Wahlen zum Seniorenbeirat der Stadt Wilhelmshaven am 11.09.2016 Kandidatenliste und Wahlverfahren Der Wahlausschuss zur Durchführung der Wahlen zum Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung am 21.07.2016 folgende frist- und formgerecht eingegangenen Vorschläge zur Wahl des Seniorenbeirates aufgrund der Wahlordnung der Stadt Wilhelmshaven einstimmig zugelassen: Name, Vorname Geburtsjahr Bewerbung für Achberger, Carola Burdak, Edwin Ennen, Anton Johann Hinrichs, Günter 1949 1953 1947 1944 Janssen, Johann Klein, Renate Klöpper, Gudrun Peeks, Hans Stomberg, Petra Marlis Tholen, Gerold Zaumsegel, Bernd R. 1940 1953 1949 1950 1956 1945 1950 Einzelbewerberin Einzelbewerber Einzelbewerber Bürgerverein Fedderwardergroden Arbeitskreis Freibad Nord Einzelbewerber Einzelbewerberin Einzelbewerberin Einzelbewerber Einzelbewerberin Einzelbewerber Einzelbewerber. Die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Wilhelmshaven findet als eigenständige Wahl am 11.09.2016 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt und ist an die an diesem Tage ebenfalls stattfindende Kommunalwahl gekoppelt. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Wilhelmshaven mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, in das Wählerverzeichnis eingetragen und die nicht gemäß § 48 Abs. 2 NKomVG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Seniorenbeirates kann vom 22.08.2016 bis 26.08.2016 werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen werden. Einwände gegen das Wählerverzeichnis sind in dieser Zeit vorzubringen. Es werden keine Wahlbenachrichtigungen für die Seniorenbeiratswahl verschickt. Briefwahl ist aber möglich. Die Briefwahlunterlagen können ab dem 21.08.2016 beim Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven unter der vorstehenden Anschrift angefordert bzw. es kann direkt im Wahlamt im Rahmen der Briefwahl gewählt werden. Gewählt wird nach dem Grundsatz der Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die einzeln auf den jeweiligen auf dem Stimmzettel enthaltenen Wahlvorschlag zu verteilen sind. Ein Kumulieren der Stimmen auf einen Wahlvorschlag ist nicht zulässig. Gewählt sind die sieben Bewerberinnen bzw. Bewerber, die die höchste Stimmzahl erreicht haben. Die Plätze danach fungieren als Ersatzmitglieder. Die Auszählung der Stimmen findet am 13.09.2016 in öffentlicher Sitzung in der Gökerstraße 96, 2. OG, 26384 Wilhelmshaven, statt. Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 156 ( Vorhaben- und Erschließungsplan 028 ) TONNDEICH/ ULMENSTRASSE als Entwurf beschlossen. Geltungsbereich: Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Heppens, im rückwärtigen Bereich der Wohnbebauung der Bülowstraße sowie der Tonndeichstraße. Südlich grenzt das Plangebiet an die Ulmenstraße. Ziel und Zweck der Bauleitplanung: • Entwicklung einer Wohnbaufläche • Regelung des ruhenden Verkehrs • Unterbringung von Nebenanlagen (Fahrradabstellanlagen/ Mülltonnen) Das Verfahren wurde mit Beschluss des Rates vom 26.11.2014 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB (s. u.). Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 09.08.2016 bis einschließlich 08.09.2016 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630, Email: [email protected]. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Wagner Oberbürgermeister
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