FAQ Liste Einstieg Deutsch Stand 14.7.2016

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letzte Aktualisierung: FAQ-Liste_2016_07_14
„Einstieg Deutsch“ – Lernangebot zur sprachlichen Erstförderung für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive
Fragenkatalog
Hinweis: Sofern sich Änderungen oder Ergänzungen zum Verfahren ergeben, werden Sie mit diesem Fragenkatalog darüber informiert.
Bezug
Lernkonzept
Beantragung mehrerer
Lernangebote
Curriculum
Lehrpläne / Lehrkonzepte
Frage
Antwort
Kann man mehrere Lernangebote
beantragen, die parallel oder zeitversetzt
angeboten werden?
Ja, es ist sinnvoll mehrere Lernangebote zu beantragen die gleichzeitig oder auch
nacheinander angeboten werden können. In einem Antrag kann die Durchführung
mehrerer Lernangebote in einem bestimmten Zeitraum beantragt werden, wenn diese
beispielsweise in Kooperation mit der gleichen Erstaufnahmeeinrichtung oder
Sammelunterkunft durchgeführt werden.
Innerhalb des Projektes (voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte) wird ein Curriculum
Besteht die Möglichkeit das Curriculum
für den Deutschunterricht in den Lernangeboten zur Verfügung gestellt. Bis dahin können
für die Lernangebote einzusehen oder
das Lernportal, das am Rahmencurriculum des Integrationskurses ausgerichtet ist, und
erhält man dies erst mit Genehmigung
die empfohlenen Lehrbücher als curriculare Grundlagen dienen.
der Maßnahme?
Welche Lehr- und Lernmaterialien sollten Die inhaltliche Gestaltung sollte sich zunächst am A1-Bereich im Lernportal www.iwdl.de
bei den Lernangeboten eingesetzt
orientieren. Neben dem Portal und der Lern-App „Einstieg Deutsch“ können auch
werden? Ist die Umsetzung der
„klassische“ Lehr- und Lernmaterialien genutzt werden. Inzwischen sind einige
Lernangebote an konkrete Lernwerke
Materialien verfügbar, die sich direkt an die Zielgruppe der Flüchtlinge wenden, wie
gebunden?
„Basis – Deutsch für Willkommenskurse“, das eine sprachliche Erstorientierung für
Asylsuchende mit wichtigen Themen zum Alltag in Deutschland liefert, oder „Einfach los!
Deutsch für Asylbewerber“, sowie „Erste Hilfe Deutsch“ u. Ähnliches.
Im späteren Verlauf des Projektes werden noch weitere didaktische Hilfestellungen auf
der Grundlage der gesammelten Erfahrungen erstellt werden.
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Umfang des Lernangebotes
Wie viele UE umfasst das
Gesamtangebot? Wird die UE für
„Vertiefenden Lernen“ (30 bis 50 UE)
zum Deutschunterricht (60 bis 100 UE)
addiert?
60 bis 100 UE Deutschunterricht werden ergänzt durch 30 bis 50 UE vertiefenden
Lernens und (optional) 20 UE Exkursionen. Das sind minimal 90 UE (Unterricht und
vertiefendes Lernen) plus 20 UE Exkursionen, maximal sind es 150 UE (Unterricht und
vertiefendes Lernen) plus 20 UE Exkursionen. Andere Varianten, z.B. 60 UE Unterricht
plus 40 UE vertiefendes Lernen, sind möglich.
Umsetzung Blendedlearning-Ansatz
Ist die Umsetzung des Blended-LearningKonzeptes zwingend?
Antragsteller
Antragsteller Voraussetzungen für die
Bewilligung
Ja, das Lernportal www.iwdl.de und die App „Einstieg Deutsch“ müssen in dem
Lernangebot genutzt werden. Daneben ist aber auch der Einsatz von „klassischen“ Lehrund Lernbüchern möglich.
Welche Voraussetzungen muss ein
Antragsteller erfüllen?
Bewilligt werden können Anträge von Einrichtungen, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung
−
Oder
−
Einsatz der Dozenten als
Lernbegleiter
Honorare für
Deutschunterricht
Dürfen die Dozenten auch als
ehrenamtliche Lernbegleiter zum Einsatz
kommen?
Warum liegt der erstattungsfähige
Honorarsatz unterhalb der
Mindesthonorarhöhe für Lehrkräfte im
Integrationskurs?
Ort der Durchführung des
Lernangebotes
Qualifizierung der
Müssen die Honorar- bzw. Lehrkräfte
gemeinnützig sind
und über eine Zertifizierung in einem Qualitätsmanagement verfügen
und Erfahrungen in der Weiterbildung
sowie Erfahrungen in der Integration, insbesondere im DaF-/DaZ-Bereich haben.
gemeinnützig sind
und als Integrationskursträger vom BAMF zugelassen sind.
Es ist möglich, dass Dozenten auch als ehrenamtliche Begleiter an den Lernangeboten
mitwirken. Die jeweiligen Aufgaben bei denen die Dozenten eingesetzt werden müssen
jedoch voneinander unterschieden werden können.
Für den Unterricht in „Einstieg Deutsch“ sollen keine Lehrkräfte aus dem Integrationskurs
abgeworben werden, deshalb liegt die Höhe des Erstattungssatzes 10 % unter der
Mindesthonorarhöhe für Integrationskurse. Die derzeitige Honorarhöhe von 31,50 €
(35,00 € minus 10%) verhält sich allerdings dynamisch. Sollte die Mindesthonorarhöhe
für Lehrkräfte im Integrationskurs angehoben werden, erhöht sich entsprechend die
Honorierung in „Einstieg Deutsch“ so weit, dass die Differenz von 10% bestehen bleibt.
Die Lernangebote sollten nach Möglichkeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder
Sammelunterkünften stattfinden. Sie können aber auch in den antragstellenden
Einrichtungen durchgeführt werden.
Nein, die Lehrkräfte sollen qualifizierten DaZ-Unterricht durchführen können, sie müssen
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Schulung der
Lernbegleiter/innen
Durchführung
Angaben für die
Antragstellung
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über eine BAMF-Zulassung verfügen?
Müssen die ehrenamtlichen/freiwilligen
Lernbegleiter obligatorisch an einer
Schulung teilgenommen haben?
aber nicht die Zulassung durch das BAMF besitzen.
Es ist sinnvoll, dass die Lernbegleiter geschult sind. Damit sie Lernende in der Nutzung
des Lernprotals www.iwdl.de unterstützen können, sollten sie an einer Schulung
teilnehmen. Hierzu finden Sie Informationen unter:
http://portal-deutsch.de/schulungen/
Welche Angaben/Informationen müssen
für die Antragstellung vorliegen?
Mit dem Antrag müssen Angaben zur antragstellenden Einrichtung gemacht werden,
sowie zu den Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage das Lernangebot durchgeführt
werden soll (u.a. Anzahl und Umfang des geplanten Lernangebots, Zeitraum,
Durchführungsort und Personaleinsatz). Details finden sich im OnlineAdministrationssystem (siehe www.einstieg-deutsch.de).
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Administrationssystem (siehe
www.einstieg-deutsch.de). Es ist einfach zu handhaben und bietet den Vorteil, dass
mehrere Lernangebote in einem Antrag gebündelt werden können.
−
Im Vorfeld oder parallel zur Antragstellung sollten Kooperationspartner in den
Erstaufnahmeeinrichtungen oder Sammelunterkünften gewonnen werden, um dort
Werbung für das Angebot machen zu können und potentielle Teilnehmer/innen zu
informieren.
−
Es sollte Kontakt aufgenommen werden zu lokalen Organisationen der
ehrenamtlich Tätigen (zum Beispiel Ehrenamtsagenturen), die die Phasen vertiefenden
Lernens und die Exkursionen anleiten können.
−
Es sollten Lehrkräfte gewonnen werden, die qualifiziert DaZ-Unterricht
durchführen können, die aber nicht über eine formale BAMF-Zulassung für den
Integrationskurs verfügen müssen.
−
Es sollten Entscheidungen über die Anbindung an eine/n hauptamtliche/n
Beschäftigte/n in der Weiterbildungseinrichtung vorbereitet oder entschieden werden,
die/der für die Koordination des Angebots und als Ansprechpartner/in für die Lehrkräfte
und die Ehrenamtlichen zur Verfügung stehen.
−
Es sollte – sofern es vor Ort bereits eine/n Bildungskoordinator/in für die
Integration von Flüchtlingen gibt – Kontakt zu dieser Person aufgenommen werden, um
sie über das Angebot zu informieren.
Form der Antragstellung
Auf welchem Weg können Anträge
gestellt werden?
Empfohlene Vorarbeiten
Welche Vorarbeiten kann man für die
Antragstellung und Durchführung
leisten?
Wichtig ist, dass nur Kosten erstattet werden können, die nach Unterzeichnung des
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Beantragung einer
Versicherung
Welche Versicherungen kommen
generell in Frage?
Beginn der Lernangebote
Ab wann können die Lernangebote
starten?
Beginn der Lernangebote
Im Weiterleitungsvertrag ist ein relativ
langer Bewilligungszeitraum genannt (bis
Ende des jeweiligen Jahres). Muss der
Starttermin des Lernangebots mit dem
ersten Tag dieses Zeitraums identisch
sein?
Wir möchten die Lernangebote ab
01.12.2016 bis 31.01.2017 anbieten,
geht das?
Ende der Lernangebote
Unterbrechung des
Lernangebots
Fahrtkosten
Wie lange kann ein Lernangebot
unterbrochen werden, um es aufgrund
lokaler Gegebenheiten in 2 Abschnitten
durchzuführen?
Können die Fahrtkosten sowohl für
Deutschunterricht als auch vertiefendes
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Weiterleitungsvertrages entstanden sind.
Die Haftpflicht- und Unfallversicherung der kommunalen Volkshochschulen ist im
Rahmen des Kommunalen Schadensausgleiches der jeweiligen Kommune abgedeckt. Art
und Umfang des Deckungsschutzes können beim zuständigen Rechtsamt erfragt werden.
Volkshochschulen, die als e.V. eingetragen sind, haben in der Regel ein
Sammelversicherungs-Paket abgeschlossen.
Solche Sammelverträge können bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden.
Neben den vielen Angeboten namhafter Versicherungsträger kann auch beim
Jugendhaus Düsseldorf e.V., einer gemeinnützigen Non-Profit-Organisation der
katholischen Jugendarbeit, ein Rahmenvertrag (Versicherungsvermittlungs-und Service
GmbH) abgeschlossen werden. Weitere Informationen können über
www.jhdversicherungen.de und über die Servicenummer 0211/4693135 eingeholt
werden.
Wird der Antrag bewilligt, wird zunächst ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Sobald
dieser vom Erst- und Letztzuwendungsempfänger (DVV und Antragsteller) unterzeichnet
ist und in unterschriebener Form beiden vorliegt, kann die Durchführung der
Lernangebote starten. Es können nur Kosten erstattet werden, die nach Unterzeichnung
des Vertrages entstehen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.
Aufgrund lokaler Gegebenheiten kann das Lernangebot auch später als im Antrag
angegeben beginnen. Es muss jedoch auf alle Fälle im Rahmen des im
Weiterleitungsvertrag genannten Bewilligungszeitraums stattfinden.
Die Lernangebote sollen grundsätzlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. So ist
die Förderung der Kurse (Jährlichkeitsprinzip des Bundeshaushalts) unproblematisch. Die
Frage jahresübergreifender Lernangebote wird derzeit vom Zuwendungsgeber geklärt.
Lernangebote dürfen aufgrund Ferienzeiten oder Krankheit der
Honorarkräfte/Lernbegleiter maximal 2 Wochen unterbrochen werden.
Die Fahrtkostenpauschale für Teilnehmende kann pro Tag nur einmal pro Teilnehmer
beantragt werden. D. h. werden an einem Tag Deutschunterricht und vertiefendes
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Teilnehmer
Teilnehmerzahl
Zielgruppen
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Lernen beantragt werden?
Lernen hintereinander angeboten, können die Fahrtkosten nur einmal gefördert werden.
Schließen sich an den Unterricht oder das vertiefende Lernen gemeinsame Exkursionen
an, können hierfür zusätzliche Fahrtkostenpauschalen beantragt werden.
Wird eine Mindest-Teilnehmerzahl
Voraussetzung für die Förderung von
„Einstieg Deutsch“ sein?
Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 25. Dies ist auch die Berechnungsgröße für die
modellhafte Kostenkalkulation.
Bei Unterschreiten der Teilnehmerzahl von 10 Personen an drei aufeinander folgenden
Veranstaltungstagen muss das Lernangebot abgebrochen werden. D.h., auch, dass die
Mindestteilnehmerzahl 10 beträgt.
Es sollen vorrangig, also mehr als 50% der Teilnehmenden, Flüchtlinge aus Ländern mit
guter Bleibeperspektive (d.h. aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea) an „Einstieg Deutsch“
teilnehmen. Danach und darüber hinaus dürfen auch Flüchtlinge mit unklarer
Bleibeperspektive teilnehmen.
Können auch Flüchtlinge aus anderen
Herkunftsländern an dem Lernangebot
teilnehmen?
Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern können nicht an den Lernangeboten
teilnehmen. Sichere Herkunftsländer sind gemäß Angaben BAMF/Bundesregierung:
•
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•
•
•
•
•
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•
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Ghana
Kosovo
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
Montenegro
Senegal
Serbien
Gemäß momentaner Diskussionslage auch:
•
•
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Marokko
Algerien
Tunesien
Quelle:
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http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/BesondereVerfahren
/SichereHerkunftsl%C3%A4nder/sichere-herkunftsl%C3%A4nder-node.html
und
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-13-sichereherkunftsstaaten.html
Zielgruppen
Können auch Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive, die nicht über eine
BÜMA oder einen Ankunftsnachweis,
sondern eine Aufenthaltsgestattung
verfügen, an Einstiegskursen
teilnehmen?
Frauenkurse
Wir möchten die unterschiedlichen
Lernbedürfnisse von Frauen in Inhalt und
Gestaltung der Veranstaltung
berücksichtigen. Ist das möglich?
Teilnahme
Dürfen die Teilnehmer, die bereits einen
„Einstieg Deutsch“-Kurs besucht haben,
einen weiteren „Einstieg Deutsch“-Kurs
besuchen?
Asylbewerber aus Iran, Irak, Eritrea und Syrien mit einer Aufenthaltsgestattung können
beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Sofern die
Asylbewerber noch keine Berechtigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs,
den sogenannten „Berechtigungsschein“ erhalten haben, können sie an dem
Lernangebot teilnehmen. Sobald Asylbewerber/-innen einen Berechtigungsschein
erhalten, können sie den Kurs beenden und in einen Integrationskurs wechseln. Die
Lernangebote können dann auch mit neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmern „gefüllt“
werden.
Sie können mit einem Programm den Wünschen von Frauen entgegenkommen, die gerne
mit anderen Frauen lernen und von Dozentinnen unterrichtet werden wollen. Die
Anbieter der Lernangebote werden nicht in ihrer Gestaltungsform der Kurse
eingeschränkt.
Das ist nicht möglich. Da voraussichtlich nicht alle interessierten Flüchtlinge ein
Lernangebot besuchen werden können, soll möglichst vielen Flüchtlingen die Teilnahme
ermöglicht werden.
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