zur vereinfachten Risikoprüfung

Verantwortung
Risikolebensversicherung:
Vereinfachte Risikoprüfung für eine Immobilien-,
Kanzlei- oder Praxisfinanzierung bei Neuerwerb
Für alle Risikolebenstarife der Delta Direkt (RL1 bis RL4) gibt es nun die Möglichkeit in Verbindung
mit einer neu erworbenen Immobilie oder einer neu erworbenen Arztpraxis, eine vereinfachte
Risikoprüfung zu nutzen. Dies dient der Absicherung von Immobilienkrediten oder Krediten für
eine Praxis- oder Kanzleigründung.
Vereinfachte Risikoprüfung: Kriterien
Richtlinien für Antragseinreichung
§§ versicherte Person muss Darlehensnehmer sein
§§ bis 350.000 Euro Todesfallsumme, jedoch nicht höher
als die Darlehenssumme
§§ Darlehensbeginn innerhalb der letzten sechs Monate
§§ Eintrittsalter bis 49 Jahre
§§ keine Dynamik
Ab Juli 2016 können die Tarife der Delta Direkt in Ver­
bindung mit einer Immobilien- oder Praxisfinanzierung
direkt in der Tarifsoftware berechnet werden. Die Auswahl erfolgt dann auf der Berechnungsseite mit einer
ent­sprechenden Checkbox. Als Übergangslösung muss
die Antragserfassung manuell verlaufen. Reichen Sie
Anträge bitte direkt ein an [email protected]
Vereinfachte Risikoprüfung: Fragenbereiche
Antragseinreichung über Vermittler: Eine Kopie des
Darlehens­vertrages muss beigefügt werden.
Körpergröße und Gewicht
verschreibungspflichtige Medikamente innerhalb der
letzten 5 Jahre und Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit
bestimmte Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre
Ablehnung von Todesfallabsicherungen oder Erschwerungen innerhalb der letzten 5 Jahre
erhöhtes Unfallrisiko im Beruf oder in der Freizeit
Den ausführlichen Wortlaut der Risikofragen an die
versicherte Person entnehmen Sie bitte dem Antrag
D-AA4002.
Antrags­einreichung über eine Bank: Eine Kopie des
Darlehensvertrages ist nicht zwingend erfor­der­lich. Im
Antrag muss unter den „Besonderen Vereinbarungen“
ein Vermerk eingetragen werden. Die Risikoversicherung
steht in Verbindung mit einem Darlehensvertrag für einen
Immobilien-, Praxisneuerwerb oder Kanzleigründung.
Finanzielle Risiken sind sehr vielfältig. Je nachdem, wie hoch das Risiko ist, wie die Entwicklung
und die Dauer zu bewerten sind oder wer die Folgen zu tragen hat. Deshalb haben wir bei der
Delta Direkt vier Modelle entwickelt, die unterschiedliche Risikosituationen optimal absichern.
Konstante Risikoabsicherung (RL1)
Lineare Kreditabsicherung (RL3)
Das klassische Modell zur Absicherung von Familie und
Ehepartner: mit konstant hoher Versicherungsleistung –
bedarfsgerecht anpassbar.
§§ Schutz bis 350.000 Euro Todesfallsumme
§§ Absicherung des Immobiliendarlehens
Die perfekte Absicherung für Kredite und Darlehen:
Die Versicherungsleistung passt sich einer konstant
abnehmenden Kreditbelastung kontinuierlich an.
§§ Absicherung konstant abnehmender Kreditbelastungen
§§ Sicherstellung der Schuldentilgung
§§ Beiträge müssen nur für zwei Drittel der Laufzeit entrichtet werden
Gegenseitige Partnerabsicherung (RL2)
Zwei Personen werden innerhalb eines Vertrages
wechselseitig abgesichert. Das können Doppelverdiener
in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe sein, aber auch
Geschäftspartner.
§§ Absicherung gemeinsamer Risiken
§§ gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern
Maßgeschneiderte Hypothekenabsicherung (RL4)
Werden die finanziellen Belastungen von Jahr zu Jahr
geringer, so sinkt auch das versicherte Risiko zunehmend.
Dank der maßgeschneiderten Hypothekenabsicherung
passt sich der Versicherungsschutz hier optimal an.
§§ Absicherung jährlich regelmäßig sinkender Restschulden
§§ günstiger Schutz durch Anpassung an den Verlauf des
Grundschulddarlehens
§§ Beiträge müssen nur für zwei Drittel der Laufzeit
gezahlt werden
Ansprechpartner für weitere Fragen
Delta Direkt Lebensversicherung AG München
Ottostraße 16 · 80333 München
Dr. Ralf Woltmann, Fachexperte Gesellschaftsarzt,
Telefon: 089 / 5 51 67 – 2 80
Tel.: 089 / 55 22 50 – 11 30 · Fax: 089 / 55 22 50 – 12 12
[email protected] · www.deltadirekt.de
blog.lv1871.de
Die in dieser Broschüre gemachten Angaben ersetzen nicht die im Einzelfall erforderliche Steuer- und Rechts­beratung. Die Informationen beruhen auf den derzeit geltenden Steuer- und Rechtsvorschriften
(Stand Mai 2016); künftige Änderungen sind möglich.
D-P4004/05.16
Gerhard Pöll, Leiter Abteilung Kunden-/Vertriebs­
partnerservice, Telefon 089 / 5 51 67 – 67 69