Posteingang am: Anmeldeformular Studiengang Betriebsökonomie FLEX 2017 Beginn im 4. Semester Mit Vertiefung in Banking and Finance Anmeldeschluss: 31. Dezember 2016 Für eine korrekte Anmeldung benötigen wir ALLE Seiten ausgefüllt. - Lesen Sie das Anmeldeformular genau durch, und füllen Sie dieses vollständig am PC aus (bitte senden Sie uns keine handschriftlich ausgefüllten Anmeldeformulare). - Überprüfen Sie Ihre Angaben, erstellen Sie eine Kopie für sich und senden Sie uns Ihre unterzeichnete Anmeldung zusammen mit den benötigten Unterlagen zu. 1. Personalien (Bitte alle Angaben ausfüllen) Name/Vorname (Nachname bitte in GROSSBUCHSTABEN) Geschlecht w m Geburtsdatum Matrikelnummer (wenn vorhanden) 1 Strasse/Nr. 2 PLZ/Wohnort Wohnkanton Bürgerort / Kanton Telefon P Mobile E-Mail Nationalität Muttersprache Zivilstand Soz.vers.Nr. (neue AHV-Nr.) Geburtsort Geburtsland für Nicht-Schweizer/innen 756.____.____.__ Zivilrechtlicher Wohnort beim Erwerb des Studienberechtigungsausweises (Maturitäts- oder Berufsmaturazeugnis) (Wo haben Sie bei Abschluss dieses Zeugnisses gewohnt?) Rechnungsadresse PLZ/Wohnort (falls Ihr Arbeitgeber die Semestergebühren übernimmt, bitte Adresse hier angeben) Wichtig: Waren Sie bereits einmal an einer Schweizer Hochschule immatrikuliert, reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) Ihrer Exmatrikulation(en) von der/den Vorgängerhochschule(n) ein. Von Fachhochschulen benötigen wir zusätzlich die Abrechnungsblätter mit der Anzahl bereits an Bund- und Vereinbarungskanton abgerechneten ECTS-Credits. Für Fragen zu den genannten Unterlagen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an folgenden Kontakt: [email protected]. Angabe der (Fach)hochschule(n) an der/denen Sie vor dem möglichen Studienbeginn an der ZHAW immatrikuliert 3 waren/sind): 1 Jede Person erhält bei der ersten Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule (FH, Uni/ETH) eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese Etikette wird bei der Immatrikulation auf das Original des Studienberechtigungsausweises geklebt (i.d.R. in das Zeugnis der Berufsmaturität, gymnasialen Maturität oder einem anderen Dokument, das zur Immatrikulation berechtigte). 2 Momentan aktueller Kanton in dem Sie wohnen. 3 Falls Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt an einer Schweizer Hochschule eingeschrieben waren und das Studium abgeschlossen, unterbrochen oder abgebrochen haben. 1 2. Ausbildung und Abschluss Bitte zutreffenden Abschluss (z.B. Berufsmaturität, lehrbegleitend, kaufmännisch) ankreuzen, Abschlussdatum und besuchte Schule (z.B. KV Zürich) angeben Berufsmaturität Art: lehrbegleitend/inkl. Praktikum Richtung: nach Lehrabschluss kaufmännisch gestalterisch gesundheitlich Typ Wirtschaft technisch Typ Dienstleistung Maturitätsprüfung Typus/Profil: Fachmittelschule Diplommittelschule Andere Schule (Name der Schule unten angeben) Fachhochschule Universitäre Hochschule Besuchte Schule: Abschlussdatum: Ausländisches Diplom Bitte beachten Sie das Merkblatt „Ausländische Diplome und Aufenthaltsbewilligung“ auf unserer Homepage. 3. Berufslehre Berufsbezeichnung: Name der Lehrfirma: Anz. Jahre: Fähigkeitszeugnis: Ja Nein Datum Lehrabschluss: 4. 12-monatige Berufspraxis nach Abschluss der Sekundarstufe II, falls keine kaufmännische Berufsmatura vorliegt (mind. 12 Monate à 100 %) Name der Firma, Ort: von/bis: Beschäftigt als: Anzahl Monate: Name der Firma, Ort: von/bis: Beschäftigt als: Anzahl Monate: 5. Dispensationen / Übernahme von Studierendenleistungen Wenn Sie sich von Modulen dispensieren lassen möchten, reichen Sie bitte die Antragsformulare inkl. Modulbeschreibungen und Notenausweise bis spätestens 31. Dezember 2016 beim Student Services BSc ein. Dispensationsanträge müssen auch dann fristgerecht eingereicht werden, wenn noch nicht alle erforderlichen Nachweise (z.B. Notenausweise) vorgelegt werden können. Falls Sie sich von Modulen im Hauptstudium dispensieren lassen möchten, melden Sie sich bitte bei [email protected]. Wir stellen Ihnen dann das entsprechende Antragsformular zu. Zu spät eingereichte Dispensationsanträge werden nicht mehr berücksichtigt. Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet abschliessend die Studiengangleitung. 2 6. Unterlagen Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden, zutreffende Angaben ankreuzen Studienberechtigungsausweis Berufsmaturitätszeugnis alle Seiten inkl. Notenausweis (Kopie) Maturitätsausweis alle Seiten inkl. Notenausweis (Kopie) Nachweis des bestandenen Assessments im gleichen Studiengang mit mind. 60 ECTS (Kopie) anderer Ausweis alle Seiten inkl. Notenausweis (Kopie) Art des Ausweises: Ausweis Fotokopie der bei Studienbeginn gültigen Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) oder Fotokopie des bei Studienbeginn gültigen Reisepasses oder Fotokopie des bei Studienbeginn gültigen Ausländerausweises (Aufenthaltsbewilligung) zwingend für KandidatInnen mit ausländischem Pass mit Wohnsitz in der Schweiz Bestätigung Berufspraxis inkl. Tätigkeitsbeschrieb über Anstellung im kaufmännischen Bereich, nach Abschluss der Sekundarstufe II (mind. 12 Monate à 100 %) gilt nur für KandidatInnen OHNE kaufmännische Berufsmaturität (Typ Wirtschaft oder Dienstleistung) Exmatrikulationsbestätigung mit bereits erworbenen und verrechneten ECTS- Credits (falls schon einmal an einer Hochschule immatrikuliert). Aufnahme mit ausländischen Diplomen (siehe Merkblatt „Ausländische Diplome und Aufenthaltsbewilligung“) Sprachzertifikat Mit einem anderen Studienberechtigungsausweis als (Berufs-)Maturität muss allenfalls eines der folgenden Sprachdiplome vorgewiesen werden: - TOEFL (internet-based 54-55 Punkte). - Cambridge First Certificate in English (FCE/BEC Vantage) Grade B oder Grade C. - Bulats Cambridge Level B2, organisiert durch ein offizielles Bulats-Zentrum Dispensationen / Übernahme von Studierendenleistungen Reichen Sie die Antragsformulare inkl. Modulbeschreibungen und Notenausweise bis spätestens 31. Dezember 2016 beim Student Service BSc ein. (Anträge unter https://www.zhaw.ch/de/sml/studium/bachelor/anmeldung/) Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected] Bemerkungen 3 Wird nachgereicht bis 31. Dezember 2016 7. Allgemeine Bedingungen Abtretung von Rechten: Die Studierenden treten die im Rahmen der Ausbildung an der ZHAW entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte vollumfänglich und entschädigungslos an die ZHAW ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von den Studierenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst insbesondere das ausschliessliche Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös von der ZHAW ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser Abtretung in keiner Weise berührt. Weitere rechtliche Hinweise: Das von der ZHAW zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Jede Weiterverwendung, insbesondere das Kopieren von Unterrichtsmaterial für eine Verwendung ausserhalb des engen schulischen Bereichs, ist untersagt. Im Eigentum der ZHAW stehende oder von ihr in Lizenz erworbene Software darf von den Studierenden nur für schulische Zwecke genutzt werden. Den Studierenden ist insbesondere untersagt, die Software und das ZHAW-Logo ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung durch die ZHAW zu kopieren oder Dritten zu überlassen oder sonst wie zugänglich zu machen. Jegliche Verwendung der ZHAW-Infrastruktur für rechtswidrige Tätigkeiten, insbesondere der Missbrauch der EDV-Anlagen ist strikte untersagt. Studierende, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht und können ohne Rückerstattung der Studiengebühren von der Schule gewiesen werden. Durchführung der FLEX-Variante: Sie melden sich mit diesem Formular für den Studiengang an. Wir behalten uns vor, bei ungenügenden Anmeldezahlen die FLEX-Variante nicht durchzuführen. Gebühren: Die Studiengebühren an der ZHAW werden aufgrund der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule erhoben. Weitere studiengangsspezifische Beiträge werden von den Departementen festgelegt. Gebühr für die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren: Die Bezahlung der Gebühr für die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren (CHF 100) muss vor der Immatrikulation erfolgen. Sie ist auch fällig bei Abmeldung vor Studienbeginn oder wenn die Zulassung nicht erfolgen kann. Abmeldung vor Studienbeginn: Vor Studienbeginn kann eine Abmeldung durch schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle des Studiengangs erfolgen. Diese muss für den Studienbeginn im Herbstsemester (HS) bis spätestens Ende Kalenderwoche (KW) 33, im Frühlingssemester (FS) bis spätestens Ende KW 03 erfolgen. Bei Abmeldung nach KW 33 (HS) bzw. KW 03 (FS) werden die Studiengebühr und die Mitgliederbeiträge für das erste Studiensemester erhoben. Pflichtmoduleinschreibungen vom ersten Semester werden bewertet und gelten als Versuche. 8. Bestätigung Der/die Unterzeichnende ist damit einverstanden, dass die ZHAW Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, ev. Tel. Nr.) sowie Angaben zur Studienrichtung an Dritte (z.B. Absolvententag ZHAW oder Veranstalter von Sprungbrett-Events, welche beide Börsen zur Vermittlung von Kontakten mit potentiellen Arbeitgebern organisieren, Studierendenverband VSZHAW oder Alumni-Verbände) weitergibt. Weiter ist der/die Unterzeichnende damit einverstanden, dass die ZHAW die Kontaktdaten für ZHAW-Versände nach Studienende benutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, die keinerlei Verbindung zur ZHAW, zum Studium oder zu den Weiterbildungsangeboten der ZHAW haben. Sollten Sie nicht mit der Weitergabe der Daten an Dritte und/oder der Verwendung für Versände nach Studienende einverstanden sein, streichen Sie bitte diesen Kasten. Die zwingend zu leistende Unterschrift schliesst diese Angabe damit nicht ein. Der/die Unterzeichnende bestätigt, dieses Anmeldeformular wahrheitsgemäss ausgefüllt und die darin enthaltenen Bestimmungen zur Kenntnis genommen sowie die verlangten Unterlagen beigelegt zu haben. Durch die Unterschrift bestätigt der/die Unterzeichnende, dass für sie/ihn bisher kein Ausschluss an einer andern Fachhochschule für den gleichen Studiengang erfolgt ist, für den er/sie sich mit diesem Formular angemeldet hat. Ort und Datum:_______________________________ Unterschrift:_________________________________ Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (inkl. Beilagen) bis spätestens 31. Dezember 2016 an: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften School of Management and Law Student Services BSc Postfach 8401 Winterthur 4
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