Politik

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EU-Feuerwaffenrichtlinie:
Zuständiger Ausschuss beschließt Abmilderungen
„Die von Jägern und Sportschützen befürchteten Verschärfungen für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen
sind vom Tisch“, so Dr. Angelika Niebler, Mitglied des Europäischen Parlaments. „Zwar sollen künftig strengere
Standards in der EU gelten, für Jäger
und Sportschützen aber bleibt es bei
den bestehenden Regelungen, wie das
deutsche Recht sie vorsieht.“
Am 13. Juli hat der Ausschuss für Bin-
Europaabgeordneter aus Niederbayern, fasste zusammen: „Das bereits
sehr ausgewogene deutsche Waffenrecht wird inhaltlich weitgehend durch
die EU-Gesetzgebung übernommen.
Der Einsatz der CSU-Europaabgeordneten hat sich gelohnt.“
Unter anderem wurden laut Markus
Ferber folgende Punkte vom Ausschuss beschlossen:
1. Keine medizinischen Tests als Voraussetzung für eine waffenrechtliche
Erlaubnis
Medizinische Untersuchungen sollen
ins Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten gestellt werden.
Markus Ferber, MdEP und Bezirksvorsitzender der CSU in Schwaben
nenmarkt und Verbraucherschutz
(IMCO) über seinen Bericht zur EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt. Neben
Dr. Niebler hat auch Markus Ferber,
MdEP, diesen Prozess nach eigener
Aussage aktiv und kritisch verfolgt
und sich dafür eingesetzt, dass die
Interessen von Jägern und Schützen
gewahrt werden. Und Manfred Weber,
EVP-Fraktionsvorsitzender und CSU-
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2. Keine Beschränkung der Gültigkeit
der waffenrechtlichen Erlaubnis auf
fünf Jahre
Die Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung soll in das Ermessen der Mitgliedsstaaten gestellt
werden, vorausgesetzt diese haben
ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) eingerichtet. Laut Markus Ferber ist dies
in Deutschland jetzt der Fall. Inhaber
von waffenrechtlichen Erlaubnissen
werden in regelmäßigen Abständen,
mindestens jedoch nach Ablauf von
drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung
geprüft. Im deutschen Recht besteht
somit kein Änderungsbedarf.
3. Halbautomatische Waffen und Ma-
gazine, die bisher in Deutschland von
Dr. Angelika Niebler, MdEP
Jägern und Sportschützen genutzt
werden, sind weiterhin erlaubt.
Der Ausschuss hat sich gegen eine
Einschränkung für die Jagd oder den
Schießsport ausgesprochen. Jedoch
sollen der Erwerb und der Besitz von
großen Magazinen in Zukunft nicht
mehr erlaubt sein. In Deutschland ist
der Einsatz, nicht aber der Erwerb oder
Besitz von großen Magazinen, bereits
verboten.
Im nächsten Schritt wird im Herbst die
Plenarabstimmung stattfinden. „Ich
sehe den Vorstoß der EU-Kommission
zur Reform der Feuerwaffenrichtlinie
nach wie vor äußerst kritisch“, so
Markus Ferber dazu. „In meinen Augen geht der Vorschlag in die falsche
Politik
Richtung und erfüllt sein Hauptziel,
nämlich die Erhöhung der öffentlichen
Sicherheit, nicht.“ Dazu müsste man
seiner Meinung nach gegen den illegalen Waffenhandel und nicht gegen
legale Waffenbesitzer vorgehen. „Mir
ist es wichtig, dass keine Verschärfungen des deutschen Rechts erfolgen,
ansonsten werde ich den Vorschlag
bei der Plenarabstimmung ablehnen“,
kündigte Ferber an.
Auch Weber fügte hinzu: „Jäger,
Sportschützen und Reservisten dürfen unter dem Eindruck der letzten
Terroranschläge in Europa nicht unter
Generalverdacht gestellt werden.“ Er
plädierte allerdings für eine stärkere
Kontrolle des Online-Waffenhandels.
Resolution des BJV, der Bürgerallianz Bayern
und internationaler Partner zur EU-Feuerwaffenrichtlinie
Der BJV hat mit der Bürgerallianz Bayern die folgende Resolution entwickelt, die
inzwischen auch der Tiroler Jägerverband und der Böhmisch-Mährische Jagdverband (CMMJ) sowie weitere Partner unterstützen:
Wir lehnen die über die bewährten Waffengesetze der europäischen Mitgliesstaaten hinausgehenden Regelungsvorschläge im Rahmen der Debatte um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ab. Wir plädieren für ein Waffenrecht, das die
öffentliche Sicherheit gewährleistet und zugleich das Ehrenamt des heimischen
Schützen- wie Jagdwesens durch die Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands sowie unnötiger Einschränkungen für legale Waffenbesitzer fördert.
Der BJV hat ein Positionspapier zum legalen Waffenbesitz erarbeitet. Es ist
abrufbar im Internet unter www.jagd-bayern.de
Manfred Weber, MdEP, Fraktionsvorsitzender der EVP und Stellvertretender Parteivorsitzender der CSU
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Politik
Warum braucht unsere
Gesellschaft die Jagd?
„Ohne Jagd würde unsere Gesellschaft schlicht nicht
funktionieren. Die menschliche Verhaltensweise des
Jagens umfasst viele Tätigkeiten: Spezialisten wie die
Polizei jagen Gesetzesbrecher, Sportler jagen Rekorde,
Kinder spielen Fangen, wir alle jagen in der Politik und
im Berufsleben guten Ergebnissen hinterher. Bayrische
Jäger aber leben diesen Jagdinstinkt im Einklang mit der
Natur und kümmern sich um optimale Lebensbedingungen für wildlebende Tierarten, unter anderem über die
Wildland-Stiftung Bayern, die eine Naturschutzorganisation der bayerischen Jäger ist.“
S. K. H. Prinz Wolfgang von Bayern
Halbautomaten in Bayern ab
August wieder einsetzbar
Die Jägerinnen und Jäger im Freistaat können voraussichtlich schon bei den Erntejagden auf Schwarzwild im August
ihre halbautomatischen Langwaffen wieder einsetzen.
Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages hat eine
„kleine Novelle“ des Bundesjagdgesetzes beschlossen.
Darin enthalten ist – neben der Umsetzung einer Umweltstrafrechtsrichtlinie – die Erlaubnis, halbautomatische
Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd einzusetzen.
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c ist demnach wie folgt gefasst:
„Es ist verboten, mit halbautomatischen Langwaffen, die
mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie
mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“
Der Gesetzentwurf wird im September an den Bundesrat
gehen. Stimmt er zu, tritt die Regelung in Kraft. Dies wird
aber frühestens im Herbst der Fall sein – da sind viele Erntejagden an Maisfeldern schon vorbei.
Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten in einer Pressemitteilung vom
13. Juli mitteilte, wird der Freistaat mit einer landeseigenen
Regelung dafür sorgen, dass die bayerischen Jägerinnen
und Jäger schon ab August wieder ihre halbautomatischen
Waffen für die Jagd verwenden dürfen. Das hat Forstminister Helmut Brunner entschieden. Allerdings gilt diese
Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des
Jägers sind. Ein Neuerwerb ist tatsächlich erst nach dem
Inkrafttreten der Bundesregelung möglich.
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Politik
Landkreis Dachau unterstützt
Schwarzwildjagd
Auf Antrag des Jagdschutz
und Jägervereins Dachau und
dank der Unterstützung von
Landrat Stefan Löwl und des
Bayerischen
Bauernverbandes Dachau, vertreten durch
den
Landtagsabgeordneten
Anton Kreitmair, hat der Kreisausschuss des Landkreises
Dachau beschlossen, künftig
die Schwarzwildbejagung durch die Revierpächter finanziell zu unterstützen: Für jedes im Landkreis erlegte Stück
Schwarzwild, welches nicht radioaktiv belastet oder von Trichinen befallen ist, gewährt der Landkreis einen Zuschuss
von zehn Euro. Ziel ist unter anderem eine koordinierte und
kontrollierte Schwarzwildregulierung. Des Weiteren soll so
sichergestellt werden, dass möglichst alle Wildschweine,
auch die Frischlinge, den notwendigen Untersuchungen
zur Fleischhygiene zugeführt werden. Die Jägerschaft soll
auch zusätzlich motiviert werden, die notwendigen Eingriffe in die Frischlingsklasse vorzunehmen, den Abschuss auf
dem insgesamt hohen Niveau zu halten und einen Beitrag
zu leisten, den ständig wachsenden Bestand an Schwarzwild zu regulieren. Die Bezuschussung wurde einstimmig
Landtagsabgeordneter und Jungjäger
initiiert „Runden Tisch“
Der Umweltpolitiker Volker Bauer, MdL, hat im Landkreis Roth
Vertreter von Landwirtschaft, Fischerei, Umweltschutz, Sport
und Jagd an einen Runden Tisch geholt. Neun Verbandsvertreter nahmen an der ersten Sitzung Anfang Juni teil, darunter die
Umweltbildung mit dem Bayerischen
Lehrer- und Lehrerinnenverband
Der Jugend die heimische Natur, ihre Wildtiere und Pflanzen
zu vermitteln, ist ein wichtiges Anliegen sowohl der Schulen
Bayerns als auch des BJV. Im Gespräch mit Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), berieten BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen
Vocke sowie die BJV-Präsidiumsmitglieder Jürgen Weißmann
und Susanne Schmid eine Zusammenarbeit in Sachen Umweltbildung. Vereinbart wurden ein enger Informationsaustausch sowie die gemeinsame Erarbeitung eines Umweltbil-
Vorsitzenden der Jägervereinigung Roth-Schwabach, Gerhard
Tausch, und der Vorsitzende der Jägervereinigung Roth-Hilpoltstein, Franz Josef Weber, sowie Kreisjagdberater Erich Scholze.
Sie hatten dabei die Möglichkeit, sich mit den BauernverbandsVertretern über Wildschadensvermeidung und –regelung zwischen Landwirten und Jägern sowie die Anlage von mehr Schussschneisen auszutauschen.
Bei einem zweiten Anliegen der Jagd konnte Bauer bereits
„Vollzug“ vermelden: Bereits Ende Mai hat die CSU-Fraktion im
Bayerischen Landtag den Antrag eingebracht, die Jagdabgabe
im Sinne der Jagdgemeinschaften zu verwenden, etwa für Niederwildmaßnahmen. Der Antrag ist mittlerweile im Plenum beschlossen worden.
An den Sportverbandsvertreter Christian Kuhnle und die anwesende Presse appellierten Tausch, Weber und Scholze, bei der
Naturnutzung für die berechtigten Interessen der Jagd noch besser zu werben. Der Runde Tisch soll künftig wiederholt werden.
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