Erfurt, im Juli 2016 Position der Vorsitzenden der Thüringer Hochschulräte zur Novellierung des ThürHG 1. Die Thüringer Hochschulen befinden sich in einem zunehmenden nationalen, europäischen und internationalen Wettbewerb, dem sie sich nicht entziehen können. Ihre Attraktivität durch Leistungsfähigkeit in Forschung und Entwicklung wie in der Lehre für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von außerhalb Thüringens ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Thüringen und damit des gesamten Landes. Messlatte für die Novellierung des Gesetzes muss deshalb die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Thüringer Hochschulen in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Weiterbildung, Wissenstransfer; Dienstleistungen und Infrastruktur sein, damit Hochschulen ihren Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft in Wissenschaft und Gesellschaft in Thüringen und darüber hinaus leisten können. 2. Die Herausforderungen der Zukunft können nur mit mehr, nicht mit weniger Wissenschaft bewältigt werden. Dies gilt nicht nur, aber vor allem für die übergreifenden Herausforderungen, die Thüringen nicht unberührt lassen: - Wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung - Nachhaltigkeit in Ressourcennutzung und -verbrauch - Klimawandel und seine Folgen - Nachhaltige Sicherung gesunder Ernährung - Gesundheit in alternden und jungen Gesellschaften - Großräumige Migration und zunehmende Diversität (gesellschaftlich, weltanschaulich-religiös, sprachlich, wirtschaftlich, politisch) - Digitalisierung in Wissenschaft, Wirtschaft, Wertschöpfungsketten, Gesellschaft, Administration 3. Die Regelungen des ThürHG zur Hochschulgovernance haben sich grundsätzlich bewährt: die klare Zuordnung von Zuständigkeit, Entscheidungskompetenz, Verantwortung, Rechenschaftspflicht auch zur Kreation von Entscheidungsorganen einerseits und Kontrolle, Controlling, Entgegennahme von Rechenschaftsberichten und Entlastung andererseits muss auch bei Veränderungen beibehalten werden (vgl. Bericht der „ImbodenKommission“: „...nach wie vor sind in Deutschland die Autonomie, die interne Steuerungsfähigkeit und das institutionelle Selbstverständnis der Universitäten 2 im internationalen Vergleich wenig ausgeprägt...“ (Internationale Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative - Endbericht, Januar 2016, S. 20). Dazu gilt es, die Professionalität der Hochschulleitungen und der Verwaltungen im Sinne optimaler Mittelverwendung zu stärken. 4. Bei Ausweitung der Partizipation aller Gruppen der Hochschule auf allen Ebenen sind Verantwortungsstrukturen zu sichern, denn: „Veränderungsunwillen, Obstruktionsverhalten, Verhinderungskartelle aus unterschiedlichen, z. T. durchaus konträren Gründen“ (Peer Pasternack am 15.04.2016) in den Hochschulen sind nicht zu vernachlässigen. 5. Bei Änderungen der Kreation von Leitungsstrukturen ist das Prinzip der „doppelten Legitimation“ durch akademisch und nicht-akademisch-politisch Verantwortliche einzuhalten. Das bedeutet für die Kreation von Hochschulräten, das Einvernehmen zwischen Academia und Politik beizubehalten. Entscheidend ist die kluge Auswahl der Persönlichkeiten ("persons make the difference“). 6. Organisationsunterschiede zwischen den Thüringer Hochschulen sind weiterhin zu ermöglichen und als Entwicklungsoption zu sichern (z. B. „Nordhäuser Modell“, aber auch andere in der Zukunft). 7. Bei der Infrastruktur der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist eine Institutionen übergreifende Kooperation anzustreben, jedoch keine Ausgliederung aus Hochschulen, um Kooperations- und damit Effizienzgewinne nicht zu konterkarieren. Angesichts der Größe Thüringens und der Unterschiede der Einrichtungen dürfte es sich empfehlen, einen „mittleren Zentralisierungsgrad“, jeweils unter Federführung entsprechend leistungsfähiger Hochschulen anzustreben.
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