Schülerbrief

Freie
Hansestadt
Bremen
Doventorscontrescarpe 172A, 28195 Bremen
04.08.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir begrüßen Sie als Schülerinnen und Schüler an der Erwachsenenschule Bremen.
Die Erwachsenenschule bietet in unterschiedlichen Formen am Vormittag, am Nachmittag
und am Abend Lernveranstaltungen für Ihren Schulabschluss an. Der Bildungsgang zum Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und des Mittleren Schulabschlusses ist modularisiert aufgebaut.
Ihr Schulbesuch gliedert sich in drei Phasen:
1. Die Eingangsphase
2. Die Lernphase ohne Zensuren und Zeugnisnoten
3. Das Prüfungssemester mit der Abschlussprüfung
Ihr Unterricht an der Erwachsenenschule Bremen beginnt mit der
Eingangsphase.
In der Eingangsphase geht es um die Feststellung Ihres persönlichen Lernniveaus: Wir wollen mit Ihnen zusammen möglichst genau beschreiben, was Sie schon können und was Sie
für Ihr Abschlussziel lernen müssen. Unterrichtsinhalte der Eingangsphase ergeben sich also
vorwiegend aus Grundlagen und Voraussetzungen für den Besuch des Bildungsgangs.
Nach den ersten fünf Wochen entscheiden Ihre Lehrerinnen und Lehrer über Ihre Fortsetzung des Bildungsgangs. Grundlagen der Entscheidung sind Ihre Mitarbeit und schriftliche
Leistungsnachweise. Die Kurszuweisung kann für Sie bedeuten, dass Sie in einem oder
mehreren Fächern Kurse auf einem Grundlagenniveau besuchen sollen und dass der Bildungsgang dann länger dauern kann. Sie können aber auch so eingestuft werden, dass Sie
Niveaustufen überspringen und dann in einzelnen oder allen Fächern früher zum Abschluss
kommen. Schülerinnen und Schüler in Vollzeit erhalten eine Bafög-Bescheinigung bereits
nach der Eingangsphase, falls die individuellen Leistungsstände einen direkten Übergang in
das zweite Semester erlauben.
Wenn Ihnen kein Kurs angeboten werden kann, der Ihrem Leistungsstand entspricht, dann
endet Ihr Schulbesuch mit einem nicht ausreichenden Ergebnis am Ende der Eingangsphase. In diesem Fall ist eine Neuanmeldung nur dann möglich, wenn Sie erfolgreich an entsprechenden Kursen anderer Bildungsanbieter teilgenommen haben.
Lernen ohne Noten:
Der Unterricht findet in Kursen statt. Ihre Kursbelegung wird von Ihren Lernfortschritten in
den einzelnen Fächern bestimmt. Schulklassen, wie Sie sie vom ersten Bildungsweg kennen, gibt es an der Erwachsenenschule nicht. Die Stundenpläne aller Schülerinnen und
Schüler sind individuell.
Auf Ihrem Weg zur Erweiterten Berufsbildungsreife und zum Mittleren Schulabschluss entscheiden Sie in dieser Phase selbst fortlaufend über die Fortsetzung eines jeden Kurses
bzw. Faches. Sie müssen selbst bestimmen, ob Sie einen Kurs wiederholen oder überspringen wollen oder zusätzliche Lernangebote wahrnehmen wollen. Die Realisierung einer Wiederholung wird von der Schulleitung genehmigt, wenn die schulischen Ressourcen zur Verfügung stehen. Ihre Tutorin oder Ihr Tutor, Ihre Fachlehrerin oder Ihr Fachlehrer werden mit
Ihnen Lernentwicklungsgespräche führen und Sie beraten und unterstützen. Orientierung
und Sicherheit erwerben Sie zusätzlich durch den aktiven Umgang mit Checklisten und Diagnosen.
Sie gestalten Ihren Zweiten Bildungsweg selbstbestimmt und selbstverantwortlich. Wir möchten Sie dazu befähigen, Ihr Lernen selbst zu organisieren. Darauf ist das ganze Unterrichtsangebot ausgerichtet. Die Checklisten der Fächer und des fächerübergreifenden Lernverhaltens beschreiben die Inhalte und die Lernstufen. Die Beratungen und Gespräche sollen
Ihnen bei der Orientierung helfen.
Bei allen Entscheidungen sollten Sie sich von dem Ziel leiten lassen, auf dem Zweiten Bildungsweg Kompetenzen zu erwerben, die Ihren Handlungsraum erweitern: mehr können,
mehr wissen und mehr durchschauen. Wenn Sie dieses Ziel anstreben, werden Sie auch einen guten Schulabschluss machen.
Prüfungssemester und Abschlussprüfung
Wenn Sie alles gelernt haben, was für Ihren Schulabschluss vorgesehen ist, entscheiden Sie
sich am Ende der Lernphase ohne Noten für den Eintritt in das Prüfungssemester. Die Prüfungsordnung schreibt vor, dass Sie mit einer Halbjahresnote in die Abschlussprüfung gehen.
Deshalb geben wir Ihnen in dieser Phase die Gelegenheiten, schriftliche und mündliche Leistungsnachweise benoten zu lassen. Ihre Abschlussnote ergibt sich in den Prüfungsfächern
zu zwei Teilen aus der Halbjahresnote und zu einem Teil aus der Prüfungsarbeit.
Anwesenheitspflicht
Nach § 44 (3) des Bremischen Schulgesetzes sind Sie auch als Schülerin oder Schüler der
Erwachsenenschule verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Sie müssen Ihre Anwesenheit
am Ende eines jeden Kurses von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer auf einem Formular
bestätigen lassen. Anwesenheit (mind. 70% der Unterrichtszeit) ist die Voraussetzung für die
Anerkennung Ihrer Teilnahme an einem Kurs.
Unentschuldigte Fehlzeiten:
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Nach dem 3. unentschuldigten Fehltag innerhalb von 4 Wochen,
nach dem 6. unentschuldigten Fehltag im Halbjahr,
nach der 8. Stunde an mind. 3 Tagen innerhalb von 4 Wochen,
nach der 21. Stunde an mind. 6 Tagen im Halbjahr,
gehen wir davon aus, dass Sie den Schulbesuch abgebrochen haben.
Nach § 34 (4) des Bremischen Schulgesetzes verlieren Schülerinnen und Schüler nach Erfüllung der Schulpflicht ihren Bildungsanspruch, wenn sie aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Sie haben dann keinen Anspruch auf einen
weiteren Schulbesuch in Bremen.
Fehlzeiten sind entschuldigt, wenn Sie bis zum 3. Tag Ihrer Abwesenheit durch eine Bescheinigung (z. B. ärztliches Attest) nachweisen, dass Sie die Fehlzeiten nicht selbst zu vertreten haben
Informieren Sie Ihre Lehrerin oder Ihren Lehrer, wenn außerschulische Gründe Ihren Schulerfolg behindern oder Sie unterbrechen müssen.
Bitte achten Sie schon in der Eingangsphase darauf, dass Sie keine Unterrichtsstunde versäumen. Regelmäßige Teilnahme ist die wichtigste Voraussetzung für einen guten Abschluss.
Achten Sie darauf, dass Sie keinen Unterrichtstermin versäumen und nicht verspätet zum
Unterricht kommen. Auch wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht selbst zu verantworten haben, nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen Sie die Unterrichtsinhalte nacharbeiten.
Sie verlieren sonst den Anschluss und gefährden Ihren Lernerfolg. Ihre Fachlehrerinnen und
Fachlehrer werden Ihnen erklären, wie Sie auf Unterrichtsmaterialien zugreifen können und
Hilfe bei der selbständigen Arbeit finden.
Fehlzeiten werden in den Fachkursen erfasst. Tragen Sie bitte unbedingt auf jedem Anwesenheitsformular Ihren Stundenplan ein. Die Schülerinnen und Schülern lassen ihre Anwesenheit im Unterricht von der Lehrerin oder dem Lehrer des besuchten Kurses bestätigen.
Diese Anwesenheitsnachweise müssen pünktlich zu den angegebenen Terminen unterschrieben vorgelegt werden, um u. a. gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung die Teilnahme am Unterricht nachzuweisen. Außerdem erklären Sie mit der Abgabe, dass Sie den
Schulbesuch fortsetzen möchten.
Ausbildungsförderung (BAföG)
Der Anspruch, Bundesausbildungsförderung zu beantragen besteht in den letzten beiden
Semestern vor der Abschlussprüfung nur für Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgang in Vollzeit mit mindestens 20 Wochenstunden besuchen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, muss die Arbeitskraft des Auszubildenden durch den Schulbesuch im Allgemeinen voll
in Anspruch genommen werden (BAföG § 2, Absatz 5). Unentschuldigte Fehlzeiten führen
unmittelbar zum Verlust der Förderberechtigung. Überzahlte Leistungen werden vom Amt für
Ausbildungsförderung zurückgefordert. Sie sind verpflichtet Anwesenheitsnachweise termingerecht abzugeben. Alle Unterrichtstage eines Zeitraums werden als unentschuldigte Fehlzeiten gemeldet, wenn Sie das Formular nicht termingerecht abgeben.
Verhalten in der Schule
Beachten Sie die üblichen Verhaltensregeln. Störungen des Unterrichts, Belästigungen, Beschädigungen u. ä. können neben Schadensersatzforderungen einen sofortigen Ausschluss
vom Unterricht zur Folge haben. Im ganzen Gebäude und auf dem Gelände der Erwachsenenschule gilt das Rauchverbot.
Sie werden als Nutzerin bzw. Nutzer unseres Gebäudes auch an der Pflege, Gestaltung und
Reinigung des Innen- und Außenbereiches beteiligt werden.
Buchausleihe
Alle Schulbücher, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, entleihen Sie mit persönlicher
Haftung.
Weitere Informationen
Ihre Lehrerin oder Ihr Lehrer wird Sie über folgende Angebote, Einrichtungen und Regeln der
Erwachsenenschule informieren:
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BAföG
Bücherei
Klassensprecher
Kurswahl
Lernberatung
Cafeteria
Lernentwicklungsgespräche
Modulsystem
Papier und Hefte
Plan301.de
Prüfungen
Schulbescheinigung
Checklisten
Datenverwaltung
Fachräume
Fehlzeiten
Förderangebot
Schullaufbahnberatung
Schulleitung
Schulordnung
Schülervertretung (SV)
Sekretariat
Soziale Beratung
Stundenplan
Versetzung
Vertretungsplan
Wiederholung
Einen schönen und interessanten Schulanfang wünschen Ihnen Ihre
Lehrerinnen und Lehrer der Erwachsenenschule!
Mit freundlichen Grüßen,
Pamela Beetz (Abteilungsleiterin)
Peter Müller (Schulleiter)