Kleine Anfrage 5005

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/12606
02.08.2016
Kleine Anfrage 5005
der Abgeordneten Serap Güler und Peter Biesenbach CDU
Warum hat das nordrhein-westfälische Innenministerium die Kooperation mit DITIB bezüglich des Salafismus-Präventionsprogramms „Wegweiser“ in Köln beendet?
Wie der Kölner Stadt-Anzeiger am 28.07.2016 berichtete, soll das NRW-Innenministerium
seine Kooperation mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) in
Köln beendet haben. Ursprünglich sei eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Wegweiser“, eines Präventionsprogramms gegen gewaltbereiten Salafismus, geplant gewesen.
Ein Ministeriumssprecher wird dazu mit folgender Aussage zitiert: „Es war uns in einem inhaltlichen Punkt nicht möglich, eine Einigung zu erzielen.“ Um welchen Punkt es sich dabei genau
handelte, konnte die Zeitung nicht in Erfahrung bringen.
Noch im Januar 2016 hatte Innenminister Jäger auf Anfrage der CDU-Fraktion erklärt, dass
das sein Haus seit dem Beginn der Konzeptionsüberlegungen zu „Wegweiser“ im Austausch
mit dem Koordinierungsrat der Muslime (KRM) stehe, dem die vier größten islamischen Verbände in Deutschland angehören (DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat der Muslime). Zudem
sei der DITIB-Landesverband in Köln von allen dortigen Netzwerkpartnern als Träger ausgewählt worden, „um die Beratungsarbeit in der Stadt verantwortlich durchzuführen“, so Minister
Jäger damals (Drs. 16/10764 vom 18.01.2016, S. 4).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.
Welche Kooperation hat es bezogen auf das Projekt „Wegweiser“ in der Vergangenheit
zwischen der Landesregierung und DITIB gegeben?
2.
Inwieweit wird an anderen „Wegweiser“-Standorten mit DITIB zusammengearbeitet?
(Bitte für jeden der bisher eröffneten „Wegweiser“-Standorte getrennt darstellen.)
3.
Wie beurteilt die Landesregierung diese Zusammenarbeit jeweils? (Bitte für jeden der
bisher eröffneten „Wegweiser“-Standorte getrennt Stellung nehmen.)
Datum des Originals: 29.07.2016/Ausgegeben: 02.08.2016
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4.
Um welchen „inhaltlichen Punkt“, in dem das Ministerium für Inneres und Kommunales
nach der Aussage seines Sprechers im Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.07.2016 keine
Einigung mit DITIB erzielen konnte, handelt es sich konkret?
5.
Wann wird „Wegweiser“ auch in Köln arbeitsfähig sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Köln auf S. 4 der Veröffentlichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Fragen und Antworten zum Präventionsprogramm Wegweiser“ bereits seit
März 2016 als offizieller Wegweiser-Standort aufgeführt wird (die Veröffentlichung ist
unter http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Verfassungsschutz/Dokumente/160311_FAQ_Wegweiser.pdf online abrufbar)?
Serap Güler
Peter Biesenbach
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