Antrag zur Auflösung des Freizügigkeitskontos Definitives Verlassen der Schweiz und Wohnsitznahme in einem EU- oder EFTA Staat Ich bestätige hiermit, dass ich die Erwerbstätigkeit in der Schweiz definitiv aufgebe. ❑ Ich werde weiterhin der obligatorischen Sozialversicherung unterstellt sein und nehme zur Kenntnis, dass die gesetzliche obligatorische BVG Austrittsleistung vorsorgegebunden auf meinem J. Safra Sarasin Freizügigkeitskonto bleibt und ich nur den überobligatorischen Teil ausbezahlt bekomme. ❑ Ich werde der obligatorischen Sozialversicherung nicht mehr unterstellt sein und wünsche die Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung. Voraussetzung für die Überweisung ist ein offizieller Nachweis* via “Sicherheitsfonds BVG“ als Verbindungsstelle EU-/EFTA-Staat und der Schweiz. *Nachweis-Antragsformular betreffend Sozialversicherungsunterstellung ist erhältlich bei: Sicherheitsfonds BVG Eigerplatz 2 Postfach 1023 3000 Bern 14 Telefon: E-Mail: Internet: 031 380 79 71 [email protected] www.verbindungsstelle.ch Neue Wohnadresse Ausland: _______________________________ _______________________________ _______________________________ ______________________ Ort und Datum _______________________________ Unterschrift
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