Verantwortung Risikolebensversicherung: Vereinfachte Risikoprüfung für eine Immobilien-, Kanzlei- oder Praxisfinanzierung bei Neuerwerb Für alle Risikolebenstarife der Delta Direkt (RL1 bis RL4) gibt es nun die Möglichkeit in Verbindung mit einer neu erworbenen Immobilie oder einer neu erworbenen Arztpraxis, eine vereinfachte Risikoprüfung zu nutzen. Dies dient der Absicherung von Immobilienkrediten oder Krediten für eine Praxis- oder Kanzleigründung. Vereinfachte Risikoprüfung: Kriterien Richtlinien für Antragseinreichung §§ versicherte Person muss Darlehensnehmer sein §§ bis 350.000 Euro Todesfallsumme, jedoch nicht höher als die Darlehenssumme §§ Darlehensbeginn innerhalb der letzten sechs Monate §§ Eintrittsalter bis 49 Jahre §§ keine Dynamik Ab Juli 2016 können die Tarife der Delta Direkt in Ver bindung mit einer Immobilien- oder Praxisfinanzierung direkt in der Tarifsoftware berechnet werden. Die Auswahl erfolgt dann auf der Berechnungsseite mit einer entsprechenden Checkbox. Als Übergangslösung muss die Antragserfassung manuell verlaufen. Reichen Sie Anträge bitte direkt ein an [email protected] Vereinfachte Risikoprüfung: Fragenbereiche Antragseinreichung über Vermittler: Eine Kopie des Darlehensvertrages muss beigefügt werden. Körpergröße und Gewicht verschreibungspflichtige Medikamente innerhalb der letzten 5 Jahre und Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit bestimmte Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre Ablehnung von Todesfallabsicherungen oder Erschwerungen innerhalb der letzten 5 Jahre erhöhtes Unfallrisiko im Beruf oder in der Freizeit Den ausführlichen Wortlaut der Risikofragen an die versicherte Person entnehmen Sie bitte dem Antrag D-AA4002. Antragseinreichung über eine Bank: Eine Kopie des Darlehensvertrages ist nicht zwingend erforderlich. Im Antrag muss unter den „Besonderen Vereinbarungen“ ein Vermerk eingetragen werden. Die Risikoversicherung steht in Verbindung mit einem Darlehensvertrag für einen Immobilien-, Praxisneuerwerb oder Kanzleigründung. Finanzielle Risiken sind sehr vielfältig. Je nachdem, wie hoch das Risiko ist, wie die Entwicklung und die Dauer zu bewerten sind oder wer die Folgen zu tragen hat. Deshalb haben wir bei der Delta Direkt vier Modelle entwickelt, die unterschiedliche Risikosituationen optimal absichern. Konstante Risikoabsicherung (RL1) Lineare Kreditabsicherung (RL3) Das klassische Modell zur Absicherung von Familie und Ehepartner: mit konstant hoher Versicherungsleistung – bedarfsgerecht anpassbar. §§ Schutz bis 350.000 Euro Todesfallsumme §§ Absicherung des Immobiliendarlehens Die perfekte Absicherung für Kredite und Darlehen: Die Versicherungsleistung passt sich einer konstant abnehmenden Kreditbelastung kontinuierlich an. §§ Absicherung konstant abnehmender Kreditbelastungen §§ Sicherstellung der Schuldentilgung §§ Beiträge müssen nur für zwei Drittel der Laufzeit entrichtet werden Gegenseitige Partnerabsicherung (RL2) Zwei Personen werden innerhalb eines Vertrages wechselseitig abgesichert. Das können Doppelverdiener in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe sein, aber auch Geschäftspartner. §§ Absicherung gemeinsamer Risiken §§ gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern Maßgeschneiderte Hypothekenabsicherung (RL4) Werden die finanziellen Belastungen von Jahr zu Jahr geringer, so sinkt auch das versicherte Risiko zunehmend. Dank der maßgeschneiderten Hypothekenabsicherung passt sich der Versicherungsschutz hier optimal an. §§ Absicherung jährlich regelmäßig sinkender Restschulden §§ günstiger Schutz durch Anpassung an den Verlauf des Grundschulddarlehens §§ Beiträge müssen nur für zwei Drittel der Laufzeit gezahlt werden Ansprechpartner für weitere Fragen Delta Direkt Lebensversicherung AG München Ottostraße 16 · 80333 München Dr. Ralf Woltmann, Fachexperte Gesellschaftsarzt, Telefon: 089 / 5 51 67 – 2 80 Tel.: 089 / 55 22 50 – 11 30 · Fax: 089 / 55 22 50 – 12 12 [email protected] · www.deltadirekt.de blog.lv1871.de Die in dieser Broschüre gemachten Angaben ersetzen nicht die im Einzelfall erforderliche Steuer- und Rechtsberatung. Die Informationen beruhen auf den derzeit geltenden Steuer- und Rechtsvorschriften (Stand Mai 2016); künftige Änderungen sind möglich. D-P4004/05.16 Gerhard Pöll, Leiter Abteilung Kunden-/Vertriebs partnerservice, Telefon 089 / 5 51 67 – 67 69
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