Wahlen zum Seniorenbeirat der Stadt Wilhelmshaven am 11.09

Wahlen zum Seniorenbeirat der Stadt Wilhelmshaven am 11.09.2016
Kandidatenliste und Wahlverfahren
Der Wahlausschuss zur Durchführung der Wahlen zum Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung am
21.07.2016 folgende frist- und formgerecht eingegangenen Vorschläge zur Wahl des
Seniorenbeirates aufgrund der Wahlordnung der Stadt Wilhelmshaven einstimmig zugelassen:
Name, Vorname
Geburtsjahr
Bewerbung für
Achberger, Carola
Burdak, Edwin
Ennen, Anton Johann
Hinrichs, Günter
1949
1953
1947
1944
Janssen, Johann
Klein, Renate
Klöpper, Gudrun
Peeks, Hans
Stomberg, Petra Marlis
Tholen, Gerold
Zaumsegel, Bernd R.
1940
1953
1949
1950
1956
1945
1950
Einzelbewerberin
Einzelbewerber
Einzelbewerber
Bürgerverein Fedderwardergroden
Arbeitskreis Freibad Nord
Einzelbewerber
Einzelbewerberin
Einzelbewerberin
Einzelbewerber
Einzelbewerberin
Einzelbewerber
Einzelbewerber.
Die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Wilhelmshaven findet als eigenständige Wahl am
11.09.2016 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt und ist an die an diesem Tage ebenfalls
stattfindende Kommunalwahl gekoppelt. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und
Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten
in Wilhelmshaven mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, in das Wählerverzeichnis eingetragen und
die nicht gemäß § 48 Abs. 2 NKomVG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das
Wählerverzeichnis für die Wahl des Seniorenbeirates kann vom 22.08.2016 bis 26.08.2016
werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven,
Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen werden. Einwände gegen das
Wählerverzeichnis
sind
in
dieser
Zeit
vorzubringen.
Es
werden
keine
Wahlbenachrichtigungen für die Seniorenbeiratswahl verschickt. Briefwahl ist aber
möglich. Die Briefwahlunterlagen können ab dem 21.08.2016 beim Wahlamt der Stadt
Wilhelmshaven unter der vorstehenden Anschrift angefordert bzw. es kann direkt im Wahlamt
im Rahmen der Briefwahl gewählt werden.
Gewählt wird nach dem Grundsatz der Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat drei
Stimmen, die einzeln auf den jeweiligen auf dem Stimmzettel enthaltenen Wahlvorschlag zu
verteilen sind. Ein Kumulieren der Stimmen auf einen Wahlvorschlag ist nicht zulässig.
Gewählt sind die sieben Bewerberinnen bzw. Bewerber, die die höchste Stimmzahl erreicht
haben. Die Plätze danach fungieren als Ersatzmitglieder. Die Auszählung der Stimmen findet
am 13.09.2016 in öffentlicher Sitzung in der Gökerstraße 96, 2. OG, 26384 Wilhelmshaven,
statt.
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 den Bebauungsplan Nr.
156 ( Vorhaben- und Erschließungsplan 028 ) TONNDEICH/ ULMENSTRASSE als Entwurf
beschlossen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Heppens, im rückwärtigen Bereich der Wohnbebauung
der Bülowstraße sowie der Tonndeichstraße. Südlich grenzt das Plangebiet an die
Ulmenstraße.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung:
•
Entwicklung einer Wohnbaufläche
•
Regelung des ruhenden Verkehrs
•
Unterbringung von Nebenanlagen (Fahrradabstellanlagen/ Mülltonnen)
Das Verfahren wurde mit Beschluss des Rates vom 26.11.2014 im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und mit
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1
und 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen
der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern Auch Kinder und Jugendliche
sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.).
Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses,
Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 09.08.2016 bis einschließlich 08.09.2016 zu
folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis
14.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und
Stadterneuerung, Zimmer 7.17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630, Email: [email protected]. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls
möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite
www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Wagner
Oberbürgermeister