-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- letzte Aktualisierung: FAQ-Liste_2016_07_14 „Einstieg Deutsch“ – Lernangebot zur sprachlichen Erstförderung für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive Fragenkatalog Hinweis: Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen zum Verfahren ergeben, werden Sie mit diesem Fragenkatalog darüber informiert. Bezug Lernkonzept Beantragung mehrerer Lernangebote Curriculum Lehrpläne / Lehrkonzepte Frage Antwort Kann man mehrere Lernangebote beantragen, die parallel oder zeitversetzt angeboten werden? Ja, es ist sinnvoll mehrere Lernangebote zu beantragen die gleichzeitig oder auch nacheinander angeboten werden können. In einem Antrag kann die Durchführung mehrerer Lernangebote in einem bestimmten Zeitraum beantragt werden, wenn diese beispielsweise in Kooperation mit der gleichen Erstaufnahmeeinrichtung oder Sammelunterkunft durchgeführt werden. Innerhalb des Projektes (voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte) wird ein Curriculum Besteht die Möglichkeit das Curriculum für den Deutschunterricht in den Lernangeboten zur Verfügung gestellt. Bis dahin können für die Lernangebote einzusehen oder das Lernportal, das am Rahmencurriculum des Integrationskurses ausgerichtet ist, und erhält man dies erst mit Genehmigung die empfohlenen Lehrbücher als curriculare Grundlagen dienen. der Maßnahme? Welche Lehr- und Lernmaterialien sollten Die inhaltliche Gestaltung sollte sich zunächst am A1-Bereich im Lernportal www.iwdl.de bei den Lernangeboten eingesetzt orientieren. Neben dem Portal und der Lern-App „Einstieg Deutsch“ können auch werden? Ist die Umsetzung der „klassische“ Lehr- und Lernmaterialien genutzt werden. Inzwischen sind einige Lernangebote an konkrete Lernwerke Materialien verfügbar, die sich direkt an die Zielgruppe der Flüchtlinge wenden, wie gebunden? „Basis – Deutsch für Willkommenskurse“, das eine sprachliche Erstorientierung für Asylsuchende mit wichtigen Themen zum Alltag in Deutschland liefert, oder „Einfach los! Deutsch für Asylbewerber“, sowie „Erste Hilfe Deutsch“ u. Ähnliches. Im späteren Verlauf des Projektes werden noch weitere didaktische Hilfestellungen auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen erstellt werden. Seite 1 von 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- letzte Aktualisierung: FAQ-Liste_2016_07_14 Umfang des Lernangebotes Wie viele UE umfasst das Gesamtangebot? Wird die UE für „Vertiefenden Lernen“ (30 bis 50 UE) zum Deutschunterricht (60 bis 100 UE) addiert? 60 bis 100 UE Deutschunterricht werden ergänzt durch 30 bis 50 UE vertiefenden Lernens und (optional) 20 UE Exkursionen. Das sind minimal 90 UE (Unterricht und vertiefendes Lernen) plus 20 UE Exkursionen, maximal sind es 150 UE (Unterricht und vertiefendes Lernen) plus 20 UE Exkursionen. Andere Varianten, z.B. 60 UE Unterricht plus 40 UE vertiefendes Lernen, sind möglich. Umsetzung Blendedlearning-Ansatz Ist die Umsetzung des Blended-LearningKonzeptes zwingend? Antragsteller Antragsteller Voraussetzungen für die Bewilligung Ja, das Lernportal www.iwdl.de und die App „Einstieg Deutsch“ müssen in dem Lernangebot genutzt werden. Daneben ist aber auch der Einsatz von „klassischen“ Lehrund Lernbüchern möglich. Welche Voraussetzungen muss ein Antragsteller erfüllen? Bewilligt werden können Anträge von Einrichtungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung − Oder − Einsatz der Dozenten als Lernbegleiter Honorare für Deutschunterricht Dürfen die Dozenten auch als ehrenamtliche Lernbegleiter zum Einsatz kommen? Warum liegt der erstattungsfähige Honorarsatz unterhalb der Mindesthonorarhöhe für Lehrkräfte im Integrationskurs? Ort der Durchführung des Lernangebotes Qualifizierung der Müssen die Honorar- bzw. Lehrkräfte gemeinnützig sind und über eine Zertifizierung in einem Qualitätsmanagement verfügen und Erfahrungen in der Weiterbildung sowie Erfahrungen in der Integration, insbesondere im DaF-/DaZ-Bereich haben. gemeinnützig sind und als Integrationskursträger vom BAMF zugelassen sind. Es ist möglich, dass Dozenten auch als ehrenamtliche Begleiter an den Lernangeboten mitwirken. Die jeweiligen Aufgaben bei denen die Dozenten eingesetzt werden müssen jedoch voneinander unterschieden werden können. Für den Unterricht in „Einstieg Deutsch“ sollen keine Lehrkräfte aus dem Integrationskurs abgeworben werden, deshalb liegt die Höhe des Erstattungssatzes 10 % unter der Mindesthonorarhöhe für Integrationskurse. Die derzeitige Honorarhöhe von 31,50 € (35,00 € minus 10%) verhält sich allerdings dynamisch. Sollte die Mindesthonorarhöhe für Lehrkräfte im Integrationskurs angehoben werden, erhöht sich entsprechend die Honorierung in „Einstieg Deutsch“ so weit, dass die Differenz von 10% bestehen bleibt. Die Lernangebote sollten nach Möglichkeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Sammelunterkünften stattfinden. Sie können aber auch in den antragstellenden Einrichtungen durchgeführt werden. Nein, die Lehrkräfte sollen qualifizierten DaZ-Unterricht durchführen können, sie müssen Seite 2 von 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Lehrkräfte Schulung der Lernbegleiter/innen Durchführung Angaben für die Antragstellung letzte Aktualisierung: FAQ-Liste_2016_07_14 über eine BAMF-Zulassung verfügen? Müssen die ehrenamtlichen/freiwilligen Lernbegleiter obligatorisch an einer Schulung teilgenommen haben? aber nicht die Zulassung durch das BAMF besitzen. Es ist sinnvoll, dass die Lernbegleiter geschult sind. Damit sie Lernende in der Nutzung des Lernprotals www.iwdl.de unterstützen können, sollten sie an einer Schulung teilnehmen. Hierzu finden Sie Informationen unter: http://portal-deutsch.de/schulungen/ Welche Angaben/Informationen müssen für die Antragstellung vorliegen? Mit dem Antrag müssen Angaben zur antragstellenden Einrichtung gemacht werden, sowie zu den Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage das Lernangebot durchgeführt werden soll (u.a. Anzahl und Umfang des geplanten Lernangebots, Zeitraum, Durchführungsort und Personaleinsatz). Details finden sich im OnlineAdministrationssystem (siehe www.einstieg-deutsch.de). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Administrationssystem (siehe www.einstieg-deutsch.de). Es ist einfach zu handhaben und bietet den Vorteil, dass mehrere Lernangebote in einem Antrag gebündelt werden können. − Im Vorfeld oder parallel zur Antragstellung sollten Kooperationspartner in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Sammelunterkünften gewonnen werden, um dort Werbung für das Angebot machen zu können und potentielle Teilnehmer/innen zu informieren. − Es sollte Kontakt aufgenommen werden zu lokalen Organisationen der ehrenamtlich Tätigen (zum Beispiel Ehrenamtsagenturen), die die Phasen vertiefenden Lernens und die Exkursionen anleiten können. − Es sollten Lehrkräfte gewonnen werden, die qualifiziert DaZ-Unterricht durchführen können, die aber nicht über eine formale BAMF-Zulassung für den Integrationskurs verfügen müssen. − Es sollten Entscheidungen über die Anbindung an eine/n hauptamtliche/n Beschäftigte/n in der Weiterbildungseinrichtung vorbereitet oder entschieden werden, die/der für die Koordination des Angebots und als Ansprechpartner/in für die Lehrkräfte und die Ehrenamtlichen zur Verfügung stehen. − Es sollte – sofern es vor Ort bereits eine/n Bildungskoordinator/in für die Integration von Flüchtlingen gibt – Kontakt zu dieser Person aufgenommen werden, um sie über das Angebot zu informieren. Form der Antragstellung Auf welchem Weg können Anträge gestellt werden? Empfohlene Vorarbeiten Welche Vorarbeiten kann man für die Antragstellung und Durchführung leisten? Wichtig ist, dass nur Kosten erstattet werden können, die nach Unterzeichnung des Seite 3 von 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beantragung einer Versicherung Welche Versicherungen kommen generell in Frage? Beginn der Lernangebote Ab wann können die Lernangebote starten? Beginn der Lernangebote Im Weiterleitungsvertrag ist ein relativ langer Bewilligungszeitraum genannt (bis Ende des jeweiligen Jahres). Muss der Starttermin des Lernangebots mit dem ersten Tag dieses Zeitraums identisch sein? Wir möchten die Lernangebote ab 01.12.2016 bis 31.01.2017 anbieten, geht das? Ende der Lernangebote Unterbrechung des Lernangebots Fahrtkosten Wie lange kann ein Lernangebot unterbrochen werden, um es aufgrund lokaler Gegebenheiten in 2 Abschnitten durchzuführen? Können die Fahrtkosten sowohl für Deutschunterricht als auch vertiefendes letzte Aktualisierung: FAQ-Liste_2016_07_14 Weiterleitungsvertrages entstanden sind. Die Haftpflicht- und Unfallversicherung der kommunalen Volkshochschulen ist im Rahmen des Kommunalen Schadensausgleiches der jeweiligen Kommune abgedeckt. Art und Umfang des Deckungsschutzes können beim zuständigen Rechtsamt erfragt werden. Volkshochschulen, die als e.V. eingetragen sind, haben in der Regel ein Sammelversicherungs-Paket abgeschlossen. Solche Sammelverträge können bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden. Neben den vielen Angeboten namhafter Versicherungsträger kann auch beim Jugendhaus Düsseldorf e.V., einer gemeinnützigen Non-Profit-Organisation der katholischen Jugendarbeit, ein Rahmenvertrag (Versicherungsvermittlungs-und Service GmbH) abgeschlossen werden. Weitere Informationen können über www.jhdversicherungen.de und über die Servicenummer 0211/4693135 eingeholt werden. Wird der Antrag bewilligt, wird zunächst ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Sobald dieser vom Erst- und Letztzuwendungsempfänger (DVV und Antragsteller) unterzeichnet ist und in unterschriebener Form beiden vorliegt, kann die Durchführung der Lernangebote starten. Es können nur Kosten erstattet werden, die nach Unterzeichnung des Vertrages entstehen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Aufgrund lokaler Gegebenheiten kann das Lernangebot auch später als im Antrag angegeben beginnen. Es muss jedoch auf alle Fälle im Rahmen des im Weiterleitungsvertrag genannten Bewilligungszeitraums stattfinden. Die Lernangebote sollen grundsätzlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. So ist die Förderung der Kurse (Jährlichkeitsprinzip des Bundeshaushalts) unproblematisch. Die Frage jahresübergreifender Lernangebote wird derzeit vom Zuwendungsgeber geklärt. Lernangebote dürfen aufgrund Ferienzeiten oder Krankheit der Honorarkräfte/Lernbegleiter maximal 2 Wochen unterbrochen werden. Die Fahrtkostenpauschale für Teilnehmende kann pro Tag nur einmal pro Teilnehmer beantragt werden. D. h. werden an einem Tag Deutschunterricht und vertiefendes Seite 4 von 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Teilnehmer Teilnehmerzahl Zielgruppen letzte Aktualisierung: FAQ-Liste_2016_07_14 Lernen beantragt werden? Lernen hintereinander angeboten, können die Fahrtkosten nur einmal gefördert werden. Schließen sich an den Unterricht oder das vertiefende Lernen gemeinsame Exkursionen an, können hierfür zusätzliche Fahrtkostenpauschalen beantragt werden. Wird eine Mindest-Teilnehmerzahl Voraussetzung für die Förderung von „Einstieg Deutsch“ sein? Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 25. Dies ist auch die Berechnungsgröße für die modellhafte Kostenkalkulation. Bei Unterschreiten der Teilnehmerzahl von 10 Personen an drei aufeinander folgenden Veranstaltungstagen muss das Lernangebot abgebrochen werden. D.h., auch, dass die Mindestteilnehmerzahl 10 beträgt. Es sollen vorrangig, also mehr als 50% der Teilnehmenden, Flüchtlinge aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (d.h. aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea) an „Einstieg Deutsch“ teilnehmen. Danach und darüber hinaus dürfen auch Flüchtlinge mit unklarer Bleibeperspektive teilnehmen. Können auch Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern an dem Lernangebot teilnehmen? Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern können nicht an den Lernangeboten teilnehmen. Sichere Herkunftsländer sind gemäß Angaben BAMF/Bundesregierung: • • • • • • • • • die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Albanien Bosnien und Herzegowina Ghana Kosovo Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Montenegro Senegal Serbien Gemäß momentaner Diskussionslage auch: • • • Marokko Algerien Tunesien Quelle: Seite 5 von 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- letzte Aktualisierung: FAQ-Liste_2016_07_14 http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/BesondereVerfahren /SichereHerkunftsl%C3%A4nder/sichere-herkunftsl%C3%A4nder-node.html und https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-13-sichereherkunftsstaaten.html Zielgruppen Können auch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, die nicht über eine BÜMA oder einen Ankunftsnachweis, sondern eine Aufenthaltsgestattung verfügen, an Einstiegskursen teilnehmen? Frauenkurse Wir möchten die unterschiedlichen Lernbedürfnisse von Frauen in Inhalt und Gestaltung der Veranstaltung berücksichtigen. Ist das möglich? Teilnahme Dürfen die Teilnehmer, die bereits einen „Einstieg Deutsch“-Kurs besucht haben, einen weiteren „Einstieg Deutsch“-Kurs besuchen? Asylbewerber aus Iran, Irak, Eritrea und Syrien mit einer Aufenthaltsgestattung können beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Sofern die Asylbewerber noch keine Berechtigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, den sogenannten „Berechtigungsschein“ erhalten haben, können sie an dem Lernangebot teilnehmen. Sobald Asylbewerber/-innen einen Berechtigungsschein erhalten, können sie den Kurs beenden und in einen Integrationskurs wechseln. Die Lernangebote können dann auch mit neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmern „gefüllt“ werden. Sie können mit einem Programm den Wünschen von Frauen entgegenkommen, die gerne mit anderen Frauen lernen und von Dozentinnen unterrichtet werden wollen. Die Anbieter der Lernangebote werden nicht in ihrer Gestaltungsform der Kurse eingeschränkt. Das ist nicht möglich. Da voraussichtlich nicht alle interessierten Flüchtlinge ein Lernangebot besuchen werden können, soll möglichst vielen Flüchtlingen die Teilnahme ermöglicht werden. Seite 6 von 6 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
© Copyright 2024 ExpyDoc