LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12606 02.08.2016 Kleine Anfrage 5005 der Abgeordneten Serap Güler und Peter Biesenbach CDU Warum hat das nordrhein-westfälische Innenministerium die Kooperation mit DITIB bezüglich des Salafismus-Präventionsprogramms „Wegweiser“ in Köln beendet? Wie der Kölner Stadt-Anzeiger am 28.07.2016 berichtete, soll das NRW-Innenministerium seine Kooperation mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) in Köln beendet haben. Ursprünglich sei eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Wegweiser“, eines Präventionsprogramms gegen gewaltbereiten Salafismus, geplant gewesen. Ein Ministeriumssprecher wird dazu mit folgender Aussage zitiert: „Es war uns in einem inhaltlichen Punkt nicht möglich, eine Einigung zu erzielen.“ Um welchen Punkt es sich dabei genau handelte, konnte die Zeitung nicht in Erfahrung bringen. Noch im Januar 2016 hatte Innenminister Jäger auf Anfrage der CDU-Fraktion erklärt, dass das sein Haus seit dem Beginn der Konzeptionsüberlegungen zu „Wegweiser“ im Austausch mit dem Koordinierungsrat der Muslime (KRM) stehe, dem die vier größten islamischen Verbände in Deutschland angehören (DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat der Muslime). Zudem sei der DITIB-Landesverband in Köln von allen dortigen Netzwerkpartnern als Träger ausgewählt worden, „um die Beratungsarbeit in der Stadt verantwortlich durchzuführen“, so Minister Jäger damals (Drs. 16/10764 vom 18.01.2016, S. 4). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Kooperation hat es bezogen auf das Projekt „Wegweiser“ in der Vergangenheit zwischen der Landesregierung und DITIB gegeben? 2. Inwieweit wird an anderen „Wegweiser“-Standorten mit DITIB zusammengearbeitet? (Bitte für jeden der bisher eröffneten „Wegweiser“-Standorte getrennt darstellen.) 3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Zusammenarbeit jeweils? (Bitte für jeden der bisher eröffneten „Wegweiser“-Standorte getrennt Stellung nehmen.) Datum des Originals: 29.07.2016/Ausgegeben: 02.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12606 4. Um welchen „inhaltlichen Punkt“, in dem das Ministerium für Inneres und Kommunales nach der Aussage seines Sprechers im Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.07.2016 keine Einigung mit DITIB erzielen konnte, handelt es sich konkret? 5. Wann wird „Wegweiser“ auch in Köln arbeitsfähig sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Köln auf S. 4 der Veröffentlichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Fragen und Antworten zum Präventionsprogramm Wegweiser“ bereits seit März 2016 als offizieller Wegweiser-Standort aufgeführt wird (die Veröffentlichung ist unter http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Verfassungsschutz/Dokumente/160311_FAQ_Wegweiser.pdf online abrufbar)? Serap Güler Peter Biesenbach 2
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