Bekanntmachung der Stadt Bad Nenndorf

Bekanntmachung
der Stadt Bad Nenndorf
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 93 „Kindergarten Hohefeld“
einschl. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15a „Sportgelände“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 93 „Kindergarten Hohefeld“, einschl. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15a „Sportgelände“ gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan hat das Ziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets.
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Fläche für die Nutzung „Kindergarten/Kinderkrippe“. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15a betrifft den gesamten Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. 93.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 „Kindergarten Hohefeld“ liegt nördlich
der westlichen Entlastungsstraße in Bad Nenndorf westlich der im Bau befindlichen neuen Feuerwehr. Im Westen und Norden wird er durch den Haster Bach begrenzt.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches geht aus der Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 (im Original) hervor:
Kartengrundlage: Auszug aus der Amtlichen Karte (AK5), © 2014 LGLN, RD Hameln-Hannover, Katasteramt Rinteln
Der Planentwurf nebst Begründung einschl. Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 28.07.2016 bis 29.08.2016 im
Zimmer 2.06 (Bauamt) der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf
aus.
Diese Planunterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende umweltbezogene Informationen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:
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Landschaftsplan Samtgemeinde Nenndorf (1995)
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Landschaftsrahmenplan des Landkreises Schaumburg (Vorentwurf 2001)
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Regionales Raumordnungsprogramm 2003 (Landkreis Schaumburg)

Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Nenndorf
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Bebauungsplan Nr. 15 a „Sportgelände“, Stadt Bad Nenndorf
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Immissionsschutz: „Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 93 „Kindergarten Hohefeld“ in Bad Nenndorf“ (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen,
23.06.2016)
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Immissionsschutz: „Schalltechnische Stellungnahme zur Ausweisung geplanter Wohnbauflächen in Bad Nenndorf – Voruntersuchung“ (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen, 17.03.2014)
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Immissionsschutz: „Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 91 „Hintere
Hohefeld“ in Bad Nenndorf“ (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen, 18.11.2015)
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Immissionsschutz: „Gutachtliche Stellungnahme zu der Geruchssituation aufgrund der
Änderung eines Bebauungsplans“ (Barth & Bitter GmbH, Hannover, 16.03.2016)

Verkehr: „Verkehrsuntersuchung zum geplanten Baugebiet „Hintere Hohefeld“ in der
Stadt Bad Nenndorf“ (Zacharias Verkehrsplanungen - Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias, Hannover, 07.05.2015)
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Artenschutz: „Gutachten zu faunistischen Kartierungen als Grundlage für die Erstellung
eines B-Plans am nordwestlichen Rand des Stadtgebietes von Bad Nenndorf (Landkreis Schaumburg)“ (Abia GbR, Neustadt, 14.09.2015)
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Gewässerschutz: „Kindergarten Hohefeld - Retentions-Regenrückhaltung mit integrierter Gewässer - Umgestaltung des Haster Baches“ (Ingenieurbüro Kruse, Porta Westfalica, 07.2016)
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Anlagenplanung: „Lageplan – Entwurfsfassung“ (BRINKMANN ING., Wölpinghausen,
23.05.2016)
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Anlagenplanung: „Grundriss – Entwurfsfassung“ (BRINKMANN ING., Wölpinghausen,
15.06.2016)
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Anlagenplanung: „Ansichten – Entwurfsfassung“ (BRINKMANN ING., Wölpinghausen,
15.06.2016)
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Weitere umweltrelevante Informationen: "Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 93
„Kindergarten Hohefeld“, einschl. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15 a „Sportgelände“" - in die Begründung integriert (Planungsbüro Reinold, Rinteln, 2016)
Die Umweltberichte enthalten Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter: Mensch (Erholung und Immissionsschutz),
Tiere und Pflanzen, Boden (Bodenversiegelung, Bodenschutz), Wasser (Ableitung des
Oberflächenwassers), Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die
Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen erheblichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft und deren Ausgleich.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:
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Gewässerschutz: Hinweise zum Wasserrechtsverfahren für den „Haster Bach“ (Landkreis Schaumburg, Schreiben vom 01.02.2016)
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Immissionsschutz: Hinweise zur Überschreitung der Immissionswerte der GIRL (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Schreiben vom 29.01.2016)
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Immissionsschutz: Hinweise zur Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten bestehender Gewerbebetriebe (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Schreiben vom
29.01.2016)
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Brandschutz: Hinweise zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung (Landkreis
Schaumburg, Schreiben vom 01.02.2016)

Denkmalschutz: Hinweise zu archäologischen Bodenfunden (Landkreis Schaumburg,
Schreiben vom 01.02.2016)
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Technische Infrastruktur (Versorgung): Hinweis über Betroffenheit von Gasleitungen
(Nowega GmbH, Schreiben vom 07.01.2016; Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG), Schreiben vom 12.01.2016; PLEdoc GmbH, Schreiben vom 18.01.2016)

Technische Infrastruktur (Versorgung): Hinweis zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung (Wasserverband Nordschaumburg, Schreiben vom 04.02.2016)
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von privaten Personen sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:
• Naturschutz: Hinweis zum Ausgleich der erheblichen Eingriffe in Boden, Natur und
Landschaft innerhalb des Plangebietes (Dr. Bernd Zimmermann, Schreiben vom
31.01.2016)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dienststunden:
Montag
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9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können fernmündlich (Tel. 05723 / 704 – 45) vereinbart
werden. Die Planunterlagen sind auch im Internet unter www.nenndorf.de / Bauen & Wirtschaft /
Bauen / Auslegung von Bebauungsplänen und Änderungen des Flächennutzungsplanes einsehbar.
Bad Nenndorf, 18.07.2016
STADT BAD NENNDORF
Der Stadtdirektor
Schmidt