Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag Gereonstraße 18−32 50670 Köln Deutschland Schlosser, Peter [email protected] +49 22134039914 +49 22134039950 Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH Offenes Verfahren (EU) Ausschreibungsnr.: 2016000163 Verdingungsunterlagen Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen ........................................................................................................................................................... 1 Projektinformation .................................................................................................................................................... 1 Vergabeunterlagen ................................................................................................................................................... 3 Angebotsaufkleber NEU ................................................................................................................................... 3 Waeschesortierplan 2016................................................................................................................................. 4 Hygieneplan_Ueberarbeitung_3.0.................................................................................................................... 5 1. Händehygiene ...................................................................................................................................... 16 1.1 Patientenschutz .......................................................................................................................... 16 1.2 Personalschutz ........................................................................................................................... 16 1.3 Händewaschen / Händedesinfektion .......................................................................................... 16 1.4 hygienische Händedesinfektion.................................................................................................. 17 1.4.1 Wann wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt? ...................................... 17 1.4.2 Wie wird die hygienische Händedesinfektion durchgeführt ? .......................................... 17 1.4.3 Schmuck.......................................................................................................................... 17 1.4.4 Fingernägel, Nagellack.................................................................................................... 17 1.4.5 chirurgische Händedesinfektion ...................................................................................... 18 1.5 Hautpflege .................................................................................................................................. 19 1.6 Handschuhe ............................................................................................................................... 19 1.6.1 Einmalhandschuhe .......................................................................................................... 19 1.6.2 Haushaltshandschuhe ..................................................................................................... 19 1.6.3 Sterile Einmalhandschuhe............................................................................................... 20 2. Schutzkleidung ..................................................................................................................................... 20 3. persönliche Schutzausrüstung (PSA)................................................................................................... 20 3.1 Einmalhandschuhe (siehe unter 1.6.1)....................................................................................... 20 3.2 Schutzkittel (langärmlig) ............................................................................................................. 20 3.3 flüssigkeitsdichte Schürzen ........................................................................................................ 21 3.4 Mund-Nasenschutz .................................................................................................................... 21 3.5 Schutzkleidung bei Umkehrisolation zum Schutz des Patienten ................................................ 21 4. Verhalten bei Stich- oder Schnittverletzungen (Kanülen u.a.).............................................................. 22 4.1 Sofortmaßnahmen...................................................................................................................... 22 4.2 serologische Abklärung .............................................................................................................. 22 4.3 Postexpositionsprophylaxe Hepatitis B ...................................................................................... 22 4.4 Postexpositionsprophylaxe HIV.................................................................................................. 22 5. Impfungen ............................................................................................................................................ 22 6. Hautdesinfektion beim Patienten.......................................................................................................... 23 6.1 wann und wie? ........................................................................................................................... 23 6.1.1 vor Injektionen, Blutabnahmen, Punktionen o.ä. ............................................................. 23 6.1.2 vor dem Eröffnen steriler Körperhöhlen, Legen eines ZVKs o.ä. .................................... 23 6.2 besondere Einwirkzeiten: ........................................................................................................... 23 i 7. Blasenkatheterisierung ......................................................................................................................... 24 7.1 Vorbereitung / Zubehör .............................................................................................................. 24 7.2 Urinprobe.................................................................................................................................... 24 7.3 Durchführung der Blasenkatheterisierung bei der Frau ............................................................. 24 7.4 Durchführung der Blasenkatheterisierung beim Mann ............................................................... 26 7.5 Katheterpflege ............................................................................................................................ 27 7.5.1 transurethraler Katheter .................................................................................................. 27 7.5.2 suprapubischer Katheter ................................................................................................. 27 7.6 sonstige Maßnahmen ................................................................................................................. 27 7.6.1 Urinbeutel, Fixierung ....................................................................................................... 27 7.6.2 Urinentnahmen ................................................................................................................ 28 7.6.3 Liegedauer ...................................................................................................................... 28 8. PEG-Sonden / enterale Ernährung ...................................................................................................... 33 8.1 Verbandwechsel (Häufigkeit) ..................................................................................................... 33 8.2 Verbandwechsel (Durchführung)................................................................................................ 33 8.3 Verabreichung der Sondennahrung ........................................................................................... 35 9. Verbandwechsel (Wunden) .................................................................................................................. 37 9.1 Grundsätze ................................................................................................................................. 37 9.2 Durchführung.............................................................................................................................. 37 9.3 Maßnahmen nach dem Verbandwechsel ................................................................................... 37 - Verbandwagen wischdesinfizieren ......................................................................................... 37 - Verbandwagen abdecken ...................................................................................................... 37 10. intravenöse Zugänge / Punktionen..................................................................................................... 38 10.1 hygienische Anforderungen beim Legen eines peripheren Zugangs ....................................... 38 10.1.1 Liegedauer der Kanüle .................................................................................................. 38 10.2 hyg. Anforderungen beim Legen eines zentralvenösen Zugangs ............................................ 38 10.2.1 Verband ........................................................................................................................ 39 10.3 Hygienemaßnahmen bei der Lumbalpunktion.......................................................................... 39 10.3.1 Definition ...................................................................................................................... 39 10.3.2 Durchführung................................................................................................................. 39 11. Zubereitung von Infusionen ................................................................................................................ 40 11.1 Vorbereitung der Infusionslösung:............................................................................................ 40 11.2 Infundierzeit .............................................................................................................................. 41 11.3 Umgang mit Infusionssystemen ............................................................................................... 41 11.3.1 Infusionssystemwechsel................................................................................................ 41 12. Zubereitung von Medikamenten zur Injektion .................................................................................... 42 12.1 Hygienischer Umgang mit aufgezogenen Spritzen, Infusionen u.a. ......................................... 42 13. Flächendesinfektion ........................................................................................................................... 43 13.1. Wie lange halten sich Krankheitserreger auf Oberflächen? .................................................... 43 13.2. Weiterverbreitung von Krankheitserregern.............................................................................. 43 13.3 Reinigung oder Desinfektion? .................................................................................................. 43 13.3.1 laufende Desinfektion .................................................................................................... 43 ii 13.3.2 Schlussdesinfektion....................................................................................................... 43 13.3.3 Desinfektionsmittel ........................................................................................................ 43 13.3.4 Methoden ...................................................................................................................... 43 13.4 Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln .............................................................................. 44 14. Aufbereitung von Medizinprodukten ................................................................................................... 45 14.1 Zeitpunkt und Vorbereitung der Desinfektion ........................................................................... 45 14.2 manuelle chemische Aufbereitung der Materialien .................................................................. 45 14.3 Desinfektion und Reinigung im Ultraschallbad ......................................................................... 46 14.4 Maschinelle thermische Aufbereitung ...................................................................................... 46 15. Spezielle Aufbereitungen ................................................................................................................... 47 Pari-Vernebler .................................................................................................................................. 47 15.2 Aufbereitung von Absauggeräten ............................................................................................. 48 15.3 Sauerstoffgabe ......................................................................................................................... 48 16. Sterilisation ......................................................................................................................................... 49 16.1 Sterilgut .................................................................................................................................... 49 16.1.1 Vorbereitung des zu sterilisierenden Gutes ................................................................. 49 16.1.2 Verpackung .................................................................................................................. 49 16.2 Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte nach E DIN 58953-7 .............................. 49 17. Hygienemaßnahmen bei Infektionsfällen ........................................................................................... 50 17.1 Händedesinfektion.................................................................................................................... 50 17.2 Einmalhandschuhe ................................................................................................................... 50 17.3 Schutzkittel ............................................................................................................................... 50 17.4 Masken (Mund-/Nasenschutz), Augen- und Gesichtsschutz ................................................... 50 17.5 Isolierung des infizierten/kolonisierten Patienten ..................................................................... 51 17.6 Transport infizierter bzw. kolonisierter Patienten ..................................................................... 51 17.7 Gegenstände im Patientenzimmer ........................................................................................... 52 17.8 Wäsche .................................................................................................................................... 52 17.9 Abfall ........................................................................................................................................ 52 17.10 Geschirr .................................................................................................................................. 52 17.11 Flächenreinigung und -desinfektion ....................................................................................... 52 17.12 Information der Mitarbeiter ..................................................................................................... 53 18. Umkehrisolation (Schutz infektionsgefährdeter Patienten) ................................................................ 53 19. Umgang mit Schmutzwäsche ............................................................................................................. 54 20. Umgang mit sauberer Wäsche ........................................................................................................... 54 21. Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen ............................................................................. 55 22. Gewinnung von Proben zur mikrobiologischen Diagnostik ................................................................ 56 22.1 Blutkulturen .............................................................................................................................. 56 22.2 Exsudate aus offenen Wunden, Hautulzerationen und Fistelgängen ...................................... 57 22.3 Urin ........................................................................................................................................... 58 22.4 Liquorpunktion .......................................................................................................................... 59 22.5 Sputum ..................................................................................................................................... 59 22.6 Beschriftung von Proben, Ausfüllen der Begleitscheine........................................................... 59 iii 22.7 Entnahmematerial / Transport und Lagerung........................................................................... 60 23. Ausbruchmanagement (nosokomiale Infektionen) ............................................................................. 64 23.1 Auslöseereignisse .................................................................................................................... 65 24. Verhalten bei Baumaßnahmen........................................................................................................... 70 24.1 Schutzmaßnahmen .................................................................................................................. 70 25. Infektionskrankheiten ......................................................................................................................... 71 Aspergillen................................................................................................................................................ 72 Allgemein.......................................................................................................................................... 72 Infektionsquellen im Krankenhaus ................................................................................................... 72 Infektiöses Material und Übertragungswege .................................................................................... 72 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 73 direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ................................................................................... 73 Immunität.......................................................................................................................................... 73 Isolierung .......................................................................................................................................... 73 Prophylaxe ....................................................................................................................................... 73 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 74 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 74 Diphtherie ................................................................................................................................................. 75 Allgemein.......................................................................................................................................... 75 Erreger ............................................................................................................................................. 75 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 75 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 75 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 75 Diagnostik......................................................................................................................................... 76 Übertragungswege ........................................................................................................................... 76 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 76 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 76 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 76 infektiöse Durchfallerkrankungen (Enteritis infectiosa) ............................................................................ 77 darmpathogene Erreger mit einer hohen Infektionsdosis................................................................. 77 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 77 darmpathogene Erreger mit einer geringen Infektionsdosis ............................................................. 78 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 78 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 78 Clostridium difficile ................................................................................................................................... 79 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 79 Diagnostik......................................................................................................................................... 79 Therapie ........................................................................................................................................... 79 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 79 Transport .......................................................................................................................................... 80 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 80 Noroviren .................................................................................................................................................. 83 iv Erreger ............................................................................................................................................. 83 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 83 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 83 Infektionsweg ................................................................................................................................... 83 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 83 Diagnose .......................................................................................................................................... 83 Therapie ........................................................................................................................................... 84 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 84 Prävention ........................................................................................................................................ 84 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 84 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 85 Rotaviren .................................................................................................................................................. 85 Infektionsweg ................................................................................................................................... 85 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 85 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 85 klinische Symptomatik ...................................................................................................................... 85 Diagnostik......................................................................................................................................... 86 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 86 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 86 ESBL-bildende Bakterien (3MRGN und 4 MRGN - multiresistente gramneg. Keime) ............................. 87 Erreger ............................................................................................................................................. 87 Infektionsquelle ................................................................................................................................ 87 Übertragung ..................................................................................................................................... 87 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 87 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 88 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 89 Maßnahmen zur Prävention der Verbreitung von MRGN (multiresistenten gramnegativen Keimen) ...... 88 Epstein-Barr-Virus-Infektion ..................................................................................................................... 90 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 90 Infektionsweg ................................................................................................................................... 90 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 90 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 90 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 90 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 90 Hepatitis A ................................................................................................................................................ 92 Erreger ............................................................................................................................................. 92 Vorkommen ...................................................................................................................................... 92 Reservoir .......................................................................................................................................... 92 Infektionsweg ................................................................................................................................... 92 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 92 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 92 Klinische Symptomatik ..................................................................................................................... 92 v Therapie ........................................................................................................................................... 93 Präventive Maßnahmen ................................................................................................................... 93 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 93 Kontaktpersonen .............................................................................................................................. 94 Beschäftigungsverbot ....................................................................................................................... 95 Ausbrüche ........................................................................................................................................ 95 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 95 Hepatitis B ................................................................................................................................................ 96 Erreger ............................................................................................................................................. 96 Vorkommen / Verbreitung ................................................................................................................ 96 Infektionsweg / Übertragung ............................................................................................................ 96 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 96 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .............................................................................................................. 97 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 97 Präventive Maßnahmen ................................................................................................................... 97 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 98 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 99 Hepatitis C ................................................................................................................................................ 99 Übertragung ..................................................................................................................................... 99 Inkubationszeit / Serokonversionszeit .............................................................................................. 99 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 100 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 100 Prävention ........................................................................................................................................ 100 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 100 Maßnahmen bei Ausbrüchen ........................................................................................................... 101 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 101 Herpes … simplex … Virus - Infektionen .................................................................................................... 102 Erkrankungen, Symptome ................................................................................................................ 102 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 102 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 102 Übertragungswege ........................................................................................................................... 103 Diagnostik......................................................................................................................................... 103 Isolierung .......................................................................................................................................... 103 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 103 Schlussdesinfektion.......................................................................................................................... 104 Personalerkrankungen ..................................................................................................................... 104 HIV / AIDS ................................................................................................................................................ 105 Verlauf einer HIV-Infektion ............................................................................................................... 105 Diagnostik......................................................................................................................................... 106 Therapie ........................................................................................................................................... 106 Übertragungswege ........................................................................................................................... 106 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 106 vi Verhalten bei Verletzungen .............................................................................................................. 107 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 107 Influenza ................................................................................................................................................... 108 Erreger ............................................................................................................................................. 108 Reservoir .......................................................................................................................................... 108 Übertragung ..................................................................................................................................... 108 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 108 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 108 Verlauf der Krankheit........................................................................................................................ 108 Diagnostik......................................................................................................................................... 109 Therapie ........................................................................................................................................... 109 Prävention ........................................................................................................................................ 109 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 110 Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses .................................................................. 111 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 111 Keratokonjunktivitis epidemica (infektiöse Bindehautentzündung) .......................................................... 112 Erreger ............................................................................................................................................. 112 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 112 Infektionsweg ................................................................................................................................... 112 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 112 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 112 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 112 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 113 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 113 Kopflausbefall ........................................................................................................................................... 114 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 114 Übertragungswege ........................................................................................................................... 114 Diagnose .......................................................................................................................................... 115 Behandlung ...................................................................................................................................... 115 Hygienische Maßnahmen................................................................................................................. 115 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 116 Legionellose ............................................................................................................................................. 117 Krankheitsbilder................................................................................................................................ 117 Übertragungswege ........................................................................................................................... 117 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 117 Diagnose .......................................................................................................................................... 118 Prophylaxe ....................................................................................................................................... 118 Hygienische Maßnahmen................................................................................................................. 118 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 118 Masern ..................................................................................................................................................... 119 Erreger ............................................................................................................................................. 119 Vorkommen ...................................................................................................................................... 119 vii Reservoir .......................................................................................................................................... 119 Infektionsweg ................................................................................................................................... 119 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 119 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 119 Klinische Symptomatik ..................................................................................................................... 119 Diagnostik......................................................................................................................................... 120 Therapie ........................................................................................................................................... 120 Prävention ........................................................................................................................................ 120 - Ein geeigneter Impfstoff steht zur Verfügung. Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 … 14 . 120 - Allen ungeimpften und noch nicht erkrankten Personen in medizinischen Einrichtungen zu 120 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 121 - Erkrankte Personen sind für eine Woche nach Auftreten des Exanthems zu isolieren. ........ 121 Maßnahmen bei Ausbrüchen ........................................................................................................... 121 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 121 Meningokokken (Neisseria meningitidis) .................................................................................................. 122 Erreger ............................................................................................................................................. 122 Erkrankungen, Symptome ................................................................................................................ 122 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 122 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 122 Übertragungswege ........................................................................................................................... 122 Diagnostik......................................................................................................................................... 122 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 123 Schutzmaßnahmen nach ungeschützter Exposition ........................................................................ 123 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 123 MRSA / ORSA .......................................................................................................................................... 124 Unterbringung von Patienten mit MRSA/ORSA ............................................................................... 125 allgemeine Hygienemaßnahmen...................................................................................................... 125 Transporte und Verlegungen............................................................................................................ 126 Kontrollmaßnahmen ......................................................................................................................... 126 Medizinisches Personal.................................................................................................................... 127 Therapie / Sanierung von Patienten mit MRSA/ORSA (siehe Plan) ................................................ 127 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 127 Mumps...................................................................................................................................................... 129 Erreger, erregerhaltiges Material...................................................................................................... 129 Infektionsweg ................................................................................................................................... 129 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 129 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 129 Krankheitsbild ................................................................................................................................... 129 Präventivmaßnahmen ...................................................................................................................... 130 Hygienische Maßnahmen................................................................................................................. 130 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 130 Pneumokokken-Pneumonie / Pneumokokken-Meningitis ........................................................................ 131 viii Erreger ............................................................................................................................................. 131 Erkrankungen ................................................................................................................................... 131 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 131 Übertragungswege ........................................................................................................................... 131 Diagnostik......................................................................................................................................... 131 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 131 Prävention ........................................................................................................................................ 132 Rhinoviren ................................................................................................................................................ 133 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 133 Übertragungswege ........................................................................................................................... 133 Komplikationen und Risikogruppen .................................................................................................. 133 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 134 Röteln ....................................................................................................................................................... 135 Erreger ............................................................................................................................................. 135 Erkrankungen, Symptome ................................................................................................................ 135 Pränatale Röteln............................................................................................................................... 135 Immunität.......................................................................................................................................... 135 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 135 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 135 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 135 Übertragungswege ........................................................................................................................... 136 Diagnostik......................................................................................................................................... 136 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 136 Prävention / Impfung ........................................................................................................................ 137 Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs von Röteln im Krankenhaus ................................................. 137 - Isolierung................................................................................................................................ 137 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 137 Scabies (Krätze) ....................................................................................................................................... 138 Erreger ............................................................................................................................................. 138 Entwicklungszyklus .......................................................................................................................... 138 Aussehen ......................................................................................................................................... 138 Krankheitszeichen ............................................................................................................................ 139 Übertragung ..................................................................................................................................... 139 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 139 Behandlung ...................................................................................................................................... 139 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 140 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 140 Scharlach ................................................................................................................................................. 141 Definition .......................................................................................................................................... 141 Übertragung ..................................................................................................................................... 141 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 141 Symptome ........................................................................................................................................ 141 ix Diagnose .......................................................................................................................................... 142 Therapie ........................................................................................................................................... 142 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 142 Syphilis (Lues) .......................................................................................................................................... 142 Erreger ............................................................................................................................................. 143 Vorkommen ...................................................................................................................................... 143 Reservoir .......................................................................................................................................... 143 Infektionsweg ................................................................................................................................... 143 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 143 Klinische Symptomatik ..................................................................................................................... 143 Diagnostik......................................................................................................................................... 143 Therapie ........................................................................................................................................... 144 Prävention ........................................................................................................................................ 144 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 144 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 144 Tuberkulose.............................................................................................................................................. 145 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 145 Infektionsweg ................................................................................................................................... 145 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 145 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 146 Dauer der Isolierungsmaßnahmen ................................................................................................... 147 Vorgehen nach Kontakt mit infektiösen TB-Patienten ...................................................................... 147 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 147 Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster .......................................................................................... 148 Erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 148 Übertragungswege ........................................................................................................................... 148 Inkubationszeit ................................................................................................................................. 148 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................... 148 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 149 Meldepflicht ...................................................................................................................................... 149 VRE (Vancomycinresistente Enterokokken) ............................................................................................ 150 Infektionsquelle ................................................................................................................................ 150 Übertragung ..................................................................................................................................... 150 Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................ 150 Besondere Vertragsbedingungen..................................................................................................................... 152 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................................ 156 Kriterienkatalog ........................................................................................................................................................ 161 Anlagen .................................................................................................................................................................... 166 x Aufforderung zur Angebotsabgabe Allgemeine Informationen zum Verfahren Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH Verfahrensnummer: 2016000163 I. Allgemeines Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH, Hermann−Ehlers−Straße 7, 26160 Bad Zwischenahn mit hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020. Optional ist weiter Gegenstand der Ausschreibung die Wäscheversorgung mit hauseigenen Textilien der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Standort Westerstede, deren Fertigstellung für 20016/2017 geplant ist. Ob die Versorgung für den Standort Westerstede über die Karl Jaspers Klinik erfolgen wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Die Karl−Jaspers−Klinik ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit derzeit 581 Betten. Hiervon sind 406 Betten vollstationär, 97 Betten Forensik und 78 Tagesklinikplätze. Durch die Jugendforensik erfolgt im Juni 2016 eine Erweiterung um 24 Betten. Weitere 24 Betten kommen Ende 2016/Anfang 2017 hinzu. Derzeit hat die Klinik 880 Mitarbeiter. Der optionale Standort Westerstede hat 40 Betten. Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 222.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich Administrativ wird die Ausschreibung durch die Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32, 50670 durchgeführt. Auftraggeber wird die Klinik, nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E−Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden. Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Fragen− und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden. Allgemeine Informationen zum Verfahren i Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH I Wäscheversorgung der Projektbeschreibung: Karl−Jaspers−Klinik gGmbH mit i hauseigenen Textilien I Vergabeart: Offenes Verfahren (EU) i I Ausschreibung in Losen: Nein i i Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Zuschlagskriterium: Verhältniswahl Preis/Leistung i Gewichtung: 70%: 30% i Zu dieser Ausschreibung sind Nebenangebote nicht zulässig. Nebenangebote: _________________________ i _________________________ _____________________ i Projektname: i Termine I Frist Bieterfragen: i Angebotsfrist: i Bindefrist: i Zuschlagsfrist: i 08.07.2016 14:00 i 18.07.2016 14:00:00 i 12.09.2016 i i II. Elektronische Angebotsabgabe Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF−Datei. Diese Datei kann entweder digital signiert werden oder der Mantelbogen muss ausgedruckt und unterschrieben an die Vergabestelle zurück gesandt werden. Bitte beachten Sie, dass der Mantelbogen bis zur Angebotsfrist in einem verschlossenen Kuvert vorliegen muss. Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2016000163 (siehe auch Projekt− und Dokumenteninformation) zu versehen. Bitte verwenden Sie den, in den Verdingungsunterlagen, beiliegenden Angebotsaufkleber. 1 2 Angebotsaufkleber : Falls Sie bereit sind, die Lieferungen/Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben bzw. den elektronischen Angebotsmantelbogen nebst Anlagen auszufüllen und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen Briefumschlag bis zum Eröffnungstermin an die Submissionsstelle einzusenden oder dort abzugeben. Ausschreibungsunterlagen! -Sofort zustellen Nicht öffnen, sondern ungeöffnet dem Empfänger zuleiten! Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit): Angebot für: Absender/in: Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft eG im Deutschen Städtetag Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag Gereonstraße 18 – 32 50670 Köln Bitte schneiden Sie einen der folgenden Aufkleber aus und kleben diesen auf den verschlossenen Briefumschlag! 3 Wäschesortierplan 30° Mischgewebe Patientenbekleidung (hauptsächlich Geronto) 60° Mischgewebe z.B. dunkle 60°-Wäsche Frotteehandtücher dunkel, Tisch decken, Personalwäsche dunkel(Kasacks) 60° Baumwolle hell 90° Baumwolle z.B. Unterwäsche, Frotteehandtücher, Inkontinenzunterlagen, Lätzchen, Wannenabdeckungen, weiße Spannbett laken, Waschhandschuhe 90° Kotwäsche 90° z.B. Geschirrtücher, Patientenhemden, Stecklaken, weiße Kopfkissenbe züge 90° z.B. weiße Bettlaken, Bettbezüge 90° Personalwäsche Z.B. weiße Hosen, Kasacks 90° Küchenwäsche Spültücher weiße Handschuhe im Netz, Personalwäsche Gelber Kunststoffsack für Infektiöse Wäsche Bitte Kennzeichnung Station Erhältlich im Wäschezwischenlager Container: 30° Gardinen, Strümpfe im Netz 60° Patientenschutzkleidung, farbige Schutzkleidung Mitarbeiter 95° Einziehdecken, Kopfkissen, Wolldecken Berufsbekleidung Technik Extraabgabe Ersteller: Dörte Sundermann QBM DZ Geltungsbereich: FM Revision: 16.05.2016 Version: 1.0 Freigegeben: FM 16.05.2013 Name des Dokuments: Wäschesortierplan Seite 1 von 1 4 Hygieneplan 5 Ziele Verantwortlich (übergeordneter Prozesseigner) Geltungsbereich mitgeltende Unterlagen verwendete Begriffe, Abkürzungen Schutz von Patienten und Personal vor Infektionen Ärztlicher Direktor gesamte KJK Desinfektionspläne VA Noroviren VA Schlussdesinfektion Infektionszimmer Influenzapandemieplan externe Meldebögen TRBA: Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe Rechtliche Grundlagen, Wichtige Informationen Infektionsschutzgesetz TRBA 250 Biostoffverordnung Ersteller: Hygienefachkraft Schwarze Geltungsbereich: Gesamt KJK Revision: 14.03.2019 Version: 3.0 Freigegeben: Dr. Piper 14.03.2016 Name des Dokuments: Hygieneplan-Pl Seite 2 von 146 2 6 Inhaltsverzeichnis 1. HÄNDEHYGIENE ................................................................................................... 12 1.1 1.2 1.3 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 1.4.4 1.4.5 1.5 1.6 1.6.1 1.6.2 1.6.3 Patientenschutz .................................................................................................................................. 12 Personalschutz ................................................................................................................................... 12 Händewaschen / Händedesinfektion .................................................................................................. 12 hygienische Händedesinfektion .......................................................................................................... 13 Wann wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt? ................................................ 13 Wie wird die hygienische Händedesinfektion durchgeführt ? .................................................... 13 Schmuck .................................................................................................................................... 13 Fingernägel, Nagellack .............................................................................................................. 13 chirurgische Händedesinfektion ................................................................................................. 14 Hautpflege .......................................................................................................................................... 15 Handschuhe ........................................................................................................................................ 15 Einmalhandschuhe .................................................................................................................... 15 Haushaltshandschuhe ............................................................................................................... 15 Sterile Einmalhandschuhe ......................................................................................................... 16 2. SCHUTZKLEIDUNG ............................................................................................... 16 3. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) ................................................... 16 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Einmalhandschuhe (siehe unter 1.6.1) ............................................................................................... 16 Schutzkittel (langärmlig) ..................................................................................................................... 16 flüssigkeitsdichte Schürzen ................................................................................................................ 17 Mund-Nasenschutz ............................................................................................................................. 17 Schutzkleidung bei Umkehrisolation zum Schutz des Patienten ....................................................... 17 4. VERHALTEN BEI STICH- ODER SCHNITTVERLETZUNGEN (KANÜLEN U.A.) .. 18 4.1 4.2 4.3 4.4 Sofortmaßnahmen .............................................................................................................................. 18 serologische Abklärung ...................................................................................................................... 18 Postexpositionsprophylaxe Hepatitis B .............................................................................................. 18 Postexpositionsprophylaxe HIV .......................................................................................................... 18 5. IMPFUNGEN........................................................................................................... 18 6. HAUTDESINFEKTION BEIM PATIENTEN ............................................................. 19 6.1 6.1.1 6.1.2 6.2 wann und wie? .................................................................................................................................... 19 vor Injektionen, Blutabnahmen, Punktionen o.ä. ....................................................................... 19 vor dem Eröffnen steriler Körperhöhlen, Legen eines ZVKs o.ä. .............................................. 19 besondere Einwirkzeiten: ................................................................................................................... 19 7. BLASENKATHETERISIERUNG.............................................................................. 20 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.5.1 7.5.2 7.6 7.6.1 7.6.2 7.6.3 Vorbereitung / Zubehör ....................................................................................................................... 20 Urinprobe ............................................................................................................................................ 20 Durchführung der Blasenkatheterisierung bei der Frau ..................................................................... 20 Durchführung der Blasenkatheterisierung beim Mann ....................................................................... 22 Katheterpflege .................................................................................................................................... 23 transurethraler Katheter ............................................................................................................. 23 suprapubischer Katheter ............................................................................................................ 23 sonstige Maßnahmen ......................................................................................................................... 23 Urinbeutel, Fixierung .................................................................................................................. 23 Urinentnahmen .......................................................................................................................... 24 Liegedauer ................................................................................................................................. 24 8. PEG-SONDEN / ENTERALE ERNÄHRUNG .......................................................... 29 3 7 8.1 8.2 8.3 Verbandwechsel (Häufigkeit) .............................................................................................................. 29 Verbandwechsel (Durchführung) ........................................................................................................ 29 Verabreichung der Sondennahrung ................................................................................................... 31 9. VERBANDWECHSEL (WUNDEN).......................................................................... 33 9.1 9.2 9.3 Grundsätze ......................................................................................................................................... 33 Durchführung ...................................................................................................................................... 33 Maßnahmen nach dem Verbandwechsel ........................................................................................... 33 10. INTRAVENÖSE ZUGÄNGE / PUNKTIONEN ......................................................... 34 10.1 hygienische Anforderungen beim Legen eines peripheren Zugangs ................................................. 34 10.1.1 Liegedauer der Kanüle ............................................................................................................... 34 10.2 hyg. Anforderungen beim Legen eines zentralvenösen Zugangs ...................................................... 34 10.2.1 Verband..................................................................................................................................... 35 10.3 Hygienemaßnahmen bei der Lumbalpunktion .................................................................................... 35 10.3.1 Definition ................................................................................................................................... 35 10.3.2 Durchführung ............................................................................................................................. 35 11. ZUBEREITUNG VON INFUSIONEN....................................................................... 36 11.1 Vorbereitung der Infusionslösung: ...................................................................................................... 36 11.2 Infundierzeit ........................................................................................................................................ 37 11.3 Umgang mit Infusionssystemen ......................................................................................................... 37 11.3.1 Infusionssystemwechsel ............................................................................................................ 37 12. ZUBEREITUNG VON MEDIKAMENTEN ZUR INJEKTION .................................... 38 12.1 Hygienischer Umgang mit aufgezogenen Spritzen, Infusionen u.a. .................................................. 38 13. FLÄCHENDESINFEKTION ..................................................................................... 39 13.1. 13.2. 13.3 13.3.1 13.3.2 13.3.3 13.3.4 13.4 Wie lange halten sich Krankheitserreger auf Oberflächen? ............................................................... 39 Weiterverbreitung von Krankheitserregern ......................................................................................... 39 Reinigung oder Desinfektion? ............................................................................................................ 39 laufende Desinfektion ................................................................................................................ 39 Schlussdesinfektion ................................................................................................................... 39 Desinfektionsmittel ..................................................................................................................... 39 Methoden ................................................................................................................................... 39 Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln ........................................................................................ 40 14. AUFBEREITUNG VON MEDIZINPRODUKTEN ..................................................... 41 14.1 14.2 14.3 14.4 Zeitpunkt und Vorbereitung der Desinfektion ..................................................................................... 41 manuelle chemische Aufbereitung der Materialien ............................................................................ 41 Desinfektion und Reinigung im Ultraschallbad ................................................................................... 42 Maschinelle thermische Aufbereitung................................................................................................. 42 15. SPEZIELLE AUFBEREITUNGEN ........................................................................... 43 15.1 15.2 15.3 Aufbereitung von Verneblern (Beispiel: Pari) ................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. Aufbereitung von Absauggeräten ....................................................................................................... 44 Sauerstoffgabe ................................................................................................................................... 44 16. STERILISATION ..................................................................................................... 45 16.1 Sterilgut ............................................................................................................................................... 45 16.1.1 Vorbereitung des zu sterilisierenden Gutes .............................................................................. 45 16.1.2 Verpackung ............................................................................................................................... 45 16.2 Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte nach E DIN 58953-7 ........................................ 45 17. HYGIENEMAßNAHMEN BEI INFEKTIONSFÄLLEN .............................................. 46 17.1 17.2 17.3 17.4 17.5 Händedesinfektion .............................................................................................................................. 46 Einmalhandschuhe ............................................................................................................................. 46 Schutzkittel ......................................................................................................................................... 46 Masken (Mund-/Nasenschutz), Augen- und Gesichtsschutz ............................................................. 46 Isolierung des infizierten/kolonisierten Patienten ............................................................................... 47 4 8 17.6 17.7 17.8 17.9 17.10 17.11 17.12 Transport infizierter bzw. kolonisierter Patienten ............................................................................... 47 Gegenstände im Patientenzimmer ..................................................................................................... 48 Wäsche ............................................................................................................................................... 48 Abfall ................................................................................................................................................... 48 Geschirr .......................................................................................................................................... 48 Flächenreinigung und -desinfektion ............................................................................................... 48 Information der Mitarbeiter ............................................................................................................. 49 18. UMKEHRISOLATION (SCHUTZ INFEKTIONSGEFÄHRDETER PATIENTEN) ..... 49 19. UMGANG MIT SCHMUTZWÄSCHE....................................................................... 50 20. UMGANG MIT SAUBERER WÄSCHE ................................................................... 50 21. UMGANG MIT SPITZEN UND SCHARFEN GEGENSTÄNDEN ............................ 51 22. GEWINNUNG VON PROBEN ZUR MIKROBIOLOGISCHEN DIAGNOSTIK ......... 52 22.1 22.2 22.3 22.4 22.5 22.6 22.7 Blutkulturen ......................................................................................................................................... 52 Exsudate aus offenen Wunden, Hautulzerationen und Fistelgängen ................................................ 53 Urin ..................................................................................................................................................... 54 Liquorpunktion .................................................................................................................................... 55 Sputum ............................................................................................................................................... 55 Beschriftung von Proben, Ausfüllen der Begleitscheine..................................................................... 55 Entnahmematerial / Transport und Lagerung ..................................................................................... 56 23. AUSBRUCHMANAGEMENT (NOSOKOMIALE INFEKTIONEN)............................ 60 23.1 Auslöseereignisse............................................................................................................................... 61 24. VERHALTEN BEI BAUMAßNAHMEN .................................................................... 66 24.1 Schutzmaßnahmen............................................................................................................................. 66 25. INFEKTIONSKRANKHEITEN ................................................................................. 67 ASPERGILLEN .................................................................................................................. 68 Allgemein ......................................................................................................................................................... 68 Infektionsquellen im Krankenhaus ................................................................................................................... 68 Infektiöses Material und Übertragungswege ................................................................................................... 68 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 69 direkte Übertragung von Mensch zu Mensch .................................................................................................. 69 Immunität ......................................................................................................................................................... 69 Isolierung ......................................................................................................................................................... 69 Prophylaxe ....................................................................................................................................................... 69 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 70 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 70 DIPHTHERIE ..................................................................................................................... 71 Allgemein ......................................................................................................................................................... 71 Erreger ............................................................................................................................................................. 71 Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 71 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 71 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 71 Diagnostik ........................................................................................................................................................ 72 Übertragungswege .......................................................................................................................................... 72 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 72 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 72 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 72 INFEKTIÖSE DURCHFALLERKRANKUNGEN (ENTERITIS INFECTIOSA) .................... 73 darmpathogene Erreger mit einer hohen Infektionsdosis................................................................................ 73 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 73 darmpathogene Erreger mit einer geringen Infektionsdosis .............................................................................. 74 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 74 5 9 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 74 CLOSTRIDIUM DIFFICILE ................................................................................................ 75 Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 75 Diagnostik ........................................................................................................................................................ 75 Therapie ........................................................................................................................................................... 75 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 75 Transport ......................................................................................................................................................... 76 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 76 NOROVIREN ..................................................................................................................... 79 Erreger ............................................................................................................................................................. 79 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 79 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 79 Infektionsweg ................................................................................................................................................... 79 Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 79 Diagnose .......................................................................................................................................................... 79 Therapie ........................................................................................................................................................... 80 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 80 Prävention ........................................................................................................................................................ 80 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 80 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 81 ROTAVIREN ...................................................................................................................... 81 Infektionsweg ................................................................................................................................................... 81 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 81 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 81 klinische Symptomatik ..................................................................................................................................... 81 Diagnostik ........................................................................................................................................................ 82 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 82 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 82 ESBL-BILDENDE BAKTERIEN / 3MRGN, 4MRGN .......................................................... 83 Erreger ............................................................................................................................................................. 83 Infektionsquelle ................................................................................................................................................ 83 Übertragung ..................................................................................................................................................... 83 Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 83 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 83 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 85 EPSTEIN-BARR-VIRUS-INFEKTION ................................................................................ 86 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 86 Infektionsweg ................................................................................................................................................... 86 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 86 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 86 Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 86 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 86 HEPATITIS A ..................................................................................................................... 88 Erreger ............................................................................................................................................................. 88 Vorkommen ..................................................................................................................................................... 88 Reservoir ......................................................................................................................................................... 88 Infektionsweg ................................................................................................................................................... 88 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 88 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 88 Klinische Symptomatik..................................................................................................................................... 88 Therapie ........................................................................................................................................................... 89 Präventive Maßnahmen................................................................................................................................... 89 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 89 Kontaktpersonen .............................................................................................................................................. 90 6 10 Beschäftigungsverbot ...................................................................................................................................... 91 Ausbrüche ........................................................................................................................................................ 91 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 91 HEPATITIS B ..................................................................................................................... 92 Erreger ............................................................................................................................................................. 92 Vorkommen / Verbreitung ................................................................................................................................ 92 Infektionsweg / Übertragung ............................................................................................................................ 92 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 92 DAUER DER ANSTECKUNGSFÄHIGKEIT....................................................................... 93 Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 93 Präventive Maßnahmen................................................................................................................................... 93 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 94 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 95 HEPATITIS C..................................................................................................................... 95 Übertragung ..................................................................................................................................................... 95 Inkubationszeit / Serokonversionszeit ............................................................................................................. 95 Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 96 Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 96 Prävention ........................................................................................................................................................ 96 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 96 Maßnahmen bei Ausbrüchen .......................................................................................................................... 97 Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 97 HERPES – SIMPLEX – VIRUS - INFEKTIONEN .............................................................. 98 Erkrankungen, Symptome ............................................................................................................................... 98 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 98 Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 98 Übertragungswege .......................................................................................................................................... 99 Diagnostik ........................................................................................................................................................ 99 Isolierung ......................................................................................................................................................... 99 Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 99 Schlussdesinfektion ....................................................................................................................................... 100 Personalerkrankungen................................................................................................................................... 100 HIV / AIDS ....................................................................................................................... 101 Verlauf einer HIV-Infektion............................................................................................................................. 101 Diagnostik ...................................................................................................................................................... 102 Therapie ......................................................................................................................................................... 102 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 102 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 102 Verhalten bei Verletzungen ........................................................................................................................... 103 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 103 INFLUENZA ..................................................................................................................... 104 Erreger ........................................................................................................................................................... 104 Reservoir ....................................................................................................................................................... 104 Übertragung ................................................................................................................................................... 104 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 104 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 104 Verlauf der Krankheit ..................................................................................................................................... 104 Diagnostik ...................................................................................................................................................... 105 Therapie ......................................................................................................................................................... 105 Prävention ...................................................................................................................................................... 105 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 106 Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses ............................................................................... 107 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 107 KERATOKONJUNKTIVITIS EPIDEMICA (INFEKTIÖSE BINDEHAUTENTZÜNDUNG) . 108 7 11 Erreger ........................................................................................................................................................... 108 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 108 Infektionsweg ................................................................................................................................................. 108 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 108 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 108 Krankheitsbild ................................................................................................................................................ 108 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 109 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 109 KOPFLAUSBEFALL ........................................................................................................ 110 Krankheitsbild ................................................................................................................................................ 110 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 110 Diagnose ........................................................................................................................................................ 111 Behandlung .................................................................................................................................................... 111 Hygienische Maßnahmen .............................................................................................................................. 111 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 112 LEGIONELLOSE ............................................................................................................. 113 Krankheitsbilder ............................................................................................................................................. 113 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 113 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 113 Diagnose ........................................................................................................................................................ 114 Prophylaxe ..................................................................................................................................................... 114 Hygienische Maßnahmen .............................................................................................................................. 114 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 114 MASERN ......................................................................................................................... 115 Erreger ........................................................................................................................................................... 115 Vorkommen ................................................................................................................................................... 115 Reservoir ....................................................................................................................................................... 115 Infektionsweg ................................................................................................................................................. 115 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 115 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 115 Klinische Symptomatik................................................................................................................................... 115 Diagnostik ...................................................................................................................................................... 116 Therapie ......................................................................................................................................................... 116 Prävention ...................................................................................................................................................... 116 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 117 Maßnahmen bei Ausbrüchen ........................................................................................................................ 117 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 117 MENINGOKOKKEN (NEISSERIA MENINGITIDIS) ......................................................... 118 Erreger ........................................................................................................................................................... 118 Erkrankungen, Symptome ............................................................................................................................. 118 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 118 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 118 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 118 Diagnostik ...................................................................................................................................................... 118 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 119 Schutzmaßnahmen nach ungeschützter Exposition ..................................................................................... 119 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 119 MRSA / ORSA ................................................................................................................. 120 Unterbringung von Patienten mit MRSA/ORSA ............................................................................................ 121 allgemeine Hygienemaßnahmen ................................................................................................................... 121 Transporte und Verlegungen ......................................................................................................................... 122 Kontrollmaßnahmen ...................................................................................................................................... 122 Medizinisches Personal ................................................................................................................................. 123 Therapie / Sanierung von Patienten mit MRSA/ORSA (siehe Plan) ............................................................. 123 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 123 8 12 MUMPS ........................................................................................................................... 125 Erreger, erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 125 Infektionsweg ................................................................................................................................................. 125 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 125 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 125 Krankheitsbild ................................................................................................................................................ 125 Präventivmaßnahmen.................................................................................................................................... 126 Hygienische Maßnahmen .............................................................................................................................. 126 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 126 PNEUMOKOKKEN-PNEUMONIE / PNEUMOKOKKEN-MENINGITIS ............................ 127 Erreger ........................................................................................................................................................... 127 Erkrankungen ................................................................................................................................................ 127 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 127 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 127 Diagnostik ...................................................................................................................................................... 127 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 127 Prävention ...................................................................................................................................................... 128 RHINOVIREN .................................................................................................................. 129 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 129 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 129 Komplikationen und Risikogruppen ............................................................................................................... 129 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 130 RÖTELN .......................................................................................................................... 131 Erreger ........................................................................................................................................................... 131 Erkrankungen, Symptome ............................................................................................................................. 131 Pränatale Röteln ............................................................................................................................................ 131 Immunität ....................................................................................................................................................... 131 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 131 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 131 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 131 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 132 Diagnostik ...................................................................................................................................................... 132 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 132 Prävention / Impfung...................................................................................................................................... 133 Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs von Röteln im Krankenhaus .............................................................. 133 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 133 SCABIES (KRÄTZE) ........................................................................................................ 134 Erreger ........................................................................................................................................................... 134 Entwicklungszyklus ........................................................................................................................................ 134 Aussehen ....................................................................................................................................................... 134 Krankheitszeichen ......................................................................................................................................... 135 Übertragung ................................................................................................................................................... 135 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 135 Behandlung .................................................................................................................................................... 135 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 136 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 136 SCHARLACH................................................................................................................... 137 Definition ........................................................................................................................................................ 137 Übertragung ................................................................................................................................................... 137 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 137 Symptome ...................................................................................................................................................... 137 Diagnose ........................................................................................................................................................ 138 Therapie ......................................................................................................................................................... 138 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 138 9 13 SYPHILIS (LUES) ............................................................................................................ 138 Erreger ........................................................................................................................................................... 139 Vorkommen ................................................................................................................................................... 139 Reservoir ....................................................................................................................................................... 139 Infektionsweg ................................................................................................................................................. 139 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 139 Klinische Symptomatik................................................................................................................................... 139 Diagnostik ...................................................................................................................................................... 139 Therapie ......................................................................................................................................................... 140 Prävention ...................................................................................................................................................... 140 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 140 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 140 TUBERKULOSE .............................................................................................................. 141 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 141 Infektionsweg ................................................................................................................................................. 141 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 141 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 142 Dauer der Isolierungsmaßnahmen ................................................................................................................ 143 Vorgehen nach Kontakt mit infektiösen TB-Patienten ................................................................................... 143 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 143 Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster ....................................................................................................... 144 Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 144 Übertragungswege ........................................................................................................................................ 144 Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 144 Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 144 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 145 Meldepflicht .................................................................................................................................................... 145 VRE (VANCOMYCINRESISTENTE ENTEROKOKKEN)................................................. 146 Infektionsquelle .............................................................................................................................................. 146 Übertragung ................................................................................................................................................... 146 Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 146 10 14 VORWORT Dieser Hygieneplan gilt als Verfahrensanweisung in allen hygienischen Fragen, die Personal, Patienten und Räumlichkeiten der Karl-Jaspers-Klinik betreffen. Er ist nicht nur für das Pflegepersonal, sondern für alle Mitarbeiter des Hauses verbindlich. Ziel des Hygieneplans ist es, für alle Patienten und Mitarbeiter ein jederzeit sicheres Umfeld und eine hygienische Pflege zu gewährleisten, nosokomiale (Krankenhaus-) Infektionen zu verhüten und die Voraussetzungen für einen optimalen Patienten- und Personalschutz zu schaffen. Eine regelmäßig tagende Hygienekommission berät über wichtige hygienische Fragen und beschließt Veränderungen und Maßnahmen. Grundlagen dieses Hygieneplans sind unter anderem die Biostoffverordnung, die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250, die Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts in Berlin und das Infektionsschutzgesetz. Bei Fragen, die Hygieneprobleme betreffen, wenden Sie sich bitte an : Fr. K. Schwarze (Hygienefachkraft) Tel.: 9679 Hr. C. Weber (hygienebeauftragter Arzt) Tel.: 9421 11 15 1. Händehygiene Die Hände des Krankenhauspersonals sind der wichtigste Übertragungsweg für Krankheitserreger, die zu einer nosokomialen (Krankenhaus-) Infektion der Patienten (und Mitarbeiter) führen können. In einer psychiatrischen Klinik werden überwiegend Patienten aufgenommen, denen eine eventuell vorhandene Immunschwäche genauso wenig anzusehen ist wie ein Keimträgerstatus. Aus Sorglosigkeit tritt beim normalen Umgang mit den Patienten eine regelmäßige Händedesinfektion schnell in den Hintergrund und Krankheitserreger werden unbemerkt weitergegeben. Warum muss eine korrekte Händehygiene in bestimmten Situationen durchgeführt werden? 1.1 grundsätzlich Patientenschutz Auch wenn auf den ersten Blick nicht ersichtlich, so ist doch ein großer Teil der Patienten abwehrgeschwächt z.B. durch 1.2 langanhaltende Einnahme von Sucht erzeugenden (Gift-) Stoffen langanhaltende Einnahme von Medikamenten hohes Lebensalter chronische Krankheiten wie z.B. Diabetes Personalschutz Eine korrekte Händehygiene ist nach bestimmten Tätigkeiten notwendig, um sich als Mitarbeiter nicht selbst mit Krankheitserregern zu infizieren. Das Benutzen von Handschuhen bietet keinen vollständigen Schutz, da diese mikroskopisch kleine Löcher aufweisen können, durch die Keime eindringen. Aus diesem Grund müssen auch nach dem Ausziehen der Handschuhe die Hände desinfiziert werden. 1.3 Händewaschen / Händedesinfektion Waschen reduziert die Keimzahl der Hände um den Faktor 20, die hygienische Händedesinfektion um den Faktor 1000. Eine hygienische Händedesinfektion ist schneller durchzuführen als eine Händewaschung und - richtig durchgeführt - effektiver und hautschonender durch zugesetzte Pflegestoffe des Händedesinfektionsmittels. Die Haut trocknet durch häufiges Waschen (besonders mit heißem Wasser) wesentlich schneller aus. 12 16 1.4 hygienische Händedesinfektion 1.4.1 Wann wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt? vor der Gabe von Injektionen vor Verbandwechseln vor Blutentnahmen vor dem Richten und Verabreichen von Infusionen nach Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten, kontaminierten Flächen oder Gegenständen nach dem Kontakt mit infizierten / kolonisierten Patienten nach dem Ausziehen der Einmalhandschuhe u.a. 1.4.2 Wie wird die hygienische Händedesinfektion durchgeführt ? Ungefähr 3 ml des alkoholischen Händedesinfektionsmittels werden in die trockenen, hohlen Hände gegeben und die gesamte Handfläche einschließlich der Fingerkuppen und Nagelfalze damit eingerieben (Daumen nicht vergessen), bis die Hände wieder trocken sind. Die Einwirkzeit sollte 30 sec betragen. 1.4.3 Schmuck Schmuck (Ringe und Armbanduhren), laut TRBA 250 in infektionsgefährdeten Bereichen verboten, behindern eine effektive Desinfektion der Hände, da nicht genügend Desinfektionsmittel unter die Schmuckstücke gelangt. 1.4.4 Fingernägel, Nagellack Fingernägel müssen kurz gehalten werden, da bei langen Fingernägeln eine korrekte Händehygiene nicht durchgeführt werden kann. Außerdem sollen weder Nagellack noch künstliche Nägel getragen werden. Unter letzteren sind erhöhte Keimzahlen zu finden. Eine nicht durchgeführte hygienische Händedesinfektion z.B. vor der Durchführung einer Injektion gilt als grober Behandlungsfehler und kann im Fall einer auftretenden Infektion zu Schadensersatzansprüchen des betreffenden Patienten führen. 13 17 1.4.5 chirurgische Händedesinfektion Wann wird eine chirurgische Händedesinfektion durchgeführt? Vor jedem (auch kleineren) operativen Eingriff ist eine chirurgische Händedesinfektion vor dem Anziehen der sterilen Handschuhe durchzuführen. Voraussetzungen für die chirurgische Händedesinfektion: - Haut muss intakt und gepflegt sein. - keine künstlichen Fingernägel! - keine Ringe oder anderer Schmuck - Hände sollen optisch sauber sein. Die Erregerzahl auf den Händen kann durch Bürsten bei Seifenwaschungen erhöht werden. Daher ist auf das Bürsten der Haut zu verzichten und die Hände in der Regel zu Dienstbeginn zu waschen, um Bakteriensporen zu entfernen, da alkoholische Händedesinfektionsmittel nicht sporozid wirken. Durchführung: Die Hände müssen trocken sein. Hände und Unterarme werden mit dem alkoholischen Desinfektionsmittel benetzt und dieses verrieben. Besonders Fingerkuppen, Nagelfalze und Fingerzwischenräume werden sorgfältig eingerieben. Einwirkzeit nach Herstellerangaben des verwendeten Mittels beachten! Vor dem Anziehen der sterilen Handschuhe müssen die Hände wieder trocken sein. 14 18 1.5 Hautpflege Die Pflege der Haut ist für ihre Gesunderhaltung sehr wichtig und darf nicht vergessen werden. Moderne Pflegeprodukte ziehen schnell ein und schützen die Haut. Daher sollten Hautpflegelotionen (aus Spendern, Flaschen oder Tuben; keine Dosen!) regelmäßig verwendet werden. Ausgetrocknete Haut neigt zu Läsionen, deren Wundsekret Nährmedium für Mikroorganismen ist. Zur Pflege der Haut kann eine Öl-in-Wasser-Emulsion verwendet werden; zum Schutz der Haut wird in der Regel eine Wasser-in-Öl-Emulsion verwendet. 1.6 Handschuhe 1.6.1 Einmalhandschuhe Dünnwandige und flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe müssen immer dann getragen werden, wenn eine Kontamination der Hände durch Blut, Sekrete, Exkrete und/oder andere Körperflüssigkeiten zu erwarten ist. Nach dem Ausziehen der Handschuhe müssen die Hände desinfiziert werden, da durch unsichtbare Mikroläsionen die Handschuhe nicht hundertprozentig keimdicht sein können. Einmalhandschuhe sind in der Regel keimarm und frei von Krankheitserregern. Daher sollen die Handschuhe direkt aus den Spenderboxen entnommen werden. Gepuderte Latexhandschuhe darf es auf keiner Station bzw. in keinem Funktionsbereich mehr geben, da die Allergiegefahr zu hoch ist! Diese Handschuhe werden als Gefahrstoff eingestuft! Latex ist ein Naturprodukt mit einem sehr hohen Allergisierungspotential, welches durch Puder noch verstärkt wird. In jedem Bereich müssen latexfreie Handschuhe vorgehalten werden! Notfallkoffer dürfen nur noch mit latexfreien Einmalhandschuhen ausgestattet werden! 1.6.2 Haushaltshandschuhe Normale Einweghandschuhe halten Flächendesinfektionsmitteln und anderen Chemikalien nicht stand und werden nach einer gewissen Zeit von diesen durchdrungen bzw. sogar aufgelöst. Daher sind beim längeren Umgang mit Flächen-/Instrumentendesinfektionsmitteln chemikalienbeständige Haushaltshandschuhe zu tragen, die regelmäßig gereinigt bzw. gewechselt werden müssen. Wenn die Hände unter diesen Handschuhen zu sehr schwitzen, können zusätzlich Baumwollhandschuhe darunter getragen werden. 15 19 1.6.3 Sterile Einmalhandschuhe Bei bestimmten Eingriffen an Patienten (z.B. Blasenkatheterisierung, Punktionen von sterilen Körperhöhlen, Legen von zentralen Venenkathetern, bei chirurgischen Eingriffen u.a.) müssen sterile Handschuhe getragen werden. Wichtig ist, vor dem Anziehen die Hände gründlich zu desinfizieren, zu warten, bis sie wirklich trocken sind und die Handschuhe beim Anziehen nicht zu kontaminieren. Einmalhandschuhe (nur nichtsterile) desinfizieren: Die Unversehrtheit der Handschuhe nach einer Desinfektion mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel wird von den Herstellern nicht garantiert! 2. Schutzkleidung In einigen Stations- und in allen Funktionsbereichen der Karl-Jaspers-Klinik wird Schutzkleidung getragen, welche regelmäßig zu wechseln ist. Schutzkleidung (hauseigene Bezeichnung) ist zu unterscheiden von langärmligen Schutzkitteln, die in besonderen Fällen zum Personal- und Patientenschutz zusätzlich über der berufsmäßigen Schutzkleidung bzw. der Zivilkleidung getragen werden muss. 3. persönliche Schutzausrüstung (PSA) 3.1 Einmalhandschuhe (siehe unter 1.6.1) 3.2 Schutzkittel (langärmlig) Schutzkittel haben die Aufgabe zu verhindern, dass die Schutz- bzw. Zivilkleidung der Beschäftigten mit Krankheitskeimen verschmutzt wird und hierdurch unkontrollierbare Gefahren durch Keimverschleppung entstehen. Zusätzliche Schutzkittel über der Schutz- bzw. Zivilkleidung müssen immer dann getragen werden, wenn ein infektiöser Patient zu versorgen oder mit grober Verschmutzung der Schutz- bzw. Zivilkleidung durch infektiöses Material zu rechnen ist (siehe auch "Hygienemaßnahmen bei Infektionsgefahr"). Schutzkittel werden sofort nach der Benutzung in dem jeweiligen infektiösen Bereich in Wäschesäcke entsorgt bzw. bei optischer Sauberkeit personalbezogen maximal 1 Tag getragen und zwischenzeitlich kontaminationsgeschützt aufgehängt (im Patientenzimmer mit der Außenseite nach außen). Zum Schutz von besonders abwehrgeschwächten Patienten (z.B. AIDS-Patienten) müssen saubere Schutzkittel über der Schutz- bzw. Zivilkleidung getragen werden; ggf. auch ein Mund-Nasenschutz. Geeignete Schutzkittel müssen die Schutzkleidung komplett bedecken und lange Ärmel mit Bündchen haben. - Das Betreten von Kantinen und Speiseräumen in Schutzkitteln ist nicht gestattet. 16 20 3.3 flüssigkeitsdichte Schürzen Wenn damit zu rechnen ist, dass die Schutz- oder Berufskleidung durchnässt wird, sind flüssigkeitsdichte Schürzen zu benutzen, die nach Gebrauch desinfiziert (Wischdesinfektion mit alkoholischem Schnelldesinfektionsmittel) oder desinfizierend gewaschen werden können bzw. Einmalschürzen. 3.4 Mund-Nasenschutz Wenn mit dem Verspritzen oder Versprühen infektiöser Stoffe zu rechnen ist (z.B. beim Absaugen), muss ein Mund-Nasenschutz (ggf. mit Visier als Augenschutz) benutzt werden. 3.5 Schutzkleidung bei Umkehrisolation zum Schutz des Patienten Bei immunsupprimierten Patienten (z.B. Vollbild einer ausgebrochenen AIDS-Erkrankung oder transplantierte Patienten) ist zum Schutz der Erkrankten immer saubere Schutzkleidung bei engerem Kontakt mit dem Patienten zu tragen, welche täglich zu wechseln ist. Außerdem muss das Personal zum Schutz des Patienten einen Mund-Nasenschutz tragen. 17 21 4. Verhalten bei Stich- oder Schnittverletzungen (Kanülen u.a.) Bei Stich- und Schnittverletzungen gilt der Grundsatz: primär gut bluten lassen (etwa 1 min), sekundär antiseptisch spülen bzw. Antiseptikum einwirken lassen 4.1 Sofortmaßnahmen - Blutung aus der Wunde provozieren (1 - 2 Minuten) - Desinfektion mit alkoholischem Hautdesinfektionsmittel bis tief in den Stichkanal (3 5 Minuten) - Betriebsarzt informieren und Durchgangsarzt konsultieren; bei größeren Verletzungen: Notfallambulanz Klinikum Oldenburg Tel. 0441 / 4032500 - Kontamination des Auges, Mundschleimhaut: sofort reichliches Ausspülen mit Wasser oder physiologischer NaCl-Lösung 4.2 serologische Abklärung Nach den Sofortmaßnahmen erfolgt die sofortige serologische Abklärung des Immunstatus des Patienten und des Verletzten mit deren Zustimmung auf Hep. B (HBsAg, AntiHBc, Anti-HBs), Hepatitis C (Anti-HCV) und HIV-Antikörper. 4.3 Postexpositionsprophylaxe Hepatitis B Innerhalb von 48 Stunden Aktiv-passiv-Kombinationsimpfung mit Hepatitis-BImmunglobulin und Hepatitis-B-Impfstoff, wenn Mitarbeiter Anti-HBs-negativ ist und Patient HBs-Antigen-positiv; Fortsetzung der Grundimmunisierung gemäß Herstellerangaben 4.4 Postexpositionsprophylaxe HIV Über eine sinnvolle Postexpositionsprophylaxe bei dem Verdacht auf eine HIVÜbertragung klärt Sie z.B. die Notfallambulanz des Klinikums Oldenburg auf, die Sie innerhalb von 2 Stunden aufsuchen sollten; nach 72 Stunden ist eine Postexpositionsprophylaxe wirkungslos! 5. Impfungen Alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen sollten über einen aktiven Impfschutz für Hep. B (komb. mit Hep.A), Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und ggf. eine Grippeschutzimpfung verfügen (Empfehlungen der STIKO [2000]). 18 22 6. Hautdesinfektion beim Patienten 6.1 wann und wie? 6.1.1 vor Injektionen, Blutabnahmen, Punktionen o.ä. Vor jeder Injektion, Blutabnahme oder Punktion muss die Haut des Patienten gründlich desinfiziert werden, indem ein alkoholisches Desinfektionsmittel aufgesprüht und mit einem sterilisierten Tupfer verrieben wird. Der Vorgang wird wiederholt; die Einwirkzeit soll jeweils 30 sec betragen. 6.1.2 vor dem Eröffnen steriler Körperhöhlen, Legen eines ZVKs o.ä. Vor dem Legen eines zentralen Venenkatheters oder dem Eröffnen steriler Körperhöhlen wird das Desinfektionsmittel aufgesprüht und mit sterilen Tupfern nach der Einwirkzeit von mindestens 1 min verrieben. Der Vorgang wird wiederholt. 6.2 besondere Einwirkzeiten: Körperregionen mit talgdrüsenreicher Haut (z.B. Achselhöhlen, Genitalregion) müssen 10 min desinfiziert werden. Es empfiehlt sich, bei stark verschmutzter Haut vor der Desinfektion eine antiseptische Hautreinigung durchzuführen, um die Effektivität der anschließenden Hautdesinfektion zu gewährleisten. Sterilisierte Tupfer können als Rollenware sterilisiert und nach Bedarf abgetrennt werden; sie müssen nicht bis zur Anwendung steril bleiben. Sterile Tupfer müssen einzeln oder in kleiner Menge verpackt sein und dürfen erst unmittelbar vor dem Gebrauch ausgepackt werden. 19 23 7. Blasenkatheterisierung 7.1 7.2 Vorbereitung / Zubehör hygienische Händedesinfektion sterile Handschuhe steriles Katheterset (inkl. steriler Tupfer und steriler Pinzette) steril abgepackter (Silikon-) Katheter steriles Gleit- bzw. Anästhesiemittel in Einmalportionen Präparat zur Schleimhautdesinfektion geschlossenes Urinableitungssystem mit Rückflussventil steriles Aqua dest. mit Einmalspritze Urinprobe Beim Legen des Katheters soll gleichzeitig eine Urinprobe entnommen werden, um bereits vorliegende Harnweginfektionen festzustellen. 7.3 Durchführung der Blasenkatheterisierung bei der Frau Patientin liegt auf dem Rücken, der Oberkörper flach oder bis 30 Grad erhöht, die Beine sind etwas angezogen und gespreizt. ausführende Person hygienische Händedesinfektion Hilfsperson hygienische Händedesinfektion Becken der Frau kann durch Unterlegen eines Kissens erhöht werden. Schutzunterlage unter das Gesäß schieben. Sterile Handschuhe anziehen. Je nach hygienische Händedesinfektion Technik (Einführen des Katheters ohne sterile Pinzette) werden über die 1. Hand zwei sterile Öffnen der äußeren Verpackung des sterilen KaHandschuhe übereinandergezogen. thetersets Öffnen der inneren Verpackung unter Wahrung der Sterilität. Setinhalt auf der sterilen Unterlage (Verpackung) und Auffangmöglichkeit für Urin in Reichweite bereitstellen. Schlitz-Lochtuch steril auffalten. Genitalbe- Einschütten des Schleimhautantiseptikums in die reich der Frau so abdecken, dass eine Desin- vorgesehene Schale auf die sterilen Kugeltupfer. fektion noch möglich ist. Die 1. Hand desinfiziert mit Hilfe der sterilen Pinzette oder des sterilen Handschuhs die großen Schamlippen mit je einem Tupfer von der Schambeinfuge in Richtung Anus mit jeweils einem Tupfer (nur einmal wischen). 20 24 Die 2. Hand spreizt dann mit Daumen und Zeigefinger die großen Schamlippen in Höhe der äußeren Harnröhrenöffnung für die Desinfektion der kleinen Schamlippen; Tupfer nach jedem Arbeitsgang verwerfen. Die 2. Hand spreizt jetzt mit Daumen und Zeigefinger die kleinen Schamlippen, um die äußere Harnröhrenöffnung sichtbar freizulegen und muss dort verbleiben bis der Katheter korrekt platziert ist. Die Desinfektion der äußeren Harnröhrenöffnung geschieht mit einem weiteren Tupfer (Einwirkzeit beachten – ca. 2 Minuten bei Braunol). Der 6. Tupfer kann vor der Vaginaöffnung platziert werden. Instillation von sterilem Gleitmittel (Instillagel) Anreichen von sterilem Gleitmittel Wechsel des Handschuhs der 1. Hand, wenn ohne sterile Pinzette desinfiziert wurde. Hilfestellung beim Handschuhwechsel oder Anreichen einer neuen sterilen Pinzette, falls der Katheter mit Pinzette gelegt wird. Anreichen des sterilen Katheters aus der Verpackung; dabei auf keinen Fall den sterilen Katheter berühren! Die 1. Hand führt den Katheter mit einem sterilen Handschuh oder einer sterilen Pinzette in die Harnröhre ein, bis Urin in die Auffangschale fließt; bei Dauerkatheterisierung den Katheter zum Blocken noch etwas vorschieben (ca. 5cm). Sterile Konnektion des Katheters und des Anreichen des sterilen Harnableitungssystems Harnableitungssystems; dabei den Katheter nicht in seiner Lage verändern. Dauerkatheter mit 8 - 10 ml Aqua dest. blo- Anreichen der Spritze mit Aqua dest. zum Blocken cken und vorsichtig bis zum Widerstand zu- des Dauerkatheters rückziehen. 21 25 7.4 Durchführung der Blasenkatheterisierung beim Mann Patient liegt auf dem Rücken, der Oberkörper flach oder bis 30 Grad erhöht, die Beine sind gerade ausgestreckt und leicht gespreizt. ausführende Person hygienische Händedesinfektion Hilfsperson hygienische Händedesinfektion Schutzunterlage unter das Gesäß schieben. hygienische Händedesinfektion Sterile Handschuhe anziehen. Je nach Tech- Öffnen der äußeren Verpackung des sterilen Kanik (Einführen des Katheters ohne sterile Pin- thetersets zette) werden über die 1. Hand zwei sterile Handschuhe übereinandergezogen. Öffnen der inneren Verpackung unter Wahrung der Sterilität. Setinhalt auf der sterilen Unterlage (Verpackung) und Auffangmöglichkeit in Reichweite bereitstellen. Schlitz-Lochtuch steril auffalten und auflegen. Einschütten des Schleimhautantiseptikums in die vorgesehene Schale auf die sterilen Kugeltupfer Die 2. Hand fasst mit einer sterilen Kompresse den Penis, zieht die Vorhaut bis hinter die Glansfurche und spreizt die äußere Harnröhrenöffnung. Die 1. Hand desinfiziert mit Hilfe der Pinzette (oder des sterilen Handschuhs) die gespreizte Harnröhrenöffnung und die Eichel mehrmals sternförmig hintereinander („Wisch- und Weg- Anreichen von sterilem Gleitmittel verfahren“). Die Desinfektion der äußeren Harnröhrenöffnung geschieht mit einem weiteren Kugeltupfer. (Einwirkzeit Braunol ca. 2 Minuten) Die 1. Hand instilliert das sterile Gleitmittel in die Harnröhre. Die 2. Hand streckt den Penis senkrecht. Wechsel des Handschuhs der 1. Hand, wenn Hilfestellung beim Handschuhwechsel ohne sterile Pinzette desinfiziert wurde. Anreichen des sterilen Katheters aus Verpackung Der Katheter muss durch ständiges Nachfassen gleitend vorgeschoben werden (durch die 1. Hand und z.B. eine sterile Pinzette). Penis erst deckenwärts strecken und bei Auftreten von leichtem Widerstand (nach ca. 15 cm) fußwärts senken. Bei Erreichen der Harnblase fließt Urin ab. 22 26 Dauerkatheter noch etwas weiter vorschieben, um eine Blockung in der Harnröhre zu vermeiden. Sterile Konnektion des Katheters und des Anreichen des sterilen Harnableitungssystems Harnableitungssystems; dabei nicht die Lage des Katheters verändern. Dauerkatheter mit 8 - 10 ml Aqua dest. blo- Anreichen der Spritze mit Aqua dest. zum Blocken cken und vorsichtig bis zum Widerstand zurück- des Dauerkatheters ziehen. Die Vorhaut wieder vorschieben. 7.5 Katheterpflege 7.5.1 transurethraler Katheter täglich Verkrustungen am Übergang des Meatus urethrae mit Wasser und Seife entfernen (z.B. bei der morgendlichen Körperwaschung) 7.5.2 suprapubischer Katheter tägliche Palpation der Einstichstelle durch intakten Verband (Verbandwechsel frühestens alle 72 Stunden, wenn Verband intakt, dabei Einstichstelle z.B. mit PVP-Jodlösung oder alkoholischem Hautdesinfektionsmittel desinfizieren) 7.6 sonstige Maßnahmen 7.6.1 Urinbeutel, Fixierung Der Blasenverweilkatheter ist mit genügend Spielraum am Oberschenkel zu fixieren, um Schleimhautirritationen zu vermeiden. Der Auffangbeutel darf nicht über Blasenniveau angehoben werden. Für ständig freien Abfluss ist zu sorgen. Urinauffangbeutel müssen regelmäßig geleert werden. Die Abflussstelle und das Auffanggefäß dürfen dabei nicht miteinander in Berührung kommen! 23 27 7.6.2 Urinentnahmen Urinentnahmen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Punktionsstellen nach deren Desinfektion unter Verwendung einer sterilen Kanüle erfolgen. 7.6.3 Liegedauer Die Liegedauer der transurethralen Blasenverweilkatheter sollte so kurz wie möglich sein. - Bei allen Manipulationen am Katheter und am Drainagesystem sind Einmalhandschuhe zu tragen. Diskonnektion ist unbedingt zu vermeiden. Blasenspülung, -training: Wichtig: nicht mehr anwenden! Für jeden Patienten mit Blasenkatheter muss ein Infektionserfassungsbogen angelegt werden! Harnweginfektionen gehören mit ca. 40% aller nosokomialen Infektionen zu den häufigsten Krankenhausinfektionen. Zu ihren Komplikationen zählen u.a. die akute Pyelonephritis, die Niereninsuffizienz und die Urosepsis. Eine Blasenverweilkatheterbehandlung über mehrere Tage hat sehr oft eine Harnweginfektion zur Folge, daher ist die Indikationsstellung genau zu überprüfen. Die suprapubische Harnableitung oder die intermittierende Katheterisierung sind vorzuziehen (siehe RKI-Richtlinie 5.1 [12]). 24 28 Erfassungsbogen für Patienten mit Blasenkatheter gemäß § 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz zur Erfassung nosokomialer Harnweginfektionen (wird bei jedem Patienten mit Blasenkatheter angelegt) interne Verlegung am: . . . . . . . . . . . . . . . Patientendaten (Aufkleber) wohin: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entlassungsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patientenaufnahme von auswärts mit liegendem Blasenverweilkatheter (grundsätzlich Urinstatus und Uricult durchführen) Blasenverweilkatheteranlage bzw. Einmalkatheterisierung (grundsätzlich Urinstatus und Uricult durchführen) in der KJK am. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . transurethral keine Infektion Harnweginfektion (siehe Anhang) suprapubisch Einmalkatheterisierung symptomatisch asymptomatisch sonstige Infektion der Harnwege festgestellt am . . . . . . . . Kathetertag Erregerbestimmung (Uricult) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........................................ Antibiotikatherapie der Infektion ja nein Therapie gemäß Antibiogramm ja nein Infektion ausgeheilt ja nein Stationsarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Erfassungsdatum . . . . . . . . . . . . . . Erfassungsbogen bitte bei jedem Patienten mit Blasenkatheter oder Harnweginfektion anlegen und nach Entlassung des Patienten ausgefüllt an Hygienefachkraft Fr. Schwarze schicken. 25 29 Kriterien für Harnweginfektionen (in Anlehnung an CDC-Kriterien) Symptomatische Harnweginfektionen Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit transurethralem Dauerkatheter bei der Probennahme muss einem der folgenden Kriterien entsprechen: 1. Patient hat zum Zeitpunkt der Probennahme einen transurethralen Harnwegkatheter und mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C), suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel und eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen 2. Patient hat zum Zeitpunkt der Probennahme einen transurethralen Harnwegkatheter und mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C), suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel und Urinkultur mit > 103 und < 105 Kolonien / ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Urinuntersuchung zeigt mindestens einen der folgenden Befunde - Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/ oder Nitrit positiv - Pyurie (≥ 10 Leukozyten/mm3 oder > 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im nicht-zentrifugierten Urin). - Bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Mikroorganismen symptomatische HWI bei Patienten mit kurz vor der Probennahme entferntem transurethralem Dauerkatheter muss einem der folgenden Kriterien entsprechen: 1. Innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme wurde bei dem Patienten ein transurethraler Harnwegkatheter entfernt und mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C), Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel und eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen 2. Innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme wurde bei dem Patienten ein transurethraler Harnwegkatheter entfernt und mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C), Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel und Urinkultur mit ≥ 103 und < 105 Kolonien / ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Urinuntersuchung zeigt mindestens einen der folgenden Befunde 26 30 - Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/ oder Nitrit positiv - Pyurie (≥ 10 Leukozyten/mm3 oder ≥ 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im nicht-zentrifugierten Urin). - Bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Mikroorganismen Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten ohne transurethralen Dauerkatheter muss einem der folgenden Kriterien entsprechen: 1. Patient hatte zum Zeitpunkt der Probennahme und innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme keinen transurethralen Harnwegkatheter und mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C) bei Patienten ≤ 65 Lebensjahr, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel und eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen 2. Patient hatte zum Zeitpunkt der Probennahme und innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme keinen transurethralen Harnwegkatheter und mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C) bei Patienten ≤ 65 Lebensjahr, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel und Urinkultur mit ≥ 103 und < 105 Kolonien / ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen und Urinuntersuchung zeigt mindestens einen der folgenden Befunde - Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/ oder Nitrit positiv - Pyurie (≥ 10 Leukozyten/mm3 oder ≥ 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im nicht-zentrifugierten Urin). - Bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Mikroorganismen Asymptomatische Bakterurie mit sekundärer Sepsis muss dem folgenden Kriterium entsprechen: Patient mit oder ohne transurethralen Harnwegkatheter ohne Symptome: bei Patienten ≤65 Lebensjahr: kein Fieber (>38°C), oder Fieber anderer Ursache bei Patienten jeden Alters: kein Harndrang keine erhöhte Miktionsfrequenz keine Dysurie kein suprapubisches Spannungsgefühl keine Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel und eine Urinkultur mit ≥105 Kolonien / ml Urin mit maximal 2 Arten von Uropathogenen* und Nachweis mind. eines der in der Urinkultur nachgewiesen Uropathogene* in einer Blutkultur * als Uropathogene gelten: Gram-negative Bakterien, Staphylococcus spp., Sprosspilze, Betahämolysierende Streptococcus spp., Enterococcus spp., Gardnerella vaginalis, Aerococcus urinae und Corynebacterium (Urease positive) 27 31 Sonstige Infektionen der ableitenden Harnwege (Nieren, Ureter, Blase, Urethra oder retroperineal/perinephritisches Gewebe) müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen: 1. Mikroorganismus aus Sekret (nicht Urin) oder Gewebe bzw. Abstrich der betroffenen Region isoliert. 2. Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion während einer direkten Untersuchung, einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt. 3. Zwei der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), lokalisierter Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Stelle und mindestens eines der folgenden Kriterien: Eitrige Sekretion von der betroffenen Stelle. Kultureller Nachweis von ätiologisch in Frage kommenden Erregern im Blut. Radiologischer Hinweis auf Infektion (z.B. Ultraschall, CT, MRT, Szintigraphie) 28 32 8. PEG-Sonden / enterale Ernährung Sorgfältige Hygiene ist bei der Durchführung der enteralen Ernährung unbedingt notwendig, denn - Sondennahrung ist ein guter Nährboden für Keime. - Patienten sind oft in schlechtem Allgemeinzustand. - Patienten haben oft eine verringerte Infektabwehrlage. Kontaminationsquellen sind - Hände - Überleitsysteme - die Sonde selbst - Spritzen zum Spülen der Sonde - Sondennahrung - Vor dem Umgang mit Sondennahrung sind die Hände gründlich zu desinfizieren. - Überleitsysteme dürfen nicht länger als 24 Stunden verwendet werden. - Die Sonde ist nach jeder Nahrungsverabreichung mit Leitungswasser in Trinkwasserqualität gut zu spülen (keinen Früchtetee verwenden). - Angebrochene Sondennahrung nur 24 Stunden im Kühlschrank aufbewahren. - Ernährungspumpe und Pumpenhalter (z.B. Infusionsständer) sind regelmäßig zu reinigen. - Pumpe während der Reinigung vom Netz trennen - Zur Reinigung am besten ein mit Flächendesinfektionsmittel getränktes Tuch verwenden. 8.1 Verbandwechsel (Häufigkeit) 8.2 - in der ersten Woche nach Anlage täglich - danach bei reizlosen Wundverhältnissen jeden zweiten Tag Verbandwechsel (Durchführung) - Hände desinfizieren, Materialien bereitstellen (Einmalhandschuhe, sterile Schlitz- und andere Kompressen, Pinzette, Schere, Fixationspflaster, Händedesinfektionsmittel, Prontosan C zur lokalen Desinfektion, Abwurf) 29 33 - Handschuhe anziehen und alten Verband ohne Zug an der Sonde vorsichtig entfernen; zusammen mit den Einmalhandschuhen entsorgen - Hände desinfizieren, Einmalhandschuhe anziehen - Fixierung an der Halteplatte öffnen, Halteplatte soweit zurückziehen, dass der Wundbereich sorgfältig gereinigt werden kann - Einstichstelle, Sonde und Halteplatte desinfizieren - Haut und Einstichstelle von innen nach außen mit einer sterilen Mullkompresse reinigen - Schlitzkompresse mit Hilfe der Pinzette zwischen Haut und Halteplatte um die Sonde legen - Sonde bis zur Markierung wieder vorsichtig anziehen (innere Halteplatte verursacht Widerstand) - Halteplatte wieder zurückschieben und durch den Verschluss fixieren - Halteplatte mit steriler Mullkompresse abdecken und mit Fixomull fixieren - Da sich auch im Magen eine Halteplatte befindet, darf die Sonde nicht zu sehr angezogen bzw. im fixierten Zustand an der Sonde manipuliert werden, da es ansonsten zu empfindlichen Schädigungen an der Magenschleimhaut kommen kann. Bei völlig reizlosen Wundverhältnissen gibt es keine Einschränkung bei der Körperpflege. Duschen, Baden ist möglich. Danach ist der Verband zu erneuern. 30 34 8.3 Verabreichung der Sondennahrung - Hände desinfizieren - Material bereitstellen - keine Sondennahrung zum Selbstanrühren verwenden - Überleitungssysteme nach 24 Stunden verwerfen - Die Aufbewahrung bei Zimmertemperatur kann bereits schon ein schnelles Keimwachstum herbeiführen. Bei Lagerung der Sondennahrung im Kühlschrank kann dieses Wachstum gestoppt werden. - Eine große Kontaminationsquelle sind immer die Hände. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass vor der Zubereitung eine Desinfektion stattfindet. - Ebenso sind Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte sehr oft mit Keimen kontaminiert. Sie sollten daher vor der Verabreichung immer gereinigt und getrocknet werden. - Es ist strengstens darauf zu achten, dass Keime nicht ausreichend Zeit haben, sich zu vermehren, zum Beispiel im Beutel und Überleitungssystem, welches im Krankenzimmer hängen bleibt und nicht regelmäßig gewechselt wird. Die Benutzung von unsauberen Spritzen beim Spülen der Sonde ist auf jeden Fall zu vermeiden! - Die Zeit zwischen Zubereitung und Verabreichung der Sondenkost sollte so kurz wie möglich sein. 31 35 32 36 9. Verbandwechsel (Wunden) 9.1 Grundsätze - Werden mehrere Verbandwechsel hintereinander vorgenommen, sind die septischen Verbände immer zuletzt durchzuführen. - Der Verbandwechsel muss unter Zuhilfenahme geeigneter steriler Instrumente (Non-Touch-Technik) erfolgen (siehe RKI-Richtlinie 5.1 [12]). - Wunden dürfen nie mit den Händen berührt werden! - Wenn möglich, sollte zu zweit gearbeitet werden. 9.2 Durchführung - Händedesinfektion (vor und nach dem Verbandwechsel) - über Zivilkleidung Schutzkittel tragen; grundsätzlich bei septischen Wunden - Einmalhandschuhe anziehen - Verband entfernen und sofort entsorgen - Hautdesinfektion (bei septischen Verbänden nach Entsorgung des alten Verbandes neue Einmalhandschuhe anziehen; vorher Händedesinfektion) - frisches Verbandmaterial auflegen - zwischen den Verbandwechseln von infizierten Wunden ist ein Kittelwechsel erforderlich - abschließend Händedesinfektion 9.3 Maßnahmen nach dem Verbandwechsel - Verbandwagen wischdesinfizieren - angebrochene Sterilverpackungen verwerfen - gebrauchte Instrumente für die sterile Aufbereitung vorbereiten: desinfizieren, reinigen - Abfallbeutel entsorgen - Hände desinfizieren - Verbandwagen abdecken 33 37 10. intravenöse Zugänge / Punktionen 10.1 hygienische Anforderungen beim Legen eines peripheren Zugangs Hygienemängel beim Legen von Venenverweilkanülen begünstigen die Entstehung von lokalen Entzündungen und Septikämien. Daher erfordert das Legen eines peripheren Zugangs eine sorgfältige Beachtung aller notwendigen hygienischen Maßnahmen: - hygienische Händedesinfektion - sorgfältige Hautdesinfektion der Einstichstelle (eventuell vorher Rasur) - Einwirkzeit des (alkoholischen) Hautdesinfektionsmittels beachten - Fixation der Kanüle mit einem sterilen, luftdurchlässigen trockenen Verband (am besten durchsichtig) 10.1.1 Liegedauer der Kanüle Nationale und internationale Empfehlungen schwanken zwischen 72 und 96 Stunden. Auf jeden Fall muss die Kanüle bei Rötungen der Einstichstelle, Verdacht auf Thrombophlebitis und Sekretaustritt an der Einstichstelle entfernt werden. 10.2 hyg. Anforderungen beim Legen eines zentralvenösen Zugangs Das Legen eines zentralvenösen Zugangs erfordert aseptische Bedingungen in der näheren Umgebung und sollte unter Assistenz einer zweiten Person erfolgen. - Eine sterile Ablagefläche muss geschaffen werden. - hygienische Händedesinfektion - sterile Handschuhe - steriler Kittel - ggf. Mund-/Nasenschutz, Haarschutz - Wenn Haare beim Patienten entfernt werden müssen, elektrische Haarschneidemaschine benutzen, um die Gefahr einer Hautverletzung zu reduzieren - sterile Abdeckung - Hautdesinfektion (sterile Tupfer; alkoholisches Hautdesinfektionsmittel - Einwirkzeit mind. 1 Minute) - Kathetersicherung durch Ankleben oder Annähen 34 38 10.2.1 10.3 Verband - trockener steriler Verband (am besten atmungsaktiver trans-parenter Klebeverband, der mehrere Tage auf der Einstichstelle verbleiben kann, so dass die Kathetereintrittstelle regelmäßig auf Infektionszeichen kontrolliert werden kann, ohne den Verband zu wechseln). - Bei einem nichttransparenten Verband wird die Einstichstelle des Katheters täglich durch leichte Palpation auf Infektionszeichen kontrolliert; ein Wechsel des Verbandes ist in der Regel spätestens alle 72 Stunden notwendig. - Beim Verbandwechsel wird ein Hautdesinfektionsmittel auf die Haut aufgetragen (in der Regel gesprüht). Reinigung / Desinfektion der Einstichstelle nur bei optischer Verschmutzung; vorzeitiger Verbandwechsel nur bei Auffälligkeiten wie Durchnässung, Schmutz usw. - Beim Verdacht auf eine Venenkathetersepsis wird der Katheter sofort gezogen und die Katheterspitze (mit steriler Schere abgeschnitten) im sterilen Gefäß zur mikrobiologischen Untersuchung eingeschickt. Hygienemaßnahmen bei der Lumbalpunktion Indikation für die einmalige und wiederholte Liquorpunktion, -drainage sowie die Medikamentenapplikation in Liquorräume sind diagnostische Fragestellungen oder Behandlungs maßnahmen. Es ist eine Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen. Hygienemaßnahmen sollen die Kolonisations- und Infektionsgefahr auf ein Minimum begrenzen. Die Verantwortung liegt beim Durchführenden und ist eine ärztliche Tätigkeit, die nicht de legierbar ist. 10.3.1 Definition Die Liquorpunktion ist eine einmalige oder mehrmalige Punktion des Liquorraumes entweder lumbal oder okzipital . Sie dient vorwiegend der Gewinnung von Liquor zu mikrobiologischen bzw. klinischen Untersuchungen. Bei Bedarf kann innerhalb der gleichen Punktion ein Medikament/Kontrastmittel verabreicht werden. Der Lumbalkatheter wird therapeutisch genutzt, um Liquor temporär aus dem Spinalkanal abzuleiten. Im Rahmen der Regionalanästhesie wird dieses Verfahren zur Medikamentenapplikation genutzt. 10.3.2 Durchführung Die Punktion kann im Patientenzimmer im Bett oder in der Ambulanz durchgeführt werden. - Anstelle des Arztkittels sauberer Schutzkittel getragen (ggf. auch Einmal schürze; ein steriler Kittel ist nicht notwendig). - Durchführung einer Wischdesinfektion der Punktionsstelle (Einwirkzeit nach Herstellerangaben), eine Entfettung der Haut ist nicht notwendig. 35 39 11. - Bei Bedarf vorhandene Haare mittels Clipping entfernen. - Hygienische Händedesinfektion durchführen - steriles Lochtuch - Ablage der steril angereichten Punktionsnadel, Spritzen und Auffangröhrchen auf sterilem Tuch. - sterile Handschuhe - Durchführung der Punktion - Ablassen von Liquor und ggf. Gabe eines sterilen Medikamentes oder Kontrastmittels - Entfernen der Punktionskanüle - Desinfektion der Punktionsstelle und Aufkleben eines sterilen Pflasters Zubereitung von Infusionen Infusionsbedingte Septikämien gehören zu den häufigsten Sepsisformen in der Klinik. Viele Erreger von Krankenhaus-(Nosokomial-) Infektionen können sich in Lösungen, die zur Therapie oder parenteralen Ernährung verwendet werden, ausgezeichnet vermehren. Außerdem ermöglichen intravasale Katheter Mikroorganismen den Eintritt in den Körper. Hygienische Maßnahmen sind daher sowohl bei der Zubereitung als auch bei der Verabreichung einer Infusion unbedingt zu beachten. Die Durchführung einer Infusionstherapie sollte nur bei eindeutiger therapeutischer oder diagnostischer Indikation erfolgen (siehe RKI-Richtlinie 5.1 [12]). 11.1 Vorbereitung der Infusionslösung: - Vorbereitung der Infusionslösung auf einer wischdesinfizierten Arbeitsfläche - Nur nach hygienischer Händedesinfektion mit der Vorbereitung beginnen. - Gummistopfen der Infusionsflasche mit Alkohol abwischen - Zumischungen nur unter sterilen Kautelen - Sichtkontrolle der Infusionsflasche auf Verfallsdatum, Verunreinigungen und / oder Beschädigungen der Flasche - Infusionen erst unmittelbar vor dem Gebrauch anrichten, höchstens eine Stunde vor der Applikation 36 40 11.2 Infundierzeit - Die Infusionsdauer einer zubereiteten Lösung soll 24 Stunden nicht überschreiten (Herstellerangaben beachten!). - Infusionslösungen mit Zumischungen und Lipidlösungen müssen unmittelbar nach der Anrichtung dem Patienten verabreicht werden und sollen innerhalb von 12 Stunden durchgelaufen sein. 11.3 Umgang mit Infusionssystemen - Jede unnötige Manipulation am angeschlossenen Infusionssystem muss unbedingt vermieden werden! - Vor jeder Manipulation am Infusionssystem müssen die Hände desinfiziert werden! - Die Zahl der intravasalen Zugänge und Verbindungsstellen sollte so gering wie möglich gehalten werden. - Dreiwegehähne nur mit steriler Schutzkappe abdecken. - Blutentnahmen aus dem System nur, wenn keine andere Möglichkeit besteht. - Das Durchspritzen des Systems zur Verbesserung des Durchflusses ist zu vermeiden. - Zusätzliche Medikamentengaben nur über die dafür vorgesehenen Injektionsstellen nach vorheriger Desinfektion. 11.3.1 Infusionssystemwechsel - Wechselintervalle für Infusionssysteme und Dreiwegehähne können problemlos 72 Stunden betragen. - Tägliches Wechseln der Infusionssysteme ist überflüssig und verringert nicht die Infektionsraten! - Manipulationen am Infusionssystem wie Konnektionen und Diskonnektionen sind auf ein Minimum zu beschränken. - Vor jeder Manipulation am Infusionssystem ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. 37 41 12. Zubereitung von Medikamenten zur Injektion - Desinfektion von Händen, Arbeitsflächen und der Gummimembran bei Durchstichampullen - Sichtkontrolle des Medikaments auf Verfallsdatum, Verunreinigungen und / oder Beschädigungen der Flasche oder Ampulle - Zubereitung erst kurz vor Gebrauch - Mehrdosismedikamente mit Konservierungsstoffen (z.B. spezielle Insuline oder Heparine) können länger aufbewahrt werden (Herstellerangaben beachten!). - Kanüle nicht in der Mehrdosisampulle stecken lassen. - Beim Aufziehen desselben Medikaments mehrmals direkt hintereinander Verwendung derselben Kanüle möglich; das Risiko einer bakteriellen Kontamination ist dabei höher als bei Verwendung einer jeweils neuen Kanüle. - Minispikes können in Mehrdosisampullen verbleiben (Deckel wird nach Entnahme geschlossen). - Herstellerangaben für Lagerbedingungen und Verwendungszeiten von angebrochenen Mehrdosisbehältnissen müssen beachtet werden. 12.1 Hygienischer Umgang mit aufgezogenen Spritzen, Infusionen u.a. Art selbst aufgezogene Spritze Infusionen maximale Lagerzeit Beschriftung Bemerkung unverzügliche Applikation, Lagerzeit höchstens 1 Std. bei Raumtemperatur bzw. nach Herstellerangaben Datum, Uhrzeit, Namenszeichen, Inhalt (sofern nicht unverzügliche Applikation) Bei Trockensubstanzen Lösungsmittel erst unmittelbar vor Gebrauch zumischen. < 1 Stunde Datum, Uhrzeit, Namenszeichen, Inhalt Bei Trockensubstanzen Lösungsmittel erst unmittelbar vor Gebrauch zumischen. Anstichdatum, Uhrzeit, Namenszeichen Gummistopfen vor Entnahme mit einem alkoholischen Mittel desinfizieren. Auf Trübung achten. Jeweils neue Kanüle verwenden, alternativ Minispikes. Mehrdosisampullen ohne Konservierungsmittel 24 Stunden im Kühl0 schrank bei 4 - 8 C Mehrdosisampullen mit Konservierungsmittel Siehe Beipackzettel. Bei Unklarheiten den Apotheker fragen. Anstichdatum, Uhrzeit, Namenszeichen Gummistopfen vor Entnahme mit einem alkoholischen Mittel desinfizieren. Auf Trübung achten. Jeweils neue Kanüle verwenden, alternativ Minispikes. Wundspüllösungen, Inhalierflüssigkeiten 24 Stunden im Kühl0 schrank bei 4 - 8 C Anstichdatum, Uhrzeit, Namenszeichen kleine Ampullen (Einzeldosisbehältnisse) verwenden 38 42 13. Flächendesinfektion 13.1. Wie lange halten sich Krankheitserreger auf Oberflächen? Keime mit hoher Toleranz für widrige Umgebungsbedingungen (Hautstaphylokokken, Staph. aureus, Enterokokken, aber auch einige Virusarten und Parasiten) können auf unbelebten Flächen gut (manche wochenlang!) überleben. Hoher Keimgehalt und organische Begleitstoffe (Sekrete u.a.) ermöglichen auch trockenheitsempfindlichen, feuchtigkeitsliebenden gramnegativen Keimen längeres Überleben auf Oberflächen. 13.2. Weiterverbreitung von Krankheitserregern In der Regel werden Keime durch unmittelbaren Kontakt auf Oberflächen aufgebracht und weiterverbreitet. Berührung mit den Händen/Fingern spielt dabei eine wesentliche Rolle. Unerwünschte Keime sind im Krankenhaus häufig auf Fußböden, Arbeitsflächen, Waschbecken, Armaturen und anderen Oberflächen anzutreffen. Allerdings ist nur für patientennahe Oberflächen gesichert, dass eine Desinfektion zur Infektionsvermeidung beiträgt. 13.3 Reinigung oder Desinfektion? Fußböden, Mobiliar und Inventar werden in der Regel gereinigt, arbeits- und patientennahe Flächen sowie Sanitärbereiche desinfiziert. 13.3.1 laufende Desinfektion Die laufende Desinfektion umfasst die Desinfektionsmaßnahmen während der Pflege und Behandlung eines Patienten. 13.3.2 Schlussdesinfektion Die Schlussdesinfektion beinhaltet die Desinfektionsmaßnahmen aller Flächen im Patientenzimmer nach Beendigung der Pflege und Behandlung eines infektiösen Patienten. 13.3.3 Desinfektionsmittel Es dürfen nur in der VAH-Liste (Verbund für angewandte Hygiene) verzeichnete Mittel verwendet werden. 13.3.4 Methoden Die einzige effektive Methode der Flächendesinfektion ist die ScheuerWischdesinfektion. Auf ein Versprühen von Desinfektionsmitteln ist weitestgehend zu verzichten, da es nicht nur die Atemwege belastet, sondern u.U. Keime mit Eiweißbelastung (Blut) konserviert. Außerdem fehlt der Entfernungseffekt durch manuelles (oder maschinelles) Scheuern und Wischen. 39 43 13.4 Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln - Desinfektionsmittel immer mit kaltem, höchstens lauwarmem Wasser ansetzen. - Zuerst Wasser, dann Desinfektionsmittel in das Gefäß füllen (Vermeidung von Schaumbildung, genaue Dosierung). - genau abmessen, keine Schussmethode - Keine Reinigungsmittel zusetzen, es sei denn, es sind vom Hersteller des Desinfektionsmittels zugelassene Produkte. - Beim Umgang mit Lösung oder Konzentrat stets Haushaltshandschuhe tragen. - Hautkontakt mit der fertigen Lösung und/oder dem Konzentrat unbedingt vermeiden. - Haut sofort mit Wasser abspülen, wenn sie mit dem Konzentrat oder der Lösung in Berührung gekommen ist. - Beim Umgang mit Konzentrat Schutzbrille aufsetzen. - Bei Kontakt mit den Augen sofort mit viel Wasser abspülen und ggf. Augenarzt aufsuchen. - Mit Flächendesinfektionsmittel durchnässte Kleidung sofort wechseln. - Wenn mit Durchnässung der Kleidung zu rechnen ist, entsprechende Schutzkleidung wie z.B. Plastikschürze tragen. - Auf sachgerechte Entsorgung von Konzentratresten achten. - Verschüttetes Konzentrat sofort mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und für gute Belüftung sorgen. 40 44 14. Aufbereitung von Medizinprodukten Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte können die Quelle von Infektionen beim Menschen sein. Die Anwendung von Instrumenten setzt daher eine vorhergehende Aufbereitung voraus, an die definierte Anforderungen zu stellen sind. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte haben dazu die Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" herausgegeben, die einzelne Schritte der Aufbereitung von Instrumenten und anderen Medizinprodukten detailliert beschreibt. 14.1 Zeitpunkt und Vorbereitung der Desinfektion - Instrumente u.ä. sollen möglichst direkt nach dem Gebrauch desinfiziert werden. Grobe Verunreinigungen sollen nicht an den Objekten antrocknen, um die Desinfektion und Reinigung nicht zusätzlich zu erschweren. - Die thermische Reinigung und Desinfektion in Reinigungs- und Desinfektionsautomaten ist zu bevorzugen, da diese Methode in der Regel effektiver als die manuelle Behandlung ist. - Für eine ausreichende chemische Desinfektion müssen Instrumente in ihre Einzelteile zerlegt werden, damit das Desinfektionsmittel alle Flächen (auch innen) benetzen kann. 14.2 manuelle chemische Aufbereitung der Materialien - Instrumente u.ä. sind nach Entfernung von groben Verunreinigungen (Handschuhe, Schutzkittel, ggf. Schutzbrille anziehen!) so in die Desinfektionslösung einzulegen, dass alle Oberflächen benetzt sind und der Zutritt des Desinfektionsmittels nicht durch Luftblasen behindert wird. - Schläuche und Hohlkörper sind mit dem Desinfektionsmittel durchzuspülen und so mit dem Desinfektionsmittel zu füllen, dass keine Luftblasen eingeschlossen sind. - Auf die Standzeiten der Desinfektionsmittellösungen nach Herstellerangaben muss geachtet werden (stark verschmutzte Lösungen müssen gewechselt werden; wird regelmäßig eine große Menge an Instrumenten desinfiziert, sind die Lösungen alle 24 Stunden zu wechseln). - Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist zu beachten. - Die Instrumente sollen nicht länger als nötig in der Desinfektionsmittellösung bleiben, da es sonst zu Materialschäden kommen kann. - Nach der Einwirkzeit sind verbleibende Verschmutzungen von den Instrumenten zu entfernen. Dazu dürfen keine Metallbürsten oder Schwämme verwendet werden. - Nach der Desinfektion und Reinigung sind die Instrumente / Materialien mit Wasser von mindestens Trinkwasserqualität, ggf. entmineralisiertem Wasser abzuspülen. - Instrumente und Materialien müssen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Abgenutzte, korrodierte, deformierte, poröse oder anderweitig beschädigte Instrumente werden aussortiert. 41 45 - Instrumente, die zum sterilen Gebrauch verwendet werden, werden getrocknet und zur Sterilisation weitergeleitet. - Instrumente und Materialien, die desinfiziert weiterverwendet werden, müssen trocken und staubgeschützt aufbewahrt werden. 14.3 Desinfektion und Reinigung im Ultraschallbad - Ultraschall ist speziell zur Reinigung / Desinfektion von Instrumenten aus Edelstahl geeignet. - Eine spezielle Desinfektionsmittellösung ist in exakter Konzentration anzusetzen und die Einwirkzeit zu beachten. - Das verwendete Desinfektionsmittel muss für Einsätze im Ultraschallbad geeignet sein. - Instrumente müssen geöffnet oder zerlegt werden, damit das Desinfektionsmittel überall wirken kann. Es ist darauf zu achten, dass durch großflächige Instrumente keine Schallschatten entstehen. Die Instrumente müssen vollständig mit Lösung bedeckt sein. - Eine zu hohe Schmutzbelastung im Ultraschallbecken beeinträchtigt die Reinigungs/Desinfektionswirkung und fördert Korrosion. - Wird nur eine Reinigung durchgeführt, muss im Anschluss an die Beschallung eine Desinfektion erfolgen. - Die vorgegebenen Beschallungszeiten sollten nicht überschritten werden, da es sonst zu Materialschäden kommen kann. 14.4 Maschinelle thermische Aufbereitung Die Anwendung eines thermischen Desinfektionsverfahrens garantiert einen hohen hygienischen Sicherheitsstandard. Da Bedienungsfehler weitgehend ausgeschlossen werden können, ist dieses Verfahren aus hygienischer, toxikologischer und ökologischer Sicht zu bevorzugen. 42 46 15. Spezielle Aufbereitungen Pari-Vernebler Pari-Vernebler dürfen bei Patientenwechsel nicht mehr wiederaufbereitet werden. Der Vernebler Pari-LC-Sprint wird samt Mundstück als Einmalprodukt verwendet, d.h. nach jedem Patienten entsorgt. Neue Vernebler werden in der Medizinischen Funktionsdiagnostik über Fr. Blessmann oder Fr. Grossmann (Tel. 9442) bezogen. Wenn unbedingt Masken verwendet werden müssen, sind diese nach jedem Patienten zu desinfizieren (Ausnahme: infektiöser Patient z.B. mit MRSA). Die Masken werden in Gigasept AF forte (0,75 % - 30 min Einwirkzeit) eingelegt und damit desinfiziert. Nach der Einwirkzeit mit Leitungswasser abspülen, auf einer sauberen Unterlage trocknen und staubgeschützt aufbewahren. Der Anschlussschlauch ist weder desinfizier- noch sterilisierbar und soll nach Herstellerangaben bei Patientenwechsel ausgetauscht werden, wenn der Patient ohne Aufsicht an dem Gerät manipulieren konnte. Bei Kondensatniederschlag im Anschlussschlauch kann die Feuchtigkeit durch Laufenlassen des Gerätes (ohne Vernebler) beseitigt werden. 43 47 15.2 15.3 Aufbereitung von Absauggeräten - Vor jedem Absaugen ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. - Beim Umgang mit Sekret sind grundsätzlich Einmalhandschuhe zu tragen. - Nach dem Absaugen wird der Einmalkatheter entsorgt. - Absaugschlauch und Sekretauffangbehälter sind patientenbezogen zu verwenden. - Das Sekretauffanggefäß wird in der thermischen Steckbeckenspüle desinfizierend gereinigt. - Verbindungsschläuche werden nach jedem Absaugen mit Desinfektionsmittellösung durchgespült, in Desinfektionsmittel eingelegt, nach der Einwirkzeit mit Wasser durchgespült und alle 4 Wochen bzw. bei Patientenwechsel komplett ausgetauscht. - Der Bakterienfilter wird nach jedem Patientenwechsel ausgetauscht; ansonsten Standzeit nach Herstellerangaben - Wischdesinfektion des ganzen Gerätes nach Gebrauch - Gerät staubgeschützt aufbewahren Sauerstoffgabe - Vor allen Manipulationen an O2-Systemen ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. - Das Einmalsterilwassersystem wird bei Anbruch mit Datum versehen und kann bis zu acht Wochen verwendet werden. - Sauerstoffschlauch, Sauerstoffsonde, Sauerstoffbrille oder Maske werden bei patientenbezogenen Einsatz nach 48 Stunden verworfen. - Bei Patientenwechsel wird das komplette Schlauchsystem ausgetauscht. - Das Flowmeter wird wischdesinfiziert. 44 48 16. Sterilisation Die Aufgabe der Sterilisation ist die Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung sämtlicher an und in einem Objekt vorhandener vermehrungsfähiger Mikroorganismen und Viren einschließlich der Abtötung bakterieller Sporen. Für jedes Sterilisationsverfahren gilt der Grundsatz, dass das Sterilisiergut vor der Sterilisation gründlich gereinigt werden muss, da z.B. Eiweißreste oder Salzkristalle als Schutzhülle für Mikroorganismen dienen können und deren Abtötung erschweren. Außerdem müssen die zu sterilisierenden Materialien unbedingt trocken sein. 16.1 Sterilgut 16.1.1 Vorbereitung des zu sterilisierenden Gutes Das Sterilisiergut wird in der Regel vor Ort gereinigt und desinfiziert und in einem durchstichfesten Behälter zur Sterilisation gegeben. 16.1.2 16.2 Verpackung - Die Verpackung hat die Aufgabe, das Sterilgut nach der Sterilisation vor Rekontaminationen zu schützen. - Sie darf jedoch nicht die Wirksamkeit der Sterilisationsverfahren beeinträchtigen. - Die Verpackung sollte möglichst klein sein, aber das Sterilisiergut ohne Probleme entnommen werden können. - Die Verpackung darf weder von außen noch von innen durch scharfe Gegenstände beschädigt werden oder einreißen können. - Sterilgutverpackungen dürfen nur an den vorgeschriebenen Stellen und mit desinfizierten Händen geöffnet werden. - Die Anforderungen an die Sterilgutverpackung muss den geltenden DIN-Normen (DIN 58952 und DIN 58953) entsprechen. Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte nach E DIN 58953-7 Lagerdauer SterilgutVerpackung Papierbeutel nach E DIN EN 868-4 und heiß- und selbstsiegelfähige Klarsichtbeutel und -schläuche aus Papier und Kunststoffverbundfolie nach E DIN EN 868-5 oder andere gleichwertige Verpackungen Verpackungsart Sterilgut in Primär- oder Sekundärverpackung Lagerung ungeschützt (in Regalen oder sonstigen offenen Ablagen) dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen Verbrauch; ist als Lagerungsart zu vermeiden 5 Jahre, sofern keine Sterilgutlagerandere Verfallsfrist verpackung vom Hersteller festgenicht angebrochen legt ist. (auch nicht angebrochen und wie der verschlossen Bei Überschreitung der Lagerfrist muss das Sterilgut neu verpackt und Lagerung geschützt (in Schränken oder Schubladen) 6 Monate 5 Jahre, sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt ist aufbereitet werden. 45 49 17. Hygienemaßnahmen bei Infektionsfällen Bei der Verhütung der Verbreitung von Infektionskrankheiten und multiresistenten Erregern im Krankenhaus ist die Durchführung geeigneter Hygienemaßnahmen sehr wichtig, um eine Erregerübertragung von infizierten bzw. kolonisierten (d.h. ”mit einem Keim befallenen, aber nicht manifest erkrankten”) Personen auf Patienten oder Mitarbeiter auszuschließen. 17.1 - 17.2 Händedesinfektion Dies ist wichtigste Maßnahme, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern, da die meisten Krankheitserreger nicht von Patient zu Patient ”fliegen”, sondern mit den Händen, die in diesem Fall als sog. ”Transportvehikel” dienen, weitergegeben werden. Einmalhandschuhe - Schutz vor Kontamination der Hände bei Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten, Sek reten, Exkreten, Schleimhäuten und nichtintakter Haut (Personalschutz). - Verringerung der Wahrscheinlichkeit, dass potentiell pathogene Erreger von den Händen des Personals auf den Patienten bei invasiven Eingriffen oder anderen Maßnahmen der Patientenversorgung, bei denen Kontakt mit Schleimhäuten und nichtintakter Haut des Patienten besteht, übertragen werden. - Verringerung der Wahrscheinlichkeit, dass mit den Händen des Personals, die durch direkten oder indirekten Kontakt mit Erregern eines Patienten kontaminiert worden sind, diese Erreger auf einen anderen Patienten übertragen werden, wobei die Handschuhe zwischen Patientenkontakten gewechselt und die Hände anschließend desinfiziert werden müssen, weil es häufig durch undichte Handschuhe oder beim Ausziehen zu einer Kontamination der Hände kommt. 17.3 Schutzkittel - Langärmelige Schutzkittel werden getragen, um eine Kontamination der Arbeitskleidung sowie der Haut des Personals mit Krankheitserregern des Patienten zu verhindern. - Schutzkittel werden nach der Versorgung des Patienten entweder bei grober Kontamination in die Wäsche gegeben oder im Patientenzimmer bis zur nächsten Verwendung aufgehängt. 17.4 Masken (Mund-/Nasenschutz), Augen- und Gesichtsschutz - Um bei invasiven Eingriffen und anderen Maßnahmen am Patienten, bei denen es zum Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten kommen kann, die Schleimhäute von Mund, Nase und Augen zu schützen, werden je nach Art und Umfang der zu erwartenden Kontamination entweder nur Masken (Mund/Nasenschutz) oder auch Augen- und Gesichtsschutz getragen. - Masken ( FFP 2) müssen beim Umgang mit Patienten, die eine durch Tröpfchen (die beim Husten, Niesen, evtl. auch Sprechen freigegeben werden) übertragbare Krankheit haben wie z.B. Tuberkulose oder Noroviren getragen werden. 46 50 17.5 Isolierung des infizierten/kolonisierten Patienten - Infektiöse Patienten werden in einem gekennzeichneten Einzelzimmer mit eigener Nasszelle untergebracht. Ein Einzelzimmer ist wichtig, um Infektionen durch direkten oder indirekten Kontakt zu verhüten. Ganz besonders wichtig ist dieses, wenn der infizierte Patient eine mangelnde persönliche Hygiene hat, seine Umgebung kontaminiert oder wenn man von ihm nicht erwarten kann, dass er sich an die festgelegten Maßnahmen hält. - Wenn kein Einzelzimmer zur Verfügung steht und mehrere Patienten mit dem gleichen Erreger kontaminiert oder infiziert sind, können diese mit geeigneten Patienten zusammengelegt werden. Die Bildung einer solchen sog. ”Kohorte” ist besonders in Ausbruchssituationen praktisch. - Patienten, Personal und Besucher müssen informiert werden und die festgelegten Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um die Ausbreitung der Erreger zu verhindern. 17.6 Transport infizierter bzw. kolonisierter Patienten Wird der Transport eines infizierten Patienten notwendig, müssen folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: - Information des Personals, das den Patienten diagnostisch oder therapeutisch vorübergehend betreuen soll, über die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Keimübertragung - Information und Unterweisung des Patienten in verständlicher Weise, so dass er bei den Hygienemaßnahmen zur Verhütung der Übertragung des Erregers auf andere Personen oder Umgebung mitwirken kann (z.B. hygienische Händedesinfektion). - Für geeignete Schutzmaßnahmen, wie z.B. ein undurchlässiger Verband auf infizierten Wunden, muss gesorgt werden. Patient muss je nach Art und Verbreitung des Erregers Schutzkittel und Mundschutz tragen. 47 51 17.7 Gegenstände im Patientenzimmer - Spitze oder scharfe Einmalgegenstände müssen sofort in durchstichfesten Boxen entsorgt werden. - Einmalgegenstände werden in die Abfallsäcke im Patientenzimmer gegeben. - Instrumente u.ä. müssen geschützt, d.h. so, dass von ihnen keine Gefahr der Keimverbreitung ausgehen kann, zur Aufbereitung gebracht werden. - Medizinische Geräte und Hilfsmittel wie z.B. Stethoskope verbleiben im Patientenzimmer und werden regelmäßig wischdesinfiziert. 17.8 - Wäsche Wäsche von Patienten mit Infektionskrankheiten oder multiresistenten Erregern muss in einem gelben Wäschesack aus Plastik im Isolierzimmer gesammelt werden. Beim Transport der fest verschlossenen Wäschesäcke muss ein direkter Kontakt mit den Krankheitserregern vermieden werden. Eine spezielle Desinfektion der Wäsche vor Ort ist nur in seltenen Seuchenfällen (z.B. Cholera, Pest) notwendig. 17.9 - Abfall Abfälle werden im Isolierzimmer in einem reißfesten blauen Müllsack gesammelt, fest verschlossen und kontaminationsgeschützt zur Sammelstelle ohne Zwischenlagerung transportiert. Eine Kennzeichnung des Abfalls und Sammeln in schwarzen Müllsäcken ist nur in speziellen Seuchenfällen notwendig. 17.10 Geschirr - In der Regel sind beim Umgang mit Geschirr von infizierten Patienten keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Es wird zusammen mit dem übrigen Geschirr kontaminationssicher zur Aufbereitung transportiert (zwischendurch nicht irgendwo abstellen!) und in der Geschirrspülanlage desinfizierend gereinigt. Das Tablett wird nicht mit ins Isolierzimmer genommen. - Nur bei sehr wenigen hochansteckenden Seuchen wie z.B. Cholera muss das Geschirr direkt auf der Station desinfiziert werden. 17.11 Flächenreinigung und -desinfektion - Patientennahe Flächen wie Bett, Nachttisch und Geräte müssen bei der laufenden Desinfektion täglich desinfiziert werden. - Bei Kontamination mit Blut, Sekreten, Exkreten des infizierten Patienten muss sofort desinfizierend gereinigt werden. 48 52 - Bei Entlassung oder Verlegung des Patienten oder bei Aufhebung der Isolierung werden alle erreichbaren Flächen inklusive Fußboden gründlich mit einem gelisteten Flächendesinfektionsmittel in normaler Konzentration scheuerwischdesinfiziert. - Ein RKI - gelistetes Desinfektionsmittel muss im Seuchenfall nach Anordnung des Gesundheitsamtes eingesetzt werden. 17.12 Information der Mitarbeiter - 18. Sehr wichtig ist es, sämtliche Personen, die mit dem kolonisierten / infizierten Patienten in Kontakt kommen, zu informieren und über Hygienemaßnahmen aufzuklären (dazu gehören auch Besucher)! Umkehrisolation (Schutz infektionsgefährdeter Patienten) - Stark immunsupprimierte Patienten (z.B. nach Transplantationen oder Zytostatikatherapie) bekommen ein Einzelzimmer mit eigenem Bad und eigener Toilette. - Das Personal zieht sich vor Betreten des Patientenzimmers einen sauberen Schutzkittel über, wenn enger Körperkontakt (z.B. Körperwäsche) zu dem Patienten erwartet wird. - Ein Mund-/Nasenschutz wird angelegt. - Die Patienten werden nur mit desinfizierten Händen bzw. Einmalhandschuhen versorgt. - Personen mit Erkrankungen der Atemwege, Durchfallerkrankungen oder infektiösen Hautkrankheiten dürfen die immunsupprimierten Patienten nicht versorgen. - Schutzkleidung wird täglich gewechselt. 49 53 19. 20. Umgang mit Schmutzwäsche - Schmutzwäsche wird auf den Stationen getrennt in den entsprechenden textilen Wäschesäcken gesammelt. Ein späteres Umsortieren der Schmutzwäsche ist aus infektionsprophylaktischen Gründen verboten. Schmutzwäsche sollte nicht auf dem Boden abgelegt werden. - Nach dem Befüllen werden die Wäschesäcke fest verschlossen und der Wäscherei zugeführt. Wäschesäcke, in denen sich sehr durchnässte Wäsche befindet, werden zusätzlich mit einem Plastiksack umhüllt. - Wäsche von Patienten mit übertragbaren Infektionskrankheiten (RKI-Richtlinie 4.4.3) wird in gelben Plastiksäcken gesammelt. Die Säcke dürfen nicht überfüllt sein, da sie sonst beim Transport reißen können, und sie müssen fest verschlossen sein. Die Verwendung eines zusätzlichen textilen Wäschesackes innen ist auch möglich; außen muss immer ein gelber Plastiksack verwendet werden! - Hochinfektiöse Wäsche (Seuchenfall: Diphtherie, Lungenmilzbrand, Lungenpest, Cholera oder virales hämorrhagisches Fieber) muss direkt vor Ort desinfiziert werden. Umgang mit sauberer Wäsche - Saubere Wäsche muss grundsätzlich staubgeschützt und in einem extra Raum getrennt von Schmutzwäsche aufbewahrt werden. - Vor dem Entnehmen der sauberen Wäsche ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. 50 54 21. Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen - Spitze, scharfe, schneidende, stechende oder zerbrechliche Gegenstände sind grundsätzlich so zu entsorgen, dass andere Personen sich nicht daran verletzen und somit infizieren können. Zu diesen Gegenständen zählen u.a. Skalpelle, Lanzetten, Kanülen, Spritzen, Pipettenspitzen, Kapillarröhrchen, BSG-Küvetten etc., die grundsätzlich als potentiell infektiös anzusehen sind. - Sämtliche Gegenstände dieser Art, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann (s.o.), sind in durchstichfeste, gelbe Behälter zu entsorgen, die fest verschließbar und nicht wieder zu öffnen sind. - Die fest verschlossenen Behälter werden mit dem Restmüll entsorgt. - Für die Entsorgung von Spritzen, Kanülen u.a. im Patientenzimmer können kleine durchstichfeste Entsorgungsboxen mitgenommen werden. Auf keinen Fall dürfen diese Gegenstände im Papierkorb des Patientenzimmers entsorgt werden! Durch derartige Nachlässigkeiten kommt es immer wieder zu Verletzungen z.B. vom Reinigungspersonal, welches Papier- und Abfalleimer entsorgen muss. - Es dürfen nur noch Sicherheitsinstrumente verwendet werden! - Ausnahmen: Einmalspritzen und lange i.m.-Kanülen, die es zur Zeit noch nicht als Sicherheitsinstrumente gibt, werden immer komplett entsorgt; die Kanüle wird aufgrund der hohen Verletzungsgefahr nicht zur Entsorgung von der Spritze getrennt. Auf keinen Fall dürfen Schutzkappen von Kanülen nach deren Benutzung wieder auf diese zurückgesteckt werden, da die Verletzungsgefahr enorm hoch ist. - Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Schnitt- / Stichverletzung gekommen sein, siehe unter ”Verhalten bei Stich- oder Schnittverletzungen“. 51 55 22. Gewinnung von Proben zur mikrobiologischen Diagnostik Qualität und Aussagekraft der Ergebnisse von mikrobiologischen Untersuchungen werden maßgeblich durch die Art und den Zeitpunkt der Gewinnung sowie die Lagerung und den Transport des Untersuchungsmaterials bestimmt. Genauso wichtig ist die begleitende Informationsübermittlung der wesentlichen Patientendaten. Zusätzlich sind Maßnahmen des Personalschutzes immer zu berücksichtigen. 22.1 Blutkulturen Wann sollen Blutkulturen angelegt werden? (Definition Blutkultur: aerobe + anaerobe Flasche) 1. Entnahme im Fieberanstieg oder früh nach Auftreten von Fieber und / oder Schüttelfrost 2. vor Behandlungsbeginn einer antibiotischen Therapie 3. bei antibiotisch vorbehandelten Patienten am Ende eines Antibiotika - Dosierungsintervalls; bei vorbehandelter, noch nicht gesicherter subakuter Endokarditis - eine gewisse Zeit nach Therapieende, bzw. nach kalkulierter Unterbrechung einer offenbar unzureichend wirksamen Antibiotikatherapie 4. in besonderen Situationen z.B. bei Endokarditis mit Staphylococcus aureus oder bei nachgewiesener Candidämie unter laufender antimikrobieller Behandlung zur Therapiekontrolle Welche Anzahl an Blutkulturen sind sinnvoll? 1. Die Entnahme einer einzigen Blutkultur ist nicht ausreichend für den Ausschluss bzw. Nachweis einer Bakteriämie oder Fungämie. 2. Bei hochakuten Verläufen (z. B. akute Endokarditis, septischer Schock) sind zwei bis drei durch separate Venenpunktionen gewonnene Blutkulturen in rascher Folge zu entnehmen und dann mit einer empirischen antibiotischen Therapie zu beginnen. 3. In anderen Fällen (z.B. subakute Endokarditis, Fieber unklarer Genese) sollten zwei bis drei Blutkulturen innerhalb von 24 Stunden abgenommen werden. Wo soll die Entnahme erfolgen? 1. Punktion einer peripheren Vene (nach Haut- und Händedesinfektion) mit Handschuhen 2. Die Punktion von arteriellem Blut bringt auch bei Endokarditis und Fungämie keine Vorteile. 3. Die Entnahme aus intravaskulären Kathetern oder einem Portsystem sollte wegen der erhöhten Kontaminationsgefahr nur in Ausnahmefällen erfolgen, a) wenn eine Venenpunktion nicht möglich ist 52 56 b) als Nachweis einer katheter-assoziierten Infektion Wie soll die Beimpfung der Flaschen erfolgen? 1. Die Flaschen müssen bei Raumtemperatur gelagert sein, das Haltbarkeitsdatum ist zu überprüfen. 2. Desinfektion der Durchstichkappe mit Alkohol! 3. Eine Belüftung der aeroben Flaschen ist nicht zulässig! WICHTIG ! Vollständige Angaben auf Begleitschein und Flaschen, vor allem Angaben zu - Entnahmedatum und Uhrzeit Entnahmeort klinische Hinweise, Therapie (Antibiotika!) Probentransport / Lagerung: Zwischenlagerung max. 24 Stunden bei Raumtemperatur 22.2 Exsudate aus offenen Wunden, Hautulzerationen und Fistelgängen 1. Bei offenen Wunden Sekretaufnahme mit sterilem Abstrichtupfer vom Wundgrund und aus Randbezirken (ggf. auch Gewebestücke mit scharfem Löffel entnehmen). 2. Bei Verdacht auf eine Pilzinfektion Material mit scharfem Löffel von der Haut entnehmen. 3. Aus Fistelgängen Exsudatabsaugung mit sterilem Katheter (wenn möglich); evtl. mit einer Kürette Gewebe aus der Fistelgangwand gewinnen. CAVE! In chronischen Entzündungsprozessen ist die Erregerkonzentration häufig gering, sodass auf ein ausreichend großes Probenvolumen zu achten ist. Wichtig: unverzüglicher Transport! Lagerungszeit nicht mehr als 2 Stunden (Kühlschrank) für Spritzen mit Verschlusskonus! 53 57 22.3 Urin Mittelstrahlurin In der Regel Gewinnung durch den Patienten selbst nach entsprechender Information - Intimtoilette mit Kompressen, Wasser, ggf. Flüssigseife (Frauen: Spreizen der Labien Männer: Zurückziehen der Vorhaut) - erste Urinportion verwerfen, nur mittlere Portion im Urinbecher auffangen Morgenurin ist am besten geeignet; letzte Miktion sollte mehr als 3 Stunden zurückliegen. Einmalkatheterurin - Nach Katheterisierung der Harnblase unter sterilen Bedingungen (siehe Hygieneplan) Urin im Urinbecher sammeln (erste Portion verwerfen). Urin aus Blasenverweilkatheter - Wischdesinfektion der Punktionsstelle am Ableitungsschlauch des geschlossenen Drainagesystems; Desinfektionsmittelreste mit Kompresse entfernen (keine Diskonnektion der Verbindung Katheter zum Ableitungsschlauch!) - Punktion der Entnahmestelle und Aspiration des Urins mit steriler Spritze Beschicken des Eintauchnährbodens (Uricult®) - Nährboden aus dem Kunststoffröhrchen entnehmen und vollständig in Urin eintauchen - Wenn wenig Urin vorhanden, Urin tropfenweise über beide Seiten des Nährbodens rinnen lassen - beide Seiten vollständig benetzen - Urin abtropfen lassen und Nährboden in Kunststoffröhrchen zurückstecken. Wichtig! Unverzüglicher Transport! Am Wochenende nur sonntags Uricult® abnehmen und in den Brutschrank bei 37 Grad stellen (bei länger als 24 Stunden dauerndem Aufheben Verfälschung des Ergebnisses). Nativurin Nativurin umgehend ins Labor bringen; falls nicht möglich, im Kühlschrank bei 4 - 6 Grad zwischenlagern. Nativurin muss spätestens nach 6 Stunden im Labor verarbeitet werden. 54 58 22.4 Liquorpunktion - vor Punktion Kontakt mit Untersuchungslabor aufnehmen und unverzügliche Verarbeitung der Probe sicherstellen - Einstichstelle sorgfältig desinfizieren (Einwirkzeit 10 Minuten) - Umgebung der Einstichstelle mit sterilem Lochtuch abdecken - Punktion und Gewinnung von 5-10 ml Liquor; unter streng aseptischen Bedingungen in zwei bis drei Probenröhrchen abtropfen lassen Probenröhrchen sofort ins Labor bringen. Falls schneller Transport im Thermobehälter bei 20-22 0 C nicht möglich, 2-5 ml Liquor in Liquorkulturflasche übertragen und im Brutschrank bei 37 0 C zwischenlagern. 22.5 Sputum - Steriles Sputumröhrchen verwenden. - Am besten ist Morgensputum (Sekret der tiefen Atemwege, sammelt sich während der Nacht an und wird nach dem Erwachen abgehustet). Kurz vor dem Abhusten sorgfältige Mundreinigung (Mund gründlich mit frischem Leitungswasser spülen). Enterobakterien im Sputum sind ein hygienisches Problem. - 22.6 Beschriftung von Proben, Ausfüllen der Begleitscheine - Probenbehälter sind vor der Abnahme des Materials mit Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum des Patienten zu versehen. Gegebenenfalls ist die Probennummer, die auf dem Begleitschein eingedruckt ist, zu vermerken. - Begleitscheine sollten einen Adressaufkleber enthalten oder handschriftlich mindestens Patientenvor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Aufnahmenummer. - Datum und Uhrzeit sowie genaue Lokalisation einer speziellen Entnahme sind zu vermerken, ebenso die Fragestellung. Name und Unterschrift des einsendenden Arztes sollten gut lesbar sein, um Rückfragen zu ermöglichen. Das Untersuchungsmaterial (Ausnahme: Routinelabor) wird in geeigneten Transportbehältern über das hauseigene Labor zum Labor des Klinikums Oldenburg geschickt. 55 59 Kernzeiten des mikrobiologischen Labors im Klinikum Oldenburg: Montag bis Freitag Samstag Sonntag 8 – 18 Uhr 8 – 13 Uhr 10 – 11 Uhr Anlieferungsadresse: Oldenburg, Brandenburger Str. 19, 3. Obergeschoss Telefonische Nachfragen können in diesen Zeiten erfolgen unter 0441 / 403-2388 (ltd. MTA Fr. Riedler). Außerhalb der o.g. Kernzeiten ist das Labor vor Probenanlieferungen über die Telefonnummer 0441 / 403-2602 zu informieren (lange klingeln lassen). Anlieferung erfolgt in diesem Fall an das Zentrallabor. Befunde kommen in der Regel per Fax; sehr wichtige Ergebnisse (z.B. in Infektionsfällen hygienerelevante Befunde) werden telefonisch mitgeteilt, am Wochenende und ggf. nachts dem zweiten AvD 9150). Am Wochenende sieht der zweite AvD auch die ankommenden hygienerelevanten Faxe aus dem Labor des Klinikums Oldenburg durch, um Informationslücken und unnötige Isolierungen z.B. zu vermeiden. Ärztliche Nachfragen, z.B. zu Antibiotikatherapien, können erfolgen an: Hr. Prof. Kohse, Hr. Dr. Engel, Fr. Dr. Carl , Hr. Dr. Hellkamp Tel. 0441 / 403-2600 oder 0441 / 403-0 22.7 Entnahmematerial / Transport und Lagerung (Transportbehälter siehe beigefügte Abbildungen am Ende der Tabellen) Blut MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Erwachsene: 8 - 10 ml Blutkulturflaschen (Bactec aerob und anaerob) maximal 24 h bei Raumtemperatur; Abnahmezeitpunkt angeben! Blut zur Antikörperuntersuchung Serummonovette kühlen, 4 - 10°C, Transport in 24 h Blut zum Parasitennachweis EDTA-Monovette direkter Transport MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Katheterspitzen steriles Röhrchen (schwarzer Schraubverschluss) direkter Transport Katheterspitzen 56 60 ZNS und Knochenmark MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Liquor: Bakt.: > 1 ml, TBC: > 2 ml Pilze: > 2 ml steriles Röhrchen (schwarzer Schraubverschluß) direkter Transport bei Raumtemperatur Abszessinhalt: 1 - 2 ml in steriler verschl. Spritze; alternativ: auf Port-a-culRöhrchen einzeln verpackt direkter Transport bei Raumtemperatur, Aufbewahrung wenige Std. bei Raumtemperatur intrathekale Antikörperbildung: Liquor / Serum-Paar vom gleichen Abnahmezeitpunkt, parallel Quotientenschema bestimmen lassen Liquor: im sterilen Röhrchen Serum / Blut: Serummonovette Obere Atemwege MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Rachen-, Tonsillen-, Nasenabstrich aerobes Universalmedium max. 24 h bei 4 - 10°C Kehlkopf- Epiglottisabstrich aerobes Universalmedium mit dünnem Tupfer direkter Transport, max. 2 h bei Raumtemperatur Nasennebenhöhlensekret punktiertes Material auf Transportagar (Port-a-cul) geben max. 12 h bei Raumtemperatur MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Sputum, TrachealBronchialsekret 3 - 5 ml sterile Sputumröhrchen direkter Transport, max. 2 h bei Raumtemperatur MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Mittelohrsekret bei V.a. Otitis media punktiertes Material auf die Oberfläche des Port-a-cul geben max. 12 h bei Raumtemperatur Gehörgangabstrich aerobes Universalmedium mit dünnem Tupfer max. 24 h bei Raumtemperatur Untere Atemwege, Lunge Ohr 57 61 Haut / Weichteile MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Exsudate (offener Prozess) möglichst 2 ml, Wundabstriche aerobes Universalmedium oder Port-a-cul-Röhrchen bei tiefen Wunden (Anaerobier) max. 24 h bei Raumtemperatur Gewebestücke Material auf die Oberfläche des Port-a-cul geben direkter Transport MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Stuhl auf Bakterien, Pilze, EHEC Stuhltransportröhrchen max. 48 h bei 4 - 10°C Stuhl auf Wurmeier Stuhltransportröhrchen max. 24 h bei 4 - 10°C Stuhl auf Oxyuren Tesa-Klebstreifen auf Objektträger Transport in wenigen Stunden, Probe kühlen Stuhl auf Protozoen (Antigennachweis) Stuhltransportröhrchen max. 48 h bei 4 - 10°C Stuhl auf Toxinnachweis (Clostridium difficile oder perfringens) Stuhltransportröhrchen max. 24 h bei 4 - 10°C MATERIAL TRANSPORTBEHÄLTER AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT Mittelstrahlurin, Katheterurin 10 ml in Urinmonovette geben kühlen, wenige Stunden Aufbewahrung möglich Unterer Verdauungstrakt Urin 58 62 Transportgefäße Urinbecher steriles Röhrchen Blutkulturflasche blau (aerob) Uricult® Röhrchen mit Transportmedium Blutkulturflasche gelb (anaerob) Urinmonovette Stuhlröhrchen steriles Sputumröhrchen 59 63 23. Ausbruchmanagement (nosokomiale Infektionen) (Maßnahmen, die im Falle eines Ausbruchs von nosokomialen Infektionen eine weitere Verbreitung verhindern sollen. Sie ergänzen die Maßnahmen zur Prävention und frühzeitigen Erkennung von Infektionen) Ein Ausbruch wird nach §6 Abs.3 IfSG als "das gehäufte Auftreten von nosokomialen Infektionen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist", bezeichnet. Ein Maßnahmenkatalog muss drei wichtige Handlungsweisen beinhalten: Erkennen von Anlässen für das Inkrafttreten der im Folgenden beschriebenen Handlungsanweisungen (Festlegung von Auslöseereignissen) Sicherstellung der Schadensbegrenzung durch Sofortmaßnahmen schnelle Ermittlung und Beseitigung der Ursachen, Infektionswege und Übertragungsquellen Ein sog. "Ausbruchmanagementteam“ sollte vorab feststehen. Mitglieder des Ausbruchmanagementteams: - Ärztlicher Direktor - Pflegedienstleitung - hygienebeauftragter Arzt - Hygienefachkraft - Kreisgesundheitsamt Westerstede Tel. 04488/565300 (beratend gemäß Verpflichtung laut Infektionsschutzgesetz) - Mitarbeiter des Gesundheitsamtes 04488/565321 - ärztliches / pflegerisches Personal der betreffenden Station / Abteilung 60 64 23.1 Auslöseereignisse (Ereignisse, die einen Hinweis auf ein nosokomiales Geschehen geben und ein Auslöseereignis darstellen können) Infektionen, die bereits bei vereinzeltem Auftreten Anlass für eine hygienische Analyse darstellen können: Während eines Krankenhausaufenthaltes auftretende Legionellose Aspergillus spp.-bedingte Organmykose Pertussis Infektion mit Streptococcus pyogenes (Gruppe A) Konjunctivitis epidemica Scabies Infektionen, bei denen bei einem Auftreten bei zwei oder mehr Patienten ein epidemischer Zusammenhang gegeben sein kann: Infektionen mit Erregern mit speziellen Resistenzen (bei identischem Resistenzmuster): Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) S. pneumoniae E. coli Klebsiella spp. Enterobacter cloacae Citrobacter spp. Serratia marcescens Pseudomonas aeruginosa Stenotrophomonas maltophilia Burkholderia cepacia Acinetobacter baumanii Candida spp. (invasive Candidainfektion) - Infektionen mit ungewöhnlichem Erreger - Sepsis mit einheitlichem Erreger - Infektionen durch blutübertragende Erreger (z.B. HBV, HCV); auch bei Auftreten nach Entlassung, wenn ein Zusammenhang der Fälle aufgrund eines vorausgegangenen Aufenthaltes in der gleichen Einrichtung anzunehmen ist. - Erreger der Gastroenteritis (z.B. Clostridium difficile, Rotaviren) Handlungsablauf bei gehäuftem Auftreten von nosokomialen Infektionen: Feststellen eines Auslöseereignisses 61 65 Bei der Feststellung einer Häufung von nosokomialen Infektionen bzw. eines auffälligen Infektionsereignisses werden in der Regel der hygienebeauftragte Arzt und die Hygienefachkraft verständigt, die den ärztlichen Direktor und die Klinikpflegeleitung informieren. Schon jetzt sollten alle wichtigen Informationen zum Infektionsgeschehen festgehalten und weitergegeben werden, z.B. - Zeitpunkt und Ort des Infektionsgeschehens - Name und derzeitige Station der betroffenen Patienten - Art des Erregers • Vorliegen von Risikofaktoren, welche die nosokomiale Infektion begünstigt haben können (Eingriffe, Operationen) • klinische, labormedizinische und pathologisch anatomische Befunde der betroffenen Patienten • Umfeld des Patienten zum Zeitpunkt der Infektion (z.B. Zimmer-Belegung, erfolgte Untersuchungen in anderen Abteilungen der Klinik usw.) • bereits vorliegende auffällige Befunde hygienisch-mikrobiologischer Umgebungsuntersuchungen Diese Informationen sollten im weiteren Verlauf des Geschehens ständig ergänzt werden. Beurteilung der Situation und Entscheidung für die Einberufung des Managementteams In Abstimmung mit dem ärztlichen Direktor wird seitens der für die Hygiene zuständigen Mitarbeiter nach Durchsicht der vorliegenden Befunde und Informationen geklärt, ob ein Auslöseereignis tatsächlich vorliegt. Fallermittlung und ggf. Bestätigung eines Ausbruchs und Meldung Das Ausbruchmanagementteam untersucht, ob tatsächlich ein Ausbruch vorliegt und akuter Handlungsbedarf besteht oder Infektionen bereits vor Einweisung in die Klinik erworben wurden oder falsch positive Befunde oder Artefakte vorliegen. Anhand einer Checkliste sind bereits vorliegende Informationen zu überprüfen / ergänzen: • Welche Infektionen sind aufgetreten? (Was?) 1. Welche Erreger wurden isoliert? (Art, Resistenz) 1. Welche Patienten sind betroffen? (Wer?) 1. Welche räumlichen und zeitlichen Zusammenhänge bestehen? 1. Welche Personen sind zusätzlich involviert? (Wann? Wo?) (Fallermittlung) 1. Welche technischen Systeme bzw. Medien kommen u.U. als Infektionsquelle in Frage (Klimaanlagen, Wasser, Lebensmittel, Arzneimittel) ? Aus den Eigenschaften des Krankheitserregers (Erregerreservoir, Übertragungs-wege etc.) 62 66 können wichtige Hinweise auf potentielle Infektionsquellen gewonnen werden. Publizierte Berichte zu Krankheitserregern und vergleichbaren Situationen sollten herangezogen werden. Bei Vorliegen eines Ausbruchs wird das Gesundheitsamt nach §6 IfSG informiert. krankenhaushygienische Ortsbegehung / Festlegung des aktuellen Handlungsbedarfes (SollIst-Analyse) Bei Bestätigung eines Ausbruchs wird eine hygienisch-mikrobiologische Ortsbegehung zur Beurteilung der hygienischen Situation durchgeführt und Handlungsabläufe, die vor dem Ausbruch üblich waren, beurteilt. Hierbei sollen auch Abweichungen von Hygienerichtlinien ermittelt werden. Festlegung von Interventionsmaßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung von Erregern (mit Zuständigkeitsbereichen) 2. Information und Schulung des Personals im Umgang mit der gehäuft aufgetretenen Infektion unter besonderer Berücksichtigung der Händedesinfektion: Hygienefachkraft (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, der Klinikpflegeleitung und dem hygienebeauftragten Arzt sowie dem Stationsarzt / der Stationsleitung der betreffenden Station) gezielte Desinfektionsmaßnahmen Hygienefachkraft in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsabteilung, der Fremdreinigungsfirma, den Stationshilfen und der Leitung der betreffenden Station ggf. Isolierung betroffener Patienten hygienebeauftragter Arzt, Hygienefachkraft und Stationsarzt / -ärztin ggf. vorübergehende Schließung von Abteilungen oder Stationen nach Absprache mit dem Gesundheitsamt Leiter des Gesundheitsamtes Westerstede, weitere Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, Ärztlicher Direktor 63 67 Über die Analyse und die veranlassten Maßnahmen sowie Umsetzungsschwierigkeiten wird ein kurzgefasster Bericht (durch Hygienefachkraft und hygienebeauftragten Arzt) erstellt. Sollten Pressemitteilungen notwendig sein, werden diese in Abstimmung mit dem Ausbruchmanagementteam und dem Gesundheitsamt erstellt. Ermittlung der Infektionsquelle (Ursachenfindung) Die Ursachen der Infektion und die Infektionsquelle müssen herausgefunden werden, um eingeleitete Maßnahmen gezielter durchführen zu können. Dazu dienen sorgfältig geplante ausführliche krankenhaushygienische Ortsbegehungen detaillierte Überprüfungen von Handlungsabläufen wie z.B. Medikamenten-applikation, Medizinprodukteaufbereitung u.a. (orientiert am Soll-Zustand: RKI-Richtlinie, hausinterne Arbeitsanweisungen, Hygieneplan) hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen ggf. systematische epidemiologische Analysen Mikrobiologische Probennahmen zur Aufdeckung der Infektketten: von nicht unmittelbar betroffenen Patienten von medizinischem Personal von Wasser, Luft, Lebensmitteln, Arzneimitteln von Oberflächen des Umfeldes, medizinisch-technischen Geräten und anderen Medizinprodukten Bei einem Ausbruch von nosokomialen Infektionen ist es wichtig, die betreffenden Krankheitserreger (sowohl vom Patienten als auch aus der Umgebung, falls dort isoliert) typisieren zu lassen, um Infektionsketten eindeutig nachweisen zu können. Sollte mit den bis hierher benannten Methoden keine eindeutige Infektionsquelle gefunden worden sein, müssen systematische epidemiologische Untersuchungen durchgeführt werden. Entsprechende Details enthält ein Merkblatt "Empfehlungen zur Untersuchung von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen". Potentielle Ursachen für ein Infektionsgeschehen sollen festgestellt und beschrieben werden können. Bewertung der erhobenen Befunde und Festlegung gezielter Interventionsmaßnahmen Bereits eingeleitete Präventiv- oder Interventionsmaßnahmen sollen anhand aller gewonnenen Untersuchungsergebnisse nochmals geprüft und ggf. dem aktuellen Kenntnisstand angepasst werden. Die weitere Entwicklung der Infektionen im Rahmen des Ausbruchs muss kontinuierlich ermittelt werden (Surveillance). Bei einem eindeutigen Rückgang der Infektionen muss festgelegt werden, aufgrund welcher Kriterien der Ausbruch als beendet angesehen werden kann. Schriftlich festzulegen ist, ob und in welcher zeitlichen Frequenz Kontrolluntersuchungen (ohne Beanstandung) erfolgen müssen. 64 68 Abschluss des Ausbruchmanagements und Festlegung absichernder Maßnahmen Das Ende eines Ausbruchs sollte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erklärt werden. Risikobelastete Arbeitsabläufe werden unter schriftlich festgelegten Auflagen wieder aufgenommen. Geschlossene Stationen können unter schriftlich festgelegten Voraussetzungen wieder öffnen. Überwachungsprogramme (schriftlich festgelegt) werden ggf. durchgeführt. Evaluierung und Festlegung von zukünftigen Präventions-Strategien Das Ausbruchmanagementteam sollte mit folgenden Fragestellungen (Beispiele) rückblickend das Ereignis analysieren: Wurde der Ausbruch rechtzeitig erkannt? Waren Sofort- und gezielte Maßnahmen richtig und notwendig? Sind trotz eingeleiteter Maßnahmen weitere Infektionen aufgetreten? War eine effiziente Ursachenklärung gewährleistet? Wurde die Infektionsquelle gefunden und die Infektionskette nachvollzogen? Welche Präventionsstrategien haben sich bewährt? Müssen neue Präventionsstrategien erarbeitet werden? Welche zusätzlichen Aufwendungen und Kosten sind durch die Ausbruchsituation entstanden? Abschließende Dokumentation Erworbene Erkenntnisse können als Basis für die Weiterentwicklung von Hygienestandards und die Optimierung von Präventionsstrategien verwendet werden. 65 69 24. Verhalten bei Baumaßnahmen Bei Baumaßnahmen, insbesondere bei Abriss von Mauern, Wänden, Decken, Fußböden und anderen Bauteilen, kommt es zur Freisetzung von Baustaub und damit verbunden zu einer z.T. massiven Freisetzung von potentiell pathogenen Mikroorganismen einschließlich Clostridien und Aspergillen, die für abwehrgeschwächte Patienten eine Gefahr darstellen können. 24.1 Schutzmaßnahmen - Der Baubereich muss durch staubdichte Abtrennungen so abgeschottet sein, dass eine Kontamination anderer medizinischer Bereiche vermieden wird. Die Schutzwand ist regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen. - Die Weiterverbreitung von Baustaub über raumlufttechnische Anlagen ist zu verhindern, wobei insbesondere die Außenluftansaugstellen zu berücksichtigen sind; ggf. ist die Anlage für die Dauer der Baumaßnahme stillzulegen und vor Staubeintrag zu schützen. Verbindungen von Lüftungskanälen zwischen Baubereich und in Betrieb befindlichen Funktionsstellen müssen getrennt werden. - Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen Filter eventuell belasteter RLTAnlagen hinsichtlich Leckfreiheit und Dichtsitz überprüft und ggf. erneuert werden. - Bei Baumaßnahmen an der Außenfassade müssen Schutzplanen vor den Fenstern angebracht und letztere ggf. zusätzlich abgedichtet werden. - Der Zugang zum Baubereich und der Transport von Baumaterialien sollte nicht über in Betrieb befindliche Krankenhausbereiche erfolgen. Ebenso dürfen Wege für Patienten, medizinisches Personal und für Versorgungsmaterialien nicht direkt durch Baubereiche führen. - Bei der Lagerung von Abbruchmaterial muss eine Kontamination medizinischer Funktionsstellen mit Baustaub vermieden werden. - Nach Beendigung der Baumaßnahme und vor Wiederinbetriebnahme des betreffenden Bereiches wird nach der Grob- und Feinreinigung eine umfassende desinfizierende Reinigung durchgeführt. 66 70 25. Infektionskrankheiten : 67 71 Aspergillen Allgemein - Aspergillen gehören zur Familie der Schimmelpilze. Es sind Fadenpilze, von denen es ungefähr 200 verschiedene Arten gibt. In der Natur sind sie weit verbreitet und wachsen gern auf Baumwollstoffen, aber auch auf Hanf, Jute und Kapok (Füllmaterial für Polster), auf Polstermöbeln und Schaumstoffmatratzen. Ebenso findet man sie auf Früchten, Gemüse, in Mehl, Nüssen, Marmelade, Brot, Heu und Silagefutter, auf Tierkot (Vogelhaltung!), Holz, Papier und Tapeten. Im Badezimmer und in allen feuchten Ecken eines Gebäudes (z.B. Keller) sowie in feuchter Blumenerde besonders über Heizungen fühlen sie sich wohl. Hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen über 200C begünstigen ein Pilzwachstum. - Aspergillus fumigatus ist mit einem Anteil von ca. 90 Prozent der häufigste Erreger von invasiven Aspergillosen, gefolgt von Aspergillus flavus und Aspergillus terreus. - Aspergillus-fumigatus-Sporen können aufgrund ihres geringen Durchmessers von 2- - 3 µm im Gegensatz zu den meisten anderen Aspergillusarten über die Atemluft bis in die kleinsten Lungenalveolen vordringen. Für immunkompetente Personen stellen Schimmelpilzsporen in der Regel keine Gefahr dar. Immunsupprimierte Patienten mit lang andauernder Neutropenie z.B. sind allerdings stark gefährdet, eine invasive pulmonale Aspergillose zu erwerben. Diese Pilzinfektion ist relativ selten, verläuft jedoch häufig tödlich. Die Erkrankung ist schwer zu diagnostizieren. Bei Risikopatienten wird die Aspergilluspneumonie durch Invasion von Pilzsporen in das Lungengewebe ausgelöst. Anschließend können sich Pilze auf dem Blutweg auch in anderen Organen wie Gehirn, Herz, Nieren und Augen ausbreiten. Infektionsquellen im Krankenhaus - Häufige Infektionsquellen im Krankenhaus sind Topferde von Zimmerpflanzen und Baustaub. In Bereichen mit immunsupprimierten Patienten dürfen Pflanzen daher nicht in Erde gehalten werden. Bei Baumaßnahmen müssen gefährdete Patienten verlegt werden, wenn der Baubereich nicht komplett abgedichtet werden kann. - Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang zwischen dem Auftreten von invasiven Aspergillosen und Neu-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Straßenbauarbeiten, der Eröffnung von Zwischendeckenbereichen, unzureichend gewarteten raumlufttechnischen Anlagen sowie kontaminierter Blumenerde. Infektiöses Material und Übertragungswege - Die Übertragung erfolgt durch Inhalation ubiquitär vorkommender Aspergillussporen (Konidien, Durchmesser 3-5 µm) in die tieferen Atemwege, wo bei unzureichender Abwehrfunktion Pilzfäden wachsen und entweder lokal begrenzte Infiltrate bilden oder destruierend-invasiv in das Lungenparenchym und angrenzende Blutgefäße vorwachsen. 68 72 - Eine Besiedlung der Nasennebenhöhlen kann im Verlauf einer immunsuppressiven Therapie zum Ausgangspunkt einer invasiven Aspergillose der Lunge und anderer Organe werden. Endogene Rezidive bei Patienten mit einer intermittierenden Chemotherapie sind daher eher die Regel als die Ausnahme. Inkubationszeit - nicht genau bestimmbar direkte Übertragung von Mensch zu Mensch - Patienten mit einer Lungenaspergillose, die Aspergillussporen massiv ausscheiden (Nachweis im Sputum oder in der bronchoalveolären Lavage), können Aspergillen auf andere immunsupprimierte Patienten übertragen. In der Regel stellen Mitpatienten oder medizinisches Personal jedoch keine bedeutsamen Infektionsquellen dar, sondern die Ursachen für eine Ansteckung sind eher im unbelebten Umfeld zu suchen. Immunität - Es besteht keine spezifische Immunität, da für die Abwehr von Aspergillusinfektionen vor allem funktionsfähige Makrophagen und Granulozyten in ausreichender Zahl erforderlich sind. Isolierung - Aufgrund einer ausgeprägten Immunschwäche des betroffenen Patienten ist eine Isolierung sinnvoll. Zum Schutz anderer Patienten ist eine Isolierung nur dann erforderlich, wenn es sich ebenfalls um Risikopatienten handelt und der Erkrankte Aspergillen in größeren Mengen im Sputum ausscheidet. Prophylaxe - Baumaßnahmen sind schon im Vorfeld bezüglich einer ausreichenden Abschirmung zu Patientenbereichen genauestens zu planen und ggf. mit einem Krankenhaushygieniker zu besprechen. Stark immunsupprimierte Patienten sind grundsätzlich protektiv zu isolieren. 69 73 Hygienemaßnahmen - Handschuhe und Schutzkittel sind erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten. - Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich nach Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten, auch nach Ablegen der Handschuhe. - Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch desinfiziert werden; ansonsten Transport in geschlossenen Behältern - Wäsche und Abfall werden in fest verschlossenen Beuteln/Säcken wie gewohnt entsorgt. - Geschirr ist nur in der Geschirrspülmaschine zu reinigen. - Für die Flächen ist eine routinemäßige Reinigung ausreichend. - Für die Schlussdesinfektion (Scheuerwischdesinfektion) sind Flächendesinfektionsmittel des Wirkungsbereichs A (vermehrungsfähige Zellen von Bakterien, Mykobakterien und Pilze; Sporen von krankheitserregenden Pilzen werden ebenfalls abgetötet.) ausreichend. Meldepflicht - Eine Meldepflicht besteht bei gehäuftem Auftreten im Krankenhaus. 70 74 Diphtherie Allgemein Diphtherie ist in den industrialisierten Ländern dank Impfung der Bevölkerung zu einer Seltenheit geworden. Der Mensch ist das einzige Reservoir des Erregers. In der dritten Welt kommt dieser Infektionskrankheit wegen mangelnder Impfung der Bevölkerung große Bedeutung zu. In den letzten Jahren wurden Russland und andere Staaten der ehemaligen Sowjetunion von einer Diphtherieepidemie heimgesucht, die 1992 und 1993 über 100 000 Fälle verursachte (CDC 1993). Einzelfälle von Diphtherie wurden in Westeuropa und Nordamerika bei der Rückkehr von Personen festgestellt, die in Epidemiegebieten auf Reisen waren. Erreger - Corynebacterium diphtheriae hat als einziges von allen Corynebakterien die Fähig- keit, das krankmachende Diphtherietoxin zu produzieren. Die geschätzte tödliche Dosis für einen Menschen liegt bei 10 - 15 Mikrogramm. Die Bakterien selbst haben so gut wie keine krankmachende Wirkung. Krankheitsbild Beim Auftreten der folgenden Symptome muss an Diphtherie gedacht werden: - eher milde Tonsillitis oder Pharyngitis mit grau-braunen Belägen, vor allem bei Ausdehnung auf das Gaumenzäpfchen und den weichen Gaumen - Lymphknoten- und Halsschwellung, verbunden mit einer pseudomembranösen Pharyngitis und Zeichen einer systemischen Toxizität (Blässe, Ödeme, Erbrechen) - Heiserkeit und Stridor - Gaumensegellähmung - blutig seröser Nasenausfluss mit Schleimhautbelägen - Wird die sog. "Pseudomembran" abgehoben, findet sich darunter eine blutende, ödematöse Submukosa. Es kann durch die Schwellung im Hals zum Ersticken kommen. Das systemisch absorbierte Toxin schädigt Herz, periphere Nerven und Nieren. Zeichen einer Herzschädigung treten 1 - 2 Wochen nach Krankheitsbeginn auf. Inkubationszeit - 2 bis 5 Tage Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange der Erreger in Sekreten und Wunden nachweisbar ist. In der Regel betrifft dies bei Unbehandelten einen Zeitraum von 2 Wochen, selten mehr als 4 Wochen, bei antibakterieller Behandlung nur 2 - 4 Tage. 71 75 Diagnostik - Eine rasche klinische (Verdachts-)Diagnose ist wichtig, da eine frühzeitige Behandlung für den Krankheitsverlauf entscheidend ist. Die mikrobiologische Diagnosestellung wird nicht abgewartet. Das einzusendende Abstrichmaterial muss mit einer Verdachtsäußerung an das untersuchende Labor geschickt werden, damit der Erreger nicht übersehen wird. Übertragungswege - C. diphtheriae wird vor allem durch Aerosole, die von hustenden Diphtheriekranken oder (selten) von asymptomatischen Trägern ausgestoßen werden, übertragen. Ein anderer Weg ist die Infektion durch Übertragung des Erregers mit kontaminierten Händen in die Nase. Erregerhaltiges Material - respiratorische Sekrete, Wundsekret Hygienemaßnahmen Beim Verdacht auf eine Diphtherieerkrankung ist der betreffende Patient sofort in ein Akutkrankenhaus zu verlegen. Bis dahin sollen nur Personen mit ausreichendem Impfschutz die Patienten betreuen. - Eine Einzelunterbringung ist in jedem Fall erforderlich. - Handschuhe, Schutzkittel, Mund-Nasenschutz sind erforderlich. - Hygienische Händedesinfektion ist nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten, auch nach dem Ablegen der Handschuhe, erforderlich. - Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich und kann bei Bedarf ausgedehnt werden. Es sind Mittel, die in der Robert-Koch-Liste verzeichnet sind, zu verwenden. - Instrumente werden in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion zugeführt. Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden. - Geschirr muss innerhalb der Einheit, in der es benutzt wurde, desinfiziert werden. - Wäsche wird in einem gekennzeichneten, fest verschlossenen Plastiksack transportiert und mit Mitteln und Verfahren der Liste des Robert-Koch-Instituts in der Krankenhauswäscherei desinfiziert. - Abfall (erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material kontaminiert sein können), sind als Abfall der Gruppe C zu entsorgen. - Bei der Schlussdesinfektion, in die auch Matratzen, Kissen und Decken einzubeziehen sind, werden Mittel und Verfahren aus der Robert-Koch-Liste verwendet. Meldepflicht Verdacht, Erkrankung und Tod an Diphtherie sind meldepflichtig. 72 76 infektiöse Durchfallerkrankungen (Enteritis infectiosa) - Die Übertragung von Infektionen, deren Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, ist nur durch Aufrechterhaltung der Standard-Hygiene-maßnahmen, in erster Linie der Händehygiene, zu verhindern. - Es wird unterschieden zwischen Erregern, bei denen bereits eine geringe Infektionsdosis ausreichend für eine Erkrankung ist und Erregern, von denen größere Mengen (hohe Infektionsdosis) notwendig sind, um eine Infektion auszulösen. darmpathogene Erreger mit einer hohen Infektionsdosis z.B. Enteritissalmonellen, darmpathogene E.coli, Campylobacter jejuni, Yersinia enter. Hygienemaßnahmen - Der Patient bekommt eine eigene Toilette oder einen Nachtstuhl. - Händedesinfektion bei allen infektionsgefährdenden Tätigkeiten - Einmalhandschuhe, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich (auch nach dem Ausziehen der Handschuhe ist eine Händedesinfektion notwendig) - Schutzkittel, wenn Kontakt mit dem Patienten oder Kontamination der Arbeitskleidung möglich - Der Patient wird zur Händedesinfektion angeleitet. - Wäsche wird im Patientenzimmer in einem gelben Plastiksack gesammelt. - Abfall wird im Patientenzimmer in einem blauen Müllsack gesammelt. - tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen - Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten mit gelisteten Flächendesinfektionsmitteln in üblicher Konzentration als Wischdesinfektion Die speziellen hygienischen Maßnahmen können aufgehoben werden, wenn drei Stuhlproben, entnommen im Abstand von 48 Stunden, negativ sind. (Kontrolluntersuchungen sollten frühestens 72 Stunden nach Beendigung einer eventuell durchgeführten Antibiotikatherapie stattfinden.) Weitere Maßnahmen: - - Stuhluntersuchungen bei allen Kontaktpersonen mit klinischer Symptomatik (Namensliste des Personals zum Betriebsarzt) Mitarbeiter, die nach einer Darminfektion noch Erreger ausscheiden, aber keine Symptomatik mehr aufweisen, können wieder arbeiten, dürfen aber mit Lebensmitteln / Nahrungszubereitung nicht in Berührung kommen. Generell dürfen Ausscheider in (Krankenhaus-) Küchen bei der Speisenzubereitung nicht tätig sein. 73 77 darmpathogene Erreger mit einer geringen Infektionsdosis - hohe Ansteckungsgefahr! - z.B. Salmonella typhii, Salmonella paratyphii, Shigellen, Vibrionae cholerae, Hepatitis A, Noroviren Hygienemaßnahmen - Patient muss im Einzelzimmer isoliert werden und bekommt eine eigene Toilette (oder Nachtstuhl). - Händedesinfektion bei allen infektionsgefährdenden Tätigkeiten - Einmalhandschuhe, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich (auch nach dem Ausziehen der Handschuhe ist eine Händedesinfektion notwendig) - Schutzkittel, wenn Kontakt mit dem Patienten oder Kontamination der Arbeitskleidung möglich. - Auch der Patient soll sich die Hände desinfizieren. - Geschirr wird wie üblich entsorgt (Geschirrspülmaschine mind. 650C). - Wäsche wird im Patientenzimmer in einem gelben Plastiksack gesammelt. - Abfall wird im Patientenzimmer in einem blauen Müllsack gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen - Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten mit gelisteten Flächendesinfektionsmitteln in üblicher Konzentration als Wischdesinfektion; geeignet sind z.B. PerVerbindungen (Perform). Die speziellen hygienischen Maßnahmen können aufgehoben werden, wenn fünf Stuhlproben, entnommen im Abstand von 48 Stunden, negativ sind. Kontrolluntersuchungen sollten frühestens 72 Stunden nach Beendigung einer eventuell durchgeführten Antibiotikatherapie stattfinden. Weitere Maßnahmen: - Mitarbeiter, die nach einer Infektion noch Erreger ausscheiden, aber keine Symptomatik mehr aufweisen, dürfen bei Tätigkeiten mit Patientenkontakt bzw. in der Küche nicht arbeiten. Meldepflicht Treten mehr als zwei Durchfallerkrankungen bzw. Gastroenteritiden mit anzunehmendem epidemiologischem Zusammenhang auf, muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. 74 78 Clostridium difficile C. difficile sind sporenbildende Bakterien, die anaerob wachsen. Es ist das weitaus häufigste darmpathogene Bakterium, das bei der nososkomialen Diarrhoe des Erwachsenen gefunden wird. Es kommt ubiquitär in der Umwelt und im Darm von Mensch und Tier vor. Ungefähr 3 % der Normalbevölkerung und 15-35 % der Krankenhauspatienten sind ohne Krankheitssymptome mit dem Erreger kolonisiert. Die meisten Stämme bilden Toxine, wovon Enterotoxin A als hauptverantwortlich für die Ausbildung der klinischen Symptomatik angesehen wird. Durch Zerstörung der physiologischen Darmflora aufgrund einer vorausgegangenen Antibiotikatherapie wird der Darm in der Regel durch eine Umgebungskontamination mit C. difficile-Sporen besiedelt. Wässrige Diarrhöen und krampfartige Bauchschmerzen sind die Hauptsymptome. Sporen von C. difficile können in Patientennähe bis zu 5 Monaten auf unbelebten Oberflächen überleben. Krankheitsbild - Durchfälle sind breiig bis wässrig; selten blutig - eventuell mäßiges Fieber - Je nach Schweregrad können Dehydration, Elektrolytentgleisung oder Hypoproteinämie dazu kommen. - Gefürchtete Komplikationen sind das toxische Megakolon und die häufig zur Sepsis führende Darmperforation. - Die Letalität der neuen virulenten Stämme liegt bei 14 bis 22%! Diagnostik - Für die Diagnostik wird immer eine frisch gewonnene Stuhlprobe benötigt (Toxinnachweis mittels ELISA in ca. 3 Stunden) - Für Resistenztestungen und Typisierungen (z.B. neuer Ribotyp 027) ist eine Anzucht (Dauer 48 Stunden) sinnvoll. Therapie - keine Antibiotikatherapie, wenn klinische Symptomatik fehlt! - Schwere Krankheitsbilder wie z.B. eine pseudomembranöse Kolitis o.ä. sollten auch bei (noch) fehlendem Erregernachweis therapiert werden. - Als Erstmaßnahme sollte das laufende Antibiotikum abgesetzt werden. - Elektrolyt- und Flüssigkeitshaushalt sind zu korrigieren. - orale Verabreichung von Metronidazol 4x250 mg oder 3x500 mg pro Tag als Clostridium difficile spezifische Antibiotkatherapie - Vancomycin aufgrund von Resistenzbildungen nur in Ausnahmefällen geben. - Rezidive in 20 - 30 % der Fälle durch Reinfektion oder unvollständige Eradikation Hygienemaßnahmen 75 79 - Patienten mit Durchfällen werden im Einzelzimmer isoliert. - Patienten mit mäßiger Symptomatik können mit anderen Patienten ein Zimmer teilen, sollen während der Dauer der Symptomatik aber nicht mit folgenden Patienten zusammen liegen: - stark abwehrgeschwächten Patienten Patienten unter Antibiotikatherapie (incl. Patienten nach perioperativer Antibiotikaprophylaxe) - Wichtig ist gründliches Händewaschen nach Patientenkontakt und vor Verlassen des Zimmers (Sporenreduktion durch Abschwemmeffekt). - Einmalhandschuhe sollten grundsätzlich getragen (auch nach dem Ausziehen der Handschuhe immer Händedesinfektion) und nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfallbehälter entsorgt werden. - Schutzkittel, wenn Kontamination der Arbeitskleidung möglich (z.B. auch beim Bettenmachen); auch bei üblichen Pflegetätigkeiten bei Patienten mit schwerer Symptomatik wegen der stärkeren Kontamination des direkten Patientenumfeldes - Auch der Patient soll sich die Hände sorgfältig waschen, insbesondere nach dem Toilettengang. - keine Rektalthermometer verwenden - Geschirr wird im geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und bei Temperaturen von mindestens 65 Grad gereinigt. - Wäsche wird in einem gelben Plastiksack im Zimmer entsorgt (Bettwäsche vorsichtig abziehen und sofort in den Wäschesack im Zimmer abwerfen, um eine Ausbreitung der Sporen so gering wie möglich zu halten). - Sämtlicher Abfall wird im Zimmer gesammelt und der Abfallsack fest verschlossen zur Sammelstelle transportiert. tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen (einschließlich Waschschüsseln, Türgriffe u.a.) mit Perform 1%ig Einwirkzeit 2 Stunden. Bei gezielter Desinfektion sind grobe Verunreinigungen mit Zellstoff aufzunehmen und zu entsorgen. Aufhebung der Maßnahmen 2 Tage nach Beendigung der Symptomatik (keine Kontrolluntersuchungen, da asymptomatische Ausscheidung häufig und unterschiedlich lang). Transport - Bei einem unbedingt notwendigen Transport im Krankenhaus ist der Zielbereich zu informieren und Kontakt zu anderen Patienten und Besuchern zu vermeiden. - Sämtliche Kontaktflächen und das Transportmittel sind vor erneuter Nutzung entsprechend zu desinfizieren. Meldepflicht Treten mehr als zwei Durchfallerkrankungen bzw. Gastroenteritiden mit anzunehmendem epidemiologischem Zusammenhang auf, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt. 76 80 77 81 78 82 Noroviren Seit einiger Zeit treten immer wieder gehäuft Brechdurchfälle auf, die durch Noroviren (früher: Norwalkviren) hervorgerufen werden. Eine Häufung der Erkrankungen ist in den Wintermonaten zu beobachten, in letzter Zeit gibt es allerdings auch zunehmend Epidemien zu jeder Jahreszeit. 1968 wurde erstmals in Norwalk, Ohio, USA eine Epidemie einer nichtbakteriellen Gastroenteritis beschrieben, die in Zusammenhang mit der Aufnahme von kontaminiertem Wasser gebracht werden konnte. Erst 1972 gelang es, virale Partikel aus Stuhlproben des Norwalkausbruchs elektronenmikroskopisch nachzuweisen. Durch orale Gabe von Stuhlfiltrat bei Freiwilligen gelang es, die Erkrankung zu übertragen. Erreger - Noroviren gehören zu den doppelsträngigen unbehüllten RNA-Viren. Der Mensch ist das einzige bekannte Reservoir des Erregers. Erregerhaltiges Material - Stuhl, Erbrochenes Inkubationszeit - zwischen 6 und 50 Stunden Infektionsweg - Die Erreger werden direkt von Mensch zu Mensch durch engen Kontakt übertragen oder durch kontaminierte Speisen und Getränke. Offensichtlich ist auch eine Tröpfcheninfektion durch erkrankte Personen möglich (z.B. Hilfestellung beim Erbrechen). Für eine Infektion reichen schon 10 bis 100 Viren aus ! Krankheitsbild - Die Erkrankung beginnt akut mit Erbrechen und / oder starken Durchfällen und ist meistens begleitet von mäßigem Fieber. In der Regel besteht ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Bauchschmerzen, Übelkeit, Mattigkeit, Kopf- und Muskelschmerzen. Es kann zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust kommen, der insbesondere ältere oder stark abwehrgeschwächte Personen stark gefährdet. - Die Infektion kann auch leichter oder symptomlos verlaufen. - Symptome bestehen etwa 12 bis 72 Stunden. Diagnose - Die Diagnose wird in der Regel klinisch gestellt. Antigennachweise werden mittels ELISA oder PCR durchgeführt. 79 83 Therapie - Eine antivirale Therapie steht nicht zur Verfügung. Die Behandlung besteht durch Ausgleichen des Flüssigkeits- und Elektrolytverlustes. Dauer der Ansteckungsfähigkeit - An Noroviren erkrankte Personen sind während der akuten Erkrankung und mind. bis zu 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome ansteckungsfähig. Das Virus kann über einen längeren Zeitraum mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Prävention - Eine Schutzimpfung gegen Noroviren steht zurzeit nicht zur Verfügung. - Die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln ist die wichtigste Präventionsmaßnahme. - Erkrankte Personen sollten in der akuten Erkrankungsphase Bettruhe einhalten und mind. 48 Stunden nach Abklingen der Symptome direkten Kontakt mit anderen Personen vermeiden. - Anschließend ist auf eine gründliche Händehygiene zu achten, da die Erkrankung in der Regel fäkal-oral übertragen wird und die Erreger noch über einen längeren Zeitraum mit dem Stuhlgang ausgeschieden werden können. Hygienemaßnahmen - Patient wird mit eigener Toilette oder Nachtstuhl im Einzelzimmer isoliert. - nach jedem Patientenkontakt gründliche Händedesinfektion mit einem noroviruswirksamen Händedesinfektionsmittel - Handschuhe und Schutzkittel bei Kontakt mit symptomatischen Patienten - zusätzlich FFP2-Maske bei Kontakt zu Patienten, die gerade erbrochen haben oder bei Kontakt zu Erbrochenem - tägliche Flächendesinfektion von patientennahen Flächen, Toiletten, Nachtstuhl, Personaltoiletten - kontaminierte Flächen (z.B. mit Stuhl oder Erbrochenem) sofort nach Anlegen eines Atemschutzes gezielt desinfizierend reinigen - Die Schlussdesinfektion nach Entlassung muss mit einem noroviruswirksamen Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden. - Wäsche wird im Zimmer gesammelt und im verschlossenen Sack zur Sammelstelle transportiert. - Abfall wird im Zimmer gesammelt und im verschlossenen Sack ohne Zwischenlagerung entsorgt. 80 84 - Kontaktpersonen müssen über das Risiko der Übertragung hingewiesen und ggf. in korrekter Händehygiene unterwiesen werden. - Erkranktes Personal sollte auch bei geringen gastrointestinalen Beschwerden von der Arbeit freigestellt werden und diese frühestens 2 Tage nach Ende der klinischen Symptomatik wieder aufnehmen. - Wenn ungeschützter Kontakt des Personals mit Stuhl oder Erbrochenem eines Erkrankten aufgetreten ist, muss für die Dauer der Inkubationszeit und in den folgenden zwei Wochen eine besonders gründliche Händehygiene erfolgen (nach dem Toilettengang und vor der Zubereitung von Speisen Händedesinfektion). - In Ausbruchsituationen sollen Patienten-, Personal- und Besucherbewegungen eingeschränkt werden (Aufnahmestopp, keine Springer). Meldepflicht Treten mehr als zwei Noroviruserkrankungen mit anzunehmendem Zusammenhang auf, muss eine namentliche Meldung eines Patienten (mit Adresse) mit laborbestätigtem Norovirennachweis an das Gesundheitsamt erfolgen sowie zusätzlich (nichtnamentlich) die Gesamtanzahl der Erkrankten. Rotaviren Rotaviren sind die häufigste Ursache von Darminfektionen bei Kindern. Bei Personen über 60 Jahren nimmt die Erkrankungshäufigkeit wieder zu. Hauptreservoir für Rotaviren ist der Mensch. Infektionsweg Rotaviren werden fäkal-oral besonders durch Schmierinfektion, aber auch durch kontami niertes Wasser und Lebensmittel übertragen. Das Virus ist sehr leicht übertragbar; be reits 10 Viruspartikel reichen aus, um ein Kind zu infizieren. Bei akut Infizierten werden 109–1011 Viren pro g Stuhl ausgeschieden. Subklinisch Erkrankte (vor allem Neugeborene und Erwachsene) sind als Überträger des Virus wichtig. Inkubationszeit - Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 3 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während des akuten Krankheitsstadiums und solange das Virus mit dem Stuhl ausgeschieden wird. In der Regel erfolgt eine Virusausscheidung nicht länger als 8 Tage, in Einzelfällen (z. B. Frühgeborene, Immundefiziente) wurden jedoch auch längere Virusausscheidungen beobachtet. klinische Symptomatik 81 85 - leichte Diarrhöen bis schwere Erkrankungen mit wässrigen Durchfällen und Erbrechen Diagnostik - RT-PCR, Enzym-Immun-Test Hygienemaßnahmen - Isolierung betroffener Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC; ggf. Kohortenisolierung - Patientenverlegungen sollen vermieden werden. - Händedesinfektion mit einem viruzid wirkenden Händedesinfektionsmittel nach allen infektionsgefährdenden Tätigkeiten - Einmalhandschuhe, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich (nach dem Ausziehen der Handschuhe immer Händedesinfektion) - Schutzkittel bei der Pflege des infizierten Patienten - Gesichtsmasken sollten getragen werden, wenn mit der Entstehung infektiöser Aerosole zu rechnen ist (z. B. beim Erbrechen des Patienten). - Geschirr wird wie üblich maschinell gereinigt. - Wäsche wird in einem geschlossenen Wäschesack transportiert und bei mindestens 60 Grad gewaschen. - Tägliche Wischdesinfektion der patientennahen Flächen mit viruswirksamen Flächendesinfektionsmitteln (Perverbindungen / Perform) in üblichen Konzentrationen; kontaminierte Flächen sofort gezielt desinfizierend reinigen. - Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten mit viruswirksamen gelisteten Flächendesinfektionsmitteln Bei größeren Ausbrüchen ist es nicht notwendig, bei allen Betroffenen eine Diagnostik durchzuführen. In diesen Fällen genügt der Nachweis in der Regel bei maximal 5 der betroffenen Personen, um dann bei den anderen Erkrankten aus der gleichen Umgebung mit ähnlichen Symptomen ebenfalls eine Rotavirusinfektion zu diagnostizieren. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass hygienische Maßnahmen auch nach Sistieren der akuten Symptomatik von ausschlaggebender Bedeutung sind. Der Erregernachweis im Stuhl kann noch über längere Zeit nach Abklingen der Symptomatik positiv sein. Auf eine sorgfältige Händehygiene muss daher im Folgezeitraum geachtet werden. Im Hinblick auf die Vermeidung von Ausbrüchen sollte erkranktes Personal auch bei geringen gastrointestinalen Beschwerden von der Arbeit freigestellt werden und erst frühestens 2 Tage nach Ende der klinischen Symptomatik die Arbeit unter sorgfältiger Beachtung der Händehygiene wieder aufnehmen. Ein Monitoring bezüglich Überwachung der Virusausscheidung ist nicht angezeigt. Meldepflicht Treten mehr als zwei Rotaviruserkrankungen mit anzunehmendem Zusammenhang auf, muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. 82 86 ESBL-bildende Bakterien (3MRGN und 4 MRGN - multiresistente gramneg. Keime) ESBL-Bildner sind gramnegative Enterobakterien, die im menschlichen Darm als Normalflora angesiedelt sein können und eine erweiterte Resistenz gegen Antibiotika besitzen. Durch Mutation im Bereich bekannter ß-Lactamasen werden diese Erreger in die Lage versetzt, Resistenzen gegen Cephalosporine und Monobactame zu bilden. Diese ßLactamasen mit erweitertem Spektrum (extended spectrum ß-lacta-mases: ESBL) werden insbesondere von Angehörigen der Familie der Enterobacteriaceae (zum Beispiel E. coli, Klebsiella-, Salmonella spp.) gebildet. Die Übertragung erfolgt überwiegend durch kontaminierte Hände des medizinischen Personals oder ausgehend von Flächen in der Umgebung des Patienten. Kontaminationen beim Umgang mit Fäkalien sind am wahrscheinlichsten, wobei die Erreger sich auch an anderen Körperstellen aufhalten können. Erreger - Enterobakteriaceae ( z.B. Klebsiella spp., Proteus spp., E. coli, E. cloacae ) mit Resistenzentwicklung gegen ß-Laktam-Antibiotika einschließlich Breitbandcephalosporine und Monobactame Infektionsquelle - infizierter oder besiedelter Patient (meist im anogenitalem Bereich, Urin, Stuhl, selten Atemwege) Übertragung - Schmier- und Kontaktinfektion: Übertragung erfolgt überwiegend über kontaminierte Hände, in Einzelfällen ausgehend von Flächen in der Umgebung des Patienten. Aerosole können nicht ausgeschlossen werden (Absaugung besiedelter Atemwege). - Direkter und indirekter Kontakt mit Stuhl, infizierten Wunden, erregerhaltigen Sekreten (Hände, kontaminierte Gegenstände wie z.B. Steckbecken, Wäsche, Stethoskop, Pflegeutensilien) Krankheitsbild wie bei antibiotikasensiblen Enterobakterien: - Infektionen chronischer Wunden (z.B. Dekubitus) - Infektionen der Harnwege bei Dauerkatheter - Infektionen des Atemtraktes bei künstlicher Beatmung / Tracheostoma 83 87 Maßnahmen zur Prävention der Verbreitung von MRGN (multiresistenten gramnegativen Keimen) (Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) von 2012) Aktives Screening und Isolierung bis zum Befund Prävention der Übertragung Normalbereiche Sanierung Risikobereiche 3MRGN E. coli nein Basishygiene Isolierung nicht empfohlen 4MRGN E. coli Risikopopulation (rektal, ggf. Wunden, Urin) nein Isolierung Isolierung nicht empfohlen Basishygiene Isolierung nicht empfohlen Risikopopulation (rektal, ggf. Wunden, Urin) nein Isolierung Isolierung nicht empfohlen Basishygiene Basishygiene nicht empfohlen 4MRGN Enterobacter spp. Risikopopulation (rektal) Isolierung Isolierung nicht empfohlen andere 3MRGN Enterobakterien nein Basishygiene Basishygiene nicht empfohlen andere 4MRGN Enterobakterien Risikopopulation (rektal) Isolierung Isolierung nicht empfohlen 3MRGN P. aeruginosa nein Basishygiene Isolierung nicht empfohlen 4MRGN P. aeruginosa Risikopopulation (rektal, Rachen) nein Isolierung Isolierung nicht empfohlen Basishygiene Isolierung ungeklärt Risikopopulation (Mund-Rachen-Raum, Haut) Isolierung Isolierung ungeklärt 3MRGN Klebsiella spp. 4MRGN Klebsiella spp. 3MRGN Enterobacter spp. 3MRGN A. baumannii 4MRGN A. baumannii Als Risikopatienten gelten Patienten mit kürzlichem Kontakt zum Gesundheitssystem in Ländern mit endemischem Auftreten und Patienten die zu 4MRGN-positiven Patienten Kontakt hatten, d. h. im gleichen Zimmer gepflegt wurden Hygienemaßnahmen - Einzelzimmerisolierung bei Patienten mit Diarrhöe, Stuhl- und / oder Urininkontinenz, offener Trachealabsaugung, großflächigem Decubitus u.ä. In allen anderen Fällen soll der Patient zumindest eine eigene Toilette oder Nachtstuhl bekommen. 84 88 - Händedesinfektion nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten, auch nach Ablegen der Handschuhe und vor dem Verlassen des Patientenzimmers - Schutzkittel bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit kontaminierten Objekten oder mit der erkrankten Person (z. B. bei der Körperpflege, dem Bettenmachen oder dem Verbandwechsel) - Einmalhandschuhe bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten - Mund-Nasen-Schutz bei Kolonisation/Infektion des Respirationstraktes mit ESBLbildenden Krankheitserregern (Infektionsübertragung durch Bio-Aerosole!) - tägliche Desinfektion aller patientennahen Flächen und Gegenstände - Geschirr wird ohne Abstellen direkt in die Geschirrspülmaschine gegeben. - Abfall wird im Patientenzimmer in einem blauen Müllsack gesammelt und fest verschlossen ohne Zwischenlagerung entsorgt - Schmutzwäsche wird im Zimmer in einem gelben Kunststoffsack gesammelt und fest verschlossen ohne Zwischenlagerung entsorgt - Schlussdesinfektion als Scheuer-Wischdesinfektion nach Entlassung / Verlegung des Patienten Meldepflicht nichtnamentliche Meldung bei gehäuftem Auftreten von nosokomialen Infektionen (§6 Abs. 3 IfSG), Aufzeichnungspflicht für Laboratorien (§ 23 IfSG) 85 89 Epstein-Barr-Virus-Infektion Die Epstein-Barr-Virus-Infektion ist bekannter unter der Bezeichnung Pfeiffersches Drüsenfieber oder infektiöse Mononukleose. Sie wird durch das Epstein-Barr-Virus, das zu den Herpes-Viren gehört, hervorgerufen. Es infiziert vorwiegend B-Lymphozyten. Bevorzugt erkranken ältere Kinder und junge Erwachsene. Außer dem Menschen als natürlichem Wirt können auch Affen infiziert werden. Erregerhaltiges Material - Respiratorische Sekrete, Speichel, Tränenflüssigkeit - Parenterale Übertragungen im Zusammenhang mit Bluttransfusionen sind beobachtet worden. Infektionsweg - Die Übertragung erfolgt nur bei engem Kontakt durch Tröpfcheninfektion (z.B. gemeinsame Trinkgefäße, Küssen; daher auch als "kissing disease" bezeichnet). Inkubationszeit - 5 –15 Tage; die Inkubationszeit kann aber auch länger sein. Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Die Dauer der Erkrankung beträgt wenige Tage bis viele Wochen; in dieser Zeit besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit Ansteckungsgefahr. Krankheitsbild - Die Krankheit beginnt mit Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Kopf- und Bauchschmerzen. Später kommt es zu Fieber, Tonsillitis mit weißen oder graugelben Belägen und zur generalisierten oder lokalisierten Lymphknotenschwellung vor allem am Hals, in der Leistengegend und axillär. Die Lymphknoten sind schmerzempfindlich und von einem Ödem umgeben. Die Milz ist vergrößert; teilweise kommt es auch zur Lebervergrößerung, selten zum Ikterus. Die meisten Infektionen verlaufen inapparent, d.h. sichtbare Symptome treten nicht auf. Während die Dauer der Erkrankung wenige Tage bis viele Wochen beträgt, bleibt das Virus, wahrscheinlich lebenslang, in BZellen latent. Hygienemaßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist nicht erforderlich. - Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten ist ein Schutzkittel erforderlich. - Handschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren. 86 90 - Ein Mund-/Nasenschutz ist nicht erforderlich. - Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich nach direktem Kontakt mit dem Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten sowie nach dem Ablegen der Handschuhe. - Instrumente müssen desinfiziert werden; nach Möglichkeit ist eine thermische Desinfektion anzuwenden. - Patientennahe Flächen sind mit viruswirksamen Mitteln zu desinfizieren. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu verwenden. - Besonders Spielzeug, welches von Kindern in den Mund genommen wird, ist gründlich zu desinfizieren. - Geschirr darf nicht manuell gespült, sondern muss in einer Geschirrspülmaschine desinfizierend gereinigt werden - Wäsche wird in der Krankenhauswäscherei desinfizierend gereinigt. - Abfall wird in einem verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zugeführt. - Bei der Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten sind viruswirksame Flächendesinfektionsmittel zu verwenden. 87 91 Hepatitis A Erreger - Hepatitis A, früher auch als Hepatitis infectiosa oder Hepatitis epidemica bezeichnet, wird durch das Hepatitis-A-Virus (HAV) verursacht. Es handelt sich um ein einzelsträngiges RNA-Virus aus der Familie der Picornaviren. Der Erreger wird über den Darm ausgeschieden.. Charakteristisch für das HAV, das nah mit den Enteroviren verwandt ist, sind seine ausgeprägte Umweltstabilität, hohe Thermostabilität und hohe Desinfektionsmittelresistenz. Vorkommen - Hepatitis A kommt weltweit vor. Die Durchseuchung ist in den Entwicklungsländern sehr hoch. Durch den hohen Hygienestandard in den entwickelten Ländern Europas und Nordamerikas kam es in den letzten Jahrzehnten zu einem erheblichen Rückgang der Erkrankungshäufigkeit, wodurch immer mehr Jugendliche und Erwachsene keine Immunität gegen HAV besitzen. Daher erkranken zunehmend Jugendliche und junge Erwachsene im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in Ländern mit einem hohen Vorkommen von HAV an Hepatitis A. Der Anteil der sog. ”Reisehepatitis” wird auf ca. 50% geschätzt. Reservoir - Der Mensch ist Hauptwirt und wahrscheinlich das einzige Reservoir von Hepatitis-AViren. Infektionsweg - Die Übertragung erfolgt fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion, entweder bei engen Personenkontakten oder durch kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände. Ausbrüche werden meistens durch kontaminiertes Trinkwasser, Badewasser oder Lebensmittel, besonders häufig Muscheln oder Austern sowie fäkaliengedüngtes Gemüse und Salate hervorgerufen. - Eine Übertragung durch Blut und Blutprodukte (auch mehrmalig genutzte Spritzenbestecke bei Drogenabhängigen) in der Virämiephase, die mehrere Wochen andauern kann, ist möglich. Inkubationszeit - 15 bis 50 Tage (im Durchschnitt 25 – 30 Tage) Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Erkrankte Personen sind 1 bis 2 Wochen vor und bis zu mindestens 1 Woche nach Auftreten des Ikterus ansteckend. Klinische Symptomatik - Der Verlauf einer HAV-Infektion ist sehr häufig völlig unauffällig, also asymptomatisch. In der Regel verläuft die Mehrzahl der Erkrankungen komplikationslos. Personen mit vorgeschädigter Leber sind allerdings besonders gefährdet. Ein Übergang in 88 92 chronische Formen wird nur in seltenen Fällen beobachtet. In bis zu 10% aller Fälle können schwerere Verlaufsformen auftreten, die unter Umständen mehrere Monate lang andauern, aber immer komplikationslos ausheilen. - Unspezifische gastrointestinale und grippeartige Symptome mit einem allgemeinen Krankheitsgefühl sind die Regel. Es können Temperaturerhöhungen bestehen. Anschließend tritt die Phase der Organmanifestation auf, bei der ikterische und anikterische Verlaufsformen unterschieden werden. Die ikterische Phase dauert wenige Tage bis mehrere Wochen. Es besteht eine Lebervergrößerung und bei etwa 25% der Patienten auch eine Milzvergrößerung. Häufig besteht Hautjucken, gelegentlich können auch flüchtige scarlatiniforme Exantheme auftreten. In der anschließenden 2 – 4 wöchigen Genesungsphase kommt es zur Normalisierung des subjektiven Befindens und der Blutwerte. - Die Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität. Therapie - Eine spezielle Therapie gibt es nicht. Symptomatische Maßnahmen sind Bettruhe und Behandlung der Allgemeinsymptome (Erbrechen, grippeähnliche Symptome). Wichtig ist eine absolute Alkoholkarenz. In der ersten Zeit soll eine kohlenhydratreiche und fettarme Kost verabreicht werden. Strenge diätetische Maßnahmen sind nicht erforderlich. Medikamente sollten nur wenn unbedingt nötig gegeben werden. Präventive Maßnahmen - Nicht immunes gefährdetes Personal soll durch eine Impfung geschützt werden. Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sollte die Untersuchung auf Anti-HAV prinzipiell erfolgen (berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 42.9 – Hepatitis A). Besonders gefährdete Personen sind: - HA-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen, z.B. Pädiatrie und Infektionsmedizin - HA-gefährdetes Personal von Laboratorien, in denen z.B. Stuhlproben untersucht werden - Personal in Kindertagesstätten, Kinderheimen u.ä. - Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte - Kontaktpersonen zu Hepatitis-A-Erkrankten Hygienemaßnahmen - Die Übertragung des Erregers kann wirksam durch das Vermeiden einer fäkal-oralen Schmierinfektion, vor allem durch eine effektive Händehygiene mit viruswirksamen Mitteln sowie das Tragen von Handschuhen und ggf. Schutzkitteln bei engem Patientenkontakt, vermieden werden. - Der Patient bekommt ein Einzelzimmer mit eigener Toilette. Eine Isolierung ist bis zu 2 Wochen nach Auftreten der ersten klinischen Symptome bzw. eine Woche nach 89 93 Auftreten des Ikterus angezeigt. - Eine korrekte Händehygiene muss konsequent durchgeführt werden. Bei möglichem Kontakt mit kontaminiertem Material sind Handschuhe zu tragen. Auch nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren. Der Patient wird ebenfalls in der Durchführung einer korrekten Händehygiene unterwiesen. - Da das Virus außerhalb des Wirts u. U. monatelang stabil bleiben kann, sind kontaminierte Oberflächen mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener „viruzider“ Wirksamkeit durch Wischen zu desinfizieren. - Patientennahe Flächen werden routinemäßig desinfiziert. - Bei massiver sichtbarer Kontamination mit Stuhl, Blut, Sekreten, Urin o.ä. müssen die Verunreinigungen sofort mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel entfernt werden. - Instrumente werden in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion zugeführt. Thermometer, Stethoskope, Blutdruckgeräte u.ä. müssen nach jeder Benutzung mit einem geeigneten Desinfektionsmittel wischdesinfiziert werden. - Geschirr wird ausschließlich in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - Matratzen, Kissen und Decken müssen mit Desinfektionsmitteln der RKI - Liste behandelt werden. - Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - Eine Schlussdesinfektion des gesamten Patientenzimmers hat nach jedem Patientenwechsel mit einem Mittel aus der RKI-Liste (Perform) zu erfolgen. Kontaktpersonen - Kontaktpersonen sind über Übertragungswege, Symptome und präventive Maßnahmen zu informieren. Ungeimpfte Personen und solche, die keine Immunität durch eine durchgemachte Erkrankung besitzen, sind 4 Wochen nach dem Kontakt zu einem Infektiösen vom Besuch von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen auszuschließen, sofern nicht die strikte Einhaltung von hygienischen Maßnahmen zur Verhütung einer Übertragung gewährleistet ist. Dazu gehört vor allen Dingen eine wirksame Händehygiene. - Kontaktpersonen sollen sich für die Dauer der Inkubationszeit die Hände nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, die Hände mit einem Einmalhandtuch abtrocknen und anschließend desinfizieren. 90 94 Beschäftigungsverbot - Nach §42 IfSG dürfen Personen, die an Hepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind, nicht in Lebensmittelbetrieben beschäftigt sein, wenn sie dabei mit Lebensmitteln in Berührung kommen. - Nach §34 IfSG dürfen Personen, die an Hepatitis A erkrankt sind oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs- Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil die Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Ausbrüche - Bei Ausbrüchen wird für infektionsgefährdete Personen im Umfeld eine sog. Riegelungsimpfung empfohlen (s.a. RKI-Merkblatt). Meldepflicht - Nach dem Infektionsschutzgesetz ist laut §6 Abs. 1 der feststellende Arzt verpflichtet, sowohl den Verdacht als auch Erkrankung und Tod an akuter Virushepatitis an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. 91 95 Hepatitis B Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten. Weltweit haben nach Angaben der WHO etwa 2 Milliarden Menschen eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) durchgemacht. Eine sehr hohe Zahl von Neuinfektionen ist nach wie vor zu verzeichnen, obwohl seit Anfang der 80er Jahre für Hepatitis B ein Impfstoff mit sehr hoher Wirksamkeit und guter Verträglichkeit zur Verfügung steht. Die besondere Gefährlichkeit von Hepatitis B ergibt sich aus den Folgen einer chronischen Infektion, insbesondere der Entwicklung einer Leberzirrhose und des Leberzellkarzinoms. Erreger - HBV ist ein kleines DNA-Virus, das zur Familie der Hepadnaviren gehört. - Das Virus verfügt über eine hohe Stabilität gegenüber Umwelteinflüssen und über eine hohe Resistenz gegenüber Desinfektionsmitteln. Vorkommen / Verbreitung - Das Hepatitis-B-Virus ist weltweit verbreitet. 5 - 7% der Weltbevölkerung, das sind ca. 350 Millionen Menschen, sind chronisch mit HBV infiziert. Pro Jahr wird mit bis zu einer Million Todesfällen durch eine HBV-bedingte Leberzhirrose und ein Leberzellkarzinom gerechnet. Infektionsweg / Übertragung - HBV-Infizierte bilden das Erregerreservoir. Vor allem symptomarm oder symptomlos chronisch Infizierte können eine Infektionsquelle darstellen, da der Erreger jahrzehntelang im Blut zirkulieren kann. - HBV erreicht besonders im Blut eine hohe Konzentration. Es ist aber auch in Speichel, Tränenflüssigkeit, Sperma, Vaginalsekret, Menstrualblut und Muttermilch enthalten, wenngleich auch in wesentlich geringen Konzentrationen. Kleinste Verletzungen, die mit Hepatitis-Viren in Kontakt kommen, können zu einer Infektion führen, da schon eine geringe Anzahl an Viren ausreicht. Schleimhautkontakt mit infektiösem Material kann ebenfalls zu Infektionen führen. - Hepatitis B ist in Deutschland gegenwärtig noch die häufigste und wichtigste Berufskrankheit im Gesundheitsdienst, vor der Tuberkulose, der Hepatitis A und Hepatitis C. HBV-Marker wurden bei 20 und mehr Prozent ungeimpfter Mitarbeiter nachgewiesen. - Unklar ist, welche Rolle beispielsweise Tätowierungen, Piercing oder Ohrlochstechen, die in der Regel von nichtmedizinischem Personal durchgeführt werden, bei der HBV-Übertragung zukommt. Bei nicht sachgemäßem Vorgehen besonders unter unhygienischen Verhältnissen stellen sie einen potenziellen Übertragungsweg dar. Inkubationszeit - Die Inkubationszeit beträgt im Durchschnitt 60 - 120 Tage, kann aber auch 45 bis 180 Tage betragen. 92 96 Dauer der Ansteckungsfähigkeit Eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der Krankheit, prinzipiell solange HBV-DNA, HBsAg oder HBeAg als Marker der Virusvermehrung nachweisbar sind. Die Ansteckungsgefahr hängt sehr stark vom Ausmaß der Virämie und der Art des Kontaktes ab. Von chronisch infizierten HBV-Trägern kann, unterschiedlich ausgeprägt, jahrzehntelang eine Ansteckungsgefahr ausgehen. Prinzipiell muss jeder HBsAg-Positive als potenziell infektiös angesehen werden, jedoch gibt es große Unterschiede. Bei HBV-DNA-Werten >107 Internationalen Einheiten (IE/ml) ist von hoher Infektiosität für enge Kontaktpersonen (Intimpartner, Haushaltsmitglieder, gemeinsame verletzungsträchti ge Tätigkeiten) auszugehen. Bei Werten < 104 IE/ml ist die Gefahr erfahrungsgemäß auf Übertragung großer Blutvolu mina, z.B. bei der Blutspende beschränkt. Zur Abschätzung der Übertragungsgefahr sind im Verlauf eines Jahres mehrere Proben zu untersuchen, da es deutliche Schwankungen ge ben kann. Krankheitsbild - Bei einem Drittel der Infizierten führt die Infektion zum klinischen Bild einer akuten ikterischen Hepatitis. Anikterisch verlaufende Erkrankungen sind bei einem weiteren Drittel der Infizierten zu erwarten. Ein Drittel der Infektionen verläuft asymptomatisch. - Die Frühphase der Erkrankung beginnt mit unspezifischen Symptomen wie Appetitlosigkeit, Gelenkschmerzen, Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen und Fieber. 3 – 10 Tage später beginnt ggf. die ikterische Phase, der Urin verfärbt sich dunkel, ein Ikterus tritt auf. Dieser erreicht seinen Höhepunkt nach 1 – 2 Wochen und blasst dann innerhalb von 2 – 4 Wochen wieder ab. Ein Leberversagen tritt in weniger als 1% der akuten Fälle auf. - Die meisten akuten Hepatitis-B-Erkrankungen bei Erwachsenen heilen vollständig aus und führen zu einer lebenslangen Immunität. Bei ca. 5-10% der HBV-infizierten Erwachsenen entwickelt sich eine chronische Verlaufsform (oft ohne Bemerkung einer akuten Erkrankung). HbsAg ist in diesem Fall länger als 6 Monate nach der akuten Infektion nachweisbar. Man unterscheidet bei der chronischen Infektion den asymptomatischen HbsAg-Träger-status von der chronischen Hepatitis B, die sich meistens ungünstig entwickelt. Bei etwa 50% der Patienten entwickelt sich ohne Therapie nach 5 Jahren eine Leberzirrhose. Die chronische HBV-Infektion erhöht das Risiko für die Entwicklung eines Leberzellkarzinoms gegenüber der Normalbevölkerung um den Faktor 100. Präventive Maßnahmen - Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist durch die aktive Immunisierung effektiv möglich. - Eine postexpositionelle Prophylaxe von nichtimmunen Personen, z.B. nach einer Nadelstichverletzung, mit Impfstoff bzw. Impfstoff plus Immunglobulin (aktiv-passive Immunisierung) sollte möglichst unmittelbar nach dem Expositionsereignis erfolgen. Das Vorgehen wird in den jeweils aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin beschrieben. 93 97 - Die Berufsgenossenschaft empfiehlt eine generelle Impfung gegen Hep. B für medizinisches Personal (Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen). - Bei möglichem Kontakt mit virushaltigen Körperflüssigkeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Mundschutz und Schutzbrille sind zu benutzen, wenn virushaltige Aerosole entstehen können oder mit dem Verspritzen von z.B. Blut zu rechnen ist. Spitze oder scharfe Gegenstände, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind, sind sicher zu entsorgen. - Innerhalb der Familie oder des Freundeskreises kann das Übertragungsrisiko durch HBV-Infizierte als relativ gering eingeschätzt werden, wenn eine allgemein übliche häusliche Hygiene eingehalten wird. Das gemeinsame Benutzen von z.B. Nagelscheren, Zahnbürsten oder Rasierapparaten sollte unterbleiben, um auch geringe Mengen Blut einer infizierten Person nicht in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person eindringen zu lassen. Es soll kein ungeschützter Geschlechtsverkehr stattfinden. Hygienemaßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine verwirrte Person, die eventuell auch noch mit Kratz- oder anderen Wunden behaftet ist. - Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material sollte ein Schutzkittel getragen werden, auf jeden Fall Einmalhandschuhe und eventuell ein Mund-/Nasen- oder Gesichtsschutz. - Hepatitis-B-Viren sind sehr widerstandsfähig. Für eine erfolgreiche Infizierung reichen schon kleinste Virusmengen. - Zur sicheren Inaktivierung der Erreger müssen Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich B angewendet werden. - Eine hygienische Händedesinfektion muss nach Kontakt mit erregerhaltigem Material sowie nach dem Ausziehen der Handschuhe durchgeführt werden. - Mundschutz und Schutzbrille sind zu benutzen, wenn virushaltige Aerosole entstehen können. - Flächen (patientennah) werden routinemäßig mit einem VAH-gelisteten Mittel desinfiziert. Bei massiver sichtbarer Kontamination mit Stuhl, Blut, Sekreten, Urin o.ä. müssen die Verunreinigungen sofort mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel entfernt werden. - Instrumente müssen in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion zugeführt werden. Thermometer, Stethoskope, Blutdruckgeräte u.ä. müssen nach jeder Benutzung mit einem geeigneten Desinfektionsmittel wischdesinfiziert werden. - Geschirr wird ausschließlich in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. 94 98 - Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - Eine Schlussdesinfektion des Patientenzimmers nach Entlassung hat mit den für die laufende Desinfektion verwendeten Mitteln zu erfolge Meldepflicht - Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an akuter Virushepatitis sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Hepatitis C Erst 1988 konnte das Hepatitis-C-Virus als Erreger der früher als Non-A-Non-B-Hepatitis bezeichneten Infektionserkrankung identifiziert werden. Die Hepatitis-C-Virusinfektionen stellen wegen ihrer relativen Häufigkeit, ihres langen und meistens chronischen Verlaufs ein großes medizinisches Problem dar. Ungefähr 1% der Weltbevölkerung ist chronisch mit HCV infiziert. Schätzungen für Europa gehen von 1,2 bis zu 5 Millionen HCV-positiven Personen aus. Übertragung - Der Mensch ist der einzige natürliche Wirt für das Hepatitis-C-Virus. - HCV ist im Blut enthalten, wurde aber auch bei hoher Viruskonzentration in anderen Körperflüssigkeiten (Speichel, Schweiß, Tränen, Sperma) nachgewiesen. Der Nachweis in Muttermilch ist in seiner Wertigkeit umstritten. - Der Hauptübertragungsweg besteht in dem Eindringen von kontaminiertem Blut einer infizierten Person in die Blutbahn oder das Gewebe des Empfängers, also in einer parenteralen Übertragung. Berichtet wurde auch von Übertragungen durch gemeinsam benutzte Nassrasierer, Nagelscheren oder Zahnbürsten. Der gemeinsame Gebrauch von Spritzen und Kanülen, wie bei Drogenabhängigen üblich, ist ein gesicherter Übertragungsweg. Unter i.v. Drogenabhängigen werden besonders häufig Doppelinfektionen mit HBV und HIV angetroffen. - Das Übertragungsrisiko bei medizinischem Personal durch eine Kanülenstichverletzung ist bei Hepatitis-C-infiziertem Blut geringer einzustufen als bei Hepatitis B. Gegen Hepatitis C gibt es bislang jedoch keinen Impfstoff. Auch eine postexpositionelle Prophylaxe steht bislang nicht zur Verfügung. Inkubationszeit / Serokonversionszeit - Die Inkubationszeit bzw. Serokonversionszeit kann 2–26 Wochen betragen, liegt aber in der Regel bei 7–8 Wochen. 95 99 Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Eine exakte Dauer kann nicht angegeben werden. Grundsätzlich besteht eine Ansteckungsfähigkeit, solange HCV-RNA im Blut nachweisbar ist. Krankheitsbild - Das klinische Bild der Hepatitis C kann zu Beginn der Infektion durch Symptome eines grippalen Infekts gekennzeichnet sein. Daher ist die Diagnosestellung oft nur ein zufälliges Nebenprodukt. - Bei etwa 25% der HCV-Infizierten entwickelt sich eine akute Hepatitis, wobei die akute Phase der Erkrankung zumeist recht mild verläuft. - In 50 - 80% der Erkrankungsfälle nimmt die Hepatitis C einen chronischen Verlauf. Dies ist dann anzunehmen, wenn mehr als 6 Monate das Vorhandensein von Viren nachgewiesen werden kann. Meistens verläuft die chronische Infektion über viele Jahre schleichend mit milder Symptomatik. Müdigkeit, unspezifische Oberbauchbeschwerden, Leistungsinsuffizienz treten bei ungefähr zwei Drittel der Patienten auf. Ein Teil der Patienten klagt über Juckreiz und Gelenkbeschwerden. Bei bis zu 20% der Patienten mit chronischer Hepatitis C entwickelt sich eine Leberzhirrose. Prävention - Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C ist bislang nicht verfügbar. Hygienemaßnahmen - Bei möglichem Kontakt zu virushaltigen Körperflüssigkeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden. - Mundschutz und Schutzbrille sind zu benutzen, wenn virushaltige Aerosole entstehen können. - Scharfe oder spitze Gegenstände, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind, müssen sicher entsorgt werden. - Zur Desinfektion von Instrumenten sind möglichst thermische Verfahren anzuwenden. - Eine Flächendesinfektion von patientennahen Oberflächen ist täglich durchzuführen. - Ansonsten werden die gleichen Hygienemaßnahmen angewendet wie bei Hep.B. Im Falle einer beruflichen HCV-Exposition (z. B. nach Nadelstichverletzung) steht der zeit keine Postexpositionsprophylaxe zur Verfügung. Unmittelbar nach der Verletzung / Kontamination sollten beim Exponierten Anti-HCV und ALT bestimmt werden (Ausgangswert). Im Verlauf sollte nach 2 – 4 Wochen eine Bestimmung der HCV-RNA erfolgen. Falls negativ, kann diese Untersuchung 6 – 8 Wochen nach Exposition wiederholt werden. Ein engmaschigeres Monitoring von HCV-RNA und ALT kann in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein. Der Zeitpunkt der Serokonversion zu Anti-HCV ist sehr variabel. Nach 12 und 26 Wo- 96 100 chen wird eine Bestimmung von Anti-HCV und ALT empfohlen, wobei sich bei pathologischen Werten eine HCV-RNA-Untersuchung anschließen sollte. Bei Nachweis einer akuten Infektion sollte eine Therapie mit Interferon alpha oder pegyliertem Interferon alpha (s. o.) zur Verhinderung einer Chronifizierung eingeleitet werden. Generell muss vermieden werden, dass Blut von HCV-Infizierten, z. B. bei Verletzungen von Haut oder Schleimhäuten, in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person gelangt. Bei intrafamiliärem Kontakt mit HCV-Positiven kann ein Übertragungsrisiko von blutkontaminierten Gegenständen ausgehen. Solche Gegenstände (z. B. Rasierklingen, Rasierapparate, Nagelscheren, Zahnbürsten) sollten nicht gemeinsam verwendet und für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Das sexuelle Übertragungsrisiko ist gering, aber nicht völlig auszuschließen. Maßnahmen bei Ausbrüchen Bei Ausbrüchen von Hepatitis-C-Erkrankungen (z. B. nosokomial) ist die sofortige Interven tion des Gesundheitsamtes erforderlich, um Maßnahmen zur Entdeckung der Infektions quelle und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung einzuleiten. Gegebenenfalls können Rückverfolgungsuntersuchungen bei exponierten Personen, z. B. Patienten, die von poten ziellen Überträgern invasiv behandelt wurden, angezeigt sein. Meldepflicht - Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an akuter Virushepatitis sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. 97 101 Herpes – simplex – Virus - Infektionen Herpes-simplex-Viren (HSV) sind große, umhüllte, doppelsträngige DNA-Viren, die wie andere Herpesviren latente, reaktivierbare Infektionen hervorrufen. Es werden zwei humane HSV-Typen unterschieden : HSV-1, der "orale Typ" und HSV-2, der "genitale Typ", die sich trotz vieler biologischer Gemeinsamkeiten und teilweiser Antigengemeinschaft epidemiologisch und in der Virulenz deutlich voneinander unterscheiden. Erkrankungen, Symptome - Das Herpes-simplex-Virus ist durch das klinische Bild der Bläschenbildung auf der Haut und den Schleimhäuten gekennzeichnet. Das Auftreten von Herpesinfektionen am Auge, an inneren Organen und am peripheren sowie zentralen Nervensystem sind weitere Erscheinungen der Erkrankung. Manifestation der Herpes-simplex-Virus-Infektion: Virus Primärinfektion HSV-1 Zentralnervensystem Enzephalitis Haut Ekzema herpaticum Mund und Lippen Gingivostomatitis Stomatitis aphtosa Auge Keratokonjunktivitis Genitale Herpes genitalis HSV-2 Zentralnervensystem Enzephalitis Auge Keratokonjunktivitis Genitale Herpes genitalis Rezidive Zentralnervensystem Enzephalitis Haut Ekzema herpaticum Mund und Lippen Herpes labialis Fieberbläschen Auge Herpes corneae Herpes keratitis Genitale Herpes genitalis Erregerhaltiges Material - Respiratorische Sekrete, Sekret von Infektionsherden (Bläschen), Liquor Inkubationszeit - Primärinfektion: zwischen 3 und 14 Tagen 98 102 - Läsionen sind bis zu ihrer Eintrocknung und Verschorfung als infektiös zu bezeichnen. - Die Primärinfektion hinterlässt keine Immunität. Nach Abheilung kann das Virus in den Spinalganglien und Ganglien des zentralen Nervensystems bestehen bleiben. Dieser als latente Infektion bezeichnete Zustand schützt das Virus gegen Angriffe neutralisierender Antikörper sowie gegen die zelluläre Immunabwehr des Wirtes. Endogene oder exogene Belastungen wie hormonelle, psychische, Stress bedingte, traumatische, chemische und physikalische Einflüsse führen zur Virusreaktivierung mit oder ohne Symptome. Das reaktivierte Virus verbreitet sich von Zelle zu Zelle, d.h. von den Ganglien durch die Neuronen bis zu den Zielzellen des Primärinfektionsherdes (z.B. Lippen) und ruft ein sog. Rezidiv hervor. - Das typische Erscheinungsbild des HSV-1-Rezidivs ist Herpes labialis, während HSV2-Rezidive sich überwiegend in urogenitalen Infektionen manifestieren. Gelegentlich kommen HSV-1 / HSV-2-Mischinfektionen vor. Übertragungswege - Die HSV-1-Übertragung erfolgt mit Sekreten entweder direkt oder über kontaminierte Finger. Eine Tröpfcheninfektion spielt, wenn überhaupt, nur eine sehr geringe Rolle. Im angetrockneten Zustand kann die Infektiösität bei Zimmertemperatur einige Stunden erhalten bleiben. - HSV-2 wird durch Geschlechtsverkehr übertragen. Risikogruppen sind Homo- und Heterosexuelle mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr. Diagnostik - Serologische Untersuchungen sind nur bei Erstinfektionen hilfreich, da Reinfektionen selten eine Antikörpertiterbewegung in Gang setzen. Man kann das Virus in den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden in Zellkultur anzüchten. Isolierung - Die Patienten sollen nicht gemeinsam mit Patienten untergebracht werden, deren Immunsystem so geschwächt ist, dass sie besonders infektionsgefährdet sind. Außerdem sind sie von Patienten mit generalisiertem Ekzem, großflächigen Hautdefekten oder Verbrennungen fernzuhalten; Neugeborene sind zu isolieren. Hygienemaßnahmen - Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person oder mit kontaminierten Objekten sind Schutzkittel zu tragen, ebenso Handschuhe. - Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden, ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe. 99 103 - Patientennahe Flächen müssen täglich desinfiziert werden. Es sind virenwirksame Mittel zu verwenden. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Desinfektionsmittel aus der RKI-Liste mit der dort angegebenen Konzentration und Einwirkungszeit zu verwenden. - Instrumente sind zu desinfizieren (Transport in geschlossenem Behälter). Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden. - Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. Schlussdesinfektion - Bei der Schlussdesinfektion werden alles im Zimmer desinfiziert. Matratzen, Kissen und Decken sind mit Mitteln aus der RKI-Liste zu desinfizieren. Personalerkrankungen - Personal mit Herpesläsionen soll nicht bei Risikopatienten (Immunsupprimierte jeder Art, Patienten mit ausgedehnten Dermatosen o.ä.) eingesetzt werden. - Bei anderen Patienten darf Personal mit Herpesläsionen nur eingesetzt werden, wenn Einmalhandschuhe getragen werden und generell auf strenge Händehygiene geachtet wird. Abdeckbare Läsionen sollen auf jeden Fall mit einem wasserdichten Verband geschützt werden. 100 104 HIV / AIDS Seit Ende der siebziger Jahre wurden zuerst in Kalifornien und in New York gehäuft neuartige Krankheitsbilder beobachtet, die durch anhaltende Lymphadenopathien, Infektionen mit opportunistischen Erregern und bis dahin seltene Neoplasien wie z.B. Kaposi-Sarkome gekennzeichnet waren. Allen Patienten gemeinsam waren ausgeprägte und irreversible Störungen der zellulären Immunabwehr. Die schwerste Form dieser neuen Krankheiten wurde als "Acquired Immune Deficiency Syndrome" (AIDS) bezeichnet. Die Infektion mit HIV (humane immunodeficiency virus) war mit hoher Wahrscheinlichkeit ursprünglich eine Zoonose, bei der SIV (simian immunodeficiency virus) - Varianten auf den Menschen übertragen wurden. Eine große Zahl weiterer Lentiviren wurde bei verschiedenen Affenarten gefunden. Alle molekularepidemiologischen Untersuchungen weisen auf Afrika als Ursprungsland hin. Die älteste gesicherte dokumentierte HIV - Infektion wurde in der Blutprobe eines Afrikaners aus dem Jahr 1959 nachgewiesen. Nach Schätzungen der WHO lebten 1999 weltweit über 34 Millionen Menschen mit einer HIV-Infektion oder AIDS. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts waren Ende 1999 in Deutschland etwa 37000 Menschen mit HIV infiziert, davon etwa 29000 Männer und 8000 Frauen. In einigen Regionen Zentralafrikas liegt die Neuerkrankungs- und Sterberate bei 40%. Drastisch steigende Infektionsraten sind in Südostasien und im lateinamerikanischen Raum zu verzeichnen. HIV sind RNA-Viren aus der Gattung der Lentiviren, zur Familie der Retroviren gehörend. Retroviren durchlaufen einen komplizierten Vermehrungszyklus, der ihnen langzeitiges Überleben in der Zelle in Verbindung mit großer genetischer Formbarkeit sichert und die schnelle Entstehung von Resistenzen gegen Immunabwehr und Chemotherapeutika erklärt. Zwei verschiedene Virustypen werden aufgrund der serologischen Unterschiede als HIV-1 und HIV-2 bezeichnet. Infektionen mit diesen beiden Virustypen erzeugen in der Regel gleiche Krankheitsbilder. HIV zerstören in einem langwierigen Prozeß das Immunsystem und schaffen so die Grundlage für das erworbene Immunschwächesyndrom AIDS, das durch das Hinzutreten bestimmter "AIDS-definierender Erkrankungen", Infektionen durch Bakterien, Pilze, Protozoen und Viren sowie bestimmter Malignome definiert ist. Verlauf einer HIV-Infektion Bei etwa 10 - 20 Prozent der Infizierten kommt es 2 - 4 Wochen nach der Übertragung zu einem fieberhaften Anfangsstadium mit hochgradiger Virämie. Das mononukleose-ähnliche Krankheitsbild wird begleitet von Fieber, Angina, Lymphknotenschwellungen und gelegentlich Hauterscheinungen. Die CD4-Zellen im Blut sinken vorübergehend stark ab. Die Dauer der Initialkrankheit beträgt wenige Tage bis zwei Monate. Mit dem Auftreten von HIV-Antikörpern und spezifischen CD8-Zellen im Blut frühestens 4 Wochen nach der Infektion beginnt in der Regel ein symptomfreies oder -armes Latenzstadium. Im lymphoretikulären System stellt sich schnell ein Gleichgewicht zwischen massiver zytologischer Virusvermehrung (mit dem Hervortreten immer neuer Virusmutanten) und der immunologischen Abwehr ein, das viele Jahre aufrecht erhalten werden kann. Die mittlere Zeit von der Virusübertragung bis zum Auftreten von AIDS-definierenden Erkrankungen ist sehr variabel und abhängig von Virusstamm, Lebensalter, genetischen Wirts- und Umweltfaktoren. Ein Absinken der CD4-Zellen und der HIV-Antikörper, Anstieg der HIV-Konzentrationen im Blut, Allgemeinsymptome und erste opportunistische Infektionen signalisieren den Zusammenbruch der Immunabwehr. AIDS manifestiert sich in der überwiegenden Zahl in Form lebensbedrohender opportunistischer Infektionen. Die bedeutsamsten sind Pneumonien durch Pneumocystis carinii, Oesophagitiden durch Candida albicans und zerebrale Abszesse durch Toxoplasmen. Auch Reaktivierungen von Tuberkulose kommen vor. Maligne Neubildungen wie das Kaposi-Sarkom führen oftmals erst zu der Diagnose AIDS. Die häufigsten 101 105 Todesursachen sind nicht mehr beherrschbare Komplikationen von Infektionen. Diagnostik - Frühestens nach 6 – 12 Wochen, in vereinzelten Fällen verzögert bis zu 6 Monaten, treten Antikörper im Blut auf, die mit dem sog. ELISA-Test nachgewiesen werden können. Als Bestätigungstest wird in der Regel ein sog. "Western Blot" durchgeführt. Erst nach Vorliegen eines positiven Bestätigungstests sollte der Patient über seine Infektion aufgeklärt werden. - Zur Verlaufs- und Therapiekontrolle eignet sich die quantitative PolymeraseKettenreaktion (PCR), mit deren Hilfe virale RNA im Serum nachgewiesen wird. Ein wichtiger immunologischer Verlaufsparameter ist weiterhin die CD4-Zellzahl im Blut. Therapie - Die derzeit verwendeten Therapeutika basieren entweder auf einer Hemmung der virusspezifischen Reversen Transkriptase oder der Protease, also der viralen Enzyme, die eine wichtige Funktion im Vermehrungszyklus des Virus wahrnehmen. Ziel der antiretroviralen Therapie ist es, die Entstehung eines klinisch relevanten Immundefektes und der daraus sich ergebenen Komplikationen zu verhindern. Die Vermehrung von HIV soll unterdrückt werden. Durch eine Senkung der Viruslast von unter 10 000 pro ml lässt sich eine deutliche Verringerung von Morbidität und Mortalität der Betroffenen erreichen. Aufgrund der Gefahr einer Resistenzbildung der eingesetzten Medikamente, erkennbar an einer Virusvermehrung unter der Therapie, werden heutzutage mehrere Medikamente kombiniert. Die antiretrovirale Therapie erfordert eine hohe Compliance, um eine gute Wirksamkeit zu erzielen. Eine Reduktion der Viruslast führt zu einer Verbesserung der Lebensqualität und einer Lebensverlängerung, aber nicht zu einer Heilung. Übertragungswege - Die Übertragung von HIV erfolgt am häufigsten beim Geschlechtsverkehr. An zweiter Stelle liegt die parenterale Übertragung mit Blut, am häufigsten bei i.v. Drogenabhängigen. - HIV-infizierte Mütter können das Virus diaplazentar, perinatal oder mit der Muttermilch auf das Kind übertragen. Die meisten Infektionen erfolgen vermutlich perinatal; die Übertragungswahrscheinlichkeit steigt mit der Wehendauer. - Eine Übertragung mit Speichel kommt nur äußerst selten vor. Infektiös sind Blut, Plasma, Wundsekrete, seröse Flüssigkeiten, Sperma, sonstige Sexualsekrete (Vaginalsekret kann auch bei intakter Schleimhaut infektiös sein), Muttermilch Wenig oder kein Virus findet sich in Liquor, Speichel, Tränenflüssigkeit, Urin Hygienemaßnahmen - HIV wird bei üblichen Kontakten des täglichen Lebens weder direkt noch indirekt übertragen. - Bei der Behandlung und dem Umgang mit HIV-infizierten Patienten ist die Beachtung anerkannter Hygieneregeln im Krankenhaus dennoch unerlässlich, zumal eine Impfung gegen HIV zur Zeit noch nicht möglich ist. Oberstes Ziel ist die Vermeidung einer Kontamination. 102 106 - Eine Isolierung des HIV / AIDS - Patienten ist in der Regel nicht notwendig, kann jedoch wegen Begleitinfektionen oder einer aufgetretenen Enzephalopathie erforderlich werden, eventuell auch zum Schutz des Patienten, da er in erhöhtem Maß infektionsanfällig ist. - Händedesinfektion und Einmalhandschuhe sind bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten zu tragen. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren. - Schutzkittel sind erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit kontaminierten Objekten oder mit der erkrankten Person. - Wo virushaltige Aerosole entstehen können, müssen ein Mund-/Nasenschutz und eine Schutzbrille getragen werden. - Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch aufbereitet werden. - Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - Zur Flächendesinfektion (auch zur Schlussdesinfektion) werden viruswirksame Mittel (Wirkungsbereich B) benutzt. Verhalten bei Verletzungen - Bei einer wenig blutenden Wunde soll zunächst der Blutfluss durch Kompression oberhalb der Wunde und bei Schnitten durch Spreizen der Wunde angeregt werden. Nach einer Blutungsdauer von mindestens einer Minute ist die Wunde gut mit einem jodophorhaltigen Präparat auf Alkoholbasis zu spülen bzw. ein Tupfer satt getränkt mit viruzidem Antiseptikum über der Stichstelle zu fixieren und ca. 10 min feucht zu halten. - Bei Hautexposition ist zunächst das kontaminierende Material mit einem alkoholgetränkten Tupfer zu entfernen und die kontaminierte Stelle und Umgebung mit einem neuen satt alkohol-(mind. 80%)-getränkten Tupfer abzureiben. - Bei Kontamination des Auges sollte reichlich mit Wasser oder physiologischer NaClLösung gespült werden. - Bei Kontamination der Mundhöhle soll das aufgenommene Material sofort ausgespieen werden und 4 - 5 mal mit je 20 ml unvergälltem 80%igem Ethanol - wenn nicht verfügbar, mit reichlich Wasser - gespült werden. - Ob eine Chemoprophylaxe begonnen werden muss, entscheidet der zuständige Arzt. Meldepflicht - Nicht namentliche Meldepflicht über das diagnostizierende Labor. 103 107 Influenza Erreger - Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt werden. Die große genetische Variabilität der Influenzaviren beruht auf der hohen Mutationsfrequenz und der Fähigkeit zum Genaustausch. Eine Veränderung der beiden Oberflächenantigene bei Influenza-A- und -B-Viren führt zum Auftreten von Epidemien und regional begrenzten Ausbrüchen. Durch die wechselnden Eigenschaften der Erreger können Epidemien und Pandemien entstehen, da Influenzaviren weltweit verbreitet sind. Die Krankheit kann sporadisch, endemisch und in Abständen epidemisch auftreten, wobei sich die einzelnen Epidemien deutlich in ihrem Schweregrad voneinander unterscheiden. Influenzapandemien traten bisher in Abständen von 11 - 40 Jahren auf und waren gekennzeichnet durch eine hohe Morbidität und Mortalität. Reservoir - Für Influenza-Infektionen ist der Mensch das primäre Reservoir. Jedoch kommen Influenza-A-Viren auch bei Säugetieren (Schweine, Pferde) und in großer Vielfalt bei Vögeln vor. Influenza-B-Viren treten nur beim Menschen auf. Influenza-C-Viren sind nur sporadisch verbreitet und führen zu milden Erkrankungen. Diese Viren wurden bei Mensch und Schwein nachgewiesen. Übertragung - Die Übertragung der Influenzaviren erfolgt aerogen durch Exspirationströpfchen. Die Ansteckungsfähigkeit ist hoch. - Die Übertragung kann auch durch direkten Kontakt der Hände zu mit virushaltigen Sekreten kontaminierten Oberflächen und anschließendem Hand-Mund / HandNasen-Kontakt erfolgen (z.B. Händeschütteln). An den Händen bleiben die Viren über Minuten infektiös. Bei günstigen Bedingungen und Temperaturen (z.B. < 200C) in Wasser kann der Erreger bis zu einigen Monaten überleben. Inkubationszeit - In der Regel 1 - 2 Tage, u.U. auch 4 Tage Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Eine Ansteckungsfähigkeit besteht gewöhnlich für 3 - 5 Tage nach dem Auftreten der ersten Symptome, kann aber auch bis zu 7 Tagen bestehen. Kleine Kinder können Viren früher und länger als Erwachsene ausscheiden. Auch eine Ansteckung vor Symptombeginn ist möglich. Verlauf der Krankheit Es gibt symptomarme, aber auch schwerste toxische Verläufe mit tödlichem Ausgang. In der Regel ist die Erkrankung gekennzeichnet durch plötzlich auftretendes Fieber über 390C Schüttelfrost 104 108 Muskelschmerzen Kopfschmerzen Schweißausbrüche allgemeine Schwäche Halsschmerzen trockenen Reizhusten - Komplikationen können in jedem Lebensalter auftreten, betreffen jedoch vorrangig Personen mit Grundkrankheiten (chronische Herz-Lungen-Erkrankun-gen, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte usw.). - Die schwersten Komplikationen sind der perakute Todesfall bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen innerhalb weniger Stunden und die primäre Influenzapneumonie. - Relativ häufig entwickeln sich Pneumonien durch bakterielle Superinfektionen (Staphylokokken, Pneumokokken, Haemophilus influenzae). Diagnostik - Beim Auftreten von sporadischen Fällen ist die klinische Diagnostik schwierig, da die Symptome einer Influenza oft denen anderer respiratorischer Erkrankungen ähnelt. - Virale Antigene können mittels ELISA oder Immunfluoreszenz aus Nasen-Rachenund Alveolarsekret nachgewiesen werden. Wichtig ist die Probennahme in den ersten zwei Tagen nach Krankheitsbeginn. Therapie - Die Behandlung erfolgt überwiegend symptomatisch, bei bakteriellen Superinfektionen werden Antibiotika gegeben. - Bei Influenza A kann eine prophylaktische Gabe von Amantadin erfolgen. Wird dieses Medikament innerhalb von 48 Stunden nach Krankheitsbeginn gegeben, so ist es auch therapeutisch wirksam. Bei Influenza B und C ist Amantadin nicht anwendbar. - Eine spezifische Therapie ist mit Neuraminidasehemmern (Oseltamivir und Zanamivir) möglich. Sie wirken gegen Influenza A und B und blockieren die Wirkung der viralen Neuraminidase. Die Therapie einer Influenza A oder B sollte so früh wie möglich, spätestens bis 48 Stunden nach Einsetzen der Symptome, beginnen. Prävention - Zu den wirksamsten Maßnahmen gehört die Schutzimpfung gegen Influenza, die jährlich - vorzugsweise in den Monaten September bis November - durchgeführt werden sollte. Im Fall einer drohenden Epidemie ist eine Impfung auch später möglich und sinnvoll. - Zielgruppen der Impfung sind über 60jährige, Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie z. B. chronische Lungen-, HerzKreislauf, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankhei- 105 109 ten, Immundefizienz, HIV-Infektion; medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Hygienemaßnahmen - Einzelunterbringung; ggf. kann bei Patienten mit gleichem Erregertyp eine Kohortenisolierung durchgeführt werden. - Das Zimmer soll eine eigene Nasszelle und idealerweise einen Vorraum als Schleusenfunktion haben. - Falls über eine eventuell vorhandene Raumlufttechnische Anlage in einem Patientenzimmer oder der dazugehörigen Nasszelle eine Weiterverbreitung von dieser Luft auf andere Räume möglich ist, muss diese abgestellt werden. - Das betreuende Personal sollte hinsichtlich der zu beachtenden Schutzmaßnahmen geschult und geimpft sein. - Ein Mund-Nasen-Schutz ist vor Betreten des Zimmers anzulegen. - Die Verbreitung der Erreger soll - durch die Bedeckung von Mund und Nase beim Husten/Niesen, vorzugsweise mit der Ellenbeuge, nicht mit der Hand, Beachtung einer sorgfältigen Händehygiene und regelmäßiges Lüften vermindert werden. - Ein Schutzkittel ist im Zimmer des Patienten anzulegen und dort bzw. in der Schleuse (falls vorhanden) vor Verlassen des Zimmers zu belassen. - Einweghandschuhe sind in der Schleuse bzw. im Patientenzimmer anzulegen und vor Verlassen des Zimmers in einem geschlossenen Abfallbehältnis zu entsorgen. - Händedesinfektion mit einem viruswirksamen Händedesinfektionsmittel nach direktem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten sowie nach Ablegen der Handschuhe vor Verlassen des Zimmers - tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem viruswirksamen Flächendesinfektionsmittel Geräte und Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (Stethoskope, EKG-Elektroden, Blutdruckmanschetten usw.) sind patientenbezogen zu verwenden bzw. nach Gebrauch gründlich zu desinfizieren. Für den Transport zur zentralen Aufbereitung ist ein geschlossener Behälter notwendig. Wenn kein thermisches Desinfektionsverfahren möglich ist, sind Desinfektionsmittel des Wirkungsbereiches AB gemäß der Liste der vom RKI anerkannten Desinfektionsmittel zu verwenden. - - Geschirr wird in einem geschlossenen Behältnis transportiert und in der Spülmaschine wie üblich bei Temperaturen über 600 C gereinigt. - Wäsche/Textilien werden in einem Wäschesack im Zimmer gesammelt und gut verschlossen der Krankenhauswäscherei zugeführt; Wäsche muss bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. 106 110 - Als Taschentücher sind nur Einwegtücher zu verwenden. - Matratzen werden nur mit wischdesinfizierbaren Überzügen verwendet . - Abfälle werden im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen ohne Zwischenlagerung zur Entsorgung transportiert. - Die Schlussdesinfektion erfolgt mit Mitteln der laufenden Desinfektion; es müssen alle Flächen mit einbezogen werden. Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses - Transporte sollten nur auf das Notwendigste beschränkt werden. Die Zielbereiche sind vorab zu informieren. - Der Patient soll einen Mund-Nasen-Schutz tragen. - Das Personal trägt Schutzkittel, Mund-Nasen-Schutz und Einmalhandschuhe und ggf. eine geeignete Schutzbrille (wenn mit dem Verspritzen von Aerosolen zu rechnen ist). Der Kontakt zu anderen Patienten und Besuchern ist zu vermeiden. - In der Zieleinrichtung sind sofort nach Beendigung der Untersuchungen/Behandlungen alle Patientenkontaktflächen mittels Wischdesinfektion zu desinfizieren. Meldepflicht - Der direkte Nachweis des Influenzavirus ist vom diagnostizierenden Labor zu melden. Todesfälle durch die Neue Influenza sind vom feststellenden Arzt zu melden. 107 111 Keratokonjunktivitis epidemica (infektiöse Bindehautentzündung) Erreger - Die Krankheit wird durch Adenoviren verursacht. Diese sind sehr umweltbeständig und können unter für sie günstigen Bedingungen über Wochen ansteckend bleiben. Keratokonjunktivitis epidemica wird von drei verschiedenen Typen von Adenoviren hervorgerufen. - Adenovirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche Häufungen sind nicht erkennbar. Es kommt zu örtlich gehäuftem Auftreten bis hin zu kleineren Ausbrüchen. Erregerhaltiges Material - Sekrete der Augen Infektionsweg - Keratokonjunktivitis epidemica wird überwiegend durch Schmier- oder Tröpfcheninfektion übertragen. Die Übertragung erfolgt direkt von Mensch zu Mensch über das Augensekret von erkrankten Personen oder über Gegenstände, Instrumente oder Oberflächen, die mit dem Virus behaftet sind. - Kontaminierte Hände, verunreinigte Handtücher, Fotoapparate, Ferngläser, Tropfpipetten, Augenlösungen u.ä. kommen als Infektionsquellen in Betracht. Inkubationszeit - 5 – 12 Tage, eventuell länger Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Eine Ansteckung ist möglich, solange das Virus in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel während der ersten 2 Wochen der Erkrankung (es werden auch Zeiten bis zu 3 Wochen beschrieben). Krankheitsbild - Die Erkrankung kommt nur beim Menschen vor und betrifft ein Auge oder beide. Einhergehend mit der Rötung des Auges und einer ringförmigen Bindehautschwellung sind Fremdkörpergefühl im Auge, Lichtscheu, Juckreiz und Tränenfluss. - Nach etwa einwöchigem Krankheitsverlauf kann es zur Beteiligung der Hornhaut kommen. - Es bildet sich eine Immunität gegen den jeweiligen Virustyp aus. Aufgrund der Typenvielfalt sind jedoch wiederholte Infektionen möglich. 108 112 Hygienemaßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist erforderlich. - Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten ist ein Schutzkittel erforderlich. - Einmalhandschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren. - Ein Mund-/Nasenschutz ist nicht erforderlich. - Eine hygienische Händedesinfektion mit viruzid gekennzeichneten Mitteln ist erforderlich nach direktem Kontakt mit dem Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten sowie nach dem Ablegen der Handschuhe. - Instrumente müssen mit einem viruswirksamen Mittel desinfiziert werden; nach Möglichkeit ist eine thermische Desinfektion anzuwenden. - Patientennahe Flächen sind mit viruswirksamen Mitteln zu desinfizieren. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu verwenden. - Türklinken, Lichtschalter, Handläufe u.ä. sind zu desinfizieren, ebenso Kinnstützen u.ä. von Spaltlampen und anderen Untersuchungsgeräten, die mit dem Patienten in Kontakt gekommen sind. - Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird in einem verschlossenen Sack transportiert und desinfizierend gereinigt. - Abfall wird im Patientenzimmer gesammelt und in einem verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zu geführt. - Bei der Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten sind viruswirksame Flächendesinfektionsmittel zu verwenden. - Matratzen, Kissen und Decken sind mit Mitteln und Verfahren der RKI-Liste zu desinfizieren. Meldepflicht - Es besteht eine Meldepflicht für das diagnostizierende Labor. 109 113 Kopflausbefall Kopflausbefall (Pediculosus capitis) ist eine durch Kopfläuse hervorgerufene parasitäre Erkrankung des Menschen. Die Läuse verursachen durch Stiche mit ihrem Stechsaugrüssel, mit dem sie mehrmals am Tag Blut als Nahrung aufnehmen und zugleich Speicheldrüsensekrete in die Wunde einbringen, einen lästigen Juckreiz. Kratzwunden können sich sekundär infizieren. - Von den Weibchen werden Eier (Nissen) an den Kopfhaaren abgelegt und haften dort infolge eines am hinteren Eipol befindlichen, schnell härtenden und überaus widerstandsfähigen Klebesekrets sehr fest, so dass sie durch einfaches Haarewaschen nicht entfernt werden können. Die Nissen werden meistens in die Nähe des Haaransatzes geklebt, oft eine über der anderen. Von Kopfschuppen oder von Haarspraypartikeln unterscheiden sich Eier dadurch, dass sie fest am Haar haften und nicht abgestreift werden können. - Außer an Kopfhaaren können Nissen auch an anderen behaarten Stellen des Körpers abgelegt werden, z.B. im Bart, in den Augenbrauen oder an Achselhaaren. Bei sehr starker Verlausung werden sie auch an Stofffasern von Kopftüchern, Mützen, Schals, Haarbändern u.ä. geklebt. - Die Entwicklung der Kopfläuse verläuft über Eier und Larven und ist von der Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Umgebung abhängig. Je wärmer es ist, desto schneller läuft die Entwicklung ab. Der gesamte Lebenszyklus vom Ei über Larvenstadien bis zum nächsten Ei kann schon in 18 Tagen abgeschlossen sein, im Regelfall beansprucht er drei Wochen. Die geschlechtsreifen Läuse sind dann ca. 2,4 bis 3,1 mm groß. Krankheitsbild - Durch das beim Läusestich in die Haut eindringende Toxin entsteht ein Juckreiz. Daraus resultierende Kratzspuren finden sich vorwiegend über und hinter den Ohren sowie am Hinterkopf und im Nacken. Durch bakterielle Sekundärinfektionen kann das klinische Bild eines Ekzems mit bevorzugtem Sitz an den erwähnten Stellen entstehen. Dieses wiederum führt zu regionalen Lymphknotenschwellungen. Bei entzündlichen oder eiternden Herden an den Rändern der Kopfbehaarung ist daher stets auch an Kopflausbefall zu denken. Übertragungswege - Die Übertragung der Kopfläuse erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern der Parasiten von einem Kopf zum anderen; aber auch verlauste, nebeneinanderhängende Kopfbedeckungen oder gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken, Kämme, Haarbürsten, Spieltiere und dergleichen ermöglichen eine Weiterverbreitung. 110 114 Diagnose - Nissen und Läuse sind mit bloßem Auge zu erkennen; eine Lupe erleichtert die Diagnose. Die Inspektion muss sich besonders auf die bevorzugten Aufenthaltsstellen der Kopfläuse erstrecken, nämlich auf die Schläfen-, Ohren- und Nackengegend. Behandlung - Die in Deutschland zur Anwendung kommenden Mittel gegen Kopfläuse vernichten bei sachgerechtem Gebrauch zuverlässig Läuse und Nissen. In der Regel wird das trockene Haar mit dem gebrauchsfertigen Präparat (unbedingt Gebrauchsanweisung beachten) gründlich durchtränkt und massierend eingerieben. Es gibt auch Mittel, die im angefeuchteten Haar angewendet werden und dort einige Tage verbleiben. Mit einem sehr feinzinkigen Kamm werden die geschädigten Nissen ausgekämmt. - Am Tag der Diagnose soll mit einem wirksamen Läusemittel behandelt werden. - Am Tag 8,9 oder 10 muss eine Wiederholungsbehandlung mit dem Kopflausmittel durchgeführt werden. - Die jeweils aktuellen Medikamente sind auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes nachzuschlagen. Aktuell werden Mittel auf Siliconbasis empfohlen („Nyda“, „Jacutin pedicul fluid“ Stand: Februar 2015). - Während Schwangerschaft und Stillzeit sollten chemische Präparate nicht verwendet, sondern stattdessen auf mehrfaches Spülen mit lauwarmem Essigwasser zurückgegriffen werden. Drei Esslöffel Essig werden mit einem Liter Wasser vermischt und die noch feuchten Haare anschließend mit einem Nissenkamm ausgekämmt. Manche Nissen haften allerdings so fest, dass sie auch bei sorgfältigstem Auskämmen nicht entfernt werden. Haare mit noch anhaftenden Nissen werden daher möglichst nahe an der Wurzel abgeschnitten. - Auch Familienangehörige und ggf. weitere Personen mit engem Kontakt zum Befallenen sollten sich einer Untersuchung durch den Arzt und erforderlichenfalls einer Behandlung unterziehen, da nur so Reinfektionen vermieden werden können. - Gemeinschaftseinrichtungen dürfen solange nicht besucht werden, bis eine Weiterverbreitung der Läuse durch die befallenen Personen sicher ausgeschlossen werden kann. Hygienische Maßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist im Krankenhaus erforderlich. - Schutzkittel und Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung der Patienten erforderlich. - Nach der Versorgung der Patienten ist gründliches Händewaschen erforderlich, da eine alleinige Händedesinfektion nicht ausreicht. - Für Flächen ist eine normale Reinigung ausreichend; Teppichböden, Polstermöbel u.ä. müssen täglich gründlich abgesaugt werden. 111 115 - Instrumente müssen desinfiziert werden. Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden. - Kämme, Haar- und Kleiderbürsten müssen regelmäßig gründlich gereinigt werden (am besten in heißer Seifenlösung). - Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird in der Krankenhauswäscherei mit mindestens 600C desinfizierend gereinigt. - Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen täglich gewechselt werden. - Oberbekleidung, Perücken, Plüschtiere u.ä., die nicht bei 600 C gewaschen werden können, sollen für 3 Tage in einem luftdicht verschließbaren Plastikbeutel belassen werden. (Kopfläuse müssen mehrfach täglich Blut saugen, um nicht auszutrocknen. Ohne Nahrung sind sie nach spätestens 55 Stunden abgestorben.) - Abfall wird im Patientenzimmer gesammelt und in einem verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zugeführt. - Matratzen, Bettdecken und Kopfkissen müssen thermisch entlaust werden. - Nach der Entlassung des Patienten wird das Zimmer gründlich gereinigt (sehr gründlich staubsaugen, besonders Polstermöbel). - Eine Entlausung ist nur in sehr schweren Fällen durch einen Schädlingsbekämpfer notwendig. Meldepflicht - Mitteilungspflicht bei gehäuftem Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen 112 116 Legionellose Die Erreger der Legionellose, auch Legionärskrankheit genannt, sind Legionella-Bakterien. Diese wurden erst 1976 anlässlich einer Epidemie während eines Kongresses amerikanischer Legionäre entdeckt. In einem großen Hotel in Philadelphia im Bundesstaat Pennsylvania erkrankten von den dort versammelten älteren Männern 221 an einer schweren Lungenentzündung mit Husten, Atembeschwerden und hohem Fieber; 34 Erkrankte verstarben. Der Philadelphia-Ausbruch wurde durch Legionellen im Klimakontrollsystem des Hotels verursacht. An einer Legionärskrankheit erkranken vor allem Menschen mit kardiopulmonalen Grundleiden und allgemeiner Abwehrschwäche. Bekannt sind zwei klinisch unterschiedliche Formen: die Legionärskrankheit und das sog. Pontiac-Fieber, benannt nach einer Epidemie in der Stadt Pontiac in Michigan. Krankheitsbilder Legionella Pneumonie Die häufigste Form der Legionellenerkrankung durch Legionella pneumophila beginnt abrupt mit hohem Fieber, Myalgien, Kopfschmerzen und einem unproduktiven Husten. Mentale Konfusion und gastrointestinale Diarrhoen werden als Begleitsymptome beschrieben. Metastatische Infektionen führen zu Pleuraempyem, Perikarditis, Endokarditis, Pankreatitis, Pyelonephritis, Peritonitis, Zellulitis, Leberabszess, gastrointestinalen Abszessen und Infektionen von intravaskulären Prothesen. Die Abheilung ist sehr langwierig. Die Letalität beträgt mehr als 20 Prozent. Inkubationszeit 2 - 10 Tage Pontiac-Fieber Die Erkrankung beginnt mit grippeähnlichen Symptomen (Fieber, Myalgien und Husten) und ist in der Regel selbstlimitierend. Diese Erkrankung tritt eher selten auf. Inkubationszeit 1 - 2 Tage Legionella pneumophila wird in 12 Serogruppen unterteilt. Die meisten Infektionen des Menschen werden durch die Serogruppe 1 verursacht. Übertragungswege - Die Infektion erfolgt durch Inhalation keimhaltiger Tröpfchen. Legionellen sind ubiquitär im Wasserkreislauf vorhanden. Als Infektionsquellen werden Warm- und Kaltwassersysteme, Kühltürme, Luftbefeuchter von Klimaanlagen und Sprudelbäder (Whirlpools) beschrieben. - Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht festgestellt. Inkubationszeit - Legionellose mit Pneumonie (Legionärskrankheit): ca. 2-10 Tage - Legionellose ohne Pneumonie (Pontiac-Fieber): ca. 5-66 Stunden 113 117 Diagnose - Eine erste Verdachtsdiagnose ergibt sich aus den vorhandenen Symptomen. Sicherheit lässt sich aber erst durch den Nachweis des Erregers erhalten. - Die aeroben Keime wachsen nur auf Spezialmedien und in einer Atmosphäre, die 5% CO2 enthält. Relativ gut lässt sich das Antigen im Urin nachweisen. Prophylaxe - Eine wirksame Prophylaxe ist nur über regelmäßige Kontrollen des Warmwassersystems zu erreichen. Werden Legionellen im Warmwassersystem festgestellt, sind sofortige Untersuchungen zum Herausfinden der Ursachen und ggf. Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. - Die Trinkwasser-Verordnung führte für Legionellen einen so genannten „technischen Maßnahmenwert" als Grenzwert ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten" in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert überschritten, ist dies gegenüber der Gesundheitsbehörde meldepflichtig und im Rahmen der Betreiberpflichten zu beheben. - Bei extrem hohen Kontaminationen sind sofortige Nutzungsverbote z.B. von Duschen anzuordnen. Hygienische Maßnahmen - Eine Einzelunterbringung des Patienten ist nicht erforderlich. - Schutzkittel und Handschuhe sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder erregerhaltigen Objekten. - Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist nicht erforderlich. - Eine hygienische Händedesinfektion ist nach Kontakt mit erregerhaltigem Material und erregerhaltigen Objekten unbedingt notwendig, auch nach dem Ausziehen der Handschuhe. - Für die Flächen ist eine routinemäßige Reinigung ausreichend. - Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch desinfiziert werden. - Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird in der Krankenhauswäscherei desinfizierend gewaschen. - Abfall wird in einem verschlossenen Plastiksack dem normalen Hausmüll zugeführt. - Nach Entlassung des Patienten wird das Zimmer mit Flächendesinfektionsmitteln und -verfahren des Wirkungsbereichs A desinfiziert. Meldepflicht - Eine Meldepflicht nach §7 IfSG besteht nur für das diagnostizierende Labor. 114 118 Masern Erreger - Die Erkrankung wird durch ein RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren hervorgerufen. Das Masernvirus ist sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen wie erhöhten Temperaturen, Licht, UV-Strahlen, Fettlösungs- und Desinfektionsmitteln. Masernviren bilden nur einen Serotyp. Vorkommen - Masern sind weltweit verbreitet. Sie gehören in Entwicklungsländern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten. Der Anteil tödlicher Verläufe ist besonders hoch. - Auch in Deutschland kommt es trotz der etwa seit 30 Jahren praktizierten Impfung immer wieder zu weiträumigen Ausbrüchen. Im Jahr 2001 wurden 5780 Erkrankungen gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein. Reservoir - Das natürliche Reservoir des Masernvirus bilden infizierte und akut erkrankte Menschen. Infektionsweg - Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten und werden im direkten Kontakt durch das Einatmen infektiöser Exspirationströpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) oder durch infektiöse Sekrete aus der Nase oder dem Rachen übertragen. - Das Masernvirus führt bereits bei kurzer Exposition zu einer Infektion (Kontagionsindex nahe 100%) und löst bei über 95% der ungeschützten Infizierten klinische Erscheinungen aus. Inkubationszeit - 8 bis 10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums, 14 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Ansteckungsfähigkeit besteht 5 Tage vor Auftreten des Exanthems und hält bis 4 Tage nach Auftreten desselben an; insgesamt also etwa 9 Tage. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist die Ansteckungsgefahr am größten. - Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Klinische Symptomatik - Masern sind eine sich selbst begrenzende Virusinfektion mit zweiphasigem Verlauf. Sie beginnen mit Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten und einem Exanthem am Gaumen. Kennzeichnend sind die oft nachweisbaren sog. Koplik-Flecken (kalkspritzerartige weiße Flecken an der Mundschleimhaut). 115 119 - Das charakteristische Masernexanthem (bräunlich-rosafarbene konfluierende Hautflecken) entsteht am 3. – 7. Tag nach Auftreten der anfänglichen Symptome. Es beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt 4 – 7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine kleieartige Schuppung zu beobachten. Am 5. – 7. Krankheitstag kommt es zum Temperaturabfall. - Gelegentlich treten wegen der vorübergehenden Immunschwäche von etwa 6 Wochen bakterielle Superinfektionen auf, am häufigsten Otitis media, Bronchitis, Pneumonie und Diarrhöe. - Eine gefürchtete Komplikation ist die akute postinfektiöse Enzephalitis, zu der es in 0,1 % der Fälle nach etwa 4 – 7 Tagen nach Auftreten des Exanthems mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma kommt. Bei etwa 10 – 20 % der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20 – 30 % muss mit Residualschäden am ZNS gerechnet werden. Diagnostik - Da Masern ein typisches klinisches Bild aufweisen, zählten in der Vergangenheit Laboruntersuchungen zur Bestätigung der klinischen Diagnose zu den Ausnahmen. Durch Einführung der Schutzimpfungen ist das Krankheitsbild in Deutschland jedoch relativ selten geworden, so dass hin und wieder diagnostische Unsicherheit besteht und die Labordiagnostik zunehmende Bedeutung erlangt hat. - Die schnellste und sicherste Methode stellt derzeit der Nachweis der virusspezifischen IgM-Antikörper als Marker eines aktuellen Krankheits-geschehens dar (fällt in der Regel mit dem Ausbruch des Exanthems positiv aus, kann jedoch bei bis zu 30 % der Erkrankten am 1. bis 3. Exanthemtag noch negativ sein. IgM-Antikörper können bis zu 6 Wochen und länger nachgewiesen werden. Therapie - Erkrankte Personen sollten in der akuten Krankheitsphase Bettruhe einhalten. Eine spezifische antivirale Therapie gibt es nicht. Bei bakteriellen Superinfektionen ist neben fiebersenkenden Medikamenten und Hustenmitteln eine Antibiotikatherapie indiziert. Prävention - Ein geeigneter Impfstoff steht zur Verfügung. Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 – 14 Monaten erfolgen. Nach 4 – 6 Wochen ist die durch die Impfung hervorgerufene Immunantwort nachweisbar. Sollte sich nach der Erstimpfung keine Immunität entwickelt haben, wird eine Zweitimpfung im Alter von 15 – 23 Monaten empfohlen. - Allen ungeimpften und noch nicht erkrankten Personen in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern wird entsprechend den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut eine Impfung mit MMRImpfstoff (Mumps, Masern, Röteln) empfohlen. 116 120 Hygienemaßnahmen - Erkrankte Personen sind für eine Woche nach Auftreten des Exanthems zu isolieren. - Ein Schutzkittel ist beim Kontakt mit dem Patienten notwendig. - Einmalhandschuhe sind erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten. - Ein Mund-/Nasenschutz ist erforderlich für Personen, die nicht immunisiert sind.´ - Nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten und nach dem Ausziehen der Handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. - Patientennahe Flächen müssen routinemäßig desinfiziert werden. - Wäsche wird im Zimmer des Patienten in einem Wäschesack für infektiöse Wäsche gesammelt und kontaminationsgeschützt der Wäscherei zugeführt. - Matratzen und Decken werden desinfiziert. - Geschirr wird wie üblich entsorgt. - Abfälle und erregerhaltiges Material werden im Zimmer gesammelt und als infektiöser Müll entsorgt. Maßnahmen bei Ausbrüchen - sofortiger Aufnahmestop (Ausnahme Personen mit Impfschutz, nach Durchführung einer postexpositionellen Schutzimpfung oder ärztlicher Bestätigung einer früher durchlaufenen Erkrankung - postexpositionelle Immunisierung ungeimpfter bzw. nur einmal geimpfter Kontaktpersonen (Riegelungsimpfung) Gemäß § 34 IfSG dürfen Personen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange nicht in der Patientenversorgung / -betreuung tätig sein, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Meldepflicht - Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern sind nach § 6 IfSG meldepflichtig. 117 121 Meningokokken (Neisseria meningitidis) Erreger - Meningokokken- Erkrankungen werden durch die Bakterien Neisseria meningitidis hervorgerufen. Sie sind bei etwa 10 % der Bevölkerung im Nasen-Rachen-Raum ohne klinische Symptome angesiedelt (apathogene, nicht invasive Meningokokken). - Es gibt hypervirulente Stämme, die in der Bevölkerung selten vorkommen, aber für fast alle Erkrankungsfälle verantwortlich sind. Erkrankungen, Symptome - Die wichtigsten Krankheitsbilder sind die Meningitis und die Meningokokkensepsis. Aufgrund ihrer Oberflächenstruktur können sich die Bakterien sehr gut an menschliches Schleimhautepithel anheften. Nach lokaler Entzündung im Bereich des Nasopharynx (z.B. Pharyngitis, die unbemerkt bleiben kann) kommt es zum Generalisationsstadium mit Bakteriämie und evtl. Organmanifestationen. - Nach den Frühsymptomen (bei etwa der Hälfte der Patienten) meist plötzlicher Beginn mit Schüttelfrost, Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, schwerstes Krankheitsgefühl, Bewusstseinsstörungen, Arthritis, Diarrhöe u.a. Etwa 75 Prozent der Meningokokkenpatienten zeigen Hauterscheinungen. Erregerhaltiges Material - Blut, Liquor, Nasen-/Rachensekrete Inkubationszeit - 3 bis 4 Tage, zwischen 2 und 10 Tagen Übertragungswege - Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen. Da die Erreger insbesondere gegenüber Austrocknung empfindlich sind, überleben sie nicht lange in Aerosoltröpfchen, so dass für ihre Übertragung in der Regel häufiger, enger Kontakt mit einem Keimträger oder Infizierten notwendig ist. - Keimträger sind als wesentliche Quelle für die Verbreitung der Erkrankung anzusehen. Die Höhe der Keimträgerrate ist aber kein Index für eine Epidemiegefahr. Diagnostik - Aufgrund der großen Umweltempfindlichkeit von Neisseria meningitidis (bedingt durch Autolysine) ist die unverzügliche Verarbeitung der Materialien im Labor bzw. der Einsatz von Transportmedien unerlässlich. In erster Linie werden Liquor und Blut, je nach Krankheitsbild auch Aspirat, Stanzbiopsien aus Hauteffloreszensen, Gelenkpunktat, Trachealsekret, Abstriche von Konjunktiva, Urethra etc. eingeschickt (Rachenabstrich bei antherapierten Patienten). 118 122 Hygienemaßnahmen - Bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Therapie ist eine Einzelunterbringung erforderlich. - Handschuhe und Schutzkittel sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person bzw. mit kontaminierten Objekten, ebenso ein Mund-/Nasenschutz. - Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden, ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe. - Patientennahe Flächen müssen täglich mit Mitteln aus der RKI-Liste (Einwirkzeit von 1 Stunde) desinfiziert werden. - Instrumente sind zu desinfizieren (Transport in geschlossenem Behälter). Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden. - Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt. - Abfälle werden im Patientenzimmer gesammelt. - Bei der Schlussdesinfektion werden alle Gegenstände im Zimmer mit einem gelisteten Flächendesinfektionsmittel desinfiziert. Schutzmaßnahmen nach ungeschützter Exposition - Ereignet sich eine ungeschützte Exposition ohne Mund-/Nasenschutz (intensive, ungeschützte Kontakte wie z.B. Mund-zu-Mund-Beatmung, endotracheale Intubation oder direkte Inspektion des Oropharynx), muss bei relevantem Risiko eine antibiotische Postexpositionsprophylaxe durchgeführt werden (maximal bis 10 Tage nach Kontakt mit einem Erkrankten). Diese kann das Kolonisationsstadium eliminieren und dadurch spätere Infektionen verhindern. Mittel der Wahl ist Meldepflicht - Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an MeningokokkenMeningitis / - Sepsis ist nach § 6 IfSG meldepflichtig. 119 123 MRSA / ORSA (Methizillin bzw. Oxacillin-resistenter Staphylococcus aureus) - Staphylococcus aureus ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Krankenhauses ein sehr häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Sein natürlicher Standort ist die Haut und Schleimhaut von Mensch und Tier. Etwa 30 bis 40% aller Menschen sind ständig oder vorübergehend mit Staphylococcus aureus besiedelt, vorwiegend im Nasen- und Rachenraum. Der Anteil besiedelter Menschen in medizinischen Einrichtungen wird sogar auf ca. 70% geschätzt. Diese Besiedlung hat keinen Krankheitswert. Medizinisches Personal erkrankt nicht häufiger an Staphylococcus aureus als andere Menschen. - Staphylococcus aureus besitzt gegenüber Trockenheit und Wärme eine hohe Widerstandskraft und ist in der unbelebten Umgebung (z.B. Kleidung, Luft, Oberflächen von Geräten, Instrumenten, Pflegeartikeln, Krankenhausinventar etc.) bis zu Monaten lebensfähig. - Oft geht eine Staphylococcus aureus-Infektion von der eigenen besiedelten Haut/Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch 10 bis 20% der Staphylococcus aureus-Infektionen von außen übertragen, vorwiegend über kontaminierte Hände des medizinischen Personals. - Staphylococcus aureus-Infektionen sind in der Regel gut behandelbar. Für die antibakterielle Therapie stehen normalerweise eine ganze Reihe wirksamer Antibiotika zur Verfügung. Seit ca. 1970 haben einige Staphylokokkenstämme jedoch Resistenzen gegen Antibiotika wie sogenannte penicillinasefeste Penicilline (Oxacillin bzw. Methicillin) entwickelt. Diese Stämme werden Oxacillin- bzw. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus genannt (ORSA / MRSA). - Die krankmachenden Eigenschaften von MRSA/ORSA unterscheiden sich nicht von denen der antibiotikaempfindlichen Staphylokokken. Wenn klinische Infektionen mit MRSA/ORSA auftreten, können diese jedoch nicht mit sog. Betalactam-Antibiotika (Penicillin incl. Staphylokokken-Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme) behandelt werden. Viele MRSA/ORSA-Stämme sind mehrfach resistent gegen nahezu alle bei Staphylokokkeninfektionen eingesetzte Antibiotika. - Einige MRSA/ORSA-Stämme haben die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten eines Krankenhauses schnell auszubreiten. - Kolonisierte (besiedelte) Patienten, bei denen keine Hinweise auf eine systemische Infektion mit MRSA/ORSA vorliegen und die nicht aus anderen Gründen behandelt werden müssen, sollten baldmöglichst aus dem Krankenhaus entlassen werden, da in der häuslichen Umgebung MRSA/ORSA in der Regel zurückgedrängt wird durch Überwiegen von anderen Bakterien. - Krankenhausmitarbeiter müssen über MRSA/ORSA informiert sein. Das gilt auch für das Reinigungspersonal. - Nur eingewiesenes, informiertes Personal sollte MRSA/ORSA-positive Patienten be- 120 124 treuen. - Informationen über MRSA/ORSA-Träger: bei der Verlegung eines MRSA/ORSATrägers sind die nachfolgenden Einrichtungen / Hausärzte zu informieren. - Rettungs- und Krankentransportdienste sind zu informieren, wenn ein MRSA/ORSATräger transportiert werden soll. Unterbringung von Patienten mit MRSA/ORSA - Patienten sollen ein Einzelzimmer bekommen, können aber am Gemeinschaftsleben auf der Station teilnehmen, wenn kolonisierte/infizierte Wunden sicher keimdicht abgedeckt werden können, die betreffenden Patienten eine korrekte Händehygiene durchführen und sie keine Atemweginfektionen haben. - Sind Nase und Rachen des Patienten MRSA/ORSA-positiv und der Patient hustet, so muss er einen Mund-Nasenschutz tragen, um den Erreger nicht unter Mitpatienten zu verbreiten. Grundsätzlich sollte in jedem Einzelfall vor Ort mit dem hygienebeauftragten Arzt und der Hygienefachkraft für oder gegen eine Isolation entschieden werden. - MRSA/ORSA-positive Patienten mit schlecht heilenden Wunden, Katheter-, Sonden-, Tracheostomaträger und / oder mit einer schweren Atemwegsinfektion, sollen auf jeden Fall in einem Einzelzimmer untergebracht werden. - MRSA/ORSA-Träger dürfen nicht mit bestimmten Patienten, die für MRSA besonders ansteckungsgefährdet sind, zusammengelegt werden. Das sind Patienten mit Decubiti, Ulcera, Operations- und anderen Wunden, bestehen-den Atemwegsinfektionen, Katheter-, Sonden-, Tracheostomaträger. - Eine Zusammenlegung mehrerer MRSA/ORSA-Träger ist möglich. - Alle Einrichtungsgegenstände im Zimmer sollen gut desinfizierbar sein. - Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Zimmer durchgeführt werden, möglichst nachdem alle anderen Patienten versorgt wurden. - Das Isolierzimmer ist zu kennzeichnen, um Besucher, Konsiliardienste, Physiotherapeuten u.a. über geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer Keimverschleppung informieren zu können. allgemeine Hygienemaßnahmen - Eine korrekte hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme, um eine Verschleppung von MRSA zu vermeiden. Durchführung vor und nach jeder Tätigkeit mit möglichem Kontakt zu MRSA/ORSA-Trägern, besonders mit deren Körpersekreten, Ausscheidungen sowie nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen und beim Verlassen des Patientenzimmers. - Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und Kathetern bzw. Sonden u.a. zu tragen. Sie werden danach sofort - vor weiteren Tätigkeiten im Zimmer - ausgezogen und im Zimmer entsorgt. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. 121 125 - Schutzkittel und Einmalschürzen sind patientengebunden bei der Wundversorgung, der Verweilkatheter - bzw. Sonden - und Tracheostomapflege sowie dem Kontakt mit Körpersekreten und - exkrementen zu tragen. Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen des Zimmers ausgezogen; sie verbleibt im Zimmer (Mehrfachverwendung innerhalb einiger Stunden ist möglich bei Schutzkitteln). Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. - Mund-/Nasenschutz nur bei der Pflege/Behandlung von Patienten verwenden, die im Nasen-/Rachenraum besiedelt sind und/oder eine Atemwegsinfektion haben und husten oder niesen oder wenn bei bestimmten Tätigkeiten am Patienten (z.B. Absaugen, Punktieren) mit dem Versprühen von Aerosolen zu rechnen ist. - Pflegehilfsmittel sind patientengebunden zu verwenden und im Zimmer zu belassen. Thermometer, Stethoskope u.a. sind unmittelbar nach dem Gebrauch zu desinfizieren. - Benutzte Instrumente müssen in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion bzw. Sterilisation zugeführt werden. - Abfälle werden in dicht verschließbaren Plastiksäcken im Zimmer gesammelt und als infektionsverdächtiger Müll (gekennzeichnet) mit dem Hausmüll entsorgt. - Wäsche wird im Patientenzimmer in geeigneten Wäschesäcken gesammelt und ist bei Temperaturen von mindestens 600C desinfizierend zu waschen bzw. in die Krankenhauswäscherei zu geben. - Körper- und Bettwäsche sollten täglich gewechselt werden. - Geschirr wird im Geschirrspüler desinfizierend gereinigt. - Tägliche Flächendesinfektion (Wischdesinfektion) aller patientennahen Bereiche (Bettgestell, Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe u.ä.); die tägliche Reinigung soll mit jeweils frischen Reinigungsutensilien am Ende der allgemeinen Reinigung durchgeführt werden. Nach der Zimmerreinigung sind die Hände zu desinfizieren. - Nach Entlassung eines MRSA/ORSA-Patienten ist eine Schlussdesinfektion aller Flächen und Einrichtungsgegenstände in dem Patientenzimmer mit einem VAHgelisteten Präparat durchzuführen. Transporte und Verlegungen - Transporte und Verlegungen des Patienten so wenig wie möglich durchführen; auf jeden Fall die betreffenden Einrichtungen / Personen rechtzeitig informieren! Kontrollmaßnahmen - Routinemäßige Abstrichkontrollen von Patienten und Personal (Nasenvorhöfe, Rachen) sind nur bei gehäuftem Auftreten von MRSA/ORSA notwendig. - Beim Verdacht einer MRSA/ORSA-Besiedlung eines Patienten sollte ein Screening (Abstriche von Nase, Rachen, Wunden, eventuell Perineum und Achselhöhlen) durchgeführt werden. 122 126 Medizinisches Personal - Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, Psoriasis oder anderen Hautläsionen ) sollten keine MRSA/ORSA-positiven Patienten betreuen. - Wenn sich ein Mitarbeiter als MRSA/ORSA-Träger erweist, sollte er keine pflegerischen/ärztlichen Tätigkeiten wie z.B. Wundversorgung, Katheterpflege o.ä. durchführen, bis eine Sanierungsbehandlung mit anschließender mikrobiologischer Kontrolluntersuchung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgreich abgeschlossen ist. Therapie / Sanierung von Patienten mit MRSA/ORSA (siehe Plan) Meldepflicht - Das gehäufte Auftreten von MRSA/ORSA ist nach § 6 IfSG meldepflichtig. - Nach § 23 IfSG ist das Auftreten von Erregern mit besonderen Resistenzen innerhalb der Einrichtung aufzuzeichnen. Die weiterbehandelnden Ärzte und die nachfolgenden Einrichtungen sind über den MRSABefund und den Sanierungsstatus per Überleitungsbogen zu informieren. 123 127 2.Tag 3.Tag 4. Tag 5. Tag 6. Tag 7. Tag 8. Tag 1. 2. 3. Abstriche Maßnahmen 1. Tag Datum: Octenisan® Nasengel 2x täglich / 2 Min. einwirken Abstriche Handlungshilfe / Dokumentationsbogen Sanierung MRSA-Patienten Abstriche Karl-Jaspers-Klinik Stand: Oktober 2014 Bemerkungen lassen Körperpflege, Haare Waschen 1x täglich 5 Tage lang 1 x täglich Körper und Haare waschen. Den gesamten Körper mit der verordneten Waschlösung (Octenisan®) mit Hilfe von Waschlappen abreiben. Achseln, Schrittbereich, Region um den After und unter der Vorhaut, Hautfalten unter der Brust / am Bauch besonders beachten. Bettwäsche ebenfalls täglich nach dem Waschen wechseln jeweils ein Abstrich von: Mundpflege Nasenvorhof * Gurgeln bzw. Mundpflege mit Octenidol® 3x täglich Rachen Zahntäglich mit Octenidol® abbürsten und mit Wasser nachspülen Leiste* prothesen Achselhöhle* ggf. Wunden Erstnachweisort Brillen, nach dem Waschen des Patienten mit 70%igem Alkohol desHörgeräte infizieren Kleidung 1x täglich neu nach dem Waschen frische Kleidung Bettwäsche anziehen Pflegeutensilien in Alkohol 70% einlegen (Einwirkzeit 30 min) Kämme, Nagelfeilen, Nagelscheren u.ä.; möglichst auf Haarbürsten verzichten * Ein Watteträger kann für beide Körperseiten verwendet werden. 128 Mumps Mumps, auch Parotitis epidemica genannt, wird durch ein RNA-Virus mit nur einem Serotyp hervorgerufen. Infektionen mit dem Mumpsvirus sind weltweit verbreitet und betreffen in ungeimpften Populationen überwiegend das Kindes- und Jugendalter. Sie treten während des ganzen Jahres, jedoch gehäuft im Winter und Frühjahr auf. In Deutschland kommt es bei den gegenwärtigen Impfraten noch zu Erkrankungswellen im Abstand von einigen Jahren. Erreger, erregerhaltiges Material - Der Mensch ist das einzige Erregerreservoir. - Erregerhaltiges Material sind respiratorische Sekrete, Tränenflüssigkeit, Speichel, Blut, Liquor, Urin. Infektionsweg - Die Übertragung erfolgt vor allem aerogen durch Tröpfcheninfektion, seltener durch mit Speichel kontaminierte Gegenstände. Die mögliche Virusausscheidung im Urin und in der Muttermilch hat keine praktische Bedeutung für die Übertragung. Inkubationszeit - Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 16 - 18 Tage (12 - 15 Tage sind möglich). Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Insgesamt kann ein Infizierter 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der Parotisschwellung ansteckend sein. - Auch klinisch unauffällige Infektionen sind ansteckend. - Schutzmaßnahmen sollen bis zum 10. Tag nach Ausbruch der Erkrankung vorgenommen werden. Krankheitsbild - Mindestens 30 - 40 % der Erkrankungen verlaufen unauffällig. Besonders bei Kindern unter 5 Jahren kann die Mumpsinfektion wie eine akute respiratorische Erkrankung ablaufen. Das typische Erkrankungsbild ist eine Entzündung der Speicheldrüsen in Verbindung mit Fieber. Auch andere Drüsen können betroffen sein. - Eine seröse Meningitis kann in seltenen Fällen eine Innenohrschwerhörigkeit zur Folge haben. Es kann weitere seltene Komplikationen geben. - In der Schwangerschaft kann die Erkrankung besonders im ersten Trimenon zu Spontanaborten führen. Missbildungen oder spätere Frühgeburten sind nicht bekannt. - Die Dauer der manifesten Erkrankung beträgt in der Regel 3 - 8 Tage. Mit zunehmendem Lebensalter werden schwere Verlaufsformen häufiger. 129 - Eine Mumpserkrankung führt in der Regel zu lebenslanger Immunität. Zweiterkrankungen sind sehr selten. Präventivmaßnahmen - Die wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutzimpfung gegen Mumps, die als Kombinationsimpfung (Masern, Mumps und Röteln) ab dem 12. bis 15. Lebensmonat durchgeführt wird. Die zweite Impfung erfolgt im Alter von 15 bis 23 Monaten. Hygienische Maßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist erforderlich. - Schutzkittel und Handschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, erregerhaltigen Objekten oder erkrankten Personen. - Ein Mund-/Nasenschutz ist empfehlenswert. - Eine hygienische Händedesinfektion ist nach Kontakt mit dem Patienten oder kontaminierten Objekten und erregerhaltigem Material unbedingt notwendig, auch nach dem Ausziehen der Handschuhe. - Patientennahe Flächen müssen routinemäßig desinfiziert werden. Es sind viruswirksame Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu verwenden. - Für Instrumente ist nach Möglichkeit ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden. - Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine desinfizierend gereinigt. - Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt. - Abfall wird im Patientenzimmer gesammelt und in einem sicher verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zugeführt. - Nach Entlassung des Patienten werden das Zimmer und die darin verbliebenen Gegenstände mit viruswirksamen Mitteln aus der Liste des Robert-Koch-Instituts schlussdesinfiziert. Gemäß § 34 IfSG dürfen Personen, die an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange nicht in der Patientenversorgung / -betreuung tätig sein, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Nichtgeimpfte oder Personen, die noch nicht an Mumps erkrankt waren, dürfen nach Kontakt mit erkrankten Menschen eine Gemeinschaftseinrichtung für 18 Tage nicht besuchen. Eine postexpositionelle Impfung wird zur Bekämpfung von Ausbrüchen (besonders in Kindereinrichtungen) empfohlen. Nähere Informationen erteilt das Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps und Röteln am Robert-Koch-Institut in Berlin. Meldepflicht - Es besteht eine Meldepflicht. 126 130 Pneumokokken-Pneumonie / Pneumokokken-Meningitis Erreger - Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken - Bakterien) - Pneumokokken sind weltweit verbreitet und besiedeln häufig den menschlichen Nasopharynx. Erkrankungen - Streptococcus pneumoniae ist ein häufiger Erreger von Infektionen des oberen Respirationstraktes. Als typischer opportunistischer Erreger ruft er vor allem bei Patienten mit chronischem Grundleiden oder verminderter Immunantwort oder als Nachfolgeerreger nach vorangegangenen Infektionen (z.B. Influenza) Krankheiten hervor. Neben der heute seltenen Lobärpneumomie und der Bronchopneumonie sind Otitis media und Sinusitis im Kleinkindesalter und Konjunktivitis mit evtl. sich entwickelndem Hornhautulkus typische Pneumokokken-Erkrankungen. - Bei Risikopatienten (ältere Menschen, Patienten mit Diabetes mellitus, eingeschränkter Lungenfunktion oder Alkoholismus) nimmt die Pneumokokken-Pneumonie oft einen septischen Verlauf mit schweren Komplikationen. - Eine schwerwiegende Folge einer Pneumokokken-Infektion ist die PneumokokkenMeningitis. Sie ist die häufigste Form der eitrigen Meningitis im Alter über 40 Jahre. Erregerhaltiges Material - Pneumokokken-Pneumonie: - Pneumokokken-Meningitis: respiratorische Sekrete Liquor und je nach Infektionsweg auch Nasen-/Rachensekrete, Blut und Sekrete von Infektionsherden Übertragungswege - Die Übertragung der Pneumokokken erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion. Voraussetzungen sind ein relativ enger Kontakt sowie eine zeitliche Häufung der Fälle. Da der Erreger an der Außenwelt nicht lange überleben kann, sind Schmierinfektionen selten. Diagnostik - Mikroskopie des Untersuchungsmaterials und Anzucht und Identifizierung des Erregers; serologische Verfahren zum Antikörpernachweis bei Patienten spielen keine Rolle in der Diagnostik von Pneumokokken-Infektionen. Hygienemaßnahmen - Bei der Pneumokokken-Meningitis ist eine Einzelunterbringung erforderlich, bei der Pneumokokken-Pneumonie müssen nur Beatmungspatienten isoliert werden. - Patienten mit Sputumproduktion sollten ebenfalls von gefährdeten Patienten getrennt werden. 127 131 - Handschuhe und Schutzkittel sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person oder / oder mit kontaminierten Objekten. - Ein Mund-/Nasenschutz ist bei der Pneumokokken-Meningitis erforderlich. - Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden, ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe. - Patientennahe Flächen müssen täglich desinfiziert werden. Es sind viruswirksame Mittel aus der RKI-Liste (Verfahren mit einer Einwirkzeit von 1 Stunde) einzusetzen. - Instrumente sind zu desinfizieren und in geschlossenen Behältern zu transportieren. Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden. - Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt. - Erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material in Kontakt gekommen sind, müssen kontaminationsgeschützt (Abfall der Gruppe B) entsorgt werden. - Bei der Schlussdesinfektion werden alle Gegenstände im Zimmer desinfiziert. Prävention - Für Risikopatienten nach Splenektomie sowie Komplementmangel oder Störungen der Granulozytenfunktion steht eine Pneumokokkenimpfung zur Verfügung. - Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sollten ebenfalls gegen Pneumokokken geimpft werden, da die Übertragung in geriatrischen Einrichtungen besonders relevant ist. 128 132 Rhinoviren - Rhinoviren gehören neben den Enteroviren zur Familie der Picornaviren und sind für mehr als 50 % der Infektionen im oberen Respirationstrakt verantwortlich. Bekannt sind etwa 100 verschiedene Serotypen. Aufgrund der Vielzahl der Serotypen kann sich keine Immunität einstellen, da auch regelmäßig neue Typen auftreten. Infektionen mit Rhinoviren betreffen alle Altersgruppen und treten am häufigsten im Herbst und Frühling auf. - Die Erkältungskrankheit dauert in der Regel 2 bis 9 Tage und zeigt typischerweise eine Rhinitis mit Niesen, Kopfschmerz, leichtem Halsschmerz und manchmal leichtem Husten. Selten tritt Fieber auf. Inkubationszeit - 2 bis 3, manchmal auch 1 bis 4 Tage Übertragungswege - Rhinovirus-Infektionen werden durch direkten Kontakt (vor allem mit kontaminierten Händen) und respiratorisch über Aerosole (z.B. beim Niesen) übertragen. - Eine indirekte Kontaktübertragung (z.B. über Spielzeug oder Tassen) ist möglich. - Nasensekrete enthalten die höchste Viruskonzentration zum Zeitpunkt der ausgeprägten Krankheitszeichen. - Die respiratorische Übertragung beginnt bereits kurz nach der Infektion. Komplikationen und Risikogruppen - Für die meisten Menschen ist eine Erkältung nur eine leichte, vorübergehende Erkrankung. Bei Asthmapatienten jedoch kann ein harmloser Schnupfen schon bestehendes Asthma verschlechtern. Auch bei Erwachsenen mit einer chronischen Bronchitis kann es durch eine Erkältung zu Komplikationen kommen. - Es können sekundäre Komplikationen wie eine Sinusitis oder Otitis media hinzukommen, oft durch bakterielle Superinfektionen. - Auch für Menschen nach einer Transplantation oder Chemotherapie stellen Rhinoviren eine ernsthafte Gefahr dar (z.B. durch Entstehung einer Pneumonie), ebenso für Säuglinge unter zwei Monaten. - Bei älteren Patienten ist häufig auch der untere Respirationstrakt betroffen, so dass es unter ungünstigen Umständen zu einer schweren Pneumonie kommen kann. Eine Impfung steht bislang nicht zur Verfügung. 129 133 Hygienemaßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist nicht erforderlich. Stark abwehrgeschwächte Patienten sollten jedoch von stark erkälteten Personen getrennt werden. - Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten ist ein Schutzkittel erforderlich. - Handschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren. - Ein Mund-/Nasenschutz ist bei direktem Kontakt mit stark erkälteten Patienten im Krankenhaus empfehlenswert. - Patienten sollen Papiertaschentücher, die häufig gewechselt werden, benutzen. - Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich nach direktem Kontakt mit dem Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten sowie nach dem Ablegen der Handschuhe. - Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch desinfiziert werden. - Patientennahe Flächen sind mit viruswirksamen Mitteln zu desinfizieren. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu verwenden. - Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt. - Abfall wird in einem verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zugeführt. - Bei der Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten sind viruswirksame Flächendesinfektionsmittel zu verwenden. 130 134 Röteln Erreger - Vom Rötelnvirus existiert nur ein Serotyp. Das Virus ist umweltlabil und hochempfindlich gegen Desinfektionsmittel. Erkrankungen, Symptome - Erwachsene verspüren oft katharralische Symptome über 2 bis 3 Tage. Charakteristisch sind Schwellung und Schmerzhaftigkeit peripherer Lymphknoten im Nackenbereich und hinter den Ohren, später generalisiert. Über 2 bis 3 Tage kann leichtes Fieber bestehen. - In etwa 50 Prozent der Fälle tritt ein hellrotes, kleinfleckiges, nicht konfluentes Exanthem auf, das sich von Ohren und Gesicht über Hals und Rumpf ausbreitet, nach 3 bis 5 Tagen abklingt und von einer Konjunktivitis begleitet sein kann. Seltenere, mit zunehmendem Lebensalter häufigere Komplikationen sind Arthritiden, Bronchitis, Otitis, Enzephalitis, Myo- und Perikarditis. Pränatale Röteln - Eine Infektion in der Schwangerschaft kann zum Spontanabort oder zur Embryopathie mit Missbildungsraten bei Infektion im ersten bis vierten Schwangerschaftsmonat führen. Nach der 17. Gestationswoche ist in Einzelfällen mit vorübergehender Entwicklungsverzögerung zu rechnen, ansonsten ist das Risiko einer Fruchtschädigung in diesem Stadium sehr gering. Bevorzugt im ersten Trimenon, vor allem während der Organbildung, entstehen Defekte an Herz, Augen und Ohren. Beim erweiterten Rötelnsyndrom kommen teilweise reversible Schäden wie geringes Geburtsgewicht, Knochendefekte, Mikrozephalie u.a. hinzu. Psychomotorische und mentale Retardierung werden oft erst später erkannt. Immunität - Röteln hinterlassen eine lebenslange Immunität. Seltene, oft unbemerkt verlaufende Reinfektionen kommen jedoch vor. Reinfektionen von Schwangeren verursachen wahrscheinlich nur selten eine Embryopathie. Erregerhaltiges Material - respiratorische Sekrete, Blut, Fäzes, Urin Inkubationszeit - Die Inkubationszeit bis zum Auftreten des Exanthems beträgt 14 bis 21 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits eine Woche vor Ausbruch des Exanthems und dauert bis zu einer Woche nach dem Auftreten der Hauterscheinungen. 131 135 Übertragungswege - Das Virus wird mit Nasen-Rachen-Sekret-Tröpfchen und eventuell durch Schmierinfektion übertragen. Diagnostik - Die klinische Diagnose der Röteln ist sehr unzuverlässig, da ähnliche Exantheme bei Masern, Scharlach und anderen Infektionen sowie arzneimittelbedingt auftreten können. - Zum direkten Virusnachweis kann das Virus aus Blut, Liquor oder Rachenabstrichen in Zellkultur angezüchtet werden. Eine serologische Antikörperbestimmung wird z.B. mit ELISA durchgeführt. Ein signifikanter Titeranstieg zwischen zwei im Abstand von zehn Tagen entnommenen Blutproben kennzeichnet einen akuten Infekt. Hygienemaßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist erforderlich. Nach pränataler Infektion wird das Rötelnvirus vom Kind in den ersten Lebensmonaten trotz der Anwesenheit von spezifischen Antikörpern im Blut massiv mit Nasen-Rachen- und Konjunktivalsekreten, Urin und Stuhl ausgeschieden. - Handschuhe und Schutzkittel sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person bzw. mit kontaminierten Objekten. - Ein Mund-/Nasenschutz ist erforderlich für Frauen im gebärfähigen Alter, die keine Antikörper gegen das Rötelnvirus besitzen. - Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden, ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe. - Patientennahe Flächen müssen täglich desinfiziert werden. Es sind viruswirksame Mittel aus der RKI-Liste einzusetzen. - Instrumente sind zu desinfizieren (Transport in geschlossenem Behälter). Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden. - Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt. - Erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material in Kontakt gekommen sind, müssen kontaminationsgeschützt (Abfall der Gruppe B) entsorgt werden. - Schlussdesinfektion: alle Gegenstände im Zimmer werden desinfiziert. 132 136 Prävention / Impfung - Die Rötelnimpfung besteht heutzutage in der Regel aus einer Kombinationsimpfung gegen Masern und Mumps (MMR). Nichtschwangere Frauen im gebärfähigen Alter mit Kinderwunsch sollten sich auf jeden Fall gegen Röteln impfen lassen. - Während der Schwangerschaft ist eine Impfung kontraindiziert. - Eine passive Immunisierung von seronegativen Schwangeren ist innerhalb von maximal 7 Tagen nach Rötelnkontakt bzw. bis zum 2. Exanthemtag der Kontaktquelle möglich. Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs von Röteln im Krankenhaus - Isolierung - Nur immunes Personal soll Rötelnpatienten versorgen. - An Röteln erkranktes Personal ist bis 5 – 6 Tage nach Auftreten des Exanthems zu beurlauben. - Nichtimmunes exponiertes Personal ist von der 2. Woche bis zum Ende der 3. Woche nach Exposition zu beurlauben (serologische Kontrolle!) - Nichtimmunes Personal ist zu impfen, vorausgesetzt, es liegt keine Schwangerschaft vor. - Nichtimmune exponierte schwangere Personalangehörige sind für die Dauer des Ausbruchs zu beurlauben, klinisch und serologisch zu überwachen und bei einer auftretenden Infektion entsprechend zu beraten. - Nichtimmune Patienten sind möglichst zu entlassen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen sie von der 2. bis Ende der 3. Woche nach Exposition isoliert werden. - Während des Ausbruchs sollen möglichst nur immune Patienten aufgenommen werden. Als immun gelten alle Personen, bei denen mindestens eine dokumentierte erfolgreiche Rötelnimpfung vorliegt oder bei denen Röteln-Antikörper (≥ 15 IU/ml) nachgewiesen wurden. Meldepflicht - Es besteht Meldepflicht. 133 137 Scabies (Krätze) Erreger Die Krätze (Scabies) des Menschen ist eine durch Krätzemilben hervorgerufene Hauterkrankung. Die Milbenweibchen legen in der Hornschicht der Haut ihre Eier ab und fressen dabei typische zentimeterlange Milbengänge in die Haut. Aus den Eiern entwickeln sich über ein Larvenstadium die geschlechtsreifen Tiere. Erregerhaltig sind in erster Linie Hautschuppen. Entwicklungszyklus Aussehen a: embryoniertes Ei b: Larve (ca. 0,15 bis 0,20 mm lang, rundlich und mit sechs Beinen) c: Kopf (vorn abgerundet) d: Vorderbein (kurz mit untergliedertem, langem Stiel und Haftschale) e: Abdomenende des Männchens (ventral, Größe: ca. 0,20-0,30 x 0,15-0,20 mm) f: Abdomenende des Weibchens (ventral) g: Körperansicht des Weibchens (dorsal, weißgrau, rundoval, beschuppt und bedornt; Größe ca. 0,30- 0,50 x 0,2 - 0,40 mm) 134 138 Krankheitszeichen - Krankheitszeichen bei Befall mit Krätzemilben sind starker Juckreiz (besonders bei Bettwärme), Bildung mückenstichartiger kleiner roter Punkte und/oder strichförmige Hautrötungen, die sich durch Jucken zu Eiterpusteln entzünden können und oft den Verlauf der Milbengänge anzeigen. Bevorzugt befallen werden Hautstellen zwischen den Fingern, die Beugeseiten von Handgelenken und Ellenbogen, die Achselhöhlen und alle Hautstellen im Bereich der Unterwäsche. - Typisch ist ein starker Juckreiz in der Nacht, da die Milben besonders durch die Bettwärme aktiv werden. Übertragung - Milben werden insbesondere in der Familie und in Gemeinschaftseinrichtungen relativ schnell verbreitet. Vor allem enge Hautkontakte wie Geschlechtsverkehr, Kuscheln, aber auch asymptomatisch befallene Personen tragen erheblich zur Milbenverbreitung bei. Einem hohen Befallsrisiko sind grundsätzlich Betreuer infizierter Personen ausgesetzt, wenn sie engen körperlichen Kontakten zu den Betreuten nicht ausweichen können. - Gelegentlich werden die Milben auch über ausgetauschte, nicht oder unzulänglich gewaschene Kleidung, Bettwäsche und Matratzen, Bettvorleger, Decken, Plüschtiere, Kissen, Handtücher, Thermometer, Blutdruckmanschetten o.ä. weitergegeben. Eine Übertragung durch angefasste Gegenstände ist sehr selten. befallene Hautstellen auf dem Handrücken - Hoch milbenhaltig sind die Hautkrusten bei der Scabies norvegica. Diese Sonderform der Krätze tritt bei immungeschwächten Personen auf. - Die Übertragung der Milben findet in der Regel durch begattete Weibchen statt. Sie bohren sich binnen 30 Minuten in die Hornschicht der Haut ihres neuen Wirtes ein. Die extrakorporale Überlebenszeit der Milben und die Bewahrung ihrer Einbohrfähigkeit hängen stark von der Temperatur und Luftfeuchte ab. Bei Temperaturen bis 25°C und 90 % relativer Luftfeuchte oder wechselnden Raumtemperaturen um 18°C können die Milben ein bis vier Tage befallsfähig überleben, bei 12°C und feuchter Luft sogar bis 14 Tage. Die Grenze zur Immobilität liegt bei 16°C. Inkubationszeit - Die Inkubationszeit beträgt 20 - 35 Tage. Behandlung - Im Allgemeinen beginnt die Therapie mit einem Ganzkörperbad, um die Haut etwas zu erweichen und damit aufnahmefähiger für die Antikrätzemittel zu machen. - 135 139 Die Behandlung der Krätze erfolgt durch Auftragen von Salben oder Cremes (Infectoscab® - Inhaltsstoff Permethrin) auf die Haut. Die Behandlung muss individuell nach den Empfehlungen des behandelnden Arztes in Abhängigkeit vom Alter der erkrankten Person durchgeführt und überwacht werden. Einige Mittel dürfen in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden. - Das gewählte Antikrätzepräparat ist vor dem Zubettgehen besonders intensiv auf die von Milben befallenen und die von ihnen bevorzugten Stellen aufzutragen. Immer ist der ganze Körper mit Ausnahme von Gesicht und behaartem Kopf in die Behandlung einzubeziehen. - Alle Personen mit Hautkontakt zum Befallenen, auch ohne krätzeverdächtige Symptome, sind als potentielle Verbreiter mitzubehandeln. - Eine einmalige Anwendung z.B. von Infectoscab® reicht in der Regel aus; evtl. muss die Behandlung in den darauf folgenden Nächten wiederholt werden. Ein Bad darf erst 12 bis 24 Stunden nach der Applikation stattfinden. Hygienemaßnahmen - Eine Einzelzimmerisolierung ist bis 24 Stunden ab Beginn einer wirksamen Therapie notwendig (Pat. unter Aufsicht Mittel anwenden lassen). - Bei Scabies norwegica ist eine längere Isolierung notwendig. - Der Wechsel der Körper- und der Unterkleidung sowie der Bettwäsche und ggf. der Bettdecken sollte alle 12 bis 24 Stunden vorgenommen werden. - Die Handtücher sind zweimal täglich zu wechseln. - Ein Wechsel der durch das Krätzemittel via Haut imprägnierten Nachtkleidung ist erst nach einigen Tagen angezeigt. Die Mittelrestwirkung macht die Milben befallsunfähig. - Die Oberbekleidung braucht nur in Ausnahmefällen entwest zu werden, z.B. durch mind. siebentägiges Durchlüften oder chemische Reinigung. - Für Bettwäsche, Unterbekleidung, Blutdruckmanschetten und Handtücher reicht das normale Waschen bei 60°C aus. - Auch ein bis 14-tägiges Unbenutztlassen der Textilien in Plastiksäcken schädigt die Milben so, dass sie nicht mehr befallsfähig sind. - Möbel wie Betten, Sessel und Fußbodenbeläge sind mittels starker Staubsauger von Milben zu befreien. - Ein wiederholtes Staubsaugen ist im Falle von Scabies norvegica unverzichtbar. - Plüschtiere und Schuhe können schnell durch Einfrieren milbenfrei gemacht werden. - In extremen Ausnahmefällen muss unter Umständen eine Entwesung durch Fachkräfte erfolgen. Meldepflicht Mit Scabies infizierte Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen dürfen gemäß § 34 Abs 1 und § 33 IfGS nicht tätig sein (Meldepflicht). Sie dürfen die Einrichtung erst mit ärztlicher Bescheinigung der Milbenfreiheit wieder betreten. 136 140 Scharlach Scharlach ist eine durch Bakterien (Streptokokken) ausgelöste Infektionskrankheit, die in der Regel im Kindesalter auftritt. Die typischen Symptome werden durch ein von den Bakterien gebildetes Toxin verursacht. Die Erkrankung hinterlässt eine lebenslange antitoxische Immunität, ein Streptokokkeninfekt (z.B. Angina) kann jedoch erneut auftreten. - Eine Schutzimpfung existiert nicht. Die schnelle Antibiotikagabe bei Feststellung der Erkrankung verkürzt die Zeit der Infektiosität und reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Nachfolgeerkrankung. - Scharlach beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Halsschmerzen und evtl. weiteren uncharakteristischen Krankheitssymptomen, am zweiten Tag kommt es zum Ausschlag und zur so genannten "Himbeerzunge". Gefürchtete Komplikationen sind der septische Verlauf und Folgeschäden durch Toxinwirkung (rheumatisches Fieber, Glomerulonephritis). Die Therapie der Wahl ist Penicillin. Definition - Infektion mit Bakterien aus der Gruppe der A-Streptokokken (Streptococcus pyogenes), die neben Scharlach noch für viele andere Erkrankungen zuständig sind wie z.B. Tonsillenentzündungen (Mandelentzündungen) und Halsentzündungen. Übertragung - Meist Tröpfcheninfektion, wie Niesen, Husten u.ä., selten durch Eiter, verunreinigte Milch oder andere verunreinigte Gegenstände wie z.B. Spielzeug oder Besteck und Geschirr. - 10% bis 20% der Menschen sind symptomlose Keimträger. Der Häufigkeitsgipfel der Erkrankung liegt bei Kindern im Vorschul- und Schulalter. - Die Erkrankung tritt gehäuft in Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kindergärten auf, da dort viele Personen aufeinander treffen, die noch nicht immunisiert sind. Der jahreszeitliche Erkrankungsgipfel liegt in den Monaten Oktober bis März. Inkubationszeit - 2 bis 4 Tage Symptome Plötzlicher stürmischer Beginn der Erkrankung mit - starken Halsschmerzen Husten Erbrechen hohem Fieber Herzrasen Kopf- und Bauchschmerzen belegter Zunge in den ersten 3 Tagen, die dann himbeerartig aussieht am zweiten Tag beginnendem Ausschlag, welcher in den Leisten beginnt und sich dann über den gesamten Körper ausbreitet. Mund und Kinn werden vom Ausschlag ausgespart. 137 141 Diagnose - Die Diagnose wird anhand der typischen Klinik mit dem charakteristischem Ausschlag und dem Nachweis des Erregers gestellt. Einen wichtigen Hinweis können die unter dem Unterkiefer (submandibulär) auftretenden Lymphknotenvergrößerungen darstellen. Therapie - Das Mittel der Wahl ist Penicillin: 3 x 1 Mio Einheiten pro Tag über 10 Tage. Bei einer Penicillinallergie wird Erythromycin, Roxithromycin oder ein orales Cephalosporin gegeben. - Die Infektiösität der erkrankten Person endet 1-2 Tage nach der Antibiotikatherapie. - Gemäß § 34 IfSG dürfen Personen, die an Scharlach erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange nicht in der Patientenversorgung / -betreuung tätig sein, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Hygienemaßnahmen - Eine Einzelunterbringung ist empfehlenswert. - Schutzkittel, Handschuhe, Mund-Nasenschutz sind erforderlich. - Eine hygienische Händedesinfektion ist nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten und nach dem Ablegen der Handschuhe erforderlich. - Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich und bei Bedarf auszudehnen. Es sind viruswirksame Mittel aus der VAH-Liste zu verwenden; bei massiver bzw. sichtbarer Kontamination Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts. - Instrumente sind (bei geschlossenem Transport) möglichst thermisch zu desinfizieren. - Geschirr ist in der Geschirrspülmaschine zu reinigen. - Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt. - Abfälle sind in einem fest verschlossenen Plastiksack zu entsorgen. - Eine Schlussdesinfektion erfolgt mit Mitteln aus der VAH-Liste bzw. bei massivem Befall und sichtbarer Kontamination mit Mitteln aus der Liste des Robert-KochInstituts. Syphilis (Lues) 138 142 Erreger Der Erreger der venerischen Syphilis ist Treponema pallidum und gehört zur Gattung Treponema. Das gramnegative Bakterium lebt außerhalb des Körpers nur kurze Zeit; in gekühlten Blutkonserven waren allerdings nach 5 Tagen noch vitale Treponemen nachweisbar. Vorkommen Die venerische Syphilis, die am häufigsten durch sexuelle Kontakte übertragen wird, gehört zu den weit verbreiteten chronisch zyklischen Infektionskrankheiten. Seit 2001 steigt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner in Deutschland wieder an. Der Anteil der Männer an den 2003 gemeldeten Erkrankungen ist auf 90 Prozent gestiegen. Reservoir Einziges Reservoir des Erregers ist der Mensch. Infektionsweg Treponema pallidum wird am häufigsten durch sexuelle Kontakte übertragen und dringt dabei durch Mikroläsionen der Schleimhaut oder Haut in den Organismus ein. Die diaplazentare Übertragung von einer infizierten Mutter auf ihr ungeborenes Kind ist möglich. Geschlechtsverkehr mit einem infizierten Partner führt in etwa 30 Prozent zu einer Infektion. Der trocknungsempfindliche Erreger kann bei engem Kontakt durch Wunden oder Schleimhäute übertragen werden (z. B. Spritzer in Augen, Kontakte mit ungeschützten Händen, Kanülenstich, medizinische Instrumente). Auch eine Übertragung durch feuchte Handtücher und Waschlappen wurde berichtet. Hochinfektiös sind Patienten mit Syphilis im Stadium I, infektiös im Stadium II und im Stadium III besteht trotz schwerwiegender Krankheitserscheinungen keine Infektiosität mehr. Inkubationszeit Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich 14 - 24 Tage, kann aber zwischen 10 und 90 Tagen liegen. Klinische Symptomatik Der klinische Verlauf der Erkrankung wird eingeteilt in Frühsyphilis (bis 1 Jahr nach Infektion): Spätsyphilis: primäre Syphilis (Lues I), in der die Krankheitsmanifestationen am Ort des Eindringens lokalisiert sind und sekundäre Syphilis (Lues II) mit generalisierten Krankheitserscheinungen tertiäre Syphilis (Lues III) und quartäre Syphilis (Neurosyphilis) Die Symptome der einzelnen Stadien sind ausführlich im "RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkblätter für Ärzte" beschrieben. Diagnostik 139 143 Die Diagnose erfolgt in aller Regel serologisch, also über einen Antikörpernachweis. Bei einem Primäreffekt kann auch ein Direktnachweis der lebenden Spirochäten mittels Dunkelfeldmikroskopie versucht werden. Die Syphilis-Ausschlussdiagnostik besteht aus einem Suchtest, der wiederholt durchgeführt, nach 8 bis 10 Wochen bei eindeutig negativen Ergebnissen eine primäre Syphilis ausschließt. Therapie Die Therapie der ersten Wahl ist immer noch Penicillin (in allen Stadien), wobei eine Resistenz bisher nicht bekannt ist. Durch raschen Erregerzerfall infolge der Therapie kann es zu toxischen systemischen Reaktionen kommen (Schüttelfrost, Fieber, Kopfschmerzen). Serologische Untersuchungen zur Kontrolle der Therapie sollten durchgeführt werden. Prävention Eine Impfung gegen Syphilis steht nicht zur Verfügung. Neben Information und Aufklärung kommt einer wirksamen Therapie Erkrankter eine hohe Bedeutung zu, um Weiterverbreitungen der Krankheit zu vermeiden. Hygienemaßnahmen - Eine Einzelzimmerunterbringung ist in der Regel nur bei mangelnder Patientenhygiene erforderlich. - Jeder ungeschützte Kontakt mit syphilitischen Effloreszenzen sollte vermieden werden. - Ansonsten gelten die üblichen Standardhygienemassnahmen. Meldepflicht Eine akute T. -pallidum-Infektion ist vom diagnostizierenden Labor und dem behandelnden Arzt an das Robert-Koch-Institut zu melden. 140 144 Tuberkulose Tuberkulose gehört weltweit zu den am weitesten verbreiteten Infektionskrankheiten. Jährlich sterben vor allem in Entwicklungsländern Tausende an dieser durch Aerosole von Mensch zu Mensch übertragenen Infektionskrankheit. In den vergangenen Jahren wurden Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Tuberkulose durch das Auftreten multiresistenter M.-tuberculosis-Stämme besonders wichtig. Besonders in Osteuropa bzw. in den ehemaligen Ländern der Sowjetunion (NUS) ist die Entwicklung von Medikamentenresistenzen dramatisch. Erregerhaltiges Material - respiratorische Sekrete, Eiter, Urin, Liquor, Fäzes, Blut, genitaler Ausfluss Infektionsweg - Eine Infektion geht in der Regel von Menschen aus, die an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind. - Unter einer offenen (infektiösen) Lungentuberkulose versteht man Erkrankungen, bei denen der Krankheitsherd Anschluss an die Luftwege hat. Die Infektion erfolgt fast immer aerogen, d.h. durch feinste erregerhaltige Tröpfchenkerne in der ausgeatmeten Luft, die von erkrankten Personen insbesondere beim Husten und Niesen freigesetzt werden. Aber gerade auch durch Lachen, lautes Singen oder Sprechen können die Tuberkulosebakterien aus der Lunge über die Atemwege nach außen befördert werden. - Besonders ansteckend sind Tuberkulosepatienten, bei denen im Auswurf so viele Bakterien vorhanden sind, dass diese bereits unter dem Mikroskop sichtbar sind („mikroskopisch positiv“). - Von Tuberkulosen, die Organe außerhalb der Atemwege betreffen (extrapulmonale Tuberkulosen: Lymphknoten, Harnwege, Knochen, Gelenke, Verdauungsorgane), geht – mit Ausnahme der Kehlkopftuberkulose – kein relevantes Infektionsrisiko bei sozialen Kontakten aus. Sie stellen nur dann ein Risiko dar, wenn der Krankheitsherd z.B. durch Fistelbildung einen Kontakt nach außen erhalten hat. Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Die Ansteckungsfähigkeit der an offener Lungentuberkulose Erkrankten ist am höchsten, solange säurefeste Stäbchen mikroskopisch nachweisbar sind (im Sputum, abgesaugtem Bronchialsekret oder Magensaft). - Die Infektiosität von Patienten, bei denen lediglich ein kultureller oder molekularbiologischer Keimnachweis gelingt, ist demgegenüber wesentlich geringer. Kinder unter 10 Jahren sind häufig im Sputum mikroskopisch negativ und gelten zudem aufgrund ihres schwächeren Hustenstoßes in aller Regel nicht als infektiös. - Unter einer wirksamen antituberkulösen Kombinationstherapie sind Patienten, die mit einem medikamentenempfindlichen Bakterienstamm infiziert sind, meist inner- 141 145 halb von 2 bis 3 Wochen nicht mehr infektiös. Bei ausgeprägten klinischen Befunden kann eine Infektiosität auch länger bestehen. Die Einschätzung obliegt der individuellen Entscheidung durch den behandelnden Arzt. Hygienemaßnahmen Patient - erhält ein Einzelzimmer (Türen geschlossen halten). - darf das Patientenzimmer für Untersuchungen nur in Begleitung mit instruiertem Personal verlassen - trägt außerhalb des Patientenzimmers immer eine Schutzmaske mit >99,7% Filterwirkung oder eine partikelfiltrierende Halbmaske der Schutzstufe FFP 2S gem. EN 149. - wird angeleitet, Einwegtaschentücher zu verwenden und diese direkt in den bereitgestellten Abfallsack zu geben. - wird angeleitet, eine korrekte Händedesinfektion mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel durchzuführen (insbesondere nach dem Hantieren mit Taschentüchern). Personal, Besucher - die das Isolierzimmer betreten, tragen eine Schutzmaske mit >99,7% Filterwirkung. Wird die Schutzmaske nass, ist sie gegen eine neue auszutauschen. - In Deutschland wird für Personal und Besucher das Tragen einer partikelfiltrierenden Halbmaske der Schutzstufe FFP 2S oder FFP 3S nach EN 149 empfohlen. - Wenn eine Kontamination der Arbeitskleidung mit infektiösem Material, d.h. respiratorischem Sekret, zu erwarten ist, muss ein Schutzkittel übergezogen werden. - Flächen, Gegenstände werden laufend mit Präparaten auf der Basis tuberkulozider Wirkstoffe (Konzentration nach VAH-Liste) desinfiziert. - Thermisch desinfizierbare Gegenstände werden kontaminationssicher verpackt zum maschinellen Desinfizieren gegeben. Geschirr wird nach Benutzung wie das Geschirr der anderen Patienten zum Ort der Aufbereitung transportiert und dort wie üblich desinfizierend gereinigt. - Wäsche wird im Zimmer in einem Plastiksack gesammelt und fest verschlossen und gekennzeichnet in die Krankenhauswäscherei transportiert. - Abfälle werden im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen als infektiöser Abfall der Verbrennung zugeführt (C-Müll). - Schlussdesinfektion als Scheuer-Wisch-Desinfektion mit tuberkulozid wirksamen Präparaten (Konzentration und Einwirkzeit entsprechend RKI-Liste) 142 146 Dauer der Isolierungsmaßnahmen - Die Dauer der Maßnahmen ist vom klinischen Ansprechen auf die antituberkulotische Therapie abhängig. - In der Regel können Isolierungsmaßnahmen drei Wochen nach Beginn einer effektiven Therapie aufgehoben werden bzw. sobald an drei verschiedenen Tagen abgenommene Sputumproben negativ sind. - Eine längere Aufrechterhaltung der Isolierungsmaßnahmen ist nur in folgenden Ausnahmefällen erforderlich: - mikroskopischer Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum länger als drei Wochen - keine klinische Besserung aufgrund resistenter Erreger - nicht zuverlässige Medikamenteneinnahme bei nichtkooperativen Patienten Vorgehen nach Kontakt mit infektiösen TB-Patienten - Ist es zum Kontakt mit einem infektiösen Tuberkulose-Patienten gekommen, ohne dass entsprechende Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes eingehalten wurden, muss unverzüglich eine Frühdiagnostik eingeleitet werden (Tuberkulintest, Thorax-Röntgen, mikrobiologische und klinische Untersuchung). Meldepflicht - Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist unabhängig vom bakteriologischen Nachweis nach IfSG dem Gesundheitsamt zu melden, zusätzlich die Therapieverweigerung oder ein Therapieabbruch des Erkrankten. 143 147 Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster - Das Varicella- Zoster-Virus kann zwei verschiedene klinische Krankheitsbilder verursachen: Varizellen (Windpocken) bei exogener Erstinfektion und Herpes zoster (Gürtelrose) bei endogener Reaktivierung. - Außerhalb des Körpers kann es in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen mindestens einige Tage seine Infektiosität bewahren. - Varizellen (Windpocken) und Herpes Zoster (Gürtelrose) zeichnen sich durch ein meistens charakteristisch erscheinendes papulo-vesikuläres juckendes Exanthem aus. Durch starkes Kratzen oder bakterielle Superinfektionen können gelegentlich Narben zurückbleiben. Eine Komplikation der akuten Varizelleninfektion stellen die Varizellen-Pneumonie, die Varizellen-Enzephalitis und das Reye-Syndrom dar. - Infektionen bei Neugeborenen von Müttern, welche um den Geburtszeitpunkt (-5 bis +2 Tage) Varizellen entwickeln, verlaufen in bis zu 30% der Fälle tödlich und erfordern daher Präventivmaßnahmen (aktive Immunisierung, Chemoprophylaxe, Gabe von Hyperimmunglobulinen). - Herpes Zoster kann sich nur bei Personen manifestieren, die eine Windpockeninfektion durchgemacht haben. Die Viren wandern von einem Ganglion aus retrograd entlang des Spinalnerven in ein durch den Nerven versorgtes Hautareal ein, so dass das Exanthem nur auf eine Körperhälfte lokalisiert und segmental begrenzt ist. Es können schwere Komplikationen auftreten. Erregerhaltiges Material - Nasen/Rachensekrete, Läsionssekrete, Liquor, Krusten Übertragungswege - Das Virus kann durch direkten Kontakt (Körpersekrete, Bläschenflüssigkeit), häufiger jedoch aerogen übertragen werden und ist ausgesprochen kontagiös. Erst mit Abheilung der letzten Kruste kann der Patient als nicht mehr infektiös bezeichnet werden. Inkubationszeit - in der Regel 14 bis 16 Tage, aber auch 8 bis 28 Tage Dauer der Ansteckungsfähigkeit - Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1 bis 2 Tage vor Auftreten des Exanthems und endet 5 bis 7 Tage nach Auftreten der letzten Effloreszenzen. - Patienten mit Herpes zoster sind bis zur Verkrustung der Bläschen ansteckungsfähig (Schmierinfektionen). 144 148 Hygienemaßnahmen - Die Patienten sollten von Personal betreut werden, bei dem Immunität besteht. - Eine Einzelunterbringung ist erforderlich. - Schutzkittel, Handschuhe, Mund-Nasenschutz sind erforderlich. - Eine hygienische Händedesinfektion ist nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten und nach dem Ablegen der Handschuhe erforderlich. - Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich und bei Bedarf auszudehnen. Es sind viruswirksame Mittel aus der VAH-Liste zu verwenden, bei massiver bzw. sichtbarer Kontamination Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts. - Instrumente sind (bei geschlossenem Transport) möglichst thermisch zu desinfizieren. - Geschirr ist ausschließlich in der Geschirrspülmaschine mit Intensivprogramm zu reinigen. - Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen ohne Zwischenlagerung der Wäscherei zugeführt. - Abfälle sind im Patientenzimmer zu sammeln und in einem fest verschlossenen Beutel zu entsorgen. - Eine Schlussdesinfektion erfolgt mit Mitteln aus der VAH-Liste bzw. bei massivem Befall und sichtbarer Kontamination mit Mitteln aus der Liste des Robert-KochInstituts. - Matratzen, Kissen und Decken sind mit Mitteln und Verfahren aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu desinfizieren. Meldepflicht - Das Auftreten von zwei oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang vermutet wird, ist meldepflichtig. 145 149 VRE (Vancomycinresistente Enterokokken) - Vancomycin-resistente (auch als glycopeptidresistent bezeichnete) Enterokokken sind nach den USA mittlerweile auch in Deutschland weit verbreitet, insbesondere bei Wundinfektionen und Bakteriämien. - Vancomycin-resistente Enterokokken können zu schwer kontrollierbaren Ausbreitungen im Krankenhaus und dadurch zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen, da derartige Infektionen nur noch bedingt oder überhaupt nicht mehr mit Antibiotika zu behandeln sind. - Es besteht die Gefahr der Übertragung der Resistenzgene auf Staphylococcus aureus, so dass MRSA-Träger auf jeden Fall von VRE-kolonosierten / infizierten Personen ferngehalten werden müssen. Infektionsquelle - Hauptreservoir von VRE ist der Gasrointestinaltrakt von Mensch und Tier. Übertragung - Die Übertragung erfolgt in erster Linie über die Hände sowie über kontaminierte Gegenstände und patientennahe Flächen. Eine besonders hohe Gefahr der Umgebungskontamination besteht bei - inkontinenten Patienten Patienten mit Ileostoma oder Colostoma Patienten mit infizierten offenen oder drainierten Wunden VRE sind für Tage bis Wochen auf unbelebten Flächen oder Gegenständen nachweisbar, verfügen also über eine hohe Überlebensfähigkeit in der Umwelt! Hygienemaßnahmen - Eine Einzelzimmerisolierung ist erforderlich. Eine sog. Kohortenisolierung bei mehreren Patienten mit VRE ist möglich. - Auf keinen Fall dürfen VRE-positive Patienten ein Zimmer mit MRSA-positiven Patienten teilen! - Ein Transport des Patienten in andere Abteilungen soll nur aus wirklich wichtigen Gründen erfolgen. - Untersuchungs- und Pflegeutensilien sind nur patientenbezogen einzusetzen und nach Gebrauch zu desinfizieren. - Kooperationsfähige Patienten, die sich selbstständig (nach Anleitung) ihre Hände desinfizieren können und absprachefähig sind, können das Zimmer verlassen, dürfen sich aber nicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie Cafeteria oder Patientenbereichen auf Stationen aufhalten und keine öffentlichen Toiletten benutzen. 146 150 - Eine korrekte Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Ausbreitung von VRE. Vor Patientenkontakt und nach Verlassen des Zimmers ist eine korrekte Händedesinfektion durchzuführen. - Es ist besonders darauf zu achten, dass am Patienten selbst die resistenten Erreger nicht in infektionsgefährdete Regionen verschleppt werden, so dass bei unterschiedlichen Pflegetätigkeiten am Patienten eine Händedesinfektion zwischendurch durchgeführt werden muss! - Bei allen pflegerischen Tätigkeiten sind langärmlige Schutzkittel (falls Gefahr der Durchfeuchtung besteht, auch flüssigkeitsdichte Einmalschürzen) zu tragen. - Ein Mund-Nasenschutz ist nur notwendig, wenn die Gefahr der Aerosolbildung (z.B. beim Absaugen) besteht und / oder bei sehr engem Patienten-Personal-Kontakt - Instrumente werden kontaminationsgeschützt zur Aufbereitung transportiert. - Abfälle werden im Zimmer des Patienten gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert. - Wäsche wird im Zimmer gesammelt und fest verschlossen zum Wäschezwischenlager transportiert. - Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine gereinigt. - Patientennahe Flächen werden mindestens einmal täglich desinfiziert. - Offen gelagerte Medikamente, Medizinprodukte oder Wäscheteile werden verworfen bzw. sachgerecht aufbereitet. Aufhebung der Isolierung Meistens ist eine Isolierung des Patienten für den gesamten Krankenhausaufenthalt notwendig, da eine Sanierung nur schwer gelingt. Die Isolierung kann aufgehoben werden, wenn - mindestens drei aufeinander folgende Rektalabstriche und mindestens drei aufeinander folgende Abstriche der Lokalisation des Primärnachweises jeweils im Abstand von einer Woche durchgeführt, negativ sind. - Auch nach Aufhebung der Isolierung müssen weitere Kontrollabstriche von Wunden und Rektum durchgeführt werden. - Ist die Aufenthaltsdauer des Patienten im Krankenhaus absehbar, kann von Kontrollabstrichen abgesehen werden. Der weiterbehandelnde Arzt / das weiterbehandelnde Krankenhaus ist unbedingt über die Infektion / Kolonisation mit VRE zu informieren. Eine Häufung von VRE ist dem Gesundheitsamt zu melden. 147 151 Besondere Vertragsbedingungen 1. Allgemeines Folgende Bestimmungen, Richtlinien und Voraussetzungen werden im vollen Umfang und in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des abzuschließenden Vertrages: (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Die „Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)“ VOL/B. Für den Geschäftsverkehr zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen ergänzend zu den weiteren Vergabeunterlagen. Alle Angaben, Konzepte, Unterlagen und Muster der Bieter, die Bestandteil des Vergabeverfahrens sind, werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Auf den Vertrag finden die §§ 631 ff BGB Anwendung. Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Regelung des Vertrags oder der Vergabeunterlagen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitest möglich entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Für Nachlieferungen und/oder Folgeverträge zwischen den Vertragsparteien gelten dieselben Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. 2. Ausführungsfrist / Leistungszeitraum (1) Die Versorgung des Auftraggebers („AG“) beginnt am 01.01.2017 und läuft für die Dauer von 4 Jahren. Optional besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Der Auftraggeber muss diese Optionsrecht jeweils bis zum 30.06. eines Jahres, frühestens 2019, dem Auftragnehmer mitteilen. 3. Preise und Kalkulation (1) (2) (3) Die Preise gelten für die Vertragslaufzeit als fest vereinbart und sind in EURO ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Sie decken alle Kosten und Aufwendungen ab, die zur Erbringung der beschriebenen Leistungen erforderlich sind. Nebenkosten irgendwelcher Art, z.B. Fracht, Versicherungsgebühren, Verpackung usw. sind mit dem jeweiligen Vertragspreis abgegolten. Die zurzeit gültige Mehrwertsteuer ist jeweils am Ende gesondert aufzuführen. Die Preise pro kg gelten für das beim Auftragnehmer auf amtlich geeichten Waagen festgestellte Gewicht der zur Aufbereitung übergebenen Wäsche. Containerhauben und/oderInnenhüllen zählen zum Tara und nicht zum Gewicht der Schmutzwäsche. < 1 152 4. Hygiene und Arbeitsschutz Folgende Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten: Hygieneplan der Karl-Jaspers-Klinik Infektionsschutzgesetz Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RobertKoch-Institut (RKI) - Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und – verfahren (RKI-Liste). Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung“. BGR 500, Kap. 2.6 - Betreiben von Wäschereien BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege BG-Vorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung) TA 2048 – BG Information für Wäschereien mit Waschgut, von dem eine Infektionsgefahr für die Beschäftigten ausgeht. Güte und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL-GZ 992/1 haushaltsund Objektwäsche sowie gemäß RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche DIN EN 14065 Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien – Kontrollsystem Biokontamination. Lieferbedingungen des Deutschen Textilreiniger-Verbandes e.V. Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Mitarbeiter als geprüften Desinfektor bzw. einen Hygienebeauftragten einzusetzen. Dieser Mitarbeiter muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen. 5. Sozialverträglichkeit Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der in Deutschland gesetzlich festgelegten sozialen Mindeststandards und zur Einhaltung der für die Branche gültigen Tarifverträge, sofern für diese Allgemeinverbindlichkeitserklärungen bestehen, sowie zur Einhaltung etwaiger gesetzlicher Mindestlöhne. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für beauftragte Subunternehmer. 6. Rechnung / Zahlung (1) (2) (3) Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Nachhinein, bis spätestens zum 4. Kalendertag des Folgemonats für die erbrachte Leistung. Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite Ausfertigung ist als Duplikat deutlich kenntlich zu machen Die Zahlungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang. Der Auftraggeber bestimmt den Rechnungsempfänger pro Lieferstelle. Bei dem Rechnungsempfänger kann es sich um eine andere juristische Person handeln als den Auftraggeber (z.B. Tochtergesellschaften). 2 153 7. Versorgungssicherheit / Mängelhaftung / Vertragsstrafen (1) Der Auftragnehmer hat die pünktliche, regelmäßige und vollständige Versorgung des AG in jedem Fall zu gewährleisten. Es finden die Vorschriften der §§ 633ff BGB Anwendung. Die Abnahme (§ 640 BGB) erfolgt in der Regel stillschweigend. Eine stillschweigende Abnahme in diesem Sinne liegt vor, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach jeweiliger Lieferung/Leistung eine Mängelrüge hinsichtlich nicht versteckter Mängel erhebt. Eine Güteprüfung i.S.d. VOL/B findet nicht statt. Reklamierte, nicht einsatzfähige Wäsche wird vom Auftragnehmer erfasst und dem Auftraggeber im Rahmen einer Rechnungsgutschrift erstattet. Da eine mangelhafte Versorgung zu erheblichen Behinderungen des Klinikbetriebes beim Auftraggeber führen kann, gilt folgende Vertragsstrafenregelung. Der Auftragnehmer schuldet eine Vertragsstrafe, wenn aufgrund Verschuldens des Auftragnehmers (2) (3) (4) (5) (6) im Zeitraum von 30 Tagen bei drei oder mehr Lieferungen weniger als 90% der jeweils bestellten bzw. vereinbarten Gesamtmenge pro Artikel geliefert wurde. im Zeitraum von 30 Tagen fünf oder mehr Lieferungen um jeweils mehr als 1 Stunde später als vereinbart eintreffen. im Zeitraum von 30 Tagen die Menge Wäsche, die die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, 5% der pro Artikel gelieferten Menge übersteigt. Stellt der Auftraggeber einen der oben genannten Mängel fest, so verpflichtet sich der Auftragnehmer für jeden Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-. Die Gesamtsumme der einzelnen vom Auftragnehmer zu leistenden Vertragsstrafen darf jedoch 5 % des Auftragswerts nicht übersteigen. Das Recht auf Schadenersatz und sonstige rechtliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Auftragnehmer zu leistenden Schadenersatz anzurechnen. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung der Vertragsstrafe besteht trotz Annahme der Leistung fort bis zum Ablauf von 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Leistung. 8. Umweltschutzbestimmungen Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert in der Regel an den allgemeinen RahmenVerwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Arbeitsblatt ATV 115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verwendung chlorhaltiger Produkte (AOX) wird besonders verwiesen. Des weiteren sollen Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten). 9. Durchführungsbestimmungen und Mitwirkungspflichten (1) (2) (3) (4) Bedarf eine Leistung der Mitwirkung des Auftraggebers, so kann dieser die Leistung nur dann verlangen, wenn er seiner Mitwirkungsverpflichtung nachkommt. Eine eventuelle Pflichtverletzung ist vom Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Organisationsmittel bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ausschließlich im Rahmen der Dienstleistung verwendet werden. Die Bereitstellung der Schmutzwäsche erfolgt durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer an vereinbarten Stellen in Wäschesäcken. Etwaige Merkblätter oder Herstelleranweisungen des AN sind vom AG zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat die jeweiligen Regelungen zum Verkehrsraum des AG uneingeschränkt zu beachten, Geräusch- und Abgasbelästigungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. 3 154 (5) (6) (7) Der Auftragnehmer sendet dem AG jährlich unaufgefordert jeweils die aktuellen Qualitätsmanagement-, Umwelt- und Hygienezertifikate zu. Die zur Aufbereitung übergebenen Artikel sind vom Auftragnehmer schonend und pfleglich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, pfändende Gläubiger auf das Eigentum des Auftraggebers hinzuweisen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, dem Auftraggeber von Pfändungen der Sachen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Sachen erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. 10. Geheimhaltung (1) (2) (3) (4) Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrags für den Auftraggeber gefertigten und beschafften, sowie die von ihm überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Anforderung, spätestens nach Erfüllung des Auftrags auszuhändigen. Dazu gehören auch die Unterlagen und Dokumentationen, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erstellt hat Berichte, Aufstellungen, Auswertungen etc. Diese gehen mit Erstellung in das Eigentum des Auftraggebers über. Soweit durch die Tätigkeit des Auftragnehmers Schutzrechte entstehen sollten, räumt der Auftragnehmer bereits jetzt dem Auftraggeber daran das ausschließliche, unbefristete und unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers hieran sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus Stillschweigen zu bewahren, gleich ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht schriftlich entbindet. Dies gilt insbesondere auch für die im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Patienten- bzw. Mitarbeiterdaten und die im Rahmen seiner Tätigkeit entstandenen Erkenntnisse. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter in gleichem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten und hierbei Anforderungen des Auftraggebers beachten. Eine Offenbarung der schutzbedürftigen Informationen durch den Auftragnehmer an seine Mitarbeiter erfolgt nur in dem Umfang, wie es im Hinblick auf das Projekt erforderlich ist. Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Auftragnehmer, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000,- zu zahlen. 11. Haftung (1) Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 12. Fristlose Kündigung, Rechtsfolgen einer vorzeitigen Beendigung Aus wichtigem Grund ist der Vertrag fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist stets gegeben, wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieser Geschäfts- und Vertragsbestimmungen verstößt. Eine etwaige gesetzliche Verpflichtung zur vorherigen Abmahnung bleibt unberührt. 13. Gerichtsstand, anwendbares Recht Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. 4 155 Produkte/Leistungen Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben Vorbemerkungen Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH, Hermann−Ehlers−Straße 7, 26160 Bad Zwischenahn mit hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020. Optional ist weiter Gegenstand der Ausschreibung die Wäscheversorgung mit hauseigenen Textilien der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Standort Westerstede, deren Fertigstellung für 20016/2017 geplant ist. Ob die Versorgung für den Standort Westerstede über die Karl Jaspers Klinik erfolgen wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Die Karl−Jaspers−Klinik ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit derzeit 581 Betten. Hiervon sind 406 Betten vollstationär, 97 Betten Forensik und 78 Tagesklinikplätze. Durch die Jugendforensik erfolgt im Juni 2016 eine Erweiterung um 24 Betten. Weitere 24 Betten kommen Ende 2016/Anfang 2017 hinzu. Derzeit hat die Klinik 880 Mitarbeiter. Der optionale Standort Westerstede hat 40 Betten. Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 222.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich Administrativ wird die Ausschreibung durch die Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32, 50670 durchgeführt. Auftraggeber wird die Klinik, nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK. Leistungsumfang Die bereitgestellte Schmutzwäsche ist vom AN werktäglich von Montag bis Freitag beim AG von den benannten Sammelstellen abzuholen. Die Abholung beinhaltet das Aufladen der Schmutzwäsche durch Personal des AN auf das Transportfahrzeug. Die schrankfertige Wäsche ist nach Artikeln sortiert in Rollcontainer innerhalb von 48 Stunden wieder anzuliefern. Berufsmäntel sind hängend anzuliefern, sonstige Berufsbekleidung und Funktionskleidung ist gelegt anzuliefern. Die Rollcontainer sind vom AN zu stellen. Lieferung mit einwandfreier Containerinnenhülle, die die Textilien vollständig umschließt, die Containerinnenhüllen sind vom AN zu stellen. Der AN stellt sicher, dass der Transport reiner und unreiner Wäsche in getrennten Fahrzeugen durchgeführt wird, bzw. die Transportfahrzeuge über entsprechende technische Ausstattung zur reinen und unreinen Trennung verfügen. Vor der Beladung mit reiner Wäsche sind die Fahrzeuge entsprechend zu desinfizieren. Die Krankenhauswäsche setzt sich zusammen aus: a. Flachwäsche (Bezüge, Laken, Unterlagen, Kissenbezüge, Tischdecken, Geschirrtücher etc.) b. Frottierwäsche, Jerseyspannlaken, Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Wischtücher, Erwachsenenlätzchen etc. c. Berufskleidung, Schutzkleidung d. Einziehdecken, Kopfkissen, Wolldecken, etc. e. Sonderwäsche (Gurte, Gardinen, Patientenbekleidung, Wannenabdeckungen, etc.) f. Wischbezüge (gesonderte Abrechnung) Die für die Vorsortierung durch den AG benötigten, farbig gekennzeichneten Wickelsäcke werden vom AN nach in der Anlage aufgeführten Vorgaben des AG gestellt. Die Wäsche ist je nach Wäscheart gemangelt, getrocknet, gefinisht oder gepresst zurückzuliefern. Bearbeitung von infektiöser Wäsche (nach Richtlinie des RKI – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien) Verwendungsbereites Falten/Legen der Wäsche nach Vorgabe des AG Artikel− und größenbezogene Sortierung der Wäsche 156 Bei der gesamten Wäsche ist sicherzustellen, dass eine Verflusung durch mitgewaschene Einmalartikel entfernt wird. Bereits gewaschene Wäsche, die infolge nicht entfernter Verschmutzungen gesondert zurückgegeben wird, ist auf Kosten des AN erneut zu behandeln. In der Schmutzwäsche aufgefundene Gegenstände sind durch das Personal des AN auszusortieren und gesondert an den AG zurückzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 "Haushalts− und Objektwäsche" sowie RAL−GZ 992/2 "Krankenhauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ 992/3 "Wäsche aus Lebensmittelbetrieben" sowie die RAL−GZ 992/4 "Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen“ einzuhalten. Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen (z.B. Schaben, Pharao−Ameisen, etc.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach RAL GZ 992 geforderten hygienischen Maßnahmen durchzuführen und die Überwachung des Hygienestatus nachzuweisen. Die Kontrollergebnisse sind dem Auftraggeber auf Wunsch vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Mitarbeiter als geprüften Hygienebeauftragten für Wäschereien einzusetzen. Dieser Mitarbeiter muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Der Fortbildungsnachweis ist gegebenenfalls vorzulegen. Die Mitarbeiter der Wäscherei müssen über die Bedeutung hygienischer Maßnahmen unterrichtet werden. Der Hygienebeauftragte für Wäschereien kann bei Bedarf den Auftraggeber bei hygienischen Fragen unterstützen. Bei Wäsche, die einer Sonderbehandlung bedarf (z.B. Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetz), müssen besondere Regelungen in einem Ergänzungsvertrag vereinbart werden. Lohn− und Rahmenbedingungen und alle sonstigen zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften sind einzuhalten. Lieferanfahrt und Uhrzeit Karl−Jaspers−Klinik Wäschezwischenlager Montag bis Freitag 8.00 – 9.30 Uhr Abholung und Anlieferung Optional: Ammerland Klinik / Psychosomatik KJK Montag bis Freitag 8.00 – 9.30 Uhr Abholung und Anlieferung Eine Anfahrt sowie Be− und Entladung außerhalb der vorgegebenen Zeitfenster ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache möglich. Feiertage sind gesondert abzusprechen. Gesetzes− und Vertragsumgebung Der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Auftragsdurchführung sämtliche gesetlichen normativen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere folgende Verordnung, Richtlinien und normative Anforderungen: 1. Infektionsschutzgesetz, InfSchG. ( Krankenhaushygienegesetz) 2. Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert−Koch−Instituts, Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens" (abgekürzt RKI−Richtlinie). 3. Infektionsprävention in Heimen − Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch−Institut (RKI) 4. Liste der vom Robert−Koch−Institut geprüften und anerkannten Desinfekti−onsmittel und −verfahren (abgekürzt RKI−Liste) 5. Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel− Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. in Zusam−menarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung“ 6. BG−Regel BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Teil 1 Kapitel 2.6 „Betreiben von Wäschereien“ 7. TA 2048 – BG Information für Wäscherein mit Waschgut, von dem eine Infekti−onsgefahr für die Beschäftigten ausgeht. 8. BG−Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ 9. BG−Regel BGR 250/TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 10. Verordnung zur Umsetzung von EG−Richtlinien über den Schutz der Be−schäftigen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung – BioStoffVO) 11. Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 "Haushalts− und Objektwäsche" sowie gemäß RAL−GZ 992/2 "Kranken−hauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ 992/3 "Wäsche aus Lebensmittelbe−trieben" sowie RAL GZ 992/4 „Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen“. 12. DIN EN 14065, Textilien − In Wäschereien aufbereitete Textilien − Kontrollsystem Biokontamination. 13. Lieferbedingungen des Deutschen Textilreiniger−Verbandes e.V. 14. Gültige Unbedenklichkeitserklärun gen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen) 15. Leitfaden für Textilien in Pflegeeinrichtungen (Herausgeber Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., Bezugsquelle www.waeschereien.de) 157 Anforderungen an den Umweltschutz Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen− Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes („Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, Anhang 55 Wäschereien“) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Arbeitsblatt ATV 115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verwendung chlorhaltiger Produkte (AOX) wird besonders verwiesen. Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden. Pflichten des Auftraggebers Den Auftrrageber treffen die nachfolgenden Verpflichtungen: Das Übergeben von Wäsche in Behältnissen im Sinne dieses Vertrages schließt z.B. ein: − Gesondertes Erfassen der Wäsche von Patienten mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten bzw. Wäsche aus Infektionseinheiten und ähnlichen Gefahrenbereichen. Die Säcke werden vom AN kostenlos zur Verfügung gestellt. − Gesondertes Erfassen von nasser Wäsche in nässedichten Transportsäcken bzw. in Transportsäcken mit zusätzlichem Nässeschutz, die vom AN kostenlos zur Verfügung gestellt werden . . − Trennen der Wäsche nach Sortierplan in besonders gekennzeichneten Transportsäcken, die vom AN kostenlos zur Verfügung gestellt werden . − Textile Medizinprodukte und andere Sonderwäsche müssen gesondert gesammelt und bereitgestellt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die verschmutzten Wäsche in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und gut verschlossenen Behältnissen die vom AN zur Verfügung gestellt werden, zu übergeben. Die Kennzeichnung der Behältnisse erfolgt gemäß einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Wäschesortierplan. Schmutzwäsche aus Infektionsbereichen (Ziffer 2 Tabelle 1* der RKI−Richtlinie) wird vom Auftraggeber in Kunststoffsäcken mit mind. 0,08 mm Wandstärke zum Transport bereitgestellt. Die Säcke stellt der AN. Diese Wäsche darf nur in gemäß RKI−Liste zugelassenen Waschmaschinen sowie mit Mitteln und Verfahren dieser Liste gewaschen und desinfiziert werden. 1 Baumwolle u. Mischgewebe; Farbige und weiße Funktionskleidung; Poolkleidung; Sonstiges USt. [%] Menge Einheit 19% 888.000,00 Kilogramm Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der bisherigen jährlichen Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit (ohne Vertragsverlängerung) Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] ................ pro 1,00 Kilogramm ................ 1. Bettbezüge, Kopfkissenbezüge, weiß, oder farbig gestreift, uni: − waschen, mangeln und nach Vorlage farbig sortiert schrankgerecht legen − 2. Laken Geschirrtücher Tischdecken −waschen, mangeln, und nach Vorlage schrankgerecht legen 3. Jerseyspannlaken −waschen, trocknen und legen 4. Patientenhemden, Frotteehandtücher, Frotteebadetücher, Waschhandschuhe, Inkontinenzunterlagen, Schutzkittel 1/1 mit Strickbündchen −waschen, trocknen, nach Farbe und Größe sortieren und nach Vorlage schrankgerecht legen 5. Kasack versch. farbig, Hosen weiß, Kochhosen, Kochjacken, weiße Küchenkleidung: Kittel kurz, langarm, geknöpft Küchenhosen −Waschen finishen und legen 6. Visitenmantel Damen und Herren − waschen, pressen und hängend liefern 7. Technische Berufsbekleidung −waschen, trocknen und legen 8. Kopfkissen, Einziehdecken, Wolldecken. − waschen, trocknen und sortiert liefern 9. Spültücher in Netzen; Gardinen, Vorhänge −waschen, trocknen 158 10. Patientenbekleidung −waschen, trocknen legen 2 Abholung und Bearbeitung von Wischbezügen ca. 730 KG jährlich 50 BW 50 Polyester USt. [%] Menge Einheit 19% 2.920,00 Kilogramm Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] ................ pro 1,00 Kilogramm Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der bisherigen jährlichen Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit ................ Wischbezügen 50 BW 50 Polyester −waschen, trocknen 3 Optionale Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 15.870 Kg Krankenhauswäsche jährlich Sammelstelle Psychosomatik Westerstede Gelände Ammerlandklinik USt. [%] Menge Einheit 19% 63.480,00 Kilogramm optionale Position Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] ................ pro 1,00 Kilogramm ohne Gesamtpreis Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der prognostizierten jährlichen Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit 1. Bettbezüge, Kopfkissenbezüge, weiß, oder farbig gestreift, uni: − waschen, mangeln und nach Vorlage farbig sortiert schrankgerecht legen − 2. Laken Geschirrtücher Tischdecken −waschen, mangeln, und nach Vorlage schrankgerecht legen 3. Jerseyspannlaken −waschen, trocknen und legen 4. Patientenhemden, Frotteehandtücher, Frotteebadetücher, Waschhandschuhe, Inkontinenzunterlagen, Schutzkittel 1/1 mit Strickbündchen −waschen, trocknen, nach Farbe und Größe sortieren und nach Vorlage schrankgerecht legen 5. Kopfkissen, Einziehdecken, Wolldecken. − waschen, trocknen und sortiert liefern 6. Spültücher in Netzen, Gardinen, Vorhänge −waschen, trocknen 7. Patientenbekleidung −waschen, trocknen legen Zwischensumme: + 19 % MWSt.: 159 Brutto: Skonto zulässig: Nein Zahlungsziel: Tage Auftragssumme: _______________________ (rechtsverbindliche Unterschrift) 160 Kriterienkatalog Eignungskriterien (sofern vorhanden): 1 Allgemeine Eignungskriterien Gewichtung: 0,00% 1.1 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs ( Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.2 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.3 Bestätigung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.4 Erklärung des Bieters [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 161 2 Spezifische Eignungskriterien Gewichtung: 0,00% 2.1 Zertifizierung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen / Gütezeichen RAL verfügen: RAL−GZ 992/1 – Haushalts− und Objektwäsche RAL−GZ 992/2 – Krankenhauswäsche RAL−GZ 992/3 – Wäsche aus Lebensmittelbetrieben und das wir die Zertifikate unter Punkt 3 (Anlagen) zu unserem Angebot hochgeladen haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.2 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir erklären, dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.3 Versicherungsschutz [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich wir erklären, dass ich/wir über eine gültige Betriebshaft− und Produkthaftpflichtversich erung mindestens in folgender Höhe verfüge(n): Personen− und/oder Sachschäden 5.000.000 € Vermögensschäden 250.000 € Schlüsselschäden 200.000 € Allmählichkeits− und Abwasserschäden 100.000 € Weiterhin versichern wir, dass wir über eine Betriebsunterbrechungsver sicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000,− Euro verfügen. Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen, ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.4 Havariekonzept [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir haben einen Nachweis zu unserem Angebot hochgeladen, aus welchem hervorgeht, dass Kooperationspartner oder weitere eigene Betriebe im Falle einer Havarie oder einer sonstigen Produktionsunterbrechung auf unserer Seite die Versorgung des Auftraggebers mit Vorrang übernehmen. Hierzu kann eine verbindliche Eigenerklärung der/des Kooperationspartner(s) und/oder durch den Nachweis einer Weisungsmöglichkeit oder sonstigen direkten Einflussnahme des Bieters auf den/die Kooperationspartners oder den Zugriff auf weitere Betriebe erfolgen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.5 RKI [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir versichern, dass wir die Bedingungen der RKI−Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Ziffer 4.4.3 und 6.4. „Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien einhalten und entsprechend zertifiziert sind. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.6 IfSG [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir versichern, dass wir die Vorschriften des IfSG einhalten. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 162 2.7 Desinfektor [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir versichern, dass wir einen staatlich geprüften Desinfektor beschäftigten und haben hierzu Unterlagen zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen! [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.8 Referenzen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten Leistungen unter Angabe Leistungswert und Leistungszeit. (Bitte im Bereich Eigene Anlagen hochladen) [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Zuschlagskriterien (sofern vorhanden): 1 Konzept [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Zu unserem Angebot haben wir ein Konzept zur Darstellung der Wäscheversorgung nach Leistungsbeschreibung hochgeladen! Im Rahmen dieses Konzeptes haben wir im Einzelnen dargelegt, wie hier auf Basis der Verdingungsunterlagen Versorgung und Logistik umgesetzt werden können insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte: Konzept zur Versorgungsübernahme Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den Regelbetrieb Definition der Verantwortlichkeiten Erreichbarkeit des Auftragnehmers Konzept zur Kundenbetreuung Ansprechpartner auf kaufmännische Ebene /Geschäftsführungsebene Betreuung auf fachlicher operativer Ebene Projektleitung Beratungs−/ Betreuungsterminen Konzept zur Versorgungssicherheit Konzept zu Wartung und Instandhaltung Beschreibung und Lösung von Notfallszenarien Konzept und Lösung für Störungen auf öffentlichen Transportwegen Konzept und Lösung für Störungen auf internen Transportwegen des AG Havariekonzept Beschreibung Reklamations− und Beschwerdemanagement Beschreibung Notfallvorsorge Konzept zum Textilen Controlling unter Berücksichtigung von: −Zielsetzung −Prozesse −Festlegung Datenbasis −Statistiken über Kosten und Verbräuche −Auswertung nach Bezugsgrößen −Auswertung nach Artikeln/ Artikelgruppen −Tabellarische Darstellung der Auswertungen −grafische Darstellung der Auswertung −Bereitstellung sämtlicher Daten auch in elektronischer Form −Anwenderfreundlichkeit −Bereitstellung von Basisauswertungen −automatisierter Berichtsversand −Kundenindividuelle Berichte [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungsübernahme? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 163 3 Zuschlagerteilung bis Regelbetrieb Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den Regelbetrieb? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 4 Definition der Verantwortlichkeiten Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die klare Definition der Verantwortlichkeiten? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 5 Konzept Kundenbetreuung Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Kundenbetreuung? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 6 Qualifizierter und zentraler Ansprechpartner Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Ausführungen zu dem qualifizierten und zentralen Ansprechpartner (kaufmännische Ebene / Geschäftsführungsebene)? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 7 Betreuung auf fachlicher und operativer Ebene Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Betreuung auf fachlicher operativer Ebene der Projektleitung? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 8 Beratungs−/ Betreuungstermine Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Vorschläge zu regelmäßigen Beratungs−/ Betreuungsterminen? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar 164 9 Konzeptes zur Versorgungssicherheit Gewichtung: 12,50% Maximalpunktzahl: 100 Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungssicherheit? [ [ [ [ [ [ ] Keine Auswahl getroffen (0) ] Sehr gut (100) ] Gut (80) ] Ausreichend (60) ] Befriedigend (40) ] Mangelhaft und darunter (0) Nur eine Antwort wählbar Berechnungsgrundlage: Gewichtung Preis/Leistung: 70% / 30% 165 Name Dateiname Größe MIME−Type 166
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