VgV Bewertungsmatrix Projekt Neugestaltung Ortsmitte Gerbrunn Objektplanung Freianlagen / Verkehrsanlagen Bewerber Nr. Bewerber: Büros XY / ARGE x Bewerbung vom: III.1.) Teilnahmebedingungen III.1.1. Formale Ausschlussgründe / Mindestkriterien III.1.1.a. III.1.1.b. III.1.1.c. Erfolgte fristgerechter Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (VgV § 53) ? Ist die Bewerbung unterschrieben (VgV § 53) ? Erklärung dass keine Ausschlussgründe vorliegen - Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV oder - Erklärung dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen Ist der Nachweis der Berufszulassung erbracht gem. § 44 VgV und § 75 (1 / 2) VgV ? Ist die Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nachgewiesen gem. § 43 VgV ? (z.B. durch Vorlage des Auszugs aus dem Handelsregister oder Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht Firmen- oder Büroprofil III.1.1.d. III.1.1.e. III.2.1.f. III.1.1.g. ja nein Ausschlußkriterium! Ausschlußkriterium! Ausschlußkriterium! Ausschlußkriterium! III.1.1.h. Einsatz von Nachunternehmern (VgV § 46) - Name und Firmen- / Büroprofil des Nachunternehmers - Nachunternehmer - Verpflichtungserklärung über die Eignungsleihe (VGV § 47) - Nennung der Leistungen des Nachunternehmer (Organigramm) - wurden die Nachweise nach Unterpunkt III.1.1.a) bis g) vorgelegt? - wurden die Nachweise nach III.1.2. vorgelegt? ja nein III.1.1.h. Einsatz von Freien Mitarbeitern (VgV § 46) - Name und Firmen- / Büroprofil des Freien Mitarbeiters - Freie Mitarbeiter - Verpflichtungserklärung über die Eignungsleihe (VgV § 47) - Zuordnung der Leistungen bei Freien Mitarbeitern (Organigramm) - wurden die Nachweise nach Unterpunkt III.1.1.a) bis g) vorgelegt? - wurden die Nachweise nach III.1.2. vorgelegt? ja nein III.1.1.i. Bewerber- / Bietergemeinschaft (VgV § 43 und § 53) - Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil - Sind Angaben zur Rechtsform gemacht ? - Wurde vollständige Unternehmensbezeichnung aller Mitglieder genannt? - Wurde bevollmächt. Vertreter benannt ? - Wurde gesamtschuldnerische Haftung durch jedes Mitglied erklärt? - Organigramm zur Leistungserbringung - wurden die Nachweise nach Unterpunkt III.1.1.a) bis g) vorgelegt? - wurden die Nachweise nach III.1.2. vorgelegt? ja nein Bewerber weiter zugelassen ? Stand: Absendung VÖ am 21.07.2016 ja Druckdatum: 21.07.2016 nein Seite 1 von 5 VgV Bewertungsmatrix Projekt Neugestaltung Ortsmitte Gerbrunn Objektplanung Freianlagen / Verkehrsanlagen III.1.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (VgV § 45) III.1.2.a. Berufshaftpflicht - Deckung Personenschäden - Deckung Sach- und Vermögensschäden - 2-fache Maximierung - Bestätigung bei notwendiger Erhöhung (Eigenerklärung der Bewerber ist ausreichend) III.1.2.b. Bewerber Nr. Bewerber: Büros XY / ARGE x ja nein Deckungssumme brutto mind 1.500.000 € mind 1.000.000 € jeweils Umsatz in € brutto in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gesamtumsatz / Jahr des Bewerbers - Quotient aus Jahresmittelwert in TSD € / 25 ergibt Punkte (von 0 bis max. 10 Punkte) max. Punkte erreichte Punkte 10,0 0,0 10,0 0,0 10,0 Erläuterung: ab 250 TSD € Gesamtumsatz pro Jahr ergibt volle Punktzahl III.1.2.c. Umsatz / Jahr für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier Objektplanung Frei- / Verkehrsanlagen) - Quotient aus Jahresmittelwert in TSD € / 15 ergibt Punkte (von 0 bis max. 10 Punkte) 10,0 Erläuterung: ab 150 SD € Umsatz für entsprechende Dienstleistung pro Jahr ergibt volle Punktzahl Summe III.2.2. III.1.3. Leistungsfähigkeit (VgV § 46) III.1.3.a. Berufliche Leistungsfähigkeit (VgV § 46 (3)) 20,0 (immer bezogen auf die ausgeschr. Dienstleistung, hier: Freianlagen / Verkehrsanlagen) 13,2% 0,0 max. erreichte Punkte Punkte 2,0 0,0 3,0 0,0 16,0 0,0 9,0 0,0 16,0 0,0 Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung von persönlichen Mitarbeiter-Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb / Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. 3-jährliches Mittel der Führungskräfte (einschl. Projektleiter) - 1 Punkt je Führungskraft, max. 2 Punkte 2,0 3-jährliches Mittel der sonst. fest angestellten Beschäftigten (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) z.B. Arch./Ing., Bauleitung, techn.-kaufm. MA, sonstige - 1 Punkt je Mitarbeiter, max. 3 Punkte 3,0 Projektleiter/-in - Name - Qualifikation (mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt od. vergleichbar) - Berufserfahrung (je Berufsjahr 1 Punkt, max. 10 Punkte) - Erfahrung als Projektleiter bei vergl. Planungsanforderungen in den LPH 5-9 ( je Projekt 2 Punkte, max. 4 Punkte) - Projektleiter bei den Beispielreferenzen aus III.1.3.b. ( je Projekt 1 Punkt, max. 2 Punkte) ja / nein 10,0 4,0 2,0 Stellvertreter/-in - Name - Qualifikation - Berufserfahrung (je Berufsjahr 1 Pkt, max. 5 Punkte) - Mitarbeit bei vergl. Planungsanforderungen in den LPH 5-9 ( je Projekt 2 Punkte; max. 4 Punkte ) 5,0 4,0 Mitarbeiter/-in in der Funktion als Bauleiter - Name - Qualifikation - Berufserfahrung (je Berufsjahr 1 Pkt, max. 10 Punkte) - Mitarbeit als Bauleiter bei vergl. Planungsanforderungen in der LPH 8 ( je Projekt 2 Punkte; max. 4 Punkte ) - Bauleiter bei den Beispielreferenzen aus III.1.3.b. ( je Projekt 1 Punkt, max. 2 Punkte) 10,0 4,0 2,0 Summe III.1.3.a. Stand: Absendung VÖ am 21.07.2016 46,0 Druckdatum: 21.07.2016 30,3% 0,0 Seite 2 von 5 VgV Bewertungsmatrix Projekt Neugestaltung Ortsmitte Gerbrunn Objektplanung Freianlagen / Verkehrsanlagen III.1.3.b. Bewerber Nr. Bewerber: Büros XY / ARGE x Technische Leistungsfähigkeit (VgV § 46 (3)) max. Punkte erreichte Punkte ja nein 29,0 0,0 Angabe und Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei maximal 2 Referenzobjekten. (VgV § 75) Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der angegebenen Referenzen mit der Aufgabe wie im Veröffentlichungstext beschrieben, ist vom Bewerber nachvollziehbar zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. Gewertet werden Projekte in Bearbeitung oder deren Inbetriebnahme ab dem 01.01.2011 erfolgt ist. Bepunktung nach Vollständigkeit der Angaben (bei Unvollständigkeit 0 Punkte je Unterpunkt): Referenz 1: Mindestkriterien: - Projektname - kurze Beschreibung in Wort und Bild, mit Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der genannten Referenzen mit der Aufgabenstellung wie unter II.1.4. der Veröffentlichung beschrieben. - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme nach dem 01.01.2011 - Projekt in der Ausführung (es werden nur Referenzen ab der LPH 5 gewertet) Allgemeine Wertung: - Ansprechpartner Bauherr (Anschrift, Name und Telefonnummer) vollständig genannt? - Vertragsverhältnis zum Auftraggeber genannt? (z.B. direkter alleiniger Auftragnehmer, Nachunternehmer) - Angabe Projektleiter des Bewerbers - Angaben zum eigenen Honorar in Euro brutto - Baukosten nach DIN 276 in Euro brutto genannt - Vergleich Kostenberechnung ./. Kostenfeststellung in Euro brutto mit Erläuterung bei Abweichungen - Terminangaben zur Ausführungsplanung und Bauzeit - Angabe projektbezogene Kennzahlen ( Fläche / Umgriff in m2 ) - Aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des AG vorgelegt? Projektgröße Gesamtkosten in € brutto - Bewertung: je 250 TSD € ergibt 1 Punkt (von 0 bis max. 10 Punkte) (volle Punktzahl ab Bauvolumen von > 2,5 Mio. €) Wertung: Projekt zugelassen ja / nein ja / nein ja / nein ja / nein 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 10,0 Selbst erbrachte Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) Es werden nur nachweislich abgeschlossene LPH gewertet. Freianlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, bzw. HOAI 2009 Teil 3, Abschnitt 2 - Punkte gemäß Bewertung der Grundleistungen nach HOAI hier LPH 5-9, LPH 5-9 vollständig erbracht ergibt 5 Punkte Dazwischen rechnerische Ermittlung nach den v.H. Sätzen der HOAI und lineare Interpolation. Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 4, bzw. HOAI 2009 Teil 3, Abschnitt 4 - Punkte gemäß Bewertung der Grundleistungen nach HOAI hier LPH 5-9, LPH 5-9 vollständig erbracht ergibt 5 Punkte Dazwischen rechnerische Ermittlung nach den v.H. Sätzen der HOAI und lineare Interpolation. Stand: Absendung VÖ am 21.07.2016 5,0 Phase 5-9 5,0 Phase 5-9 Druckdatum: 21.07.2016 Seite 3 von 5 VgV Bewertungsmatrix Projekt Neugestaltung Ortsmitte Gerbrunn Objektplanung Freianlagen / Verkehrsanlagen Bewerber Nr. Bewerber: Büros XY / ARGE x Referenz 2: Mindestkriterien: - Projektname - kurze Beschreibung in Wort und Bild, mit Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der genannten Referenzen mit der Aufgabenstellung wie unter II.1.4. der Veröffentlichung beschrieben. - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme nach dem 01.01.2011 - Projekt in der Ausführung (es werden nur Referenzen ab der LPH 5 gewertet) Allgemeine Wertung: - Ansprechpartner Bauherr (Anschrift, Name und Telefonnummer) vollständig genannt? - Vertragsverhältnis zum Auftraggeber genannt? (z.B. direkter alleiniger Auftragnehmer, Nachunternehmer) - Angabe Projektleiter des Bewerbers - Angaben zum eigenen Honorar in Euro brutto - Baukosten nach DIN 276 in Euro brutto genannt - Vergleich Kostenberechnung ./. Kostenfeststellung in Euro brutto mit Erläuterung bei Abweichungen - Terminangaben zur Ausführungsplanung und Bauzeit - Angabe projektbezogene Kennzahlen ( Fläche / Umgriff in m2 ) - Aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des AG vorgelegt? Projektgröße Gesamtkosten in € brutto - Bewertung: je 50 TSD € ergibt 1 Punkt (von 0 bis max. 10 Punkte) (volle Punktzahl ab Bauvolumen von > 0,5 Mio. €) Wertung: ja nein 29,0 0,0 Projekt zugelassen ja / nein ja / nein ja / nein ja / nein 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 10,0 Selbst erbrachte Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) Es werden nur nachweislich abgeschlossene LPH gewertet. Freianlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 2, bzw. HOAI 2009 Teil 3, Abschnitt 2 - Punkte gemäß Bewertung der Grundleistungen nach HOAI hier LPH 5-9, LPH 5-9 vollständig erbracht ergibt 5 Punkte Dazwischen rechnerische Ermittlung nach den v.H. Sätzen der HOAI und lineare Interpolation. Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 4, bzw. HOAI 2009 Teil 3, Abschnitt 4 - Punkte gemäß Bewertung der Grundleistungen nach HOAI hier LPH 5-9, LPH 5-9 vollständig erbracht ergibt 5 Punkte Dazwischen rechnerische Ermittlung nach den v.H. Sätzen der HOAI und lineare Interpolation. 5,0 Phase 5-9 5,0 Phase 5-9 Summe III.1.3.b. Stand: Absendung VÖ am 21.07.2016 58,0 Druckdatum: 21.07.2016 38,2% 0,0 Seite 4 von 5 VgV Bewertungsmatrix Projekt Neugestaltung Ortsmitte Gerbrunn Objektplanung Freianlagen / Verkehrsanlagen III.1.3.c. Bewerber Nr. Bewerber: Büros XY / ARGE x Besondere Technische Leistungsfähigkeit (VgV § 46 (3)) max. Punkte erreichte Punkte 6,0 0,0 6,0 0,0 6,0 0,0 Es werden nur Referenzen ab Inbetriebnahme 01.01.2011 gewertet. Je Kriterium können max. 2 Referenzprojekte angegeben werden. Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der angegebenen Referenzen mit der Aufgabe ist vom Bewerber nachvollziehbar zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. Als Beleg für technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber anzugeben welche besonderen Erfahrungen nachgewiesen werden können. Es werden auch die Referenzen gewertet, die unter III.1.3.b. aufgeführt sind (doppelte Nennung ist möglich). Erfahrung mit der Ausführungsplanung und Bauüberwachung von Brunnen bzw. Wasserspielen - vergleichbare Bauvorhaben allg. realisiert (Ja / Nein - je Projekt 3 Pkt, max. 6 Punkte) 6,0 besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere Mitwirken bei Förderanträgen und Verwendungsnachweis sowie Beachtung der Förderrichtlinien in der Projektabwicklung - vergleichbare Bauvorhaben allg. realisiert (Ja / Nein - je Projekt 3 Pkt, max. 6 Punkte) 6,0 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern - vergleichbare Bauvorhaben allg. realisiert (Ja / Nein - je Projekt 3 Pkt, max. 6 Punkte) 6,0 Summe III.1.3.c. III.1.3.d. 18,0 Technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung (VgV § 46 (3)) angemessene EDV-Ausstattung / Anzahl PC-Arbeitsplätze 5 Punkte wenn alle Angaben erfolgt sind und mind. 5 PC-Arbeitsplätze vorhanden sind, Abwertung um 1 Punkt je fehlender Arbeitsplatz 5,0 angemessene Software (CAD, AVA, Datenaustausch, E-Mail, Kosten- und Terminplanung, etc.) 5 Punkte wenn alle Angaben erfolgt sind und mind. 5 Arbeitsplätze vorhanden sind, Abwertung um 1 Punkt je fehlender Arbeitsplatz 5,0 Summe III.1.3.d. Stand: Absendung VÖ am 21.07.2016 erreichte Punkte 5,0 0,0 5,0 0,0 152,0 Druckdatum: 21.07.2016 0,0 max. Punkte 10,0 erreichte Punktzahl gesamt 11,8% 6,6% 0,0 0,0 Seite 5 von 5
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