Antrag zur Auflösung des Freizügigkeitskontos

Antrag zur Auflösung des Freizügigkeitskontos
Definitives Verlassen der Schweiz und
Wohnsitznahme in einem EU- oder EFTA Staat
Ich bestätige hiermit, dass ich die Erwerbstätigkeit in der Schweiz definitiv aufgebe.
❑ Ich werde weiterhin der obligatorischen Sozialversicherung unterstellt sein und
nehme zur Kenntnis, dass die gesetzliche obligatorische BVG Austrittsleistung
vorsorgegebunden auf meinem J. Safra Sarasin Freizügigkeitskonto bleibt und ich
nur den überobligatorischen Teil ausbezahlt bekomme.
❑ Ich werde der obligatorischen Sozialversicherung nicht mehr unterstellt sein
und wünsche die Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung. Voraussetzung für
die Überweisung ist ein offizieller Nachweis* via “Sicherheitsfonds BVG“ als
Verbindungsstelle EU-/EFTA-Staat und der Schweiz.
*Nachweis-Antragsformular betreffend Sozialversicherungsunterstellung ist erhältlich bei:
Sicherheitsfonds BVG
Eigerplatz 2
Postfach 1023
3000 Bern 14
Telefon:
E-Mail:
Internet:
031 380 79 71
[email protected]
www.verbindungsstelle.ch
Neue Wohnadresse Ausland:
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Ort und Datum
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Unterschrift