Anmeldeformular Studiengang Betriebsökonomie

Posteingang am:
Anmeldeformular
Studiengang Betriebsökonomie FLEX 2017
Beginn im 4. Semester
Mit Vertiefung in Banking and Finance
Anmeldeschluss: 31. Dezember 2016
Für eine korrekte Anmeldung benötigen wir ALLE Seiten ausgefüllt.
- Lesen Sie das Anmeldeformular genau durch, und füllen Sie dieses vollständig am PC aus (bitte senden Sie uns keine
handschriftlich ausgefüllten Anmeldeformulare).
- Überprüfen Sie Ihre Angaben, erstellen Sie eine Kopie für sich und senden Sie uns Ihre unterzeichnete Anmeldung zusammen mit
den benötigten Unterlagen zu.
1. Personalien (Bitte alle Angaben ausfüllen)
Name/Vorname (Nachname bitte in GROSSBUCHSTABEN)
Geschlecht
w
m
Geburtsdatum
Matrikelnummer (wenn vorhanden)
1
Strasse/Nr.
2
PLZ/Wohnort
Wohnkanton
Bürgerort / Kanton
Telefon P
Mobile
E-Mail
Nationalität
Muttersprache
Zivilstand
Soz.vers.Nr. (neue AHV-Nr.)
Geburtsort
Geburtsland für Nicht-Schweizer/innen
756.____.____.__
Zivilrechtlicher Wohnort beim Erwerb des Studienberechtigungsausweises (Maturitäts- oder Berufsmaturazeugnis)
(Wo haben Sie bei Abschluss dieses Zeugnisses gewohnt?)
Rechnungsadresse
PLZ/Wohnort
(falls Ihr Arbeitgeber die Semestergebühren übernimmt, bitte Adresse hier angeben)
Wichtig: Waren Sie bereits einmal an einer Schweizer Hochschule immatrikuliert, reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) Ihrer
Exmatrikulation(en) von der/den Vorgängerhochschule(n) ein. Von Fachhochschulen benötigen wir zusätzlich die Abrechnungsblätter mit der
Anzahl bereits an Bund- und Vereinbarungskanton abgerechneten ECTS-Credits.
Für Fragen zu den genannten Unterlagen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an folgenden Kontakt: [email protected].
Angabe der (Fach)hochschule(n) an der/denen Sie vor dem möglichen Studienbeginn an der ZHAW immatrikuliert
3
waren/sind):
1
Jede Person erhält bei der ersten Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule (FH, Uni/ETH) eine Matrikelnummer in Form einer
gelben Klebeetikette. Diese Etikette wird bei der Immatrikulation auf das Original des Studienberechtigungsausweises geklebt (i.d.R. in
das Zeugnis der Berufsmaturität, gymnasialen Maturität oder einem anderen Dokument, das zur Immatrikulation berechtigte).
2
Momentan aktueller Kanton in dem Sie wohnen.
3
Falls Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt an einer Schweizer Hochschule eingeschrieben waren und das Studium abgeschlossen,
unterbrochen oder abgebrochen haben.
1
2. Ausbildung und Abschluss
Bitte zutreffenden Abschluss (z.B. Berufsmaturität, lehrbegleitend, kaufmännisch) ankreuzen, Abschlussdatum und besuchte
Schule (z.B. KV Zürich) angeben
Berufsmaturität
Art:
lehrbegleitend/inkl. Praktikum
Richtung:
nach Lehrabschluss
kaufmännisch
gestalterisch
gesundheitlich
Typ Wirtschaft
technisch
Typ Dienstleistung
Maturitätsprüfung
Typus/Profil:
Fachmittelschule
Diplommittelschule
Andere Schule (Name der Schule unten angeben)
Fachhochschule
Universitäre Hochschule
Besuchte Schule:
Abschlussdatum:
Ausländisches Diplom
Bitte beachten Sie das Merkblatt „Ausländische Diplome und Aufenthaltsbewilligung“ auf
unserer Homepage.
3. Berufslehre
Berufsbezeichnung:
Name der Lehrfirma:
Anz. Jahre:
Fähigkeitszeugnis:
Ja
Nein
Datum Lehrabschluss:
4. 12-monatige Berufspraxis nach Abschluss der Sekundarstufe II, falls keine
kaufmännische Berufsmatura vorliegt (mind. 12 Monate à 100 %)
Name der Firma, Ort:
von/bis:
Beschäftigt als:
Anzahl Monate:
Name der Firma, Ort:
von/bis:
Beschäftigt als:
Anzahl Monate:
5. Dispensationen / Übernahme von Studierendenleistungen
Wenn Sie sich von Modulen dispensieren lassen möchten, reichen Sie bitte die Antragsformulare inkl.
Modulbeschreibungen und Notenausweise bis spätestens 31. Dezember 2016 beim Student Services BSc ein.
Dispensationsanträge müssen auch dann fristgerecht eingereicht werden, wenn noch nicht alle erforderlichen
Nachweise (z.B. Notenausweise) vorgelegt werden können.
Falls Sie sich von Modulen im Hauptstudium dispensieren lassen möchten, melden Sie sich bitte bei
[email protected]. Wir stellen Ihnen dann das entsprechende Antragsformular zu.
Zu spät eingereichte Dispensationsanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
 Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet abschliessend die Studiengangleitung.
2
6. Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden, zutreffende Angaben ankreuzen
Studienberechtigungsausweis
Berufsmaturitätszeugnis alle Seiten inkl. Notenausweis (Kopie)
Maturitätsausweis alle Seiten inkl. Notenausweis (Kopie)
Nachweis des bestandenen Assessments im gleichen Studiengang mit mind. 60 ECTS
(Kopie)
anderer Ausweis alle Seiten inkl. Notenausweis (Kopie)
Art des Ausweises:
Ausweis
Fotokopie der bei Studienbeginn gültigen Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) oder
Fotokopie des bei Studienbeginn gültigen Reisepasses oder
Fotokopie des bei Studienbeginn gültigen Ausländerausweises (Aufenthaltsbewilligung)
zwingend für KandidatInnen mit ausländischem Pass mit Wohnsitz in der Schweiz
Bestätigung Berufspraxis inkl. Tätigkeitsbeschrieb über Anstellung im kaufmännischen
Bereich, nach Abschluss der Sekundarstufe II (mind. 12 Monate à 100 %)
gilt nur für KandidatInnen OHNE kaufmännische Berufsmaturität (Typ Wirtschaft oder
Dienstleistung)
Exmatrikulationsbestätigung mit bereits erworbenen und verrechneten ECTS- Credits
(falls schon einmal an einer Hochschule immatrikuliert).
Aufnahme mit ausländischen Diplomen
(siehe Merkblatt „Ausländische Diplome und Aufenthaltsbewilligung“)
Sprachzertifikat Mit einem anderen Studienberechtigungsausweis als (Berufs-)Maturität muss
allenfalls eines der folgenden Sprachdiplome vorgewiesen werden:
- TOEFL (internet-based 54-55 Punkte).
- Cambridge First Certificate in English (FCE/BEC Vantage) Grade B oder Grade C.
- Bulats Cambridge Level B2, organisiert durch ein offizielles Bulats-Zentrum
Dispensationen / Übernahme von Studierendenleistungen
Reichen Sie die Antragsformulare inkl. Modulbeschreibungen und Notenausweise
bis spätestens 31. Dezember 2016 beim Student Service BSc ein.
(Anträge unter https://www.zhaw.ch/de/sml/studium/bachelor/anmeldung/)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected]
Bemerkungen
3
Wird nachgereicht bis
31. Dezember 2016
7. Allgemeine Bedingungen
Abtretung von Rechten: Die Studierenden treten die im Rahmen der Ausbildung an der ZHAW entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte
vollumfänglich und entschädigungslos an die ZHAW ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von
den Studierenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst
insbesondere das ausschliessliche Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-,
Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös von der ZHAW ausschliesslich für
schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser
Abtretung in keiner Weise berührt.
Weitere rechtliche Hinweise: Das von der ZHAW zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Jede
Weiterverwendung, insbesondere das Kopieren von Unterrichtsmaterial für eine Verwendung ausserhalb des engen schulischen Bereichs, ist
untersagt. Im Eigentum der ZHAW stehende oder von ihr in Lizenz erworbene Software darf von den Studierenden nur für schulische Zwecke
genutzt werden. Den Studierenden ist insbesondere untersagt, die Software und das ZHAW-Logo ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung
durch die ZHAW zu kopieren oder Dritten zu überlassen oder sonst wie zugänglich zu machen. Jegliche Verwendung der ZHAW-Infrastruktur für
rechtswidrige Tätigkeiten, insbesondere der Missbrauch der EDV-Anlagen ist strikte untersagt. Studierende, welche diesen Bestimmungen
zuwiderhandeln, werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht und können ohne Rückerstattung der Studiengebühren von der Schule
gewiesen werden.
Durchführung der FLEX-Variante: Sie melden sich mit diesem Formular für den Studiengang an. Wir behalten uns vor, bei ungenügenden
Anmeldezahlen die FLEX-Variante nicht durchzuführen.
Gebühren: Die Studiengebühren an der ZHAW werden aufgrund der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule
erhoben. Weitere studiengangsspezifische Beiträge werden von den Departementen festgelegt.
Gebühr für die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren: Die Bezahlung der Gebühr für die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren
(CHF 100) muss vor der Immatrikulation erfolgen. Sie ist auch fällig bei Abmeldung vor Studienbeginn oder wenn die Zulassung nicht erfolgen
kann.
Abmeldung vor Studienbeginn: Vor Studienbeginn kann eine Abmeldung durch schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle des
Studiengangs erfolgen. Diese muss für den Studienbeginn im Herbstsemester (HS) bis spätestens Ende Kalenderwoche (KW) 33, im
Frühlingssemester (FS) bis spätestens Ende KW 03 erfolgen. Bei Abmeldung nach KW 33 (HS) bzw. KW 03 (FS) werden die Studiengebühr
und die Mitgliederbeiträge für das erste Studiensemester erhoben. Pflichtmoduleinschreibungen vom ersten Semester werden bewertet und
gelten als Versuche.
8. Bestätigung
Der/die Unterzeichnende ist damit einverstanden, dass die ZHAW Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, ev. Tel. Nr.) sowie
Angaben zur Studienrichtung an Dritte (z.B. Absolvententag ZHAW oder Veranstalter von Sprungbrett-Events, welche beide Börsen zur
Vermittlung von Kontakten mit potentiellen Arbeitgebern organisieren, Studierendenverband VSZHAW oder Alumni-Verbände)
weitergibt. Weiter ist der/die Unterzeichnende damit einverstanden, dass die ZHAW die Kontaktdaten für ZHAW-Versände nach
Studienende benutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, die keinerlei Verbindung zur ZHAW, zum Studium oder zu den
Weiterbildungsangeboten der ZHAW haben.
Sollten Sie nicht mit der Weitergabe der Daten an Dritte und/oder der Verwendung für Versände nach Studienende einverstanden sein, streichen Sie bitte diesen Kasten. Die zwingend zu leistende Unterschrift schliesst diese Angabe damit nicht ein.
Der/die Unterzeichnende bestätigt, dieses Anmeldeformular wahrheitsgemäss ausgefüllt und die darin
enthaltenen Bestimmungen zur Kenntnis genommen sowie die verlangten Unterlagen beigelegt zu haben.
Durch die Unterschrift bestätigt der/die Unterzeichnende, dass für sie/ihn bisher kein Ausschluss an einer andern
Fachhochschule für den gleichen Studiengang erfolgt ist, für den er/sie sich mit diesem Formular angemeldet hat.
Ort und Datum:_______________________________ Unterschrift:_________________________________
Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (inkl. Beilagen) bis spätestens 31. Dezember 2016 an:
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
School of Management and Law
Student Services BSc
Postfach
8401 Winterthur
4