Betriebsanweisung Anlegeleiter

Verband der
Diözesen
Deutschlands
AG Arbeitsschutz
Betriebsanweisung:
ANLEGELEITER
Betriebsstätte:
1. Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für das sichere Benutzen von Anlegeleitern.
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren ergeben sich beim Benutzen von Leitern durch die Möglichkeit des Herunterfallens,
dem Umkippen der Leiter, Abrutschen der Leiter oder des Benutzers, herunter springen und
durch das Herabfallen von Gegenständen.
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Leiter und Tritte vor Benutzung auf Eignung und Beschaffenheit kontrollieren
Bei der Arbeit nicht zu weit hinauslehnen, Schwerpunkt beachten
Auf- und Abstiegsflächen frei von Gegenständen halten
Leiter nicht hinter geschlossener Tür aufstellen
An Treppen und anderen unebenen Standorten einen sicheren Höhenausgleich oder eine
Spezialleiter verwenden
Den richtigen Anstellwinkel von 65°-75° grundsätzli ch einhalten. Leiter bei Bedarf zur Sicherung anbinden oder von einer zweiten Person festhalten lassen
Anlegeleitern mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen lassen
(ca. 4 Sprossen),
Schuhsohlen frei von Verunreinigungen und Öl halten (Abrutschgefahr)
Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen
Leitern sind nur für Arbeiten von geringem Umfang einzusetzen
Standfläche maximal 7,0 m über Aufstellfläche, die letzten drei Sprossen nicht betreten.
Gesamtgewicht von Werkzeug und Material nicht mehr als 10 kg
Arbeiten in mehr als 2,0 m Höhe nicht länger als insgesamt 2 Stunden/Schicht
Im Freien keine Gegenstände mit mehr als 1,0 m2 Windfläche mitnehmen
Keine Stoffe und Geräte benutzen, die zusätzliche Gefahren darstellen
(z. B. Gefahrstoffe, Hochdruckreiniger oder Schweißgeräte)
Leiter so aufbewahren, dass sie gegen mechanische Beschädigungen, Austrocknen, Verschmutzen und Durchbiegen geschützt ist
Leiter nicht provisorisch reparieren und nicht behelfsmäßig verlängern
4. Verhalten im Gefahrfall
Schadhafte Leitern müssen der Benutzung entzogen werden und dürfen erst nach sachgerechter Reparatur wieder verwendet werden. Deshalb müssen Schäden dem Vorgesetzten
gemeldet werden.
5. Erste Hilfe
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Ruhe bewahren
Ersthelfer heranziehen
Notruf: 112
Unfall melden
6. Sachgerechte Entsorgung
Die Leiter müssen regelmäßig entsprechend den Einsatzbedingungen von einer befähigten
Person auf ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden. (mind. 1 x jährlich)
Unterschrift Dienstgeber
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Datum
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Stand 02/16 .