren (Tel. 07634/69444555 oder [email protected]).
Und wenn Sie uns hören wollen: Am Dienstag, 26.07.16 spielen wir
um 19.00 Uhr auf dem Marktplatz und am Sonntag, 31.07.16 ab
13.30 Uhr auf dem Schulhof in Biegen beim Musikhock.
Sportverein Sulzburg
Die Jugendabteilung des SV Sulzburg hat am vergangenen Freitag
zum ersten Mal „freies Fußballspiel“ angeboten. Von 17.30 bis 19.00
Uhr Uhr haben sich Kinder/ Jugendlichen vom SV auf dem Sportplatz getroffen und sich beim Fußballspielen ausgepowert.
Sulzburg
Dienstag, 26.07.2016
15:00
Gespräche bei Kaffee oder Tee Laufen Pfarrkeller
Mittwoch, 27.07.2016
18:00
Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
19:30
Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
20:00
Ökumenischer Singkreis Sulzburg / SOS Kinderdorf
Donnerstag 28.07.2016
14:30
Seniorenkaffee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
18:00
YOGA Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Samstag, 30.07.2016
19:00
Abendgottesdienst mit Verabschiedung Marius Mack
unter Mitwirkung der Kantorei und des Posaunenchores
Laufen / Johanneskirche Pfrn. Böhme
Sonntag, 31.07.2016
10:00
Gottesdienst Sulzburg / St. Cyriak Pfrn. Böhme
Öffnungszeiten im Pfarrbüro:
Dienstag und Freitag
von 10-12 Uhr
und Mittwoch
von 14-16 Uhr
Telefon:
07634/592179
Homepage:
www.evang-sulzburg-laufen.de
E-Mail:
[email protected]
Pfarramtssekretär/in
gesucht
Die evangelischen Kirchengemeinden
Sulzburg mit Ballrechten-Dottingen und
Laufen mit St. Ilgen suchen zum
01. Oktober 2016
eine/n Pfarramtssekretär/in.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Evangelische Kirchengemeinde
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12 Stunden.
Schriftliche Bewerbungen bitte bis 05. August 2016 an
Evang. Pfarramt Sulzburg
Hauptstraße 74
79295 Sulzburg
Katholische Kirchengemeinde
Evang. Kirchengemeinden
Sulzburg mit Ballrechten-Dottingen und
Laufen mit St. Ilgen
Kath. Gottesdienste in der SE HEITERSHEIM und
Mitteilungen für Sulzburg
Sonntag, 24.07.2016
11:00
Waldgottesdienst mit dem Posaunenchor
Laufen / Sedansplatz Pfrn. Böhme
(bei Regen in der Johanneskirche Laufen)
Samstag, 23. Juli
Hl. Birgitta v. Schweden, Schutzpatronin Europas
Buggingen:
18.00 Eucharistiefeier
Sulzburg:
18.00 Eucharistiefeier (für Angehörige der Familie
Kirn;
Luci Hirth geb. Faninger und Tochter Brigitte)
Mittwoch, 20.07.2016
18:00
Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
19:30
Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Donnerstag, 21.07.2016
14:30
Seniorenkaffee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
18:00
YOGA Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Sonntag, 24.07.2016
11:00
Waldgottesdienst mit dem Posaunenchor
Laufen / Sedansplatz Pfrn. Böhme
(bei Regen in der Johanneskirche Laufen)
Montag, 25.07.2016
19:00
Jungbläserausbildung Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
20:00
Posaunenchorprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Sonntag, 24. Juli 17. Sonntag im Jahreskreis
Eschbach:
9.00 Eucharistiefeier
Ballrechten:
10.00 Eucharistiefeier
Heitersheim: 10.30 Schlosskirche: Eucharistiefeier
18.30 im Friedrich-Schäfer-Haus: Rosenkranzgebet
Montag, 25. Juli Hl. Jakobus, Apostel
Heitersheim: 17.00 im Kindergarten St. Johannes:
Abschlussgottesdienst für Schulanfänger
Dottingen:
18.30 in der St. Arbogastkapelle: Rosenkranzgebet
19.00 Hl. Messe (für Erna Seywald)
Dienstag, 26. Juli Hl. Joachim und Hl. Anna
Heitersheim: 8.30/9.30 ev. Kirche: Schulgottesdienste zum Schuljahresende der Grund- und Werkrealschule Heitersheim
Sulzburg
Buggingen:
Eschbach:
Mittwoch, den 20. Juli 2016
16.00 Trauerfeier für Erna Zuber mit anschl. Urnenbeisetzung
18.30 Rosenkranzgebet
19.00 Hl. Messe
Mittwoch, 27. Juli
Heitersheim: 7.45/8.30 ev. Kirche: Schulgottesdienste zum Schuljahresende der Realschule
19.00 im Friedrich-Schäfer-Haus: Stille Anbetung
Eschbach:
8.45 Gottesdienst zum Schuljahresende
Donnerstag, 28. Juli --Beginn der Schulferien-Freitag, 29. Juli Hl. Marta von Betanien
Heitersheim: 19.00 ---Hl. Messe entfällt in der Schlosskirche--Samstag, 30. Juli Hl. Petrus Chrysologus, Bischof v. Ravenna
Heitersheim: 14.00 Schlosskirche: Tauffeier für Paul Thomas Alois
Eckhardt
Eschbach:
18.00 Eucharistiefeier (in einem besonderen Anliegen;
2. Opfer für Sigmund Disch)
Sulzburg:
18.00 Eucharistiefeier (für Jonas Ehrle)
(letzter Gottesdienst in Sulzburg vor der Sommerpause)
Sonntag, 31. Juli 18. Sonntag im Jahreskreis
Buggingen:
9.00 Eucharistiefeier
Ballrechten:
10.00 Eucharistiefeier (für Johanna und Wilhelm Löhle, Gertrud und Hans Dietrich, Elisabeth Stoye)
Heitersheim: 10.30 Schlosskirche: Eucharistiefeier
(Ehrung von 4 Ministranten mit Goldener Plakette)
18.30 im Friedrich-Schäfer-Haus: Rosenkranzgebet
Urlaubszeit
Pfarrer Schmidt ist in Ferien ab 15.08. bis 27.08.2016.
Das Pfarrbüro in Ballrechten ist vom Dienstag, 16.08. bis einschl.
30.08.2016 nicht besetzt.
Gemeindereferent Michael Vierneisel ist in Urlaub vom 01. bis
12.08. und vom 01. bis 07.09.2016. Außerdem ist er als Begleiter des
Sommerferienlagers in Rauenstein vom 20. bis 30.08. abwesend.
Das Pfarrbüro in Heitersheim ist vom 28.07. bis 11.09. nur vormittags von 9.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
Wir wünschen allen eine erholsame Ferienzeit!!
Sulzburg / Dottingen
In der Ferienzeit entfallen in Sulzburg einige Messfeiern und in St. Arbogast in Dottingen montags das Rosenkranzgebet und die Heilige
Messe. Bitte beachten Sie die Gottesdienstordnung.
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WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Städtleflohmarkt am 18.09.2016
Seitens des Gemeinderates wurde die Durchführung eines
„Städtleflohmarktes“ genehmigt.
D.h.: Jeder Sulzburger kann an dem „Städtleflohmarkt“ teilnehmen und die Flohmarktartikel vor seinem Haus im Hof etc. aufstellen/präsentieren. Jedoch ist darauf zu achten, dass der Verkehr auf den Strassen dadurch nicht behindert wird. Gehwege
müssen 1 m frei bleiben. Teilnehmer aus Laufen und St. Ilgen sind
herzlich eingeladen mitzumachen. Plätze sind dafür eingeplant.
Für den „Städtleflohmarkt“ wird regional mit Zeitungsannoncen
geworben.
Jeder, der daran teilnehmen möchte und Info’s möchte, melde
sich bitte bei Inge Wick im „Buntstift“ bis Freitag, den 29.07.2016
an. Jeder Teilnehmer wird im Stadtplan vermerkt.
Für die Kosten der Werbung sollte jeder Teilnehmer 5,00 € als Gebühr bezahlen, die bei der Anmeldung zu entrichten sind.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme der Sulzburger Bevölkerung,
damit der „Städtleflohmarkt“ ein Erfolg wird.
Der „ Städtleflohmarkt“ findet am 18.09.2016 – von 11:00 bis
16:00 Uhr statt.
Bei Regen wird der Flohmarkt auf den 25.09.2016 verlegt.
Das Organisationsteam
„Lebensqualität durch Nähe“
Frauen treffen Frauen
Der nächste Frauenstammtisch findet am
Sonntag, dem 14. August 2016um 14:00 Uhr
im Samengarten Eichstetten am Kaiserstuhl statt.
(Herren sind dieses Mal herzlich willkommen!)
Wir nehmen dort an der Führung „Tomaten in aller Vielfalt“ teil.
Um Fahrgemeinschaften bilden zu können, treffen wir uns um 13:00
Uhr am Rathaus Ballrechten-Dottingen. Aus organisatorischen Gründen bitte ich dieses Mal um telefonische Anmeldung unter der Tel.
Nr. 8915.
Weitere Informationen
über Termine und Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Pfarrblatt oder unserer Homepage.
Im September findet kein Frauenstammtisch statt.
Im Oktober wollen wir unter der Leitung von Frau Thekla Pioch-Neuhaus das Buch „Tonio Kröger“ von Thomas Mann besprechen.
Sie sind herzlich eingeladen und wir freuen uns über Ihr Kommen.
Katholisches Pfarramt
in Ballrechten:
Otto-Karrer-Str. 2, 79282 Ballrechten-Dottingen,
Tel. 07634/8245, Fax 07634/591061
Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 – 10.00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Iris Fritz, Tel. 8047
Sabine Mitzel, Tel. 592559
Barbara Burgert, Tel. 8915
in Heitersheim:
Heitersheim, Johanniterstraße 74
Tel. 07634/551615, Fax 07634/551628
[email protected] www.seelsorgeeinheit-heitersheim.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag9.00 bis 11.00 Uhr
Montag 14.00 bis 16.00 Uhr
Musikverein Ballrechten-Dottingen
28. Juli 2016
USA auf dem Rathausplatz
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Musikverein Ballrechten-Dottingen am ersten Ferientag einen Themenabend auf dem Rathausplatz. Der Abend steht in diesem Jahr unter dem Motto „USA“. Die
Veranstaltung findet am Donnerstag, 28. Juli 2016 ab 19.00 Uhr
auf dem Rathausplatz in Dottingen statt.
Wie in den vergangenen Jahren spielen die Jugendkapelle und das
Hauptorchester zur Unterhaltung auf und der Musikverein übernimmt auch wieder die Bewirtung. In diesem Jahr wird es ein für die
USA typisches Speise und Getränkeangebot geben.
Der Musikverein lädt schon jetzt alle Musikfreunde sehr herzlich zum
Themenabend auf dem Rathausplatz in Ballrechten-Dottingen ein.
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Mittwoch, den 20. Juli 2016
Staufener Musikwoche
Die traditionsreiche „Staufener Musikwoche“ findet in diesem Jahr
vom 30. Juli – 6. August statt. Unter der künstlerischen Leitung von
Wolfgang Schäfer konnten wieder herausragende Musiker gewonnen werden.
Sämtliche Konzerte beginnen um 20 Uhr und finden in der Belchenhalle sowie am 6. August in der Stadtpfarrkirche St. Martin in Staufen
statt. Karten und Informationen sind bei der Tourist-Info Staufen, Tel.
07633-805-36, oder online unter www.staufen.de/veranstaltungen/
musikwoche erhältlich.
Sulzburg
Landschaftserhaltungsverband Breisgau-Hochschwarzwald e.V. informiert:
Rundballen aus der Landschaftspflege abzugeben
Statt Stroh können in den Reben Heu und Schnittgut-Rundballen
eingesetzt werden zur Abdeckung des Bodens, Erosionsschutz und
Humusbildung. Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) kann
Rundballen aus der Landschafts- und Böschungspflege kostenfrei
abgeben. Diese können in Rebgassen leicht abgerollt werden. Interessenten melden sich bitte bald unter 0761 / 21 87 58 90 bei Reinhold Treiber bzw. per E-Mail bei: [email protected]
Für die vielen Glückwünsche und Geschenke
anlässlich unserer runden Geburtstage
möchten wir uns bei allen Gratulanten
ganz herzlich bedanken.
Manfred und Hannelore Diehr
!!!
!!!
Wir suchen ab sofort m/w
eine Aushilfe im Service & einen Pizzabäcker
Ristorante Pizzeria Castello
Wettelbrunner Straße 2a • Staufen • Telefon: 0 76 33 - 92 99 136
Gr. Geflügelverkauf am Mo., 25.07. und 22.08.
Sulzburg, Getränke Krebs 9.30 Uhr, Laufen, Kirche 9.55 Uhr
Geflügelzucht J. Schulte • Tel. 05244/89 14 • Fax 05244/7 72 47
vormals Geflügelhof Bohun, 78554 Aixheim
Studienreise nach
Argentinien und Chile
Naturwunder am südlichen Ende der Welt
Der Kulturkreis Ringsheim e.V. führt vom 31. Oktober bis 15. November 2016 eine faszinierende Erlebnisreise nach Argentinien und Chile durch. Die Reise beginnt in Buenos
Aires und führt in das Herz Patagoniens. Beim Besuch der Nationalparks beiderseits
der Anden erleben die Teilnehmer die unberührte Natur der Andenkette. Eindrucksvolle
Gletscherlandschaften, bizarre Bergformationen und smaragdfarbene Seen begeistern
ebenso wie die kosmopolitischen Städte Buenos Aires oder Santiago de Chile. Die Kontraste von Natur, Landschaft und eindrucksvollen Städten machen die Reise durch
Argentinien und Chile zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Reiseprospekte u. Informationen sind bei der Reiseleitung, Esther Dixa, Tel. 07822-896761,
Fax 896763,Mobil 0171-6943567 oder per Mail [email protected] erhältlich.
Gemeinschaftspraxis
Dr. med. JUTTA KALTENBACH
Dr. med. ISABEL KALTENBACH
Mühlenstr. 59 • 79282 Ballrechten-Dottingen • Tel. 07634 - 56 91 10
Unsere Praxis bleibt vom 01.08. bis 12.08.2016
geschlossen.
Ab 15.08.2016 sind wir wieder für Sie da.
Vertretung übernehmen:
Dres. Wiesiollek, Sulzburg
und die anwesenden Ärzte in der Umgebung.
Frauenärztinnen in Staufen
Dr. med. Ulrike Bös
Dr. med. Christa Maluche
Hauptstr. 25, 79219 Staufen
Wegen Sanierung und Renovierung
unserer Praxisräume ist unsere Praxis
vom 1. bis 30. August 2016 geschlossen.
Vertretung:
01.8.-18.8.16: Praxis Dr. Schumacher, Badenweiler, Tel.: 07632-892006
19.8.-30.8.16: Praxis Dr. Krämer/Michniewicz, Bad Krozingen, Tel.: 07633-12121
Ab 31. August 2016 sind wir in unseren Räumen mit
neuem frischen Anstrich wieder für Sie da!
Somme
erskispringen
en
Hin
nterzarten
28. – 30. Juli 2016
FIS Grand Prix
FIS Youth Cup
p
Hinterzarten
ABBA - Open Air Show
„Thank you
„T
y
for the m
music“
sic
S
SWR1-Band
im AD
DLER Skistadion
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www.somm
w. mme
erskispringen-hinterzarten.de
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