Politik EU-Feuerwaffenrichtlinie: Zuständiger Ausschuss beschließt Abmilderungen „Die von Jägern und Sportschützen befürchteten Verschärfungen für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen sind vom Tisch“, so Dr. Angelika Niebler, Mitglied des Europäischen Parlaments. „Zwar sollen künftig strengere Standards in der EU gelten, für Jäger und Sportschützen aber bleibt es bei den bestehenden Regelungen, wie das deutsche Recht sie vorsieht.“ Am 13. Juli hat der Ausschuss für Bin- Europaabgeordneter aus Niederbayern, fasste zusammen: „Das bereits sehr ausgewogene deutsche Waffenrecht wird inhaltlich weitgehend durch die EU-Gesetzgebung übernommen. Der Einsatz der CSU-Europaabgeordneten hat sich gelohnt.“ Unter anderem wurden laut Markus Ferber folgende Punkte vom Ausschuss beschlossen: 1. Keine medizinischen Tests als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis Medizinische Untersuchungen sollen ins Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten gestellt werden. Markus Ferber, MdEP und Bezirksvorsitzender der CSU in Schwaben nenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) über seinen Bericht zur EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt. Neben Dr. Niebler hat auch Markus Ferber, MdEP, diesen Prozess nach eigener Aussage aktiv und kritisch verfolgt und sich dafür eingesetzt, dass die Interessen von Jägern und Schützen gewahrt werden. Und Manfred Weber, EVP-Fraktionsvorsitzender und CSU- 6 8/2016 2. Keine Beschränkung der Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis auf fünf Jahre Die Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung soll in das Ermessen der Mitgliedsstaaten gestellt werden, vorausgesetzt diese haben ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) eingerichtet. Laut Markus Ferber ist dies in Deutschland jetzt der Fall. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Im deutschen Recht besteht somit kein Änderungsbedarf. 3. Halbautomatische Waffen und Ma- gazine, die bisher in Deutschland von Dr. Angelika Niebler, MdEP Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind weiterhin erlaubt. Der Ausschuss hat sich gegen eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport ausgesprochen. Jedoch sollen der Erwerb und der Besitz von großen Magazinen in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. In Deutschland ist der Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz von großen Magazinen, bereits verboten. Im nächsten Schritt wird im Herbst die Plenarabstimmung stattfinden. „Ich sehe den Vorstoß der EU-Kommission zur Reform der Feuerwaffenrichtlinie nach wie vor äußerst kritisch“, so Markus Ferber dazu. „In meinen Augen geht der Vorschlag in die falsche Politik Richtung und erfüllt sein Hauptziel, nämlich die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, nicht.“ Dazu müsste man seiner Meinung nach gegen den illegalen Waffenhandel und nicht gegen legale Waffenbesitzer vorgehen. „Mir ist es wichtig, dass keine Verschärfungen des deutschen Rechts erfolgen, ansonsten werde ich den Vorschlag bei der Plenarabstimmung ablehnen“, kündigte Ferber an. Auch Weber fügte hinzu: „Jäger, Sportschützen und Reservisten dürfen unter dem Eindruck der letzten Terroranschläge in Europa nicht unter Generalverdacht gestellt werden.“ Er plädierte allerdings für eine stärkere Kontrolle des Online-Waffenhandels. Resolution des BJV, der Bürgerallianz Bayern und internationaler Partner zur EU-Feuerwaffenrichtlinie Der BJV hat mit der Bürgerallianz Bayern die folgende Resolution entwickelt, die inzwischen auch der Tiroler Jägerverband und der Böhmisch-Mährische Jagdverband (CMMJ) sowie weitere Partner unterstützen: Wir lehnen die über die bewährten Waffengesetze der europäischen Mitgliesstaaten hinausgehenden Regelungsvorschläge im Rahmen der Debatte um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ab. Wir plädieren für ein Waffenrecht, das die öffentliche Sicherheit gewährleistet und zugleich das Ehrenamt des heimischen Schützen- wie Jagdwesens durch die Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands sowie unnötiger Einschränkungen für legale Waffenbesitzer fördert. Der BJV hat ein Positionspapier zum legalen Waffenbesitz erarbeitet. Es ist abrufbar im Internet unter www.jagd-bayern.de Manfred Weber, MdEP, Fraktionsvorsitzender der EVP und Stellvertretender Parteivorsitzender der CSU Anzeige DAS LEISE WUNSCHKONZERT. GEHÖRSCHUTZ FÜR WAFFEN MIT ODER OHNE KORN. 279,UVP ab € DurchWaffenLeistung* Gewicht Länge Preis messer Verlängerung Korn (db) (g) (mm) (€) (mm) (mm) Hertz 87 – 22 49,5 306 167 87 – 279,Hertz 119 – 29 49,5 356 199 119 – 329,Hertz 150 – 32 49,5 398 230 150 – 369,Mega Hertz – 36 64 520 233 153 – 499,Mega Hertz + – 38 64 575 273 153 – 549,Milli Hertz – 26 39,5 310 230 150 – 359,CMM 4 Alu – 24 40 220 175 160 ja 309,Modell GEN GENEHMIGUN BEREIT S IN N ZA HLREICHE ERN BUNDESLÄ ND T! LIBERA LISIER A-TEC, der führende Schalldämpferhersteller aus Norwegen, hat immer die passende Lösung, wenn es um Gehörschutz geht. Unsere Schalldämpfer mit klassischer Gewindebefestigung ermöglichen die offene Visierung beizubehalten. Bei Waffen ohne offene Visierung reduziert unsere patentierte, tiefliegende Befestigung die Verlängerung der Waffe auf ein Minimum bei gleichzeitiger Erhaltung der maximalen Dämpfleistung. A-TEC Schalldämpfer sind erhältlich für alle gängigen Kaliber und Gewinde. IMPORTEUR FÜR DEUTSCHLAND: HELMUT HOFMANN GMBH, TEL. +49 (0) 9776 606-0, WWW.HELMUTHOFMANN.DE · ERHÄLTLICH ÜBER DEN GUTEN FACHHANDEL · ABGABE NUR AN INHABER EINER ERWERBSERLAUBNIS - BITTE BEACHTEN SIE DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN · SOLANGE VORRAT REICHT · SATZFEHLER, IRRTÜMER VORBEHALTEN · * DER DÄMPFWERT IST ABHÄNGIG VON VIELEN UNTERSCHIEDLICHEN FAKTOREN WIE KALIBER, LAUFLÄNGE, VERWENDETER MUNITION ETC. UND KANN GEGEBENENFALLS ABWEICHEN. DÄMPFLEISTUNG ERMITTELT MIT KALIBER .308 WIN. www.a-tec.no 8/2016 7 Politik Warum braucht unsere Gesellschaft die Jagd? „Ohne Jagd würde unsere Gesellschaft schlicht nicht funktionieren. Die menschliche Verhaltensweise des Jagens umfasst viele Tätigkeiten: Spezialisten wie die Polizei jagen Gesetzesbrecher, Sportler jagen Rekorde, Kinder spielen Fangen, wir alle jagen in der Politik und im Berufsleben guten Ergebnissen hinterher. Bayrische Jäger aber leben diesen Jagdinstinkt im Einklang mit der Natur und kümmern sich um optimale Lebensbedingungen für wildlebende Tierarten, unter anderem über die Wildland-Stiftung Bayern, die eine Naturschutzorganisation der bayerischen Jäger ist.“ S. K. H. Prinz Wolfgang von Bayern Halbautomaten in Bayern ab August wieder einsetzbar Die Jägerinnen und Jäger im Freistaat können voraussichtlich schon bei den Erntejagden auf Schwarzwild im August ihre halbautomatischen Langwaffen wieder einsetzen. Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages hat eine „kleine Novelle“ des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Darin enthalten ist – neben der Umsetzung einer Umweltstrafrechtsrichtlinie – die Erlaubnis, halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd einzusetzen. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c ist demnach wie folgt gefasst: „Es ist verboten, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“ Der Gesetzentwurf wird im September an den Bundesrat gehen. Stimmt er zu, tritt die Regelung in Kraft. Dies wird aber frühestens im Herbst der Fall sein – da sind viele Erntejagden an Maisfeldern schon vorbei. Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer Pressemitteilung vom 13. Juli mitteilte, wird der Freistaat mit einer landeseigenen Regelung dafür sorgen, dass die bayerischen Jägerinnen und Jäger schon ab August wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden dürfen. Das hat Forstminister Helmut Brunner entschieden. Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind. Ein Neuerwerb ist tatsächlich erst nach dem Inkrafttreten der Bundesregelung möglich. 8 8/2016 Politik Landkreis Dachau unterstützt Schwarzwildjagd Auf Antrag des Jagdschutz und Jägervereins Dachau und dank der Unterstützung von Landrat Stefan Löwl und des Bayerischen Bauernverbandes Dachau, vertreten durch den Landtagsabgeordneten Anton Kreitmair, hat der Kreisausschuss des Landkreises Dachau beschlossen, künftig die Schwarzwildbejagung durch die Revierpächter finanziell zu unterstützen: Für jedes im Landkreis erlegte Stück Schwarzwild, welches nicht radioaktiv belastet oder von Trichinen befallen ist, gewährt der Landkreis einen Zuschuss von zehn Euro. Ziel ist unter anderem eine koordinierte und kontrollierte Schwarzwildregulierung. Des Weiteren soll so sichergestellt werden, dass möglichst alle Wildschweine, auch die Frischlinge, den notwendigen Untersuchungen zur Fleischhygiene zugeführt werden. Die Jägerschaft soll auch zusätzlich motiviert werden, die notwendigen Eingriffe in die Frischlingsklasse vorzunehmen, den Abschuss auf dem insgesamt hohen Niveau zu halten und einen Beitrag zu leisten, den ständig wachsenden Bestand an Schwarzwild zu regulieren. Die Bezuschussung wurde einstimmig Landtagsabgeordneter und Jungjäger initiiert „Runden Tisch“ Der Umweltpolitiker Volker Bauer, MdL, hat im Landkreis Roth Vertreter von Landwirtschaft, Fischerei, Umweltschutz, Sport und Jagd an einen Runden Tisch geholt. Neun Verbandsvertreter nahmen an der ersten Sitzung Anfang Juni teil, darunter die Umweltbildung mit dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband Der Jugend die heimische Natur, ihre Wildtiere und Pflanzen zu vermitteln, ist ein wichtiges Anliegen sowohl der Schulen Bayerns als auch des BJV. Im Gespräch mit Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), berieten BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke sowie die BJV-Präsidiumsmitglieder Jürgen Weißmann und Susanne Schmid eine Zusammenarbeit in Sachen Umweltbildung. Vereinbart wurden ein enger Informationsaustausch sowie die gemeinsame Erarbeitung eines Umweltbil- Vorsitzenden der Jägervereinigung Roth-Schwabach, Gerhard Tausch, und der Vorsitzende der Jägervereinigung Roth-Hilpoltstein, Franz Josef Weber, sowie Kreisjagdberater Erich Scholze. Sie hatten dabei die Möglichkeit, sich mit den BauernverbandsVertretern über Wildschadensvermeidung und –regelung zwischen Landwirten und Jägern sowie die Anlage von mehr Schussschneisen auszutauschen. Bei einem zweiten Anliegen der Jagd konnte Bauer bereits „Vollzug“ vermelden: Bereits Ende Mai hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag den Antrag eingebracht, die Jagdabgabe im Sinne der Jagdgemeinschaften zu verwenden, etwa für Niederwildmaßnahmen. Der Antrag ist mittlerweile im Plenum beschlossen worden. An den Sportverbandsvertreter Christian Kuhnle und die anwesende Presse appellierten Tausch, Weber und Scholze, bei der Naturnutzung für die berechtigten Interessen der Jagd noch besser zu werben. Der Runde Tisch soll künftig wiederholt werden. 8/2016 9
© Copyright 2025 ExpyDoc