Mitteilungsblatt der Stadt Nr. 29 Mittwoch, 20. Juli 2016 Unser Mitteilungsblatt macht Sommerpause Wie jedes Jahr im Sommer erscheint in den Kalenderwochen 32. und 33. kein Mitteilungsblatt. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Ankündigungen! Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt ist Freitag, 12.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung! Stadtverwaltung Sulzburg Seite 2 Mittwoch, den 20. Juli 2016 Sulzburg DIENSTELLEN DER STADTVERWALTUNG SULZBURG NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE Rathaus Telefonzentrale: E-Mail: Mo. - Fr. Mo. - Mi. Do. Notruf 110 (Überfall, Verkehrsunfall) Feuerwehr 112 Notarzt 112 Krankentransporte 19222 Bergwacht Schwarzwald Notruf: 0761/493333 Polizeiposten Heitersheim Montag – Freitag 07.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr Tel. 50710 REHA-Tagesstätten Bad Krozingen, Schlatter-Str. 18-20 Tel. 07633-933680 Allgemeiner Notfalldienst: Tel. 116117 Hospizgruppe Südlicher Breisgau e.V. Tel.: 0160 96842020 5600-0 [email protected] 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Bürgermeister Sekretariat/ Mitteilungsblatt Hauptamt/ Personalamt Standes-/ Ordnungsamt/ Sozialwesen/Rente/Friedhof Bauverwaltung Rechnungsamt Stadtkasse Stadtarchiv/ Kulturamt Bürgerbüro/Meldeamt Tourist-Information Bauhof Ortsverwaltung Laufen Kindergarten Laufen Ernst-Leitz-Schule Forstbetriebshof Forstrevier Wassermeister Naturschwimmbad Schwarzwaldhalle Fax: 5600-50 Dirk Blens Johanna Kaltenbach Herbert Maier 5600-20 5600-21 5600-22 Petra Jedele Uwe Birkhofer Edgar Gerber Marion Meier Jost Grosspietsch 5600-24 5600-27 5600-30 5600-32 5600-35 Th. Fuchs/Th. Schlott 5600-40 Volker Dold 5600-44 Helmut Grether 8204 Christine Heinig 8967 Barbara Bauer 69710 Markus Schmitt 6253 Jörg Pflüger (07633) 80 60 258 Gernot Marquart 8472 Heinz-Peter Weschenfelder 6763 6675 Landesbergbaumuseum Dienstag bis Sonntag u. Feiertag 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, [email protected] Ehemalige Synagoge Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Führungen und Sondertermine nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] 5600-40 21.07.2016 22.07.2016 23.07.2016 24.07.2016 25.07.2016 26.07.2016 27.07.2016 Augenärztlicher Notfalldienst: Tel. 0180 6075311 Helios Klinik Müllheim Tel. 07631 880 Ärzte: Dr. Detlef Rothacker Hauptstraße 18, Sulzburg Tel. 35726-41, Fax: 35726-47 Dr. med. A. Wiesiollek Dr. Baumgartner-Wiessiollek, Neubergweg 11, Sulzburg Tel.: 8285 Zahnarzt: Dr. med. dent. Matthias Schwörer Im Brühl 21 Sulzburg Tel. 8691 5600-35 APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE 20.07.2016 Kinderärztlicher Notfalldienst: Tel. 0180 6076111 Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22, 79423 Heitersheim, Tel. 07634/510511 Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82, 79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/60180 Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4, 79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 891576 Malteser-Apotheke, Im Stühlinger 16, 79423 Heitersheim, Tel. 07634/2039 Hebel-Apotheke, Werderstraße 31A, 79379 Müllheim, Tel. 07631/ 2253 Schneckental-Apotheke, Schwabenmatten 3, 79292 Pfaffenweiler, Tel. 07664/600900 Katharina-Barbara-Apotheke, Hauptstraße 48, 79295 Sulzburg, Tel. 07634/8228 Stadt-Apotheke, Schlüsselstraße 14, 79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 7710 Rats-Apotheke, Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/3790 Hardt-Apotheke, Schwarzwaldstraße 16 a, 79258 Hartheim, Tel. 07633/13355 Markgrafenapotheke Badenweiler, Waldweg 2, 79410 Badenweiler, Tel.: 07632/376 Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 6, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/4747 Zahnärztliche Notrufnummer: Tel. 0180 3 222 555 40 Vergiftungsinformationszentrale Tel. 0761/19240 Pflegeheim Sulzburg Tel.: 07634-50970 Hebammenhilfe und Geburtsvorbereitung Hilde Burgert, Tel. 66 70 Schwangerenvorsorge, Wochen bettbetreuung & Babymassage Tamara Zwigart-Hugo Tel. 9089779 BRH-Rettungshundestaffel Oberrhein Tel. 07621/19222 Tierärztlicher Notfalldienst Markgräflerland Tel. 07631-36536 Badenova (Bereitschafts- und Entstörungsdienst) Tel. 0800-2 767 767 ED Netz GmbH 07623 921800 Störungs-Nummer 07623 921818 Wasser: Fa. Gernot Marquart Tel. 8472 Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche Bismarckstr. 3-5, Müllheim Tel. 0761 2187-2711 Tel. 01805 192 92 300 Rechtsanwälte: Hilfe u. Beratung in unaufschiebbaren Strafsachen u. Zivilsachen tägl. zwischen18 und 8 Uhr sowie samstags, sonntags u. feiertags rund um die Uhr. Tel. 0172 451940 Bürgerstiftung „Hilfe im Alltag“ -Das RatstübleTel. 592411 Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige Terminvereinbarung Tel.: 07631-17 77 28 (AB) SPRECHSTUNDE DES BÜRGERMEISTERS Für Gespräche steht der Bürgermeister im Rathaus in Sulzburg während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie einen Gesprächswunsch haben ist es jedoch sinnvoll, zuvor telefonisch einen Termin abzustimmen. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist im Sekretariat Frau Johanna Kaltenbach (Telefon 56 00-21). IMPRESSUM Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG Telefon 07634 5600-0 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Inseratenteil: Anton Stähle, Stockach Anzeigenschluss: immer montags, 15 Uhr - [email protected] Druck: Primo-Verlag; Anton Stähle, Meßkircher Str. 45; 78333 Stockach Telefon: 07771/9317-11, Telefax: 07771/9317-40 E-Mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de Sulzburg Mittwoch, den 20. Juli 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Einladung Am Donnerstag, 21. Juli 2016, 19:00 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Seite 3 Anmeldeformulare für die Betreuung gibt es auf dem Rathaus, Zimmer 14 oder auf der Homepage unter: http://www.sulzburg.de/Rathaus/Buergerservice/Formulare. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um möglichst baldige Anmeldung spätestens jedoch jeweils vier Wochen vor dem ersten Betreuungstag der jeweiligen Ferienbetreuung. Wir behalten uns vor, bei zu wenigen Anmeldungen die Betreuung abzusagen. Hier bekommen Sie drei Wochen vor der jeweiligen Betreuung eine Information. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen! Ansprechpartnerin: Johanna Kaltenbach, Tel: 07634 5600-21 oder Email: [email protected] Tagesordnung: I. 1. 2. 3. Formalien Ladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit Benennung von Urkundspersonen Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung / Mitteilungen II. Bürger fragen III. Vorlagen und Anträge zur Beschlussfassung 1. Ernst-Leitz-Haus am Klosterplatz Fachstandsbericht 2. Vorschlag zur Einführung von Schulsozialarbeit an der Ernst-Leitz- Grundschule in Sulzburg 3 Stellungnahme zum Offenlageverfahren des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler bezüglich der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen 4. Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr 5. Arbeits- und Auftragsvergaben Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Fahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Sulzburg Hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportwagen (MTW) VI. Mitteilung der Verwaltung VII. Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat VIII. Genehmigung der Niederschrift Die Bevölkerung ist zur Sitzung recht herzlich eingeladen. Mit freundlichem Gruß Dirk Blens Bürgermeister Anmeldung zur Ferienbetreuung 2016! Sehr geehrte Eltern unserer Ernst-Leitz-Grundschul-Kinder ! Für KW 35 und 36 besteht noch die Möglichkeit zur Anmeldung!!! Sommerferien KW 35 – 29.08.2016 bis 02.09.2016 KW 36 - 05.09.2016 bis 09.09.2016 Herbstferien KW 44 - 31.10.2016 bis 004.11.2016 (nicht 01.11.2016) Während der Ferienbetreuung finden Bastelaktionen, Ausflüge, Besichtigungen etc. statt. Die Ferienbetreuung findet jeweils von 8.00 – 14.00 Uhr von Montag bis Freitags (außer Feiertags) in der ErnstLeitz-Grundschule, Sulzburg statt. Das Betreuungsentgelt beträgt 40 € pro Woche und wird kurz vor Beginn der jeweiligen Betreuung (Osterferien, Sommerferien, Herbstferien) abgebucht. - 1 - Stadt Sulzburg Stadt Sulzburg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Kindergartenordnung Kindergartenordnung für den für den städtischen Kindergarten in Laufen städtischen Kindergarten in Laufen Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach den folgenden Regelungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich Richtlinien nach den folgenden Regelungen und den den hierzu erlassenen staatlichen in ihrer jeweils gültigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien Fassung. in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1. Aufgabe 1. Aufgabe 1.1 Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie der Kinder in 1.1 Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Erziehung zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote soll er der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungsdie körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern. und Erziehungsangebote soll er die körperliche, geistige und 1.2 Um den Bildungsund Erziehungsauftrag des Kindergartens erfüllen zu können, seelische Entwicklung des Kindes fördern. orientieren sich die Mitarbeiterinnen am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten. 1.2 Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens 1.3 Die Kinder werden in alters- undorientieren geschlechtsgemischten betreut, damit sie erfüllen zu können, sich Gruppen die Mitarbeiterinnen am frühzeitig durch den Umgang miteinander zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-würtwerden. tembergischen Kindergärten. 1.4 Die Erziehung im Kindergarten soll auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen, religiösen und sprachlichen 1.3 Gegebenheiten Die KinderRücksicht werden in alters- und geschlechtsgemischten Grupnehmen. pen betreut, damit sie frühzeitig durch den Umgang miteinander zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet werden. 2. Aufnahme 2.1 In den Kindergarten werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum 1.4 Die Erziehung im Kindergarten soll auf die durch die Herkunft Beginn der Schulpflicht aufgenommen. Ein Anspruch auf einen bestimmten der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschauKindergartenplatz besteht nicht. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch bedarf der Absprache zwischen den Eltern / zurückgestellten Kindes im Kindergarten lichen, religiösen und sprachlichen Gegebenheiten Rücksicht Erziehungsberechtigten und dem Träger des Kindergartens. nehmen. 2. Aufnahme 2.1 In den Kindergarten werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz besteht nicht. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch zurückgestellten Kindes im Kindergarten bedarf der Absprache zwischen den Eltern / Erziehungsberechtigten und dem Träger des Kindergartens. 2.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können den Kindergarten besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann und zusätzliche Betreuungskosten finanziert sind. 2.3 Der Träger legt mit den Erzieherinnen die Grundsätze über die Aufnahme der Kinder in den Kindergarten fest. Nach diesen Grundsätzen erfolgt die Aufnahme durch die Stadtverwaltung Sulzburg. 2.4 Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Kindergarten ärzt- Seite 4 Mittwoch, den 20. Juli 2016 lich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung (Durchführung der U7/U8). Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate vor Aufnahme in den Kindergarten zurückliegen. 2.5 Die Aufnahme erfolgt nach Vorlegen der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Aufnahmeformulars und der Erklärungen. 3. Kündigung 3.1 Die Eltern/Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Diese Kündigung muss auch erfolgen, wenn das Kind während des Kindergartenjahres in die Schule eintritt. 3.2 Einer Kündigung bedarf es auch, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt. Der Kindergartenträger ist vom Schuleintritt rechtzeitig zu informieren. 3. Der Kindergartenträger kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe eines Grundes schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein: a) das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen, b) die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten, trotz schriftlicher Abmahnung, c) die Nichtentrichtung des Kindergartenbeitrags für zwei aufeinander folgende Monate, d) nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung in der Einrichtung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. 4. Besuch des Kindergartens, Öffnungszeiten und Ferien 4.1 Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll der Kindergarten regelmäßig besucht werden. 4.2 Fehlt ein Kind länger als drei Tage, ist die Gruppen- oder Kindergartenleitung zu benachrichtigen. Bei einer Ganztagesbetreuung ist am ersten Fehltag eine Benachrichtigung erforderlich. 4.3 Der Kindergarten ist in der Regel von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Ferien und der in dieser Ordnung vorgesehenen Schließungszeiten geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten werden in einer separaten Anlage vom Kindergarten ausgehändigt. 4.4 Der Besuch des Kindergartens regelt sich nach der im Kindergarten vereinbarten Betreuungszeit. Eine Betreuung außerhalb der Betreuungszeit ist durch das Personal nicht gewährleistet. Die Kinder sollen deshalb nicht vor der Öffnungszeit im Kindergarten eintreffen und sind pünktlich zu den Schließzeiten abzuholen. 4.5 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Kindergartensommerferien in der jeweiligen Einrichtung. Für Schulanfänger endet das Betreuungsverhältnis mit dem letzten Tag der dem Schuleintritt vorausgehenden Kindergartenferien. Der Kindergartenbeitrag ist bis zum Ende des Monats zu bezahlen, in den der Werktag fällt, welcher dem Tag der Einschulung vorhergeht. 4.6 Die Ferien werden von den Erzieherinnen im Einvernehmen mit dem Träger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Trägerverbandes festgelegt. Sulzburg 4.7 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Kann bei Fortbildungsveranstaltungen keine Vertretung geregelt werden, wird der Kindergarten, bzw. einzelne Gruppen in Absprache mit dem Träger ausnahmsweise geschlossen. 4.8 Muss der Kindergarten oder eine Kindergartengruppe aus besonderem Anlass (z.B. wegen Krankheit, behördlicher Anordnung, Fachkräftemangel, betrieblicher Mängel oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Personensorge-berechtigten hiervon baldmöglichst unterrichtet. 5. Kindergartenbeitrag 5.1. Für den Besuch des Kindergartens wird ein Kindergartenbeitrag in Form von Kindergartengebühren in zwölf Monatsbeiträgen erhoben. Die Beiträge sind jeweils im Voraus bis zum 1. des Monats zu zahlen. Die Höhe der Kindergartenbeiträge wird jeweils durch Beschluss des Gemeinderates festgesetzt. Die regelmäßigen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge werden beachtet. Eine Änderung des Kindergartenbeitrages bleibt dem Träger vorbehalten. Die aktuelle Gebührenordnung kann im Kindergarten eingesehen werden. Scheidet ein Kind im Laufe eines Monats aus dem Kindergarten aus, so ist der Kindergartenbeitrag für den ganzen Monat zu entrichten. 5.2 Der Kindergartenbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen. Für Schulanfänger, die nach den Sommerferien in die Schule wechseln, ist der Monat August beitragspflichtig. 5.3 In Härtefällen kann gemäß dem Bundessozialhilfegesetz eine Übernahme des Kindergartenbeitrages beim Sozialamt beantragt werden. 5.4 Sollte es Personensorgeberechtigten trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme des Kindergartenbeitrages durch das Jugendamt oder Sozialamt gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bzw. Bundessozialhilfegesetz) nicht möglich sein, die Kindergartenbeiträge zu leisten, kann der Beitrag in begründeten Fällen vom Träger ermäßigt werden. 6. Aufsicht 6.1 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter sind während der vereinbarten Betreuungszeit der Einrichtung (Öffnungszeiten des Kindergartens) für die Ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. 6.2 Auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Personensorgeberechtigten Verantwortung dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß vom Kindergarten abgeholt wird. Sie entscheiden durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Träger, ob das Kind allein nach Hause gehen darf. Sollte das Kind nicht von einem Personensorgeberechtigten bzw. einer Begleitperson abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich. 6.3 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzieherisch tätigen Mitarbeiter in den Räumen des Kindergartens und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut des Personensorgeberechtigten oder einer von diesen mit der Abholung beauftragten Person. Haben die Personensorgeberechtigten erklärt, dass das Kind allein nach Hause oder im Ausnahmefall zu einer Veranstaltung Sulzburg Mittwoch, den 20. Juli 2016 Seite 5 außerhalb der Einrichtung gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten in der Regel mit der Entlassung des Kindes aus den Räumen des Kindergartens. Kind wieder den Kindergarten, ohne dass diese Bescheinigung vorgelegt wurde, haften die Personensorgeberechtigten für die Folgen. 6.4 Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Feste, Ausflüge) sind die Personensorge-berechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde. 8.6 Bei Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber u.ä. sind die Kinder zu Hause zu behalten. Das gleiche gilt beim Auftreten von Flöhen, Krätzmilbenbefall u.ä.. Vor einem erneuten Besuch der Einrichtung muss das Kind mindestens zwei Tage fieber-, spuck- und durchfallfrei sein. 7. Versicherungen 7.1 Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Kinder bei Unfall versichert (Sozialgesetzbuch VII) - auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten, - während des Aufenthaltes im Kindergarten, - während aller Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb des Grundstücks (Spaziergang, Feste und dergleichen). Für Kinder ab dem 7. Lebensjahr wird den Eltern empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 7.2 Alle Unfälle, die auf dem Wege vom und zum Kindergarten eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung des Kindergartens unverzüglich zu melden. 7.3 Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder etc. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen bzw. erst gar nicht mitzunehmen. 7.4 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften gegebenenfalls die Eltern. 8.7 Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps-ZiegenpeterWochentölpel, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankung, Gelbsucht, übertragbare Augen- oder Hautkrankheiten) muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch des Kindergartens ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. 8.8 In besonderen Fällen werden ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnahme in der Einrichtung während der Betreuungszeit notwendig machen, nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und den pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen verabreicht. Die „Zusatzvereinbarung zum Aufnahmevertrag hinsichtlich der Verabreichung von Medikamenten“ muss hierfür ausgefüllt und von den Personensorgeberechtigten unterschrieben werden. 9. Elternbeirat Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit des Kindergartens beteiligt. 10. Verbindlichkeiten 8. Regelung in Krankheitsfällen 8.1 Für die Regelungen bei Krankheitsfällen, insbesondere zur Meldepflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnahme des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend. 8.2 Über diese Regelungen des IfSG sind die Eltern oder sonstige Personensorgeberechtigen gemäß § 34 Abs. 5 S.2 IfSG zu belehren. Die Belehrung erfolgt durch die Kenntnisnahme des Merkblattes. 8.3 Das Infektionsschutzgesetz bestimmt u.a., dass Ihr Kind nicht in den Kindergarten oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn - es an einer schweren Infektion erkrankt ist, wie z.B. Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie bakterielle Ruhr, - eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte und Hepatitis, - es unter Krätzmilbenbefall oder Läusebefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, - es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. 8.4 Ausscheider von Cholera-, Diphtherie, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien dürfen nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume der Einrichtung betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen. 8.5 Zur Wiederaufnahme des Kindes ist dem Träger eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen, in der gemäß § 34 Abs. 1 IfSG bestätigt wird, dass nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung etc. nicht mehr zu befürchten ist. Besucht das Diese Kindergartenordnung wird den Personensorgeberechtigten bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem Aufnahmebogen und der Erklärung in ihrer jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt. Dadurch wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Träger des Kindergartens und den Personensorgeberechtigten begründet. 11. Sonstiges Es wird gebeten, den Kindern keine Süßigkeiten wie Schokolade, Bonbons, Kaugummi usw. mitzugeben. Des Weiteren soll den Kindern kein Spielzeug mitgegeben werden. 12. In Kraft treten Die bisherige Kindergartenordnung vom 20.12.1979 wird außer Kraft gesetzt. Diese Satzung tritt zum 01.09.2016 in Kraft. Sulzburg, 07.07.2016 Dirk Blens Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Sulzburg, 07.07.2016 Dirk Blens Bürgermeister Seite 6 Mittwoch, den 20. Juli 2016 - 1 - Stadt Sulzburg Stadt Sulzburg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat in öffentlicher Sitzung am Kindergartenordnung 30. Juli 2015 folgende für den Gebührenordnung städtischen Kindergarten in Laufen für den städtischen Kindergarten Laufen Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach den folgenden Regelungen und den beschlossen: geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung. § 1 Allgemeines Sulzburg 3. Beim Besuch zweier Kinder einer Familie in verschiedenen Betreuungsformen wird das Regelkindergartenkind grundsätzlich als zweites Kind betrachtet. 4. Beim Besuch dreier Kinder einer Familie wird das dritte Kind grundsätzlich als Gebührenfrei betrachtet. Die Gebührenfreiheit gilt für die günstigste Betreuungsform. § 4 Schlußbestimmung, Inkrafttreten Diese Gebührenordnung tritt am 01. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 30. Juli 2015 außer Kraft. Sulzburg, den 07. Juli 2016 1. Aufgabe Für die Benutzung der Einrichtung des städtischen Kindergartens 1.1 Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. er zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote soll die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes fördern. Dirk Blens Bürgermeister § 1.2 2 Gebührenerhebung Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens erfüllen zu können, 1. - 1 - orientieren sich die Mitarbeiterinnen am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung inZur baden-württembergischen Kindergärten. Zahlung der Gebühr sind die Eltern oder Erziehungsbe- rechtigten deren KinderGruppen den städtischen 1.3 Die Kinder werdenverpflichtet, in alters- und geschlechtsgemischten betreut, damit sie Kinderfrühzeitig den Umgang miteinander zu partnerschaftlichem angeleitet gartendurch besuchen und dessen EinrichtungenVerhalten benutzen. werden. Stadt StadtSulzburg Sulzburg Landkreis LandkreisBreisgau-Hochschwarzwald Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Änderung der Satzung Kindergartenordnung für die Erhebung einer Hundesteuer für den (Hundesteuersatzung) 2.1.4 Die Die Gebührenschuld entsteht mitdiedem Besuch des städtischen Erziehung im Kindergarten soll auf die durch Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen, sprachlichen Kindergartens. Die Gebühr ist religiösen jeweils und zum 1. eines Monats im Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Voraus zu entrichten. städtischen Kindergarten in Laufen § 2.3 Aufnahme Höhe und Gebühr 2.1 In den Kindergarten werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. Anspruch auf einen bestimmten Die Gebühr wird für den Ein Regelkindergarten (3-6 Jahre) in der Kindergartenplatz besteht nicht. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten (vÖ: 07:30 – 14:00 zurückgestellten Kindes im Kindergarten bedarf der Absprache zwischen den Eltern / Uhr) Erziehungsberechtigten und dem Träger des Kindergartens. 1. für das 1. Kind auf monatlich für das 2. Kind auf monatlich 116,00 € 58,00 € 1. Aufgabe § 5 Steuersatz erhält folgende neue Fassung: Die Gebühr wird für die Kleinkinderbetreuung (1-3 Jahre) in der Betreuungsform verlängerte Öffnungszeiten (vÖ: 07:30 – 14:00 Uhr) für das 1. Kind bei 5 Tagen/Woche auf monatlich bei 4 Tagen/Woche auf monatlich bei 3 Tagen/Woche auf monatlich bei 2 Tagen/Woche auf monatlich 270,00 € 238,00 € 189,00 € 140,00 € für das 2. Kind bei 5 Tagen/Woche auf monatlich bei 4 Tagen/Woche auf monatlich bei 3 Tagen/Woche auf monatlich bei 2 Tagen/Woche auf monatlich 135,00 € 120,00 € 95,00 € 70,00 € festgesetzt. €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz 1.2 Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens erfüllen zu können, abweichend von Satz 1 400,00 €. Beginnt für oder endet die Steuerorientieren sich die Mitarbeiterinnen am Orientierungsplan Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten. pflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer1.3der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil für jeden KalenderDie Kinder werden in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen betreut, damit sie monat ein Zwölftel der Jahressteuer. frühzeitig durch den Umgang miteinander zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet werden. Kindergartenplatz besteht nicht. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch zurückgestellten Kindes im Kindergarten bedarf der Absprache zwischen den Eltern / 2b. Zu den unter 2a festgesetzten Gebühren werden bei einer zusätzlichen Nachmittagsbetreuung (Montag bis Donnerstag 14:00 – 16:30 Uhr) Gebühren in Höhe von für das 2. Kind bei 4 Nachmittagen /Woche auf monatlich bei 3 Nachmittagen /Woche auf monatlich bei 2 Nachmittagen /Woche auf monatlich bei 1 Nachmittag/Woche auf monatlich 1.1 Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote soll er (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr jedenfördern. Hund 120,00 die körperliche, geistige und seelische Entwicklung für des Kindes (2)1.4Hält ein Hundehalter mehrere Die Erziehung im Kindergartenim sollGemeindegebiet auf die durch die Herkunft der Kinder Hunde, bedingten so ersozialen, und sprachlichen höhtunterschiedlichen sich der nach Abs.weltanschaulichen, 1 geltende religiösen Steuersatz für den zweiten und Gegebenheiten Rücksicht nehmen. jeden weiteren Hund auf 200,00 €. Für den zweiten Kampfhund 800,-- Euro und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,00 €. Werden 2. Aufnahme neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als Hunde“. Steuerfreie Hunde ersten (§ 6)Lebensjahr bleibenbishierbei außer 2.1„weitere In den Kindergarten werden Kinder vom vollendeten zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Betracht. festgesetzt. für das 1. Kind bei 4 Nachmittagen/Woche auf monatlich bei 3 Nachmittagen /Woche auf monatlich bei 2 Nachmittagen /Woche auf monatlich bei 1 Nachmittag/Woche auf Monatlich in ihrer jeweils gültigen Fassung. § 1 Änderungen festgesetzt. 2a. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Sulzburg folgende Satzung zur Änderung der Satzung Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach den folgenden Regelungen und den für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien 97,00 € 76,00 € 54,00 € 33,00 € 49,00 € 38,00 € 27,00 € 17,00 € (3) Kampfhunde sindundsolche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens Erziehungsberechtigten dem Träger des Kindergartens. die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull, Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. § 6 Steuerbefreiungen erhält folgende neue Fassung: Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Sulzburg Mittwoch, den 20. Juli 2016 3. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind. 4. Hunden, welche zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden, wenn dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. 5. Jagdhunden, mit erfolgreich absolvierter Vollgebrauchshundeprüfung (VGP), Verbands- Schweißprüfung (VSwP) oder Brauchbarkeitsprüfung gemäß der BrPO für Baden-Württemberg, welche von Jagdberechtigten für den jagdlichen Einsatz in ihrem Jagdbezirk eingesetzt werden. § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen erhält folgende neue Fassung: (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend. (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind, 2. in den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde/Stadt nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. 3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde. (3) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt. § 2 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten folgende §§ außer Kraft: „§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz“, § 6 Steuerbefreiungen sowie § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen in der Fassung vom 27.04.1998 bzw. Änderung vom 01.01.2006 außer Kraft. Sulzburg, den 07.07.2016 Dirk Blens Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 (4) der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Sulzburg, 07.07.2016 Dirk Blens Bürgermeister Seite 7 TOURIST INFORMATION Seite 8 Mittwoch, den 20. Juli 2016 LANDRATSAMT BREISGAUHOCHSCHWARZWALD Die Müllabfuhrtermine wie auch im Abfallkalender 2016 von Sulzburg nachzulesen. Biotonne: Mittwoch, 27.07.2016 Graue Tonne: Donnerstag, 21.07.2016 Gelber Sack: Donnerstag, 28.07.2016 Papiertonne: Freitag, 12.08.2016 Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag ab 06.00 Uhr bereitgestellt sein. Schnittgutplatz (01. 04 - 31.10.) Freitags, 16:00 - 18:00 Uhr Samstag, 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie auf dem Abfallkalender oder unter: www.breisgau-hochschwarzwald.de ERNSTLEITZSCHULE Liebe Eltern, hier noch einige Informationen zum Schuljahresende: Vor Beginn der Ferien noch einmal das leidige Thema Fundsachen. Alle Dinge die im Laufe des letzten Schuljahres liegengeblieben sind, haben wir an den Garderoben vor der Kerni (Neubau 1.OG) aufgehängt, bzw. hingestellt. Bitte schauen Sie doch einmal vorbei, ob etwas in Ihren Haushalt gehört. Die Schule ist bis zu den Ferien auf jeden Fall täglich bis 14 Uhr offen. Der letzte Schultag, Mittwoch, 27. Juli 2016 endet landesweit um 11.30 Uhr. Der Bus ist bestellt, an diesem Tag findet auch keine Kerni mehr statt. Der erste Schultag im neuen Schuljahr, Montag, der 12. September, beginnt wie immer um 8.05 Uhr (Kerni ab 7.30 Uhr) und endet um 12.25 Uhr. Für die angemeldeten Kinder ist anschließend bis 14 Uhr Kerni. Stefanie Müller Rekorin Vergangene Woche wurde in der Kerni leckerer Butterkuchen gebacken. Die Bäckermeister hatten ihren Spaß und das Ergebnis konnte sich nicht nur sehen lassen, sondern schmeckte auch noch prima. Sulzburg SOSKINDERDORF Öffnungszeiten des Jugendzentrums „Stadt“ (Johannes-Fecht-Str. 2a, Sulzburg) Dienstags: 17:00 – 19:00 Uhr - Mädchengruppe (alle 2 Wochen) 19:00 – 22:00 Uhr - Offener Treff Freitags: 19:00 – 22:00 Uhr - Offener Treff Das Programm im Juze „Stadt“ richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren. -----------------------------------Öffnungszeiten des SOS-Jugendzentrums (Buggingergasse 20, 79295 Sulzburg) Montags: 16:30 – 18:00 Uhr - Offener Treff Mittwochs: 16:30 – 18:00 Uhr - Offener Treff Freitags: 15:00 – 16:00 Uhr - Offener Treff 16:00 – 18:00 Uhr - Aktivangebot * Das Programm im SOS-JuZe richtet sich an Kinder im Alter von 9 - 14 Jahren. * Wöchentlich wechselndes Angebot. Nähere Infos im SOS-Juze oder auf Facebook unter: http://facebook.com/JugendzentrumSulzburg -----------------------------------Yasmina Zahn, [email protected], 07634 / 560929 DIE SULZBURGER VEREINE BERICHTEN Bergwacht Schwarzwald Ortsgruppe Sulzburg Erfolgreiche Prüflinge bei der Sulzburger Bergwacht Am vergangenen Wochenende fand in Todtnauberg die Bergwachtsommerprüfung statt. Nachdem man in der Bergwacht als Anwärter über mind. zwei Jahre in verschiedenen Ausbildungseinheiten vorbereitet wird, erlangt man bei Bestehen der Prüfung den Status als aktives Mitglied der Bergwacht. Die Bergwacht leistet ganzjährig Rettungsdienst und engagiert sich im Naturschutz. Auch von der Ortsgruppe Sulzburg nahmen zwei Anwärter an der Prüfung teil. Diese besteht aus insgesamt 14 Prüfungsfächern. Davon werden 6 Fächer bereits im Winter absolviert, z.B. alpine Gefahren oder Pistenrettung. Im Sommer folgen dann die Prüfungen in Fächern wie Naturschutz, Notfallmedizin oder Rettung aus absturzgefährdetem Gelände. Von den 55 Prüflingen haben lediglich 16 Teilnehmer alle 14 Prüfungsteile bestanden, darunter auch die beiden Sulzburger Till Bethe und Tobias Zuberer. Die Bergwacht Sulzburg freut sich, zwei hochmotivierte Einsatzkräfte in die Reihen der aktiven Bergretterinnen und Bergretter aufzunehmen. Ein besonderer Dank geht an die Ausbilder Nils Hodapp, Joscha Putzger und Sebastian Fader, die die beiden Sulzburger Anwärter bestens auf die Prüfung vorbereitet haben. (v. l. n. r.) Till Bethe und Tobias Zuberer Sulzburg Mittwoch, den 20. Juli 2016 Flüchtlingshelferkreis Sulzburg Bürgerpreisverleihung der Sparkasse Staufen-Breisach Auch dieses Jahr haben sich Projekte und Vereine um den Bürgerpreis 2016 unter dem Motto „Deutschland 2016 – Integration gemeinsam leben“ beworben. Bei der Preisverleihung überreichten die Vorstände der Sparkasse Staufen-Breisach, Herbert Lehmann und Georg Selinger Vertretern des „Helferkreis Flüchtlinge Sulzburg“ einen Preis. Der Helferkreis will mit seinem Engagement nicht nur eine Willkommens-Kultur schaffen und nachhaltig lebendig gestalten, sondern auch die Integration in den neuen Lebensraum in unser Gemeinwesen fördern. So viel ehrenamtliches Engagement wurde auch von Herrn Bürgermeister Dirk Blens, der ebenfalls an der Preisverleihung teilnahm, gewürdigt. Seite 9 behandelt wird!! Die dafür geeignete Tageshöchsttemperatur sollte zwischen 20 und 30 °C liegen. Die Verdunster sollten morgens in die Völker gestellt werden. Je nach Verdunstertyp und Temperatur dauert es 48 Stunden bis eine Woche, bis die Ameisensäure verdunstet ist. Um den Milbenfall zu kontrollieren, legt man ein mit Speiseöl getränktes Küchenpapier auf den Bodenschieber. Die Milben bleiben darauf liegen und können so ausgezählt werden. Zur Varroa-Bekämpfung gehört auch die mehrmalige DrohnenbrutEntnahme im Frühjahr und Frühsommer. In dieser Zeit gemachte Ableger sind nach 21 Tagen brutfrei und werden dann mit 15%iger Milchsäure behandelt. Die bienenbesetzten Waben werden damit eingesprüht. Die Winterbehandlung erfolgt bei Temperaturen unter +5°C, wenn die Völker ab Mitte / Ende November brutfrei sind. Die Bienen werden dann mit Oxalsäure beträufelt. Weitere Informationen zum Varroose-Bekämpfungskozept BW gibt es bei der Landesanstalt für Bienenkunde, Universität Hohenheim unter www.bienenkunde.uni-hohenheim.de/behandlungskonzept Claudia Hiß-d´Anzeo Schriftführerin Imkerverein Sulzburg Schwarzwaldverein Sulzburg Grillen an der Homberghütte__________ Freitag, 22.07.16 ab 18.00 Uhr Grillgut und Getränke werden besorgt Salate erwünscht Bitte Geschirr mitbringen Anmeldung bis 20.07.bei A.Imgraben Tel. 07634/592109 Imkerverein Sulzburg Der vergangene Imkerstammtisch stand unter dem Thema: „Behandlung der Bienenvölker vor dem Einfüttern“. In bekannter Art und Weise informierten die beiden Referenten Hannes Hilfinger und Rudolf Weller die Imker zu diesem Thema. Zum Forsthausgartenfest nach Kandern__________ Sonntag, 24.07.16 Führung: Info und Anmeldung Armin Imgraben Tel. 07634/592109 Durch die Wutachschlucht__________ Sonntag, 31.07.16 Wanderung: Von der Schattenmühle zur Wutachmühle Wegstrecke Aufstieg 185 m – Abstieg 275 m Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz 7.50 Uhr Mit Fahrgemeinschaften nach Heitersheim. Mit Regiokarte per Bahn und Bus zur Schattenmühle. Rucksackverpflegung, gutes Schuhwerk und Trittsicherheit erforderlich. Führung: Bruno Fischer Tel. 07634/8818 Gäste sind jederzeit herzlich willkommen Stadtmusik Sulzburg e. V. Nach wie vor ist die 60%ige Ameisensäure ad us. vet. zulässig, um gegen die Varroa-Milbe eingesetzt zu werden. Die erste Behandlung mit Ameisensäure sollte Ende Juli / Anfang August erfolgen. Nach dem Einfüttern erfolgt die zweite Behandlung Ende August / Anfang September. Es gelten folgende Mengen: 140 ml bei einzargigen Völkern und 200 ml bei zweizargigen Völkern. Bei der Behandlung spielt es keine Rolle, welche Verdunster man für die Behandlung mit Ameisensäure einsetzt (Nassenheider Verdunster, Liebig-Dispenser, Schwammtuch oder MoT), wichtig ist, dass Zuwachs bei der Stadtmusik Was lange währt.... Nach langen Monaten mit nur einem Trompeter haben wir gleich doppelt Zuwachs bekommen: 2 junge Frauen, die sehr gut Trompete spielen, haben sich der Stadtmusik angeschlossen. Das ist eine echt starke Bereicherung. Aber auch unser Nachwuchs drängt nach oben. Die 7 Aktiven der Kiddy Band werden in den nächsten Monaten behutsam in das Hauptorchester integriert: 1 Querflöte, 1 Klarinette, 2 Trompeten, 3 Saxophone und 1 Keyboard. Allmählich macht sich die Nachwuchsarbeit der letzten 3 Jahre bezahlt. Spielen Sie auch ein Instrument und wollen bei uns mitspielen? Dann kommen Sie doch dienstags um 19.30 Uhr einfach in unsere Orchesterprobe und hören Sie einmal zu. Oder wollen Sie ein Instrument lernen? Wir beginnen jederzeit mit Unterrichten: Trompete, Horn, Seite 10 Mittwoch, den 20. Juli 2016 Posaune, Tuba, Saxophon, Klarinette, Querflöte, Blockflöte, Klavier, Keyboard, Gitarre, Schlagzeug – das alles können Sie direkt bei uns lernen. Sie können gerne unseren musikalischen Leiter, Roland Beck, kontaktieren (Tel. 07634/69444555 oder [email protected]). Und wenn Sie uns hören wollen: Am Dienstag, 26.07.16 spielen wir um 19.00 Uhr auf dem Marktplatz und am Sonntag, 31.07.16 ab 13.30 Uhr auf dem Schulhof in Biegen beim Musikhock. Sportverein Sulzburg Die Jugendabteilung des SV Sulzburg hat am vergangenen Freitag zum ersten Mal „freies Fußballspiel“ angeboten. Von 17.30 bis 19.00 Uhr Uhr haben sich Kinder/ Jugendlichen vom SV auf dem Sportplatz getroffen und sich beim Fußballspielen ausgepowert. Sulzburg Dienstag, 26.07.2016 15:00 Gespräche bei Kaffee oder Tee Laufen Pfarrkeller Mittwoch, 27.07.2016 18:00 Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 19:30 Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 20:00 Ökumenischer Singkreis Sulzburg / SOS Kinderdorf Donnerstag 28.07.2016 14:30 Seniorenkaffee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 18:00 YOGA Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Samstag, 30.07.2016 19:00 Abendgottesdienst mit Verabschiedung Marius Mack unter Mitwirkung der Kantorei und des Posaunenchores Laufen / Johanneskirche Pfrn. Böhme Sonntag, 31.07.2016 10:00 Gottesdienst Sulzburg / St. Cyriak Pfrn. Böhme Öffnungszeiten im Pfarrbüro: Dienstag und Freitag von 10-12 Uhr und Mittwoch von 14-16 Uhr Telefon: 07634/592179 Homepage: www.evang-sulzburg-laufen.de E-Mail: [email protected] Pfarramtssekretär/in gesucht Die evangelischen Kirchengemeinden Sulzburg mit Ballrechten-Dottingen und Laufen mit St. Ilgen suchen zum 01. Oktober 2016 eine/n Pfarramtssekretär/in. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Evangelische Kirchengemeinde Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12 Stunden. Schriftliche Bewerbungen bitte bis 05. August 2016 an Evang. Pfarramt Sulzburg Hauptstraße 74 79295 Sulzburg Katholische Kirchengemeinde Evang. Kirchengemeinden Sulzburg mit Ballrechten-Dottingen und Laufen mit St. Ilgen Kath. Gottesdienste in der SE HEITERSHEIM und Mitteilungen für Sulzburg Sonntag, 24.07.2016 11:00 Waldgottesdienst mit dem Posaunenchor Laufen / Sedansplatz Pfrn. Böhme (bei Regen in der Johanneskirche Laufen) Samstag, 23. Juli Hl. Birgitta v. Schweden, Schutzpatronin Europas Buggingen: 18.00 Eucharistiefeier Sulzburg: 18.00 Eucharistiefeier (für Angehörige der Familie Kirn; Luci Hirth geb. Faninger und Tochter Brigitte) Mittwoch, 20.07.2016 18:00 Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 19:30 Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 21.07.2016 14:30 Seniorenkaffee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 18:00 YOGA Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Sonntag, 24.07.2016 11:00 Waldgottesdienst mit dem Posaunenchor Laufen / Sedansplatz Pfrn. Böhme (bei Regen in der Johanneskirche Laufen) Montag, 25.07.2016 19:00 Jungbläserausbildung Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 20:00 Posaunenchorprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Sonntag, 24. Juli 17. Sonntag im Jahreskreis Eschbach: 9.00 Eucharistiefeier Ballrechten: 10.00 Eucharistiefeier Heitersheim: 10.30 Schlosskirche: Eucharistiefeier 18.30 im Friedrich-Schäfer-Haus: Rosenkranzgebet Montag, 25. Juli Hl. Jakobus, Apostel Heitersheim: 17.00 im Kindergarten St. Johannes: Abschlussgottesdienst für Schulanfänger Dottingen: 18.30 in der St. Arbogastkapelle: Rosenkranzgebet 19.00 Hl. Messe (für Erna Seywald) Dienstag, 26. Juli Hl. Joachim und Hl. Anna Heitersheim: 8.30/9.30 ev. Kirche: Schulgottesdienste zum Schuljahresende der Grund- und Werkrealschule Heitersheim Sulzburg Buggingen: Eschbach: Mittwoch, den 20. Juli 2016 16.00 Trauerfeier für Erna Zuber mit anschl. Urnenbeisetzung 18.30 Rosenkranzgebet 19.00 Hl. Messe Mittwoch, 27. Juli Heitersheim: 7.45/8.30 ev. Kirche: Schulgottesdienste zum Schuljahresende der Realschule 19.00 im Friedrich-Schäfer-Haus: Stille Anbetung Eschbach: 8.45 Gottesdienst zum Schuljahresende Donnerstag, 28. Juli --Beginn der Schulferien-Freitag, 29. Juli Hl. Marta von Betanien Heitersheim: 19.00 ---Hl. Messe entfällt in der Schlosskirche--Samstag, 30. Juli Hl. Petrus Chrysologus, Bischof v. Ravenna Heitersheim: 14.00 Schlosskirche: Tauffeier für Paul Thomas Alois Eckhardt Eschbach: 18.00 Eucharistiefeier (in einem besonderen Anliegen; 2. Opfer für Sigmund Disch) Sulzburg: 18.00 Eucharistiefeier (für Jonas Ehrle) (letzter Gottesdienst in Sulzburg vor der Sommerpause) Sonntag, 31. Juli 18. Sonntag im Jahreskreis Buggingen: 9.00 Eucharistiefeier Ballrechten: 10.00 Eucharistiefeier (für Johanna und Wilhelm Löhle, Gertrud und Hans Dietrich, Elisabeth Stoye) Heitersheim: 10.30 Schlosskirche: Eucharistiefeier (Ehrung von 4 Ministranten mit Goldener Plakette) 18.30 im Friedrich-Schäfer-Haus: Rosenkranzgebet Urlaubszeit Pfarrer Schmidt ist in Ferien ab 15.08. bis 27.08.2016. Das Pfarrbüro in Ballrechten ist vom Dienstag, 16.08. bis einschl. 30.08.2016 nicht besetzt. Gemeindereferent Michael Vierneisel ist in Urlaub vom 01. bis 12.08. und vom 01. bis 07.09.2016. Außerdem ist er als Begleiter des Sommerferienlagers in Rauenstein vom 20. bis 30.08. abwesend. Das Pfarrbüro in Heitersheim ist vom 28.07. bis 11.09. nur vormittags von 9.00 – 11.00 Uhr geöffnet. Wir wünschen allen eine erholsame Ferienzeit!! Sulzburg / Dottingen In der Ferienzeit entfallen in Sulzburg einige Messfeiern und in St. Arbogast in Dottingen montags das Rosenkranzgebet und die Heilige Messe. Bitte beachten Sie die Gottesdienstordnung. Seite 11 WAS SONST NOCH INTERESSIERT Städtleflohmarkt am 18.09.2016 Seitens des Gemeinderates wurde die Durchführung eines „Städtleflohmarktes“ genehmigt. D.h.: Jeder Sulzburger kann an dem „Städtleflohmarkt“ teilnehmen und die Flohmarktartikel vor seinem Haus im Hof etc. aufstellen/präsentieren. Jedoch ist darauf zu achten, dass der Verkehr auf den Strassen dadurch nicht behindert wird. Gehwege müssen 1 m frei bleiben. Teilnehmer aus Laufen und St. Ilgen sind herzlich eingeladen mitzumachen. Plätze sind dafür eingeplant. Für den „Städtleflohmarkt“ wird regional mit Zeitungsannoncen geworben. Jeder, der daran teilnehmen möchte und Info’s möchte, melde sich bitte bei Inge Wick im „Buntstift“ bis Freitag, den 29.07.2016 an. Jeder Teilnehmer wird im Stadtplan vermerkt. Für die Kosten der Werbung sollte jeder Teilnehmer 5,00 € als Gebühr bezahlen, die bei der Anmeldung zu entrichten sind. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme der Sulzburger Bevölkerung, damit der „Städtleflohmarkt“ ein Erfolg wird. Der „ Städtleflohmarkt“ findet am 18.09.2016 – von 11:00 bis 16:00 Uhr statt. Bei Regen wird der Flohmarkt auf den 25.09.2016 verlegt. Das Organisationsteam „Lebensqualität durch Nähe“ Frauen treffen Frauen Der nächste Frauenstammtisch findet am Sonntag, dem 14. August 2016um 14:00 Uhr im Samengarten Eichstetten am Kaiserstuhl statt. (Herren sind dieses Mal herzlich willkommen!) Wir nehmen dort an der Führung „Tomaten in aller Vielfalt“ teil. Um Fahrgemeinschaften bilden zu können, treffen wir uns um 13:00 Uhr am Rathaus Ballrechten-Dottingen. Aus organisatorischen Gründen bitte ich dieses Mal um telefonische Anmeldung unter der Tel. Nr. 8915. Weitere Informationen über Termine und Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Pfarrblatt oder unserer Homepage. Im September findet kein Frauenstammtisch statt. Im Oktober wollen wir unter der Leitung von Frau Thekla Pioch-Neuhaus das Buch „Tonio Kröger“ von Thomas Mann besprechen. Sie sind herzlich eingeladen und wir freuen uns über Ihr Kommen. Katholisches Pfarramt in Ballrechten: Otto-Karrer-Str. 2, 79282 Ballrechten-Dottingen, Tel. 07634/8245, Fax 07634/591061 Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 – 10.00 Uhr Ihre Ansprechpartnerinnen: Iris Fritz, Tel. 8047 Sabine Mitzel, Tel. 592559 Barbara Burgert, Tel. 8915 in Heitersheim: Heitersheim, Johanniterstraße 74 Tel. 07634/551615, Fax 07634/551628 [email protected] www.seelsorgeeinheit-heitersheim.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag9.00 bis 11.00 Uhr Montag 14.00 bis 16.00 Uhr Musikverein Ballrechten-Dottingen 28. Juli 2016 USA auf dem Rathausplatz Auch in diesem Jahr veranstaltet der Musikverein Ballrechten-Dottingen am ersten Ferientag einen Themenabend auf dem Rathausplatz. Der Abend steht in diesem Jahr unter dem Motto „USA“. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 28. Juli 2016 ab 19.00 Uhr auf dem Rathausplatz in Dottingen statt. Wie in den vergangenen Jahren spielen die Jugendkapelle und das Hauptorchester zur Unterhaltung auf und der Musikverein übernimmt auch wieder die Bewirtung. In diesem Jahr wird es ein für die USA typisches Speise und Getränkeangebot geben. Der Musikverein lädt schon jetzt alle Musikfreunde sehr herzlich zum Themenabend auf dem Rathausplatz in Ballrechten-Dottingen ein. Seite 12 Mittwoch, den 20. Juli 2016 Staufener Musikwoche Die traditionsreiche „Staufener Musikwoche“ findet in diesem Jahr vom 30. Juli – 6. August statt. Unter der künstlerischen Leitung von Wolfgang Schäfer konnten wieder herausragende Musiker gewonnen werden. Sämtliche Konzerte beginnen um 20 Uhr und finden in der Belchenhalle sowie am 6. August in der Stadtpfarrkirche St. Martin in Staufen statt. Karten und Informationen sind bei der Tourist-Info Staufen, Tel. 07633-805-36, oder online unter www.staufen.de/veranstaltungen/ musikwoche erhältlich. Sulzburg Landschaftserhaltungsverband Breisgau-Hochschwarzwald e.V. informiert: Rundballen aus der Landschaftspflege abzugeben Statt Stroh können in den Reben Heu und Schnittgut-Rundballen eingesetzt werden zur Abdeckung des Bodens, Erosionsschutz und Humusbildung. Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) kann Rundballen aus der Landschafts- und Böschungspflege kostenfrei abgeben. Diese können in Rebgassen leicht abgerollt werden. Interessenten melden sich bitte bald unter 0761 / 21 87 58 90 bei Reinhold Treiber bzw. per E-Mail bei: [email protected] Für die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich unserer runden Geburtstage möchten wir uns bei allen Gratulanten ganz herzlich bedanken. Manfred und Hannelore Diehr !!! !!! Wir suchen ab sofort m/w eine Aushilfe im Service & einen Pizzabäcker Ristorante Pizzeria Castello Wettelbrunner Straße 2a • Staufen • Telefon: 0 76 33 - 92 99 136 Gr. Geflügelverkauf am Mo., 25.07. und 22.08. Sulzburg, Getränke Krebs 9.30 Uhr, Laufen, Kirche 9.55 Uhr Geflügelzucht J. Schulte • Tel. 05244/89 14 • Fax 05244/7 72 47 vormals Geflügelhof Bohun, 78554 Aixheim Studienreise nach Argentinien und Chile Naturwunder am südlichen Ende der Welt Der Kulturkreis Ringsheim e.V. führt vom 31. Oktober bis 15. November 2016 eine faszinierende Erlebnisreise nach Argentinien und Chile durch. Die Reise beginnt in Buenos Aires und führt in das Herz Patagoniens. Beim Besuch der Nationalparks beiderseits der Anden erleben die Teilnehmer die unberührte Natur der Andenkette. Eindrucksvolle Gletscherlandschaften, bizarre Bergformationen und smaragdfarbene Seen begeistern ebenso wie die kosmopolitischen Städte Buenos Aires oder Santiago de Chile. Die Kontraste von Natur, Landschaft und eindrucksvollen Städten machen die Reise durch Argentinien und Chile zu einem unvergesslichen Erlebnis. Reiseprospekte u. Informationen sind bei der Reiseleitung, Esther Dixa, Tel. 07822-896761, Fax 896763,Mobil 0171-6943567 oder per Mail [email protected] erhältlich. Gemeinschaftspraxis Dr. med. JUTTA KALTENBACH Dr. med. ISABEL KALTENBACH Mühlenstr. 59 • 79282 Ballrechten-Dottingen • Tel. 07634 - 56 91 10 Unsere Praxis bleibt vom 01.08. bis 12.08.2016 geschlossen. Ab 15.08.2016 sind wir wieder für Sie da. Vertretung übernehmen: Dres. Wiesiollek, Sulzburg und die anwesenden Ärzte in der Umgebung. Frauenärztinnen in Staufen Dr. med. Ulrike Bös Dr. med. Christa Maluche Hauptstr. 25, 79219 Staufen Wegen Sanierung und Renovierung unserer Praxisräume ist unsere Praxis vom 1. bis 30. August 2016 geschlossen. Vertretung: 01.8.-18.8.16: Praxis Dr. Schumacher, Badenweiler, Tel.: 07632-892006 19.8.-30.8.16: Praxis Dr. Krämer/Michniewicz, Bad Krozingen, Tel.: 07633-12121 Ab 31. August 2016 sind wir in unseren Räumen mit neuem frischen Anstrich wieder für Sie da! Somme erskispringen en Hin nterzarten 28. – 30. Juli 2016 FIS Grand Prix FIS Youth Cup p Hinterzarten ABBA - Open Air Show „Thank you „T y for the m music“ sic S SWR1-Band im AD DLER Skistadion on www.somm w. mme erskispringen-hinterzarten.de nd
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