Hinweise zum Antrag auf ein DKB

Deutsche Kreditbank AG
DKB-Business
Postfach 11 02 41
10832 Berlin
Hinweise zum Antrag auf ein DKB-Business
So gehen Sie vor:
1. Bitte prüfen Sie auf unserer Homepage unter www.DKB.de/geschaeftskunden/dkb_business, ob Sie den definierten Zielbranchen zur
Nutzung des „DKB-Business“ angehören.
2. Bitte vervollständigen Sie den DKB-Business-Antrag und unterzeichnen Sie diesen wie folgt:
--auf den Seiten 4, 7 und 8 alle Kontoinhaber, Vertretungsberechtigte und bei juristischen Personen (z. B. GmbH) die gesetzlichen
Vertreter
Hinweis: Geben Sie unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an, da ansonsten eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.
3. Bei juristischen Personen, Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ist es erforderlich, dem Antrag einen aktuellen Handelsoder Partnerschafts-Registerauszug beizufügen. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist eine Kopie des Gesellschaftsvertrages
einzureichen. Bei allen Gesellschaftsformen ist zusätzlich der „Erhebungsbogen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen & Personengesellschaften“, der diesem Antrag angehängt ist, vollständig ausgefüllt und unterschrieben beizulegen.
4. Informationen zum pushTAN- und chipTAN-Verfahren finden Sie unter www.DKB.de/tan-verfahren. Möchten Sie zur Nutzung des DKBOnlinebanking das Verfahren mit HBCI-Chipkarte nutzen, verwenden Sie den entsprechenden Antrag auf unserer Homepage unter
www.DKB.de/geschaeftskunden/antraege_aenderungen Sofern Sie Ihren Zahlungsverkehr über Electronic Banking (EBICS) abwickeln
wollen, wenden Sie sich bitte nach der Kontoeröffnung an Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Falls Sie Vollmachten für dieses Konto
vergeben möchten, nutzen Sie bitte das Formular „Vollmacht für Geschäftskunden“, welches Sie unter www.DKB.de/geschaeftskunden/
antraege_aenderungen auf unserer Homepage finden.
5. Für die Legitimation ist es erforderlich, dass der Kontoinhaber bzw. bei juristischen Personen und Personengesellschaften der gesetzliche/ gesellschaftsvertragliche Vertreter sowie sämtliche Zeichnungsberechtigte mit folgenden Unterlagen
R PostIdent-Coupon
R einen gültigen Personalausweis oder
R einen gültigen Reisepass inkl. einer Kopie der aktuellen Meldebescheinigung und ggf. Aufenthaltsgenehmigung
zur Identitätsfeststellung zu einer Postfiliale Ihrer Wahl gehen.
Die Identitätsbestätigung ist nur für Personen erforderlich, die noch keine Kunden der DKB AG sind.
6. Ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG führt die Identitätsbestätigung durch und kann auf Wunsch die Eröffnungsunterlagen an die
DKB AG weiterleiten. Die Kosten hierfür übernimmt die DKB AG für Sie. Ansonsten senden Sie die vollständigen Kontounterlagen an die
o. g. Anschrift.
Sobald wir Ihre eingereichten Unterlagen geprüft haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
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DKB-Business
bestehend aus
--Internet-Konto (nur zur geschäftlichen Nutzung),
--DKB-Onlinebanking,
--DKB-VISA-Business-Card, Girokarte,
--Business-Guthabenkonto (nicht für den laufenden Zahlungsverkehr)
e Kontoeröffnung
(für freiberuflich selbst­ständige
oder gewerbliche Tätigkeit)
e Einzelgirokonto
e Gemeinschaftsgirokonto
Konto-Nr.
IBAN
DE
BIC
BYLADEM 1001
(wird von der DKB AG ausgefüllt)
Kontoinhaber
e Frau
e Herr
e Firma
Name, Vorname(n)/ Firmenbezeichnung
Geschäftsadresse/ Kontaktdaten
abweichende Postanschrift
Straße, Hausnr.
Straße, Hausnr.
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Telefon-/ Fax-Nr.
E-Mail-Adresse
weitere Personen-/ Firmenangaben
Geburts-/ Gründungsdatum
Geburtsort/ -land
selbständig seit
Rechtsform
Handelsregisternummer
Amtsgericht
Beruf/ Wirtschaftszweig
Geschäftszweck*
* Bei Ärzten/ Zahnärzten bitte genaue Fachgruppenbezeichnung angeben.
e GmbH in Gründung
e notarieller beurkundeter Gesellschaftsvertrag vom
e Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
e Gesellschaftsvertrag vom
a)Kontoführung
In laufender Rechnung. Der Rechnungsabschluss erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderquartals.
b)Übermittlung der Kontoauszüge
e quartalsweise e monatlich
c)Rahmenvereinbarung für DKB-VISA-Business-Cards
Für den Fall, dass der/ die Kontoinhaber für sich, Verfügungsberechtigte oder Mitarbeiter seiner/ ihrer Firma DKB-VISA-Business-Cards
beantragt/ beantragen, wird diese Vereinbarung wirksam.
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Die DKB-VISA-Business-Card ist mit der kontaktlosen Bezahlfunktion NFC ausgestattet. Unsere Informationen unter www.DKB.de/
sicherheit oder im Internetbanking sind zu beachten.
Das Kartendesign wird im jeweiligen „Antrag DKB-VISA-Business-Card“ oder unter Punkt d) des DKB-Business-Antrags ausgewählt.
Die Auswahl erfolgt zwischen dem kostenfreien Standard-Design und der entgeltpflichtigen Picturecard.
Bei der Picturecard kann nur ein Bild pro Firma festgelegt werden. Der/ die Kontoinhaber stellt/ stellen ein Bild in einem Portal zur
Verfügung. Dieses Bild wird für alle zum Konto ausgestellten Picturecards verwendet.
Es können keine Metallic- und Sonderfarben abgebildet werden, daher können Farbabweichungen auftreten. Alle weiteren Informationen erhält/ erhalten der/ die Kontoinhaber in einem separaten Bestätigungsschreiben.
Das Entgelt für die erstmalige Ausgabe einer Picturecard beträgt einmalig EUR 20,00 pro Karte.
Der/ Die Kontoinhaber beantragt/ beantragen einen monatlichen Gesamtverfügungsrahmen in Höhe von
(mindestens die Summe der vergebenen Einzel-Kartenlimite).
EUR
Die DKB AG ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kontoinhabers vorzunehmen und behält sich eine Ablehnung des Kartenantrags
bei nicht ausreichender Bonität vor.
Für die Überlassung der DKB-VISA-Business-Card, den Einsatz der DKB-VISA-Business-Card im Ausland, den Fremdwährungseinsatz
sowie die sonstigen im Zusammenhang mit der Karte erbrachten Leistungen können Entgelte erhoben werden. Ob und in welcher
Höhe Entgelte erhoben werden, ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Geschäfts- und Firmenkunden der Deutsche
Kreditbank AG (DKB AG), das in den Geschäftsräumen der DKB AG aushängt und im Internet eingesehen werden kann.
Die monatlichen Umsatzaufstellungen und sonstige Korrespondenz sollen versandt werden an
e die Geschäftsadresse des/ der Kontoinhaber(s) (wie auf Seite 1 angegeben)
e die abweichende Postanschrift des/ der Kontoinhaber(s) (wie auf Seite 1 angegeben)
e die nachfolgende Versandadresse:
Ansprechpartner:
Die DKB AG ist berechtigt, die nach dieser Vereinbarung fälligen Rechnungsbeträge der monatlichen Umsatzaufstellung von diesem
Internet-Konto abzubuchen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Namen der Firma auf der DKB-VISA-Business-Card abzubilden.
e Der Name der Firma soll wie folgt auf der/ den DKB-VISA-Business-Card(s) stehen:

max. 19 Zeichen, inklusive Leerzeichen und Umlaute; Umlaute und Sonderzeichen wie ß und & sind auszuschreiben; umfasst der Name des
Karteninhabers mehr als 19 Zeichen, muss der Firmenname entfallen
d)Verfügungsberechtigung/ Vertretungsbefugnis
gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen:
Jeder Kontoinhaber haftet auch für solche Verbindlichkeiten, die durch Verfügung eines anderen Kontoinhabers über das Konto entstanden sind (auch geduldete Überziehungen). Die Verfügungsberechtigung bezieht sich auch auf die DKB-VISA-Business-Card-Konten, für
die das Girokonto als Abrechnungskonto gilt. Nach dem Tode eines Kontoinhabers kann/ können der/ die überlebende(n) Kontoinhaber
ohne Mitwirkung der Erben das DKB-Business auflösen, sofern es sich bei allen Kontoinhabern um natürliche Personen handelt.
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Bitte hier auch die Verfügungsmittel für den Kontoinhaber eintragen (sofern natürliche Person).
Nr. Grundlage der
Titel, Name, Vorname(n), Verfügung mittels
Verfügungsberechtigung Geburtsdatum
1
e Kontoinhaber
e gesetzliche/
gesellschaftsvertrag liche Regelung
e DKB-VISA-Business-Card1
Design: e Standard
e Picturecard
Einzel-Kartenlimit
e Girokarte2
e DKB-Onlinebanking3 inkl.
e pushTAN e chipTAN4
e SEPA-Lastschrift (Basis)5
e Auslandsüberweisung6
2
e Kontoinhaber
e gesetzliche/
gesellschaftsvertrag liche Regelung
□
e DKB-VISA-Business-Card1
Design: e Standard
e Picturecard
Einzel-Kartenlimit
e Girokarte2
e DKB-Onlinebanking3 inkl.
e pushTAN e chipTAN4
e SEPA-Lastschrift (Basis)5
e Auslandsüberweisung6
□
e DKB-VISA-Business-Card1
Design: e Standard
e Picturecard
Einzel-Kartenlimit
e Girokarte2
e DKB-Onlinebanking3 inkl.
e pushTAN e chipTAN4
e SEPA-Lastschrift (Basis)5
e Auslandsüberweisung6
3
4
e Kontoinhaber
e gesetzliche/
gesellschaftsvertrag liche Regelung
e Kontoinhaber
e gesetzliche/
gesellschaftsvertrag liche Regelung
e DKB-VISA-Business-Card1
Design: e Standard
e Picturecard
Einzel-Kartenlimit
e Girokarte2
e DKB-Onlinebanking3 inkl.
e pushTAN e chipTAN4
e SEPA-Lastschrift (Basis)5
e Auslandsüberweisung6
Zeichnungs- Unterschrift des
berechtigung7 Konto­inhabers/
Verfügungs­
berechtigten
7
7
7
7
nur möglich bei Zeichnungsberechtigung E- einzeln; Verfügungsberechtigte, auf dessen Namen eine Karte beantragt wurde - nachfolgend Karteninhaber genannt - und der Kontoinhaber haften als Gesamtschuldner. DKB-VISA-Business-Cards und PIN-Briefe (Geheimzahl) werden an die Privatanschrift des Karteninhabers zugestellt.
nur möglich bei Zeichnungsberechtigung E- einzeln
3
nur möglich bei Zeichnungsberechtigung E- einzeln; beinhaltet die Rechte „Auskunft“ und „Überweisung“; Mehrfachnennung möglich
4
Bei Auswahl der Option chipTAN muss zwangsläufig auch die Girokarte ausgewählt werden. Für das chipTAN-Verfahren benötigt der Nutzer zusätzlich einen TAN-Generator. Der
Erwerb des TAN-Generators ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
5
für die Einreichung von Lastschriften sind entsprechende weitere Vereinbarungen abzuschließen
6
Auslandsüberweisung = Überweisungen (Zahlungsausgänge) in Währungen eines Staates (z.B. US-Dollar) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Drittstaaten währungen) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)
7
Zeichnungsberechtigung: E- einzeln; A- gemeinsam mit einem anderen Zeichnungsberechtigten; B- nur gemeinsam mit einem A- Zeichnungsberechtigten
1
2
Der Kontoinhaber hat das Erlöschen oder die Änderung einer der DKB AG bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung der DKB AG
unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich mitzuteilen.
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e)Vereinbarung über die Nutzung des DKB-Onlinebanking
Zur Identifikation im Onlinebanking wird der Nutzer das PIN/TAN-Sicherungsverfahren einsetzen. Der Nutzer erhält für die Übermittlung
von Erklärungen oder Aufträgen im Rahmen dieses Verfahrens ein personalisiertes Sicherheitsmerkmal und ein Authentifizierungs­
instrument.
Sammelaufträge werden im Kontoauszug unter Beachtung des vom DKB-Onlinebanking-Nutzers mitgelieferten Batch-Booking-Kennzeichens ausgewiesen.
Für weitere Online-/ Electronic-Banking-Verfahren (z.B. mit HBCI-Chipkarte oder EBICS) ist eine separate Vereinbarung erforderlich.
Hinweis nach § 13 Telemediengesetz (TMG)
Alle im Rahmen des DKB-Onlinebanking vom Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten werden von der DKB AG zum Zwecke
der Begründung, der inhaltlichen Ausgestaltung sowie der Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer erhoben und verwendet.
Ebenfalls zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden diese Daten an das von der DKB AG beauftragte Rechenzentrum übermittelt.
Die Erhebung und Verwendung der Daten findet ausschließlich innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union statt.
f) SCHUFA-Auskunft und Übermittlung von Daten an die SCHUFA (gilt nur für natürliche Personen als Kontoinhaber und gesetzliche Vertreter)
Der/ Die Kontoinhaber willigt/ willigen ein, dass die DKB AG von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
Auskünfte einholt und dass die DKB AG Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung
übermittelt.
Unabhängig davon wird die DKB AG der SCHUFA auch Daten über ihre gegen den/ die Kontoinhaber bestehenden fälligen Forderungen
übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht wurde, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB AG oder Dritter erforderlich ist und
--die Forderung vollstreckbar ist oder der/ die Kontoinhaber die Forderung ausdrücklich anerkannt hat/ haben
--der/ die Kontoinhaber nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist/ sind
--die DKB AG den/ die Kontoinhaber rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung
nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und der/ die Kontoinhaber die Forderung nicht bestritten hat/ haben oder
--das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der DKB AG fristlos gekündigt
werden kann und die DKB AG den/ die Kontoinhaber über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird die DKB AG der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28
Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB AG oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der
Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreit/ befreien der/ die Kontoinhaber die DKB AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes
auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre
Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle
Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene
Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach
Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner
unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage
ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Der/ Die Kontoinhaber kann/ können Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln.
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g)Creditreform-Auskunft und Einwilligung zur Datenübermittlung an den Verband der Vereine Creditreform e.V.
Der/ Die Kontoinhaber willigt/ willigen ein, dass die DKB AG zum Zweck der Bonitätsprüfung von der nachfolgenden Auskunftei
Auskünfte einholt und dass die DKB AG Daten, wie Name, Adresse, Geburtsort und -datum bei Beantragung und im Rahmen dieser
Kontoverbindung übermittelt.
Die Adresse der Auskunftei lautet:
Verband der Vereine Creditreform e. V., Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss.
Insoweit befreit/ befreien der/ die Kontoinhaber die DKB AG vom Bankgeheimnis.
Die Auskunftei speichert und übermittelt Daten, um den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben. Bei dem Verband der Vereine Creditreform e.V. handelt es sich hierbei um Bonitätsinformationen. Die
Auskunftei stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung
im Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Der/ Die
Kontoinhaber kann/ können Auskunft bei der Auskunftei über die ihn/ sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
h)Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen
Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG, die Girokartenbedingungen, die
Kreditkartenbedingungen für DKB-VISA-Business-Card, die Bedingungen für DKB-Onlinebanking, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr sowie die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren, für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-FirmenLastschriftverfahren. All diese Bedingungen können in den Geschäftsräumen der DKB AG oder im Internet eingesehen werden. Auf
Wunsch erhält der Kunde ein Exemplar der Bedingungen.
i) Einwilligung zur Datenübermittlung an Vermittler
Für den Fall, dass die Geschäftsanbahnung mit der DKB AG über einen Vermittler erfolgt, willigt/ willigen der/ die Kontoinhaber ein,
dass die DKB AG die Vermittler über den aktuellen Bearbeitungsstand des beantragten DKB-Business, über die noch fehlenden
Unterlagen sowie über die Bewilligung informiert. Der/ die Kontoinhaber willigt/ willigen ferner ein, dass die DKB AG berechtigt ist,
die Vermittler zu Informations- und Abrechnungszwecken über ein Zustandekommen dieses DKB-Business unter Angabe seines/
ihrer Namen(s), seiner/ ihrer Adresse und des Datums der Eröffnung des Kontos zu informieren.
Insoweit befreit/ befreien der/ die Kontoinhaber die DKB AG vom Bankgeheimnis.
j) Erklärung nach den Geldwäschevorschriften
e Der/ Die Kontoinhaber erklärt/ erklären im Sinne des Geldwäschegesetzes, dass er/ sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse und
nicht auf fremde Veranlassung handelt/ handeln.
Sofern der/ die Kontoinhaber im Sinne des Geldwäschegesetzes nicht erklären kann/ können, im eigenen wirtschaftlichen Interesse und
nicht auf fremde Veranlassung zu handeln, wendet er sich/ wenden sie sich an seinen/ ihren Kundenbetreuer.
k)Werbewiderspruch
Der/ Die Kontoinhaber kann/ können jederzeit der Verwendung seiner/ ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.
Der/ Die Kontoinhaber kann/ können den Widerspruch sowohl per E-Mail an [email protected], als auch postalisch an DKB AG
Taubenstr. 7-9, 10117 Berlin richten. Hierfür entstehen lediglich die Übermittlungskosten nach Basistarif. Seitens der DKB AG werden
keine Kosten in Rechnung gestellt.
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Informationsbogen für Einleger
Einlagen bei der Deutschen Kreditbank AG
sind geschützt durch:
Sicherungsobergrenze:
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben
Kreditinstitut haben:
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer
oder mehreren anderen Personen haben:
Erstattungsfrist bei Ausfall eines
Kreditinstituts:
Währung der Erstattung:
Kontaktdaten:
Weitere Informationen:
Empfangsbestätigung durch den
Einleger:
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
(1)
100.000,00 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme
unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 EUR
Die Obergrenze von 100.000,00 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3)
20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016
Euro
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
Lennéstraße 11
10785 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030 8192 0
www.voeb-edoe.de
7
7
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Zusätzliche Informationen
(1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer
Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro erstattet.
(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von
dem Einlagen­ sicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass
bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00
Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet.
(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere
Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen
Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert.
Weitere Informationen sind erhältlich über www.voeb-edoe.de.
(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
Lennéstraße 11
10785 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030 8192 0.
Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem
1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt
aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind
erhältlich über www.voeb-edoe.de.
Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen
geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage
auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
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Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“ genannt) und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im
Folgenden „Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen. Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten.
Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate. Soweit der Einlagensicherungsfonds oder die
Entschädigungseinrichtung an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe Zug um Zug
auf den Einlagensicherungsfonds oder die Entschädigungseinrichtung über. Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder
der Entschädigungseinrichtung alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen.
Empfangsbestätigung durch den
Einleger:
7
7
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Die DKB AG bittet, die hier abgegebenen Handzeichen bei allen Unterschriften uns gegenüber genau beizubehalten. Auf Grund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten der Berechtigten von der DKB AG in einer Datei gespeichert. Etwaige früher erteilte Berechtigungen erlöschen hiermit.
Der/ Die Kontoinhaber bestätigt/ bestätigen, dass dieses Geschäftsgirokonto nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden wird.
Der/ Die Kontoinhaber verpflichtet/ verpflichten sich, die DKB AG unverzüglich zu informieren, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen
nach der Beantragung der Brief mit dem QR-Code für das pushTAN-Verfahren, die Briefe mit den Anmeldenamen und den persönlichen
Identifikationsnummern (PIN) für das pushTAN-Verfahren und das chipTAN-Verfahren, der Brief mit der Girokarte, der Brief mit der/ den
Kreditkarte(n), der Brief mit der PIN für die Girokarte oder der Brief mit der PIN für die Kreditkarte zugegangen sind.
7
7
Ort, Datum
Firma und Unterschrift(en) des/ der Kontoinhaber(s)/ des/ der gesetzlichen Vertreter(s), ggf. Firmenstempel
Haftungserklärung der Gesellschafter für eine GmbH in Gründung (GmbH i.G.)
Die Gesellschaft ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Der Antrag auf Eintragung ist/ wird gestellt. Sobald die Eintragung im Handelsregister vollzogen ist, wird/ werden der/ die Gesellschafter die DKB AG unverzüglich unterrichten und ihr einen Handelsregisterauszug
zukommen lassen. Die GmbH i. G. steht mit der DKB AG in Geschäftsverbindung. Für alle Ansprüche, die der DKB AG aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (insbesondere aus Kreditgewährung jeder Art) gegen die GmbH i. G. zustehen oder noch zustehen werden,
haftet/ haften der/ die Gesellschafter bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister gesamtschuldnerisch und unbeschränkt, d. h.
die DKB AG kann von jedem Gesellschafter die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Im Übrigen stellt/ stellen der/ die Gesellschafter die
DKB AG auch für die Zeit nach der Eintragung der GmbH in das Handelsregister von allen Ansprüchen frei, die von dritter Seite gegen die
DKB AG geltend gemacht werden, weil die DKB AG Verfügungen über Beträge zugelassen haben, die für die eingetragene GmbH bestimmt
sind.
Sollte ein Gesellschafter der GmbH vor deren Eintragung aus der Gesellschaft ausscheiden, so erlischt seine Haftung nicht für die Verpflichtungen, die der DKB AG gegenüber bis zum Zeitpunkt entstanden sind, in dem der DKB AG das Ausscheiden mitgeteilt wurde oder
in sonstiger Weise bekannt geworden ist.
7
7
Ort, Datum
Unterschrift(en) des/ der Gesellschafter der GmbH i.G.
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So funktioniert die Identitätsfeststellung
PostIdent-Coupon
Legitimieren und Unterlagen versenden
Gehen Sie mit den folgenden Unterlagen zu einer Filiale der Deutschen Post AG:
1
• dem unten anhängenden PostIdent-Coupon
• einem gültigen Personalausweis oder
• einem Reisepass und einem max. 12 Monate alten Nachweis Ihres Wohnsitzes
(Gas-, Wasser-, Stromrechnung, Kontoauszug der bisherigen Bank oder
Meldebescheinigung)
Prüfen und unterschreiben Sie in Gegenwart des Post-Mitarbeiters das PostIdent.
2
3
Ab geht die Post
Die Deutsche Post sendet Ihre kompletten Unterlagen gemeinsam mit dem
PostIdent kostenfrei an die DKB AG.
Bestätigung erhalten
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und wir der Eröffnung zustimmen,
senden wir Ihnen eine Bestätigung mit allen wichtigen Infos.
Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im
Postsache-Fensterbriefumschlag
oder im Kundenrückumschlag an
angegebene Anschrift schicken!
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen
Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis
oder Reisepass identifizieren.
Abrechnungsnummer
Deutsche Kreditbank AG
DKB Business
Postfach 11 02 41
10832 Berlin
5 1 0 0 6 8 5 8 2 3 3 7 6 8
Referenznummer
Achtung MaV!
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline
B U S I N E S S
„
Barcode einscannen
„
POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
„
Formular an Absender
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Vereinbarung zur Textform
(nur für Geschäfts- und Firmenkunden)
Ich/Wir (Name und Anschrift)
werde/werden Ihnen
Deutsche Kreditbank AG
Niederlassung
künftig in eiligen Fällen Aufträge nachstehender Art
Überweisungen
Sonstiges
(Hier ist der Auftrag genau zu bezeichnen!)
mittels
Telefax
E-Mail
E-Postbrief
für die Konten Nrn.:
oder
für alle Konten des folgenden Kunden:
zuleiten.
Derartige Aufträge erkenne ich/erkennen wir als für uns verbindlich an,
- wenn das jeweilige Ihnen zugegangene Telefax die Nennung unseres
Telefax-Anschlusses Nr.
bzw.
die folgende Telefax-Hauptanschluss Nr.
in Verbindung mit möglichen verschiedenen Durchwahlnummern
trägt und die abgebildeten Unterschriften dem Telefax-Erscheinungsbild nach den bei Ihnen hinterlegten
Unterschriften entsprechen,
- wenn die jeweilige Ihnen zugegangene E-Mail
unsere E-Mail-Adresse
bzw.
die folgende Domäne (Bsp.: [email protected]) unserer E-Mail-Adresse
............... beinhaltet.
- wenn der jeweilige Ihnen zugegangene E-Postbrief
unsere E-Post-Adresse
bzw.
die folgende Domäne (Bsp.: [email protected]) unserer E-Post-Adresse
............... beinhaltet.
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DKB.D-134/02.2016
Gleichwohl eingereichte Originalaufträge gelten als neuer Auftrag, es sei denn, dass wir auf dem Auftrag
deutlich erkennbar hervorgehoben haben, dass es sich um ein Auftragsdoppel handelt.
Diese Regelung gilt so lange, bis wir dieselbe ausdrücklich schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sollte diese Handhabung zu Nachteilen oder Schäden führen, insbesondere im Falle der Ausführung von gefälschten oder verfälschten Aufträgen und im Falle von Übermittlungsfehlern, verzichten wir hiermit
diesbezüglich auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Sie, es sei denn, dass Nachteile oder
Schäden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden auf Ihrer Seite - gleich ob es sich um ein
Verschulden einzelner Mitarbeiter, um ein Organisationsverschulden oder ein sonstiges Verschulden handelt
- zurückzuführen sind.
Ort, Datum
Kundenunterschrift(en)
Bearbeitungsmerkmale der Bank:
Legitimation geprüft bei Kontoeröffnung
Datum, Unterschrift Mitarbeiter
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DKB.D-134/02.2016
Hinweise zum Vollmachtsformular
für Geschäftskunden (Kontoinhaber und Bevollmächtigte)
So einfach funktioniert es:
1. Vollständigkeit und Unterschriften
R Bitte prüfen Sie, ob das Vollmachtsformular vollständig ist und alle Angaben korrekt sind.
Unterschreiben Sie (bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber) und der Bevollmächtigte an den
R markierten Stellen.
R Wenn Sie eine Depotvollmacht vergeben möchten, sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz zu-
sätzliche Angaben des Bevollmächtigten zu seinen bisherigen Kenntnissen und Anlageerfahrungen
notwendig. Hierzu lassen Sie bitte vom Bevollmächtigten den „WpHG-Bogen“ ausfüllen und unterschreiben.
2. Legitimation des Bevollmächtigten
R Ist der Bevollmächtigte noch kein Kunde der DKB AG, benötigen wir von ihm eine Legitimation. Hier-
zu legitimiert sich bitte der Bevollmächtigte mit dem ausgedruckten Postident-Coupon und seinem
Personalausweis oder Reisepass persönlich in einer Filiale der Deutschen Post AG.
R Hinweis: Bei Legitimation mit einem Reisepass benötigen wir vom Bevollmächtigten einen maximal
12 Monate alten Anschriftennachweis (Kopie seiner Meldebescheinigung, Strom-, Gas- oder Wasserrechnung).
3. Versand der Unterlagen
R Die Deutsche Post AG sendet nach erfolgreicher Legitimation das Postident, das ausgefüllte und
unterschriebene Vollmachtsformular ggf. inklusive WpHG-Bogen (siehe Punkt 1) im Original und
ggf. einen Anschriftennachweis des Bevollmächtigten (siehe Punkt 2) kostenfrei an:
Deutsche Kreditbank AG
DKB-Business
Postfach 11 02 41
10832 Berlin
Hinweise:
Informationen zum pushTAN- und chipTAN-Verfahren finden Sie unter www.DKB.de/TAN-Verfahren.
Falls mehreren Bevollmächtigten Vollmacht erteilt werden soll, ist für jeden Bevollmächtigten ein eigenes Vollmachtsformular zu verwenden.
Ein schriftlicher Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich.
So geht es weiter:
Die Vollmacht ist gültig, sobald die Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind und eine positive Prüfung erfolgt ist.
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Vollmacht
Personennummer:
für Geschäftskunden
(nur von der DKB AG auszufüllen)
Bitte ausfüllen und im Original an die DKB AG senden.
Angaben zum/ zu den Kontoinhaber(n)
Kontoinhaber
e Frau
e Herr e Firma
Name(n), Titel, Vorname(n)/
Firmenbezeichnung
Geburts-/ Gründungsdatum
Geburtsort/ -land
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Angaben zum Bevollmächtigten
e Frau
e Herr e Firma
Name, Titel, Vorname(n)/
Firmenbezeichnung
e Geschäftsanschrift (bei Firma)
abweichende Postanschrift
e Privatanschrift
Straße, Hausnummer
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Telefon-/ Fax-Nr.
E-Mail-Adresse
weitere Firmenangaben (falls Bevollmächtigter eine Firma ist)
Geburts-/ Gründungsdatum
Geburtsort/ -land
selbstständig seit
Staatsangehörigkeit
Handels-/
Partnerschaftsregister-Nr.
Rechtsform
Amtsgericht
Beruf/ Wirtschaftszweig/
Geschäftszweck
e Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
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e Gesellschaftsvertrag vom
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Art der Vollmacht
Ich/ Wir bevollmächtige(n) hiermit die vorstehende Person/ Firma, mich/ uns im Geschäftsverkehr mit der DKB AG zu vertreten.
Die Vollmacht:
e gilt für meine/ unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/ Depots.
e gilt lediglich für folgende(s) Konto(en)/ Depot(s)
DKB-Cash (inkl. DKB-Visa-
Card-Guthabenkonto) Nr.:
DKB-Business/ DKB-Konto Nr.:
Business-Guthabenkonto Nr.:
DKB-Broker/ DKB-Depot Nr.:
Ich (wir) erteile(n) hiermit folgende Vollmacht:
Bitte wählen Sie nur eine Vollmachtsart aus.
e Vollmacht für den Todesfall (Hinweis: Nur wählbar, wenn Allgemeine Vollmacht nicht angekreuzt ist!)
Ich/ wir erteile(n) für den Fall meines/ unseres Todes, der durch Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde nachzuweisen ist, der/ die als
Bevollmächtigte genannten Person(en), Vollmacht. Diese Vollmacht umfasst die Vertretung in allen Angelegenheiten, die aus meiner/
unserer Geschäftsverbindung mit der DKB AG resultieren. Der/ Die Bevollmächtigte(n) ist/ sind insbesondere berechtigt, über meine/
unsere Konten und Depots in jeder Weise zu verfügen. Die Vollmacht schließt auch das Recht ein, für mich/ uns Kontoauszüge,
Abrechnungen und sonstige Schriftstücke entgegenzunehmen und anzuerkennen. Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht gilt der DKB AG gegenüber, bis ihr ein schriftlicher Widerruf zugeht. Wird die Vollmacht von
einem von mehreren Erben widerrufen, so bringt der Widerruf die Vollmacht nur für den Widerrufenden mit der Folge zum Erlöschen,
dass der/ die Bevollmächtigte(n) aufgrund dieser Vollmacht nur gemeinschaftlich mit dem Widerrufenden verfügen kann/ können.
Die Erteilung einer Untervollmacht ist ausgeschlossen.
e Allgemeine Vollmacht (Hinweis: Vollmacht gilt bei natürlichen Personen über den Tod hinaus)
Ich/ Wir bevollmächtige(n) die als Bevollmächtigter genannte Person, in gleicher Weise wie jeder Konto-/ Depotinhaber über die Konten und Depots zu verfügen. Der/ Die Bevollmächtigte(n) ist/ sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die DKB AG ist berechtigt, die Einräumung der Kontovollmacht für die vom (Mit-)Kontoinhaber benannte Person abzulehnen, sofern die bei der SCHUFA
und den genannten Auskunfteien eingeholten Auskünfte die Bonität dieser Person in Frage stellen. Die Vollmacht erlischt mit Zugang
eines schriftlichen Widerrufs bei der DKB AG. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht eines Kontoinhabers zum
Erlöschen der Vollmacht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod eines/ aller Vollmachtgeber.
Für den Bevollmächtigten wird beantragt:
e Girokarte für Konto-Nr. auf den Namen des Bevollmächtigten
e DKB-VISA Card für Konto-Nr.
auf den Namen des Bevollmächtigten
Einzel-Kartenlimit
e DKB-VISA-Business-Card für Konto-Nr.
auf den Namen des Bevollmächtigten
Einzel-Kartenlimit
(nur bei DKB-Cash möglich)
Voraussetzung für die Vergabe von DKB-VISA-Business-Cards ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Sie bei Ihrem Kundenbetreuer anfordern können oder auf unserer Homepage www.DKB.de finden. Die DKB-VISA-Business-Card ist mit der kontaktlosen
Bezahlfunktion NFC ausgestattet. Unsere Informationen unter www.DKB.de/sicherheit oder im Internetbanking sind zu beachten.
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Design: e Standard - kostenfrei
e Picturecard - Das Entgelt für erstmalige Ausgabe einer Picturecard beträgt einmalig EUR 20,00 pro Karte.
(Hinweis: Bei der Picturecard kann nur ein Bild pro Firma festgelegt werden. Falls der/ die Kontoinhaber bereits ein Bild ausgewählt
haben, wird dieses für die Picturecard des Bevollmächtigten verwendet. Ansonsten stellt/ stellen der/ die Kontoinhaber ein Bild in
einem Portal zur Verfügung. Dieses Bild wird für alle künftigen Picturecards verwendet. Es können keine Metallic- und Sonderfarben
abgebildet werden, daher können Farbabweichungen auftreten. Alle weiteren Informationen erhält/ erhalten der/ die Kontoinhaber in
einem separaten Bestätigungsschreiben.)
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Namen der Firma auf der DKB-VISA-Business-Card abzubilden.
e Der Name der Firma soll wie folgt auf der/ den DKB-VISA-Business-Card(s) stehen:
max. 19 Zeichen, inklusive Leerzeichen und Umlaute; Umlaute und Sonderzeichen wie ß und & sind auszuschreiben; umfasst der Name des
Karteninhabers mehr als 19 Zeichen, muss der Firmenname entfallen
e Onlinebanking (Einzelberechtigung) für folgende
e Girokonten Nr.
Rechte: e nur Auskunft
e Auskunft, Überweisung (nur SEPA)
e Auskunft, Überweisung (SEPA und Ausland)
e Auskunft, Überweisung (nur SEPA), SEPA- Lastschrift
e Auskunft, Überweisung (SEPA und Ausland), SEPA-Lastschrift
Hinweis: Für die Einreichung von Lastschriften sind entsprechende weitere Vereinbarungen anzuschließen.
e Depots Nr.
Rechte: e nur Auskunft
e Auskunft, Verfügung
e sonstige Konten Nr.
Rechte: e nur Auskunft
(z. B. Darlehen, Festgelder, Termineinlagen)
Zur Identifikation im Onlinebanking wird der Bevollmächtigte das PIN/TAN-Sicherungsverfahren einsetzen. Der Bevollmächtigte bekommt
eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) ausgehändigt. Zusätzlich erhält er für die Übermittlung von Erklärungen oder Aufträgen im
Rahmen dieses Verfahrens ein personalisiertes Sicherheitsmerkmal und ein Authentifizierungsinstrument.
Bei Vollmachtsvergabe für DKB-Cash:
Der Bevollmächtigte erhält zur Identifikation im Onlinebanking den QR-Code für das pushTAN-Verfahren sowie einen Anmeldenamen und
eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Sofern eine Girokarte beantragt wurde oder sich bereits im Besitz des Bevollmächtigten
befindet, erhält der Bevollmächtigte zusätzlich einen Anmeldenamen und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) für das chipTANVerfahren.
Bei Vollmachtsvergabe für DKB-Business und andere Konten:
Für den Bevollmächtigten werden die nachfolgend aufgeführten Authentifizierungsinstrumente einschließlich der (Eröffnung-)PIN mit weiteren (Erst-)Zugangsdaten beantragt:
e das chipTAN-Verfahren – TAN werden mit einem separaten Gerät (TAN-Generator) erzeugt
e Girokarte (sofern nicht auf Seite 3 bereits beantragt)
e kontoungebundene Karte (sofern keine Girokarte beantragt wurde)
e keine Karte, genutzt wird die vorhandene Karte mit der Nummer
Für das ChipTAN-Verfahren benötigt der Nutzer zusätzlich einen TAN-Generator. Der Erwerb des TAN-Generators ist nicht Gegenstand
dieser Vereinbarung.
e das pushTAN-Verfahren – TAN werden mit einem dafür vorgesehenen Endgerät in einer passwort-geschützten und verschlüsselten
App erzeugt
SEPA-Sammelaufträge werden unter Beachtung des vom Bevollmächtigen mitgelieferten Batch-Booking-Kennzeichens ausgewiesen. Wird
kein Batch-Booking-Kennzeichen mitgeliefert, werden die Aufträge im Kontoauszug in einer Summe ausgewiesen, sofern uns nachstehend
keine andere Weisung erteilt wurde.
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e Abweichend von der vorstehenden Regelung sollen Aufträge als Einzelposten (split) ausgewiesen werden, sofern kein Batch-Booking Kennzeichen mit geliefert wird.
Hinweis: Über die Onlinebanking-Software kann das Batch-Booking-Kennzeichen (true: Einzelposten, false: eine Summe) direkt eingestellt werden.
Für weitere Online-/ Electronic-Banking-Verfahren (z. B. mit HBCI-Chipkarte oder EBICS) ist eine separate Vereinbarung erforderlich.
Hinweis nach § 13 Telemediengesetz (TMG)
Alle im Rahmen des DKB-Onlinebanking vom Bevollmächtigten angegebenen personenbezogenen Daten werden von der DKB AG zum
Zwecke der Begründung, der inhaltlichen Ausgestaltung sowie der Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Teilnehmer erhoben und
verwendet. Ebenfalls zum Zwecke der Vertragsdurchführung werden diese Daten an das von der DKB AG beauftragte Rechenzentrum
übermittelt. Die Erhebung und Verwendung der Daten findet ausschließlich innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union statt.
Versand der Karte(n), QR-Code (für pushTAN-Verfahren), Anmeldename (für pushTAN- und chipTAN-Verfahren, PIN-Brief(e)
(Geheimzahl)
e Zustellung an die Privatanschrift Bevollmächtigten
Versand der monatlichen Umsatzaufstellung der DKB-VISA-Business-Card
e Zustellung an die
e Privatanschrift e Geschäftsanschrift des Bevollmächtigten
e Zustellung an die
e Privatanschrift e Geschäftsanschrift des Kontoinhabers
e Zustellung an folgende Versandadresse:
Der Bevollmächtigte kann insbesondere:
--über jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisungsaufträge) verfügen und eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,
--in gleicher Weise wie jeder Konto-/ Depotinhaber über die Konten/ Depots verfügen,
--für den Kontoinhaber weitere Konten/ Depots/ DKB-VISA-Cards eröffnen, für die das o. g. Internet-Konto das Abrechnungskonto ist,
--An- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren und anderen börsenmäßigen Geschäften erteilen, entgegennehmen und anerkennen,
--Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier- und Depotaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen
und anerkennen,
--bei Depotvollmachten gilt die Vollmacht ebenfalls für das zugrunde gelegte Verrechnungskonto,
--sofern DKB-Onlinebanking beantragt wurde, Umsätze und Abrechnungen der DKB-VISA-Card des Kontoinhabers und Mitkontoinhabers
im DKB-Internet-Banking einsehen, sowie über entsprechende DKB-VISA-Card-Guthabenkonten, für die das Internet-Konto als Abrechnungskonto gilt, verfügen.
Diese Vollmacht berechtigt nicht:
--zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
--zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten
--zur Angabe eines neuen Auszahlungskontos
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Ort, Datum
Unterschrift(en) des/ der Konto-/ Depotinhaber
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG Bestandteil der gesamten Geschäftsverbindung sind. Ergänzend gelten die „Girokartenbedingungen“, „Kreditkartenbedingungen für MasterCard und Visa Karten“, „Kreditkartenbedingungen für DKB-VISA-Business-Card“, „Bedingungen für Onlinebanking“, „Sonderbedingungen DKB-Broker“, „Bedingungen für
Wertpapiergeschäfte“, die „Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung bei Wertpapiergeschäften“, „Sonderbedingungen DKB-BeraterDepot“, „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“, „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“.
Die Bedingungen stehen im Internet unter www.DKB.de/kundenservice/preise_bedingungen in der Form zur Verfügung, dass ein Download
und eine Speicherung und/ oder ein Ausdruck möglich sind bzw. können auch in den Geschäftsräumen der DKB AG eingesehen werden.
Schlusserklärung, Unterschrift
Ich willige ein, dass die DKB AG über mich - im gleichen Umfang wie mit dem Kontoinhaber bezüglich „SCHUFA-Auskünfte und Übermittlung von Daten an die SCHUFA“ im/ zum Kontovertrag vereinbart - bei der SCHUFA Holding AG, der InFoScore Consumer Data GmbH
und der INFORMA Unternehmensberatung GmbH Auskünfte einholt, dass die DKB AG Daten an die SCHUFA Holding AG, die InFoScore
Consumer Data GmbH, die INFORMA Unternehmensberatung GmbH und die Bayern Card-Service GmbH Daten übermittelt und dass der
DKB AG Daten von den vorgenannten Unternehmen übermittelt werden.
Insoweit befreie ich die DKB AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Ich verpflichte mich, die DKB AG unverzüglich zu informieren, wenn mir nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Beantragung der Brief mit
dem QR-Code für das pushTAN-Verfahren, die Briefe mit den Anmeldenamen und den persönlichen Identifikationsnummern (PIN) für das
pushTAN-Verfahren und das chipTAN-Verfahren, der Brief mit der Girokarte, der Brief mit der/ den Kreditkarte(n), der Brief mit der PIN für
die Girokarte oder der Brief mit der PIN für die Kreditkarte zugegangen ist.
Mit den mit der DKB-VISA-Card oder DKB-VISA-Business-Card getätigten Kartenumsätzen handle ich auf Veranlassung und im wirtschaftlichen Interesse des Vollmachtgebers.
Die DKB AG bittet, die hier abgegebenen Handzeichen bei allen Unterschriften uns gegenüber genau beizubehalten. Auf Grund gesetzlicher
Vorschriften werden die Daten der Berechtigten von der DKB AG in einer Datei gespeichert. Etwaige früher erteilte Berechtigungen erlöschen
hiermit.
Zusätzliche Erklärungen bei Bevollmächtigung für ein DKB-Broker-Depot:
e Ich bestätige, dass ich weder die US-Staatsbürgerschaft besitze noch in den USA steuerpflichtig bin.
e Ich bestätige, dass ich keinen Wohnsitz/ Nebenwohnsitz in den USA habe.
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Unterschrift des Bevollmächtigten
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So funktioniert die Identitätsfeststellung
PostIdent-Coupon
Legitimieren und Unterlagen versenden
Gehen Sie mit den folgenden Unterlagen zu einer Filiale der Deutschen Post AG:
1
• dem unten anhängenden PostIdent-Coupon
• einem gültigen Personalausweis oder
• einem Reisepass und einem max. 12 Monate alten Nachweis Ihres Wohnsitzes
(Gas-, Wasser-, Stromrechnung, Kontoauszug der bisherigen Bank oder
Meldebescheinigung)
Prüfen und unterschreiben Sie in Gegenwart des Post-Mitarbeiters das PostIdent.
2
3
Ab geht die Post
Die Deutsche Post sendet Ihre kompletten Unterlagen gemeinsam mit dem
PostIdent kostenfrei an die DKB AG.
Bestätigung erhalten
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und wir der Eröffnung zustimmen,
senden wir Ihnen eine Bestätigung mit allen wichtigen Infos.
Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im
Postsache-Fensterbriefumschlag
oder im Kundenrückumschlag an
angegebene Anschrift schicken!
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen
Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis
oder Reisepass identifizieren.
Abrechnungsnummer
Deutsche Kreditbank AG
DKB Business
Postfach 11 02 41
10832 Berlin
5 1 0 0 6 8 5 8 2 3 3 7 6 8
Referenznummer
Achtung MaV!
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline
B U S I N E S S
„
Barcode einscannen
„
POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
„
Formular an Absender
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Vereinbarung über den Einzug
von Forderungen durch
SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Deutsche Kreditbank AG
Taubenstraße 7 - 9
10117 Berlin
USt-ID-Nr.: DE137178746
Kontonummer
IBAN
zwischen
Anrede, Nachname, Vorname
Anschrift
Gläubiger-Identifikationsnummer:
– nachstehend „Zahlungsempfänger“ genannt – und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
Deutsche
Kreditbank
Deutsche Kreditbank
AGAG
Taubenstraße
- 9,
10117
Berlin
Taubenstraße 7 7
- 9,
10117
Berlin
– nachstehend „Institut“ genannt – wird folgende Vereinbarung getroffen:
1 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren – Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale
1.1 Eine SEPA-Basis-Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Kontos des Zahlers (nachstehend „Zahlungspflichtiger“ genannt) bei dessen Zahlungsdienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
1.2 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des European Payments
Council (EPC) in der jeweils gültigen Version.1
Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann ein Zahlungspflichtiger über seinen Zahlungsdienstleister an den Zahlungsempfänger
Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken.
Zu SEPA gehören die in der Anlage B genannten Staaten und Gebiete.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriften muss der Zahlungspflichtige vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen (siehe Nummer 5). Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang
aus, indem er über sein Institut dem Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen die Lastschriften vorlegt.
Der Zahlungspflichtige kann bei einer autorisierten Zahlung auf Grund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen
ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von seinem Zahlungsdienstleister die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages ohne Angabe von Gründen verlangen. Dies führt zu einer Rückgängigmachung der Vorbehaltsgutschrift auf dem Konto des
Zahlungsempfängers.
1
Das „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ kann auf der Webseite des European Payments Council unter www.europeanpaymentscouncil.eu eingesehen oder heruntergeladen
werden.
2 Inkassoabrede
Der Zahlungsempfänger ist berechtigt, fällige Forderungen, für deren Geltendmachung die Vorlage einer Urkunde nicht erforderlich ist,
durch Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich, Lastschriften nur dann
zum Einzug einzureichen, wenn ihm hierzu das schriftliche und vom Zahlungspflichtigen unterzeichnete SEPA-Lastschriftmandat gemäß
Nummer 5.1 vorliegt.
3 Entgelte und Auslagen
3.1 Für Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird folgendes Entgelt erhoben:
Das Institut berechnet die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Entgelte.
114 910.000 B D1 (Fassung Feb. 2015) - v2.3
© Deutscher Sparkassenverlag
manuell
Abweichend vom „Preis- und Leistungsverzeichnis“ werden die folgenden Entgelte berechnet:
3.2 Sofern es sich bei dem Zahlungsempfänger nicht um einen Verbraucher handelt, wird für jede nicht eingelöste bzw. wegen eines
Erstattungsverlangens des Zahlungspflichtigen zurückzubelastende SEPA-Basis-Lastschrift ein Entgelt von EUR sh. Preis-L.-Verz.
berechnet. § 675f Abs. 4 Satz 2 (Entgelte für die Erfüllung von Nebenpflichten) des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht. Nummer 15.2
gilt entsprechend.
3.3 Der Ersatz von Aufwendungen der Bank richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Kontonummer
3.4 Das Institut ist berechtigt, die ihm zustehenden Entgelte sowie anfallende Auslagen von dem gutzuschreibenden Lastschriftbetrag
abzuziehen.
4 Kundenkennungen
Für das Verfahren hat der Zahlungsempfänger
– die ihm von dem Institut erteilte IBAN2 – und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis 31. Januar 2016 zusätzlich den BIC3 – als seine
Kundenkennung sowie
– die ihm vom Zahlungspflichtigen mitgeteilte IBAN2 – und bei grenzüberschreitenden Zahlungen (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums4 bis 31. Januar 2016) zusätzlich den BIC3 des Zahlungsdienstleisters des Zahlungspflichtigen – als Kundenkennung des
Zahlungspflichtigen zu verwenden.
Das Institut ist berechtigt, den Einzug der SEPA-Basis-Lastschriften ausschließlich auf der Grundlage der ihm übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.
2
3
4
International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)
Business Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)
Für die Mitgliedstaaten siehe Anlage B
5 SEPA-Lastschriftmandat
5.1 Der Zahlungsempfänger muss vor Einreichung von SEPA-Basis-Lastschriften vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat
einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlungspflichtigen enthalten sein:
– Ermächtigung des Zahlungsempfängers durch den Zahlungspflichtigen, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPABasis-Lastschrift einzuziehen, und
– Weisung des Zahlungspflichtigen an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Zahlungsempfänger auf das Konto des Zahlungspflichtigen
gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.
Für ein SEPA-Lastschriftmandat muss der als Anlage A.1, A.2 bzw. A.3 beigefügte Autorisierungstext oder ein inhaltsgleicher Text in
einer Amtssprache der in Anlage B genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des EPC5 verwendet werden.
Neben dem Autorisierungstext muss das SEPA-Lastschriftmandat folgende Mindestangaben enthalten:
– Name des Zahlungsempfängers
– die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (diese wird für in Deutschland ansässige Zahlungsempfänger von der
Deutschen Bundesbank vergeben)6
– Name des Zahlungspflichtigen oder Bezeichnung gemäß Anlage C
– Kundenkennung (IBAN7 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen [innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums8 bis 31. Januar
2016] zusätzlich den BIC9 des Zahlungspflichtigen)
– Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen
– Datum des SEPA-Lastschriftmandats
– Zeichnung des Zahlungspflichtigen
Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz
– bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig,
– ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und
– kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahlungspflichtigen nachträglich bekannt gegeben werden.
Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
5
siehe hierzu unter: www.europeanpaymentscouncil.eu
siehe hierzu unter: http://glaeubiger-id.bundesbank.de
7 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)
8 Für die Mitgliedstaaten siehe Anlage B
9 Business Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)
6
5.2 Der Zahlungsempfänger kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen.
(1) Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
– Der Zahlungspflichtige hat dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger
ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
– Der Zahlungspflichtige und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass
– der Zahlungspflichtige mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf
sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen, und
– diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.
114 910.000 B D1 (Fassung Feb. 2015) - v2.3
(2) Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:
– Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
– Bezeichnung des Zahlungspflichtigen,
– Kundenkennung nach Nummer 4 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Zahlungspflichtigen.
Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.
(3) Vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug hat der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über den Wechsel vom Einzug per
Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten. Auf Nachfrage des Instituts hat der Zahlungsempfänger die Unterrichtung des Zahlungspflichtigen nach Satz 1 in geeigneter Weise nachzuweisen.
(4) Die erste SEPA-Basislastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, ist als Erstlastschrift zu kennzeichnen. Im Datensatz der eingereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift des Zahlungspflichtigen das Datum der Unterrichtung des Zahlungspflichtigen nach Absatz 3 anzugeben.
5.3 Auf Anforderung hat der Zahlungsempfänger dem Institut innerhalb von sieben Geschäftstagen das SEPA-Lastschriftmandat und
gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten SEPA-Basis-Lastschriften zur Verfügung zu stellen.
5.4 Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, das vom Zahlungspflichtigen erteilte SEPA-Lastschriftmandat – einschließlich erfolgter Änderungen – in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren. Das SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristet gültig, sofern seit dem
letzten Einzug nicht mehr als 36 Monate vergangen sind. Nach Erlöschen des SEPA-Lastschriftmandats ist dieses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Fälligkeitsdatum der letzten eingezogenen
SEPA-Basis-Lastschrift, aufzubewahren.
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Kontonummer
5.5 Widerruft ein Zahlungspflichtiger gegenüber dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat, darf der Zahlungsempfänger keine
weiteren SEPA-Basis-Lastschriften mehr auf Grundlage dieses SEPA-Lastschriftmandats einziehen.
5.6 Erhält der Zahlungsempfänger eine SEPA-Basis-Lastschrift mit dem Rückgabegrund „no valid mandate“ zurück, teilt der Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen damit dem Zahlungsempfänger mit, dass der Zahlungspflichtige das dem Zahlungsempfänger
erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat. Der Zahlungsempfänger darf dann keine weiteren SEPA-Basis- Lastschriften mehr auf
Grundlage dieses SEPA-Lastschriftmandats einziehen.
6 Ankündigung des Lastschrifteinzugs
Der Zahlungsempfänger hat dem Zahlungspflichtigen spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift den Lastschrifteinzug anzukündigen (z. B. im Rahmen der Rechnungsstellung); Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger
können auch eine andere Frist vereinbaren. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen bzw. feststehenden Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.
7 Einreichung der SEPA-Basis-Lastschriften
7.1 Das vom Zahlungspflichtigen erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basis-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag und der Fälligkeitstag der Lastschriftzahlung werden vom Zahlungsempfänger angegeben.
7.2 Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Beachtung der vereinbarten Einreichungsfristen an das Institut. Hierfür gelten die Bedingungen für die Datenfernübertragung und das Online-Banking. Die
SEPA-Basis-Lastschrift ist wie folgt zu kennzeichnen: „CORE“ bzw. „COR1“ im Element „Code“ der Elementgruppe „Local Instrument“.
Der Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen ist berechtigt, die SEPA-Basis-Lastschrift nach der Kennzeichnung zu bearbeiten.
7.3 Regelmäßig einzuziehende Kleinstbeträge sollten zu viertel- oder halbjährlichem Einzug zusammengezogen werden, so dass sich
nach Möglichkeit ein Einzugsbetrag von mindestens 5 Euro je SEPA-Basis-Lastschrift ergibt.
7.4 Der im Datensatz anzugebende Fälligkeitstag muss ein Geschäftstag des Instituts sein. Fällt der im Datensatz vom Zahlungsempfänger angegebene Fälligkeitstag auf keinen Geschäftstag des Instituts, so gilt der folgende Geschäftstag als Fälligkeitstag. Die Geschäftstage des Instituts ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
7.5 Reicht der Zahlungsempfänger zu einem SEPA-Lastschriftmandat in einem Zeitraum von 36 Monaten (gerechnet vom Fälligkeitsdatum der zuletzt vorgelegten SEPA-Basis-Lastschrift) keine SEPA-Basis-Lastschrift ein, hat er Lastschrifteinzüge auf Basis dieses Mandats zu unterlassen und ist verpflichtet, ein neues SEPA-Lastschriftmandat einzuholen, wenn er zukünftig SEPA-Basis-Lastschriften von
dem Zahlungspflichtigen einziehen möchte. Das Institut und der Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen sind nicht verpflichtet, die
Einhaltung der Maßnahmen in Satz 1 zu prüfen.
7.6 Das Institut wird die rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereichte SEPA-Basis-Lastschrift so an den Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen übermitteln, dass die Verrechnung an dem im Lastschriftdatensatz enthaltenen Fälligkeitstag ermöglicht wird.
8 Einreichungsfristen
Bei der Einreichung von SEPA-Basis-Lastschriften sind bestimmte Einreichungsfristen vor dem Fälligkeitstermin zwingend zu beachten.
Es wird Folgendes vereinbart:
Es gelten die im Preis- und Leistungsverzeichnis hinterlegten Einreichungsfristen.
Es gelten die folgenden Einreichungsfristen:
bei Erst- und Einmallastschriften im
„CORE“-Verfahren
frühestens
Kalendertage und
spätestens
Geschäftstage bis
bei Folgelastschriften
frühestens
Kalendertage und
spätestens
Geschäftstage bis
frühestens
Kalendertage und
spätestens
Geschäftstage bis
bei Lastschriften im
„COR1“-Verfahren
(Euro-ExpressLastschrift)
Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift10
Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift11
Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift12
Die Geschäftstage sind im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmt.
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12
mindestens 5 Geschäftstage + eigene Bearbeitungszeit vor Fälligkeit der Lastschrift
mindestens 2 Geschäftstage + eigene Bearbeitungszeit vor Fälligkeit der Lastschrift
mindestens 1 Geschäftstag + eigene Bearbeitungszeit vor Fälligkeit der Lastschrift
9 Lastschrifteinzug und Ausführung des Zahlungsvorgangs
9.1 Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union und in der Schweiz von
dem Institut an den Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen weitergeleitet werden.
9.2 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen leitet den von ihm dem Konto des Zahlungspflichtigen aufgrund der SEPA-BasisLastschrift belasteten Lastschriftbetrag dem Institut des Zahlungsempfängers zu.
9.3 Teileinlösungen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
9.4 Lastschrifteinzugsbeträge werden dem Konto des Zahlungsempfängers mit „Eingang vorbehalten“ (Vorbehaltsgutschrift) gutgeschrieben.
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Kontonummer
10 Limit
Das Lastschriftlimit
beträgt EUR
jeweils für einen Zeitraum von 10 Wochen.
ist in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
11 Rücklastschriften
11.1 Bei einer vom Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen nicht eingelösten oder wegen des Erstattungsverlangens des Zahlungspflichtigen zurückgegebenen SEPA-Basis-Lastschrift macht das Institut die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig
davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.
11.2 SEPA-Basis-Lastschriften, die zurückbelastet worden sind, dürfen nicht erneut zum Einzug eingereicht werden.
12 Unterrichtung
12.1 Das Institut unterrichtet den Zahlungsempfänger mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Lastschriftinkassoaufträgen
im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und Rücklastschriften auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg.
12.2 Abweichend von 12.1 wird mit Zahlungsempfängern, die keine Verbraucher sind, hinsichtlich der Häufigkeit und/oder der Form und/
oder des Verfahrens der Unterrichtung Folgendes vereinbart:
12.3 Ergänzend zu Nummer 12.2 werden bei Zahlungsempfängern, die keine Verbraucher sind, bei Sammelgutschriften von SEPABasis-Lastschrifteinzügen nicht die einzelnen Zahlungsvorgänge ausgewiesen, sondern nur der Gesamtbetrag der einzuziehenden
Forderungen.
13 Erstattungsansprüche des Zahlungsempfängers
13.1 Der Zahlungsempfänger hat das Institut unverzüglich nach Feststellung fehlerhaft ausgeführter SEPA-Basis-Lastschrifteinzüge zu
unterrichten.
13.2 Im Falle eines nicht erfolgten oder fehlerhaften Einzugs einer SEPA-Basis-Lastschrift kann der Zahlungsempfänger verlangen, dass
das Institut diese unverzüglich, gegebenenfalls erneut, an den Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen übermittelt.
13.3 Der Zahlungsempfänger kann über Nummer 13.2 hinaus von dem Institut die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit dem nicht erfolgten oder fehlerhaften Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift in Rechnung
gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden.
14 Schadensersatzansprüche des Zahlungsempfängers
14.1 Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines SEPA-Basis-Lastschriftinkassoauftrages kann der Zahlungsempfänger von
dem Institut den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn das Institut die Pflichtverletzung nicht zu
vertreten hat. Hat der Zahlungsempfänger durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt
sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang das Institut und der Zahlungsempfänger den Schaden zu tragen
haben.
14.2 Soweit es sich bei dem Zahlungsempfänger nicht um einen Verbraucher handelt, ist die Haftung des Instituts für Schäden der Höhe
nach auf den Lastschriftbetrag begrenzt. Soweit es sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens
12.500 Euro je Lastschrift begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Instituts und
für Gefahren, die das Institut besonders übernommen hat.
15 Haftungs- und Einwendungsausschluss
Ansprüche des Zahlungsempfängers nach den Nummern 13.2 und 13.3 sowie Einwendungen des Zahlungsempfängers gegen das Institut aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Inkassoaufträge sind ausgeschlossen, wenn der Zahlungsempfänger das Institut nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Buchung mit einem fehlerhaft ausgeführten Inkassovorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der
Frist beginnt nur, wenn das Institut den Zahlungsempfänger entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens
innerhalb eines Monats nach der Buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.
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16 Änderungen dieser Vereinbarung
16.1 Änderungen dieser Vereinbarung insbesondere der Entgelte gemäß Nummer 3 werden dem Zahlungsempfänger spätestens zwei
Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Zahlungsempfänger mit dem Institut im Rahmen der
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten
werden. Die Zustimmung des Zahlungsempfängers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn das Institut in seinem Angebot besonders
hinweisen.
Werden dem Zahlungsempfänger Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn das Institut in
seinem Angebot besonders hinweisen.
16.2 Bei Entgelten und deren Änderung bei Zahlungsempfängern, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in
Nummer 17 Absätze 2 bis 6 AGB der Bank.
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Kontonummer
17 Sonstiges
17.1 Gegenüber Zahlungsempfängern, die keine Verbraucher sind, gilt – soweit nicht anders vereinbart – abweichend von Nummer 26
Abs. 1 Satz 3 AGB der Bank eine Mindestkündigungsfrist des Instituts von zwei Wochen.
17.2 Für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Institut kann sich der Zahlungsempfänger an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“
näher bezeichneten Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden.
18 Datenschutz/Bankgeheimnis
Der Zahlungsempfänger ist damit einverstanden, dass das Institut seinen Namen und seine Anschrift an den Zahlungsdienstleister des
Zahlungspflichtigen weitergibt, sofern dieser gegenüber dem Institut geltend macht, dass bereicherungsrechtliche Ansprüche des Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger bestehen. In diesem Umfang befreit der Zahlungsempfänger das Institut auch vom
Bankgeheimnis.
19 Besondere Vereinbarungen
Firma und Unterschrift(en) des/der Zahlungsempfänger(s)
Ort, Datum
Anlage(n): A.1
A.2
B
C
Autorisierungstext des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen
Autorisierungstext des SEPA-Lastschriftmandats für eine einmalige Zahlung
Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete
Name des Zahlers gemäß Nummer 5.1
Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG:
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Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von)
oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung:
Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften: Thomas Tesch, S1115716
am: 29.07.2016
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Kontonummer
Anlage A.1:
Autorisierungstext für das SEPA-Lastschriftmandat (SEPA Direct Debit Mandate) des Zahlungsempfängers im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für wiederkehrende Zahlungen
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige (Wir ermächtigen)
(Name des Zahlungsempfängers), Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
(weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von
(Name des Zahlungsempfängers) auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis: Weitere Mandatsbestandteile entnehmen Sie bitte der Nummer 5.1
Anlage A.2:
Autorisierungstext für das SEPA-Lastschriftmandat (SEPA Direct Debit Mandate) des Zahlungsempfängers im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für eine einmalige Zahlung
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige (Wir ermächtigen)
(Name des Zahlungsempfängers), einmalig eine Zahlung von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein (unser) Kreditinstitut an, die von
(Name des Zahlungsempfängers) auf mein (unser) Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweis: Weitere Mandatsbestandteile entnehmen Sie bitte der Nummer 5.1
Anlage B:
Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete
1 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
1.2 Weitere Staaten
Island, Liechtenstein und Norwegen.
2 Sonstige Staaten und Gebiete
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Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon.
Anlage C:
Sofern ein Lastschriftmandat für eine SEPA-Basis-Lastschrift (Local Instrument = CORE oder COR1) am POS (Point Of Sale/Kartenterminal) aus Bankkartendaten generiert wird und soweit der Name des Zahlers nicht verfügbar ist, können zur Identifizierung des Zahlers
anstelle des Namens auch Daten der Karte wie folgt angegeben werden: Konstante/CDGM (Card Data Generated Mandate), gefolgt von
/Kartennummer, /Kartenfolgenummer und /Verfalldatum der Karte (4-stellig im Format JJMM). Soweit die Kartennummer nicht verfügbar
ist, ist die PAN zu verwenden. Um eine gleiche Feldlänge Kartennummer/PAN zu bewirken, ist die Kartennummer linksbündig mit Nullen
auf 19 Stellen aufzufüllen.
Diese Lastschriften sind im Datensatz mit dem Purpose Code "CGDD" (Card Generated Direct Debit) zu kennzeichnen.
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Erhebungsbogen
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen & Personengesellschaften
Kontoinhaber
Personennummer
Kontonummer/IBAN
Anschrift
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 3 Nr. 2 Geldwäschegesetz sind wir zur Erhebung bestimmter Angaben von juristischen Personen und
Personengesellschaften verpflichtet. Ferner sind wir nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 5 Geldwäschegesetz verpflichtet, die Namen der
wirtschaftlich Berechtigten zu erheben. Abgestellt wird hierbei auf die natürlichen Personen, welche im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 1 Geldwäschegesetz als wirtschaftlich Berechtigte aufgrund ihrer Eigentümerstellung oder einer faktischen Kontroll- bzw. Steuerungsmöglichkeit
zu betrachten sind.
Zur Erfüllung der oben genannten gesetzlichen Verpflichtungen bitten wir um Einreichung nachfolgend aufgeführter Unterlagen:




Aktueller Registerauszug (z. B. Handelsregister)
Aktueller Gesellschaftsvertrag/Satzung
Aktuelle Gesellschafterliste
Sonstige Dokumente (z. B. Organigramm, ausländische Gründungsdokumente etc.)
 Aktuelle Liste der Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter
Stellt eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) ein Mitglied des Vertretungsorgans des Unternehmens, so geben Sie uns bitte deren
Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung
an:
Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform der juristischen Person
Registergericht und Registernummer
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort, Land
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sind nicht zu ergänzen, sofern der Kontoinhaber:
 eine Gesellschaft ist, deren Anteile an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG notiert sind.
 eine juristische Person des öffentlichen Rechts/Behörde i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 4 GwG ist.
 eine Gesellschaft ist, deren alleiniger Gesellschafter eine juristische Person des öffentlichen Rechts/Behörde i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 4
GwG ist.
 eine Gesellschaft ist, bei der keine Beteiligung an oder Kontrolle über mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte durch eine
natürliche Person besteht (Bitte informieren Sie uns unverzüglich, sofern sich die Beteiligungsverhältnisse ändern).
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sind zu ergänzen, sobald eine natürliche Person:
 eine Beteiligung von mehr als 25% der Kapitalanteile hält.
 mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert.
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Angaben zu der/den natürlichen Personen:
1. wirtschaftlich Berechtigter aufgrund Eigentümer-/Kontrollstellung
Name
Geburtsdatum
Vornamen
Geburtsort/-land
Straße, Hausnummer
Staatsangehörigkeit*
PLZ, Ort
Beruf (sofern bekannt)*
Land
2. wirtschaftlich Berechtigter aufgrund Eigentümer-/Kontrollstellung
Name
Geburtsdatum
Vornamen
Geburtsort/-land
Straße, Hausnummer
Staatsangehörigkeit*
PLZ, Ort
Beruf (sofern bekannt)*
Land
3. wirtschaftlich Berechtigter aufgrund Eigentümer-/Kontrollstellung
Name
Geburtsdatum
Vornamen
Geburtsort/-land
Straße, Hausnummer
Staatsangehörigkeit*
PLZ, Ort
Beruf (sofern bekannt)*
Land
Achtung:
Ist eine juristische Person oder eine Personengesellschaft mit mehr als 25% als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt oder werden
mehr als 25% der Stimmrechte der Gesellschafteranteile des Unternehmens durch eine juristische Person oder Personengesellschaft kontrolliert (z. B. im Rahmen eines Stimmbindungsvertrages), so sind entsprechende Angaben zu derjenigen natürlichen Person zu machen,
die mehr als 50% der Anteile der oben genannten juristischen Person oder Personengesellschaft hält oder mittelbar kontrolliert. In diesem
Fall ist die Beteiligungsstruktur gesondert darzustellen.
Bei Konzernverflechtungen benötigen wir entsprechende Angaben für jedes der beteiligten Unternehmen, ggf. bitte mit Organigramm.
 Anlage ist beigefügt.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Änderungen in der Person des wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere der Gesellschafterstruktur)
nach § 4 Abs. 6 Geldwäschegesetz der DKB AG unverzüglich anzuzeigen habe/n.
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Ort, Datum
Unterschrift(en) Kontoinhaber, Stempel
Interner Bearbeitungsvermerk
 Angaben des wirtschaftlich Berechtigten anhand vorliegender Nachweise geprüft und hinterlegt.
Name/Personal-Nr.
Datum, Unterschrift
* freiwillige Angaben
DKB.0874/10.2015
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