Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH

Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
Gereonstraße 18−32
50670 Köln
Deutschland
Schlosser, Peter
[email protected]
+49 22134039914
+49 22134039950
Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH
Offenes Verfahren (EU)
Ausschreibungsnr.: 2016000163
Verdingungsunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen ...........................................................................................................................................................
1
Projektinformation ....................................................................................................................................................
1
Vergabeunterlagen ...................................................................................................................................................
3
Angebotsaufkleber NEU ...................................................................................................................................
3
Waeschesortierplan 2016.................................................................................................................................
4
Hygieneplan_Ueberarbeitung_3.0....................................................................................................................
5
1. Händehygiene ......................................................................................................................................
16
1.1 Patientenschutz ..........................................................................................................................
16
1.2 Personalschutz ...........................................................................................................................
16
1.3 Händewaschen / Händedesinfektion ..........................................................................................
16
1.4 hygienische Händedesinfektion..................................................................................................
17
1.4.1 Wann wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt? ......................................
17
1.4.2 Wie wird die hygienische Händedesinfektion durchgeführt ? ..........................................
17
1.4.3 Schmuck..........................................................................................................................
17
1.4.4 Fingernägel, Nagellack....................................................................................................
17
1.4.5 chirurgische Händedesinfektion ......................................................................................
18
1.5 Hautpflege ..................................................................................................................................
19
1.6 Handschuhe ...............................................................................................................................
19
1.6.1 Einmalhandschuhe ..........................................................................................................
19
1.6.2 Haushaltshandschuhe .....................................................................................................
19
1.6.3 Sterile Einmalhandschuhe...............................................................................................
20
2. Schutzkleidung .....................................................................................................................................
20
3. persönliche Schutzausrüstung (PSA)...................................................................................................
20
3.1 Einmalhandschuhe (siehe unter 1.6.1).......................................................................................
20
3.2 Schutzkittel (langärmlig) .............................................................................................................
20
3.3 flüssigkeitsdichte Schürzen ........................................................................................................
21
3.4 Mund-Nasenschutz ....................................................................................................................
21
3.5 Schutzkleidung bei Umkehrisolation zum Schutz des Patienten ................................................
21
4. Verhalten bei Stich- oder Schnittverletzungen (Kanülen u.a.)..............................................................
22
4.1 Sofortmaßnahmen......................................................................................................................
22
4.2 serologische Abklärung ..............................................................................................................
22
4.3 Postexpositionsprophylaxe Hepatitis B ......................................................................................
22
4.4 Postexpositionsprophylaxe HIV..................................................................................................
22
5. Impfungen ............................................................................................................................................
22
6. Hautdesinfektion beim Patienten..........................................................................................................
23
6.1 wann und wie? ...........................................................................................................................
23
6.1.1 vor Injektionen, Blutabnahmen, Punktionen o.ä. .............................................................
23
6.1.2 vor dem Eröffnen steriler Körperhöhlen, Legen eines ZVKs o.ä. ....................................
23
6.2 besondere Einwirkzeiten: ...........................................................................................................
23
i
7. Blasenkatheterisierung .........................................................................................................................
24
7.1 Vorbereitung / Zubehör ..............................................................................................................
24
7.2 Urinprobe....................................................................................................................................
24
7.3 Durchführung der Blasenkatheterisierung bei der Frau .............................................................
24
7.4 Durchführung der Blasenkatheterisierung beim Mann ...............................................................
26
7.5 Katheterpflege ............................................................................................................................
27
7.5.1 transurethraler Katheter ..................................................................................................
27
7.5.2 suprapubischer Katheter .................................................................................................
27
7.6 sonstige Maßnahmen .................................................................................................................
27
7.6.1 Urinbeutel, Fixierung .......................................................................................................
27
7.6.2 Urinentnahmen ................................................................................................................
28
7.6.3 Liegedauer ......................................................................................................................
28
8. PEG-Sonden / enterale Ernährung ......................................................................................................
33
8.1 Verbandwechsel (Häufigkeit) .....................................................................................................
33
8.2 Verbandwechsel (Durchführung)................................................................................................
33
8.3 Verabreichung der Sondennahrung ...........................................................................................
35
9. Verbandwechsel (Wunden) ..................................................................................................................
37
9.1 Grundsätze .................................................................................................................................
37
9.2 Durchführung..............................................................................................................................
37
9.3 Maßnahmen nach dem Verbandwechsel ...................................................................................
37
- Verbandwagen wischdesinfizieren .........................................................................................
37
- Verbandwagen abdecken ......................................................................................................
37
10. intravenöse Zugänge / Punktionen.....................................................................................................
38
10.1 hygienische Anforderungen beim Legen eines peripheren Zugangs .......................................
38
10.1.1 Liegedauer der Kanüle ..................................................................................................
38
10.2 hyg. Anforderungen beim Legen eines zentralvenösen Zugangs ............................................
38
10.2.1 Verband ........................................................................................................................
39
10.3 Hygienemaßnahmen bei der Lumbalpunktion..........................................................................
39
10.3.1 Definition ......................................................................................................................
39
10.3.2 Durchführung.................................................................................................................
39
11. Zubereitung von Infusionen ................................................................................................................
40
11.1 Vorbereitung der Infusionslösung:............................................................................................
40
11.2 Infundierzeit ..............................................................................................................................
41
11.3 Umgang mit Infusionssystemen ...............................................................................................
41
11.3.1 Infusionssystemwechsel................................................................................................
41
12. Zubereitung von Medikamenten zur Injektion ....................................................................................
42
12.1 Hygienischer Umgang mit aufgezogenen Spritzen, Infusionen u.a. .........................................
42
13. Flächendesinfektion ...........................................................................................................................
43
13.1. Wie lange halten sich Krankheitserreger auf Oberflächen? ....................................................
43
13.2. Weiterverbreitung von Krankheitserregern..............................................................................
43
13.3 Reinigung oder Desinfektion? ..................................................................................................
43
13.3.1 laufende Desinfektion ....................................................................................................
43
ii
13.3.2 Schlussdesinfektion.......................................................................................................
43
13.3.3 Desinfektionsmittel ........................................................................................................
43
13.3.4 Methoden ......................................................................................................................
43
13.4 Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln ..............................................................................
44
14. Aufbereitung von Medizinprodukten ...................................................................................................
45
14.1 Zeitpunkt und Vorbereitung der Desinfektion ...........................................................................
45
14.2 manuelle chemische Aufbereitung der Materialien ..................................................................
45
14.3 Desinfektion und Reinigung im Ultraschallbad .........................................................................
46
14.4 Maschinelle thermische Aufbereitung ......................................................................................
46
15. Spezielle Aufbereitungen ...................................................................................................................
47
Pari-Vernebler ..................................................................................................................................
47
15.2 Aufbereitung von Absauggeräten .............................................................................................
48
15.3 Sauerstoffgabe .........................................................................................................................
48
16. Sterilisation .........................................................................................................................................
49
16.1 Sterilgut ....................................................................................................................................
49
16.1.1 Vorbereitung des zu sterilisierenden Gutes .................................................................
49
16.1.2 Verpackung ..................................................................................................................
49
16.2 Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte nach E DIN 58953-7 ..............................
49
17. Hygienemaßnahmen bei Infektionsfällen ...........................................................................................
50
17.1 Händedesinfektion....................................................................................................................
50
17.2 Einmalhandschuhe ...................................................................................................................
50
17.3 Schutzkittel ...............................................................................................................................
50
17.4 Masken (Mund-/Nasenschutz), Augen- und Gesichtsschutz ...................................................
50
17.5 Isolierung des infizierten/kolonisierten Patienten .....................................................................
51
17.6 Transport infizierter bzw. kolonisierter Patienten .....................................................................
51
17.7 Gegenstände im Patientenzimmer ...........................................................................................
52
17.8 Wäsche ....................................................................................................................................
52
17.9 Abfall ........................................................................................................................................
52
17.10 Geschirr ..................................................................................................................................
52
17.11 Flächenreinigung und -desinfektion .......................................................................................
52
17.12 Information der Mitarbeiter .....................................................................................................
53
18. Umkehrisolation (Schutz infektionsgefährdeter Patienten) ................................................................
53
19. Umgang mit Schmutzwäsche .............................................................................................................
54
20. Umgang mit sauberer Wäsche ...........................................................................................................
54
21. Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen .............................................................................
55
22. Gewinnung von Proben zur mikrobiologischen Diagnostik ................................................................
56
22.1 Blutkulturen ..............................................................................................................................
56
22.2 Exsudate aus offenen Wunden, Hautulzerationen und Fistelgängen ......................................
57
22.3 Urin ...........................................................................................................................................
58
22.4 Liquorpunktion ..........................................................................................................................
59
22.5 Sputum .....................................................................................................................................
59
22.6 Beschriftung von Proben, Ausfüllen der Begleitscheine...........................................................
59
iii
22.7 Entnahmematerial / Transport und Lagerung...........................................................................
60
23. Ausbruchmanagement (nosokomiale Infektionen) .............................................................................
64
23.1 Auslöseereignisse ....................................................................................................................
65
24. Verhalten bei Baumaßnahmen...........................................................................................................
70
24.1 Schutzmaßnahmen ..................................................................................................................
70
25. Infektionskrankheiten .........................................................................................................................
71
Aspergillen................................................................................................................................................
72
Allgemein..........................................................................................................................................
72
Infektionsquellen im Krankenhaus ...................................................................................................
72
Infektiöses Material und Übertragungswege ....................................................................................
72
Inkubationszeit .................................................................................................................................
73
direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ...................................................................................
73
Immunität..........................................................................................................................................
73
Isolierung ..........................................................................................................................................
73
Prophylaxe .......................................................................................................................................
73
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
74
Meldepflicht ......................................................................................................................................
74
Diphtherie .................................................................................................................................................
75
Allgemein..........................................................................................................................................
75
Erreger .............................................................................................................................................
75
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
75
Inkubationszeit .................................................................................................................................
75
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
75
Diagnostik.........................................................................................................................................
76
Übertragungswege ...........................................................................................................................
76
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
76
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
76
Meldepflicht ......................................................................................................................................
76
infektiöse Durchfallerkrankungen (Enteritis infectiosa) ............................................................................
77
darmpathogene Erreger mit einer hohen Infektionsdosis.................................................................
77
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
77
darmpathogene Erreger mit einer geringen Infektionsdosis .............................................................
78
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
78
Meldepflicht ......................................................................................................................................
78
Clostridium difficile ...................................................................................................................................
79
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
79
Diagnostik.........................................................................................................................................
79
Therapie ...........................................................................................................................................
79
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
79
Transport ..........................................................................................................................................
80
Meldepflicht ......................................................................................................................................
80
Noroviren ..................................................................................................................................................
83
iv
Erreger .............................................................................................................................................
83
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
83
Inkubationszeit .................................................................................................................................
83
Infektionsweg ...................................................................................................................................
83
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
83
Diagnose ..........................................................................................................................................
83
Therapie ...........................................................................................................................................
84
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
84
Prävention ........................................................................................................................................
84
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
84
Meldepflicht ......................................................................................................................................
85
Rotaviren ..................................................................................................................................................
85
Infektionsweg ...................................................................................................................................
85
Inkubationszeit .................................................................................................................................
85
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
85
klinische Symptomatik ......................................................................................................................
85
Diagnostik.........................................................................................................................................
86
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
86
Meldepflicht ......................................................................................................................................
86
ESBL-bildende Bakterien (3MRGN und 4 MRGN - multiresistente gramneg. Keime) .............................
87
Erreger .............................................................................................................................................
87
Infektionsquelle ................................................................................................................................
87
Übertragung .....................................................................................................................................
87
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
87
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
88
Meldepflicht ......................................................................................................................................
89
Maßnahmen zur Prävention der Verbreitung von MRGN (multiresistenten gramnegativen Keimen) ......
88
Epstein-Barr-Virus-Infektion .....................................................................................................................
90
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
90
Infektionsweg ...................................................................................................................................
90
Inkubationszeit .................................................................................................................................
90
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
90
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
90
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
90
Hepatitis A ................................................................................................................................................
92
Erreger .............................................................................................................................................
92
Vorkommen ......................................................................................................................................
92
Reservoir ..........................................................................................................................................
92
Infektionsweg ...................................................................................................................................
92
Inkubationszeit .................................................................................................................................
92
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
92
Klinische Symptomatik .....................................................................................................................
92
v
Therapie ...........................................................................................................................................
93
Präventive Maßnahmen ...................................................................................................................
93
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
93
Kontaktpersonen ..............................................................................................................................
94
Beschäftigungsverbot .......................................................................................................................
95
Ausbrüche ........................................................................................................................................
95
Meldepflicht ......................................................................................................................................
95
Hepatitis B ................................................................................................................................................
96
Erreger .............................................................................................................................................
96
Vorkommen / Verbreitung ................................................................................................................
96
Infektionsweg / Übertragung ............................................................................................................
96
Inkubationszeit .................................................................................................................................
96
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ..............................................................................................................
97
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
97
Präventive Maßnahmen ...................................................................................................................
97
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
98
Meldepflicht ......................................................................................................................................
99
Hepatitis C ................................................................................................................................................
99
Übertragung .....................................................................................................................................
99
Inkubationszeit / Serokonversionszeit ..............................................................................................
99
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
100
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
100
Prävention ........................................................................................................................................
100
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
100
Maßnahmen bei Ausbrüchen ...........................................................................................................
101
Meldepflicht ......................................................................................................................................
101
Herpes … simplex … Virus - Infektionen
....................................................................................................
102
Erkrankungen, Symptome ................................................................................................................
102
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
102
Inkubationszeit .................................................................................................................................
102
Übertragungswege ...........................................................................................................................
103
Diagnostik.........................................................................................................................................
103
Isolierung ..........................................................................................................................................
103
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
103
Schlussdesinfektion..........................................................................................................................
104
Personalerkrankungen .....................................................................................................................
104
HIV / AIDS ................................................................................................................................................
105
Verlauf einer HIV-Infektion ...............................................................................................................
105
Diagnostik.........................................................................................................................................
106
Therapie ...........................................................................................................................................
106
Übertragungswege ...........................................................................................................................
106
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
106
vi
Verhalten bei Verletzungen ..............................................................................................................
107
Meldepflicht ......................................................................................................................................
107
Influenza ...................................................................................................................................................
108
Erreger .............................................................................................................................................
108
Reservoir ..........................................................................................................................................
108
Übertragung .....................................................................................................................................
108
Inkubationszeit .................................................................................................................................
108
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
108
Verlauf der Krankheit........................................................................................................................
108
Diagnostik.........................................................................................................................................
109
Therapie ...........................................................................................................................................
109
Prävention ........................................................................................................................................
109
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
110
Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses ..................................................................
111
Meldepflicht ......................................................................................................................................
111
Keratokonjunktivitis epidemica (infektiöse Bindehautentzündung) ..........................................................
112
Erreger .............................................................................................................................................
112
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
112
Infektionsweg ...................................................................................................................................
112
Inkubationszeit .................................................................................................................................
112
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
112
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
112
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
113
Meldepflicht ......................................................................................................................................
113
Kopflausbefall ...........................................................................................................................................
114
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
114
Übertragungswege ...........................................................................................................................
114
Diagnose ..........................................................................................................................................
115
Behandlung ......................................................................................................................................
115
Hygienische Maßnahmen.................................................................................................................
115
Meldepflicht ......................................................................................................................................
116
Legionellose .............................................................................................................................................
117
Krankheitsbilder................................................................................................................................
117
Übertragungswege ...........................................................................................................................
117
Inkubationszeit .................................................................................................................................
117
Diagnose ..........................................................................................................................................
118
Prophylaxe .......................................................................................................................................
118
Hygienische Maßnahmen.................................................................................................................
118
Meldepflicht ......................................................................................................................................
118
Masern .....................................................................................................................................................
119
Erreger .............................................................................................................................................
119
Vorkommen ......................................................................................................................................
119
vii
Reservoir ..........................................................................................................................................
119
Infektionsweg ...................................................................................................................................
119
Inkubationszeit .................................................................................................................................
119
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
119
Klinische Symptomatik .....................................................................................................................
119
Diagnostik.........................................................................................................................................
120
Therapie ...........................................................................................................................................
120
Prävention ........................................................................................................................................
120
- Ein geeigneter Impfstoff steht zur Verfügung. Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 … 14 .
120
- Allen ungeimpften und noch nicht erkrankten Personen in medizinischen Einrichtungen zu
120
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
121
- Erkrankte Personen sind für eine Woche nach Auftreten des Exanthems zu isolieren. ........
121
Maßnahmen bei Ausbrüchen ...........................................................................................................
121
Meldepflicht ......................................................................................................................................
121
Meningokokken (Neisseria meningitidis) ..................................................................................................
122
Erreger .............................................................................................................................................
122
Erkrankungen, Symptome ................................................................................................................
122
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
122
Inkubationszeit .................................................................................................................................
122
Übertragungswege ...........................................................................................................................
122
Diagnostik.........................................................................................................................................
122
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
123
Schutzmaßnahmen nach ungeschützter Exposition ........................................................................
123
Meldepflicht ......................................................................................................................................
123
MRSA / ORSA ..........................................................................................................................................
124
Unterbringung von Patienten mit MRSA/ORSA ...............................................................................
125
allgemeine Hygienemaßnahmen......................................................................................................
125
Transporte und Verlegungen............................................................................................................
126
Kontrollmaßnahmen .........................................................................................................................
126
Medizinisches Personal....................................................................................................................
127
Therapie / Sanierung von Patienten mit MRSA/ORSA (siehe Plan) ................................................
127
Meldepflicht ......................................................................................................................................
127
Mumps......................................................................................................................................................
129
Erreger, erregerhaltiges Material......................................................................................................
129
Infektionsweg ...................................................................................................................................
129
Inkubationszeit .................................................................................................................................
129
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
129
Krankheitsbild ...................................................................................................................................
129
Präventivmaßnahmen ......................................................................................................................
130
Hygienische Maßnahmen.................................................................................................................
130
Meldepflicht ......................................................................................................................................
130
Pneumokokken-Pneumonie / Pneumokokken-Meningitis ........................................................................
131
viii
Erreger .............................................................................................................................................
131
Erkrankungen ...................................................................................................................................
131
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
131
Übertragungswege ...........................................................................................................................
131
Diagnostik.........................................................................................................................................
131
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
131
Prävention ........................................................................................................................................
132
Rhinoviren ................................................................................................................................................
133
Inkubationszeit .................................................................................................................................
133
Übertragungswege ...........................................................................................................................
133
Komplikationen und Risikogruppen ..................................................................................................
133
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
134
Röteln .......................................................................................................................................................
135
Erreger .............................................................................................................................................
135
Erkrankungen, Symptome ................................................................................................................
135
Pränatale Röteln...............................................................................................................................
135
Immunität..........................................................................................................................................
135
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
135
Inkubationszeit .................................................................................................................................
135
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
135
Übertragungswege ...........................................................................................................................
136
Diagnostik.........................................................................................................................................
136
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
136
Prävention / Impfung ........................................................................................................................
137
Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs von Röteln im Krankenhaus .................................................
137
- Isolierung................................................................................................................................
137
Meldepflicht ......................................................................................................................................
137
Scabies (Krätze) .......................................................................................................................................
138
Erreger .............................................................................................................................................
138
Entwicklungszyklus ..........................................................................................................................
138
Aussehen .........................................................................................................................................
138
Krankheitszeichen ............................................................................................................................
139
Übertragung .....................................................................................................................................
139
Inkubationszeit .................................................................................................................................
139
Behandlung ......................................................................................................................................
139
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
140
Meldepflicht ......................................................................................................................................
140
Scharlach .................................................................................................................................................
141
Definition ..........................................................................................................................................
141
Übertragung .....................................................................................................................................
141
Inkubationszeit .................................................................................................................................
141
Symptome ........................................................................................................................................
141
ix
Diagnose ..........................................................................................................................................
142
Therapie ...........................................................................................................................................
142
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
142
Syphilis (Lues) ..........................................................................................................................................
142
Erreger .............................................................................................................................................
143
Vorkommen ......................................................................................................................................
143
Reservoir ..........................................................................................................................................
143
Infektionsweg ...................................................................................................................................
143
Inkubationszeit .................................................................................................................................
143
Klinische Symptomatik .....................................................................................................................
143
Diagnostik.........................................................................................................................................
143
Therapie ...........................................................................................................................................
144
Prävention ........................................................................................................................................
144
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
144
Meldepflicht ......................................................................................................................................
144
Tuberkulose..............................................................................................................................................
145
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
145
Infektionsweg ...................................................................................................................................
145
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
145
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
146
Dauer der Isolierungsmaßnahmen ...................................................................................................
147
Vorgehen nach Kontakt mit infektiösen TB-Patienten ......................................................................
147
Meldepflicht ......................................................................................................................................
147
Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster ..........................................................................................
148
Erregerhaltiges Material ...................................................................................................................
148
Übertragungswege ...........................................................................................................................
148
Inkubationszeit .................................................................................................................................
148
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ......................................................................................................
148
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
149
Meldepflicht ......................................................................................................................................
149
VRE (Vancomycinresistente Enterokokken) ............................................................................................
150
Infektionsquelle ................................................................................................................................
150
Übertragung .....................................................................................................................................
150
Hygienemaßnahmen ........................................................................................................................
150
Besondere Vertragsbedingungen.....................................................................................................................
152
Produkte/Leistungen ................................................................................................................................................
156
Kriterienkatalog ........................................................................................................................................................
161
Anlagen ....................................................................................................................................................................
166
x
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH
Verfahrensnummer: 2016000163
I. Allgemeines
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH, Hermann−Ehlers−Straße 7, 26160 Bad Zwischenahn mit
hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020.
Optional ist weiter Gegenstand der Ausschreibung die Wäscheversorgung mit hauseigenen Textilien der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Standort
Westerstede, deren Fertigstellung für 20016/2017 geplant ist.
Ob die Versorgung für den Standort Westerstede über die Karl Jaspers Klinik erfolgen wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Die Karl−Jaspers−Klinik ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit derzeit 581 Betten.
Hiervon sind 406 Betten vollstationär, 97 Betten Forensik und 78 Tagesklinikplätze. Durch die Jugendforensik erfolgt im Juni 2016 eine Erweiterung um 24 Betten.
Weitere 24 Betten kommen Ende 2016/Anfang 2017 hinzu.
Derzeit hat die Klinik 880 Mitarbeiter.
Der optionale Standort Westerstede hat 40 Betten.
Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 222.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich
Administrativ wird die Ausschreibung durch die Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32,
50670 durchgeführt.
Auftraggeber wird die Klinik, nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK.
Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe
(E−Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch
technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die
elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den
Dienstleister technisch eingesehen werden.
Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Fragen− und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
i
Wäscheversorgung der
Karl−Jaspers−Klinik gGmbH
I
Wäscheversorgung der
Projektbeschreibung:
Karl−Jaspers−Klinik gGmbH mit
i
hauseigenen Textilien
I
Vergabeart:
Offenes Verfahren (EU)
i
I
Ausschreibung in Losen: Nein
i
i
Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie
Zuschlagskriterium:
Verhältniswahl
Preis/Leistung
i
Gewichtung: 70%: 30%
i
Zu dieser Ausschreibung sind
Nebenangebote nicht zulässig.
Nebenangebote:
_________________________
i
_________________________
_____________________
i
Projektname:
i
Termine
I
Frist Bieterfragen:
i
Angebotsfrist:
i
Bindefrist:
i
Zuschlagsfrist:
i
08.07.2016 14:00
i
18.07.2016 14:00:00
i
12.09.2016
i
i
II. Elektronische Angebotsabgabe
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der
Plattform ist kostenlos.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF−Datei.
Diese Datei kann entweder digital signiert werden oder der Mantelbogen muss ausgedruckt und unterschrieben an die Vergabestelle zurück gesandt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Mantelbogen bis zur Angebotsfrist in einem verschlossenen Kuvert vorliegen muss.
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2016000163 (siehe auch Projekt− und
Dokumenteninformation) zu versehen. Bitte verwenden Sie den, in den Verdingungsunterlagen, beiliegenden Angebotsaufkleber.
1
2
Angebotsaufkleber :
Falls Sie bereit sind, die Lieferungen/Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten,
beiliegendes Angebotsschreiben bzw. den elektronischen Angebotsmantelbogen nebst
Anlagen auszufüllen und rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen
Briefumschlag bis zum Eröffnungstermin an die Submissionsstelle einzusenden oder dort
abzugeben.
Ausschreibungsunterlagen!
-Sofort zustellen Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft eG im
Deutschen Städtetag
Einkaufsgemeinschaft
Kommunaler Verwaltungen eG
im Deutschen Städtetag
Gereonstraße 18 – 32
50670 Köln
Bitte schneiden Sie einen der folgenden Aufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Briefumschlag!
3
Wäschesortierplan
30° Mischgewebe Patientenbekleidung (hauptsächlich Geronto)
60° Mischgewebe z.B. dunkle 60°-Wäsche Frotteehandtücher dunkel, Tisch
decken, Personalwäsche dunkel(Kasacks)
60° Baumwolle hell
90° Baumwolle z.B. Unterwäsche, Frotteehandtücher, Inkontinenzunterlagen, Lätzchen, Wannenabdeckungen, weiße Spannbett
laken, Waschhandschuhe
90° Kotwäsche
90° z.B. Geschirrtücher, Patientenhemden, Stecklaken, weiße Kopfkissenbe
züge
90° z.B. weiße Bettlaken, Bettbezüge
90° Personalwäsche Z.B. weiße Hosen, Kasacks
90° Küchenwäsche Spültücher weiße Handschuhe im Netz, Personalwäsche
Gelber Kunststoffsack für Infektiöse Wäsche
Bitte Kennzeichnung Station
Erhältlich im Wäschezwischenlager
Container: 30° Gardinen, Strümpfe im Netz
60° Patientenschutzkleidung, farbige Schutzkleidung Mitarbeiter
95° Einziehdecken, Kopfkissen, Wolldecken
Berufsbekleidung Technik Extraabgabe
Ersteller: Dörte Sundermann QBM DZ
Geltungsbereich: FM
Revision: 16.05.2016
Version: 1.0
Freigegeben: FM 16.05.2013
Name des Dokuments: Wäschesortierplan
Seite 1 von 1
4
Hygieneplan
5
Ziele
Verantwortlich (übergeordneter Prozesseigner)
Geltungsbereich
mitgeltende Unterlagen
verwendete Begriffe,
Abkürzungen

Schutz von Patienten und Personal vor Infektionen
Ärztlicher Direktor
gesamte KJK
 Desinfektionspläne
 VA Noroviren
 VA Schlussdesinfektion Infektionszimmer
 Influenzapandemieplan
 externe Meldebögen
 TRBA: Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe
Rechtliche Grundlagen, Wichtige Informationen
 Infektionsschutzgesetz
 TRBA 250
 Biostoffverordnung
Ersteller: Hygienefachkraft Schwarze
Geltungsbereich: Gesamt KJK
Revision: 14.03.2019
Version: 3.0
Freigegeben: Dr. Piper 14.03.2016
Name des Dokuments: Hygieneplan-Pl
Seite 2 von 146
2
6
Inhaltsverzeichnis
1.
HÄNDEHYGIENE ................................................................................................... 12
1.1
1.2
1.3
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
1.4.5
1.5
1.6
1.6.1
1.6.2
1.6.3
Patientenschutz .................................................................................................................................. 12
Personalschutz ................................................................................................................................... 12
Händewaschen / Händedesinfektion .................................................................................................. 12
hygienische Händedesinfektion .......................................................................................................... 13
Wann wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt? ................................................ 13
Wie wird die hygienische Händedesinfektion durchgeführt ? .................................................... 13
Schmuck .................................................................................................................................... 13
Fingernägel, Nagellack .............................................................................................................. 13
chirurgische Händedesinfektion ................................................................................................. 14
Hautpflege .......................................................................................................................................... 15
Handschuhe ........................................................................................................................................ 15
Einmalhandschuhe .................................................................................................................... 15
Haushaltshandschuhe ............................................................................................................... 15
Sterile Einmalhandschuhe ......................................................................................................... 16
2.
SCHUTZKLEIDUNG ............................................................................................... 16
3.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) ................................................... 16
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Einmalhandschuhe (siehe unter 1.6.1) ............................................................................................... 16
Schutzkittel (langärmlig) ..................................................................................................................... 16
flüssigkeitsdichte Schürzen ................................................................................................................ 17
Mund-Nasenschutz ............................................................................................................................. 17
Schutzkleidung bei Umkehrisolation zum Schutz des Patienten ....................................................... 17
4.
VERHALTEN BEI STICH- ODER SCHNITTVERLETZUNGEN (KANÜLEN U.A.) .. 18
4.1
4.2
4.3
4.4
Sofortmaßnahmen .............................................................................................................................. 18
serologische Abklärung ...................................................................................................................... 18
Postexpositionsprophylaxe Hepatitis B .............................................................................................. 18
Postexpositionsprophylaxe HIV .......................................................................................................... 18
5.
IMPFUNGEN........................................................................................................... 18
6.
HAUTDESINFEKTION BEIM PATIENTEN ............................................................. 19
6.1
6.1.1
6.1.2
6.2
wann und wie? .................................................................................................................................... 19
vor Injektionen, Blutabnahmen, Punktionen o.ä. ....................................................................... 19
vor dem Eröffnen steriler Körperhöhlen, Legen eines ZVKs o.ä. .............................................. 19
besondere Einwirkzeiten: ................................................................................................................... 19
7.
BLASENKATHETERISIERUNG.............................................................................. 20
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.5.1
7.5.2
7.6
7.6.1
7.6.2
7.6.3
Vorbereitung / Zubehör ....................................................................................................................... 20
Urinprobe ............................................................................................................................................ 20
Durchführung der Blasenkatheterisierung bei der Frau ..................................................................... 20
Durchführung der Blasenkatheterisierung beim Mann ....................................................................... 22
Katheterpflege .................................................................................................................................... 23
transurethraler Katheter ............................................................................................................. 23
suprapubischer Katheter ............................................................................................................ 23
sonstige Maßnahmen ......................................................................................................................... 23
Urinbeutel, Fixierung .................................................................................................................. 23
Urinentnahmen .......................................................................................................................... 24
Liegedauer ................................................................................................................................. 24
8.
PEG-SONDEN / ENTERALE ERNÄHRUNG .......................................................... 29
3
7
8.1
8.2
8.3
Verbandwechsel (Häufigkeit) .............................................................................................................. 29
Verbandwechsel (Durchführung) ........................................................................................................ 29
Verabreichung der Sondennahrung ................................................................................................... 31
9.
VERBANDWECHSEL (WUNDEN).......................................................................... 33
9.1
9.2
9.3
Grundsätze ......................................................................................................................................... 33
Durchführung ...................................................................................................................................... 33
Maßnahmen nach dem Verbandwechsel ........................................................................................... 33
10.
INTRAVENÖSE ZUGÄNGE / PUNKTIONEN ......................................................... 34
10.1
hygienische Anforderungen beim Legen eines peripheren Zugangs ................................................. 34
10.1.1
Liegedauer der Kanüle ............................................................................................................... 34
10.2
hyg. Anforderungen beim Legen eines zentralvenösen Zugangs ...................................................... 34
10.2.1
Verband..................................................................................................................................... 35
10.3
Hygienemaßnahmen bei der Lumbalpunktion .................................................................................... 35
10.3.1
Definition ................................................................................................................................... 35
10.3.2
Durchführung ............................................................................................................................. 35
11.
ZUBEREITUNG VON INFUSIONEN....................................................................... 36
11.1
Vorbereitung der Infusionslösung: ...................................................................................................... 36
11.2
Infundierzeit ........................................................................................................................................ 37
11.3
Umgang mit Infusionssystemen ......................................................................................................... 37
11.3.1
Infusionssystemwechsel ............................................................................................................ 37
12.
ZUBEREITUNG VON MEDIKAMENTEN ZUR INJEKTION .................................... 38
12.1
Hygienischer Umgang mit aufgezogenen Spritzen, Infusionen u.a. .................................................. 38
13.
FLÄCHENDESINFEKTION ..................................................................................... 39
13.1.
13.2.
13.3
13.3.1
13.3.2
13.3.3
13.3.4
13.4
Wie lange halten sich Krankheitserreger auf Oberflächen? ............................................................... 39
Weiterverbreitung von Krankheitserregern ......................................................................................... 39
Reinigung oder Desinfektion? ............................................................................................................ 39
laufende Desinfektion ................................................................................................................ 39
Schlussdesinfektion ................................................................................................................... 39
Desinfektionsmittel ..................................................................................................................... 39
Methoden ................................................................................................................................... 39
Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln ........................................................................................ 40
14.
AUFBEREITUNG VON MEDIZINPRODUKTEN ..................................................... 41
14.1
14.2
14.3
14.4
Zeitpunkt und Vorbereitung der Desinfektion ..................................................................................... 41
manuelle chemische Aufbereitung der Materialien ............................................................................ 41
Desinfektion und Reinigung im Ultraschallbad ................................................................................... 42
Maschinelle thermische Aufbereitung................................................................................................. 42
15.
SPEZIELLE AUFBEREITUNGEN ........................................................................... 43
15.1
15.2
15.3
Aufbereitung von Verneblern (Beispiel: Pari) ................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
Aufbereitung von Absauggeräten ....................................................................................................... 44
Sauerstoffgabe ................................................................................................................................... 44
16.
STERILISATION ..................................................................................................... 45
16.1
Sterilgut ............................................................................................................................................... 45
16.1.1
Vorbereitung des zu sterilisierenden Gutes .............................................................................. 45
16.1.2
Verpackung ............................................................................................................................... 45
16.2
Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte nach E DIN 58953-7 ........................................ 45
17.
HYGIENEMAßNAHMEN BEI INFEKTIONSFÄLLEN .............................................. 46
17.1
17.2
17.3
17.4
17.5
Händedesinfektion .............................................................................................................................. 46
Einmalhandschuhe ............................................................................................................................. 46
Schutzkittel ......................................................................................................................................... 46
Masken (Mund-/Nasenschutz), Augen- und Gesichtsschutz ............................................................. 46
Isolierung des infizierten/kolonisierten Patienten ............................................................................... 47
4
8
17.6
17.7
17.8
17.9
17.10
17.11
17.12
Transport infizierter bzw. kolonisierter Patienten ............................................................................... 47
Gegenstände im Patientenzimmer ..................................................................................................... 48
Wäsche ............................................................................................................................................... 48
Abfall ................................................................................................................................................... 48
Geschirr .......................................................................................................................................... 48
Flächenreinigung und -desinfektion ............................................................................................... 48
Information der Mitarbeiter ............................................................................................................. 49
18.
UMKEHRISOLATION (SCHUTZ INFEKTIONSGEFÄHRDETER PATIENTEN) ..... 49
19.
UMGANG MIT SCHMUTZWÄSCHE....................................................................... 50
20.
UMGANG MIT SAUBERER WÄSCHE ................................................................... 50
21.
UMGANG MIT SPITZEN UND SCHARFEN GEGENSTÄNDEN ............................ 51
22.
GEWINNUNG VON PROBEN ZUR MIKROBIOLOGISCHEN DIAGNOSTIK ......... 52
22.1
22.2
22.3
22.4
22.5
22.6
22.7
Blutkulturen ......................................................................................................................................... 52
Exsudate aus offenen Wunden, Hautulzerationen und Fistelgängen ................................................ 53
Urin ..................................................................................................................................................... 54
Liquorpunktion .................................................................................................................................... 55
Sputum ............................................................................................................................................... 55
Beschriftung von Proben, Ausfüllen der Begleitscheine..................................................................... 55
Entnahmematerial / Transport und Lagerung ..................................................................................... 56
23.
AUSBRUCHMANAGEMENT (NOSOKOMIALE INFEKTIONEN)............................ 60
23.1
Auslöseereignisse............................................................................................................................... 61
24.
VERHALTEN BEI BAUMAßNAHMEN .................................................................... 66
24.1
Schutzmaßnahmen............................................................................................................................. 66
25.
INFEKTIONSKRANKHEITEN ................................................................................. 67
ASPERGILLEN .................................................................................................................. 68
Allgemein ......................................................................................................................................................... 68
Infektionsquellen im Krankenhaus ................................................................................................................... 68
Infektiöses Material und Übertragungswege ................................................................................................... 68
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 69
direkte Übertragung von Mensch zu Mensch .................................................................................................. 69
Immunität ......................................................................................................................................................... 69
Isolierung ......................................................................................................................................................... 69
Prophylaxe ....................................................................................................................................................... 69
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 70
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 70
DIPHTHERIE ..................................................................................................................... 71
Allgemein ......................................................................................................................................................... 71
Erreger ............................................................................................................................................................. 71
Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 71
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 71
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 71
Diagnostik ........................................................................................................................................................ 72
Übertragungswege .......................................................................................................................................... 72
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 72
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 72
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 72
INFEKTIÖSE DURCHFALLERKRANKUNGEN (ENTERITIS INFECTIOSA) .................... 73
darmpathogene Erreger mit einer hohen Infektionsdosis................................................................................ 73
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 73
darmpathogene Erreger mit einer geringen Infektionsdosis .............................................................................. 74
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 74
5
9
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 74
CLOSTRIDIUM DIFFICILE ................................................................................................ 75
Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 75
Diagnostik ........................................................................................................................................................ 75
Therapie ........................................................................................................................................................... 75
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 75
Transport ......................................................................................................................................................... 76
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 76
NOROVIREN ..................................................................................................................... 79
Erreger ............................................................................................................................................................. 79
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 79
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 79
Infektionsweg ................................................................................................................................................... 79
Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 79
Diagnose .......................................................................................................................................................... 79
Therapie ........................................................................................................................................................... 80
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 80
Prävention ........................................................................................................................................................ 80
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 80
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 81
ROTAVIREN ...................................................................................................................... 81
Infektionsweg ................................................................................................................................................... 81
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 81
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 81
klinische Symptomatik ..................................................................................................................................... 81
Diagnostik ........................................................................................................................................................ 82
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 82
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 82
ESBL-BILDENDE BAKTERIEN / 3MRGN, 4MRGN .......................................................... 83
Erreger ............................................................................................................................................................. 83
Infektionsquelle ................................................................................................................................................ 83
Übertragung ..................................................................................................................................................... 83
Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 83
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 83
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 85
EPSTEIN-BARR-VIRUS-INFEKTION ................................................................................ 86
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 86
Infektionsweg ................................................................................................................................................... 86
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 86
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 86
Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 86
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 86
HEPATITIS A ..................................................................................................................... 88
Erreger ............................................................................................................................................................. 88
Vorkommen ..................................................................................................................................................... 88
Reservoir ......................................................................................................................................................... 88
Infektionsweg ................................................................................................................................................... 88
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 88
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 88
Klinische Symptomatik..................................................................................................................................... 88
Therapie ........................................................................................................................................................... 89
Präventive Maßnahmen................................................................................................................................... 89
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 89
Kontaktpersonen .............................................................................................................................................. 90
6
10
Beschäftigungsverbot ...................................................................................................................................... 91
Ausbrüche ........................................................................................................................................................ 91
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 91
HEPATITIS B ..................................................................................................................... 92
Erreger ............................................................................................................................................................. 92
Vorkommen / Verbreitung ................................................................................................................................ 92
Infektionsweg / Übertragung ............................................................................................................................ 92
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 92
DAUER DER ANSTECKUNGSFÄHIGKEIT....................................................................... 93
Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 93
Präventive Maßnahmen................................................................................................................................... 93
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 94
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 95
HEPATITIS C..................................................................................................................... 95
Übertragung ..................................................................................................................................................... 95
Inkubationszeit / Serokonversionszeit ............................................................................................................. 95
Dauer der Ansteckungsfähigkeit ...................................................................................................................... 96
Krankheitsbild .................................................................................................................................................. 96
Prävention ........................................................................................................................................................ 96
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 96
Maßnahmen bei Ausbrüchen .......................................................................................................................... 97
Meldepflicht ...................................................................................................................................................... 97
HERPES – SIMPLEX – VIRUS - INFEKTIONEN .............................................................. 98
Erkrankungen, Symptome ............................................................................................................................... 98
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................... 98
Inkubationszeit ................................................................................................................................................. 98
Übertragungswege .......................................................................................................................................... 99
Diagnostik ........................................................................................................................................................ 99
Isolierung ......................................................................................................................................................... 99
Hygienemaßnahmen ....................................................................................................................................... 99
Schlussdesinfektion ....................................................................................................................................... 100
Personalerkrankungen................................................................................................................................... 100
HIV / AIDS ....................................................................................................................... 101
Verlauf einer HIV-Infektion............................................................................................................................. 101
Diagnostik ...................................................................................................................................................... 102
Therapie ......................................................................................................................................................... 102
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 102
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 102
Verhalten bei Verletzungen ........................................................................................................................... 103
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 103
INFLUENZA ..................................................................................................................... 104
Erreger ........................................................................................................................................................... 104
Reservoir ....................................................................................................................................................... 104
Übertragung ................................................................................................................................................... 104
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 104
Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 104
Verlauf der Krankheit ..................................................................................................................................... 104
Diagnostik ...................................................................................................................................................... 105
Therapie ......................................................................................................................................................... 105
Prävention ...................................................................................................................................................... 105
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 106
Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses ............................................................................... 107
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 107
KERATOKONJUNKTIVITIS EPIDEMICA (INFEKTIÖSE BINDEHAUTENTZÜNDUNG) . 108
7
11
Erreger ........................................................................................................................................................... 108
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 108
Infektionsweg ................................................................................................................................................. 108
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 108
Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 108
Krankheitsbild ................................................................................................................................................ 108
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 109
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 109
KOPFLAUSBEFALL ........................................................................................................ 110
Krankheitsbild ................................................................................................................................................ 110
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 110
Diagnose ........................................................................................................................................................ 111
Behandlung .................................................................................................................................................... 111
Hygienische Maßnahmen .............................................................................................................................. 111
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 112
LEGIONELLOSE ............................................................................................................. 113
Krankheitsbilder ............................................................................................................................................. 113
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 113
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 113
Diagnose ........................................................................................................................................................ 114
Prophylaxe ..................................................................................................................................................... 114
Hygienische Maßnahmen .............................................................................................................................. 114
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 114
MASERN ......................................................................................................................... 115
Erreger ........................................................................................................................................................... 115
Vorkommen ................................................................................................................................................... 115
Reservoir ....................................................................................................................................................... 115
Infektionsweg ................................................................................................................................................. 115
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 115
Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 115
Klinische Symptomatik................................................................................................................................... 115
Diagnostik ...................................................................................................................................................... 116
Therapie ......................................................................................................................................................... 116
Prävention ...................................................................................................................................................... 116
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 117
Maßnahmen bei Ausbrüchen ........................................................................................................................ 117
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 117
MENINGOKOKKEN (NEISSERIA MENINGITIDIS) ......................................................... 118
Erreger ........................................................................................................................................................... 118
Erkrankungen, Symptome ............................................................................................................................. 118
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 118
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 118
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 118
Diagnostik ...................................................................................................................................................... 118
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 119
Schutzmaßnahmen nach ungeschützter Exposition ..................................................................................... 119
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 119
MRSA / ORSA ................................................................................................................. 120
Unterbringung von Patienten mit MRSA/ORSA ............................................................................................ 121
allgemeine Hygienemaßnahmen ................................................................................................................... 121
Transporte und Verlegungen ......................................................................................................................... 122
Kontrollmaßnahmen ...................................................................................................................................... 122
Medizinisches Personal ................................................................................................................................. 123
Therapie / Sanierung von Patienten mit MRSA/ORSA (siehe Plan) ............................................................. 123
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 123
8
12
MUMPS ........................................................................................................................... 125
Erreger, erregerhaltiges Material ................................................................................................................... 125
Infektionsweg ................................................................................................................................................. 125
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 125
Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 125
Krankheitsbild ................................................................................................................................................ 125
Präventivmaßnahmen.................................................................................................................................... 126
Hygienische Maßnahmen .............................................................................................................................. 126
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 126
PNEUMOKOKKEN-PNEUMONIE / PNEUMOKOKKEN-MENINGITIS ............................ 127
Erreger ........................................................................................................................................................... 127
Erkrankungen ................................................................................................................................................ 127
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 127
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 127
Diagnostik ...................................................................................................................................................... 127
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 127
Prävention ...................................................................................................................................................... 128
RHINOVIREN .................................................................................................................. 129
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 129
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 129
Komplikationen und Risikogruppen ............................................................................................................... 129
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 130
RÖTELN .......................................................................................................................... 131
Erreger ........................................................................................................................................................... 131
Erkrankungen, Symptome ............................................................................................................................. 131
Pränatale Röteln ............................................................................................................................................ 131
Immunität ....................................................................................................................................................... 131
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 131
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 131
Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 131
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 132
Diagnostik ...................................................................................................................................................... 132
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 132
Prävention / Impfung...................................................................................................................................... 133
Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs von Röteln im Krankenhaus .............................................................. 133
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 133
SCABIES (KRÄTZE) ........................................................................................................ 134
Erreger ........................................................................................................................................................... 134
Entwicklungszyklus ........................................................................................................................................ 134
Aussehen ....................................................................................................................................................... 134
Krankheitszeichen ......................................................................................................................................... 135
Übertragung ................................................................................................................................................... 135
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 135
Behandlung .................................................................................................................................................... 135
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 136
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 136
SCHARLACH................................................................................................................... 137
Definition ........................................................................................................................................................ 137
Übertragung ................................................................................................................................................... 137
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 137
Symptome ...................................................................................................................................................... 137
Diagnose ........................................................................................................................................................ 138
Therapie ......................................................................................................................................................... 138
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 138
9
13
SYPHILIS (LUES) ............................................................................................................ 138
Erreger ........................................................................................................................................................... 139
Vorkommen ................................................................................................................................................... 139
Reservoir ....................................................................................................................................................... 139
Infektionsweg ................................................................................................................................................. 139
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 139
Klinische Symptomatik................................................................................................................................... 139
Diagnostik ...................................................................................................................................................... 139
Therapie ......................................................................................................................................................... 140
Prävention ...................................................................................................................................................... 140
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 140
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 140
TUBERKULOSE .............................................................................................................. 141
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 141
Infektionsweg ................................................................................................................................................. 141
Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 141
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 142
Dauer der Isolierungsmaßnahmen ................................................................................................................ 143
Vorgehen nach Kontakt mit infektiösen TB-Patienten ................................................................................... 143
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 143
Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster ....................................................................................................... 144
Erregerhaltiges Material................................................................................................................................. 144
Übertragungswege ........................................................................................................................................ 144
Inkubationszeit ............................................................................................................................................... 144
Dauer der Ansteckungsfähigkeit .................................................................................................................... 144
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 145
Meldepflicht .................................................................................................................................................... 145
VRE (VANCOMYCINRESISTENTE ENTEROKOKKEN)................................................. 146
Infektionsquelle .............................................................................................................................................. 146
Übertragung ................................................................................................................................................... 146
Hygienemaßnahmen ..................................................................................................................................... 146
10
14
VORWORT
Dieser Hygieneplan gilt als Verfahrensanweisung in allen hygienischen Fragen, die Personal, Patienten und Räumlichkeiten der Karl-Jaspers-Klinik betreffen. Er ist nicht nur für das Pflegepersonal,
sondern für alle Mitarbeiter des Hauses verbindlich.
Ziel des Hygieneplans ist es, für alle Patienten und Mitarbeiter ein jederzeit sicheres Umfeld und
eine hygienische Pflege zu gewährleisten, nosokomiale (Krankenhaus-) Infektionen zu verhüten
und die Voraussetzungen für einen optimalen Patienten- und Personalschutz zu schaffen.
Eine regelmäßig tagende Hygienekommission berät über wichtige hygienische Fragen und beschließt Veränderungen und Maßnahmen.
Grundlagen dieses Hygieneplans sind unter anderem die Biostoffverordnung, die Technische Regel
für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250, die Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts in Berlin und das Infektionsschutzgesetz.
Bei Fragen, die Hygieneprobleme betreffen, wenden Sie sich bitte an :
Fr. K. Schwarze (Hygienefachkraft)
Tel.:
9679
Hr. C. Weber (hygienebeauftragter Arzt)
Tel.:
9421
11
15
1.
Händehygiene
Die Hände des Krankenhauspersonals sind der wichtigste Übertragungsweg für Krankheitserreger, die zu einer nosokomialen (Krankenhaus-) Infektion der Patienten (und
Mitarbeiter) führen können.
In einer psychiatrischen Klinik werden überwiegend Patienten aufgenommen, denen eine eventuell vorhandene Immunschwäche genauso wenig anzusehen ist wie ein Keimträgerstatus. Aus Sorglosigkeit tritt beim normalen Umgang mit den Patienten eine regelmäßige Händedesinfektion schnell in den Hintergrund und Krankheitserreger werden
unbemerkt weitergegeben.
Warum muss eine korrekte Händehygiene in bestimmten Situationen
durchgeführt werden?
1.1
grundsätzlich
Patientenschutz
Auch wenn auf den ersten Blick nicht ersichtlich, so ist doch ein großer Teil
der Patienten abwehrgeschwächt z.B. durch
1.2
langanhaltende Einnahme von Sucht erzeugenden (Gift-) Stoffen
langanhaltende Einnahme von Medikamenten
hohes Lebensalter
chronische Krankheiten wie z.B. Diabetes
Personalschutz
Eine korrekte Händehygiene ist nach bestimmten Tätigkeiten notwendig, um
sich als Mitarbeiter nicht selbst mit Krankheitserregern zu infizieren. Das Benutzen von Handschuhen bietet keinen vollständigen Schutz, da diese mikroskopisch kleine Löcher aufweisen können, durch die Keime eindringen. Aus
diesem Grund müssen auch nach dem Ausziehen der Handschuhe die Hände
desinfiziert werden.
1.3
Händewaschen / Händedesinfektion
Waschen reduziert die Keimzahl der Hände um den Faktor 20, die hygienische Händedesinfektion um den Faktor 1000.
Eine hygienische Händedesinfektion ist schneller durchzuführen als eine
Händewaschung und - richtig durchgeführt - effektiver und hautschonender
durch zugesetzte Pflegestoffe des Händedesinfektionsmittels. Die Haut
trocknet durch häufiges Waschen (besonders mit heißem Wasser) wesentlich
schneller aus.
12
16
1.4
hygienische Händedesinfektion
1.4.1 Wann wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt?
vor der Gabe von Injektionen
vor Verbandwechseln
vor Blutentnahmen
vor dem Richten und Verabreichen von Infusionen
nach Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten, kontaminierten Flächen oder
Gegenständen
nach dem Kontakt mit infizierten / kolonisierten Patienten
nach dem Ausziehen der Einmalhandschuhe
u.a.
1.4.2 Wie wird die hygienische Händedesinfektion durchgeführt ?
Ungefähr 3 ml des alkoholischen Händedesinfektionsmittels werden in die trockenen,
hohlen Hände gegeben und die gesamte Handfläche einschließlich der Fingerkuppen und
Nagelfalze damit eingerieben (Daumen nicht vergessen), bis die Hände wieder trocken
sind. Die Einwirkzeit sollte 30 sec betragen.
1.4.3 Schmuck
Schmuck (Ringe und Armbanduhren), laut TRBA 250 in infektionsgefährdeten Bereichen verboten, behindern eine effektive Desinfektion der Hände, da
nicht genügend Desinfektionsmittel unter die Schmuckstücke gelangt.
1.4.4 Fingernägel, Nagellack
Fingernägel müssen kurz gehalten werden, da bei langen Fingernägeln eine
korrekte Händehygiene nicht durchgeführt werden kann. Außerdem sollen
weder Nagellack noch künstliche Nägel getragen werden. Unter letzteren
sind erhöhte Keimzahlen zu finden.
Eine nicht durchgeführte hygienische Händedesinfektion z.B. vor der Durchführung einer Injektion
gilt als grober Behandlungsfehler und kann im Fall einer auftretenden Infektion zu Schadensersatzansprüchen des betreffenden Patienten führen.
13
17
1.4.5 chirurgische Händedesinfektion
Wann wird eine chirurgische Händedesinfektion durchgeführt?
Vor jedem (auch kleineren) operativen Eingriff ist eine chirurgische Händedesinfektion vor dem Anziehen der sterilen Handschuhe durchzuführen.
Voraussetzungen für die chirurgische Händedesinfektion:
-
Haut muss intakt und gepflegt sein.
-
keine künstlichen Fingernägel!
-
keine Ringe oder anderer Schmuck
-
Hände sollen optisch sauber sein.
Die Erregerzahl auf den Händen kann durch Bürsten bei Seifenwaschungen erhöht werden. Daher ist auf das Bürsten der Haut zu verzichten und die Hände in der Regel zu
Dienstbeginn zu waschen, um Bakteriensporen zu entfernen, da alkoholische Händedesinfektionsmittel nicht sporozid wirken.
Durchführung:
Die Hände müssen trocken sein.
Hände und Unterarme werden mit dem alkoholischen Desinfektionsmittel
benetzt und dieses verrieben.
Besonders Fingerkuppen, Nagelfalze und Fingerzwischenräume werden
sorgfältig eingerieben.
Einwirkzeit nach Herstellerangaben des verwendeten Mittels beachten!
Vor dem Anziehen der sterilen Handschuhe müssen die Hände wieder
trocken sein.
14
18
1.5
Hautpflege
Die Pflege der Haut ist für ihre Gesunderhaltung sehr wichtig und darf nicht vergessen
werden. Moderne Pflegeprodukte ziehen schnell ein und schützen die Haut. Daher sollten
Hautpflegelotionen (aus Spendern, Flaschen oder Tuben; keine Dosen!) regelmäßig verwendet werden. Ausgetrocknete Haut neigt zu Läsionen, deren Wundsekret Nährmedium
für Mikroorganismen ist.
Zur Pflege der Haut kann eine Öl-in-Wasser-Emulsion verwendet werden; zum Schutz der
Haut wird in der Regel eine Wasser-in-Öl-Emulsion verwendet.
1.6
Handschuhe
1.6.1 Einmalhandschuhe
Dünnwandige und flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe müssen immer dann
getragen werden, wenn eine Kontamination der Hände durch Blut, Sekrete,
Exkrete und/oder andere Körperflüssigkeiten zu erwarten ist. Nach dem Ausziehen der Handschuhe müssen die Hände desinfiziert werden, da durch unsichtbare Mikroläsionen die Handschuhe nicht hundertprozentig keimdicht
sein können.
Einmalhandschuhe sind in der Regel keimarm und frei von Krankheitserregern. Daher sollen die Handschuhe direkt aus den Spenderboxen entnommen werden.
Gepuderte Latexhandschuhe darf es auf keiner Station bzw. in keinem Funktionsbereich
mehr geben, da die Allergiegefahr zu hoch ist! Diese Handschuhe werden als Gefahrstoff
eingestuft! Latex ist ein Naturprodukt mit einem sehr hohen Allergisierungspotential, welches durch Puder noch verstärkt wird.
In jedem Bereich müssen latexfreie Handschuhe vorgehalten werden!
Notfallkoffer dürfen nur noch mit latexfreien Einmalhandschuhen ausgestattet werden!
1.6.2 Haushaltshandschuhe
Normale Einweghandschuhe halten Flächendesinfektionsmitteln und anderen
Chemikalien nicht stand und werden nach einer gewissen Zeit von diesen
durchdrungen bzw. sogar aufgelöst. Daher sind beim längeren Umgang mit
Flächen-/Instrumentendesinfektionsmitteln chemikalienbeständige Haushaltshandschuhe zu tragen, die regelmäßig gereinigt bzw. gewechselt werden müssen. Wenn die Hände unter diesen Handschuhen zu sehr schwitzen,
können zusätzlich Baumwollhandschuhe darunter getragen werden.
15
19
1.6.3 Sterile Einmalhandschuhe
Bei bestimmten Eingriffen an Patienten (z.B. Blasenkatheterisierung, Punktionen von sterilen Körperhöhlen, Legen von zentralen Venenkathetern, bei
chirurgischen Eingriffen u.a.) müssen sterile Handschuhe getragen werden.
Wichtig ist, vor dem Anziehen die Hände gründlich zu desinfizieren, zu warten, bis sie wirklich trocken sind und die Handschuhe beim Anziehen nicht zu
kontaminieren.
Einmalhandschuhe (nur nichtsterile) desinfizieren:
Die Unversehrtheit der Handschuhe nach einer Desinfektion mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel wird von den Herstellern nicht garantiert!
2.
Schutzkleidung
In einigen Stations- und in allen Funktionsbereichen der Karl-Jaspers-Klinik wird Schutzkleidung getragen, welche regelmäßig zu wechseln ist. Schutzkleidung (hauseigene Bezeichnung) ist zu unterscheiden von langärmligen Schutzkitteln, die in besonderen Fällen zum
Personal- und Patientenschutz zusätzlich über der berufsmäßigen Schutzkleidung bzw. der
Zivilkleidung getragen werden muss.
3.
persönliche Schutzausrüstung (PSA)
3.1
Einmalhandschuhe (siehe unter 1.6.1)
3.2
Schutzkittel (langärmlig)
Schutzkittel haben die Aufgabe zu verhindern, dass die Schutz- bzw. Zivilkleidung der Beschäftigten mit Krankheitskeimen verschmutzt wird und hierdurch unkontrollierbare Gefahren durch Keimverschleppung entstehen.
Zusätzliche Schutzkittel über der Schutz- bzw. Zivilkleidung müssen immer dann getragen
werden, wenn ein infektiöser Patient zu versorgen oder mit grober Verschmutzung der
Schutz- bzw. Zivilkleidung durch infektiöses Material zu rechnen ist (siehe auch "Hygienemaßnahmen bei Infektionsgefahr"). Schutzkittel werden sofort nach der Benutzung in dem
jeweiligen infektiösen Bereich in Wäschesäcke entsorgt bzw. bei optischer Sauberkeit personalbezogen maximal 1 Tag getragen und zwischenzeitlich kontaminationsgeschützt aufgehängt (im Patientenzimmer mit der Außenseite nach außen).
Zum Schutz von besonders abwehrgeschwächten Patienten (z.B. AIDS-Patienten) müssen
saubere Schutzkittel über der Schutz- bzw. Zivilkleidung getragen werden; ggf. auch ein
Mund-Nasenschutz.
Geeignete Schutzkittel müssen die Schutzkleidung komplett bedecken und lange Ärmel
mit Bündchen haben. - Das Betreten von Kantinen und Speiseräumen in Schutzkitteln ist
nicht gestattet.
16
20
3.3
flüssigkeitsdichte Schürzen
Wenn damit zu rechnen ist, dass die Schutz- oder Berufskleidung durchnässt wird, sind
flüssigkeitsdichte Schürzen zu benutzen, die nach Gebrauch desinfiziert (Wischdesinfektion mit alkoholischem Schnelldesinfektionsmittel) oder desinfizierend gewaschen werden
können bzw. Einmalschürzen.
3.4
Mund-Nasenschutz
Wenn mit dem Verspritzen oder Versprühen infektiöser Stoffe zu rechnen ist (z.B. beim
Absaugen), muss ein Mund-Nasenschutz (ggf. mit Visier als Augenschutz) benutzt werden.
3.5
Schutzkleidung bei Umkehrisolation zum Schutz des Patienten
Bei immunsupprimierten Patienten (z.B. Vollbild einer ausgebrochenen AIDS-Erkrankung
oder transplantierte Patienten) ist zum Schutz der Erkrankten immer saubere Schutzkleidung bei engerem Kontakt mit dem Patienten zu tragen, welche täglich zu wechseln ist.
Außerdem muss das Personal zum Schutz des Patienten einen Mund-Nasenschutz tragen.
17
21
4.
Verhalten bei Stich- oder Schnittverletzungen (Kanülen u.a.)
Bei Stich- und Schnittverletzungen gilt der Grundsatz: primär gut bluten lassen (etwa 1
min), sekundär antiseptisch spülen bzw. Antiseptikum einwirken lassen
4.1
Sofortmaßnahmen
-
Blutung aus der Wunde provozieren (1 - 2 Minuten)
-
Desinfektion mit alkoholischem Hautdesinfektionsmittel bis tief in den Stichkanal (3 5 Minuten)
-
Betriebsarzt informieren und Durchgangsarzt konsultieren; bei größeren Verletzungen:
Notfallambulanz Klinikum Oldenburg Tel. 0441 / 4032500
-
Kontamination des Auges, Mundschleimhaut: sofort reichliches Ausspülen mit Wasser oder physiologischer NaCl-Lösung
4.2
serologische Abklärung
Nach den Sofortmaßnahmen erfolgt die sofortige serologische Abklärung des Immunstatus des Patienten und des Verletzten mit deren Zustimmung auf Hep. B (HBsAg, AntiHBc, Anti-HBs), Hepatitis C (Anti-HCV) und HIV-Antikörper.
4.3
Postexpositionsprophylaxe Hepatitis B
Innerhalb von 48 Stunden Aktiv-passiv-Kombinationsimpfung mit Hepatitis-BImmunglobulin und Hepatitis-B-Impfstoff, wenn Mitarbeiter Anti-HBs-negativ ist und Patient HBs-Antigen-positiv; Fortsetzung der Grundimmunisierung gemäß Herstellerangaben
4.4
Postexpositionsprophylaxe HIV
Über eine sinnvolle Postexpositionsprophylaxe bei dem Verdacht auf eine HIVÜbertragung klärt Sie z.B. die Notfallambulanz des Klinikums Oldenburg auf, die Sie innerhalb von 2 Stunden aufsuchen sollten; nach 72 Stunden ist eine Postexpositionsprophylaxe wirkungslos!
5.
Impfungen
Alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen sollten über einen aktiven Impfschutz für Hep. B
(komb. mit Hep.A), Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und ggf. eine Grippeschutzimpfung
verfügen (Empfehlungen der STIKO [2000]).
18
22
6.
Hautdesinfektion beim Patienten
6.1
wann und wie?
6.1.1 vor Injektionen, Blutabnahmen, Punktionen o.ä.
Vor jeder Injektion, Blutabnahme oder Punktion muss die Haut des Patienten
gründlich desinfiziert werden, indem ein alkoholisches Desinfektionsmittel
aufgesprüht und mit einem sterilisierten Tupfer verrieben wird. Der Vorgang wird wiederholt; die Einwirkzeit soll jeweils
30 sec betragen.
6.1.2 vor dem Eröffnen steriler Körperhöhlen, Legen eines ZVKs o.ä.
Vor dem Legen eines zentralen Venenkatheters oder dem Eröffnen steriler
Körperhöhlen wird das Desinfektionsmittel aufgesprüht und mit
sterilen Tupfern nach der Einwirkzeit von mindestens 1 min verrieben.
Der Vorgang wird wiederholt.
6.2
besondere Einwirkzeiten:
Körperregionen mit talgdrüsenreicher Haut (z.B. Achselhöhlen,
Genitalregion) müssen 10 min
desinfiziert werden.
Es empfiehlt sich, bei stark
verschmutzter Haut vor der
Desinfektion eine antiseptische
Hautreinigung durchzuführen, um
die Effektivität der anschließenden
Hautdesinfektion zu
gewährleisten.
Sterilisierte Tupfer können als Rollenware sterilisiert und nach Bedarf abgetrennt werden; sie müssen nicht bis zur Anwendung steril bleiben.
Sterile Tupfer müssen einzeln oder in kleiner Menge verpackt sein und dürfen erst unmittelbar vor dem Gebrauch ausgepackt werden.
19
23
7.
Blasenkatheterisierung
7.1
7.2
Vorbereitung / Zubehör

hygienische Händedesinfektion

sterile Handschuhe

steriles Katheterset (inkl. steriler Tupfer und steriler Pinzette)

steril abgepackter (Silikon-) Katheter

steriles Gleit- bzw. Anästhesiemittel in Einmalportionen

Präparat zur Schleimhautdesinfektion

geschlossenes Urinableitungssystem mit Rückflussventil

steriles Aqua dest. mit Einmalspritze
Urinprobe
Beim Legen des Katheters soll gleichzeitig eine Urinprobe entnommen werden, um bereits vorliegende Harnweginfektionen festzustellen.
7.3
Durchführung der Blasenkatheterisierung bei der Frau
Patientin liegt auf dem Rücken, der Oberkörper flach oder bis 30 Grad erhöht, die Beine
sind etwas angezogen und gespreizt.
ausführende Person
 hygienische Händedesinfektion
Hilfsperson
 hygienische Händedesinfektion
 Becken der Frau kann durch Unterlegen eines
Kissens erhöht werden.
 Schutzunterlage unter das Gesäß schieben.
 Sterile Handschuhe anziehen. Je nach  hygienische Händedesinfektion
Technik (Einführen des Katheters ohne sterile
Pinzette) werden über die 1. Hand zwei sterile  Öffnen der äußeren Verpackung des sterilen KaHandschuhe übereinandergezogen.
thetersets
 Öffnen der inneren Verpackung unter Wahrung der Sterilität. Setinhalt auf der sterilen
Unterlage (Verpackung) und Auffangmöglichkeit für Urin in Reichweite bereitstellen.
 Schlitz-Lochtuch steril auffalten. Genitalbe-  Einschütten des Schleimhautantiseptikums in die
reich der Frau so abdecken, dass eine Desin- vorgesehene Schale auf die sterilen Kugeltupfer.
fektion noch möglich ist.
 Die 1. Hand desinfiziert mit Hilfe der sterilen
Pinzette oder des sterilen Handschuhs die
großen Schamlippen mit je einem Tupfer von
der Schambeinfuge in Richtung Anus mit jeweils einem Tupfer (nur einmal wischen).
20
24
 Die 2. Hand spreizt dann mit Daumen und
Zeigefinger die großen Schamlippen in Höhe
der äußeren Harnröhrenöffnung für die Desinfektion der kleinen Schamlippen; Tupfer nach
jedem Arbeitsgang verwerfen.
 Die 2. Hand spreizt jetzt mit Daumen und
Zeigefinger die kleinen Schamlippen, um die
äußere Harnröhrenöffnung sichtbar freizulegen
und muss dort verbleiben bis der Katheter
korrekt platziert ist.
 Die Desinfektion der äußeren Harnröhrenöffnung geschieht mit einem weiteren Tupfer
(Einwirkzeit beachten – ca. 2 Minuten bei
Braunol).
 Der 6. Tupfer kann vor der Vaginaöffnung
platziert werden.
 Instillation von sterilem Gleitmittel (Instillagel)
 Anreichen von sterilem Gleitmittel
 Wechsel des Handschuhs der 1. Hand,
wenn ohne sterile Pinzette desinfiziert wurde.
 Hilfestellung beim Handschuhwechsel oder Anreichen einer neuen sterilen Pinzette, falls der Katheter
mit Pinzette gelegt wird.
 Anreichen des sterilen Katheters aus der Verpackung; dabei auf keinen Fall den sterilen Katheter berühren!
 Die 1. Hand führt den Katheter mit einem
sterilen Handschuh oder einer sterilen Pinzette
in die Harnröhre ein, bis Urin in die Auffangschale fließt; bei Dauerkatheterisierung den
Katheter zum Blocken noch etwas vorschieben
(ca. 5cm).
 Sterile Konnektion des Katheters und des  Anreichen des sterilen Harnableitungssystems
Harnableitungssystems; dabei den Katheter
nicht in seiner Lage verändern.
 Dauerkatheter mit 8 - 10 ml Aqua dest. blo-  Anreichen der Spritze mit Aqua dest. zum Blocken
cken und vorsichtig bis zum Widerstand zu- des Dauerkatheters
rückziehen.
21
25
7.4
Durchführung der Blasenkatheterisierung beim Mann
Patient liegt auf dem Rücken, der Oberkörper flach oder bis 30 Grad erhöht, die Beine sind
gerade ausgestreckt und leicht gespreizt.
ausführende Person
 hygienische Händedesinfektion
Hilfsperson
 hygienische Händedesinfektion
 Schutzunterlage unter das Gesäß schieben.
 hygienische Händedesinfektion
 Sterile Handschuhe anziehen. Je nach Tech-  Öffnen der äußeren Verpackung des sterilen Kanik (Einführen des Katheters ohne sterile Pin- thetersets
zette) werden über die 1. Hand zwei sterile
Handschuhe übereinandergezogen.
 Öffnen der inneren Verpackung unter Wahrung der Sterilität. Setinhalt auf der sterilen Unterlage (Verpackung) und Auffangmöglichkeit in
Reichweite bereitstellen.
 Schlitz-Lochtuch steril auffalten und auflegen.  Einschütten des Schleimhautantiseptikums in die
vorgesehene Schale auf die sterilen Kugeltupfer
 Die 2. Hand fasst mit einer sterilen Kompresse den Penis, zieht die Vorhaut bis hinter die
Glansfurche und spreizt die äußere Harnröhrenöffnung.
 Die 1. Hand desinfiziert mit Hilfe der Pinzette
(oder des sterilen Handschuhs) die gespreizte
Harnröhrenöffnung und die Eichel mehrmals
sternförmig hintereinander („Wisch- und Weg-  Anreichen von sterilem Gleitmittel
verfahren“).
 Die Desinfektion der äußeren Harnröhrenöffnung geschieht mit einem weiteren Kugeltupfer.
(Einwirkzeit Braunol ca. 2 Minuten)
 Die 1. Hand instilliert das sterile Gleitmittel in
die Harnröhre.
 Die 2. Hand streckt den Penis senkrecht.
 Wechsel des Handschuhs der 1. Hand, wenn  Hilfestellung beim Handschuhwechsel
ohne sterile Pinzette desinfiziert wurde.
 Anreichen des sterilen Katheters aus Verpackung
 Der Katheter muss durch ständiges Nachfassen gleitend vorgeschoben werden (durch die 1.
Hand und z.B. eine sterile Pinzette). Penis erst
deckenwärts strecken und bei Auftreten von
leichtem Widerstand (nach ca. 15 cm) fußwärts
senken.
 Bei Erreichen der Harnblase fließt Urin ab.
22
26
 Dauerkatheter noch etwas weiter vorschieben, um eine Blockung in der Harnröhre zu
vermeiden.
 Sterile Konnektion des Katheters und des  Anreichen des sterilen Harnableitungssystems
Harnableitungssystems; dabei nicht die Lage
des Katheters verändern.
 Dauerkatheter mit 8 - 10 ml Aqua dest. blo-  Anreichen der Spritze mit Aqua dest. zum Blocken
cken und vorsichtig bis zum Widerstand zurück- des Dauerkatheters
ziehen.
 Die Vorhaut wieder vorschieben.
7.5
Katheterpflege
7.5.1 transurethraler Katheter
täglich Verkrustungen am Übergang des Meatus urethrae mit Wasser und
Seife entfernen (z.B. bei der morgendlichen Körperwaschung)
7.5.2 suprapubischer Katheter
tägliche Palpation der Einstichstelle durch intakten Verband
(Verbandwechsel frühestens alle 72 Stunden, wenn Verband intakt, dabei
Einstichstelle z.B. mit PVP-Jodlösung oder alkoholischem Hautdesinfektionsmittel desinfizieren)
7.6
sonstige Maßnahmen
7.6.1 Urinbeutel, Fixierung
Der Blasenverweilkatheter ist mit genügend Spielraum am Oberschenkel zu
fixieren, um Schleimhautirritationen zu vermeiden. Der Auffangbeutel darf
nicht über Blasenniveau angehoben werden. Für ständig freien Abfluss ist zu
sorgen. Urinauffangbeutel müssen regelmäßig geleert werden. Die Abflussstelle und das Auffanggefäß dürfen dabei nicht miteinander in Berührung
kommen!
23
27
7.6.2 Urinentnahmen
Urinentnahmen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Punktionsstellen nach
deren Desinfektion unter Verwendung einer sterilen Kanüle erfolgen.
7.6.3 Liegedauer
Die Liegedauer der transurethralen Blasenverweilkatheter sollte so kurz wie
möglich sein. - Bei allen Manipulationen am Katheter und am Drainagesystem sind Einmalhandschuhe zu tragen. Diskonnektion ist unbedingt zu vermeiden.
Blasenspülung, -training:
Wichtig:
nicht mehr anwenden!
Für jeden Patienten mit Blasenkatheter muss ein
Infektionserfassungsbogen angelegt werden!
Harnweginfektionen gehören mit ca. 40% aller nosokomialen Infektionen zu den häufigsten Krankenhausinfektionen. Zu ihren Komplikationen zählen u.a. die akute Pyelonephritis, die Niereninsuffizienz und die Urosepsis. Eine Blasenverweilkatheterbehandlung über
mehrere Tage hat sehr oft eine Harnweginfektion zur Folge, daher ist die Indikationsstellung genau zu überprüfen. Die suprapubische Harnableitung oder die intermittierende Katheterisierung sind vorzuziehen (siehe RKI-Richtlinie 5.1 [12]).
24
28
Erfassungsbogen für Patienten mit Blasenkatheter
gemäß § 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz zur Erfassung nosokomialer Harnweginfektionen
(wird bei jedem Patienten mit Blasenkatheter angelegt)
interne Verlegung am: . . . . . . . . . . . . . . .
Patientendaten
(Aufkleber)
wohin: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Entlassungsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Patientenaufnahme von auswärts mit liegendem Blasenverweilkatheter
(grundsätzlich Urinstatus und Uricult durchführen)

Blasenverweilkatheteranlage bzw. Einmalkatheterisierung (grundsätzlich
Urinstatus und Uricult durchführen) in der KJK am. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 transurethral

keine Infektion

Harnweginfektion
(siehe Anhang)
 suprapubisch
 Einmalkatheterisierung

symptomatisch

asymptomatisch

sonstige Infektion der Harnwege
festgestellt am . . . . . . . . Kathetertag
Erregerbestimmung (Uricult) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
........................................
Antibiotikatherapie der Infektion

ja

nein
Therapie gemäß Antibiogramm

ja

nein
Infektion ausgeheilt

ja

nein
Stationsarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Erfassungsdatum . . . . . . . . . . . . . .
Erfassungsbogen bitte bei jedem Patienten mit Blasenkatheter oder Harnweginfektion
anlegen und nach Entlassung des Patienten ausgefüllt an Hygienefachkraft Fr. Schwarze
schicken.
25
29
Kriterien für Harnweginfektionen (in Anlehnung an CDC-Kriterien)
Symptomatische Harnweginfektionen
Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten mit transurethralem Dauerkatheter
bei der Probennahme
muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:
1. Patient hat zum Zeitpunkt der Probennahme einen transurethralen Harnwegkatheter
und
mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C), suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel
und
eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
2. Patient hat zum Zeitpunkt der Probennahme einen transurethralen Harnwegkatheter
und
mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C), suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel
und
Urinkultur mit > 103 und < 105 Kolonien / ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
und
Urinuntersuchung zeigt mindestens einen der folgenden Befunde
- Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/ oder Nitrit positiv
- Pyurie (≥ 10 Leukozyten/mm3 oder > 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im
nicht-zentrifugierten Urin).
- Bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Mikroorganismen
symptomatische HWI bei Patienten mit kurz vor der Probennahme entferntem
transurethralem Dauerkatheter
muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:
1. Innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme wurde bei dem Patienten ein transurethraler
Harnwegkatheter entfernt
und
mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C),
Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder
Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel
und
eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
2. Innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme wurde bei dem Patienten ein transurethraler
Harnwegkatheter entfernt
und
mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C),
Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder
Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel
und
Urinkultur mit ≥ 103 und < 105 Kolonien / ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
und
Urinuntersuchung zeigt mindestens einen der folgenden Befunde
26
30
- Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/ oder Nitrit positiv
- Pyurie (≥ 10 Leukozyten/mm3 oder ≥ 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im
nicht-zentrifugierten Urin).
- Bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Mikroorganismen
Symptomatische Harnweginfektion bei Patienten ohne transurethralen Dauerkatheter
muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:
1. Patient hatte zum Zeitpunkt der Probennahme und innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme keinen transurethralen Harnwegkatheter
und
mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C) bei
Patienten ≤ 65 Lebensjahr, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel
und
eine Urinkultur ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
2. Patient hatte zum Zeitpunkt der Probennahme und innerhalb von 48 Stunden vor der Probennahme keinen transurethralen Harnwegkatheter
und
mindestens eines der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (>38°C) bei
Patienten ≤ 65 Lebensjahr, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Spannungsgefühl, Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel
und
Urinkultur mit ≥ 103 und < 105 Kolonien / ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
und
Urinuntersuchung zeigt mindestens einen der folgenden Befunde
- Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/ oder Nitrit positiv
- Pyurie (≥ 10 Leukozyten/mm3 oder ≥ 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im
nicht-zentrifugierten Urin).
- Bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Mikroorganismen
Asymptomatische Bakterurie mit sekundärer Sepsis
muss dem folgenden Kriterium entsprechen:
Patient mit oder ohne transurethralen Harnwegkatheter ohne Symptome:
bei Patienten ≤65 Lebensjahr: kein Fieber (>38°C), oder Fieber anderer Ursache
bei Patienten jeden Alters:
kein Harndrang
keine erhöhte Miktionsfrequenz
keine Dysurie
kein suprapubisches Spannungsgefühl
keine Schmerzen oder Spannungsgefühl im costovertebralen Winkel
und
eine Urinkultur mit ≥105 Kolonien / ml Urin mit maximal 2 Arten von Uropathogenen*
und
Nachweis mind. eines der in der Urinkultur nachgewiesen Uropathogene* in einer Blutkultur
* als Uropathogene gelten: Gram-negative Bakterien, Staphylococcus spp., Sprosspilze, Betahämolysierende Streptococcus spp., Enterococcus spp., Gardnerella vaginalis, Aerococcus urinae
und Corynebacterium (Urease positive)
27
31
Sonstige Infektionen der ableitenden Harnwege (Nieren, Ureter, Blase, Urethra oder retroperineal/perinephritisches Gewebe)
müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
1. Mikroorganismus aus Sekret (nicht Urin) oder Gewebe bzw. Abstrich der betroffenen Region
isoliert.
2. Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion während einer direkten Untersuchung, einer
Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt.
3. Zwei der folgenden Anzeichen ohne andere erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), lokalisierter
Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit der betreffenden Stelle
und
mindestens eines der folgenden Kriterien:
Eitrige Sekretion von der betroffenen Stelle.
Kultureller Nachweis von ätiologisch in Frage kommenden Erregern im Blut.
Radiologischer Hinweis auf Infektion (z.B. Ultraschall, CT, MRT, Szintigraphie)
28
32
8.
PEG-Sonden / enterale Ernährung
Sorgfältige Hygiene ist bei der Durchführung der enteralen Ernährung unbedingt notwendig, denn
-
Sondennahrung ist ein guter Nährboden für Keime.
-
Patienten sind oft in schlechtem Allgemeinzustand.
-
Patienten haben oft eine verringerte Infektabwehrlage.
Kontaminationsquellen sind
-
Hände
-
Überleitsysteme
-
die Sonde selbst
-
Spritzen zum Spülen der Sonde
-
Sondennahrung
-
Vor dem Umgang mit Sondennahrung sind die Hände gründlich zu
desinfizieren.
-
Überleitsysteme dürfen nicht länger als 24 Stunden verwendet werden.
-
Die Sonde ist nach jeder Nahrungsverabreichung mit Leitungswasser in Trinkwasserqualität gut zu spülen (keinen Früchtetee verwenden).
-
Angebrochene Sondennahrung nur 24 Stunden im Kühlschrank
aufbewahren.
-
Ernährungspumpe und Pumpenhalter (z.B. Infusionsständer) sind regelmäßig zu
reinigen.
-
Pumpe während der Reinigung vom Netz trennen
-
Zur Reinigung am besten ein mit Flächendesinfektionsmittel getränktes Tuch verwenden.
8.1
Verbandwechsel (Häufigkeit)
8.2
-
in der ersten Woche nach Anlage täglich
-
danach bei reizlosen Wundverhältnissen jeden zweiten Tag
Verbandwechsel (Durchführung)
-
Hände desinfizieren, Materialien bereitstellen (Einmalhandschuhe, sterile
Schlitz- und andere Kompressen, Pinzette, Schere, Fixationspflaster, Händedesinfektionsmittel, Prontosan C zur lokalen Desinfektion, Abwurf)
29
33
-
Handschuhe anziehen und alten Verband ohne Zug an der Sonde vorsichtig
entfernen; zusammen mit den Einmalhandschuhen entsorgen
-
Hände desinfizieren, Einmalhandschuhe anziehen
-
Fixierung an der Halteplatte öffnen, Halteplatte soweit zurückziehen, dass
der Wundbereich sorgfältig gereinigt werden kann
-
Einstichstelle, Sonde und Halteplatte desinfizieren
-
Haut und Einstichstelle von innen nach außen mit einer sterilen Mullkompresse reinigen
-
Schlitzkompresse mit Hilfe der Pinzette zwischen Haut und Halteplatte um
die Sonde legen
-
Sonde bis zur Markierung wieder vorsichtig anziehen (innere Halteplatte verursacht Widerstand)
-
Halteplatte wieder zurückschieben und durch den Verschluss fixieren
-
Halteplatte mit steriler Mullkompresse abdecken und mit Fixomull fixieren
-
Da sich auch im Magen eine Halteplatte befindet, darf die Sonde nicht zu
sehr angezogen bzw. im fixierten Zustand an der Sonde manipuliert werden,
da es ansonsten zu empfindlichen Schädigungen an der Magenschleimhaut
kommen kann.
Bei völlig reizlosen Wundverhältnissen gibt es keine Einschränkung bei der Körperpflege.
Duschen, Baden ist möglich. Danach ist der Verband zu erneuern.
30
34
8.3
Verabreichung der Sondennahrung
-
Hände desinfizieren
-
Material bereitstellen
-
keine Sondennahrung zum Selbstanrühren verwenden
-
Überleitungssysteme nach 24 Stunden verwerfen
-
Die Aufbewahrung bei Zimmertemperatur kann bereits schon ein schnelles
Keimwachstum herbeiführen. Bei Lagerung der Sondennahrung im Kühlschrank kann dieses Wachstum gestoppt werden.
-
Eine große Kontaminationsquelle sind immer die Hände. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass vor der Zubereitung eine Desinfektion stattfindet.
-
Ebenso sind Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte sehr oft mit Keimen kontaminiert. Sie sollten daher vor der Verabreichung immer gereinigt und getrocknet werden.
-
Es ist strengstens darauf zu achten, dass Keime nicht ausreichend Zeit
haben, sich zu vermehren, zum Beispiel im Beutel und Überleitungssystem,
welches im Krankenzimmer hängen bleibt und nicht regelmäßig gewechselt
wird. Die Benutzung von unsauberen Spritzen beim Spülen der Sonde ist auf
jeden Fall zu vermeiden!
-
Die Zeit zwischen Zubereitung und Verabreichung der Sondenkost sollte so
kurz wie möglich sein.
31
35
32
36
9.
Verbandwechsel (Wunden)
9.1
Grundsätze
-
Werden mehrere Verbandwechsel hintereinander vorgenommen, sind die septischen
Verbände immer zuletzt durchzuführen.
-
Der Verbandwechsel muss unter Zuhilfenahme geeigneter steriler Instrumente
(Non-Touch-Technik) erfolgen (siehe RKI-Richtlinie 5.1 [12]).
-
Wunden dürfen nie mit den Händen berührt werden!
-
Wenn möglich, sollte zu zweit gearbeitet werden.
9.2
Durchführung
-
Händedesinfektion (vor und nach dem Verbandwechsel)
-
über Zivilkleidung Schutzkittel tragen; grundsätzlich bei septischen Wunden
-
Einmalhandschuhe anziehen
-
Verband entfernen und sofort entsorgen
-
Hautdesinfektion (bei septischen Verbänden nach Entsorgung des alten Verbandes
neue Einmalhandschuhe anziehen; vorher Händedesinfektion)
-
frisches Verbandmaterial auflegen
-
zwischen den Verbandwechseln von infizierten Wunden ist ein Kittelwechsel erforderlich
-
abschließend Händedesinfektion
9.3
Maßnahmen nach dem Verbandwechsel
-
Verbandwagen wischdesinfizieren
-
angebrochene Sterilverpackungen verwerfen
-
gebrauchte Instrumente für die sterile Aufbereitung vorbereiten: desinfizieren, reinigen
-
Abfallbeutel entsorgen
-
Hände desinfizieren
-
Verbandwagen abdecken
33
37
10.
intravenöse Zugänge / Punktionen
10.1
hygienische Anforderungen beim Legen eines peripheren Zugangs
Hygienemängel beim Legen von Venenverweilkanülen begünstigen die Entstehung von
lokalen Entzündungen und Septikämien. Daher erfordert das Legen eines peripheren Zugangs eine sorgfältige Beachtung aller notwendigen hygienischen Maßnahmen:
-
hygienische Händedesinfektion
-
sorgfältige Hautdesinfektion der Einstichstelle (eventuell vorher Rasur)
-
Einwirkzeit des (alkoholischen) Hautdesinfektionsmittels beachten
-
Fixation der Kanüle mit einem sterilen, luftdurchlässigen trockenen Verband (am
besten durchsichtig)
10.1.1 Liegedauer der Kanüle
Nationale und internationale Empfehlungen schwanken zwischen 72 und 96
Stunden. Auf jeden Fall muss die Kanüle bei Rötungen der Einstichstelle,
Verdacht auf Thrombophlebitis und Sekretaustritt an der Einstichstelle entfernt werden.
10.2
hyg. Anforderungen beim Legen eines zentralvenösen Zugangs
Das Legen eines zentralvenösen Zugangs erfordert aseptische Bedingungen in der näheren Umgebung und sollte unter Assistenz einer zweiten Person erfolgen.
-
Eine sterile Ablagefläche muss geschaffen werden.
-
hygienische Händedesinfektion
-
sterile Handschuhe
-
steriler Kittel
-
ggf. Mund-/Nasenschutz, Haarschutz
-
Wenn Haare beim Patienten entfernt werden müssen, elektrische Haarschneidemaschine benutzen, um die Gefahr einer Hautverletzung zu reduzieren
-
sterile Abdeckung
-
Hautdesinfektion (sterile Tupfer; alkoholisches Hautdesinfektionsmittel - Einwirkzeit
mind. 1 Minute)
-
Kathetersicherung durch Ankleben oder Annähen
34
38
10.2.1
10.3
Verband
-
trockener steriler Verband (am besten atmungsaktiver trans-parenter
Klebeverband, der mehrere Tage auf der Einstichstelle verbleiben
kann, so dass die Kathetereintrittstelle regelmäßig auf Infektionszeichen kontrolliert werden kann, ohne den Verband zu wechseln).
-
Bei einem nichttransparenten Verband wird die Einstichstelle des Katheters täglich durch leichte Palpation auf Infektionszeichen kontrolliert; ein Wechsel des Verbandes ist in der Regel spätestens alle 72
Stunden notwendig.
-
Beim Verbandwechsel wird ein Hautdesinfektionsmittel auf die Haut
aufgetragen (in der Regel gesprüht). Reinigung / Desinfektion der
Einstichstelle nur bei optischer Verschmutzung; vorzeitiger Verbandwechsel nur bei Auffälligkeiten wie Durchnässung, Schmutz usw.
-
Beim Verdacht auf eine Venenkathetersepsis wird der Katheter sofort
gezogen und die Katheterspitze (mit steriler Schere abgeschnitten) im
sterilen Gefäß zur mikrobiologischen Untersuchung eingeschickt.
Hygienemaßnahmen bei der Lumbalpunktion
Indikation für die einmalige und wiederholte Liquorpunktion, -drainage sowie die Medikamentenapplikation in Liquorräume sind diagnostische Fragestellungen oder Behandlungs
maßnahmen.
Es ist eine Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen.
Hygienemaßnahmen sollen die Kolonisations- und Infektionsgefahr auf ein Minimum begrenzen.
Die Verantwortung liegt beim Durchführenden und ist eine ärztliche Tätigkeit, die nicht de
legierbar ist.
10.3.1
Definition
Die Liquorpunktion ist eine einmalige oder mehrmalige Punktion des Liquorraumes
entweder lumbal oder okzipital . Sie dient vorwiegend der Gewinnung von Liquor zu
mikrobiologischen bzw. klinischen Untersuchungen. Bei Bedarf kann innerhalb der
gleichen Punktion ein Medikament/Kontrastmittel verabreicht werden.
Der Lumbalkatheter wird therapeutisch genutzt, um Liquor temporär aus dem Spinalkanal abzuleiten. Im Rahmen der Regionalanästhesie wird dieses Verfahren zur
Medikamentenapplikation genutzt.
10.3.2
Durchführung
Die Punktion kann im Patientenzimmer im Bett oder in der Ambulanz durchgeführt
werden.
-
Anstelle des Arztkittels sauberer Schutzkittel getragen (ggf. auch Einmal
schürze; ein steriler Kittel ist nicht notwendig).
-
Durchführung einer Wischdesinfektion der Punktionsstelle (Einwirkzeit nach
Herstellerangaben), eine Entfettung der Haut ist nicht notwendig.
35
39
11.
-
Bei Bedarf vorhandene Haare mittels Clipping entfernen.
-
Hygienische Händedesinfektion durchführen
-
steriles Lochtuch
-
Ablage der steril angereichten Punktionsnadel, Spritzen und Auffangröhrchen auf sterilem Tuch.
-
sterile Handschuhe
-
Durchführung der Punktion
-
Ablassen von Liquor und ggf. Gabe eines sterilen Medikamentes oder
Kontrastmittels
-
Entfernen der Punktionskanüle
-
Desinfektion der Punktionsstelle und Aufkleben eines sterilen Pflasters
Zubereitung von Infusionen
Infusionsbedingte Septikämien gehören zu den häufigsten Sepsisformen in der Klinik. Viele Erreger von Krankenhaus-(Nosokomial-) Infektionen können sich in Lösungen, die zur
Therapie oder parenteralen Ernährung verwendet werden, ausgezeichnet vermehren. Außerdem ermöglichen intravasale Katheter Mikroorganismen den Eintritt in den Körper.
Hygienische Maßnahmen sind daher sowohl bei der Zubereitung als auch bei der Verabreichung einer Infusion unbedingt zu beachten. Die Durchführung einer Infusionstherapie
sollte nur bei eindeutiger therapeutischer oder diagnostischer Indikation erfolgen (siehe
RKI-Richtlinie 5.1 [12]).
11.1
Vorbereitung der Infusionslösung:
-
Vorbereitung der Infusionslösung auf einer wischdesinfizierten Arbeitsfläche
-
Nur nach hygienischer Händedesinfektion mit der Vorbereitung beginnen.
-
Gummistopfen der Infusionsflasche mit Alkohol abwischen
-
Zumischungen nur unter sterilen Kautelen
-
Sichtkontrolle der Infusionsflasche auf Verfallsdatum, Verunreinigungen und / oder
Beschädigungen der Flasche
-
Infusionen erst unmittelbar vor dem Gebrauch anrichten, höchstens eine Stunde vor
der Applikation
36
40
11.2
Infundierzeit
-
Die Infusionsdauer einer zubereiteten Lösung soll 24 Stunden nicht überschreiten
(Herstellerangaben beachten!).
-
Infusionslösungen mit Zumischungen und Lipidlösungen müssen unmittelbar nach
der Anrichtung dem Patienten verabreicht werden und sollen innerhalb von 12
Stunden durchgelaufen sein.
11.3
Umgang mit Infusionssystemen
-
Jede unnötige Manipulation am angeschlossenen Infusionssystem muss unbedingt
vermieden werden!
-
Vor jeder Manipulation am Infusionssystem müssen die Hände desinfiziert werden!
-
Die Zahl der intravasalen Zugänge und Verbindungsstellen sollte so gering wie möglich gehalten werden.
-
Dreiwegehähne nur mit steriler Schutzkappe abdecken.
-
Blutentnahmen aus dem System nur, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
-
Das Durchspritzen des Systems zur Verbesserung des Durchflusses ist zu vermeiden.
-
Zusätzliche Medikamentengaben nur über die dafür vorgesehenen Injektionsstellen
nach vorheriger Desinfektion.
11.3.1 Infusionssystemwechsel
-
Wechselintervalle für Infusionssysteme und Dreiwegehähne können
problemlos 72 Stunden betragen.
-
Tägliches Wechseln der Infusionssysteme ist überflüssig und verringert nicht die Infektionsraten!
-
Manipulationen am Infusionssystem wie Konnektionen und Diskonnektionen sind auf ein Minimum zu beschränken.
-
Vor jeder Manipulation am Infusionssystem ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
37
41
12.
Zubereitung von Medikamenten zur Injektion
-
Desinfektion von Händen, Arbeitsflächen und der Gummimembran bei Durchstichampullen
-
Sichtkontrolle des Medikaments auf Verfallsdatum, Verunreinigungen und / oder
Beschädigungen der Flasche oder Ampulle
-
Zubereitung erst kurz vor Gebrauch
-
Mehrdosismedikamente mit Konservierungsstoffen (z.B. spezielle Insuline oder Heparine) können länger aufbewahrt werden (Herstellerangaben beachten!).
-
Kanüle nicht in der Mehrdosisampulle stecken lassen.
-
Beim Aufziehen desselben Medikaments mehrmals direkt hintereinander Verwendung derselben Kanüle möglich; das Risiko einer bakteriellen Kontamination ist dabei höher als bei Verwendung einer jeweils neuen Kanüle.
-
Minispikes können in Mehrdosisampullen verbleiben (Deckel wird nach Entnahme
geschlossen).
-
Herstellerangaben für Lagerbedingungen und Verwendungszeiten von angebrochenen Mehrdosisbehältnissen müssen beachtet werden.
12.1
Hygienischer Umgang mit aufgezogenen Spritzen, Infusionen u.a.
Art
selbst aufgezogene
Spritze
Infusionen
maximale Lagerzeit
Beschriftung
Bemerkung
unverzügliche Applikation,
Lagerzeit höchstens 1 Std.
bei Raumtemperatur bzw.
nach Herstellerangaben
Datum, Uhrzeit, Namenszeichen, Inhalt
(sofern nicht unverzügliche Applikation)
Bei Trockensubstanzen Lösungsmittel erst unmittelbar vor Gebrauch zumischen.
< 1 Stunde
Datum, Uhrzeit, Namenszeichen, Inhalt
Bei Trockensubstanzen Lösungsmittel erst unmittelbar vor Gebrauch zumischen.
Anstichdatum, Uhrzeit, Namenszeichen
Gummistopfen vor Entnahme mit
einem alkoholischen Mittel desinfizieren. Auf Trübung achten. Jeweils neue Kanüle verwenden,
alternativ Minispikes.
Mehrdosisampullen
ohne Konservierungsmittel
24 Stunden im Kühl0
schrank bei 4 - 8 C
Mehrdosisampullen
mit Konservierungsmittel
Siehe Beipackzettel.
Bei Unklarheiten den Apotheker fragen.
Anstichdatum, Uhrzeit, Namenszeichen
Gummistopfen vor Entnahme mit
einem alkoholischen Mittel desinfizieren. Auf Trübung achten. Jeweils neue Kanüle verwenden,
alternativ Minispikes.
Wundspüllösungen,
Inhalierflüssigkeiten
24 Stunden im Kühl0
schrank bei 4 - 8 C
Anstichdatum, Uhrzeit, Namenszeichen
kleine Ampullen (Einzeldosisbehältnisse) verwenden
38
42
13.
Flächendesinfektion
13.1.
Wie lange halten sich Krankheitserreger auf Oberflächen?
Keime mit hoher Toleranz für widrige Umgebungsbedingungen (Hautstaphylokokken,
Staph. aureus, Enterokokken, aber auch einige Virusarten und Parasiten) können auf unbelebten Flächen gut (manche wochenlang!) überleben. Hoher Keimgehalt und organische Begleitstoffe (Sekrete u.a.) ermöglichen auch trockenheitsempfindlichen, feuchtigkeitsliebenden gramnegativen Keimen längeres Überleben auf Oberflächen.
13.2.
Weiterverbreitung von Krankheitserregern
In der Regel werden Keime durch unmittelbaren Kontakt auf Oberflächen aufgebracht
und weiterverbreitet. Berührung mit den Händen/Fingern spielt dabei eine wesentliche
Rolle. Unerwünschte Keime sind im Krankenhaus häufig auf Fußböden, Arbeitsflächen,
Waschbecken, Armaturen und anderen Oberflächen anzutreffen. Allerdings ist nur für patientennahe Oberflächen gesichert, dass eine Desinfektion zur Infektionsvermeidung beiträgt.
13.3
Reinigung oder Desinfektion?
Fußböden, Mobiliar und Inventar werden in der Regel gereinigt, arbeits- und patientennahe Flächen sowie Sanitärbereiche desinfiziert.
13.3.1
laufende Desinfektion
Die laufende Desinfektion umfasst die Desinfektionsmaßnahmen während
der Pflege und Behandlung eines Patienten.
13.3.2
Schlussdesinfektion
Die Schlussdesinfektion beinhaltet die Desinfektionsmaßnahmen aller Flächen im Patientenzimmer nach Beendigung der Pflege und Behandlung eines
infektiösen Patienten.
13.3.3
Desinfektionsmittel
Es dürfen nur in der VAH-Liste (Verbund für angewandte Hygiene) verzeichnete Mittel verwendet werden.
13.3.4
Methoden
Die einzige effektive Methode der Flächendesinfektion ist die ScheuerWischdesinfektion. Auf ein Versprühen von Desinfektionsmitteln ist weitestgehend zu verzichten, da es nicht nur die Atemwege belastet, sondern u.U.
Keime mit Eiweißbelastung (Blut) konserviert. Außerdem fehlt der Entfernungseffekt durch manuelles (oder maschinelles) Scheuern und Wischen.
39
43
13.4
Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln
-
Desinfektionsmittel immer mit kaltem, höchstens lauwarmem Wasser ansetzen.
-
Zuerst Wasser, dann Desinfektionsmittel in das Gefäß füllen (Vermeidung von Schaumbildung, genaue Dosierung).
-
genau abmessen, keine Schussmethode
-
Keine Reinigungsmittel zusetzen, es sei denn, es sind vom Hersteller des Desinfektionsmittels zugelassene Produkte.
-
Beim Umgang mit Lösung oder Konzentrat stets Haushaltshandschuhe tragen.
-
Hautkontakt mit der fertigen Lösung und/oder dem Konzentrat unbedingt vermeiden.
-
Haut sofort mit Wasser abspülen, wenn sie mit dem Konzentrat oder der Lösung in Berührung gekommen ist.
-
Beim Umgang mit Konzentrat Schutzbrille aufsetzen.
-
Bei Kontakt mit den Augen sofort mit viel Wasser abspülen und ggf. Augenarzt aufsuchen.
-
Mit Flächendesinfektionsmittel durchnässte Kleidung sofort wechseln.
-
Wenn mit Durchnässung der Kleidung zu rechnen ist, entsprechende Schutzkleidung wie
z.B. Plastikschürze tragen.
-
Auf sachgerechte Entsorgung von Konzentratresten achten.
-
Verschüttetes Konzentrat sofort mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und für
gute Belüftung sorgen.
40
44
14.
Aufbereitung von Medizinprodukten
Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte können die Quelle von Infektionen
beim Menschen sein. Die Anwendung von Instrumenten setzt daher eine vorhergehende
Aufbereitung voraus, an die definierte Anforderungen zu stellen sind. Die Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte haben dazu die Empfehlung "Anforderungen
an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" herausgegeben, die einzelne
Schritte der Aufbereitung von Instrumenten und anderen Medizinprodukten detailliert beschreibt.
14.1
Zeitpunkt und Vorbereitung der Desinfektion
-
Instrumente u.ä. sollen möglichst direkt nach dem Gebrauch desinfiziert werden.
Grobe Verunreinigungen sollen nicht an den Objekten antrocknen, um die Desinfektion und Reinigung nicht zusätzlich zu erschweren.
-
Die thermische Reinigung und Desinfektion in Reinigungs- und Desinfektionsautomaten ist zu bevorzugen, da diese Methode in der Regel effektiver als die manuelle
Behandlung ist.
-
Für eine ausreichende chemische Desinfektion müssen Instrumente in ihre Einzelteile zerlegt werden, damit das Desinfektionsmittel alle Flächen (auch innen) benetzen
kann.
14.2
manuelle chemische Aufbereitung der Materialien
-
Instrumente u.ä. sind nach Entfernung von groben Verunreinigungen (Handschuhe,
Schutzkittel, ggf. Schutzbrille anziehen!) so in die Desinfektionslösung einzulegen,
dass alle Oberflächen benetzt sind und der Zutritt des Desinfektionsmittels nicht
durch Luftblasen behindert wird.
-
Schläuche und Hohlkörper sind mit dem Desinfektionsmittel durchzuspülen und so
mit dem Desinfektionsmittel zu füllen, dass keine Luftblasen eingeschlossen sind.
-
Auf die Standzeiten der Desinfektionsmittellösungen nach Herstellerangaben muss
geachtet werden (stark verschmutzte Lösungen müssen gewechselt werden; wird
regelmäßig eine große Menge an Instrumenten desinfiziert, sind die Lösungen alle
24 Stunden zu wechseln).
-
Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist zu beachten.
-
Die Instrumente sollen nicht länger als nötig in der Desinfektionsmittellösung bleiben, da es sonst zu Materialschäden kommen kann.
-
Nach der Einwirkzeit sind verbleibende Verschmutzungen von den Instrumenten zu
entfernen. Dazu dürfen keine Metallbürsten oder Schwämme verwendet werden.
-
Nach der Desinfektion und Reinigung sind die Instrumente / Materialien mit Wasser
von mindestens Trinkwasserqualität, ggf. entmineralisiertem Wasser abzuspülen.
-
Instrumente und Materialien müssen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Abgenutzte, korrodierte, deformierte, poröse oder anderweitig beschädigte Instrumente werden aussortiert.
41
45
-
Instrumente, die zum sterilen Gebrauch verwendet werden, werden getrocknet und
zur Sterilisation weitergeleitet.
-
Instrumente und Materialien, die desinfiziert weiterverwendet werden, müssen trocken und staubgeschützt aufbewahrt werden.
14.3
Desinfektion und Reinigung im Ultraschallbad
-
Ultraschall ist speziell zur Reinigung / Desinfektion von Instrumenten aus Edelstahl
geeignet.
-
Eine spezielle Desinfektionsmittellösung ist in exakter Konzentration anzusetzen und
die Einwirkzeit zu beachten.
-
Das verwendete Desinfektionsmittel muss für Einsätze im Ultraschallbad geeignet
sein.
-
Instrumente müssen geöffnet oder zerlegt werden, damit das Desinfektionsmittel
überall wirken kann. Es ist darauf zu achten, dass durch großflächige Instrumente
keine Schallschatten entstehen. Die Instrumente müssen vollständig mit Lösung bedeckt sein.
-
Eine zu hohe Schmutzbelastung im Ultraschallbecken beeinträchtigt die Reinigungs/Desinfektionswirkung und fördert Korrosion.
-
Wird nur eine Reinigung durchgeführt, muss im Anschluss an die Beschallung eine
Desinfektion erfolgen.
-
Die vorgegebenen Beschallungszeiten sollten nicht überschritten werden, da es
sonst zu Materialschäden kommen kann.
14.4
Maschinelle thermische Aufbereitung
Die Anwendung eines thermischen Desinfektionsverfahrens garantiert einen hohen hygienischen Sicherheitsstandard. Da Bedienungsfehler weitgehend ausgeschlossen werden
können, ist dieses Verfahren aus hygienischer, toxikologischer und ökologischer Sicht zu
bevorzugen.
42
46
15.
Spezielle Aufbereitungen
Pari-Vernebler
Pari-Vernebler dürfen bei Patientenwechsel nicht mehr wiederaufbereitet werden.
Der Vernebler Pari-LC-Sprint wird samt Mundstück als Einmalprodukt verwendet, d.h. nach
jedem Patienten entsorgt. Neue Vernebler werden in der Medizinischen Funktionsdiagnostik über Fr. Blessmann oder Fr. Grossmann (Tel. 9442) bezogen.
Wenn unbedingt Masken verwendet werden müssen, sind diese nach jedem Patienten zu
desinfizieren (Ausnahme: infektiöser Patient z.B. mit MRSA). Die Masken werden in Gigasept AF forte (0,75 % - 30 min Einwirkzeit) eingelegt und damit desinfiziert. Nach der
Einwirkzeit mit Leitungswasser abspülen, auf einer sauberen Unterlage trocknen und
staubgeschützt aufbewahren.
Der Anschlussschlauch ist weder desinfizier- noch sterilisierbar und soll nach Herstellerangaben bei Patientenwechsel ausgetauscht werden, wenn der Patient ohne Aufsicht an dem
Gerät manipulieren konnte.
Bei Kondensatniederschlag im Anschlussschlauch kann die Feuchtigkeit durch Laufenlassen
des Gerätes (ohne Vernebler) beseitigt werden.
43
47
15.2
15.3
Aufbereitung von Absauggeräten
-
Vor jedem Absaugen ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
-
Beim Umgang mit Sekret sind grundsätzlich Einmalhandschuhe zu tragen.
-
Nach dem Absaugen wird der Einmalkatheter entsorgt.
-
Absaugschlauch und Sekretauffangbehälter sind patientenbezogen zu verwenden.
-
Das Sekretauffanggefäß wird in der thermischen Steckbeckenspüle desinfizierend
gereinigt.
-
Verbindungsschläuche werden nach jedem Absaugen mit Desinfektionsmittellösung
durchgespült, in Desinfektionsmittel eingelegt, nach der Einwirkzeit mit Wasser
durchgespült und alle 4 Wochen bzw. bei Patientenwechsel komplett ausgetauscht.
-
Der Bakterienfilter wird nach jedem Patientenwechsel ausgetauscht; ansonsten
Standzeit nach Herstellerangaben
-
Wischdesinfektion des ganzen Gerätes nach Gebrauch
-
Gerät staubgeschützt aufbewahren
Sauerstoffgabe
-
Vor allen Manipulationen an O2-Systemen ist eine hygienische Händedesinfektion
durchzuführen.
-
Das Einmalsterilwassersystem wird bei Anbruch mit Datum versehen und kann bis
zu acht Wochen verwendet werden.
-
Sauerstoffschlauch, Sauerstoffsonde, Sauerstoffbrille oder Maske werden bei patientenbezogenen Einsatz nach 48 Stunden verworfen.
-
Bei Patientenwechsel wird das komplette Schlauchsystem ausgetauscht.
-
Das Flowmeter wird wischdesinfiziert.
44
48
16.
Sterilisation
Die Aufgabe der Sterilisation ist die Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung sämtlicher an
und in einem Objekt vorhandener vermehrungsfähiger Mikroorganismen und Viren einschließlich der Abtötung bakterieller Sporen.
Für jedes Sterilisationsverfahren gilt der Grundsatz, dass das Sterilisiergut vor der Sterilisation gründlich gereinigt werden muss, da z.B. Eiweißreste oder Salzkristalle als Schutzhülle für Mikroorganismen dienen können und deren Abtötung erschweren. Außerdem
müssen die zu sterilisierenden Materialien unbedingt trocken sein.
16.1
Sterilgut
16.1.1
Vorbereitung des zu sterilisierenden Gutes
Das Sterilisiergut wird in der Regel vor Ort gereinigt und desinfiziert
und in einem durchstichfesten Behälter zur Sterilisation gegeben.
16.1.2
16.2
Verpackung
-
Die Verpackung hat die Aufgabe, das Sterilgut nach der Sterilisation
vor Rekontaminationen zu schützen.
-
Sie darf jedoch nicht die Wirksamkeit der Sterilisationsverfahren beeinträchtigen.
-
Die Verpackung sollte möglichst klein sein, aber das Sterilisiergut ohne Probleme entnommen werden können.
-
Die Verpackung darf weder von außen noch von innen durch scharfe
Gegenstände beschädigt werden oder einreißen können.
-
Sterilgutverpackungen dürfen nur an den vorgeschriebenen Stellen
und mit desinfizierten Händen geöffnet werden.
-
Die Anforderungen an die Sterilgutverpackung muss den geltenden
DIN-Normen (DIN 58952 und DIN 58953) entsprechen.
Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte nach E DIN 58953-7
Lagerdauer
SterilgutVerpackung
Papierbeutel nach
E DIN EN 868-4 und
heiß- und selbstsiegelfähige Klarsichtbeutel und -schläuche
aus Papier und Kunststoffverbundfolie nach
E DIN EN 868-5 oder
andere gleichwertige
Verpackungen
Verpackungsart
Sterilgut in
Primär- oder
Sekundärverpackung
Lagerung ungeschützt
(in Regalen oder
sonstigen offenen
Ablagen)
dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen
Verbrauch; ist als
Lagerungsart zu vermeiden
5 Jahre, sofern keine
Sterilgutlagerandere Verfallsfrist
verpackung
vom Hersteller festgenicht angebrochen
legt ist.
(auch nicht angebrochen und wie
der verschlossen
Bei Überschreitung der Lagerfrist muss das Sterilgut neu verpackt und
Lagerung geschützt
(in Schränken oder
Schubladen)
6 Monate
5 Jahre, sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt ist
aufbereitet werden.
45
49
17.
Hygienemaßnahmen bei Infektionsfällen
Bei der Verhütung der Verbreitung von Infektionskrankheiten und multiresistenten Erregern im Krankenhaus ist die Durchführung geeigneter Hygienemaßnahmen sehr wichtig,
um eine Erregerübertragung von infizierten bzw. kolonisierten (d.h. ”mit einem Keim befallenen, aber nicht manifest erkrankten”) Personen auf Patienten oder Mitarbeiter auszuschließen.
17.1
-
17.2
Händedesinfektion
Dies ist wichtigste Maßnahme, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern,
da die meisten Krankheitserreger nicht von Patient zu Patient ”fliegen”, sondern mit
den Händen, die in diesem Fall als sog. ”Transportvehikel” dienen, weitergegeben
werden.
Einmalhandschuhe
-
Schutz vor Kontamination der Hände bei Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten, Sek
reten, Exkreten, Schleimhäuten und nichtintakter Haut (Personalschutz).
-
Verringerung der Wahrscheinlichkeit, dass potentiell pathogene Erreger von den
Händen des Personals auf den Patienten bei invasiven Eingriffen oder anderen
Maßnahmen der Patientenversorgung, bei denen Kontakt mit Schleimhäuten und
nichtintakter Haut des Patienten besteht, übertragen werden.
-
Verringerung der Wahrscheinlichkeit, dass mit den Händen des Personals, die durch
direkten oder indirekten Kontakt mit Erregern eines Patienten kontaminiert worden
sind, diese Erreger auf einen anderen Patienten übertragen werden, wobei die
Handschuhe zwischen Patientenkontakten gewechselt und die Hände anschließend
desinfiziert werden müssen, weil es häufig durch undichte Handschuhe oder beim
Ausziehen zu einer Kontamination der Hände kommt.
17.3
Schutzkittel
-
Langärmelige Schutzkittel werden getragen, um eine Kontamination der Arbeitskleidung sowie der Haut des Personals mit Krankheitserregern des Patienten zu verhindern.
-
Schutzkittel werden nach der Versorgung des Patienten entweder bei grober Kontamination in die Wäsche gegeben oder im Patientenzimmer bis zur nächsten Verwendung aufgehängt.
17.4
Masken (Mund-/Nasenschutz), Augen- und Gesichtsschutz
-
Um bei invasiven Eingriffen und anderen Maßnahmen am Patienten, bei denen es
zum Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten kommen
kann, die Schleimhäute von Mund, Nase und Augen zu schützen, werden je nach Art
und Umfang der zu erwartenden Kontamination entweder nur Masken (Mund/Nasenschutz) oder auch Augen- und Gesichtsschutz getragen.
-
Masken ( FFP 2) müssen beim Umgang mit Patienten, die eine durch Tröpfchen (die
beim Husten, Niesen, evtl. auch Sprechen freigegeben werden) übertragbare
Krankheit haben wie z.B. Tuberkulose oder Noroviren getragen werden.
46
50
17.5
Isolierung des infizierten/kolonisierten Patienten
-
Infektiöse Patienten werden in einem gekennzeichneten Einzelzimmer mit eigener
Nasszelle untergebracht. Ein Einzelzimmer ist wichtig, um Infektionen durch direkten oder indirekten Kontakt zu verhüten. Ganz besonders wichtig ist dieses, wenn
der infizierte Patient eine mangelnde persönliche Hygiene hat, seine Umgebung kontaminiert oder wenn man von ihm nicht erwarten kann, dass er sich an die festgelegten Maßnahmen hält.
-
Wenn kein Einzelzimmer zur Verfügung steht und mehrere Patienten mit dem gleichen Erreger kontaminiert oder infiziert sind, können diese mit geeigneten Patienten
zusammengelegt werden. Die Bildung einer solchen sog. ”Kohorte” ist besonders in
Ausbruchssituationen praktisch.
-
Patienten, Personal und Besucher müssen informiert werden und die festgelegten
Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um die Ausbreitung der Erreger zu verhindern.
17.6
Transport infizierter bzw. kolonisierter Patienten
Wird der Transport eines infizierten Patienten notwendig, müssen folgende Maßnahmen
berücksichtigt werden:
-
Information des Personals, das den Patienten diagnostisch oder therapeutisch vorübergehend betreuen soll, über die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Keimübertragung
-
Information und Unterweisung des Patienten in verständlicher Weise, so dass er bei
den Hygienemaßnahmen zur Verhütung der Übertragung des Erregers auf andere
Personen oder Umgebung mitwirken kann (z.B. hygienische Händedesinfektion).
-
Für geeignete Schutzmaßnahmen, wie z.B. ein undurchlässiger Verband auf infizierten Wunden, muss gesorgt werden. Patient muss je nach Art und Verbreitung des
Erregers Schutzkittel und Mundschutz tragen.
47
51
17.7
Gegenstände im Patientenzimmer
-
Spitze oder scharfe Einmalgegenstände müssen sofort in durchstichfesten Boxen
entsorgt werden.
-
Einmalgegenstände werden in die Abfallsäcke im Patientenzimmer gegeben.
-
Instrumente u.ä. müssen geschützt, d.h. so, dass von ihnen keine Gefahr der Keimverbreitung ausgehen kann, zur Aufbereitung gebracht werden.
-
Medizinische Geräte und Hilfsmittel wie z.B. Stethoskope verbleiben im Patientenzimmer und werden regelmäßig wischdesinfiziert.
17.8
-
Wäsche
Wäsche von Patienten mit Infektionskrankheiten oder multiresistenten Erregern
muss in einem gelben Wäschesack aus Plastik im Isolierzimmer gesammelt werden.
Beim Transport der fest verschlossenen Wäschesäcke muss ein direkter Kontakt mit
den Krankheitserregern vermieden werden.
Eine spezielle Desinfektion der Wäsche vor Ort ist nur in seltenen Seuchenfällen
(z.B. Cholera, Pest) notwendig.
17.9
-
Abfall
Abfälle werden im Isolierzimmer in einem reißfesten blauen Müllsack gesammelt,
fest verschlossen und kontaminationsgeschützt zur Sammelstelle ohne Zwischenlagerung transportiert.
Eine Kennzeichnung des Abfalls und Sammeln in schwarzen Müllsäcken ist nur in
speziellen Seuchenfällen notwendig.
17.10 Geschirr
-
In der Regel sind beim Umgang mit Geschirr von infizierten Patienten keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Es wird zusammen mit dem übrigen Geschirr kontaminationssicher zur Aufbereitung transportiert (zwischendurch nicht irgendwo abstellen!) und in der Geschirrspülanlage desinfizierend gereinigt. Das Tablett wird nicht mit ins Isolierzimmer genommen.
-
Nur bei sehr wenigen hochansteckenden Seuchen wie z.B. Cholera muss das Geschirr direkt auf der Station desinfiziert werden.
17.11 Flächenreinigung und -desinfektion
-
Patientennahe Flächen wie Bett, Nachttisch und Geräte müssen bei der laufenden
Desinfektion täglich desinfiziert werden.
-
Bei Kontamination mit Blut, Sekreten, Exkreten des infizierten Patienten muss sofort
desinfizierend gereinigt werden.
48
52
-
Bei Entlassung oder Verlegung des Patienten oder bei Aufhebung der Isolierung
werden alle erreichbaren Flächen inklusive Fußboden gründlich mit einem gelisteten
Flächendesinfektionsmittel in normaler Konzentration scheuerwischdesinfiziert.
-
Ein RKI - gelistetes Desinfektionsmittel muss im Seuchenfall nach Anordnung des
Gesundheitsamtes eingesetzt werden.
17.12 Information der Mitarbeiter
-
18.
Sehr wichtig ist es, sämtliche Personen, die mit dem kolonisierten / infizierten
Patienten in Kontakt kommen, zu informieren und über Hygienemaßnahmen
aufzuklären (dazu gehören auch Besucher)!
Umkehrisolation (Schutz infektionsgefährdeter Patienten)
-
Stark immunsupprimierte Patienten (z.B. nach Transplantationen oder Zytostatikatherapie) bekommen ein Einzelzimmer mit eigenem Bad und eigener Toilette.
-
Das Personal zieht sich vor Betreten des Patientenzimmers einen sauberen Schutzkittel über, wenn enger Körperkontakt (z.B. Körperwäsche) zu dem Patienten erwartet wird.
-
Ein Mund-/Nasenschutz wird angelegt.
-
Die Patienten werden nur mit desinfizierten Händen bzw. Einmalhandschuhen versorgt.
-
Personen mit Erkrankungen der Atemwege, Durchfallerkrankungen oder infektiösen
Hautkrankheiten dürfen die immunsupprimierten Patienten nicht versorgen.
-
Schutzkleidung wird täglich gewechselt.
49
53
19.
20.
Umgang mit Schmutzwäsche
-
Schmutzwäsche wird auf den Stationen getrennt in den entsprechenden textilen
Wäschesäcken gesammelt. Ein späteres Umsortieren der Schmutzwäsche ist aus infektionsprophylaktischen Gründen verboten. Schmutzwäsche sollte nicht auf dem
Boden abgelegt werden.
-
Nach dem Befüllen werden die Wäschesäcke fest verschlossen und der Wäscherei
zugeführt. Wäschesäcke, in denen sich sehr durchnässte Wäsche befindet, werden
zusätzlich mit einem Plastiksack umhüllt.
-
Wäsche von Patienten mit übertragbaren Infektionskrankheiten (RKI-Richtlinie
4.4.3) wird in gelben Plastiksäcken gesammelt. Die Säcke dürfen nicht überfüllt sein,
da sie sonst beim Transport reißen können, und sie müssen fest verschlossen sein.
Die Verwendung eines zusätzlichen textilen Wäschesackes innen ist auch möglich;
außen muss immer ein gelber Plastiksack verwendet werden!
-
Hochinfektiöse Wäsche (Seuchenfall: Diphtherie, Lungenmilzbrand, Lungenpest,
Cholera oder virales hämorrhagisches Fieber) muss direkt vor Ort desinfiziert werden.
Umgang mit sauberer Wäsche
-
Saubere Wäsche muss grundsätzlich staubgeschützt und in einem extra Raum getrennt von Schmutzwäsche aufbewahrt werden.
-
Vor dem Entnehmen der sauberen Wäsche ist eine hygienische Händedesinfektion
durchzuführen.
50
54
21.
Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen
-
Spitze, scharfe, schneidende, stechende oder zerbrechliche Gegenstände sind
grundsätzlich so zu entsorgen, dass andere Personen sich nicht daran verletzen und
somit infizieren können. Zu diesen Gegenständen zählen u.a. Skalpelle, Lanzetten,
Kanülen, Spritzen, Pipettenspitzen, Kapillarröhrchen, BSG-Küvetten etc., die grundsätzlich als potentiell infektiös anzusehen sind.
-
Sämtliche Gegenstände dieser Art, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen
kann (s.o.), sind in durchstichfeste, gelbe Behälter zu entsorgen, die fest verschließbar und nicht wieder zu öffnen sind.
-
Die fest verschlossenen Behälter werden mit dem Restmüll entsorgt.
-
Für die Entsorgung von Spritzen, Kanülen u.a. im Patientenzimmer können kleine
durchstichfeste Entsorgungsboxen mitgenommen werden. Auf keinen Fall dürfen
diese Gegenstände im Papierkorb des Patientenzimmers entsorgt werden! Durch
derartige Nachlässigkeiten kommt es immer wieder zu Verletzungen z.B. vom Reinigungspersonal, welches Papier- und Abfalleimer entsorgen muss.
-
Es dürfen nur noch Sicherheitsinstrumente verwendet werden!
-
Ausnahmen: Einmalspritzen und lange i.m.-Kanülen, die es zur Zeit noch nicht als
Sicherheitsinstrumente gibt, werden immer komplett entsorgt; die Kanüle wird aufgrund der hohen Verletzungsgefahr nicht zur Entsorgung von der Spritze getrennt.
Auf keinen Fall dürfen Schutzkappen von Kanülen nach deren Benutzung wieder auf
diese zurückgesteckt werden, da die Verletzungsgefahr enorm hoch ist.
-
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Schnitt- / Stichverletzung gekommen sein, siehe unter
”Verhalten bei Stich- oder Schnittverletzungen“.
51
55
22.
Gewinnung von Proben zur mikrobiologischen Diagnostik
Qualität und Aussagekraft der Ergebnisse von mikrobiologischen Untersuchungen werden
maßgeblich durch die Art und den Zeitpunkt der Gewinnung sowie die Lagerung und den
Transport des Untersuchungsmaterials bestimmt. Genauso wichtig ist die begleitende Informationsübermittlung der wesentlichen Patientendaten.
Zusätzlich sind Maßnahmen des Personalschutzes immer zu berücksichtigen.
22.1
Blutkulturen
Wann sollen Blutkulturen angelegt werden? (Definition Blutkultur: aerobe + anaerobe Flasche)
1.
Entnahme im Fieberanstieg oder früh nach Auftreten von Fieber und / oder Schüttelfrost
2.
vor Behandlungsbeginn einer antibiotischen Therapie
3.
bei antibiotisch vorbehandelten Patienten am Ende eines Antibiotika - Dosierungsintervalls;
bei vorbehandelter, noch nicht gesicherter subakuter Endokarditis - eine gewisse
Zeit nach Therapieende, bzw. nach kalkulierter Unterbrechung einer offenbar unzureichend wirksamen Antibiotikatherapie
4.
in besonderen Situationen z.B. bei Endokarditis mit Staphylococcus aureus oder bei
nachgewiesener Candidämie unter laufender antimikrobieller Behandlung zur Therapiekontrolle
Welche Anzahl an Blutkulturen sind sinnvoll?
1.
Die Entnahme einer einzigen Blutkultur ist nicht ausreichend für den Ausschluss
bzw. Nachweis einer Bakteriämie oder Fungämie.
2.
Bei hochakuten Verläufen (z. B. akute Endokarditis, septischer Schock) sind zwei
bis drei durch separate Venenpunktionen gewonnene Blutkulturen in rascher Folge
zu entnehmen und dann mit einer empirischen antibiotischen Therapie zu beginnen.
3.
In anderen Fällen (z.B. subakute Endokarditis, Fieber unklarer Genese) sollten zwei
bis drei Blutkulturen innerhalb von 24 Stunden abgenommen werden.
Wo soll die Entnahme erfolgen?
1.
Punktion einer peripheren Vene (nach Haut- und Händedesinfektion) mit Handschuhen
2.
Die Punktion von arteriellem Blut bringt auch bei Endokarditis und Fungämie keine
Vorteile.
3.
Die Entnahme aus intravaskulären Kathetern oder einem Portsystem sollte wegen
der erhöhten Kontaminationsgefahr nur in Ausnahmefällen erfolgen,
a)
wenn eine Venenpunktion nicht möglich ist
52
56
b)
als Nachweis einer katheter-assoziierten Infektion
Wie soll die Beimpfung der Flaschen erfolgen?
1.
Die Flaschen müssen bei Raumtemperatur gelagert sein, das Haltbarkeitsdatum ist
zu überprüfen.
2.
Desinfektion der Durchstichkappe mit Alkohol!
3.
Eine Belüftung der aeroben Flaschen ist nicht zulässig!
WICHTIG !
Vollständige Angaben auf Begleitschein und Flaschen, vor allem Angaben zu
-
Entnahmedatum und Uhrzeit
Entnahmeort
klinische Hinweise,
Therapie (Antibiotika!)
Probentransport / Lagerung:
Zwischenlagerung max. 24 Stunden bei Raumtemperatur
22.2
Exsudate aus offenen Wunden, Hautulzerationen und Fistelgängen
1.
Bei offenen Wunden Sekretaufnahme mit sterilem Abstrichtupfer vom Wundgrund und aus Randbezirken (ggf. auch Gewebestücke mit scharfem Löffel
entnehmen).
2.
Bei Verdacht auf eine Pilzinfektion Material mit scharfem Löffel von der Haut
entnehmen.
3.
Aus Fistelgängen Exsudatabsaugung mit sterilem Katheter (wenn möglich);
evtl. mit einer Kürette Gewebe aus der Fistelgangwand gewinnen.
CAVE!
In chronischen Entzündungsprozessen ist die Erregerkonzentration häufig gering, sodass
auf ein ausreichend großes Probenvolumen zu achten ist.
Wichtig:
unverzüglicher Transport!
Lagerungszeit nicht mehr als 2 Stunden (Kühlschrank) für Spritzen mit Verschlusskonus!
53
57
22.3
Urin
Mittelstrahlurin
In der Regel Gewinnung durch den Patienten selbst nach entsprechender Information
-
Intimtoilette mit Kompressen, Wasser, ggf. Flüssigseife
(Frauen: Spreizen der Labien
Männer: Zurückziehen der Vorhaut)
-
erste Urinportion verwerfen, nur mittlere Portion im Urinbecher auffangen
Morgenurin ist am besten geeignet; letzte Miktion sollte mehr als 3 Stunden zurückliegen.
Einmalkatheterurin
-
Nach Katheterisierung der Harnblase unter sterilen Bedingungen (siehe Hygieneplan) Urin im Urinbecher sammeln (erste Portion verwerfen).
Urin aus Blasenverweilkatheter
-
Wischdesinfektion der Punktionsstelle am Ableitungsschlauch des geschlossenen
Drainagesystems; Desinfektionsmittelreste mit Kompresse entfernen (keine Diskonnektion der Verbindung Katheter zum Ableitungsschlauch!)
-
Punktion der Entnahmestelle und Aspiration des Urins mit steriler Spritze
Beschicken des Eintauchnährbodens (Uricult®)
-
Nährboden aus dem Kunststoffröhrchen entnehmen und vollständig in Urin eintauchen
-
Wenn wenig Urin vorhanden, Urin tropfenweise über beide Seiten des Nährbodens
rinnen lassen - beide Seiten vollständig benetzen
-
Urin abtropfen lassen und Nährboden in Kunststoffröhrchen zurückstecken.
Wichtig!
Unverzüglicher Transport! Am Wochenende nur sonntags Uricult® abnehmen
und in den Brutschrank bei 37 Grad stellen (bei länger als 24 Stunden dauerndem Aufheben Verfälschung des Ergebnisses).
Nativurin
Nativurin umgehend ins Labor bringen; falls nicht möglich, im Kühlschrank bei 4 - 6 Grad
zwischenlagern. Nativurin muss spätestens nach 6 Stunden im Labor verarbeitet werden.
54
58
22.4
Liquorpunktion
-
vor Punktion Kontakt mit Untersuchungslabor aufnehmen und unverzügliche Verarbeitung der Probe sicherstellen
-
Einstichstelle sorgfältig desinfizieren (Einwirkzeit 10 Minuten)
-
Umgebung der Einstichstelle mit sterilem Lochtuch abdecken
-
Punktion und Gewinnung von 5-10 ml Liquor; unter streng aseptischen Bedingungen
in zwei bis drei Probenröhrchen abtropfen lassen
Probenröhrchen sofort ins Labor bringen. Falls schneller Transport im Thermobehälter bei 20-22 0 C nicht möglich, 2-5 ml Liquor in Liquorkulturflasche
übertragen und im Brutschrank bei 37 0 C zwischenlagern.
22.5
Sputum
-
Steriles Sputumröhrchen verwenden.
-
Am besten ist Morgensputum (Sekret der tiefen Atemwege, sammelt sich während
der Nacht an und wird nach dem Erwachen abgehustet).
Kurz vor dem Abhusten sorgfältige Mundreinigung (Mund gründlich mit frischem Leitungswasser spülen). Enterobakterien im Sputum sind ein hygienisches Problem.

-
22.6
Beschriftung von Proben, Ausfüllen der Begleitscheine
-
Probenbehälter sind vor der Abnahme des Materials mit Vor- und Nachnamen und
Geburtsdatum des Patienten zu versehen. Gegebenenfalls ist die Probennummer,
die auf dem Begleitschein eingedruckt ist, zu vermerken.
-
Begleitscheine sollten einen Adressaufkleber enthalten oder handschriftlich mindestens Patientenvor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Aufnahmenummer.
-
Datum und Uhrzeit sowie genaue Lokalisation einer speziellen Entnahme sind zu
vermerken, ebenso die Fragestellung. Name und Unterschrift des einsendenden Arztes sollten gut lesbar sein, um Rückfragen zu ermöglichen.
Das Untersuchungsmaterial (Ausnahme: Routinelabor) wird in geeigneten Transportbehältern über das hauseigene Labor zum Labor des Klinikums Oldenburg geschickt.
55
59
Kernzeiten des mikrobiologischen Labors im Klinikum Oldenburg:
Montag bis Freitag
Samstag
Sonntag
8 – 18 Uhr
8 – 13 Uhr
10 – 11 Uhr
Anlieferungsadresse:
Oldenburg, Brandenburger Str. 19, 3. Obergeschoss
Telefonische Nachfragen können in diesen Zeiten erfolgen unter
0441 / 403-2388 (ltd. MTA Fr. Riedler).
Außerhalb der o.g. Kernzeiten ist das Labor vor Probenanlieferungen über die Telefonnummer 0441 / 403-2602 zu informieren (lange klingeln lassen).
Anlieferung erfolgt in diesem Fall an das Zentrallabor.
Befunde kommen in der Regel per Fax; sehr wichtige Ergebnisse (z.B. in Infektionsfällen
hygienerelevante Befunde) werden telefonisch mitgeteilt, am Wochenende und ggf.
nachts dem zweiten AvD 9150). Am Wochenende sieht der zweite AvD auch die ankommenden hygienerelevanten Faxe aus dem Labor des Klinikums Oldenburg durch, um Informationslücken und unnötige Isolierungen z.B. zu vermeiden.
Ärztliche Nachfragen, z.B. zu Antibiotikatherapien, können erfolgen an:
Hr. Prof. Kohse, Hr. Dr. Engel, Fr. Dr. Carl , Hr. Dr. Hellkamp Tel. 0441 / 403-2600 oder 0441 / 403-0
22.7
Entnahmematerial / Transport und Lagerung
(Transportbehälter siehe beigefügte Abbildungen am Ende der Tabellen)
Blut
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Erwachsene: 8 - 10 ml
Blutkulturflaschen
(Bactec aerob und anaerob)
maximal 24 h bei Raumtemperatur;
Abnahmezeitpunkt angeben!
Blut zur Antikörperuntersuchung
Serummonovette
kühlen, 4 - 10°C, Transport in 24 h
Blut zum Parasitennachweis
EDTA-Monovette
direkter Transport
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Katheterspitzen
steriles Röhrchen (schwarzer
Schraubverschluss)
direkter Transport
Katheterspitzen
56
60
ZNS und Knochenmark
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Liquor: Bakt.: > 1 ml,
TBC: > 2 ml
Pilze: > 2 ml
steriles Röhrchen (schwarzer
Schraubverschluß)
direkter Transport bei Raumtemperatur
Abszessinhalt: 1 - 2 ml
in steriler verschl. Spritze;
alternativ: auf Port-a-culRöhrchen einzeln verpackt
direkter Transport bei Raumtemperatur, Aufbewahrung wenige
Std. bei Raumtemperatur
intrathekale Antikörperbildung:
Liquor / Serum-Paar vom gleichen Abnahmezeitpunkt, parallel Quotientenschema bestimmen lassen
Liquor: im sterilen Röhrchen
Serum / Blut: Serummonovette
Obere Atemwege
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Rachen-, Tonsillen-, Nasenabstrich
aerobes Universalmedium
max. 24 h bei 4 - 10°C
Kehlkopf- Epiglottisabstrich
aerobes Universalmedium mit
dünnem Tupfer
direkter Transport, max. 2 h bei
Raumtemperatur
Nasennebenhöhlensekret
punktiertes Material auf Transportagar (Port-a-cul)
geben
max. 12 h bei Raumtemperatur
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Sputum, TrachealBronchialsekret 3 - 5 ml
sterile Sputumröhrchen
direkter Transport, max. 2 h bei
Raumtemperatur
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Mittelohrsekret bei V.a.
Otitis media
punktiertes Material auf die
Oberfläche des Port-a-cul
geben
max. 12 h bei Raumtemperatur
Gehörgangabstrich
aerobes Universalmedium mit
dünnem Tupfer
max. 24 h bei Raumtemperatur
Untere Atemwege, Lunge
Ohr
57
61
Haut / Weichteile
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Exsudate (offener Prozess)
möglichst 2 ml, Wundabstriche
aerobes Universalmedium
oder Port-a-cul-Röhrchen bei
tiefen Wunden (Anaerobier)
max. 24 h bei Raumtemperatur
Gewebestücke
Material auf die Oberfläche des
Port-a-cul geben
direkter Transport
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Stuhl auf Bakterien, Pilze,
EHEC
Stuhltransportröhrchen
max. 48 h bei 4 - 10°C
Stuhl auf Wurmeier
Stuhltransportröhrchen
max. 24 h bei 4 - 10°C
Stuhl auf Oxyuren
Tesa-Klebstreifen auf Objektträger
Transport in wenigen Stunden,
Probe kühlen
Stuhl auf Protozoen (Antigennachweis)
Stuhltransportröhrchen
max. 48 h bei 4 - 10°C
Stuhl auf Toxinnachweis (Clostridium difficile oder perfringens)
Stuhltransportröhrchen
max. 24 h bei 4 - 10°C
MATERIAL
TRANSPORTBEHÄLTER
AUFBEWAHRUNG / TRANSPORT
Mittelstrahlurin, Katheterurin
10 ml in Urinmonovette geben
kühlen, wenige Stunden Aufbewahrung möglich
Unterer Verdauungstrakt
Urin
58
62
Transportgefäße
Urinbecher
steriles
Röhrchen
Blutkulturflasche blau
(aerob)
Uricult®
Röhrchen mit
Transportmedium
Blutkulturflasche gelb
(anaerob)
Urinmonovette
Stuhlröhrchen
steriles Sputumröhrchen
59
63
23.
Ausbruchmanagement (nosokomiale Infektionen)
(Maßnahmen, die im Falle eines Ausbruchs von nosokomialen Infektionen eine weitere
Verbreitung verhindern sollen. Sie ergänzen die Maßnahmen zur Prävention und frühzeitigen Erkennung von Infektionen)
Ein Ausbruch wird nach §6 Abs.3 IfSG als "das gehäufte Auftreten von nosokomialen Infektionen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist", bezeichnet.
Ein Maßnahmenkatalog muss drei wichtige Handlungsweisen beinhalten:
Erkennen von Anlässen für das Inkrafttreten der im Folgenden beschriebenen Handlungsanweisungen (Festlegung von Auslöseereignissen)
Sicherstellung der Schadensbegrenzung durch Sofortmaßnahmen
schnelle Ermittlung und Beseitigung der Ursachen, Infektionswege und Übertragungsquellen
Ein sog. "Ausbruchmanagementteam“ sollte vorab feststehen.
Mitglieder des Ausbruchmanagementteams:
-
Ärztlicher Direktor
-
Pflegedienstleitung
-
hygienebeauftragter Arzt
-
Hygienefachkraft
-
Kreisgesundheitsamt Westerstede Tel. 04488/565300 (beratend gemäß Verpflichtung laut
Infektionsschutzgesetz)
-
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes 04488/565321
-
ärztliches / pflegerisches Personal der betreffenden Station / Abteilung
60
64
23.1
Auslöseereignisse
(Ereignisse, die einen Hinweis auf ein nosokomiales Geschehen geben und ein Auslöseereignis darstellen können)
Infektionen, die bereits bei vereinzeltem Auftreten Anlass für eine hygienische
Analyse darstellen können:
Während eines Krankenhausaufenthaltes auftretende
Legionellose
Aspergillus spp.-bedingte Organmykose
Pertussis
Infektion mit Streptococcus pyogenes (Gruppe A)
Konjunctivitis epidemica
Scabies
Infektionen, bei denen bei einem Auftreten bei zwei oder mehr Patienten ein epidemischer
Zusammenhang gegeben sein kann:
Infektionen mit Erregern mit speziellen Resistenzen (bei identischem Resistenzmuster):
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE)
S. pneumoniae
E. coli
Klebsiella spp.
Enterobacter cloacae
Citrobacter spp.
Serratia marcescens
Pseudomonas aeruginosa
Stenotrophomonas maltophilia
Burkholderia cepacia
Acinetobacter baumanii
Candida spp. (invasive Candidainfektion)
-
Infektionen mit ungewöhnlichem Erreger
-
Sepsis mit einheitlichem Erreger
-
Infektionen durch blutübertragende Erreger (z.B. HBV, HCV); auch bei Auftreten nach
Entlassung, wenn ein Zusammenhang der Fälle aufgrund eines vorausgegangenen Aufenthaltes in der gleichen Einrichtung anzunehmen ist.
-
Erreger der Gastroenteritis (z.B. Clostridium difficile, Rotaviren)
Handlungsablauf bei gehäuftem Auftreten von nosokomialen Infektionen:
Feststellen eines Auslöseereignisses
61
65
Bei der Feststellung einer Häufung von nosokomialen Infektionen bzw. eines auffälligen Infektionsereignisses werden in der Regel der hygienebeauftragte Arzt und die Hygienefachkraft verständigt, die den ärztlichen Direktor und die Klinikpflegeleitung informieren. Schon
jetzt sollten alle wichtigen Informationen zum Infektionsgeschehen festgehalten und weitergegeben werden, z.B.
- Zeitpunkt und Ort des Infektionsgeschehens
- Name und derzeitige Station der betroffenen Patienten
- Art des Erregers
•
Vorliegen von Risikofaktoren, welche die nosokomiale Infektion begünstigt haben können (Eingriffe, Operationen)
•
klinische, labormedizinische und pathologisch anatomische Befunde der betroffenen Patienten
• Umfeld des Patienten zum Zeitpunkt der Infektion (z.B. Zimmer-Belegung, erfolgte Untersuchungen in anderen Abteilungen der Klinik usw.)
•
bereits vorliegende auffällige Befunde hygienisch-mikrobiologischer Umgebungsuntersuchungen
Diese Informationen sollten im weiteren Verlauf des Geschehens ständig ergänzt werden.
Beurteilung der Situation und Entscheidung für die Einberufung des Managementteams
In Abstimmung mit dem ärztlichen Direktor wird seitens der für die Hygiene zuständigen
Mitarbeiter nach Durchsicht der vorliegenden Befunde und Informationen geklärt, ob ein
Auslöseereignis tatsächlich vorliegt.
Fallermittlung und ggf. Bestätigung eines Ausbruchs und Meldung
Das Ausbruchmanagementteam untersucht, ob tatsächlich ein Ausbruch vorliegt und akuter
Handlungsbedarf besteht oder Infektionen bereits vor Einweisung in die Klinik erworben
wurden oder falsch positive Befunde oder Artefakte vorliegen.
Anhand einer Checkliste sind bereits vorliegende Informationen zu überprüfen / ergänzen:
•
Welche Infektionen sind aufgetreten?
(Was?)
1. Welche Erreger wurden isoliert?
(Art, Resistenz)
1. Welche Patienten sind betroffen?
(Wer?)
1. Welche räumlichen und zeitlichen
Zusammenhänge bestehen?
1. Welche Personen sind zusätzlich involviert?
(Wann? Wo?)
(Fallermittlung)
1. Welche technischen Systeme bzw. Medien kommen u.U. als Infektionsquelle in Frage
(Klimaanlagen, Wasser, Lebensmittel, Arzneimittel) ?
Aus den Eigenschaften des Krankheitserregers (Erregerreservoir, Übertragungs-wege etc.)
62
66
können wichtige Hinweise auf potentielle Infektionsquellen gewonnen werden. Publizierte
Berichte zu Krankheitserregern und vergleichbaren Situationen sollten herangezogen
werden.
Bei Vorliegen eines Ausbruchs wird das Gesundheitsamt nach §6 IfSG informiert.
krankenhaushygienische Ortsbegehung / Festlegung des aktuellen Handlungsbedarfes (SollIst-Analyse)
Bei Bestätigung eines Ausbruchs wird eine hygienisch-mikrobiologische Ortsbegehung zur
Beurteilung der hygienischen Situation durchgeführt und Handlungsabläufe, die vor dem
Ausbruch üblich waren, beurteilt. Hierbei sollen auch Abweichungen von Hygienerichtlinien
ermittelt werden.
Festlegung von Interventionsmaßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung von Erregern
(mit Zuständigkeitsbereichen)
2. Information und Schulung des Personals im Umgang mit der gehäuft aufgetretenen Infektion unter besonderer Berücksichtigung der Händedesinfektion:
Hygienefachkraft (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, der Klinikpflegeleitung und dem hygienebeauftragten Arzt sowie dem Stationsarzt / der Stationsleitung der
betreffenden Station)
gezielte Desinfektionsmaßnahmen
Hygienefachkraft in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsabteilung, der Fremdreinigungsfirma, den Stationshilfen und der Leitung der betreffenden Station
ggf. Isolierung betroffener Patienten
hygienebeauftragter Arzt, Hygienefachkraft und Stationsarzt / -ärztin
ggf. vorübergehende Schließung von Abteilungen oder Stationen nach Absprache mit
dem Gesundheitsamt
Leiter des Gesundheitsamtes Westerstede, weitere Mitarbeiter des Gesundheitsamtes,
Ärztlicher Direktor
63
67
Über die Analyse und die veranlassten Maßnahmen sowie Umsetzungsschwierigkeiten wird
ein kurzgefasster Bericht (durch Hygienefachkraft und hygienebeauftragten Arzt) erstellt.
Sollten Pressemitteilungen notwendig sein, werden diese in Abstimmung mit dem Ausbruchmanagementteam und dem Gesundheitsamt erstellt.
Ermittlung der Infektionsquelle (Ursachenfindung)
Die Ursachen der Infektion und die Infektionsquelle müssen herausgefunden werden, um
eingeleitete Maßnahmen gezielter durchführen zu können. Dazu dienen
sorgfältig geplante ausführliche krankenhaushygienische Ortsbegehungen
detaillierte Überprüfungen von Handlungsabläufen wie z.B. Medikamenten-applikation,
Medizinprodukteaufbereitung u.a. (orientiert am Soll-Zustand: RKI-Richtlinie, hausinterne
Arbeitsanweisungen, Hygieneplan)
hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen
ggf. systematische epidemiologische Analysen
Mikrobiologische Probennahmen zur Aufdeckung der Infektketten:
von nicht unmittelbar betroffenen Patienten
von medizinischem Personal
von Wasser, Luft, Lebensmitteln, Arzneimitteln
von Oberflächen des Umfeldes, medizinisch-technischen Geräten und anderen Medizinprodukten
Bei einem Ausbruch von nosokomialen Infektionen ist es wichtig, die betreffenden Krankheitserreger (sowohl vom Patienten als auch aus der Umgebung, falls dort isoliert) typisieren
zu lassen, um Infektionsketten eindeutig nachweisen zu können.
Sollte mit den bis hierher benannten Methoden keine eindeutige Infektionsquelle gefunden
worden sein, müssen systematische epidemiologische Untersuchungen durchgeführt werden.
Entsprechende Details enthält ein Merkblatt "Empfehlungen zur Untersuchung von Ausbrüchen nosokomialer Infektionen". Potentielle Ursachen für ein Infektionsgeschehen sollen
festgestellt und beschrieben werden können.
Bewertung der erhobenen Befunde und Festlegung gezielter Interventionsmaßnahmen
Bereits eingeleitete Präventiv- oder Interventionsmaßnahmen sollen anhand aller gewonnenen Untersuchungsergebnisse nochmals geprüft und ggf. dem aktuellen Kenntnisstand angepasst werden.
Die weitere Entwicklung der Infektionen im Rahmen des Ausbruchs muss kontinuierlich
ermittelt werden (Surveillance).
Bei einem eindeutigen Rückgang der Infektionen muss festgelegt werden, aufgrund welcher Kriterien der Ausbruch als beendet angesehen werden kann. Schriftlich festzulegen
ist, ob und in welcher zeitlichen Frequenz Kontrolluntersuchungen (ohne Beanstandung)
erfolgen müssen.
64
68
Abschluss des Ausbruchmanagements und Festlegung absichernder Maßnahmen
Das Ende eines Ausbruchs sollte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erklärt werden.
Risikobelastete Arbeitsabläufe werden unter schriftlich festgelegten Auflagen wieder aufgenommen.
Geschlossene Stationen können unter schriftlich festgelegten Voraussetzungen wieder
öffnen.
Überwachungsprogramme (schriftlich festgelegt) werden ggf. durchgeführt.
Evaluierung und Festlegung von zukünftigen Präventions-Strategien
Das Ausbruchmanagementteam sollte mit folgenden Fragestellungen (Beispiele) rückblickend
das Ereignis analysieren:
Wurde der Ausbruch rechtzeitig erkannt?
Waren Sofort- und gezielte Maßnahmen richtig und notwendig?
Sind trotz eingeleiteter Maßnahmen weitere Infektionen aufgetreten?
War eine effiziente Ursachenklärung gewährleistet?
Wurde die Infektionsquelle gefunden und die Infektionskette nachvollzogen?
Welche Präventionsstrategien haben sich bewährt?
Müssen neue Präventionsstrategien erarbeitet werden?
Welche zusätzlichen Aufwendungen und Kosten sind durch die Ausbruchsituation entstanden?
Abschließende Dokumentation
Erworbene Erkenntnisse können als Basis für die Weiterentwicklung von Hygienestandards
und die Optimierung von Präventionsstrategien verwendet werden.
65
69
24.
Verhalten bei Baumaßnahmen
Bei Baumaßnahmen, insbesondere bei Abriss von Mauern, Wänden, Decken, Fußböden
und anderen Bauteilen, kommt es zur Freisetzung von Baustaub und damit verbunden zu
einer z.T. massiven Freisetzung von potentiell pathogenen Mikroorganismen einschließlich
Clostridien und Aspergillen, die für abwehrgeschwächte Patienten eine Gefahr darstellen
können.
24.1
Schutzmaßnahmen
-
Der Baubereich muss durch staubdichte Abtrennungen so abgeschottet sein, dass
eine Kontamination anderer medizinischer Bereiche vermieden wird. Die Schutzwand
ist regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen.
-
Die Weiterverbreitung von Baustaub über raumlufttechnische Anlagen ist zu verhindern, wobei insbesondere die Außenluftansaugstellen zu berücksichtigen sind; ggf.
ist die Anlage für die Dauer der Baumaßnahme stillzulegen und vor Staubeintrag zu
schützen. Verbindungen von Lüftungskanälen zwischen Baubereich und in Betrieb
befindlichen Funktionsstellen müssen getrennt werden.
-
Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen Filter eventuell belasteter RLTAnlagen hinsichtlich Leckfreiheit und Dichtsitz überprüft und ggf. erneuert werden.
-
Bei Baumaßnahmen an der Außenfassade müssen Schutzplanen vor den Fenstern
angebracht und letztere ggf. zusätzlich abgedichtet werden.
-
Der Zugang zum Baubereich und der Transport von Baumaterialien sollte nicht über
in Betrieb befindliche Krankenhausbereiche erfolgen. Ebenso dürfen Wege für Patienten, medizinisches Personal und für Versorgungsmaterialien nicht direkt durch
Baubereiche führen.
-
Bei der Lagerung von Abbruchmaterial muss eine Kontamination medizinischer
Funktionsstellen mit Baustaub vermieden werden.
-
Nach Beendigung der Baumaßnahme und vor Wiederinbetriebnahme des betreffenden Bereiches wird nach der Grob- und Feinreinigung eine umfassende desinfizierende Reinigung durchgeführt.
66
70
25.
Infektionskrankheiten
:
67
71
Aspergillen
Allgemein
-
Aspergillen gehören zur Familie der Schimmelpilze. Es sind Fadenpilze, von denen es
ungefähr 200 verschiedene Arten gibt. In der Natur sind sie weit verbreitet und
wachsen gern auf Baumwollstoffen, aber auch auf Hanf, Jute und Kapok (Füllmaterial für Polster), auf Polstermöbeln und Schaumstoffmatratzen. Ebenso findet man
sie auf Früchten, Gemüse, in Mehl, Nüssen, Marmelade, Brot, Heu und Silagefutter,
auf Tierkot (Vogelhaltung!), Holz, Papier und Tapeten. Im Badezimmer und in allen
feuchten Ecken eines Gebäudes (z.B. Keller) sowie in feuchter Blumenerde besonders über Heizungen fühlen sie sich wohl. Hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen
über 200C begünstigen ein Pilzwachstum.
-
Aspergillus fumigatus ist mit einem Anteil von ca. 90 Prozent der häufigste Erreger
von invasiven Aspergillosen, gefolgt von Aspergillus flavus und Aspergillus terreus.
-
Aspergillus-fumigatus-Sporen können aufgrund ihres geringen Durchmessers von 2-
-
3 µm im Gegensatz zu den meisten anderen Aspergillusarten über die Atemluft bis
in die kleinsten Lungenalveolen vordringen. Für immunkompetente Personen stellen
Schimmelpilzsporen in der Regel keine Gefahr dar. Immunsupprimierte Patienten
mit lang andauernder Neutropenie z.B. sind allerdings stark gefährdet, eine invasive
pulmonale Aspergillose zu erwerben. Diese Pilzinfektion ist relativ selten, verläuft jedoch häufig tödlich. Die Erkrankung ist schwer zu diagnostizieren.
Bei Risikopatienten wird die Aspergilluspneumonie durch Invasion von Pilzsporen in
das Lungengewebe ausgelöst. Anschließend können sich Pilze auf dem Blutweg
auch in anderen Organen wie Gehirn, Herz, Nieren und Augen ausbreiten.
Infektionsquellen im Krankenhaus
-
Häufige Infektionsquellen im Krankenhaus sind Topferde von Zimmerpflanzen und
Baustaub. In Bereichen mit immunsupprimierten Patienten dürfen Pflanzen daher
nicht in Erde gehalten werden. Bei Baumaßnahmen müssen gefährdete Patienten
verlegt werden, wenn der Baubereich nicht komplett abgedichtet werden kann.
-
Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang zwischen dem Auftreten von invasiven Aspergillosen und Neu-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Straßenbauarbeiten, der Eröffnung von Zwischendeckenbereichen, unzureichend gewarteten
raumlufttechnischen Anlagen sowie kontaminierter Blumenerde.
Infektiöses Material und Übertragungswege
-
Die Übertragung erfolgt durch Inhalation ubiquitär vorkommender Aspergillussporen
(Konidien, Durchmesser 3-5 µm) in die tieferen Atemwege, wo bei unzureichender
Abwehrfunktion Pilzfäden wachsen und entweder lokal begrenzte Infiltrate bilden
oder destruierend-invasiv in das Lungenparenchym und angrenzende Blutgefäße
vorwachsen.
68
72
-
Eine Besiedlung der Nasennebenhöhlen kann im Verlauf einer immunsuppressiven
Therapie zum Ausgangspunkt einer invasiven Aspergillose der Lunge und anderer
Organe werden. Endogene Rezidive bei Patienten mit einer intermittierenden Chemotherapie sind daher eher die Regel als die Ausnahme.
Inkubationszeit
-
nicht genau bestimmbar
direkte Übertragung von Mensch zu Mensch
-
Patienten mit einer Lungenaspergillose, die Aspergillussporen massiv ausscheiden
(Nachweis im Sputum oder in der bronchoalveolären Lavage), können Aspergillen
auf andere immunsupprimierte Patienten übertragen. In der Regel stellen Mitpatienten oder medizinisches Personal jedoch keine bedeutsamen Infektionsquellen dar,
sondern die Ursachen für eine Ansteckung sind eher im unbelebten Umfeld zu suchen.
Immunität
-
Es besteht keine spezifische Immunität, da für die Abwehr von Aspergillusinfektionen vor allem funktionsfähige Makrophagen und Granulozyten in ausreichender Zahl
erforderlich sind.
Isolierung
-
Aufgrund einer ausgeprägten Immunschwäche des betroffenen Patienten ist eine
Isolierung sinnvoll. Zum Schutz anderer Patienten ist eine Isolierung nur dann erforderlich, wenn es sich ebenfalls um Risikopatienten handelt und der Erkrankte Aspergillen in größeren Mengen im Sputum ausscheidet.
Prophylaxe
-
Baumaßnahmen sind schon im Vorfeld bezüglich einer ausreichenden Abschirmung
zu Patientenbereichen genauestens zu planen und ggf. mit einem Krankenhaushygieniker zu besprechen. Stark immunsupprimierte Patienten sind grundsätzlich protektiv zu isolieren.
69
73
Hygienemaßnahmen
-
Handschuhe und Schutzkittel sind erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten.
-
Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich nach Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten, auch nach Ablegen der Handschuhe.
-
Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch desinfiziert werden; ansonsten
Transport in geschlossenen Behältern
-
Wäsche und Abfall werden in fest verschlossenen Beuteln/Säcken wie gewohnt entsorgt.
-
Geschirr ist nur in der Geschirrspülmaschine zu reinigen.
-
Für die Flächen ist eine routinemäßige Reinigung ausreichend.
-
Für die Schlussdesinfektion (Scheuerwischdesinfektion) sind Flächendesinfektionsmittel des Wirkungsbereichs A (vermehrungsfähige Zellen von Bakterien, Mykobakterien und Pilze; Sporen von krankheitserregenden Pilzen werden ebenfalls abgetötet.) ausreichend.
Meldepflicht
-
Eine Meldepflicht besteht bei gehäuftem Auftreten im Krankenhaus.
70
74
Diphtherie
Allgemein
Diphtherie ist in den industrialisierten Ländern dank Impfung der Bevölkerung zu einer
Seltenheit geworden. Der Mensch ist das einzige Reservoir des Erregers. In der dritten
Welt kommt dieser Infektionskrankheit wegen mangelnder Impfung der Bevölkerung
große Bedeutung zu. In den letzten Jahren wurden Russland und andere Staaten der
ehemaligen Sowjetunion von einer Diphtherieepidemie heimgesucht, die 1992 und 1993
über 100 000 Fälle verursachte (CDC 1993). Einzelfälle von Diphtherie wurden in Westeuropa und Nordamerika bei der Rückkehr von Personen festgestellt, die in Epidemiegebieten auf Reisen waren.
Erreger
-
Corynebacterium diphtheriae hat als einziges von allen Corynebakterien die Fähig-
keit, das krankmachende Diphtherietoxin zu produzieren. Die geschätzte tödliche
Dosis für einen Menschen liegt bei 10 - 15 Mikrogramm. Die Bakterien selbst haben
so gut wie keine krankmachende Wirkung.
Krankheitsbild
Beim Auftreten der folgenden Symptome muss an Diphtherie gedacht werden:
-
eher milde Tonsillitis oder Pharyngitis mit grau-braunen Belägen, vor allem bei
Ausdehnung auf das Gaumenzäpfchen und den weichen Gaumen
-
Lymphknoten- und Halsschwellung, verbunden mit einer pseudomembranösen Pharyngitis und Zeichen einer systemischen Toxizität (Blässe, Ödeme, Erbrechen)
-
Heiserkeit und Stridor
-
Gaumensegellähmung
-
blutig seröser Nasenausfluss mit Schleimhautbelägen
-
Wird die sog. "Pseudomembran" abgehoben, findet sich darunter eine blutende,
ödematöse Submukosa. Es kann durch die Schwellung im Hals zum Ersticken kommen. Das systemisch absorbierte Toxin schädigt Herz, periphere Nerven und Nieren.
Zeichen einer Herzschädigung treten 1 - 2 Wochen nach Krankheitsbeginn auf.
Inkubationszeit
-
2 bis 5 Tage
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange der Erreger in Sekreten und Wunden
nachweisbar ist. In der Regel betrifft dies bei Unbehandelten einen Zeitraum von 2
Wochen, selten mehr als 4 Wochen, bei antibakterieller Behandlung nur 2 - 4 Tage.
71
75
Diagnostik
-
Eine rasche klinische (Verdachts-)Diagnose ist wichtig, da eine frühzeitige Behandlung für den Krankheitsverlauf entscheidend ist. Die mikrobiologische Diagnosestellung wird nicht abgewartet. Das einzusendende Abstrichmaterial muss mit einer
Verdachtsäußerung an das untersuchende Labor geschickt werden, damit der Erreger nicht übersehen wird.
Übertragungswege
-
C. diphtheriae wird vor allem durch Aerosole, die von hustenden Diphtheriekranken
oder (selten) von asymptomatischen Trägern ausgestoßen werden, übertragen. Ein
anderer Weg ist die Infektion durch Übertragung des Erregers mit kontaminierten
Händen in die Nase.
Erregerhaltiges Material
-
respiratorische Sekrete, Wundsekret
Hygienemaßnahmen
Beim Verdacht auf eine Diphtherieerkrankung ist der betreffende Patient sofort in ein
Akutkrankenhaus zu verlegen. Bis dahin sollen nur Personen mit ausreichendem Impfschutz die Patienten betreuen.
-
Eine Einzelunterbringung ist in jedem Fall erforderlich.
-
Handschuhe, Schutzkittel, Mund-Nasenschutz sind erforderlich.
-
Hygienische Händedesinfektion ist nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten, auch nach dem Ablegen
der Handschuhe, erforderlich.
-
Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich
und kann bei Bedarf ausgedehnt werden. Es sind Mittel, die in der Robert-Koch-Liste
verzeichnet sind, zu verwenden.
-
Instrumente werden in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion zugeführt.
Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden.
-
Geschirr muss innerhalb der Einheit, in der es benutzt wurde, desinfiziert werden.
-
Wäsche wird in einem gekennzeichneten, fest verschlossenen Plastiksack transportiert und mit Mitteln und Verfahren der Liste des Robert-Koch-Instituts in der Krankenhauswäscherei desinfiziert.
-
Abfall (erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material kontaminiert sein können), sind als Abfall der Gruppe C zu entsorgen.
-
Bei der Schlussdesinfektion, in die auch Matratzen, Kissen und Decken einzubeziehen sind, werden Mittel und Verfahren aus der Robert-Koch-Liste verwendet.
Meldepflicht
Verdacht, Erkrankung und Tod an Diphtherie sind meldepflichtig.
72
76
infektiöse Durchfallerkrankungen (Enteritis infectiosa)
-
Die Übertragung von Infektionen, deren Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, ist nur durch Aufrechterhaltung der Standard-Hygiene-maßnahmen, in erster
Linie der Händehygiene, zu verhindern.
-
Es wird unterschieden zwischen Erregern, bei denen bereits eine geringe Infektionsdosis ausreichend für eine Erkrankung ist und Erregern, von denen größere Mengen
(hohe Infektionsdosis) notwendig sind, um eine Infektion auszulösen.
darmpathogene Erreger mit einer hohen Infektionsdosis
z.B.
Enteritissalmonellen, darmpathogene E.coli, Campylobacter jejuni, Yersinia enter.
Hygienemaßnahmen
-
Der Patient bekommt eine eigene Toilette oder einen Nachtstuhl.
-
Händedesinfektion bei allen infektionsgefährdenden Tätigkeiten
-
Einmalhandschuhe, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich (auch nach dem
Ausziehen der Handschuhe ist eine Händedesinfektion notwendig)
-
Schutzkittel, wenn Kontakt mit dem Patienten oder Kontamination der Arbeitskleidung möglich
-
Der Patient wird zur Händedesinfektion angeleitet.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer in einem gelben Plastiksack gesammelt.
-
Abfall wird im Patientenzimmer in einem blauen Müllsack gesammelt.
-
tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen
-
Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten mit gelisteten Flächendesinfektionsmitteln in üblicher Konzentration als Wischdesinfektion
Die speziellen hygienischen Maßnahmen können aufgehoben werden, wenn drei Stuhlproben, entnommen im Abstand von 48 Stunden, negativ sind.
(Kontrolluntersuchungen sollten frühestens 72 Stunden nach Beendigung einer eventuell
durchgeführten Antibiotikatherapie stattfinden.)
Weitere Maßnahmen:
-
-
Stuhluntersuchungen bei allen Kontaktpersonen mit klinischer Symptomatik (Namensliste des Personals zum Betriebsarzt)
Mitarbeiter, die nach einer Darminfektion noch Erreger ausscheiden, aber keine
Symptomatik mehr aufweisen, können wieder arbeiten, dürfen aber mit Lebensmitteln / Nahrungszubereitung nicht in Berührung kommen.
Generell dürfen Ausscheider in (Krankenhaus-) Küchen bei der Speisenzubereitung
nicht tätig sein.
73
77
darmpathogene Erreger mit einer geringen Infektionsdosis
-
hohe Ansteckungsgefahr!
-
z.B. Salmonella typhii, Salmonella paratyphii, Shigellen, Vibrionae cholerae,
Hepatitis A, Noroviren
Hygienemaßnahmen
-
Patient muss im Einzelzimmer isoliert werden und bekommt eine eigene Toilette (oder Nachtstuhl).
-
Händedesinfektion bei allen infektionsgefährdenden Tätigkeiten
-
Einmalhandschuhe, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich (auch nach dem
Ausziehen der Handschuhe ist eine Händedesinfektion notwendig)
-
Schutzkittel, wenn Kontakt mit dem Patienten oder Kontamination der Arbeitskleidung möglich.
-
Auch der Patient soll sich die Hände desinfizieren.
-
Geschirr wird wie üblich entsorgt (Geschirrspülmaschine mind. 650C).
-
Wäsche wird im Patientenzimmer in einem gelben Plastiksack gesammelt.
-
Abfall wird im Patientenzimmer in einem blauen Müllsack gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
-
tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen
-
Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten mit gelisteten Flächendesinfektionsmitteln in üblicher Konzentration als Wischdesinfektion; geeignet sind z.B. PerVerbindungen (Perform).
Die speziellen hygienischen Maßnahmen können aufgehoben werden, wenn fünf Stuhlproben, entnommen im Abstand von 48 Stunden, negativ sind.
Kontrolluntersuchungen sollten frühestens 72 Stunden nach Beendigung einer eventuell
durchgeführten Antibiotikatherapie stattfinden.
Weitere Maßnahmen:
-
Mitarbeiter, die nach einer Infektion noch Erreger ausscheiden, aber keine Symptomatik mehr aufweisen, dürfen bei Tätigkeiten mit Patientenkontakt bzw. in der Küche nicht arbeiten.
Meldepflicht
Treten mehr als zwei Durchfallerkrankungen bzw. Gastroenteritiden mit anzunehmendem
epidemiologischem Zusammenhang auf, muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.
74
78
Clostridium difficile
C. difficile sind sporenbildende Bakterien, die anaerob wachsen. Es ist das weitaus häufigste darmpathogene Bakterium, das bei der nososkomialen Diarrhoe des Erwachsenen
gefunden wird. Es kommt ubiquitär in der Umwelt und im Darm von Mensch und Tier vor.
Ungefähr 3 % der Normalbevölkerung und 15-35 % der Krankenhauspatienten sind ohne
Krankheitssymptome mit dem Erreger kolonisiert.
Die meisten Stämme bilden Toxine, wovon Enterotoxin A als hauptverantwortlich für die
Ausbildung der klinischen Symptomatik angesehen wird. Durch Zerstörung der physiologischen Darmflora aufgrund einer vorausgegangenen Antibiotikatherapie wird der Darm
in der Regel durch eine Umgebungskontamination mit C. difficile-Sporen besiedelt. Wässrige Diarrhöen und krampfartige Bauchschmerzen sind die Hauptsymptome.
Sporen von C. difficile können in Patientennähe bis zu 5 Monaten auf unbelebten Oberflächen überleben.
Krankheitsbild
-
Durchfälle sind breiig bis wässrig; selten blutig
-
eventuell mäßiges Fieber
-
Je nach Schweregrad können Dehydration, Elektrolytentgleisung oder Hypoproteinämie dazu kommen.
-
Gefürchtete Komplikationen sind das toxische Megakolon und die häufig zur Sepsis
führende Darmperforation.
-
Die Letalität der neuen virulenten Stämme liegt bei 14 bis 22%!
Diagnostik
-
Für die Diagnostik wird immer eine frisch gewonnene Stuhlprobe benötigt (Toxinnachweis mittels ELISA in ca. 3 Stunden)
-
Für Resistenztestungen und Typisierungen (z.B. neuer Ribotyp 027) ist eine Anzucht
(Dauer 48 Stunden) sinnvoll.
Therapie
-
keine Antibiotikatherapie, wenn klinische Symptomatik fehlt!
-
Schwere Krankheitsbilder wie z.B. eine pseudomembranöse Kolitis o.ä. sollten auch
bei (noch) fehlendem Erregernachweis therapiert werden.
-
Als Erstmaßnahme sollte das laufende Antibiotikum abgesetzt werden.
-
Elektrolyt- und Flüssigkeitshaushalt sind zu korrigieren.
-
orale Verabreichung von Metronidazol 4x250 mg oder 3x500 mg pro Tag als Clostridium difficile spezifische Antibiotkatherapie
-
Vancomycin aufgrund von Resistenzbildungen nur in Ausnahmefällen geben.
-
Rezidive in 20 - 30 % der Fälle durch Reinfektion oder unvollständige Eradikation
Hygienemaßnahmen
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-
Patienten mit Durchfällen werden im Einzelzimmer isoliert.
-
Patienten mit mäßiger Symptomatik können mit anderen Patienten ein Zimmer teilen, sollen während der Dauer der Symptomatik aber nicht mit folgenden Patienten
zusammen liegen:
-
stark abwehrgeschwächten Patienten
Patienten unter Antibiotikatherapie (incl. Patienten nach perioperativer Antibiotikaprophylaxe)
-
Wichtig ist gründliches Händewaschen nach Patientenkontakt und vor Verlassen des
Zimmers (Sporenreduktion durch Abschwemmeffekt).
-
Einmalhandschuhe sollten grundsätzlich getragen (auch nach dem Ausziehen der
Handschuhe immer Händedesinfektion) und nach Gebrauch in einem geschlossenen
Abfallbehälter entsorgt werden.
-
Schutzkittel, wenn Kontamination der Arbeitskleidung möglich (z.B. auch beim Bettenmachen); auch bei üblichen Pflegetätigkeiten bei Patienten mit schwerer Symptomatik wegen der stärkeren Kontamination des direkten Patientenumfeldes
-
Auch der Patient soll sich die Hände sorgfältig waschen, insbesondere nach dem
Toilettengang.
-
keine Rektalthermometer verwenden
-
Geschirr wird im geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und bei
Temperaturen von mindestens 65 Grad gereinigt.
-
Wäsche wird in einem gelben Plastiksack im Zimmer entsorgt (Bettwäsche vorsichtig
abziehen und sofort in den Wäschesack im Zimmer abwerfen, um eine Ausbreitung
der Sporen so gering wie möglich zu halten).
-
Sämtlicher Abfall wird im Zimmer gesammelt und der Abfallsack fest verschlossen
zur Sammelstelle transportiert.
tägliche Flächendesinfektion der patientennahen Flächen (einschließlich Waschschüsseln, Türgriffe u.a.) mit Perform 1%ig Einwirkzeit 2 Stunden. Bei gezielter
Desinfektion sind grobe Verunreinigungen mit Zellstoff aufzunehmen und zu entsorgen.
Aufhebung der Maßnahmen 2 Tage nach Beendigung der Symptomatik (keine Kontrolluntersuchungen, da asymptomatische Ausscheidung häufig und unterschiedlich
lang).
Transport
-
Bei einem unbedingt notwendigen Transport im Krankenhaus ist der Zielbereich zu
informieren und Kontakt zu anderen Patienten und Besuchern zu vermeiden.
-
Sämtliche Kontaktflächen und das Transportmittel sind vor erneuter Nutzung entsprechend zu desinfizieren.
Meldepflicht
Treten mehr als zwei Durchfallerkrankungen bzw. Gastroenteritiden mit anzunehmendem
epidemiologischem Zusammenhang auf, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt.
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Noroviren
Seit einiger Zeit treten immer wieder gehäuft Brechdurchfälle auf, die durch Noroviren
(früher: Norwalkviren) hervorgerufen werden. Eine Häufung der Erkrankungen ist in den
Wintermonaten zu beobachten, in letzter Zeit gibt es allerdings auch zunehmend Epidemien zu jeder Jahreszeit.
1968 wurde erstmals in Norwalk, Ohio, USA eine Epidemie einer nichtbakteriellen Gastroenteritis beschrieben, die in Zusammenhang mit der Aufnahme von kontaminiertem Wasser gebracht werden konnte. Erst 1972 gelang es, virale Partikel aus Stuhlproben des
Norwalkausbruchs elektronenmikroskopisch nachzuweisen.
Durch orale Gabe von Stuhlfiltrat bei Freiwilligen gelang es, die Erkrankung zu übertragen.
Erreger
-
Noroviren gehören zu den doppelsträngigen unbehüllten RNA-Viren. Der Mensch ist
das einzige bekannte Reservoir des Erregers.
Erregerhaltiges Material
-
Stuhl, Erbrochenes
Inkubationszeit
-
zwischen 6 und 50 Stunden
Infektionsweg
-
Die Erreger werden direkt von Mensch zu Mensch durch engen Kontakt übertragen
oder durch kontaminierte Speisen und Getränke. Offensichtlich ist auch eine Tröpfcheninfektion durch erkrankte Personen möglich (z.B. Hilfestellung beim Erbrechen).
Für eine Infektion reichen schon 10 bis 100 Viren aus !
Krankheitsbild
-
Die Erkrankung beginnt akut mit Erbrechen und / oder starken Durchfällen und ist
meistens begleitet von mäßigem Fieber. In der Regel besteht ein ausgeprägtes
Krankheitsgefühl mit Bauchschmerzen, Übelkeit, Mattigkeit, Kopf- und Muskelschmerzen. Es kann zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust kommen, der insbesondere ältere oder stark abwehrgeschwächte Personen stark gefährdet.
-
Die Infektion kann auch leichter oder symptomlos verlaufen.
-
Symptome bestehen etwa 12 bis 72 Stunden.
Diagnose
-
Die Diagnose wird in der Regel klinisch gestellt. Antigennachweise werden mittels
ELISA oder PCR durchgeführt.
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Therapie
-
Eine antivirale Therapie steht nicht zur Verfügung. Die Behandlung besteht durch
Ausgleichen des Flüssigkeits- und Elektrolytverlustes.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
An Noroviren erkrankte Personen sind während der akuten Erkrankung und mind.
bis zu 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome ansteckungsfähig. Das
Virus kann über einen längeren Zeitraum mit dem Stuhl ausgeschieden werden.
Prävention
-
Eine Schutzimpfung gegen Noroviren steht zurzeit nicht zur Verfügung.
-
Die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln ist die wichtigste Präventionsmaßnahme.
-
Erkrankte Personen sollten in der akuten Erkrankungsphase Bettruhe einhalten und
mind. 48 Stunden nach Abklingen der Symptome direkten Kontakt mit anderen Personen vermeiden.
-
Anschließend ist auf eine gründliche Händehygiene zu achten, da die Erkrankung in
der Regel fäkal-oral übertragen wird und die Erreger noch über einen längeren Zeitraum mit dem Stuhlgang ausgeschieden werden können.
Hygienemaßnahmen
-
Patient wird mit eigener Toilette oder Nachtstuhl im Einzelzimmer isoliert.
-
nach jedem Patientenkontakt gründliche Händedesinfektion mit einem noroviruswirksamen Händedesinfektionsmittel
-
Handschuhe und Schutzkittel bei Kontakt mit symptomatischen Patienten
-
zusätzlich FFP2-Maske bei Kontakt zu Patienten, die gerade erbrochen haben oder
bei Kontakt zu Erbrochenem
-
tägliche Flächendesinfektion von patientennahen Flächen, Toiletten, Nachtstuhl,
Personaltoiletten
-
kontaminierte Flächen (z.B. mit Stuhl oder Erbrochenem) sofort nach Anlegen eines
Atemschutzes gezielt desinfizierend reinigen
-
Die Schlussdesinfektion nach Entlassung muss mit einem noroviruswirksamen Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden.
-
Wäsche wird im Zimmer gesammelt und im verschlossenen Sack zur Sammelstelle
transportiert.
-
Abfall wird im Zimmer gesammelt und im verschlossenen Sack ohne Zwischenlagerung entsorgt.
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-
Kontaktpersonen müssen über das Risiko der Übertragung hingewiesen und ggf. in
korrekter Händehygiene unterwiesen werden.
-
Erkranktes Personal sollte auch bei geringen gastrointestinalen Beschwerden von
der Arbeit freigestellt werden und diese frühestens 2 Tage nach Ende der klinischen
Symptomatik wieder aufnehmen.
-
Wenn ungeschützter Kontakt des Personals mit Stuhl oder Erbrochenem eines Erkrankten aufgetreten ist, muss für die Dauer der Inkubationszeit und in den folgenden zwei Wochen eine besonders gründliche Händehygiene erfolgen (nach dem Toilettengang und vor der Zubereitung von Speisen Händedesinfektion).
-
In Ausbruchsituationen sollen Patienten-, Personal- und Besucherbewegungen eingeschränkt werden (Aufnahmestopp, keine Springer).
Meldepflicht
Treten mehr als zwei Noroviruserkrankungen mit anzunehmendem Zusammenhang auf,
muss eine namentliche Meldung eines Patienten (mit Adresse) mit laborbestätigtem
Norovirennachweis an das Gesundheitsamt erfolgen sowie zusätzlich (nichtnamentlich)
die Gesamtanzahl der Erkrankten.
Rotaviren
Rotaviren sind die häufigste Ursache von Darminfektionen bei Kindern. Bei Personen über
60 Jahren nimmt die Erkrankungshäufigkeit wieder zu.
Hauptreservoir für Rotaviren ist der Mensch.
Infektionsweg
Rotaviren werden fäkal-oral besonders durch Schmierinfektion, aber auch durch kontami
niertes Wasser und Lebensmittel übertragen. Das Virus ist sehr leicht übertragbar; be
reits 10 Viruspartikel reichen aus, um ein Kind zu infizieren. Bei akut Infizierten werden
109–1011 Viren pro g Stuhl ausgeschieden. Subklinisch Erkrankte (vor allem Neugeborene
und Erwachsene) sind als Überträger des Virus wichtig.
Inkubationszeit
-
Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 3 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während des akuten Krankheitsstadiums und
solange das Virus mit dem Stuhl ausgeschieden wird. In der Regel erfolgt eine Virusausscheidung nicht länger als 8 Tage, in Einzelfällen (z. B. Frühgeborene, Immundefiziente) wurden jedoch auch längere Virusausscheidungen beobachtet.
klinische Symptomatik
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-
leichte Diarrhöen bis schwere Erkrankungen mit wässrigen Durchfällen und Erbrechen
Diagnostik
-
RT-PCR, Enzym-Immun-Test
Hygienemaßnahmen
-
Isolierung betroffener Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC; ggf. Kohortenisolierung
-
Patientenverlegungen sollen vermieden werden.
-
Händedesinfektion mit einem viruzid wirkenden Händedesinfektionsmittel nach allen
infektionsgefährdenden Tätigkeiten
-
Einmalhandschuhe, wenn Kontakt mit infektiösem Material möglich (nach dem Ausziehen der Handschuhe immer Händedesinfektion)
-
Schutzkittel bei der Pflege des infizierten Patienten
-
Gesichtsmasken sollten getragen werden, wenn mit der Entstehung infektiöser Aerosole zu rechnen ist (z. B. beim Erbrechen des Patienten).
-
Geschirr wird wie üblich maschinell gereinigt.
-
Wäsche wird in einem geschlossenen Wäschesack transportiert und bei mindestens
60 Grad gewaschen.
-
Tägliche Wischdesinfektion der patientennahen Flächen mit viruswirksamen Flächendesinfektionsmitteln (Perverbindungen / Perform) in üblichen Konzentrationen;
kontaminierte Flächen sofort gezielt desinfizierend reinigen.
-
Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten mit viruswirksamen gelisteten
Flächendesinfektionsmitteln
Bei größeren Ausbrüchen ist es nicht notwendig, bei allen Betroffenen eine Diagnostik durchzuführen. In diesen Fällen genügt der Nachweis in der Regel bei maximal 5 der betroffenen Personen,
um dann bei den anderen Erkrankten aus der gleichen Umgebung mit ähnlichen Symptomen ebenfalls eine Rotavirusinfektion zu diagnostizieren. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass hygienische
Maßnahmen auch nach Sistieren der akuten Symptomatik von ausschlaggebender Bedeutung sind.
Der Erregernachweis im Stuhl kann noch über längere Zeit nach Abklingen der Symptomatik positiv sein. Auf eine sorgfältige Händehygiene muss daher im Folgezeitraum geachtet werden.
Im Hinblick auf die Vermeidung von Ausbrüchen sollte erkranktes Personal auch bei geringen gastrointestinalen Beschwerden von der Arbeit freigestellt werden und erst frühestens 2 Tage nach
Ende der klinischen Symptomatik die Arbeit unter sorgfältiger Beachtung der Händehygiene wieder
aufnehmen. Ein Monitoring bezüglich Überwachung der Virusausscheidung ist nicht angezeigt.
Meldepflicht
Treten mehr als zwei Rotaviruserkrankungen mit anzunehmendem Zusammenhang auf,
muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.
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ESBL-bildende Bakterien (3MRGN und 4 MRGN - multiresistente gramneg. Keime)
ESBL-Bildner sind gramnegative Enterobakterien, die im menschlichen Darm als Normalflora angesiedelt sein können und eine erweiterte Resistenz gegen Antibiotika besitzen.
Durch Mutation im Bereich bekannter ß-Lactamasen werden diese Erreger in die Lage
versetzt, Resistenzen gegen Cephalosporine und Monobactame zu bilden. Diese ßLactamasen mit erweitertem Spektrum (extended spectrum ß-lacta-mases: ESBL) werden
insbesondere von Angehörigen der Familie der Enterobacteriaceae (zum Beispiel E. coli,
Klebsiella-, Salmonella spp.) gebildet.
Die Übertragung erfolgt überwiegend durch kontaminierte Hände des medizinischen Personals oder ausgehend von Flächen in der Umgebung des Patienten. Kontaminationen
beim Umgang mit Fäkalien sind am wahrscheinlichsten, wobei die Erreger sich auch an
anderen Körperstellen aufhalten können.
Erreger
-
Enterobakteriaceae ( z.B. Klebsiella spp., Proteus spp., E. coli, E. cloacae ) mit Resistenzentwicklung gegen ß-Laktam-Antibiotika einschließlich Breitbandcephalosporine und Monobactame
Infektionsquelle
-
infizierter oder besiedelter Patient (meist im anogenitalem Bereich, Urin, Stuhl, selten Atemwege)
Übertragung
-
Schmier- und Kontaktinfektion: Übertragung erfolgt überwiegend über kontaminierte Hände, in Einzelfällen ausgehend von Flächen in der Umgebung des Patienten. Aerosole können nicht ausgeschlossen werden (Absaugung besiedelter
Atemwege).
-
Direkter und indirekter Kontakt mit Stuhl, infizierten Wunden, erregerhaltigen Sekreten (Hände, kontaminierte Gegenstände wie z.B. Steckbecken, Wäsche, Stethoskop, Pflegeutensilien)
Krankheitsbild
wie bei antibiotikasensiblen Enterobakterien:
-
Infektionen chronischer Wunden (z.B. Dekubitus)
-
Infektionen der Harnwege bei Dauerkatheter
-
Infektionen des Atemtraktes bei künstlicher Beatmung / Tracheostoma
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Maßnahmen zur Prävention der Verbreitung von MRGN (multiresistenten gramnegativen Keimen)
(Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut
(RKI) von 2012)
Aktives Screening und
Isolierung bis zum Befund
Prävention der Übertragung
Normalbereiche
Sanierung
Risikobereiche
3MRGN E. coli
nein
Basishygiene
Isolierung
nicht empfohlen
4MRGN E. coli
Risikopopulation
(rektal, ggf. Wunden,
Urin)
nein
Isolierung
Isolierung
nicht empfohlen
Basishygiene
Isolierung
nicht empfohlen
Risikopopulation
(rektal, ggf. Wunden,
Urin)
nein
Isolierung
Isolierung
nicht empfohlen
Basishygiene
Basishygiene
nicht empfohlen
4MRGN Enterobacter
spp.
Risikopopulation (rektal)
Isolierung
Isolierung
nicht empfohlen
andere 3MRGN
Enterobakterien
nein
Basishygiene
Basishygiene
nicht empfohlen
andere 4MRGN
Enterobakterien
Risikopopulation (rektal)
Isolierung
Isolierung
nicht empfohlen
3MRGN P. aeruginosa
nein
Basishygiene
Isolierung
nicht empfohlen
4MRGN P. aeruginosa
Risikopopulation
(rektal, Rachen)
nein
Isolierung
Isolierung
nicht empfohlen
Basishygiene
Isolierung
ungeklärt
Risikopopulation
(Mund-Rachen-Raum,
Haut)
Isolierung
Isolierung
ungeklärt
3MRGN Klebsiella
spp.
4MRGN Klebsiella
spp.
3MRGN Enterobacter
spp.
3MRGN A. baumannii
4MRGN A. baumannii
Als Risikopatienten gelten Patienten mit kürzlichem Kontakt zum Gesundheitssystem in Ländern mit endemischem Auftreten und Patienten die zu 4MRGN-positiven Patienten Kontakt hatten, d. h. im gleichen Zimmer gepflegt wurden
Hygienemaßnahmen
-
Einzelzimmerisolierung bei Patienten mit Diarrhöe, Stuhl- und / oder Urininkontinenz, offener Trachealabsaugung, großflächigem Decubitus u.ä.
In allen anderen Fällen soll der Patient zumindest eine eigene Toilette oder Nachtstuhl
bekommen.
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-
Händedesinfektion nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten, auch nach Ablegen der Handschuhe und vor dem Verlassen des Patientenzimmers
-
Schutzkittel bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit kontaminierten Objekten oder mit der erkrankten Person (z. B. bei der Körperpflege, dem Bettenmachen oder dem Verbandwechsel)
-
Einmalhandschuhe bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten
-
Mund-Nasen-Schutz bei Kolonisation/Infektion des Respirationstraktes mit ESBLbildenden Krankheitserregern (Infektionsübertragung durch Bio-Aerosole!)
-
tägliche Desinfektion aller patientennahen Flächen und Gegenstände
-
Geschirr wird ohne Abstellen direkt in die Geschirrspülmaschine gegeben.
-
Abfall wird im Patientenzimmer in einem blauen Müllsack gesammelt und fest verschlossen ohne Zwischenlagerung entsorgt
-
Schmutzwäsche wird im Zimmer in einem gelben Kunststoffsack gesammelt und fest
verschlossen ohne Zwischenlagerung entsorgt
-
Schlussdesinfektion als Scheuer-Wischdesinfektion nach Entlassung / Verlegung
des Patienten
Meldepflicht
nichtnamentliche Meldung bei gehäuftem Auftreten von nosokomialen Infektionen (§6
Abs. 3 IfSG), Aufzeichnungspflicht für Laboratorien (§ 23 IfSG)
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Epstein-Barr-Virus-Infektion
Die Epstein-Barr-Virus-Infektion ist bekannter unter der Bezeichnung Pfeiffersches Drüsenfieber oder infektiöse Mononukleose. Sie wird durch das Epstein-Barr-Virus, das zu
den Herpes-Viren gehört, hervorgerufen. Es infiziert vorwiegend B-Lymphozyten. Bevorzugt erkranken ältere Kinder und junge Erwachsene. Außer dem Menschen als natürlichem Wirt können auch Affen infiziert werden.
Erregerhaltiges Material
-
Respiratorische Sekrete, Speichel, Tränenflüssigkeit
-
Parenterale Übertragungen im Zusammenhang mit Bluttransfusionen sind beobachtet worden.
Infektionsweg
-
Die Übertragung erfolgt nur bei engem Kontakt durch Tröpfcheninfektion (z.B. gemeinsame Trinkgefäße, Küssen; daher auch als "kissing disease" bezeichnet).
Inkubationszeit
-
5 –15 Tage; die Inkubationszeit kann aber auch länger sein.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Die Dauer der Erkrankung beträgt wenige Tage bis viele Wochen; in dieser Zeit besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit Ansteckungsgefahr.
Krankheitsbild
-
Die Krankheit beginnt mit Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Kopf- und Bauchschmerzen. Später kommt es zu Fieber, Tonsillitis mit weißen oder graugelben Belägen und
zur generalisierten oder lokalisierten Lymphknotenschwellung vor allem am Hals, in
der Leistengegend und axillär. Die Lymphknoten sind schmerzempfindlich und von
einem Ödem umgeben. Die Milz ist vergrößert; teilweise kommt es auch zur Lebervergrößerung, selten zum Ikterus. Die meisten Infektionen verlaufen inapparent,
d.h. sichtbare Symptome treten nicht auf. Während die Dauer der Erkrankung wenige Tage bis viele Wochen beträgt, bleibt das Virus, wahrscheinlich lebenslang, in BZellen latent.
Hygienemaßnahmen
-
Eine Einzelunterbringung ist nicht erforderlich.
-
Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten ist ein Schutzkittel erforderlich.
-
Handschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder
kontaminierten Objekten. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu
desinfizieren.
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-
Ein Mund-/Nasenschutz ist nicht erforderlich.
-
Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich nach direktem Kontakt mit dem
Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten sowie nach dem Ablegen der Handschuhe.
-
Instrumente müssen desinfiziert werden; nach Möglichkeit ist eine thermische Desinfektion anzuwenden.
-
Patientennahe Flächen sind mit viruswirksamen Mitteln zu desinfizieren. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu
verwenden.
-
Besonders Spielzeug, welches von Kindern in den Mund genommen wird, ist gründlich zu desinfizieren.
-
Geschirr darf nicht manuell gespült, sondern muss in einer Geschirrspülmaschine
desinfizierend gereinigt werden
-
Wäsche wird in der Krankenhauswäscherei desinfizierend gereinigt.
-
Abfall wird in einem verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zugeführt.
-
Bei der Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten sind viruswirksame Flächendesinfektionsmittel zu verwenden.
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Hepatitis A
Erreger
-
Hepatitis A, früher auch als Hepatitis infectiosa oder Hepatitis epidemica bezeichnet,
wird durch das Hepatitis-A-Virus (HAV) verursacht. Es handelt sich um ein einzelsträngiges RNA-Virus aus der Familie der Picornaviren. Der Erreger wird über den
Darm ausgeschieden.. Charakteristisch für das HAV, das nah mit den Enteroviren
verwandt ist, sind seine ausgeprägte Umweltstabilität, hohe Thermostabilität und
hohe Desinfektionsmittelresistenz.
Vorkommen
-
Hepatitis A kommt weltweit vor. Die Durchseuchung ist in den Entwicklungsländern
sehr hoch. Durch den hohen Hygienestandard in den entwickelten Ländern Europas
und Nordamerikas kam es in den letzten Jahrzehnten zu einem erheblichen Rückgang der Erkrankungshäufigkeit, wodurch immer mehr Jugendliche und Erwachsene
keine Immunität gegen HAV besitzen. Daher erkranken zunehmend Jugendliche und
junge Erwachsene im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in Ländern mit einem
hohen Vorkommen von HAV an Hepatitis A. Der Anteil der sog. ”Reisehepatitis”
wird auf ca. 50% geschätzt.
Reservoir
-
Der Mensch ist Hauptwirt und wahrscheinlich das einzige Reservoir von Hepatitis-AViren.
Infektionsweg
-
Die Übertragung erfolgt fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion, entweder
bei engen Personenkontakten oder durch kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder
Gebrauchsgegenstände. Ausbrüche werden meistens durch kontaminiertes Trinkwasser, Badewasser oder Lebensmittel, besonders häufig Muscheln oder Austern
sowie fäkaliengedüngtes Gemüse und Salate hervorgerufen.
-
Eine Übertragung durch Blut und Blutprodukte (auch mehrmalig genutzte Spritzenbestecke bei Drogenabhängigen) in der Virämiephase, die mehrere Wochen andauern kann, ist möglich.
Inkubationszeit
-
15 bis 50 Tage (im Durchschnitt 25 – 30 Tage)
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Erkrankte Personen sind 1 bis 2 Wochen vor und bis zu mindestens 1 Woche nach
Auftreten des Ikterus ansteckend.
Klinische Symptomatik
-
Der Verlauf einer HAV-Infektion ist sehr häufig völlig unauffällig, also asymptomatisch. In der Regel verläuft die Mehrzahl der Erkrankungen komplikationslos. Personen mit vorgeschädigter Leber sind allerdings besonders gefährdet. Ein Übergang in
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chronische Formen wird nur in seltenen Fällen beobachtet. In bis zu 10% aller Fälle
können schwerere Verlaufsformen auftreten, die unter Umständen mehrere Monate
lang andauern, aber immer komplikationslos ausheilen.
-
Unspezifische gastrointestinale und grippeartige Symptome mit einem allgemeinen
Krankheitsgefühl sind die Regel. Es können Temperaturerhöhungen bestehen. Anschließend tritt die Phase der Organmanifestation auf, bei der ikterische und anikterische Verlaufsformen unterschieden werden. Die ikterische Phase dauert wenige
Tage bis mehrere Wochen. Es besteht eine Lebervergrößerung und bei etwa 25%
der Patienten auch eine Milzvergrößerung. Häufig besteht Hautjucken, gelegentlich
können auch flüchtige scarlatiniforme Exantheme auftreten. In der anschließenden 2
– 4 wöchigen Genesungsphase kommt es zur Normalisierung des subjektiven Befindens und der Blutwerte.
-
Die Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität.
Therapie
-
Eine spezielle Therapie gibt es nicht. Symptomatische Maßnahmen sind Bettruhe
und Behandlung der Allgemeinsymptome (Erbrechen, grippeähnliche Symptome).
Wichtig ist eine absolute Alkoholkarenz. In der ersten Zeit soll eine kohlenhydratreiche und fettarme Kost verabreicht werden. Strenge diätetische Maßnahmen sind
nicht erforderlich. Medikamente sollten nur wenn unbedingt nötig gegeben werden.
Präventive Maßnahmen
-
Nicht immunes gefährdetes Personal soll durch eine Impfung geschützt werden. Bei
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sollte die Untersuchung auf Anti-HAV
prinzipiell erfolgen (berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 42.9 – Hepatitis A).
Besonders gefährdete Personen sind:
-
HA-gefährdetes Personal medizinischer Einrichtungen, z.B. Pädiatrie und Infektionsmedizin
-
HA-gefährdetes Personal von Laboratorien, in denen z.B. Stuhlproben untersucht
werden
-
Personal in Kindertagesstätten, Kinderheimen u.ä.
-
Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte
-
Kontaktpersonen zu Hepatitis-A-Erkrankten
Hygienemaßnahmen
-
Die Übertragung des Erregers kann wirksam durch das Vermeiden einer fäkal-oralen
Schmierinfektion, vor allem durch eine effektive Händehygiene mit viruswirksamen
Mitteln sowie das Tragen von Handschuhen und ggf. Schutzkitteln bei engem Patientenkontakt, vermieden werden.
-
Der Patient bekommt ein Einzelzimmer mit eigener Toilette. Eine Isolierung ist bis zu
2 Wochen nach Auftreten der ersten klinischen Symptome bzw. eine Woche nach
89
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Auftreten des Ikterus angezeigt.
-
Eine korrekte Händehygiene muss konsequent durchgeführt werden. Bei möglichem
Kontakt mit kontaminiertem Material sind Handschuhe zu tragen. Auch nach dem
Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren. Der Patient wird ebenfalls in der Durchführung einer korrekten Händehygiene unterwiesen.
-
Da das Virus außerhalb des Wirts u. U. monatelang stabil bleiben kann, sind kontaminierte Oberflächen mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener „viruzider“
Wirksamkeit durch Wischen zu desinfizieren.
-
Patientennahe Flächen werden routinemäßig desinfiziert.
-
Bei massiver sichtbarer Kontamination mit Stuhl, Blut, Sekreten, Urin o.ä. müssen
die Verunreinigungen sofort mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel entfernt werden.
-
Instrumente werden in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion zugeführt.
Thermometer, Stethoskope, Blutdruckgeräte u.ä. müssen nach jeder Benutzung mit
einem geeigneten Desinfektionsmittel wischdesinfiziert werden.
-
Geschirr wird ausschließlich in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
-
Matratzen, Kissen und Decken müssen mit Desinfektionsmitteln der RKI - Liste behandelt werden.
-
Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
-
Eine Schlussdesinfektion des gesamten Patientenzimmers hat nach jedem Patientenwechsel mit einem Mittel aus der RKI-Liste (Perform) zu erfolgen.
Kontaktpersonen
-
Kontaktpersonen sind über Übertragungswege, Symptome und präventive Maßnahmen zu informieren. Ungeimpfte Personen und solche, die keine Immunität durch
eine durchgemachte Erkrankung besitzen, sind 4 Wochen nach dem Kontakt zu einem Infektiösen vom Besuch von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
auszuschließen, sofern nicht die strikte Einhaltung von hygienischen Maßnahmen zur
Verhütung einer Übertragung gewährleistet ist. Dazu gehört vor allen Dingen eine
wirksame Händehygiene.
-
Kontaktpersonen sollen sich für die Dauer der Inkubationszeit die Hände nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, die
Hände mit einem Einmalhandtuch abtrocknen und anschließend desinfizieren.
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Beschäftigungsverbot
-
Nach §42 IfSG dürfen Personen, die an Hepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig
sind, nicht in Lebensmittelbetrieben beschäftigt sein, wenn sie dabei mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
-
Nach §34 IfSG dürfen Personen, die an Hepatitis A erkrankt sind oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs- Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten
haben, bis nach ärztlichem Urteil die Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu
befürchten ist.
Ausbrüche
-
Bei Ausbrüchen wird für infektionsgefährdete Personen im Umfeld eine sog. Riegelungsimpfung empfohlen (s.a. RKI-Merkblatt).
Meldepflicht
-
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist laut §6 Abs. 1 der feststellende Arzt verpflichtet, sowohl den Verdacht als auch Erkrankung und Tod an akuter Virushepatitis an
das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
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Hepatitis B
Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten. Weltweit haben nach Angaben der
WHO etwa 2 Milliarden Menschen eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) durchgemacht.
Eine sehr hohe Zahl von Neuinfektionen ist nach wie vor zu verzeichnen, obwohl seit Anfang der 80er Jahre für Hepatitis B ein Impfstoff mit sehr hoher Wirksamkeit und guter
Verträglichkeit zur Verfügung steht.
Die besondere Gefährlichkeit von Hepatitis B ergibt sich aus den Folgen einer chronischen
Infektion, insbesondere der Entwicklung einer Leberzirrhose und des Leberzellkarzinoms.
Erreger
-
HBV ist ein kleines DNA-Virus, das zur Familie der Hepadnaviren gehört.
-
Das Virus verfügt über eine hohe Stabilität gegenüber Umwelteinflüssen und über
eine hohe Resistenz gegenüber Desinfektionsmitteln.
Vorkommen / Verbreitung
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Das Hepatitis-B-Virus ist weltweit verbreitet. 5 - 7% der Weltbevölkerung, das sind
ca. 350 Millionen Menschen, sind chronisch mit HBV infiziert. Pro Jahr wird mit bis
zu einer Million Todesfällen durch eine HBV-bedingte Leberzhirrose und ein Leberzellkarzinom gerechnet.
Infektionsweg / Übertragung
-
HBV-Infizierte bilden das Erregerreservoir. Vor allem symptomarm oder symptomlos
chronisch Infizierte können eine Infektionsquelle darstellen, da der Erreger jahrzehntelang im Blut zirkulieren kann.
-
HBV erreicht besonders im Blut eine hohe Konzentration. Es ist aber auch in Speichel, Tränenflüssigkeit, Sperma, Vaginalsekret, Menstrualblut und Muttermilch enthalten, wenngleich auch in wesentlich geringen Konzentrationen. Kleinste Verletzungen, die mit Hepatitis-Viren in Kontakt kommen, können zu einer Infektion führen, da schon eine geringe Anzahl an Viren ausreicht. Schleimhautkontakt mit infektiösem Material kann ebenfalls zu Infektionen führen.
-
Hepatitis B ist in Deutschland gegenwärtig noch die häufigste und wichtigste Berufskrankheit im Gesundheitsdienst, vor der Tuberkulose, der Hepatitis A und Hepatitis C. HBV-Marker wurden bei 20 und mehr Prozent ungeimpfter Mitarbeiter nachgewiesen.
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Unklar ist, welche Rolle beispielsweise Tätowierungen, Piercing oder Ohrlochstechen, die in der Regel von nichtmedizinischem Personal durchgeführt werden,
bei der HBV-Übertragung zukommt. Bei nicht sachgemäßem Vorgehen besonders
unter unhygienischen Verhältnissen stellen sie einen potenziellen Übertragungsweg
dar.
Inkubationszeit
-
Die Inkubationszeit beträgt im Durchschnitt 60 - 120 Tage, kann aber auch 45 bis
180 Tage betragen.
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Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der Krankheit, prinzipiell solange HBV-DNA, HBsAg oder HBeAg als Marker der Virusvermehrung nachweisbar
sind. Die Ansteckungsgefahr hängt sehr stark vom Ausmaß der Virämie und der Art des
Kontaktes ab. Von chronisch infizierten HBV-Trägern kann, unterschiedlich ausgeprägt,
jahrzehntelang eine Ansteckungsgefahr ausgehen. Prinzipiell muss jeder HBsAg-Positive als
potenziell infektiös angesehen werden, jedoch gibt es große Unterschiede.
Bei HBV-DNA-Werten >107 Internationalen Einheiten (IE/ml) ist von hoher Infektiosität für
enge Kontaktpersonen (Intimpartner, Haushaltsmitglieder, gemeinsame verletzungsträchti
ge Tätigkeiten) auszugehen.
Bei Werten < 104 IE/ml ist die Gefahr erfahrungsgemäß auf Übertragung großer Blutvolu
mina, z.B. bei der Blutspende beschränkt. Zur Abschätzung der Übertragungsgefahr sind im
Verlauf eines Jahres mehrere Proben zu untersuchen, da es deutliche Schwankungen ge
ben kann.
Krankheitsbild
-
Bei einem Drittel der Infizierten führt die Infektion zum klinischen Bild einer akuten
ikterischen Hepatitis. Anikterisch verlaufende Erkrankungen sind bei einem weiteren
Drittel der Infizierten zu erwarten. Ein Drittel der Infektionen verläuft asymptomatisch.
-
Die Frühphase der Erkrankung beginnt mit unspezifischen Symptomen wie Appetitlosigkeit, Gelenkschmerzen, Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen und Fieber. 3 – 10 Tage später beginnt ggf. die ikterische Phase, der Urin verfärbt sich dunkel, ein Ikterus
tritt auf. Dieser erreicht seinen Höhepunkt nach 1 – 2 Wochen und blasst dann innerhalb von 2 – 4 Wochen wieder ab. Ein Leberversagen tritt in weniger als 1% der
akuten Fälle auf.
-
Die meisten akuten Hepatitis-B-Erkrankungen bei Erwachsenen heilen vollständig
aus und führen zu einer lebenslangen Immunität. Bei ca. 5-10% der HBV-infizierten
Erwachsenen entwickelt sich eine chronische Verlaufsform (oft ohne Bemerkung einer akuten Erkrankung). HbsAg ist in diesem Fall länger als 6 Monate nach der
akuten Infektion nachweisbar. Man unterscheidet bei der chronischen Infektion den
asymptomatischen HbsAg-Träger-status von der chronischen Hepatitis B, die sich
meistens ungünstig entwickelt. Bei etwa 50% der Patienten entwickelt sich ohne
Therapie nach 5 Jahren eine Leberzirrhose. Die chronische HBV-Infektion erhöht das
Risiko für die Entwicklung eines Leberzellkarzinoms gegenüber der Normalbevölkerung um den Faktor 100.
Präventive Maßnahmen
-
Eine gezielte Prophylaxe der Hepatitis B ist durch die aktive Immunisierung effektiv
möglich.
-
Eine postexpositionelle Prophylaxe von nichtimmunen Personen, z.B. nach einer Nadelstichverletzung, mit Impfstoff bzw. Impfstoff plus Immunglobulin (aktiv-passive
Immunisierung) sollte möglichst unmittelbar nach dem Expositionsereignis erfolgen.
Das Vorgehen wird in den jeweils aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin beschrieben.
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-
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt eine generelle Impfung gegen Hep. B für medizinisches Personal (Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen).
-
Bei möglichem Kontakt mit virushaltigen Körperflüssigkeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Mundschutz und Schutzbrille sind zu benutzen, wenn virushaltige Aerosole entstehen können oder mit dem Verspritzen von z.B. Blut zu
rechnen ist. Spitze oder scharfe Gegenstände, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind, sind sicher zu entsorgen.
-
Innerhalb der Familie oder des Freundeskreises kann das Übertragungsrisiko durch
HBV-Infizierte als relativ gering eingeschätzt werden, wenn eine allgemein übliche
häusliche Hygiene eingehalten wird. Das gemeinsame Benutzen von z.B. Nagelscheren, Zahnbürsten oder Rasierapparaten sollte unterbleiben, um auch geringe Mengen Blut einer infizierten Person nicht in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person eindringen zu lassen. Es soll kein ungeschützter Geschlechtsverkehr
stattfinden.
Hygienemaßnahmen
-
Eine Einzelunterbringung ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es handelt
sich um eine verwirrte Person, die eventuell auch noch mit Kratz- oder anderen
Wunden behaftet ist.
-
Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material sollte ein Schutzkittel getragen
werden, auf jeden Fall Einmalhandschuhe und eventuell ein Mund-/Nasen- oder Gesichtsschutz.
-
Hepatitis-B-Viren sind sehr widerstandsfähig. Für eine erfolgreiche Infizierung reichen schon kleinste Virusmengen.
-
Zur sicheren Inaktivierung der Erreger müssen Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich B angewendet werden.
-
Eine hygienische Händedesinfektion muss nach Kontakt mit erregerhaltigem Material
sowie nach dem Ausziehen der Handschuhe durchgeführt werden.
-
Mundschutz und Schutzbrille sind zu benutzen, wenn virushaltige Aerosole entstehen können.
-
Flächen (patientennah) werden routinemäßig mit einem VAH-gelisteten Mittel desinfiziert. Bei massiver sichtbarer Kontamination mit Stuhl, Blut, Sekreten, Urin o.ä.
müssen die Verunreinigungen sofort mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel entfernt werden.
-
Instrumente müssen in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion zugeführt
werden. Thermometer, Stethoskope, Blutdruckgeräte u.ä. müssen nach jeder Benutzung mit einem geeigneten Desinfektionsmittel wischdesinfiziert werden.
-
Geschirr wird ausschließlich in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
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-
Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
-
Eine Schlussdesinfektion des Patientenzimmers nach Entlassung hat mit den für die
laufende Desinfektion verwendeten Mitteln zu erfolge
Meldepflicht
-
Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an akuter Virushepatitis sind nach dem
Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
Hepatitis C
Erst 1988 konnte das Hepatitis-C-Virus als Erreger der früher als Non-A-Non-B-Hepatitis bezeichneten Infektionserkrankung identifiziert werden. Die Hepatitis-C-Virusinfektionen stellen wegen ihrer relativen Häufigkeit, ihres langen und meistens chronischen Verlaufs ein
großes medizinisches Problem dar. Ungefähr 1% der Weltbevölkerung ist chronisch mit
HCV infiziert. Schätzungen für Europa gehen von 1,2 bis zu 5 Millionen HCV-positiven Personen aus.
Übertragung
-
Der Mensch ist der einzige natürliche Wirt für das Hepatitis-C-Virus.
-
HCV ist im Blut enthalten, wurde aber auch bei hoher Viruskonzentration in anderen
Körperflüssigkeiten (Speichel, Schweiß, Tränen, Sperma) nachgewiesen. Der Nachweis in Muttermilch ist in seiner Wertigkeit umstritten.
-
Der Hauptübertragungsweg besteht in dem Eindringen von kontaminiertem Blut einer infizierten Person in die Blutbahn oder das Gewebe des Empfängers, also in einer parenteralen Übertragung. Berichtet wurde auch von Übertragungen durch gemeinsam benutzte Nassrasierer, Nagelscheren oder Zahnbürsten. Der gemeinsame
Gebrauch von Spritzen und Kanülen, wie bei Drogenabhängigen üblich, ist ein gesicherter Übertragungsweg. Unter i.v. Drogenabhängigen werden besonders häufig
Doppelinfektionen mit HBV und HIV angetroffen.
-
Das Übertragungsrisiko bei medizinischem Personal durch eine Kanülenstichverletzung ist bei Hepatitis-C-infiziertem Blut geringer einzustufen als bei Hepatitis B. Gegen Hepatitis C gibt es bislang jedoch keinen Impfstoff. Auch eine postexpositionelle
Prophylaxe steht bislang nicht zur Verfügung.
Inkubationszeit / Serokonversionszeit
-
Die Inkubationszeit bzw. Serokonversionszeit kann 2–26 Wochen betragen, liegt
aber in der Regel bei 7–8 Wochen.
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Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Eine exakte Dauer kann nicht angegeben werden. Grundsätzlich besteht eine Ansteckungsfähigkeit, solange HCV-RNA im Blut nachweisbar ist.
Krankheitsbild
-
Das klinische Bild der Hepatitis C kann zu Beginn der Infektion durch Symptome eines grippalen Infekts gekennzeichnet sein. Daher ist die Diagnosestellung oft nur
ein zufälliges Nebenprodukt.
-
Bei etwa 25% der HCV-Infizierten entwickelt sich eine akute Hepatitis, wobei die
akute Phase der Erkrankung zumeist recht mild verläuft.
-
In 50 - 80% der Erkrankungsfälle nimmt die Hepatitis C einen chronischen Verlauf.
Dies ist dann anzunehmen, wenn mehr als 6 Monate das Vorhandensein von Viren
nachgewiesen werden kann. Meistens verläuft die chronische Infektion über viele
Jahre schleichend mit milder Symptomatik. Müdigkeit, unspezifische Oberbauchbeschwerden, Leistungsinsuffizienz treten bei ungefähr zwei Drittel der Patienten auf.
Ein Teil der Patienten klagt über Juckreiz und Gelenkbeschwerden. Bei bis zu 20%
der Patienten mit chronischer Hepatitis C entwickelt sich eine Leberzhirrose.
Prävention
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Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C ist bislang nicht verfügbar.
Hygienemaßnahmen
-
Bei möglichem Kontakt zu virushaltigen Körperflüssigkeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden.
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Mundschutz und Schutzbrille sind zu benutzen, wenn virushaltige Aerosole entstehen können.
-
Scharfe oder spitze Gegenstände, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in
Berührung gekommen sind, müssen sicher entsorgt werden.
-
Zur Desinfektion von Instrumenten sind möglichst thermische Verfahren anzuwenden.
-
Eine Flächendesinfektion von patientennahen Oberflächen ist täglich durchzuführen.
-
Ansonsten werden die gleichen Hygienemaßnahmen angewendet wie bei Hep.B.
Im Falle einer beruflichen HCV-Exposition (z. B. nach Nadelstichverletzung) steht der
zeit keine Postexpositionsprophylaxe zur Verfügung. Unmittelbar nach der Verletzung /
Kontamination sollten beim Exponierten Anti-HCV und ALT bestimmt werden (Ausgangswert). Im Verlauf sollte nach 2 – 4 Wochen eine Bestimmung der HCV-RNA erfolgen. Falls
negativ, kann diese Untersuchung 6 – 8 Wochen nach Exposition wiederholt werden. Ein
engmaschigeres Monitoring von HCV-RNA und ALT kann in Einzelfällen durchaus sinnvoll
sein. Der Zeitpunkt der Serokonversion zu Anti-HCV ist sehr variabel. Nach 12 und 26 Wo-
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100
chen wird eine Bestimmung von Anti-HCV und ALT empfohlen, wobei sich bei pathologischen Werten eine HCV-RNA-Untersuchung anschließen sollte. Bei Nachweis einer akuten
Infektion sollte eine Therapie mit Interferon alpha oder pegyliertem Interferon alpha (s. o.)
zur Verhinderung einer Chronifizierung eingeleitet werden.
Generell muss vermieden werden, dass Blut von HCV-Infizierten, z. B. bei Verletzungen von
Haut oder Schleimhäuten, in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person gelangt.
Bei intrafamiliärem Kontakt mit HCV-Positiven kann ein Übertragungsrisiko von blutkontaminierten Gegenständen ausgehen. Solche Gegenstände (z. B. Rasierklingen, Rasierapparate, Nagelscheren, Zahnbürsten) sollten nicht gemeinsam verwendet und für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
Das sexuelle Übertragungsrisiko ist gering, aber nicht völlig auszuschließen.
Maßnahmen bei Ausbrüchen
Bei Ausbrüchen von Hepatitis-C-Erkrankungen (z. B. nosokomial) ist die sofortige Interven
tion des Gesundheitsamtes erforderlich, um Maßnahmen zur Entdeckung der Infektions
quelle und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung einzuleiten. Gegebenenfalls können
Rückverfolgungsuntersuchungen bei exponierten Personen, z. B. Patienten, die von poten
ziellen Überträgern invasiv behandelt wurden, angezeigt sein.
Meldepflicht
-
Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an akuter Virushepatitis sind nach dem
Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
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Herpes – simplex – Virus - Infektionen
Herpes-simplex-Viren (HSV) sind große, umhüllte, doppelsträngige DNA-Viren, die wie andere Herpesviren latente, reaktivierbare Infektionen hervorrufen. Es werden zwei humane
HSV-Typen unterschieden : HSV-1, der "orale Typ" und HSV-2, der "genitale Typ", die sich
trotz vieler biologischer Gemeinsamkeiten und teilweiser Antigengemeinschaft epidemiologisch und in der Virulenz deutlich voneinander unterscheiden.
Erkrankungen, Symptome
-
Das Herpes-simplex-Virus ist durch das klinische Bild der Bläschenbildung auf der
Haut und den Schleimhäuten gekennzeichnet. Das Auftreten von Herpesinfektionen
am Auge, an inneren Organen und am peripheren sowie zentralen Nervensystem
sind weitere Erscheinungen der Erkrankung.
Manifestation der Herpes-simplex-Virus-Infektion:
Virus
Primärinfektion
HSV-1
Zentralnervensystem
Enzephalitis
Haut
Ekzema herpaticum
Mund und Lippen
Gingivostomatitis
Stomatitis aphtosa
Auge
Keratokonjunktivitis
Genitale
Herpes genitalis
HSV-2
Zentralnervensystem
Enzephalitis
Auge
Keratokonjunktivitis
Genitale
Herpes genitalis
Rezidive
Zentralnervensystem
Enzephalitis
Haut
Ekzema herpaticum
Mund und Lippen
Herpes labialis
Fieberbläschen
Auge
Herpes corneae
Herpes keratitis
Genitale
Herpes genitalis
Erregerhaltiges Material
-
Respiratorische Sekrete, Sekret von Infektionsherden (Bläschen), Liquor
Inkubationszeit
-
Primärinfektion: zwischen 3 und 14 Tagen
98
102
-
Läsionen sind bis zu ihrer Eintrocknung und Verschorfung als infektiös zu bezeichnen.
-
Die Primärinfektion hinterlässt keine Immunität. Nach Abheilung kann das Virus in
den Spinalganglien und Ganglien des zentralen Nervensystems bestehen bleiben.
Dieser als latente Infektion bezeichnete Zustand schützt das Virus gegen Angriffe
neutralisierender Antikörper sowie gegen die zelluläre Immunabwehr des Wirtes.
Endogene oder exogene Belastungen wie hormonelle, psychische, Stress bedingte,
traumatische, chemische und physikalische Einflüsse führen zur Virusreaktivierung
mit oder ohne Symptome. Das reaktivierte Virus verbreitet sich von Zelle zu Zelle,
d.h. von den Ganglien durch die Neuronen bis zu den Zielzellen des Primärinfektionsherdes (z.B. Lippen) und ruft ein sog. Rezidiv hervor.
-
Das typische Erscheinungsbild des HSV-1-Rezidivs ist Herpes labialis, während HSV2-Rezidive sich überwiegend in urogenitalen Infektionen manifestieren. Gelegentlich
kommen HSV-1 / HSV-2-Mischinfektionen vor.
Übertragungswege
-
Die HSV-1-Übertragung erfolgt mit Sekreten entweder direkt oder über kontaminierte Finger. Eine Tröpfcheninfektion spielt, wenn überhaupt, nur eine sehr geringe
Rolle. Im angetrockneten Zustand kann die Infektiösität bei Zimmertemperatur einige Stunden erhalten bleiben.
-
HSV-2 wird durch Geschlechtsverkehr übertragen. Risikogruppen sind Homo- und
Heterosexuelle mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr.
Diagnostik
-
Serologische Untersuchungen sind nur bei Erstinfektionen hilfreich, da Reinfektionen
selten eine Antikörpertiterbewegung in Gang setzen. Man kann das Virus in den
meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden in Zellkultur anzüchten.
Isolierung
-
Die Patienten sollen nicht gemeinsam mit Patienten untergebracht werden, deren
Immunsystem so geschwächt ist, dass sie besonders infektionsgefährdet sind. Außerdem sind sie von Patienten mit generalisiertem Ekzem, großflächigen Hautdefekten oder Verbrennungen fernzuhalten; Neugeborene sind zu isolieren.
Hygienemaßnahmen
-
Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person oder mit kontaminierten Objekten sind Schutzkittel zu tragen, ebenso Handschuhe.
-
Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden, ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe.
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-
Patientennahe Flächen müssen täglich desinfiziert werden. Es sind virenwirksame
Mittel zu verwenden. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Desinfektionsmittel
aus der RKI-Liste mit der dort angegebenen Konzentration und Einwirkungszeit zu
verwenden.
-
Instrumente sind zu desinfizieren (Transport in geschlossenem Behälter). Wenn
möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden.
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Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
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Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
-
Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
Schlussdesinfektion
-
Bei der Schlussdesinfektion werden alles im Zimmer desinfiziert. Matratzen, Kissen
und Decken sind mit Mitteln aus der RKI-Liste zu desinfizieren.
Personalerkrankungen
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Personal mit Herpesläsionen soll nicht bei Risikopatienten (Immunsupprimierte jeder
Art, Patienten mit ausgedehnten Dermatosen o.ä.) eingesetzt werden.
-
Bei anderen Patienten darf Personal mit Herpesläsionen nur eingesetzt werden,
wenn Einmalhandschuhe getragen werden und generell auf strenge Händehygiene
geachtet wird. Abdeckbare Läsionen sollen auf jeden Fall mit einem wasserdichten
Verband geschützt werden.
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HIV / AIDS
Seit Ende der siebziger Jahre wurden zuerst in Kalifornien und in New York gehäuft neuartige Krankheitsbilder beobachtet, die durch anhaltende Lymphadenopathien, Infektionen
mit opportunistischen Erregern und bis dahin seltene Neoplasien wie z.B. Kaposi-Sarkome
gekennzeichnet waren. Allen Patienten gemeinsam waren ausgeprägte und irreversible Störungen der zellulären Immunabwehr. Die schwerste Form dieser neuen Krankheiten wurde
als "Acquired Immune Deficiency Syndrome" (AIDS) bezeichnet.
Die Infektion mit HIV (humane immunodeficiency virus) war mit hoher Wahrscheinlichkeit
ursprünglich eine Zoonose, bei der SIV (simian immunodeficiency virus) - Varianten auf den
Menschen übertragen wurden. Eine große Zahl weiterer Lentiviren wurde bei verschiedenen Affenarten gefunden. Alle molekularepidemiologischen Untersuchungen weisen auf Afrika als Ursprungsland hin. Die älteste gesicherte dokumentierte HIV - Infektion wurde in
der Blutprobe eines Afrikaners aus dem Jahr 1959 nachgewiesen. Nach Schätzungen der
WHO lebten 1999 weltweit über 34 Millionen Menschen mit einer HIV-Infektion oder AIDS.
Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts waren Ende 1999 in Deutschland etwa 37000
Menschen mit HIV infiziert, davon etwa 29000 Männer und 8000 Frauen. In einigen Regionen Zentralafrikas liegt die Neuerkrankungs- und Sterberate bei 40%. Drastisch steigende
Infektionsraten sind in Südostasien und im lateinamerikanischen Raum zu verzeichnen.
HIV sind RNA-Viren aus der Gattung der Lentiviren, zur Familie der Retroviren gehörend.
Retroviren durchlaufen einen komplizierten Vermehrungszyklus, der ihnen langzeitiges
Überleben in der Zelle in Verbindung mit großer genetischer Formbarkeit sichert und die
schnelle Entstehung von Resistenzen gegen Immunabwehr und Chemotherapeutika erklärt.
Zwei verschiedene Virustypen werden aufgrund der serologischen Unterschiede als HIV-1
und HIV-2 bezeichnet. Infektionen mit diesen beiden Virustypen erzeugen in der Regel
gleiche Krankheitsbilder. HIV zerstören in einem langwierigen Prozeß das Immunsystem
und schaffen so die Grundlage für das erworbene Immunschwächesyndrom AIDS, das
durch das Hinzutreten bestimmter "AIDS-definierender Erkrankungen", Infektionen durch
Bakterien, Pilze, Protozoen und Viren sowie bestimmter Malignome definiert ist.
Verlauf einer HIV-Infektion
Bei etwa 10 - 20 Prozent der Infizierten kommt es 2 - 4 Wochen nach der Übertragung zu
einem fieberhaften Anfangsstadium mit hochgradiger Virämie. Das mononukleose-ähnliche
Krankheitsbild wird begleitet von Fieber, Angina, Lymphknotenschwellungen und gelegentlich Hauterscheinungen. Die CD4-Zellen im Blut sinken vorübergehend stark ab. Die Dauer
der Initialkrankheit beträgt wenige Tage bis zwei Monate.
Mit dem Auftreten von HIV-Antikörpern und spezifischen CD8-Zellen im Blut frühestens 4
Wochen nach der Infektion beginnt in der Regel ein symptomfreies oder -armes Latenzstadium. Im lymphoretikulären System stellt sich schnell ein Gleichgewicht zwischen massiver
zytologischer Virusvermehrung (mit dem Hervortreten immer neuer Virusmutanten) und
der immunologischen Abwehr ein, das viele Jahre aufrecht erhalten werden kann. Die mittlere Zeit von der Virusübertragung bis zum Auftreten von AIDS-definierenden Erkrankungen ist sehr variabel und abhängig von Virusstamm, Lebensalter, genetischen Wirts- und
Umweltfaktoren.
Ein Absinken der CD4-Zellen und der HIV-Antikörper, Anstieg der HIV-Konzentrationen im
Blut, Allgemeinsymptome und erste opportunistische Infektionen signalisieren den Zusammenbruch der Immunabwehr. AIDS manifestiert sich in der überwiegenden Zahl in Form
lebensbedrohender opportunistischer Infektionen. Die bedeutsamsten sind Pneumonien
durch Pneumocystis carinii, Oesophagitiden durch Candida albicans und zerebrale Abszesse
durch Toxoplasmen. Auch Reaktivierungen von Tuberkulose kommen vor. Maligne Neubildungen wie das Kaposi-Sarkom führen oftmals erst zu der Diagnose AIDS. Die häufigsten
101
105
Todesursachen sind nicht mehr beherrschbare Komplikationen von Infektionen.
Diagnostik
-
Frühestens nach 6 – 12 Wochen, in vereinzelten Fällen verzögert bis zu 6 Monaten,
treten Antikörper im Blut auf, die mit dem sog. ELISA-Test nachgewiesen werden
können. Als Bestätigungstest wird in der Regel ein sog. "Western Blot" durchgeführt. Erst nach Vorliegen eines positiven Bestätigungstests sollte der Patient über
seine Infektion aufgeklärt werden.
-
Zur Verlaufs- und Therapiekontrolle eignet sich die quantitative PolymeraseKettenreaktion (PCR), mit deren Hilfe virale RNA im Serum nachgewiesen wird. Ein
wichtiger immunologischer Verlaufsparameter ist weiterhin die CD4-Zellzahl im Blut.
Therapie
-
Die derzeit verwendeten Therapeutika basieren entweder auf einer Hemmung der
virusspezifischen Reversen Transkriptase oder der Protease, also der viralen Enzyme, die eine wichtige Funktion im Vermehrungszyklus des Virus wahrnehmen. Ziel
der antiretroviralen Therapie ist es, die Entstehung eines klinisch relevanten Immundefektes und der daraus sich ergebenen Komplikationen zu verhindern. Die
Vermehrung von HIV soll unterdrückt werden. Durch eine Senkung der Viruslast von
unter 10 000 pro ml lässt sich eine deutliche Verringerung von Morbidität und Mortalität der Betroffenen erreichen. Aufgrund der Gefahr einer Resistenzbildung der
eingesetzten Medikamente, erkennbar an einer Virusvermehrung unter der Therapie, werden heutzutage mehrere Medikamente kombiniert. Die antiretrovirale Therapie erfordert eine hohe Compliance, um eine gute Wirksamkeit zu erzielen. Eine
Reduktion der Viruslast führt zu einer Verbesserung der Lebensqualität und einer
Lebensverlängerung, aber nicht zu einer Heilung.
Übertragungswege
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Die Übertragung von HIV erfolgt am häufigsten beim Geschlechtsverkehr. An zweiter Stelle liegt die parenterale Übertragung mit Blut, am häufigsten bei i.v. Drogenabhängigen.
-
HIV-infizierte Mütter können das Virus diaplazentar, perinatal oder mit der Muttermilch auf das Kind übertragen. Die meisten Infektionen erfolgen vermutlich perinatal; die Übertragungswahrscheinlichkeit steigt mit der Wehendauer.
-
Eine Übertragung mit Speichel kommt nur äußerst selten vor.
Infektiös sind
Blut, Plasma, Wundsekrete, seröse Flüssigkeiten, Sperma, sonstige
Sexualsekrete (Vaginalsekret kann auch bei intakter Schleimhaut infektiös sein), Muttermilch
Wenig oder kein Virus findet sich in Liquor, Speichel, Tränenflüssigkeit, Urin
Hygienemaßnahmen
-
HIV wird bei üblichen Kontakten des täglichen Lebens weder direkt noch indirekt
übertragen.
-
Bei der Behandlung und dem Umgang mit HIV-infizierten Patienten ist die Beachtung anerkannter Hygieneregeln im Krankenhaus dennoch unerlässlich, zumal eine
Impfung gegen HIV zur Zeit noch nicht möglich ist.
Oberstes Ziel ist die Vermeidung einer Kontamination.
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-
Eine Isolierung des HIV / AIDS - Patienten ist in der Regel nicht notwendig, kann
jedoch wegen Begleitinfektionen oder einer aufgetretenen Enzephalopathie erforderlich werden, eventuell auch zum Schutz des Patienten, da er in erhöhtem Maß infektionsanfällig ist.
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Händedesinfektion und Einmalhandschuhe sind bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten zu tragen. Nach dem Ausziehen
der Handschuhe sind die Hände zu desinfizieren.
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Schutzkittel sind erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material,
mit kontaminierten Objekten oder mit der erkrankten Person.
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Wo virushaltige Aerosole entstehen können, müssen ein Mund-/Nasenschutz und eine Schutzbrille getragen werden.
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Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch aufbereitet werden.
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Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
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Wäsche wird in einem gelben Sack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
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Abfall wird in einem blauen Müllsack im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
-
Zur Flächendesinfektion (auch zur Schlussdesinfektion) werden viruswirksame Mittel
(Wirkungsbereich B) benutzt.
Verhalten bei Verletzungen
-
Bei einer wenig blutenden Wunde soll zunächst der Blutfluss durch Kompression
oberhalb der Wunde und bei Schnitten durch Spreizen der Wunde angeregt werden.
Nach einer Blutungsdauer von mindestens einer Minute ist die Wunde gut mit einem
jodophorhaltigen Präparat auf Alkoholbasis zu spülen bzw. ein Tupfer satt getränkt
mit viruzidem Antiseptikum über der Stichstelle zu fixieren und ca. 10 min feucht zu
halten.
-
Bei Hautexposition ist zunächst das kontaminierende Material mit einem alkoholgetränkten Tupfer zu entfernen und die kontaminierte Stelle und Umgebung mit einem
neuen satt alkohol-(mind. 80%)-getränkten Tupfer abzureiben.
-
Bei Kontamination des Auges sollte reichlich mit Wasser oder physiologischer NaClLösung gespült werden.
-
Bei Kontamination der Mundhöhle soll das aufgenommene Material sofort ausgespieen werden und 4 - 5 mal mit je 20 ml unvergälltem 80%igem Ethanol - wenn
nicht verfügbar, mit reichlich Wasser - gespült werden.
-
Ob eine Chemoprophylaxe begonnen werden muss, entscheidet der zuständige Arzt.
Meldepflicht
-
Nicht namentliche Meldepflicht über das diagnostizierende Labor.
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107
Influenza
Erreger
-
Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt
werden. Die große genetische Variabilität der Influenzaviren beruht auf der hohen
Mutationsfrequenz und der Fähigkeit zum Genaustausch. Eine Veränderung der beiden Oberflächenantigene bei Influenza-A- und -B-Viren führt zum Auftreten von
Epidemien und regional begrenzten Ausbrüchen. Durch die wechselnden Eigenschaften der Erreger können Epidemien und Pandemien entstehen, da Influenzaviren
weltweit verbreitet sind. Die Krankheit kann sporadisch, endemisch und in Abständen epidemisch auftreten, wobei sich die einzelnen Epidemien deutlich in ihrem
Schweregrad voneinander unterscheiden. Influenzapandemien traten bisher in Abständen von 11 - 40 Jahren auf und waren gekennzeichnet durch eine hohe Morbidität und Mortalität.
Reservoir
-
Für Influenza-Infektionen ist der Mensch das primäre Reservoir. Jedoch kommen Influenza-A-Viren auch bei Säugetieren (Schweine, Pferde) und in großer Vielfalt bei
Vögeln vor. Influenza-B-Viren treten nur beim Menschen auf. Influenza-C-Viren sind
nur sporadisch verbreitet und führen zu milden Erkrankungen. Diese Viren wurden
bei Mensch und Schwein nachgewiesen.
Übertragung
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Die Übertragung der Influenzaviren erfolgt aerogen durch Exspirationströpfchen. Die
Ansteckungsfähigkeit ist hoch.
-
Die Übertragung kann auch durch direkten Kontakt der Hände zu mit virushaltigen
Sekreten kontaminierten Oberflächen und anschließendem Hand-Mund / HandNasen-Kontakt erfolgen (z.B. Händeschütteln). An den Händen bleiben die Viren
über Minuten infektiös. Bei günstigen Bedingungen und Temperaturen (z.B. < 200C)
in Wasser kann der Erreger bis zu einigen Monaten überleben.
Inkubationszeit
-
In der Regel 1 - 2 Tage, u.U. auch 4 Tage
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
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Eine Ansteckungsfähigkeit besteht gewöhnlich für 3 - 5 Tage nach dem Auftreten
der ersten Symptome, kann aber auch bis zu 7 Tagen bestehen. Kleine Kinder können Viren früher und länger als Erwachsene ausscheiden. Auch eine Ansteckung vor
Symptombeginn ist möglich.
Verlauf der Krankheit
Es gibt symptomarme, aber auch schwerste toxische Verläufe mit tödlichem Ausgang. In
der Regel ist die Erkrankung gekennzeichnet durch
plötzlich auftretendes Fieber über 390C
Schüttelfrost
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108
Muskelschmerzen
Kopfschmerzen
Schweißausbrüche
allgemeine Schwäche
Halsschmerzen
trockenen Reizhusten
-
Komplikationen können in jedem Lebensalter auftreten, betreffen jedoch vorrangig
Personen mit Grundkrankheiten (chronische Herz-Lungen-Erkrankun-gen, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte usw.).
-
Die schwersten Komplikationen sind der perakute Todesfall bei Jugendlichen und
jüngeren Erwachsenen innerhalb weniger Stunden und die primäre Influenzapneumonie.
-
Relativ häufig entwickeln sich Pneumonien durch bakterielle Superinfektionen
(Staphylokokken, Pneumokokken, Haemophilus influenzae).
Diagnostik
-
Beim Auftreten von sporadischen Fällen ist die klinische Diagnostik schwierig, da die
Symptome einer Influenza oft denen anderer respiratorischer Erkrankungen ähnelt.
-
Virale Antigene können mittels ELISA oder Immunfluoreszenz aus Nasen-Rachenund Alveolarsekret nachgewiesen werden. Wichtig ist die Probennahme in den ersten zwei Tagen nach Krankheitsbeginn.
Therapie
-
Die Behandlung erfolgt überwiegend symptomatisch, bei bakteriellen Superinfektionen werden Antibiotika gegeben.
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Bei Influenza A kann eine prophylaktische Gabe von Amantadin erfolgen. Wird dieses Medikament innerhalb von 48 Stunden nach Krankheitsbeginn gegeben, so ist
es auch therapeutisch wirksam. Bei Influenza B und C ist Amantadin nicht anwendbar.
-
Eine spezifische Therapie ist mit Neuraminidasehemmern (Oseltamivir und Zanamivir) möglich. Sie wirken gegen Influenza A und B und blockieren die Wirkung der
viralen Neuraminidase. Die Therapie einer Influenza A oder B sollte so früh wie
möglich, spätestens bis 48 Stunden nach Einsetzen der Symptome, beginnen.
Prävention
-
Zu den wirksamsten Maßnahmen gehört die Schutzimpfung gegen Influenza, die
jährlich - vorzugsweise in den Monaten September bis November - durchgeführt
werden sollte. Im Fall einer drohenden Epidemie ist eine Impfung auch später möglich und sinnvoll.
-
Zielgruppen der Impfung sind über 60jährige, Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie z. B. chronische Lungen-, HerzKreislauf, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankhei-
105
109
ten, Immundefizienz, HIV-Infektion; medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Hygienemaßnahmen
-
Einzelunterbringung; ggf. kann bei Patienten mit gleichem Erregertyp eine Kohortenisolierung durchgeführt werden.
-
Das Zimmer soll eine eigene Nasszelle und idealerweise einen Vorraum als Schleusenfunktion haben.
-
Falls über eine eventuell vorhandene Raumlufttechnische Anlage in einem Patientenzimmer oder der dazugehörigen Nasszelle eine Weiterverbreitung von dieser Luft
auf andere Räume möglich ist, muss diese abgestellt werden.
-
Das betreuende Personal sollte hinsichtlich der zu beachtenden Schutzmaßnahmen
geschult und geimpft sein.
-
Ein Mund-Nasen-Schutz ist vor Betreten des Zimmers anzulegen.
-
Die Verbreitung der Erreger soll
- durch die Bedeckung von Mund und Nase beim Husten/Niesen,
vorzugsweise mit der Ellenbeuge, nicht mit der Hand,
Beachtung einer sorgfältigen Händehygiene und
regelmäßiges Lüften
vermindert werden.
-
Ein Schutzkittel ist im Zimmer des Patienten anzulegen und dort bzw. in der
Schleuse (falls vorhanden) vor Verlassen des Zimmers zu belassen.
-
Einweghandschuhe sind in der Schleuse bzw. im Patientenzimmer anzulegen und
vor Verlassen des Zimmers in einem geschlossenen Abfallbehältnis zu entsorgen.
-
Händedesinfektion mit einem viruswirksamen Händedesinfektionsmittel nach direktem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten
Objekten sowie nach Ablegen der Handschuhe vor Verlassen des Zimmers
-
tägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem viruswirksamen Flächendesinfektionsmittel
Geräte und Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (Stethoskope,
EKG-Elektroden, Blutdruckmanschetten usw.) sind patientenbezogen zu verwenden
bzw. nach Gebrauch gründlich zu desinfizieren. Für den Transport zur zentralen
Aufbereitung ist ein geschlossener Behälter notwendig. Wenn kein thermisches Desinfektionsverfahren möglich ist, sind Desinfektionsmittel des Wirkungsbereiches AB
gemäß der Liste der vom RKI anerkannten Desinfektionsmittel zu verwenden.
-
-
Geschirr wird in einem geschlossenen Behältnis transportiert und in der Spülmaschine wie üblich bei Temperaturen über 600 C gereinigt.
-
Wäsche/Textilien werden in einem Wäschesack im Zimmer gesammelt und gut verschlossen der Krankenhauswäscherei zugeführt; Wäsche muss bei mindestens 60
Grad gewaschen werden.
106
110
-
Als Taschentücher sind nur Einwegtücher zu verwenden.
-
Matratzen werden nur mit wischdesinfizierbaren Überzügen verwendet .
-
Abfälle werden im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen ohne Zwischenlagerung zur Entsorgung transportiert.
-
Die Schlussdesinfektion erfolgt mit Mitteln der laufenden Desinfektion; es müssen
alle Flächen mit einbezogen werden.
Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses
-
Transporte sollten nur auf das Notwendigste beschränkt werden. Die Zielbereiche
sind vorab zu informieren.
-
Der Patient soll einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
-
Das Personal trägt Schutzkittel, Mund-Nasen-Schutz und Einmalhandschuhe und
ggf. eine geeignete Schutzbrille (wenn mit dem Verspritzen von Aerosolen zu rechnen ist). Der Kontakt zu anderen Patienten und Besuchern ist zu vermeiden.
-
In der Zieleinrichtung sind sofort nach Beendigung der Untersuchungen/Behandlungen alle Patientenkontaktflächen mittels Wischdesinfektion zu desinfizieren.
Meldepflicht
-
Der direkte Nachweis des Influenzavirus ist vom diagnostizierenden Labor zu melden. Todesfälle durch die Neue Influenza sind vom feststellenden Arzt zu melden.
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111
Keratokonjunktivitis epidemica (infektiöse Bindehautentzündung)
Erreger
-
Die Krankheit wird durch Adenoviren verursacht. Diese sind sehr umweltbeständig
und können unter für sie günstigen Bedingungen über Wochen ansteckend bleiben.
Keratokonjunktivitis epidemica wird von drei verschiedenen Typen von Adenoviren
hervorgerufen.
-
Adenovirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche Häufungen sind
nicht erkennbar. Es kommt zu örtlich gehäuftem Auftreten bis hin zu kleineren Ausbrüchen.
Erregerhaltiges Material
-
Sekrete der Augen
Infektionsweg
-
Keratokonjunktivitis epidemica wird überwiegend durch Schmier- oder Tröpfcheninfektion übertragen. Die Übertragung erfolgt direkt von Mensch zu Mensch über das
Augensekret von erkrankten Personen oder über Gegenstände, Instrumente oder
Oberflächen, die mit dem Virus behaftet sind.
-
Kontaminierte Hände, verunreinigte Handtücher, Fotoapparate, Ferngläser, Tropfpipetten, Augenlösungen u.ä. kommen als Infektionsquellen in Betracht.
Inkubationszeit
-
5 – 12 Tage, eventuell länger
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Eine Ansteckung ist möglich, solange das Virus in Sekreten nachweisbar ist, in der
Regel während der ersten 2 Wochen der Erkrankung (es werden auch Zeiten bis zu
3 Wochen beschrieben).
Krankheitsbild
-
Die Erkrankung kommt nur beim Menschen vor und betrifft ein Auge oder beide.
Einhergehend mit der Rötung des Auges und einer ringförmigen Bindehautschwellung sind Fremdkörpergefühl im Auge, Lichtscheu, Juckreiz und Tränenfluss.
-
Nach etwa einwöchigem Krankheitsverlauf kann es zur Beteiligung der Hornhaut
kommen.
-
Es bildet sich eine Immunität gegen den jeweiligen Virustyp aus. Aufgrund der Typenvielfalt sind jedoch wiederholte Infektionen möglich.
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112
Hygienemaßnahmen
-
Eine Einzelunterbringung ist erforderlich.
-
Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten ist ein Schutzkittel erforderlich.
-
Einmalhandschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material und /
oder kontaminierten Objekten. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände
zu desinfizieren.
-
Ein Mund-/Nasenschutz ist nicht erforderlich.
-
Eine hygienische Händedesinfektion mit viruzid gekennzeichneten Mitteln ist erforderlich nach direktem Kontakt mit dem Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem
Material und / oder kontaminierten Objekten sowie nach dem Ablegen der Handschuhe.
-
Instrumente müssen mit einem viruswirksamen Mittel desinfiziert werden; nach
Möglichkeit ist eine thermische Desinfektion anzuwenden.
-
Patientennahe Flächen sind mit viruswirksamen Mitteln zu desinfizieren. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu
verwenden.
-
Türklinken, Lichtschalter, Handläufe u.ä. sind zu desinfizieren, ebenso Kinnstützen
u.ä. von Spaltlampen und anderen Untersuchungsgeräten, die mit dem Patienten in
Kontakt gekommen sind.
-
Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird in einem verschlossenen Sack transportiert und desinfizierend gereinigt.
-
Abfall wird im Patientenzimmer gesammelt und in einem verschlossenen Plastiksack
dem Hausmüll zu geführt.
-
Bei der Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten sind viruswirksame Flächendesinfektionsmittel zu verwenden.
-
Matratzen, Kissen und Decken sind mit Mitteln und Verfahren der RKI-Liste zu desinfizieren.
Meldepflicht
-
Es besteht eine Meldepflicht für das diagnostizierende Labor.
109
113
Kopflausbefall
Kopflausbefall (Pediculosus capitis) ist eine durch Kopfläuse hervorgerufene
parasitäre Erkrankung des Menschen. Die Läuse verursachen durch Stiche mit
ihrem Stechsaugrüssel, mit dem sie mehrmals am Tag Blut als Nahrung aufnehmen und zugleich Speicheldrüsensekrete in die Wunde einbringen, einen
lästigen Juckreiz. Kratzwunden können sich sekundär infizieren.
-
Von den Weibchen werden Eier (Nissen) an den Kopfhaaren
abgelegt und haften dort infolge eines am hinteren Eipol befindlichen, schnell härtenden und überaus widerstandsfähigen Klebesekrets sehr fest, so dass sie durch einfaches Haarewaschen
nicht entfernt werden können. Die Nissen werden meistens in
die Nähe des Haaransatzes geklebt, oft eine über der anderen. Von Kopfschuppen
oder von Haarspraypartikeln unterscheiden sich Eier dadurch, dass sie fest am Haar
haften und nicht abgestreift werden können.
-
Außer an Kopfhaaren können Nissen auch an anderen behaarten Stellen des Körpers
abgelegt werden, z.B. im Bart, in den Augenbrauen oder an Achselhaaren. Bei sehr
starker Verlausung werden sie auch an Stofffasern von Kopftüchern, Mützen, Schals,
Haarbändern u.ä. geklebt.
-
Die Entwicklung der Kopfläuse verläuft über Eier und Larven und ist von der Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Umgebung abhängig. Je wärmer es ist, desto schneller läuft die Entwicklung ab. Der gesamte Lebenszyklus vom Ei über Larvenstadien
bis zum nächsten Ei kann schon in 18 Tagen abgeschlossen sein, im Regelfall beansprucht er drei Wochen. Die geschlechtsreifen Läuse sind dann ca. 2,4 bis 3,1 mm
groß.
Krankheitsbild
-
Durch das beim Läusestich in die Haut eindringende Toxin entsteht ein Juckreiz. Daraus resultierende Kratzspuren finden sich vorwiegend über und hinter den Ohren
sowie am Hinterkopf und im Nacken. Durch bakterielle Sekundärinfektionen kann
das klinische Bild eines Ekzems mit bevorzugtem Sitz an den erwähnten Stellen entstehen. Dieses wiederum führt zu regionalen Lymphknotenschwellungen. Bei entzündlichen oder eiternden Herden an den Rändern der Kopfbehaarung ist daher
stets auch an Kopflausbefall zu denken.
Übertragungswege
-
Die Übertragung der Kopfläuse erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern
der Parasiten von einem Kopf zum anderen; aber auch verlauste, nebeneinanderhängende Kopfbedeckungen oder gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken,
Kämme, Haarbürsten, Spieltiere und dergleichen ermöglichen eine Weiterverbreitung.
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114
Diagnose
-
Nissen und Läuse sind mit bloßem Auge zu erkennen; eine Lupe erleichtert die Diagnose. Die Inspektion muss sich besonders auf die bevorzugten Aufenthaltsstellen
der Kopfläuse erstrecken, nämlich auf die Schläfen-, Ohren- und Nackengegend.
Behandlung
-
Die in Deutschland zur Anwendung kommenden Mittel gegen Kopfläuse vernichten
bei sachgerechtem Gebrauch zuverlässig Läuse und Nissen. In der Regel wird das
trockene Haar mit dem gebrauchsfertigen Präparat (unbedingt Gebrauchsanweisung
beachten) gründlich durchtränkt und massierend eingerieben. Es gibt auch Mittel,
die im angefeuchteten Haar angewendet werden und dort einige Tage verbleiben.
Mit einem sehr feinzinkigen Kamm werden die geschädigten Nissen ausgekämmt.
-
Am Tag der Diagnose soll mit einem wirksamen Läusemittel behandelt werden.
-
Am Tag 8,9 oder 10 muss eine Wiederholungsbehandlung mit dem Kopflausmittel
durchgeführt werden.
-
Die jeweils aktuellen Medikamente sind auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes
nachzuschlagen. Aktuell werden Mittel auf Siliconbasis empfohlen („Nyda“, „Jacutin
pedicul fluid“ Stand: Februar 2015).
-
Während Schwangerschaft und Stillzeit sollten chemische Präparate nicht verwendet, sondern stattdessen auf mehrfaches Spülen mit lauwarmem Essigwasser zurückgegriffen werden. Drei Esslöffel Essig werden mit einem Liter Wasser vermischt
und die noch feuchten Haare anschließend mit einem Nissenkamm ausgekämmt.
Manche Nissen haften allerdings so fest, dass sie auch bei sorgfältigstem Auskämmen nicht entfernt werden. Haare mit noch anhaftenden Nissen werden daher möglichst nahe an der Wurzel abgeschnitten.
-
Auch Familienangehörige und ggf. weitere Personen mit engem Kontakt zum Befallenen sollten sich einer Untersuchung durch den Arzt und erforderlichenfalls einer
Behandlung unterziehen, da nur so Reinfektionen vermieden werden können.
-
Gemeinschaftseinrichtungen dürfen solange nicht besucht werden, bis eine Weiterverbreitung der Läuse durch die befallenen Personen sicher ausgeschlossen werden
kann.
Hygienische Maßnahmen
-
Eine Einzelunterbringung ist im Krankenhaus erforderlich.
-
Schutzkittel und Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung der Patienten erforderlich.
-
Nach der Versorgung der Patienten ist gründliches Händewaschen erforderlich, da
eine alleinige Händedesinfektion nicht ausreicht.
-
Für Flächen ist eine normale Reinigung ausreichend; Teppichböden, Polstermöbel
u.ä. müssen täglich gründlich abgesaugt werden.
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115
-
Instrumente müssen desinfiziert werden. Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden.
-
Kämme, Haar- und Kleiderbürsten müssen regelmäßig gründlich gereinigt werden
(am besten in heißer Seifenlösung).
-
Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird in der Krankenhauswäscherei mit mindestens 600C desinfizierend gereinigt.
-
Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen täglich gewechselt werden.
-
Oberbekleidung, Perücken, Plüschtiere u.ä., die nicht bei 600 C gewaschen werden
können, sollen für 3 Tage in einem luftdicht verschließbaren Plastikbeutel belassen
werden. (Kopfläuse müssen mehrfach täglich Blut saugen, um nicht auszutrocknen.
Ohne Nahrung sind sie nach spätestens 55 Stunden abgestorben.)
-
Abfall wird im Patientenzimmer gesammelt und in einem verschlossenen Plastiksack
dem Hausmüll zugeführt.
-
Matratzen, Bettdecken und Kopfkissen müssen thermisch entlaust werden.
-
Nach der Entlassung des Patienten wird das Zimmer gründlich gereinigt (sehr
gründlich staubsaugen, besonders Polstermöbel).
-
Eine Entlausung ist nur in sehr schweren Fällen durch einen Schädlingsbekämpfer
notwendig.
Meldepflicht
-
Mitteilungspflicht bei gehäuftem Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen
112
116
Legionellose
Die Erreger der Legionellose, auch Legionärskrankheit genannt, sind Legionella-Bakterien.
Diese wurden erst 1976 anlässlich einer Epidemie während eines Kongresses amerikanischer Legionäre entdeckt. In einem großen Hotel in Philadelphia im Bundesstaat Pennsylvania erkrankten von den dort versammelten älteren Männern 221 an einer schweren
Lungenentzündung mit Husten, Atembeschwerden und hohem Fieber; 34 Erkrankte verstarben. Der Philadelphia-Ausbruch wurde durch Legionellen im Klimakontrollsystem des
Hotels verursacht.
An einer Legionärskrankheit erkranken vor allem Menschen mit kardiopulmonalen Grundleiden und allgemeiner Abwehrschwäche. Bekannt sind zwei klinisch unterschiedliche Formen:
die Legionärskrankheit und das sog. Pontiac-Fieber, benannt nach einer Epidemie in der
Stadt Pontiac in Michigan.
Krankheitsbilder
Legionella Pneumonie
Die häufigste Form der Legionellenerkrankung durch Legionella pneumophila beginnt abrupt mit hohem Fieber, Myalgien, Kopfschmerzen und einem unproduktiven
Husten. Mentale Konfusion und gastrointestinale Diarrhoen werden als Begleitsymptome beschrieben. Metastatische Infektionen führen zu Pleuraempyem, Perikarditis,
Endokarditis, Pankreatitis, Pyelonephritis, Peritonitis, Zellulitis, Leberabszess, gastrointestinalen Abszessen und Infektionen von intravaskulären Prothesen. Die Abheilung ist sehr langwierig. Die Letalität beträgt mehr als 20 Prozent.
Inkubationszeit 2 - 10 Tage
Pontiac-Fieber
Die Erkrankung beginnt mit grippeähnlichen Symptomen (Fieber, Myalgien und Husten) und ist in der Regel selbstlimitierend. Diese Erkrankung tritt eher selten auf.
Inkubationszeit 1 - 2 Tage
Legionella pneumophila wird in 12 Serogruppen unterteilt. Die meisten Infektionen des
Menschen werden durch die Serogruppe 1 verursacht.
Übertragungswege
-
Die Infektion erfolgt durch Inhalation keimhaltiger Tröpfchen. Legionellen sind
ubiquitär im Wasserkreislauf vorhanden. Als Infektionsquellen werden Warm- und
Kaltwassersysteme, Kühltürme, Luftbefeuchter von Klimaanlagen und Sprudelbäder
(Whirlpools) beschrieben.
-
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht festgestellt.
Inkubationszeit
-
Legionellose mit Pneumonie (Legionärskrankheit): ca. 2-10 Tage
-
Legionellose ohne Pneumonie (Pontiac-Fieber): ca. 5-66 Stunden
113
117
Diagnose
-
Eine erste Verdachtsdiagnose ergibt sich aus den vorhandenen Symptomen. Sicherheit lässt sich aber erst durch den Nachweis des Erregers erhalten.
-
Die aeroben Keime wachsen nur auf Spezialmedien und in einer Atmosphäre, die
5% CO2 enthält. Relativ gut lässt sich das Antigen im Urin nachweisen.
Prophylaxe
-
Eine wirksame Prophylaxe ist nur über regelmäßige Kontrollen des Warmwassersystems zu erreichen. Werden Legionellen im Warmwassersystem festgestellt, sind sofortige Untersuchungen zum Herausfinden der Ursachen und ggf. Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
-
Die Trinkwasser-Verordnung führte für Legionellen einen so genannten „technischen
Maßnahmenwert" als Grenzwert ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten" in
100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert überschritten, ist dies gegenüber der Gesundheitsbehörde meldepflichtig und im Rahmen der Betreiberpflichten zu beheben.
-
Bei extrem hohen Kontaminationen sind sofortige Nutzungsverbote z.B. von Duschen anzuordnen.
Hygienische Maßnahmen
-
Eine Einzelunterbringung des Patienten ist nicht erforderlich.
-
Schutzkittel und Handschuhe sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder erregerhaltigen Objekten.
-
Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ist nicht erforderlich.
-
Eine hygienische Händedesinfektion ist nach Kontakt mit erregerhaltigem Material
und erregerhaltigen Objekten unbedingt notwendig, auch nach dem Ausziehen der
Handschuhe.
-
Für die Flächen ist eine routinemäßige Reinigung ausreichend.
-
Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch desinfiziert werden.
-
Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird in der Krankenhauswäscherei desinfizierend gewaschen.
-
Abfall wird in einem verschlossenen Plastiksack dem normalen Hausmüll zugeführt.
-
Nach Entlassung des Patienten wird das Zimmer mit Flächendesinfektionsmitteln
und -verfahren des Wirkungsbereichs A desinfiziert.
Meldepflicht
-
Eine Meldepflicht nach §7 IfSG besteht nur für das diagnostizierende Labor.
114
118
Masern
Erreger
-
Die Erkrankung wird durch ein RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren hervorgerufen. Das Masernvirus ist sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen wie
erhöhten Temperaturen, Licht, UV-Strahlen, Fettlösungs- und Desinfektionsmitteln.
Masernviren bilden nur einen Serotyp.
Vorkommen
-
Masern sind weltweit verbreitet. Sie gehören in Entwicklungsländern zu den zehn
häufigsten Infektionskrankheiten. Der Anteil tödlicher Verläufe ist besonders hoch.
-
Auch in Deutschland kommt es trotz der etwa seit 30 Jahren praktizierten Impfung
immer wieder zu weiträumigen Ausbrüchen. Im Jahr 2001 wurden 5780 Erkrankungen gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein.
Reservoir
-
Das natürliche Reservoir des Masernvirus bilden infizierte und akut erkrankte Menschen.
Infektionsweg
-
Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten und werden im direkten Kontakt
durch das Einatmen infektiöser Exspirationströpfchen (Sprechen, Husten, Niesen)
oder durch infektiöse Sekrete aus der Nase oder dem Rachen übertragen.
-
Das Masernvirus führt bereits bei kurzer Exposition zu einer Infektion (Kontagionsindex nahe 100%) und löst bei über 95% der ungeschützten Infizierten klinische Erscheinungen aus.
Inkubationszeit
-
8 bis 10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums,
14 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Ansteckungsfähigkeit besteht 5 Tage vor Auftreten des Exanthems und hält bis 4
Tage nach Auftreten desselben an; insgesamt also etwa 9 Tage. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist die Ansteckungsgefahr am größten.
-
Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität.
Klinische Symptomatik
-
Masern sind eine sich selbst begrenzende Virusinfektion mit zweiphasigem Verlauf.
Sie beginnen mit Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten und einem Exanthem am
Gaumen. Kennzeichnend sind die oft nachweisbaren sog. Koplik-Flecken (kalkspritzerartige weiße Flecken an der Mundschleimhaut).
115
119
-
Das charakteristische Masernexanthem (bräunlich-rosafarbene konfluierende Hautflecken) entsteht am 3. – 7. Tag nach Auftreten der anfänglichen Symptome. Es beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt 4 – 7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine kleieartige Schuppung zu beobachten. Am 5. – 7. Krankheitstag
kommt es zum Temperaturabfall.
-
Gelegentlich treten wegen der vorübergehenden Immunschwäche von etwa 6 Wochen bakterielle Superinfektionen auf, am häufigsten Otitis media, Bronchitis,
Pneumonie und Diarrhöe.
-
Eine gefürchtete Komplikation ist die akute postinfektiöse Enzephalitis, zu der es in
0,1 % der Fälle nach etwa 4 – 7 Tagen nach Auftreten des Exanthems mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma kommt. Bei etwa 10 –
20 % der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20 – 30 % muss mit Residualschäden am ZNS gerechnet werden.
Diagnostik
-
Da Masern ein typisches klinisches Bild aufweisen, zählten in der Vergangenheit Laboruntersuchungen zur Bestätigung der klinischen Diagnose zu den Ausnahmen.
Durch Einführung der Schutzimpfungen ist das Krankheitsbild in Deutschland jedoch
relativ selten geworden, so dass hin und wieder diagnostische Unsicherheit besteht
und die Labordiagnostik zunehmende Bedeutung erlangt hat.
-
Die schnellste und sicherste Methode stellt derzeit der Nachweis der virusspezifischen IgM-Antikörper als Marker eines aktuellen Krankheits-geschehens dar (fällt in
der Regel mit dem Ausbruch des Exanthems positiv aus, kann jedoch bei bis zu 30
% der Erkrankten am 1. bis 3. Exanthemtag noch negativ sein. IgM-Antikörper können bis zu 6 Wochen und länger nachgewiesen werden.
Therapie
-
Erkrankte Personen sollten in der akuten Krankheitsphase Bettruhe einhalten. Eine
spezifische antivirale Therapie gibt es nicht. Bei bakteriellen Superinfektionen ist neben fiebersenkenden Medikamenten und Hustenmitteln eine Antibiotikatherapie indiziert.
Prävention
-
Ein geeigneter Impfstoff steht zur Verfügung. Die Erstimpfung sollte im Alter von 11
– 14 Monaten erfolgen. Nach 4 – 6 Wochen ist die durch die Impfung hervorgerufene Immunantwort nachweisbar. Sollte sich nach der Erstimpfung keine Immunität
entwickelt haben, wird eine Zweitimpfung im Alter von 15 – 23 Monaten empfohlen.
-
Allen ungeimpften und noch nicht erkrankten Personen in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern wird entsprechend den Impfempfehlungen der
Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut eine Impfung mit MMRImpfstoff (Mumps, Masern, Röteln) empfohlen.
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Hygienemaßnahmen
-
Erkrankte Personen sind für eine Woche nach Auftreten des Exanthems zu isolieren.
-
Ein Schutzkittel ist beim Kontakt mit dem Patienten notwendig.
-
Einmalhandschuhe sind erforderlich bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder mit kontaminierten Objekten.
-
Ein Mund-/Nasenschutz ist erforderlich für Personen, die nicht immunisiert sind.´
-
Nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder mit
kontaminierten Objekten und nach dem Ausziehen der Handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
-
Patientennahe Flächen müssen routinemäßig desinfiziert werden.
-
Wäsche wird im Zimmer des Patienten in einem Wäschesack für infektiöse Wäsche
gesammelt und kontaminationsgeschützt der Wäscherei zugeführt.
-
Matratzen und Decken werden desinfiziert.
-
Geschirr wird wie üblich entsorgt.
-
Abfälle und erregerhaltiges Material werden im Zimmer gesammelt und als infektiöser Müll entsorgt.
Maßnahmen bei Ausbrüchen
-
sofortiger Aufnahmestop (Ausnahme Personen mit Impfschutz, nach Durchführung
einer postexpositionellen Schutzimpfung oder ärztlicher Bestätigung einer früher
durchlaufenen Erkrankung
-
postexpositionelle Immunisierung ungeimpfter bzw. nur einmal geimpfter Kontaktpersonen (Riegelungsimpfung)
Gemäß § 34 IfSG dürfen Personen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange nicht in der Patientenversorgung / -betreuung tätig sein, bis nach ärztlichem Urteil
eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Meldepflicht
-
Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern sind nach § 6
IfSG meldepflichtig.
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121
Meningokokken (Neisseria meningitidis)
Erreger
-
Meningokokken- Erkrankungen werden durch die Bakterien Neisseria meningitidis
hervorgerufen. Sie sind bei etwa 10 % der Bevölkerung im Nasen-Rachen-Raum
ohne klinische Symptome angesiedelt (apathogene, nicht invasive Meningokokken).
-
Es gibt hypervirulente Stämme, die in der Bevölkerung selten vorkommen, aber für
fast alle Erkrankungsfälle verantwortlich sind.
Erkrankungen, Symptome
-
Die wichtigsten Krankheitsbilder sind die Meningitis und die Meningokokkensepsis.
Aufgrund ihrer Oberflächenstruktur können sich die Bakterien sehr gut an menschliches Schleimhautepithel anheften. Nach lokaler Entzündung im Bereich des
Nasopharynx (z.B. Pharyngitis, die unbemerkt bleiben kann) kommt es zum Generalisationsstadium mit Bakteriämie und evtl. Organmanifestationen.
-
Nach den Frühsymptomen (bei etwa der Hälfte der Patienten) meist plötzlicher Beginn mit Schüttelfrost, Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit,
schwerstes Krankheitsgefühl, Bewusstseinsstörungen, Arthritis, Diarrhöe u.a. Etwa
75 Prozent der Meningokokkenpatienten zeigen Hauterscheinungen.
Erregerhaltiges Material
-
Blut, Liquor, Nasen-/Rachensekrete
Inkubationszeit
-
3 bis 4 Tage, zwischen 2 und 10 Tagen
Übertragungswege
-
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen. Da die Erreger insbesondere gegenüber
Austrocknung empfindlich sind, überleben sie nicht lange in Aerosoltröpfchen, so
dass für ihre Übertragung in der Regel häufiger, enger Kontakt mit einem Keimträger oder Infizierten notwendig ist.
-
Keimträger sind als wesentliche Quelle für die Verbreitung der Erkrankung anzusehen. Die Höhe der Keimträgerrate ist aber kein Index für eine Epidemiegefahr.
Diagnostik
-
Aufgrund der großen Umweltempfindlichkeit von Neisseria meningitidis (bedingt
durch Autolysine) ist die unverzügliche Verarbeitung der Materialien im Labor bzw.
der Einsatz von Transportmedien unerlässlich.
In erster Linie werden Liquor und Blut, je nach Krankheitsbild auch Aspirat, Stanzbiopsien aus Hauteffloreszensen, Gelenkpunktat, Trachealsekret, Abstriche von Konjunktiva, Urethra etc. eingeschickt (Rachenabstrich bei antherapierten Patienten).
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122
Hygienemaßnahmen
-
Bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Therapie ist eine Einzelunterbringung
erforderlich.
-
Handschuhe und Schutzkittel sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person bzw. mit kontaminierten Objekten, ebenso ein Mund-/Nasenschutz.
-
Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden, ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe.
-
Patientennahe Flächen müssen täglich mit Mitteln aus der RKI-Liste (Einwirkzeit
von 1 Stunde) desinfiziert werden.
-
Instrumente sind zu desinfizieren (Transport in geschlossenem Behälter). Wenn
möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden.
-
Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt.
-
Abfälle werden im Patientenzimmer gesammelt.
-
Bei der Schlussdesinfektion werden alle Gegenstände im Zimmer mit einem gelisteten Flächendesinfektionsmittel desinfiziert.
Schutzmaßnahmen nach ungeschützter Exposition
-
Ereignet sich eine ungeschützte Exposition ohne Mund-/Nasenschutz (intensive, ungeschützte Kontakte wie z.B. Mund-zu-Mund-Beatmung, endotracheale Intubation
oder direkte Inspektion des Oropharynx), muss bei relevantem Risiko eine antibiotische Postexpositionsprophylaxe durchgeführt werden (maximal bis 10 Tage nach
Kontakt mit einem Erkrankten). Diese kann das Kolonisationsstadium eliminieren
und dadurch spätere Infektionen verhindern. Mittel der Wahl ist
Meldepflicht
-
Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an MeningokokkenMeningitis / - Sepsis ist nach § 6 IfSG meldepflichtig.
119
123
MRSA / ORSA
(Methizillin bzw. Oxacillin-resistenter Staphylococcus aureus)
-
Staphylococcus aureus ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Krankenhauses
ein sehr häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Sein natürlicher Standort ist
die Haut und Schleimhaut von Mensch und Tier. Etwa 30 bis 40% aller Menschen
sind ständig oder vorübergehend mit Staphylococcus aureus besiedelt, vorwiegend
im Nasen- und Rachenraum. Der Anteil besiedelter Menschen in medizinischen Einrichtungen wird sogar auf ca. 70% geschätzt. Diese Besiedlung hat keinen Krankheitswert. Medizinisches Personal erkrankt nicht häufiger an Staphylococcus aureus
als andere Menschen.
-
Staphylococcus aureus besitzt gegenüber Trockenheit und Wärme eine hohe Widerstandskraft und ist in der unbelebten Umgebung (z.B. Kleidung, Luft, Oberflächen
von Geräten, Instrumenten, Pflegeartikeln, Krankenhausinventar etc.) bis zu Monaten lebensfähig.
-
Oft geht eine Staphylococcus aureus-Infektion von der eigenen besiedelten
Haut/Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden jedoch 10 bis 20% der Staphylococcus aureus-Infektionen
von außen übertragen, vorwiegend über kontaminierte Hände des medizinischen
Personals.
-
Staphylococcus aureus-Infektionen sind in der Regel gut behandelbar. Für die antibakterielle Therapie stehen normalerweise eine ganze Reihe wirksamer Antibiotika
zur Verfügung. Seit ca. 1970 haben einige Staphylokokkenstämme jedoch Resistenzen gegen Antibiotika wie sogenannte penicillinasefeste Penicilline (Oxacillin bzw.
Methicillin) entwickelt. Diese Stämme werden Oxacillin- bzw. Methicillin-resistente
Staphylococcus aureus genannt (ORSA / MRSA).
-
Die krankmachenden Eigenschaften von MRSA/ORSA unterscheiden sich nicht von
denen der antibiotikaempfindlichen Staphylokokken. Wenn klinische Infektionen mit
MRSA/ORSA auftreten, können diese jedoch nicht mit sog. Betalactam-Antibiotika
(Penicillin incl. Staphylokokken-Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme) behandelt werden. Viele MRSA/ORSA-Stämme sind mehrfach resistent gegen nahezu
alle bei Staphylokokkeninfektionen eingesetzte Antibiotika.
-
Einige MRSA/ORSA-Stämme haben die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten eines Krankenhauses schnell auszubreiten.
-
Kolonisierte (besiedelte) Patienten, bei denen keine Hinweise auf eine systemische
Infektion mit MRSA/ORSA vorliegen und die nicht aus anderen Gründen behandelt
werden müssen, sollten baldmöglichst aus dem Krankenhaus entlassen werden, da
in der häuslichen Umgebung MRSA/ORSA in der Regel zurückgedrängt wird durch
Überwiegen von anderen Bakterien.
-
Krankenhausmitarbeiter müssen über MRSA/ORSA informiert sein. Das gilt auch für
das Reinigungspersonal.
-
Nur eingewiesenes, informiertes Personal sollte MRSA/ORSA-positive Patienten be-
120
124
treuen.
-
Informationen über MRSA/ORSA-Träger: bei der Verlegung eines MRSA/ORSATrägers sind die nachfolgenden Einrichtungen / Hausärzte zu informieren.
-
Rettungs- und Krankentransportdienste sind zu informieren, wenn ein MRSA/ORSATräger transportiert werden soll.
Unterbringung von Patienten mit MRSA/ORSA
-
Patienten sollen ein Einzelzimmer bekommen, können aber am Gemeinschaftsleben
auf der Station teilnehmen, wenn kolonisierte/infizierte Wunden sicher keimdicht
abgedeckt werden können, die betreffenden Patienten eine korrekte Händehygiene
durchführen und sie keine Atemweginfektionen haben.
-
Sind Nase und Rachen des Patienten MRSA/ORSA-positiv und der Patient hustet, so
muss er einen Mund-Nasenschutz tragen, um den Erreger nicht unter Mitpatienten
zu verbreiten. Grundsätzlich sollte in jedem Einzelfall vor Ort mit dem hygienebeauftragten Arzt und der Hygienefachkraft für oder gegen eine Isolation entschieden
werden.
-
MRSA/ORSA-positive Patienten mit schlecht heilenden Wunden, Katheter-, Sonden-,
Tracheostomaträger und / oder mit einer schweren Atemwegsinfektion, sollen auf
jeden Fall in einem Einzelzimmer untergebracht werden.
-
MRSA/ORSA-Träger dürfen nicht mit bestimmten Patienten, die für MRSA besonders
ansteckungsgefährdet sind, zusammengelegt werden. Das sind Patienten mit
Decubiti, Ulcera, Operations- und anderen Wunden, bestehen-den Atemwegsinfektionen, Katheter-, Sonden-, Tracheostomaträger.
-
Eine Zusammenlegung mehrerer MRSA/ORSA-Träger ist möglich.
-
Alle Einrichtungsgegenstände im Zimmer sollen gut desinfizierbar sein.
-
Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Zimmer durchgeführt werden, möglichst
nachdem alle anderen Patienten versorgt wurden.
-
Das Isolierzimmer ist zu kennzeichnen, um Besucher, Konsiliardienste, Physiotherapeuten u.a. über geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer Keimverschleppung
informieren zu können.
allgemeine Hygienemaßnahmen
-
Eine korrekte hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme, um eine
Verschleppung von MRSA zu vermeiden. Durchführung vor und nach jeder Tätigkeit
mit möglichem Kontakt zu MRSA/ORSA-Trägern, besonders mit deren Körpersekreten, Ausscheidungen sowie nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen und beim
Verlassen des Patientenzimmers.
-
Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und Kathetern bzw. Sonden u.a. zu tragen. Sie werden danach sofort - vor weiteren Tätigkeiten im Zimmer - ausgezogen und im Zimmer entsorgt. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
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-
Schutzkittel und Einmalschürzen sind patientengebunden bei der Wundversorgung,
der Verweilkatheter - bzw. Sonden - und Tracheostomapflege sowie dem Kontakt
mit Körpersekreten und - exkrementen zu tragen. Die Schutzkleidung wird vor dem
Verlassen des Zimmers ausgezogen; sie verbleibt im Zimmer (Mehrfachverwendung
innerhalb einiger Stunden ist möglich bei Schutzkitteln). Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
-
Mund-/Nasenschutz nur bei der Pflege/Behandlung von Patienten verwenden, die im
Nasen-/Rachenraum besiedelt sind und/oder eine Atemwegsinfektion haben und
husten oder niesen oder wenn bei bestimmten Tätigkeiten am Patienten (z.B. Absaugen, Punktieren) mit dem Versprühen von Aerosolen zu rechnen ist.
-
Pflegehilfsmittel sind patientengebunden zu verwenden und im Zimmer zu belassen.
Thermometer, Stethoskope u.a. sind unmittelbar nach dem Gebrauch zu desinfizieren.
-
Benutzte Instrumente müssen in einem geschlossenen Behälter der Desinfektion
bzw. Sterilisation zugeführt werden.
-
Abfälle werden in dicht verschließbaren Plastiksäcken im Zimmer gesammelt und als
infektionsverdächtiger Müll (gekennzeichnet) mit dem Hausmüll entsorgt.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer in geeigneten Wäschesäcken gesammelt und ist
bei Temperaturen von mindestens 600C desinfizierend zu waschen bzw. in die Krankenhauswäscherei zu geben.
-
Körper- und Bettwäsche sollten täglich gewechselt werden.
-
Geschirr wird im Geschirrspüler desinfizierend gereinigt.
-
Tägliche Flächendesinfektion (Wischdesinfektion) aller patientennahen Bereiche
(Bettgestell, Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe u.ä.); die tägliche Reinigung soll mit
jeweils frischen Reinigungsutensilien am Ende der allgemeinen Reinigung durchgeführt werden. Nach der Zimmerreinigung sind die Hände zu desinfizieren.
-
Nach Entlassung eines MRSA/ORSA-Patienten ist eine Schlussdesinfektion aller Flächen und Einrichtungsgegenstände in dem Patientenzimmer mit einem VAHgelisteten Präparat durchzuführen.
Transporte und Verlegungen
-
Transporte und Verlegungen des Patienten so wenig wie möglich durchführen; auf
jeden Fall die betreffenden Einrichtungen / Personen rechtzeitig informieren!
Kontrollmaßnahmen
-
Routinemäßige Abstrichkontrollen von Patienten und Personal (Nasenvorhöfe, Rachen) sind nur bei gehäuftem Auftreten von MRSA/ORSA notwendig.
-
Beim Verdacht einer MRSA/ORSA-Besiedlung eines Patienten sollte ein Screening
(Abstriche von Nase, Rachen, Wunden, eventuell Perineum und Achselhöhlen)
durchgeführt werden.
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Medizinisches Personal
-
Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, Psoriasis oder anderen
Hautläsionen ) sollten keine MRSA/ORSA-positiven Patienten betreuen.
-
Wenn sich ein Mitarbeiter als MRSA/ORSA-Träger erweist, sollte er keine pflegerischen/ärztlichen Tätigkeiten wie z.B. Wundversorgung, Katheterpflege o.ä. durchführen, bis eine Sanierungsbehandlung mit anschließender mikrobiologischer Kontrolluntersuchung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgreich abgeschlossen ist.
Therapie / Sanierung von Patienten mit MRSA/ORSA (siehe Plan)
Meldepflicht
-
Das gehäufte Auftreten von MRSA/ORSA ist nach § 6 IfSG meldepflichtig.
-
Nach § 23 IfSG ist das Auftreten von Erregern mit besonderen Resistenzen innerhalb
der Einrichtung aufzuzeichnen.
Die weiterbehandelnden Ärzte und die nachfolgenden Einrichtungen sind über den MRSABefund und den Sanierungsstatus per Überleitungsbogen zu informieren.
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2.Tag



3.Tag



4. Tag



5. Tag
6. Tag
7. Tag
8. Tag
1.
2.
3.
Abstriche
Maßnahmen
1. Tag
Datum:
Octenisan®

Nasengel
2x täglich / 2 
Min. einwirken 
Abstriche
Handlungshilfe / Dokumentationsbogen Sanierung MRSA-Patienten
Abstriche
Karl-Jaspers-Klinik
Stand: Oktober 2014
Bemerkungen



lassen
Körperpflege,
Haare
Waschen
1x täglich
5 Tage lang 1 x täglich Körper und Haare waschen.
Den gesamten Körper mit der verordneten Waschlösung
(Octenisan®) mit Hilfe von Waschlappen abreiben. Achseln,
Schrittbereich, Region um den After und unter der Vorhaut,
Hautfalten unter der Brust / am Bauch besonders beachten.





Bettwäsche ebenfalls täglich nach
dem Waschen
wechseln



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




jeweils ein Abstrich von:




Mundpflege 
Nasenvorhof *
Gurgeln bzw. Mundpflege mit Octenidol®
3x täglich
Rachen
Zahntäglich mit Octenidol® abbürsten und mit Wasser nachspülen
Leiste*
prothesen
Achselhöhle*
ggf. Wunden
Erstnachweisort
Brillen,
nach dem Waschen des Patienten mit 70%igem Alkohol desHörgeräte
infizieren
Kleidung
1x täglich
neu
nach dem Waschen
frische Kleidung
Bettwäsche
anziehen


Pflegeutensilien
in Alkohol 70% einlegen (Einwirkzeit 30 min)
Kämme, Nagelfeilen, Nagelscheren u.ä.; möglichst auf Haarbürsten verzichten
* Ein Watteträger kann für beide
Körperseiten verwendet werden.
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Mumps
Mumps, auch Parotitis epidemica genannt, wird durch ein RNA-Virus mit nur einem Serotyp
hervorgerufen. Infektionen mit dem Mumpsvirus sind weltweit verbreitet und betreffen in
ungeimpften Populationen überwiegend das Kindes- und Jugendalter. Sie treten während
des ganzen Jahres, jedoch gehäuft im Winter und Frühjahr auf. In Deutschland kommt es
bei den gegenwärtigen Impfraten noch zu Erkrankungswellen im Abstand von einigen Jahren.
Erreger, erregerhaltiges Material
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Der Mensch ist das einzige Erregerreservoir.
-
Erregerhaltiges Material sind respiratorische Sekrete, Tränenflüssigkeit, Speichel,
Blut, Liquor, Urin.
Infektionsweg
-
Die Übertragung erfolgt vor allem aerogen durch Tröpfcheninfektion, seltener durch
mit Speichel kontaminierte Gegenstände. Die mögliche Virusausscheidung im Urin
und in der Muttermilch hat keine praktische Bedeutung für die Übertragung.
Inkubationszeit
-
Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 16 - 18 Tage (12 - 15 Tage sind möglich).
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am
größten. Insgesamt kann ein Infizierter 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der
Parotisschwellung ansteckend sein.
-
Auch klinisch unauffällige Infektionen sind ansteckend.
-
Schutzmaßnahmen sollen bis zum 10. Tag nach Ausbruch der Erkrankung vorgenommen werden.
Krankheitsbild
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Mindestens 30 - 40 % der Erkrankungen verlaufen unauffällig. Besonders bei Kindern unter 5 Jahren kann die Mumpsinfektion wie eine akute respiratorische Erkrankung ablaufen. Das typische Erkrankungsbild ist eine Entzündung der Speicheldrüsen in Verbindung mit Fieber. Auch andere Drüsen können betroffen sein.
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Eine seröse Meningitis kann in seltenen Fällen eine Innenohrschwerhörigkeit zur
Folge haben. Es kann weitere seltene Komplikationen geben.
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In der Schwangerschaft kann die Erkrankung besonders im ersten Trimenon zu
Spontanaborten führen. Missbildungen oder spätere Frühgeburten sind nicht bekannt.
-
Die Dauer der manifesten Erkrankung beträgt in der Regel 3 - 8 Tage. Mit zunehmendem Lebensalter werden schwere Verlaufsformen häufiger.
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Eine Mumpserkrankung führt in der Regel zu lebenslanger Immunität. Zweiterkrankungen sind sehr selten.
Präventivmaßnahmen
-
Die wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutzimpfung gegen Mumps, die als
Kombinationsimpfung (Masern, Mumps und Röteln) ab dem 12. bis 15. Lebensmonat durchgeführt wird. Die zweite Impfung erfolgt im Alter von 15 bis 23 Monaten.
Hygienische Maßnahmen
-
Eine Einzelunterbringung ist erforderlich.
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Schutzkittel und Handschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, erregerhaltigen Objekten oder erkrankten Personen.
-
Ein Mund-/Nasenschutz ist empfehlenswert.
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Eine hygienische Händedesinfektion ist nach Kontakt mit dem Patienten oder kontaminierten Objekten und erregerhaltigem Material unbedingt notwendig, auch nach
dem Ausziehen der Handschuhe.
-
Patientennahe Flächen müssen routinemäßig desinfiziert werden. Es sind viruswirksame Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu verwenden.
-
Für Instrumente ist nach Möglichkeit ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden.
-
Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine desinfizierend gereinigt.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt.
-
Abfall wird im Patientenzimmer gesammelt und in einem sicher verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zugeführt.
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Nach Entlassung des Patienten werden das Zimmer und die darin verbliebenen Gegenstände mit viruswirksamen Mitteln aus der Liste des Robert-Koch-Instituts
schlussdesinfiziert.
Gemäß § 34 IfSG dürfen Personen, die an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange nicht in der Patientenversorgung / -betreuung tätig sein, bis nach ärztlichem Urteil
eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Nichtgeimpfte oder Personen, die noch nicht an Mumps erkrankt waren, dürfen nach Kontakt mit erkrankten Menschen eine Gemeinschaftseinrichtung für 18 Tage nicht besuchen.
Eine postexpositionelle Impfung wird zur Bekämpfung von Ausbrüchen (besonders in Kindereinrichtungen) empfohlen. Nähere Informationen erteilt das Nationale Referenzzentrum
für Masern, Mumps und Röteln am Robert-Koch-Institut in Berlin.
Meldepflicht
-
Es besteht eine Meldepflicht.
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Pneumokokken-Pneumonie / Pneumokokken-Meningitis
Erreger
-
Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken - Bakterien)
-
Pneumokokken sind weltweit verbreitet und besiedeln häufig den menschlichen
Nasopharynx.
Erkrankungen
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Streptococcus pneumoniae ist ein häufiger Erreger von Infektionen des oberen Respirationstraktes. Als typischer opportunistischer Erreger ruft er vor allem bei Patienten mit chronischem Grundleiden oder verminderter Immunantwort oder als Nachfolgeerreger nach vorangegangenen Infektionen (z.B. Influenza) Krankheiten hervor. Neben der heute seltenen Lobärpneumomie und der Bronchopneumonie sind
Otitis media und Sinusitis im Kleinkindesalter und Konjunktivitis mit evtl. sich entwickelndem Hornhautulkus typische Pneumokokken-Erkrankungen.
-
Bei Risikopatienten (ältere Menschen, Patienten mit Diabetes mellitus, eingeschränkter Lungenfunktion oder Alkoholismus) nimmt die Pneumokokken-Pneumonie oft einen septischen Verlauf mit schweren Komplikationen.
-
Eine schwerwiegende Folge einer Pneumokokken-Infektion ist die PneumokokkenMeningitis. Sie ist die häufigste Form der eitrigen Meningitis im Alter über 40 Jahre.
Erregerhaltiges Material
-
Pneumokokken-Pneumonie:
-
Pneumokokken-Meningitis:
respiratorische Sekrete
Liquor und je nach Infektionsweg auch
Nasen-/Rachensekrete, Blut und Sekrete von Infektionsherden
Übertragungswege
-
Die Übertragung der Pneumokokken erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion. Voraussetzungen sind ein relativ enger Kontakt sowie eine zeitliche
Häufung der Fälle. Da der Erreger an der Außenwelt nicht lange überleben kann,
sind Schmierinfektionen selten.
Diagnostik
-
Mikroskopie des Untersuchungsmaterials und Anzucht und Identifizierung des Erregers; serologische Verfahren zum Antikörpernachweis bei Patienten spielen keine
Rolle in der Diagnostik von Pneumokokken-Infektionen.
Hygienemaßnahmen
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Bei der Pneumokokken-Meningitis ist eine Einzelunterbringung erforderlich, bei der
Pneumokokken-Pneumonie müssen nur Beatmungspatienten isoliert werden.
-
Patienten mit Sputumproduktion sollten ebenfalls von gefährdeten Patienten getrennt werden.
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-
Handschuhe und Schutzkittel sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person oder / oder mit kontaminierten Objekten.
-
Ein Mund-/Nasenschutz ist bei der Pneumokokken-Meningitis erforderlich.
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Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten, mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden, ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe.
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Patientennahe Flächen müssen täglich desinfiziert werden. Es sind viruswirksame
Mittel aus der RKI-Liste (Verfahren mit einer Einwirkzeit von 1 Stunde) einzusetzen.
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Instrumente sind zu desinfizieren und in geschlossenen Behältern zu transportieren.
Wenn möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden.
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Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
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Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt.
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Erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material in Kontakt gekommen sind, müssen kontaminationsgeschützt (Abfall der Gruppe B) entsorgt werden.
-
Bei der Schlussdesinfektion werden alle Gegenstände im Zimmer desinfiziert.
Prävention
-
Für Risikopatienten nach Splenektomie sowie Komplementmangel oder Störungen
der Granulozytenfunktion steht eine Pneumokokkenimpfung zur Verfügung.
-
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sollten ebenfalls gegen Pneumokokken geimpft werden, da die Übertragung in geriatrischen Einrichtungen besonders relevant
ist.
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Rhinoviren
-
Rhinoviren gehören neben den Enteroviren zur Familie der Picornaviren und sind für
mehr als 50 % der Infektionen im oberen Respirationstrakt verantwortlich. Bekannt
sind etwa 100 verschiedene Serotypen. Aufgrund der Vielzahl der Serotypen kann
sich keine Immunität einstellen, da auch regelmäßig neue Typen auftreten. Infektionen mit Rhinoviren betreffen alle Altersgruppen und treten am häufigsten im
Herbst und Frühling auf.
-
Die Erkältungskrankheit dauert in der Regel 2 bis 9 Tage und zeigt typischerweise
eine Rhinitis mit Niesen, Kopfschmerz, leichtem Halsschmerz und manchmal leichtem Husten. Selten tritt Fieber auf.
Inkubationszeit
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2 bis 3, manchmal auch 1 bis 4 Tage
Übertragungswege
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Rhinovirus-Infektionen werden durch direkten Kontakt (vor allem mit kontaminierten
Händen) und respiratorisch über Aerosole (z.B. beim Niesen) übertragen.
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Eine indirekte Kontaktübertragung (z.B. über Spielzeug oder Tassen) ist möglich.
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Nasensekrete enthalten die höchste Viruskonzentration zum Zeitpunkt der ausgeprägten Krankheitszeichen.
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Die respiratorische Übertragung beginnt bereits kurz nach der Infektion.
Komplikationen und Risikogruppen
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Für die meisten Menschen ist eine Erkältung nur eine leichte, vorübergehende Erkrankung. Bei Asthmapatienten jedoch kann ein harmloser Schnupfen schon bestehendes Asthma verschlechtern. Auch bei Erwachsenen mit einer chronischen Bronchitis kann es durch eine Erkältung zu Komplikationen kommen.
-
Es können sekundäre Komplikationen wie eine Sinusitis oder Otitis media hinzukommen, oft durch bakterielle Superinfektionen.
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Auch für Menschen nach einer Transplantation oder Chemotherapie stellen Rhinoviren eine ernsthafte Gefahr dar (z.B. durch Entstehung einer Pneumonie), ebenso für
Säuglinge unter zwei Monaten.
-
Bei älteren Patienten ist häufig auch der untere Respirationstrakt betroffen, so dass
es unter ungünstigen Umständen zu einer schweren Pneumonie kommen kann.
Eine Impfung steht bislang nicht zur Verfügung.
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Hygienemaßnahmen
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Eine Einzelunterbringung ist nicht erforderlich. Stark abwehrgeschwächte Patienten
sollten jedoch von stark erkälteten Personen getrennt werden.
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Bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten ist ein Schutzkittel erforderlich.
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Handschuhe sind erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder
kontaminierten Objekten. Nach dem Ausziehen der Handschuhe sind die Hände zu
desinfizieren.
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Ein Mund-/Nasenschutz ist bei direktem Kontakt mit stark erkälteten Patienten im
Krankenhaus empfehlenswert.
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Patienten sollen Papiertaschentücher, die häufig gewechselt werden, benutzen.
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Eine hygienische Händedesinfektion ist erforderlich nach direktem Kontakt mit dem
Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material und / oder kontaminierten Objekten sowie nach dem Ablegen der Handschuhe.
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Instrumente sollten nach Möglichkeit thermisch desinfiziert werden.
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Patientennahe Flächen sind mit viruswirksamen Mitteln zu desinfizieren. Bei massiver sichtbarer Kontamination sind Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu
verwenden.
-
Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt.
-
Abfall wird in einem verschlossenen Plastiksack dem Hausmüll zugeführt.
-
Bei der Schlussdesinfektion nach Entlassung des Patienten sind viruswirksame Flächendesinfektionsmittel zu verwenden.
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Röteln
Erreger
-
Vom Rötelnvirus existiert nur ein Serotyp. Das Virus ist umweltlabil und hochempfindlich gegen Desinfektionsmittel.
Erkrankungen, Symptome
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Erwachsene verspüren oft katharralische Symptome über 2 bis 3 Tage. Charakteristisch sind Schwellung und Schmerzhaftigkeit peripherer Lymphknoten im Nackenbereich und hinter den Ohren, später generalisiert. Über 2 bis 3 Tage kann leichtes
Fieber bestehen.
-
In etwa 50 Prozent der Fälle tritt ein hellrotes, kleinfleckiges, nicht konfluentes
Exanthem auf, das sich von Ohren und Gesicht über Hals und Rumpf ausbreitet,
nach 3 bis 5 Tagen abklingt und von einer Konjunktivitis begleitet sein kann. Seltenere, mit zunehmendem Lebensalter häufigere Komplikationen sind Arthritiden,
Bronchitis, Otitis, Enzephalitis, Myo- und Perikarditis.
Pränatale Röteln
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Eine Infektion in der Schwangerschaft kann zum Spontanabort oder zur Embryopathie mit Missbildungsraten bei Infektion im ersten bis vierten Schwangerschaftsmonat führen. Nach der 17. Gestationswoche ist in Einzelfällen mit vorübergehender
Entwicklungsverzögerung zu rechnen, ansonsten ist das Risiko einer Fruchtschädigung in diesem Stadium sehr gering. Bevorzugt im ersten Trimenon, vor allem während der Organbildung, entstehen Defekte an Herz, Augen und Ohren. Beim erweiterten Rötelnsyndrom kommen teilweise reversible Schäden wie geringes Geburtsgewicht, Knochendefekte, Mikrozephalie u.a. hinzu. Psychomotorische und mentale
Retardierung werden oft erst später erkannt.
Immunität
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Röteln hinterlassen eine lebenslange Immunität. Seltene, oft unbemerkt verlaufende
Reinfektionen kommen jedoch vor. Reinfektionen von Schwangeren verursachen
wahrscheinlich nur selten eine Embryopathie.
Erregerhaltiges Material
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respiratorische Sekrete, Blut, Fäzes, Urin
Inkubationszeit
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Die Inkubationszeit bis zum Auftreten des Exanthems beträgt 14 bis 21 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
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Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits eine Woche vor Ausbruch des Exanthems
und dauert bis zu einer Woche nach dem Auftreten der Hauterscheinungen.
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Übertragungswege
-
Das Virus wird mit Nasen-Rachen-Sekret-Tröpfchen und eventuell durch Schmierinfektion übertragen.
Diagnostik
-
Die klinische Diagnose der Röteln ist sehr unzuverlässig, da ähnliche Exantheme bei
Masern, Scharlach und anderen Infektionen sowie arzneimittelbedingt auftreten
können.
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Zum direkten Virusnachweis kann das Virus aus Blut, Liquor oder Rachenabstrichen
in Zellkultur angezüchtet werden. Eine serologische Antikörperbestimmung wird z.B.
mit ELISA durchgeführt. Ein signifikanter Titeranstieg zwischen zwei im Abstand von
zehn Tagen entnommenen Blutproben kennzeichnet einen akuten Infekt.
Hygienemaßnahmen
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Eine Einzelunterbringung ist erforderlich. Nach pränataler Infektion wird das Rötelnvirus vom Kind in den ersten Lebensmonaten trotz der Anwesenheit von spezifischen Antikörpern im Blut massiv mit Nasen-Rachen- und Konjunktivalsekreten, Urin
und Stuhl ausgeschieden.
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Handschuhe und Schutzkittel sind zu tragen bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, mit der erkrankten Person bzw. mit kontaminierten Objekten.
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Ein Mund-/Nasenschutz ist erforderlich für Frauen im gebärfähigen Alter, die keine
Antikörper gegen das Rötelnvirus besitzen.
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Eine hygienische Händedesinfektion muss nach direktem Kontakt mit dem Patienten,
mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten durchgeführt werden,
ebenfalls nach dem Ausziehen der Handschuhe.
-
Patientennahe Flächen müssen täglich desinfiziert werden. Es sind viruswirksame
Mittel aus der RKI-Liste einzusetzen.
-
Instrumente sind zu desinfizieren (Transport in geschlossenem Behälter). Wenn
möglich, ist ein thermisches Desinfektionsverfahren anzuwenden.
-
Geschirr wird routinemäßig in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt.
-
Erregerhaltiges Material und Abfälle, die mit erregerhaltigem Material in Kontakt gekommen sind, müssen kontaminationsgeschützt (Abfall der Gruppe B) entsorgt werden.
-
Schlussdesinfektion: alle Gegenstände im Zimmer werden desinfiziert.
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Prävention / Impfung
-
Die Rötelnimpfung besteht heutzutage in der Regel aus einer Kombinationsimpfung
gegen Masern und Mumps (MMR). Nichtschwangere Frauen im gebärfähigen Alter
mit Kinderwunsch sollten sich auf jeden Fall gegen Röteln impfen lassen.
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Während der Schwangerschaft ist eine Impfung kontraindiziert.
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Eine passive Immunisierung von seronegativen Schwangeren ist innerhalb von maximal 7 Tagen nach Rötelnkontakt bzw. bis zum 2. Exanthemtag der Kontaktquelle
möglich.
Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs von Röteln im Krankenhaus
-
Isolierung
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Nur immunes Personal soll Rötelnpatienten versorgen.
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An Röteln erkranktes Personal ist bis 5 – 6 Tage nach Auftreten des Exanthems zu
beurlauben.
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Nichtimmunes exponiertes Personal ist von der 2. Woche bis zum Ende der 3. Woche nach Exposition zu beurlauben (serologische Kontrolle!)
-
Nichtimmunes Personal ist zu impfen, vorausgesetzt, es liegt keine Schwangerschaft
vor.
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Nichtimmune exponierte schwangere Personalangehörige sind für die Dauer des
Ausbruchs zu beurlauben, klinisch und serologisch zu überwachen und bei einer auftretenden Infektion entsprechend zu beraten.
-
Nichtimmune Patienten sind möglichst zu entlassen. Wenn dies nicht möglich ist,
müssen sie von der 2. bis Ende der 3. Woche nach Exposition isoliert werden.
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Während des Ausbruchs sollen möglichst nur immune Patienten aufgenommen werden. Als immun gelten alle Personen, bei denen mindestens eine dokumentierte erfolgreiche Rötelnimpfung vorliegt oder bei denen Röteln-Antikörper (≥ 15 IU/ml)
nachgewiesen wurden.
Meldepflicht
-
Es besteht Meldepflicht.
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Scabies (Krätze)
Erreger
Die Krätze (Scabies) des Menschen ist eine durch Krätzemilben hervorgerufene Hauterkrankung. Die Milbenweibchen legen in der Hornschicht der Haut ihre Eier ab und fressen dabei
typische zentimeterlange Milbengänge in die Haut. Aus den Eiern entwickeln sich über ein
Larvenstadium die geschlechtsreifen Tiere. Erregerhaltig sind in erster Linie Hautschuppen.
Entwicklungszyklus
Aussehen
a: embryoniertes Ei
b: Larve (ca. 0,15 bis 0,20 mm
lang, rundlich und mit sechs
Beinen)
c: Kopf (vorn abgerundet)
d: Vorderbein (kurz mit untergliedertem, langem Stiel und Haftschale)
e: Abdomenende des Männchens
(ventral, Größe: ca. 0,20-0,30 x
0,15-0,20 mm)
f: Abdomenende des Weibchens
(ventral)
g: Körperansicht des Weibchens
(dorsal, weißgrau, rundoval,
beschuppt und bedornt; Größe
ca. 0,30- 0,50 x 0,2 - 0,40 mm)
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Krankheitszeichen
-
Krankheitszeichen bei Befall mit Krätzemilben sind starker Juckreiz (besonders bei
Bettwärme), Bildung mückenstichartiger kleiner roter Punkte und/oder strichförmige
Hautrötungen, die sich durch Jucken zu Eiterpusteln entzünden können und oft den
Verlauf der Milbengänge anzeigen. Bevorzugt befallen werden Hautstellen zwischen
den Fingern, die Beugeseiten von Handgelenken und Ellenbogen, die Achselhöhlen
und alle Hautstellen im Bereich der Unterwäsche.
-
Typisch ist ein starker Juckreiz in der Nacht, da die Milben besonders durch die
Bettwärme aktiv werden.
Übertragung
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Milben werden insbesondere in der Familie und in Gemeinschaftseinrichtungen relativ schnell verbreitet. Vor allem enge Hautkontakte wie Geschlechtsverkehr, Kuscheln,
aber auch asymptomatisch befallene Personen tragen erheblich zur Milbenverbreitung bei. Einem hohen Befallsrisiko sind grundsätzlich Betreuer infizierter Personen ausgesetzt, wenn sie engen körperlichen Kontakten zu den
Betreuten nicht ausweichen können.
-
Gelegentlich werden die Milben auch über ausgetauschte,
nicht oder unzulänglich gewaschene Kleidung, Bettwäsche
und Matratzen, Bettvorleger, Decken, Plüschtiere, Kissen,
Handtücher, Thermometer, Blutdruckmanschetten o.ä.
weitergegeben. Eine Übertragung durch angefasste Gegenstände ist sehr selten.
befallene Hautstellen auf
dem Handrücken
-
Hoch milbenhaltig sind die Hautkrusten bei der Scabies norvegica. Diese Sonderform der Krätze tritt bei immungeschwächten Personen auf.
-
Die Übertragung der Milben findet in der Regel durch begattete Weibchen statt. Sie
bohren sich binnen 30 Minuten in die Hornschicht der Haut ihres neuen Wirtes ein.
Die extrakorporale Überlebenszeit der Milben und die Bewahrung ihrer Einbohrfähigkeit hängen stark von der Temperatur und Luftfeuchte ab. Bei Temperaturen bis
25°C und 90 % relativer Luftfeuchte oder wechselnden Raumtemperaturen um
18°C können die Milben ein bis vier Tage befallsfähig überleben, bei 12°C und
feuchter Luft sogar bis 14 Tage. Die Grenze zur Immobilität liegt bei 16°C.
Inkubationszeit
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Die Inkubationszeit beträgt 20 - 35 Tage.
Behandlung
-
Im Allgemeinen beginnt die Therapie mit einem Ganzkörperbad, um die Haut etwas
zu erweichen und damit aufnahmefähiger für die Antikrätzemittel zu machen.
-
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Die Behandlung der Krätze erfolgt durch Auftragen von Salben oder Cremes (Infectoscab® - Inhaltsstoff Permethrin) auf die Haut. Die Behandlung muss individuell
nach den Empfehlungen des behandelnden Arztes in Abhängigkeit vom Alter der erkrankten Person durchgeführt und überwacht werden. Einige Mittel dürfen in der
Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
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Das gewählte Antikrätzepräparat ist vor dem Zubettgehen besonders intensiv auf
die von Milben befallenen und die von ihnen bevorzugten Stellen aufzutragen. Immer ist der ganze Körper mit Ausnahme von Gesicht und behaartem Kopf in die Behandlung einzubeziehen.
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Alle Personen mit Hautkontakt zum Befallenen, auch ohne krätzeverdächtige Symptome, sind als potentielle Verbreiter mitzubehandeln.
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Eine einmalige Anwendung z.B. von Infectoscab® reicht in der Regel aus; evtl.
muss die Behandlung in den darauf folgenden Nächten wiederholt werden. Ein Bad
darf erst 12 bis 24 Stunden nach der Applikation stattfinden.
Hygienemaßnahmen
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Eine Einzelzimmerisolierung ist bis 24 Stunden ab Beginn einer wirksamen Therapie
notwendig (Pat. unter Aufsicht Mittel anwenden lassen).
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Bei Scabies norwegica ist eine längere Isolierung notwendig.
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Der Wechsel der Körper- und der Unterkleidung sowie der Bettwäsche und ggf. der
Bettdecken sollte alle 12 bis 24 Stunden vorgenommen werden.
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Die Handtücher sind zweimal täglich zu wechseln.
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Ein Wechsel der durch das Krätzemittel via Haut imprägnierten Nachtkleidung ist
erst nach einigen Tagen angezeigt. Die Mittelrestwirkung macht die Milben befallsunfähig.
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Die Oberbekleidung braucht nur in Ausnahmefällen entwest zu werden, z.B. durch
mind. siebentägiges Durchlüften oder chemische Reinigung.
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Für Bettwäsche, Unterbekleidung, Blutdruckmanschetten und Handtücher reicht das
normale Waschen bei 60°C aus.
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Auch ein bis 14-tägiges Unbenutztlassen der Textilien in Plastiksäcken schädigt die
Milben so, dass sie nicht mehr befallsfähig sind.
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Möbel wie Betten, Sessel und Fußbodenbeläge sind mittels starker Staubsauger von
Milben zu befreien.
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Ein wiederholtes Staubsaugen ist im Falle von Scabies norvegica unverzichtbar.
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Plüschtiere und Schuhe können schnell durch Einfrieren milbenfrei gemacht werden.
-
In extremen Ausnahmefällen muss unter Umständen eine Entwesung durch Fachkräfte erfolgen.
Meldepflicht
Mit Scabies infizierte Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen dürfen gemäß § 34
Abs 1 und § 33 IfGS nicht tätig sein (Meldepflicht). Sie dürfen die Einrichtung erst
mit ärztlicher Bescheinigung der Milbenfreiheit wieder betreten.
136
140
Scharlach
Scharlach ist eine durch Bakterien (Streptokokken) ausgelöste Infektionskrankheit, die in
der Regel im Kindesalter auftritt. Die typischen Symptome werden durch ein von den Bakterien gebildetes Toxin verursacht. Die Erkrankung hinterlässt eine lebenslange antitoxische
Immunität, ein Streptokokkeninfekt (z.B. Angina) kann jedoch erneut auftreten.
-
Eine Schutzimpfung existiert nicht. Die schnelle Antibiotikagabe bei Feststellung der
Erkrankung verkürzt die Zeit der Infektiosität und reduziert die Wahrscheinlichkeit
einer Nachfolgeerkrankung.
-
Scharlach beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Halsschmerzen und evtl. weiteren
uncharakteristischen Krankheitssymptomen, am zweiten Tag kommt es zum Ausschlag und zur so genannten "Himbeerzunge". Gefürchtete Komplikationen sind der
septische Verlauf und Folgeschäden durch Toxinwirkung (rheumatisches Fieber,
Glomerulonephritis). Die Therapie der Wahl ist Penicillin.
Definition
-
Infektion mit Bakterien aus der Gruppe der A-Streptokokken (Streptococcus pyogenes), die neben Scharlach noch für viele andere Erkrankungen zuständig sind wie
z.B. Tonsillenentzündungen (Mandelentzündungen) und Halsentzündungen.
Übertragung
-
Meist Tröpfcheninfektion, wie Niesen, Husten u.ä., selten durch Eiter, verunreinigte
Milch oder andere verunreinigte Gegenstände wie z.B. Spielzeug oder Besteck und
Geschirr.
-
10% bis 20% der Menschen sind symptomlose Keimträger. Der Häufigkeitsgipfel der
Erkrankung liegt bei Kindern im Vorschul- und Schulalter.
-
Die Erkrankung tritt gehäuft in Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kindergärten
auf, da dort viele Personen aufeinander treffen, die noch nicht immunisiert sind. Der
jahreszeitliche Erkrankungsgipfel liegt in den Monaten Oktober bis März.
Inkubationszeit
-
2 bis 4 Tage
Symptome
Plötzlicher stürmischer Beginn der Erkrankung mit
-
starken Halsschmerzen
Husten
Erbrechen
hohem Fieber
Herzrasen
Kopf- und Bauchschmerzen
belegter Zunge in den ersten 3 Tagen, die dann himbeerartig aussieht
am zweiten Tag beginnendem Ausschlag, welcher in den Leisten beginnt und
sich dann über den gesamten Körper ausbreitet. Mund und Kinn werden vom
Ausschlag ausgespart.
137
141
Diagnose
-
Die Diagnose wird anhand der typischen Klinik mit dem charakteristischem Ausschlag und dem Nachweis des Erregers gestellt. Einen wichtigen Hinweis können die
unter dem Unterkiefer (submandibulär) auftretenden Lymphknotenvergrößerungen
darstellen.
Therapie
-
Das Mittel der Wahl ist Penicillin: 3 x 1 Mio Einheiten pro Tag über 10 Tage. Bei einer Penicillinallergie wird Erythromycin, Roxithromycin oder ein orales Cephalosporin
gegeben.
-
Die Infektiösität der erkrankten Person endet 1-2 Tage nach der Antibiotikatherapie.
-
Gemäß § 34 IfSG dürfen Personen, die an Scharlach erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange nicht in der Patientenversorgung / -betreuung tätig sein, bis nach
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Hygienemaßnahmen
-
Eine Einzelunterbringung ist empfehlenswert.
-
Schutzkittel, Handschuhe, Mund-Nasenschutz sind erforderlich.
-
Eine hygienische Händedesinfektion ist nach direktem Kontakt mit dem Patienten,
mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten und nach dem Ablegen
der Handschuhe erforderlich.
-
Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich
und bei Bedarf auszudehnen. Es sind viruswirksame Mittel aus der VAH-Liste zu
verwenden; bei massiver bzw. sichtbarer Kontamination Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts.
-
Instrumente sind (bei geschlossenem Transport) möglichst thermisch zu desinfizieren.
-
Geschirr ist in der Geschirrspülmaschine zu reinigen.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt.
-
Abfälle sind in einem fest verschlossenen Plastiksack zu entsorgen.
-
Eine Schlussdesinfektion erfolgt mit Mitteln aus der VAH-Liste bzw. bei massivem
Befall und sichtbarer Kontamination mit Mitteln aus der Liste des Robert-KochInstituts.
Syphilis (Lues)
138
142
Erreger
Der Erreger der venerischen Syphilis ist Treponema pallidum und gehört zur Gattung
Treponema. Das gramnegative Bakterium lebt außerhalb des Körpers nur kurze Zeit; in gekühlten Blutkonserven waren allerdings nach 5 Tagen noch vitale Treponemen nachweisbar.
Vorkommen
Die venerische Syphilis, die am häufigsten durch sexuelle Kontakte übertragen wird, gehört
zu den weit verbreiteten chronisch zyklischen Infektionskrankheiten. Seit 2001 steigt die
Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner in Deutschland wieder an. Der Anteil der
Männer an den 2003 gemeldeten Erkrankungen ist auf 90 Prozent gestiegen.
Reservoir
Einziges Reservoir des Erregers ist der Mensch.
Infektionsweg
Treponema pallidum wird am häufigsten durch sexuelle Kontakte übertragen und dringt
dabei durch Mikroläsionen der Schleimhaut oder Haut in den Organismus ein. Die diaplazentare Übertragung von einer infizierten Mutter auf ihr ungeborenes Kind ist möglich. Geschlechtsverkehr mit einem infizierten Partner führt in etwa 30 Prozent zu einer Infektion.
Der trocknungsempfindliche Erreger kann bei engem Kontakt durch Wunden oder Schleimhäute übertragen werden (z. B. Spritzer in Augen, Kontakte mit ungeschützten Händen,
Kanülenstich, medizinische Instrumente). Auch eine Übertragung durch feuchte Handtücher
und Waschlappen wurde berichtet.
Hochinfektiös sind Patienten mit Syphilis im Stadium I, infektiös im Stadium II und im Stadium III besteht trotz schwerwiegender Krankheitserscheinungen keine Infektiosität mehr.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich 14 - 24 Tage, kann aber zwischen 10 und 90
Tagen liegen.
Klinische Symptomatik
Der klinische Verlauf der Erkrankung wird eingeteilt in
Frühsyphilis (bis 1 Jahr nach Infektion):
Spätsyphilis:
primäre Syphilis (Lues I), in der die
Krankheitsmanifestationen am Ort des
Eindringens lokalisiert sind und
sekundäre Syphilis (Lues II) mit generalisierten Krankheitserscheinungen
tertiäre Syphilis (Lues III) und quartäre
Syphilis (Neurosyphilis)
Die Symptome der einzelnen Stadien sind ausführlich im "RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkblätter für Ärzte" beschrieben.
Diagnostik
139
143
Die Diagnose erfolgt in aller Regel serologisch, also über einen Antikörpernachweis. Bei einem Primäreffekt kann auch ein Direktnachweis der lebenden Spirochäten mittels Dunkelfeldmikroskopie versucht werden.
Die Syphilis-Ausschlussdiagnostik besteht aus einem Suchtest, der wiederholt durchgeführt,
nach 8 bis 10 Wochen bei eindeutig negativen Ergebnissen eine primäre Syphilis ausschließt.
Therapie
Die Therapie der ersten Wahl ist immer noch Penicillin (in allen Stadien), wobei eine Resistenz bisher nicht bekannt ist. Durch raschen Erregerzerfall infolge der Therapie kann es zu
toxischen systemischen Reaktionen kommen (Schüttelfrost, Fieber, Kopfschmerzen).
Serologische Untersuchungen zur Kontrolle der Therapie sollten durchgeführt werden.
Prävention
Eine Impfung gegen Syphilis steht nicht zur Verfügung.
Neben Information und Aufklärung kommt einer wirksamen Therapie Erkrankter eine hohe
Bedeutung zu, um Weiterverbreitungen der Krankheit zu vermeiden.
Hygienemaßnahmen
-
Eine Einzelzimmerunterbringung ist in der Regel nur bei mangelnder Patientenhygiene erforderlich.
-
Jeder ungeschützte Kontakt mit syphilitischen Effloreszenzen sollte vermieden werden.
-
Ansonsten gelten die üblichen Standardhygienemassnahmen.
Meldepflicht
Eine akute T. -pallidum-Infektion ist vom diagnostizierenden Labor und dem behandelnden
Arzt an das Robert-Koch-Institut zu melden.
140
144
Tuberkulose
Tuberkulose gehört weltweit zu den am weitesten verbreiteten Infektionskrankheiten. Jährlich sterben vor allem in Entwicklungsländern Tausende an dieser durch Aerosole von
Mensch zu Mensch übertragenen Infektionskrankheit.
In den vergangenen Jahren wurden Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Übertragung
von Tuberkulose durch das Auftreten multiresistenter M.-tuberculosis-Stämme besonders
wichtig. Besonders in Osteuropa bzw. in den ehemaligen Ländern der Sowjetunion (NUS)
ist die Entwicklung von Medikamentenresistenzen dramatisch.
Erregerhaltiges Material
-
respiratorische Sekrete, Eiter, Urin, Liquor, Fäzes, Blut, genitaler Ausfluss
Infektionsweg
-
Eine Infektion geht in der Regel von Menschen aus, die an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind.
-
Unter einer offenen (infektiösen) Lungentuberkulose versteht man Erkrankungen,
bei denen der Krankheitsherd Anschluss an die Luftwege hat. Die Infektion erfolgt
fast immer aerogen, d.h. durch feinste erregerhaltige Tröpfchenkerne in der ausgeatmeten Luft, die von erkrankten Personen insbesondere beim Husten und Niesen
freigesetzt werden. Aber gerade auch durch Lachen, lautes Singen oder Sprechen
können die Tuberkulosebakterien aus der Lunge über die Atemwege nach außen befördert werden.
-
Besonders ansteckend sind Tuberkulosepatienten, bei denen im Auswurf so viele
Bakterien vorhanden sind, dass diese bereits unter dem Mikroskop sichtbar sind
(„mikroskopisch positiv“).
-
Von Tuberkulosen, die Organe außerhalb der Atemwege betreffen (extrapulmonale
Tuberkulosen: Lymphknoten, Harnwege, Knochen, Gelenke, Verdauungsorgane),
geht – mit Ausnahme der Kehlkopftuberkulose – kein relevantes Infektionsrisiko bei
sozialen Kontakten aus. Sie stellen nur dann ein Risiko dar, wenn der Krankheitsherd z.B. durch Fistelbildung einen Kontakt nach außen erhalten hat.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Die Ansteckungsfähigkeit der an offener Lungentuberkulose Erkrankten ist am
höchsten, solange säurefeste Stäbchen mikroskopisch nachweisbar sind (im
Sputum, abgesaugtem Bronchialsekret oder Magensaft).
-
Die Infektiosität von Patienten, bei denen lediglich ein kultureller oder molekularbiologischer Keimnachweis gelingt, ist demgegenüber wesentlich geringer. Kinder unter
10 Jahren sind häufig im Sputum mikroskopisch negativ und gelten zudem aufgrund
ihres schwächeren Hustenstoßes in aller Regel nicht als infektiös.
-
Unter einer wirksamen antituberkulösen Kombinationstherapie sind Patienten, die
mit einem medikamentenempfindlichen Bakterienstamm infiziert sind, meist inner-
141
145
halb von 2 bis 3 Wochen nicht mehr infektiös. Bei ausgeprägten klinischen Befunden
kann eine Infektiosität auch länger bestehen. Die Einschätzung obliegt der individuellen Entscheidung durch den behandelnden Arzt.
Hygienemaßnahmen
Patient
-
erhält ein Einzelzimmer (Türen geschlossen halten).
-
darf das Patientenzimmer für Untersuchungen nur in Begleitung mit instruiertem
Personal verlassen
-
trägt außerhalb des Patientenzimmers immer eine Schutzmaske mit >99,7% Filterwirkung oder eine partikelfiltrierende Halbmaske der Schutzstufe FFP 2S gem. EN
149.
-
wird angeleitet, Einwegtaschentücher zu verwenden und diese direkt in den bereitgestellten Abfallsack zu geben.
-
wird angeleitet, eine korrekte Händedesinfektion mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel durchzuführen (insbesondere nach dem Hantieren mit Taschentüchern).
Personal, Besucher
-
die das Isolierzimmer betreten, tragen eine Schutzmaske mit >99,7% Filterwirkung.
Wird die Schutzmaske nass, ist sie gegen eine neue auszutauschen.
-
In Deutschland wird für Personal und Besucher das Tragen einer partikelfiltrierenden Halbmaske der Schutzstufe FFP 2S oder FFP 3S nach EN 149 empfohlen.
-
Wenn eine Kontamination der Arbeitskleidung mit infektiösem Material, d.h. respiratorischem Sekret, zu erwarten ist, muss ein Schutzkittel übergezogen werden.
-
Flächen, Gegenstände werden laufend mit Präparaten auf der Basis tuberkulozider
Wirkstoffe (Konzentration nach VAH-Liste) desinfiziert.
-
Thermisch desinfizierbare Gegenstände werden kontaminationssicher verpackt zum
maschinellen Desinfizieren gegeben.
Geschirr wird nach Benutzung wie das Geschirr der anderen Patienten zum Ort der
Aufbereitung transportiert und dort wie üblich desinfizierend gereinigt.
-
Wäsche wird im Zimmer in einem Plastiksack gesammelt und fest verschlossen und
gekennzeichnet in die Krankenhauswäscherei transportiert.
-
Abfälle werden im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen als infektiöser
Abfall der Verbrennung zugeführt (C-Müll).
-
Schlussdesinfektion als Scheuer-Wisch-Desinfektion mit tuberkulozid wirksamen
Präparaten (Konzentration und Einwirkzeit entsprechend RKI-Liste)
142
146
Dauer der Isolierungsmaßnahmen
-
Die Dauer der Maßnahmen ist vom klinischen Ansprechen auf die antituberkulotische Therapie abhängig.
-
In der Regel können Isolierungsmaßnahmen drei Wochen nach Beginn einer effektiven Therapie aufgehoben werden bzw. sobald an drei verschiedenen Tagen abgenommene Sputumproben negativ sind.
-
Eine längere Aufrechterhaltung der Isolierungsmaßnahmen ist nur in folgenden
Ausnahmefällen erforderlich:
-
mikroskopischer Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum länger als drei
Wochen
-
keine klinische Besserung aufgrund resistenter Erreger
-
nicht zuverlässige Medikamenteneinnahme bei nichtkooperativen Patienten
Vorgehen nach Kontakt mit infektiösen TB-Patienten
-
Ist es zum Kontakt mit einem infektiösen Tuberkulose-Patienten gekommen, ohne
dass entsprechende Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes
eingehalten wurden, muss unverzüglich eine Frühdiagnostik eingeleitet werden (Tuberkulintest, Thorax-Röntgen, mikrobiologische und klinische Untersuchung).
Meldepflicht
-
Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist unabhängig vom bakteriologischen
Nachweis nach IfSG dem Gesundheitsamt zu melden, zusätzlich die Therapieverweigerung oder ein Therapieabbruch des Erkrankten.
143
147
Varizellen (Windpocken), Herpes Zoster
-
Das Varicella- Zoster-Virus kann zwei verschiedene klinische Krankheitsbilder verursachen: Varizellen (Windpocken) bei exogener Erstinfektion und Herpes zoster (Gürtelrose) bei endogener Reaktivierung.
-
Außerhalb des Körpers kann es in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen
mindestens einige Tage seine Infektiosität bewahren.
-
Varizellen (Windpocken) und Herpes Zoster (Gürtelrose) zeichnen sich durch ein
meistens charakteristisch erscheinendes papulo-vesikuläres juckendes Exanthem
aus. Durch starkes Kratzen oder bakterielle Superinfektionen können gelegentlich
Narben zurückbleiben. Eine Komplikation der akuten Varizelleninfektion stellen die
Varizellen-Pneumonie, die Varizellen-Enzephalitis und das Reye-Syndrom dar.
-
Infektionen bei Neugeborenen von Müttern, welche um den Geburtszeitpunkt (-5 bis
+2 Tage) Varizellen entwickeln, verlaufen in bis zu 30% der Fälle tödlich und erfordern daher Präventivmaßnahmen (aktive Immunisierung, Chemoprophylaxe, Gabe
von Hyperimmunglobulinen).
-
Herpes Zoster kann sich nur bei Personen manifestieren, die eine Windpockeninfektion durchgemacht haben. Die Viren wandern von einem Ganglion aus retrograd
entlang des Spinalnerven in ein durch den Nerven versorgtes Hautareal ein, so dass
das Exanthem nur auf eine Körperhälfte lokalisiert und segmental begrenzt ist. Es
können schwere Komplikationen auftreten.
Erregerhaltiges Material
-
Nasen/Rachensekrete, Läsionssekrete, Liquor, Krusten
Übertragungswege
-
Das Virus kann durch direkten Kontakt (Körpersekrete, Bläschenflüssigkeit), häufiger
jedoch aerogen übertragen werden und ist ausgesprochen kontagiös. Erst mit Abheilung der letzten Kruste kann der Patient als nicht mehr infektiös bezeichnet werden.
Inkubationszeit
-
in der Regel 14 bis 16 Tage, aber auch 8 bis 28 Tage
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
-
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1 bis 2 Tage vor Auftreten des Exanthems und
endet 5 bis 7 Tage nach Auftreten der letzten Effloreszenzen.
-
Patienten mit Herpes zoster sind bis zur Verkrustung der Bläschen ansteckungsfähig
(Schmierinfektionen).
144
148
Hygienemaßnahmen
-
Die Patienten sollten von Personal betreut werden, bei dem Immunität besteht.
-
Eine Einzelunterbringung ist erforderlich.
-
Schutzkittel, Handschuhe, Mund-Nasenschutz sind erforderlich.
-
Eine hygienische Händedesinfektion ist nach direktem Kontakt mit dem Patienten,
mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten und nach dem Ablegen
der Handschuhe erforderlich.
-
Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist für patientennahe Flächen erforderlich
und bei Bedarf auszudehnen. Es sind viruswirksame Mittel aus der VAH-Liste zu
verwenden, bei massiver bzw. sichtbarer Kontamination Mittel aus der Liste des Robert-Koch-Instituts.
-
Instrumente sind (bei geschlossenem Transport) möglichst thermisch zu desinfizieren.
-
Geschirr ist ausschließlich in der Geschirrspülmaschine mit Intensivprogramm zu reinigen.
-
Wäsche wird im Patientenzimmer gesammelt und fest verschlossen ohne Zwischenlagerung der Wäscherei zugeführt.
-
Abfälle sind im Patientenzimmer zu sammeln und in einem fest verschlossenen Beutel zu entsorgen.
-
Eine Schlussdesinfektion erfolgt mit Mitteln aus der VAH-Liste bzw. bei massivem
Befall und sichtbarer Kontamination mit Mitteln aus der Liste des Robert-KochInstituts.
-
Matratzen, Kissen und Decken sind mit Mitteln und Verfahren aus der Liste des Robert-Koch-Instituts zu desinfizieren.
Meldepflicht
-
Das Auftreten von zwei oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer
Zusammenhang vermutet wird, ist meldepflichtig.
145
149
VRE (Vancomycinresistente Enterokokken)
-
Vancomycin-resistente (auch als glycopeptidresistent bezeichnete) Enterokokken
sind nach den USA mittlerweile auch in Deutschland weit verbreitet, insbesondere
bei Wundinfektionen und Bakteriämien.
-
Vancomycin-resistente Enterokokken können zu schwer kontrollierbaren Ausbreitungen im Krankenhaus und dadurch zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen, da
derartige Infektionen nur noch bedingt oder überhaupt nicht mehr mit Antibiotika zu
behandeln sind.
-
Es besteht die Gefahr der Übertragung der Resistenzgene auf Staphylococcus aureus, so dass MRSA-Träger auf jeden Fall von VRE-kolonosierten / infizierten Personen ferngehalten werden müssen.
Infektionsquelle
-
Hauptreservoir von VRE ist der Gasrointestinaltrakt von Mensch und Tier.
Übertragung
-
Die Übertragung erfolgt in erster Linie über die Hände sowie über kontaminierte Gegenstände und patientennahe Flächen.
Eine besonders hohe Gefahr der Umgebungskontamination besteht bei
-
inkontinenten Patienten
Patienten mit Ileostoma oder Colostoma
Patienten mit infizierten offenen oder drainierten Wunden
VRE sind für Tage bis Wochen auf unbelebten Flächen oder Gegenständen nachweisbar,
verfügen also über eine hohe Überlebensfähigkeit in der Umwelt!
Hygienemaßnahmen
-
Eine Einzelzimmerisolierung ist erforderlich. Eine sog. Kohortenisolierung bei mehreren Patienten mit VRE ist möglich.
-
Auf keinen Fall dürfen VRE-positive Patienten ein Zimmer mit MRSA-positiven Patienten teilen!
-
Ein Transport des Patienten in andere Abteilungen soll nur aus wirklich wichtigen
Gründen erfolgen.
-
Untersuchungs- und Pflegeutensilien sind nur patientenbezogen einzusetzen und
nach Gebrauch zu desinfizieren.
-
Kooperationsfähige Patienten, die sich selbstständig (nach Anleitung) ihre Hände
desinfizieren können und absprachefähig sind, können das Zimmer verlassen, dürfen sich aber nicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie Cafeteria oder Patientenbereichen auf Stationen aufhalten und keine öffentlichen Toiletten benutzen.
146
150
-
Eine korrekte Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der
Ausbreitung von VRE. Vor Patientenkontakt und nach Verlassen des Zimmers ist eine korrekte Händedesinfektion durchzuführen.
-
Es ist besonders darauf zu achten, dass am Patienten selbst die resistenten Erreger
nicht in infektionsgefährdete Regionen verschleppt werden, so dass bei unterschiedlichen Pflegetätigkeiten am Patienten eine Händedesinfektion zwischendurch durchgeführt werden muss!
-
Bei allen pflegerischen Tätigkeiten sind langärmlige Schutzkittel (falls Gefahr der
Durchfeuchtung besteht, auch flüssigkeitsdichte Einmalschürzen) zu tragen.
-
Ein Mund-Nasenschutz ist nur notwendig, wenn die Gefahr der Aerosolbildung (z.B.
beim Absaugen) besteht und / oder bei sehr engem Patienten-Personal-Kontakt
-
Instrumente werden kontaminationsgeschützt zur Aufbereitung transportiert.
-
Abfälle werden im Zimmer des Patienten gesammelt und fest verschlossen zur Entsorgung transportiert.
-
Wäsche wird im Zimmer gesammelt und fest verschlossen zum Wäschezwischenlager transportiert.
-
Geschirr wird in der Geschirrspülmaschine gereinigt.
-
Patientennahe Flächen werden mindestens einmal täglich desinfiziert.
-
Offen gelagerte Medikamente, Medizinprodukte oder Wäscheteile werden verworfen
bzw. sachgerecht aufbereitet.
Aufhebung der Isolierung
Meistens ist eine Isolierung des Patienten für den gesamten Krankenhausaufenthalt
notwendig, da eine Sanierung nur schwer gelingt.
Die Isolierung kann aufgehoben werden, wenn
-
mindestens drei aufeinander folgende Rektalabstriche und
mindestens drei aufeinander folgende Abstriche der Lokalisation des Primärnachweises
jeweils im Abstand von einer Woche durchgeführt, negativ sind.
-
Auch nach Aufhebung der Isolierung müssen weitere Kontrollabstriche von Wunden
und Rektum durchgeführt werden.
-
Ist die Aufenthaltsdauer des Patienten im Krankenhaus absehbar, kann von Kontrollabstrichen abgesehen werden.
Der weiterbehandelnde Arzt / das weiterbehandelnde Krankenhaus ist unbedingt über die
Infektion / Kolonisation mit VRE zu informieren.
Eine Häufung von VRE ist dem Gesundheitsamt zu melden.
147
151
Besondere Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Folgende Bestimmungen, Richtlinien und Voraussetzungen werden im vollen Umfang und in der
jeweils gültigen Fassung Bestandteil des abzuschließenden Vertrages:
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
Die „Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)“ VOL/B.
Für den Geschäftsverkehr zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen ergänzend zu den weiteren Vergabeunterlagen.
Alle Angaben, Konzepte, Unterlagen und Muster der Bieter, die Bestandteil des Vergabeverfahrens sind, werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Auf den Vertrag finden die §§ 631 ff BGB Anwendung.
Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollte eine Regelung des Vertrags oder der Vergabeunterlagen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine
solche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages im
Rahmen des rechtlich Zulässigen weitest möglich entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Für Nachlieferungen und/oder Folgeverträge zwischen den Vertragsparteien gelten dieselben
Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
2. Ausführungsfrist / Leistungszeitraum
(1)
Die Versorgung des Auftraggebers („AG“) beginnt am 01.01.2017 und läuft für die Dauer von
4 Jahren. Optional besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Der Auftraggeber muss diese Optionsrecht jeweils bis zum 30.06. eines Jahres, frühestens 2019, dem Auftragnehmer mitteilen.
3. Preise und Kalkulation
(1)
(2)
(3)
Die Preise gelten für die Vertragslaufzeit als fest vereinbart und sind in EURO ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Sie decken alle Kosten und Aufwendungen ab, die zur Erbringung der beschriebenen Leistungen erforderlich sind. Nebenkosten irgendwelcher Art, z.B. Fracht, Versicherungsgebühren, Verpackung usw. sind mit dem jeweiligen Vertragspreis abgegolten.
Die zurzeit gültige Mehrwertsteuer ist jeweils am Ende gesondert
aufzuführen.
Die Preise pro kg gelten für das beim Auftragnehmer auf amtlich geeichten Waagen festgestellte Gewicht der zur Aufbereitung übergebenen Wäsche. Containerhauben und/oderInnenhüllen zählen zum Tara und nicht zum Gewicht der Schmutzwäsche.
<
1
152
4. Hygiene und Arbeitsschutz
Folgende Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten:

Hygieneplan der Karl-Jaspers-Klinik

Infektionsschutzgesetz

Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RobertKoch-Institut (RKI) - Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe
von Wäsche an gewerbliche Wäschereien

Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –
verfahren (RKI-Liste).

Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften
bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der
Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und
als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische
Händewaschung“.

BGR 500, Kap. 2.6 - Betreiben von Wäschereien

BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

BG-Vorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention

Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung)

TA 2048 – BG Information für Wäschereien mit Waschgut, von dem eine Infektionsgefahr für
die Beschäftigten ausgeht.

Güte und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL-GZ 992/1 haushaltsund Objektwäsche sowie gemäß RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche

DIN EN 14065 Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien – Kontrollsystem Biokontamination.

Lieferbedingungen des Deutschen Textilreiniger-Verbandes e.V.

Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen)

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Mitarbeiter als geprüften Desinfektor bzw. einen Hygienebeauftragten einzusetzen. Dieser Mitarbeiter muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
5. Sozialverträglichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der in Deutschland gesetzlich festgelegten sozialen
Mindeststandards und zur Einhaltung der für die Branche gültigen Tarifverträge, sofern für diese Allgemeinverbindlichkeitserklärungen bestehen, sowie zur Einhaltung etwaiger gesetzlicher Mindestlöhne. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für beauftragte Subunternehmer.
6. Rechnung / Zahlung
(1)
(2)
(3)
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Nachhinein, bis spätestens zum 4. Kalendertag
des Folgemonats für die erbrachte Leistung. Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite Ausfertigung ist als Duplikat deutlich kenntlich zu machen
Die Zahlungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang.
Der Auftraggeber bestimmt den Rechnungsempfänger pro Lieferstelle. Bei dem Rechnungsempfänger kann es sich um eine andere juristische Person handeln als den Auftraggeber (z.B.
Tochtergesellschaften).
2
153
7. Versorgungssicherheit / Mängelhaftung / Vertragsstrafen
(1)
Der Auftragnehmer hat die pünktliche, regelmäßige und vollständige Versorgung des AG in
jedem Fall zu gewährleisten.
Es finden die Vorschriften der §§ 633ff BGB Anwendung. Die Abnahme (§ 640 BGB) erfolgt in
der Regel stillschweigend. Eine stillschweigende Abnahme in diesem Sinne liegt vor, wenn
der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach jeweiliger Lieferung/Leistung eine Mängelrüge hinsichtlich nicht versteckter Mängel erhebt.
Eine Güteprüfung i.S.d. VOL/B findet nicht statt.
Reklamierte, nicht einsatzfähige Wäsche wird vom Auftragnehmer erfasst und dem Auftraggeber im Rahmen einer Rechnungsgutschrift erstattet.
Da eine mangelhafte Versorgung zu erheblichen Behinderungen des Klinikbetriebes beim
Auftraggeber führen kann, gilt folgende Vertragsstrafenregelung.
Der Auftragnehmer schuldet eine Vertragsstrafe, wenn aufgrund Verschuldens des Auftragnehmers
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)

im Zeitraum von 30 Tagen bei drei oder mehr Lieferungen weniger als 90% der jeweils bestellten bzw. vereinbarten Gesamtmenge pro Artikel geliefert wurde.

im Zeitraum von 30 Tagen fünf oder mehr Lieferungen um jeweils mehr als 1 Stunde später
als vereinbart eintreffen.

im Zeitraum von 30 Tagen die Menge Wäsche, die die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, 5% der pro Artikel gelieferten Menge übersteigt.
Stellt der Auftraggeber einen der oben genannten Mängel fest, so verpflichtet sich der Auftragnehmer für jeden Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-. Die Gesamtsumme der einzelnen vom Auftragnehmer zu leistenden Vertragsstrafen darf jedoch 5 %
des Auftragswerts nicht übersteigen. Das Recht auf Schadenersatz und sonstige rechtliche
Ansprüche des Auftraggebers bleiben davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf den vom
Auftragnehmer zu leistenden Schadenersatz anzurechnen.
Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung der Vertragsstrafe besteht trotz Annahme
der Leistung fort bis zum Ablauf von 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Leistung.
8. Umweltschutzbestimmungen
Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen
gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert in der Regel an den allgemeinen RahmenVerwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen
Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Arbeitsblatt ATV 115.
Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verwendung chlorhaltiger Produkte (AOX) wird besonders
verwiesen.
Des weiteren sollen Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt
werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).
9. Durchführungsbestimmungen und Mitwirkungspflichten
(1)
(2)
(3)
(4)
Bedarf eine Leistung der Mitwirkung des Auftraggebers, so kann dieser die Leistung nur dann
verlangen, wenn er seiner Mitwirkungsverpflichtung nachkommt. Eine eventuelle Pflichtverletzung ist vom Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Organisationsmittel bleiben im Eigentum des
Auftragnehmers und dürfen ausschließlich im Rahmen der Dienstleistung verwendet werden.
Die Bereitstellung der Schmutzwäsche erfolgt durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem
Auftragnehmer an vereinbarten Stellen in Wäschesäcken. Etwaige Merkblätter oder Herstelleranweisungen des AN sind vom AG zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat die jeweiligen Regelungen zum Verkehrsraum des AG uneingeschränkt zu beachten, Geräusch- und Abgasbelästigungen sind auf das unbedingt notwendige
Maß zu begrenzen.
3
154
(5)
(6)
(7)
Der Auftragnehmer sendet dem AG jährlich unaufgefordert jeweils die aktuellen Qualitätsmanagement-, Umwelt- und Hygienezertifikate zu.
Die zur Aufbereitung übergebenen Artikel sind vom Auftragnehmer schonend und pfleglich zu
behandeln.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, pfändende Gläubiger auf das Eigentum des Auftraggebers
hinzuweisen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, dem Auftraggeber von Pfändungen der Sachen
durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Sachen erheben, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
10. Geheimhaltung
(1)
(2)
(3)
(4)
Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrags für den Auftraggeber gefertigten und
beschafften, sowie die von ihm überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Anforderung, spätestens nach Erfüllung des Auftrags auszuhändigen. Dazu gehören auch die Unterlagen und Dokumentationen, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erstellt hat
Berichte, Aufstellungen, Auswertungen etc. Diese gehen mit Erstellung in das Eigentum des
Auftraggebers über.
Soweit durch die Tätigkeit des Auftragnehmers Schutzrechte entstehen sollten, räumt der
Auftragnehmer bereits jetzt dem Auftraggeber daran das ausschließliche, unbefristete und unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers hieran sind
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit
seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus
Stillschweigen zu bewahren, gleich ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen
Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht schriftlich entbindet. Dies gilt insbesondere auch für die im Rahmen seiner Tätigkeit
bekannt gewordenen Patienten- bzw. Mitarbeiterdaten und die im Rahmen seiner Tätigkeit
entstandenen Erkenntnisse. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter in gleichem Umfang zur
Geheimhaltung verpflichten und hierbei Anforderungen des Auftraggebers beachten. Eine Offenbarung der schutzbedürftigen Informationen durch den Auftragnehmer an seine Mitarbeiter
erfolgt nur in dem Umfang, wie es im Hinblick auf das Projekt erforderlich ist.
Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Auftragnehmer, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung
eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000,- zu zahlen.
11. Haftung
(1)
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Fristlose Kündigung, Rechtsfolgen einer vorzeitigen Beendigung
Aus wichtigem Grund ist der Vertrag fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist stets gegeben,
wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieser Geschäfts- und Vertragsbestimmungen verstößt.
Eine etwaige gesetzliche Verpflichtung zur vorherigen Abmahnung bleibt unberührt.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des
Auftraggebers zuständigen Stelle.
4
155
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
Vorbemerkungen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Wäscheversorgung der Karl−Jaspers−Klinik gGmbH,
Hermann−Ehlers−Straße 7, 26160 Bad Zwischenahn mit hauseigenen Textilien für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis
zum 31.12.2020.
Optional ist weiter Gegenstand der Ausschreibung die Wäscheversorgung mit hauseigenen Textilien der Klinik für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Standort Westerstede, deren Fertigstellung für 20016/2017 geplant ist.
Ob die Versorgung für den Standort Westerstede über die Karl Jaspers Klinik erfolgen wird, ist derzeit noch nicht
abschließend geklärt.
Die Karl−Jaspers−Klinik ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit derzeit 581 Betten.
Hiervon sind 406 Betten vollstationär, 97 Betten Forensik und 78 Tagesklinikplätze. Durch die Jugendforensik erfolgt
im Juni 2016 eine Erweiterung um 24 Betten.
Weitere 24 Betten kommen Ende 2016/Anfang 2017 hinzu.
Derzeit hat die Klinik 880 Mitarbeiter.
Der optionale Standort Westerstede hat 40 Betten.
Inhalt der Leistung ist die Abholung, Bearbeitung und Anlieferung von ca. 222.000 Kg Krankenhauswäsche jährlich
Administrativ wird die Ausschreibung durch die Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler
Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag, Gereonstraße 18−32, 50670 durchgeführt.
Auftraggeber wird die Klinik, nicht die GDEKK.
Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Auskünfte erteilt ausschließlich die GDEKK.
Leistungsumfang
Die bereitgestellte Schmutzwäsche ist vom AN werktäglich von Montag bis Freitag beim AG von den benannten
Sammelstellen abzuholen. Die Abholung beinhaltet das Aufladen der Schmutzwäsche durch Personal des AN auf das
Transportfahrzeug.
Die schrankfertige Wäsche ist nach Artikeln sortiert in Rollcontainer innerhalb von 48 Stunden wieder anzuliefern.
Berufsmäntel sind hängend anzuliefern, sonstige Berufsbekleidung und Funktionskleidung ist gelegt anzuliefern.
Die Rollcontainer sind vom AN zu stellen.
Lieferung mit einwandfreier Containerinnenhülle, die die Textilien vollständig umschließt, die Containerinnenhüllen sind
vom AN zu stellen.
Der AN stellt sicher, dass der Transport reiner und unreiner Wäsche in getrennten Fahrzeugen durchgeführt wird, bzw.
die Transportfahrzeuge über entsprechende technische Ausstattung zur reinen und unreinen Trennung verfügen. Vor
der Beladung mit reiner Wäsche sind die Fahrzeuge entsprechend zu desinfizieren.
Die Krankenhauswäsche setzt sich zusammen aus:
a. Flachwäsche (Bezüge, Laken, Unterlagen, Kissenbezüge, Tischdecken, Geschirrtücher etc.)
b. Frottierwäsche, Jerseyspannlaken, Patientenhemden, Inkontinenzunterlagen, Wischtücher, Erwachsenenlätzchen
etc.
c. Berufskleidung, Schutzkleidung
d. Einziehdecken, Kopfkissen, Wolldecken, etc.
e. Sonderwäsche (Gurte, Gardinen, Patientenbekleidung, Wannenabdeckungen, etc.)
f. Wischbezüge (gesonderte Abrechnung)
Die für die Vorsortierung durch den AG benötigten, farbig gekennzeichneten Wickelsäcke werden vom AN nach in der
Anlage aufgeführten Vorgaben des AG gestellt.
Die Wäsche ist je nach Wäscheart gemangelt, getrocknet, gefinisht oder gepresst zurückzuliefern.
Bearbeitung von infektiöser Wäsche (nach Richtlinie des RKI – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von
Wäsche an gewerbliche Wäschereien)
Verwendungsbereites Falten/Legen der Wäsche nach Vorgabe des AG
Artikel− und größenbezogene Sortierung der Wäsche
156
Bei der gesamten Wäsche ist sicherzustellen, dass eine Verflusung durch mitgewaschene Einmalartikel entfernt wird.
Bereits gewaschene Wäsche, die infolge nicht entfernter Verschmutzungen gesondert zurückgegeben wird, ist auf
Kosten des AN erneut zu behandeln.
In der Schmutzwäsche aufgefundene Gegenstände sind durch das Personal des AN auszusortieren und gesondert an
den AG zurückzugeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ
992/1 "Haushalts− und Objektwäsche" sowie RAL−GZ 992/2 "Krankenhauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ
992/3 "Wäsche aus Lebensmittelbetrieben" sowie die RAL−GZ 992/4 "Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen“
einzuhalten.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen (z.B. Schaben, Pharao−Ameisen, etc.) ist der Auftragnehmer
verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen. Für die Bekämpfung sind
ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach RAL GZ 992 geforderten hygienischen Maßnahmen durchzuführen und
die Überwachung des Hygienestatus nachzuweisen. Die Kontrollergebnisse sind dem Auftraggeber auf Wunsch
vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Mitarbeiter als geprüften Hygienebeauftragten für Wäschereien einzusetzen.
Dieser Mitarbeiter muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Der Fortbildungsnachweis ist gegebenenfalls
vorzulegen. Die Mitarbeiter der Wäscherei müssen über die Bedeutung hygienischer Maßnahmen unterrichtet werden.
Der Hygienebeauftragte für Wäschereien kann bei Bedarf den Auftraggeber bei hygienischen Fragen unterstützen.
Bei Wäsche, die einer Sonderbehandlung bedarf (z.B. Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetz), müssen
besondere Regelungen in einem Ergänzungsvertrag vereinbart werden.
Lohn− und Rahmenbedingungen und alle sonstigen zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften sind
einzuhalten.
Lieferanfahrt und Uhrzeit
Karl−Jaspers−Klinik Wäschezwischenlager
Montag bis Freitag 8.00 – 9.30 Uhr Abholung und Anlieferung
Optional: Ammerland Klinik / Psychosomatik KJK
Montag bis Freitag 8.00 – 9.30 Uhr Abholung und Anlieferung
Eine Anfahrt sowie Be− und Entladung außerhalb der vorgegebenen Zeitfenster ist nur in Ausnahmefällen nach
Absprache möglich. Feiertage sind gesondert abzusprechen.
Gesetzes− und Vertragsumgebung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Auftragsdurchführung sämtliche gesetlichen normativen Bestimmungen
einzuhalten, insbesondere folgende Verordnung, Richtlinien und normative Anforderungen:
1. Infektionsschutzgesetz, InfSchG. ( Krankenhaushygienegesetz)
2. Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert−Koch−Instituts, Anlagen zu
den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens" (abgekürzt
RKI−Richtlinie).
3. Infektionsprävention in Heimen − Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
beim Robert Koch−Institut (RKI)
4. Liste der vom Robert−Koch−Institut geprüften und anerkannten Desinfekti−onsmittel und −verfahren (abgekürzt
RKI−Liste)
5. Desinfektionsmittelliste des VAH, „Liste der von der Desinfektionsmittel− Kommission im Verbund für Angewandte
Hygiene (VAH) e. V. in Zusam−menarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP,
DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer
Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die
hygienische Händewaschung“
6. BG−Regel BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Teil 1 Kapitel 2.6 „Betreiben von Wäschereien“
7. TA 2048 – BG Information für Wäscherein mit Waschgut, von dem eine Infekti−onsgefahr für die Beschäftigten
ausgeht.
8. BG−Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
9. BG−Regel BGR 250/TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
10. Verordnung zur Umsetzung von EG−Richtlinien über den Schutz der Be−schäftigen gegen Gefährdung durch
biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Biostoffverordnung – BioStoffVO)
11. Güte− und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL−GZ 992/1 "Haushalts− und
Objektwäsche" sowie gemäß RAL−GZ 992/2 "Kranken−hauswäsche" und gegebenenfalls RAL−GZ 992/3 "Wäsche
aus Lebensmittelbe−trieben" sowie RAL GZ 992/4 „Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen“.
12. DIN EN 14065, Textilien − In Wäschereien aufbereitete Textilien − Kontrollsystem Biokontamination.
13. Lieferbedingungen des Deutschen Textilreiniger−Verbandes e.V.
14. Gültige Unbedenklichkeitserklärun gen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen)
15. Leitfaden für Textilien in Pflegeeinrichtungen (Herausgeber Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.,
Bezugsquelle www.waeschereien.de)
157
Anforderungen an den Umweltschutz
Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen
Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen− Verwaltungsvorschriften über
Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes
(„Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, Anhang 55 Wäschereien“) sowie an
den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Arbeitsblatt ATV 115.
Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verwendung chlorhaltiger Produkte (AOX) wird besonders verwiesen.
Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden.
Pflichten des Auftraggebers
Den Auftrrageber treffen die nachfolgenden Verpflichtungen:
Das Übergeben von Wäsche in Behältnissen im Sinne dieses Vertrages schließt z.B. ein:
− Gesondertes Erfassen der Wäsche von Patienten mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten bzw. Wäsche aus
Infektionseinheiten und ähnlichen Gefahrenbereichen. Die Säcke werden vom AN kostenlos zur Verfügung gestellt.
− Gesondertes Erfassen von nasser Wäsche in nässedichten Transportsäcken bzw. in Transportsäcken mit
zusätzlichem Nässeschutz, die vom AN kostenlos zur Verfügung gestellt werden . .
− Trennen der Wäsche nach Sortierplan in besonders gekennzeichneten Transportsäcken, die vom AN kostenlos zur
Verfügung gestellt werden .
− Textile Medizinprodukte und andere Sonderwäsche müssen gesondert gesammelt und bereitgestellt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die verschmutzten Wäsche in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und gut
verschlossenen Behältnissen die vom AN zur Verfügung gestellt werden, zu übergeben.
Die Kennzeichnung der Behältnisse erfolgt gemäß einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten
Wäschesortierplan.
Schmutzwäsche aus Infektionsbereichen (Ziffer 2 Tabelle 1* der RKI−Richtlinie) wird vom Auftraggeber in
Kunststoffsäcken mit mind. 0,08 mm Wandstärke zum Transport bereitgestellt. Die Säcke stellt der AN. Diese Wäsche
darf nur in gemäß RKI−Liste zugelassenen Waschmaschinen sowie mit Mitteln und Verfahren dieser Liste gewaschen
und desinfiziert werden.
1
Baumwolle u. Mischgewebe; Farbige und
weiße Funktionskleidung; Poolkleidung;
Sonstiges
USt. [%]
Menge
Einheit
19%
888.000,00
Kilogramm
Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der bisherigen jährlichen
Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit (ohne Vertragsverlängerung)
Einzelpreis Gesamtpreis
[EUR]
[EUR]
................
pro 1,00
Kilogramm
................
1. Bettbezüge, Kopfkissenbezüge, weiß, oder farbig gestreift, uni:
− waschen, mangeln und nach Vorlage farbig sortiert schrankgerecht legen −
2. Laken Geschirrtücher Tischdecken
−waschen, mangeln, und nach Vorlage schrankgerecht legen
3. Jerseyspannlaken
−waschen, trocknen und legen
4. Patientenhemden, Frotteehandtücher, Frotteebadetücher, Waschhandschuhe,
Inkontinenzunterlagen, Schutzkittel 1/1 mit Strickbündchen
−waschen, trocknen, nach Farbe und Größe sortieren und nach Vorlage
schrankgerecht legen
5. Kasack versch. farbig, Hosen weiß, Kochhosen, Kochjacken, weiße
Küchenkleidung: Kittel kurz, langarm, geknöpft Küchenhosen
−Waschen finishen und legen
6. Visitenmantel Damen und Herren
− waschen, pressen und hängend liefern
7. Technische Berufsbekleidung
−waschen, trocknen und legen
8. Kopfkissen, Einziehdecken, Wolldecken.
− waschen, trocknen und sortiert liefern
9. Spültücher in Netzen; Gardinen, Vorhänge
−waschen, trocknen
158
10. Patientenbekleidung
−waschen, trocknen legen
2
Abholung und Bearbeitung von
Wischbezügen ca. 730 KG jährlich 50 BW 50
Polyester
USt. [%]
Menge
Einheit
19%
2.920,00
Kilogramm
Einzelpreis Gesamtpreis
[EUR]
[EUR]
................
pro 1,00
Kilogramm
Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der bisherigen jährlichen
Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit
................
Wischbezügen 50 BW 50 Polyester
−waschen, trocknen
3
Optionale Abholung, Bearbeitung und
Anlieferung von ca. 15.870 Kg
Krankenhauswäsche jährlich Sammelstelle
Psychosomatik Westerstede Gelände
Ammerlandklinik
USt. [%]
Menge
Einheit
19%
63.480,00
Kilogramm
optionale Position
Einzelpreis Gesamtpreis
[EUR]
[EUR]
................
pro 1,00
Kilogramm
ohne
Gesamtpreis
Die angegebene Menge ist berechnet auf Basis der prognostizierten jährlichen
Verbrauchsmengen und der Vertragslaufzeit
1. Bettbezüge, Kopfkissenbezüge, weiß, oder farbig gestreift, uni:
− waschen, mangeln und nach Vorlage farbig sortiert schrankgerecht legen −
2. Laken Geschirrtücher Tischdecken
−waschen, mangeln, und nach Vorlage schrankgerecht legen
3. Jerseyspannlaken
−waschen, trocknen und legen
4. Patientenhemden, Frotteehandtücher, Frotteebadetücher, Waschhandschuhe,
Inkontinenzunterlagen, Schutzkittel 1/1 mit Strickbündchen
−waschen, trocknen, nach Farbe und Größe sortieren und nach Vorlage
schrankgerecht legen
5. Kopfkissen, Einziehdecken, Wolldecken.
− waschen, trocknen und sortiert liefern
6. Spültücher in Netzen, Gardinen, Vorhänge
−waschen, trocknen
7. Patientenbekleidung
−waschen, trocknen legen
Zwischensumme:
+ 19 % MWSt.:
159
Brutto:
Skonto zulässig: Nein
Zahlungsziel: Tage
Auftragssumme:
_______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
160
Kriterienkatalog
Eignungskriterien
(sofern vorhanden):
1
Allgemeine Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00%
1.1 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs ( Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Bestätigung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch
nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
161
2
Spezifische Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00%
2.1 Zertifizierung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir erklären, dass
mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen / Gütezeichen RAL verfügen:
RAL−GZ 992/1 – Haushalts− und Objektwäsche
RAL−GZ 992/2 – Krankenhauswäsche
RAL−GZ 992/3 – Wäsche aus Lebensmittelbetrieben
und das wir die Zertifikate unter Punkt 3 (Anlagen) zu unserem Angebot hochgeladen haben.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir erklären, dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst erfüllen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Versicherungsschutz [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich wir erklären, dass ich/wir über eine gültige Betriebshaft− und Produkthaftpflichtversich erung mindestens in folgender Höhe
verfüge(n):
Personen− und/oder Sachschäden 5.000.000 €
Vermögensschäden 250.000 €
Schlüsselschäden 200.000 €
Allmählichkeits− und Abwasserschäden 100.000 €
Weiterhin versichern wir, dass wir über eine Betriebsunterbrechungsver sicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000,− Euro
verfügen.
Sollte eine Versicherung in der erforderlichen Größenordnung noch nicht vorliegen, ist es ausreichend, wenn Sie zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe ihre aktuellen Deckungssummen beilegen und darüber hinaus erklären, im Falle einer Zuschlagserteilung die
entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Havariekonzept [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir haben einen Nachweis zu unserem Angebot hochgeladen, aus welchem hervorgeht, dass Kooperationspartner oder weitere
eigene Betriebe im Falle einer Havarie oder einer sonstigen Produktionsunterbrechung auf unserer Seite die Versorgung des
Auftraggebers mit Vorrang übernehmen. Hierzu kann eine verbindliche Eigenerklärung der/des Kooperationspartner(s) und/oder durch
den Nachweis einer Weisungsmöglichkeit oder sonstigen direkten Einflussnahme des Bieters auf den/die Kooperationspartners oder den
Zugriff auf weitere Betriebe erfolgen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5 RKI [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir versichern, dass wir die Bedingungen der RKI−Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Ziffer 4.4.3 und 6.4.
„Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und
Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien einhalten und entsprechend zertifiziert sind.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6 IfSG [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir versichern, dass wir die Vorschriften des IfSG einhalten.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
162
2.7 Desinfektor [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir versichern, dass wir einen staatlich geprüften Desinfektor beschäftigten und haben hierzu Unterlagen zu unserem Angebot auf die
Plattform hochgeladen!
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.8 Referenzen [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren
gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten Leistungen unter Angabe Leistungswert und Leistungszeit.
(Bitte im Bereich Eigene Anlagen hochladen)
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Zuschlagskriterien
(sofern vorhanden):
1 Konzept [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Zu unserem Angebot haben wir ein Konzept zur Darstellung der Wäscheversorgung nach Leistungsbeschreibung hochgeladen!
Im Rahmen dieses Konzeptes haben wir im Einzelnen dargelegt, wie hier auf Basis der Verdingungsunterlagen Versorgung und Logistik
umgesetzt werden können insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte:
Konzept zur Versorgungsübernahme
Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den Regelbetrieb
Definition der Verantwortlichkeiten
Erreichbarkeit des Auftragnehmers
Konzept zur Kundenbetreuung
Ansprechpartner auf kaufmännische Ebene /Geschäftsführungsebene
Betreuung auf fachlicher operativer Ebene Projektleitung
Beratungs−/ Betreuungsterminen
Konzept zur Versorgungssicherheit
Konzept zu Wartung und Instandhaltung
Beschreibung und Lösung von Notfallszenarien
Konzept und Lösung für Störungen auf öffentlichen Transportwegen
Konzept und Lösung für Störungen auf internen Transportwegen des AG
Havariekonzept
Beschreibung Reklamations− und Beschwerdemanagement
Beschreibung Notfallvorsorge
Konzept zum Textilen Controlling unter Berücksichtigung von:
−Zielsetzung
−Prozesse
−Festlegung Datenbasis
−Statistiken über Kosten und Verbräuche
−Auswertung nach Bezugsgrößen
−Auswertung nach Artikeln/ Artikelgruppen
−Tabellarische Darstellung der Auswertungen
−grafische Darstellung der Auswertung
−Bereitstellung sämtlicher Daten auch in elektronischer Form
−Anwenderfreundlichkeit
−Bereitstellung von Basisauswertungen
−automatisierter Berichtsversand
−Kundenindividuelle Berichte
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungsübernahme?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
163
3 Zuschlagerteilung bis Regelbetrieb
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Beschreibung der Phasen von der Zuschlagerteilung bis zum Übergang auf den Regelbetrieb?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Definition der Verantwortlichkeiten
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die klare Definition der Verantwortlichkeiten?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
5 Konzept Kundenbetreuung
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Kundenbetreuung?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
6 Qualifizierter und zentraler Ansprechpartner
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Ausführungen zu dem qualifizierten und zentralen Ansprechpartner (kaufmännische Ebene /
Geschäftsführungsebene)?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
7 Betreuung auf fachlicher und operativer Ebene
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Betreuung auf fachlicher operativer Ebene der Projektleitung?
[
[
[
[
[
[
] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 Beratungs−/ Betreuungstermine
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Vorschläge zu regelmäßigen Beratungs−/ Betreuungsterminen?
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] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
164
9 Konzeptes zur Versorgungssicherheit
Gewichtung: 12,50%
Maximalpunktzahl: 100
Wie beurteilt die Bewertungskommission die Schlüssigkeit und Detaillierungsgrad des Konzeptes zur Versorgungssicherheit?
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] Keine Auswahl getroffen (0)
] Sehr gut (100)
] Gut (80)
] Ausreichend (60)
] Befriedigend (40)
] Mangelhaft und darunter (0)
Nur eine Antwort wählbar
Berechnungsgrundlage:
Gewichtung Preis/Leistung: 70% / 30%
165
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166