Mündliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch „Glaube nicht an etwas, das du verstanden hast, bevor du es nicht mit einfachen Worten sagen kannst, so dass es jeder versteht.“ (Carl Friedrich von Weizsäcker) An den Fachoberschulen und Berufsoberschulen hat sich im Lauf der letzten Jahre ein Prüfungsmodus herausgebildet, der sich als aussagekräftige Lernzielkontrolle bewährt hat. 1. Prüfungsinhalte Die mündliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch besteht aus zwei Teilen (von je etwa 10 Min). a) Prüfung von Textverständnis b) Fragen zur Literatur wenn a) eine Lernzielkontrolle sein soll, müssten zunächst die zu prüfenden Lernziele festgelegt werden. Hier einige Vorschläge zu ihrer Formulierung: Die SchülerInnen sollten erkennen: Struktur eines Textes (Gliederung) wesentlich – unwesentlich Tatsache – Meinung Standpunkt der Mitteilung (ideologische Implikationen des Textes) Intention (Adressat, Zielgruppe) zentrale Begriffe Unterschied: Inhalt – Sprache Stilmerkmale im Hinblick auf die Textsorte (Leserbrief, Kommentar, Glosse, Rede, Bericht usw.) o Argumentationszusammenhänge o o o o o o o o Die SchülerInnen sollten können: die Mitteilungen klassifizieren (z. B. These, Beispiel, Argument, Schlussfolgerung) o Gegenargumente entwickeln o auf neue Fragestellungen (Gesprächsfähigkeit) eingehen o Die Auswahl der Prüfungstexte müsste u. a. von der Überlegung bestimmt sein, ob sich wesentliche der angegebenen Lernziele an ihnen prüfen lassen. Im ersten Teil der Prüfung Textverständnis (a) sollte nicht Sachwissen abgefragt, sondern der Leistungsstand des Schülers im Hinblick auf die oben genannten Lernziele geprüft werden. Im zweiten Teil Literatur (b) sollte einerseits Überblickswissen (aus dem Stoff der beiden Schuljahre) verlangt werden, andererseits Literaturverständnis, das in der Regel an Details (Szenen, Kapitel, Personen und Personenkonstellationen) nachzuweisen ist. Grundlage dafür ist die Lektüre der beiden Schuljahre mit dem Schwerpunkt 12. Jahrgangsstufe. Literarische Fachbegriffe sollten in der Literaturprüfung nicht im Mittelpunkt stehen: Sie sind nur insoweit Gegenstand der Prüfung, als sie zur Erarbeitung der im Unterricht behandelten Texte herangezogen wurden. 2. Vorgehensweise Der Prüfling macht sich in einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten Notizen auf einem gesonderten Blatt über wesentliche Inhalte und über die gedankliche Struktur des vorgelegten Textes. Anhand dieses Manuskripts referiert er den Aufbau und Inhalt der Textvorlage, wobei an den Anfang eine Überblicksinformation gestellt werden sollte. Mit der Anfertigung eines Stichwortzettels und dem Referieren – möglichst ohne Zwischenfragen des prüfenden Lehrers – kann die Beherrschung wesentlicher Arbeitstechniken in einem Teilbereich des Faches Deutsch nachgewiesen werden. Im Anschluss daran: Fragen zum Text im Sinne der o. g. Lernziele und Fragen zur Literatur. 3. Bewertung Beide Prüfungsteile, Text und Literatur, werden prinzipiell gleich gewichtet; im Zweifelsfall gibt die Bewertung des ersten Prüfungsteils (Textverständnis) den Ausschlag.
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