Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz Betriebsanweisung: ANLEGELEITER Betriebsstätte: 1. Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für das sichere Benutzen von Anlegeleitern. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahren ergeben sich beim Benutzen von Leitern durch die Möglichkeit des Herunterfallens, dem Umkippen der Leiter, Abrutschen der Leiter oder des Benutzers, herunter springen und durch das Herabfallen von Gegenständen. 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • • • • • • • • • • • • • • • • • Leiter und Tritte vor Benutzung auf Eignung und Beschaffenheit kontrollieren Bei der Arbeit nicht zu weit hinauslehnen, Schwerpunkt beachten Auf- und Abstiegsflächen frei von Gegenständen halten Leiter nicht hinter geschlossener Tür aufstellen An Treppen und anderen unebenen Standorten einen sicheren Höhenausgleich oder eine Spezialleiter verwenden Den richtigen Anstellwinkel von 65°-75° grundsätzli ch einhalten. Leiter bei Bedarf zur Sicherung anbinden oder von einer zweiten Person festhalten lassen Anlegeleitern mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen lassen (ca. 4 Sprossen), Schuhsohlen frei von Verunreinigungen und Öl halten (Abrutschgefahr) Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen Leitern sind nur für Arbeiten von geringem Umfang einzusetzen Standfläche maximal 7,0 m über Aufstellfläche, die letzten drei Sprossen nicht betreten. Gesamtgewicht von Werkzeug und Material nicht mehr als 10 kg Arbeiten in mehr als 2,0 m Höhe nicht länger als insgesamt 2 Stunden/Schicht Im Freien keine Gegenstände mit mehr als 1,0 m2 Windfläche mitnehmen Keine Stoffe und Geräte benutzen, die zusätzliche Gefahren darstellen (z. B. Gefahrstoffe, Hochdruckreiniger oder Schweißgeräte) Leiter so aufbewahren, dass sie gegen mechanische Beschädigungen, Austrocknen, Verschmutzen und Durchbiegen geschützt ist Leiter nicht provisorisch reparieren und nicht behelfsmäßig verlängern 4. Verhalten im Gefahrfall Schadhafte Leitern müssen der Benutzung entzogen werden und dürfen erst nach sachgerechter Reparatur wieder verwendet werden. Deshalb müssen Schäden dem Vorgesetzten gemeldet werden. 5. Erste Hilfe • • • • Ruhe bewahren Ersthelfer heranziehen Notruf: 112 Unfall melden 6. Sachgerechte Entsorgung Die Leiter müssen regelmäßig entsprechend den Einsatzbedingungen von einer befähigten Person auf ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden. (mind. 1 x jährlich) Unterschrift Dienstgeber ……………………………… Datum ………………… Stand 02/16 .
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