Anwesenheitspflichten sind Sache der Hochschulen

Pressemitteilung
HRK Hochschulrektorenkonferenz
Die Stimme der Hochschulen
15.6.2016
Anwesenheitspflichten sind Sache der Hochschulen
Ob die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen zwingend erforderlich ist, können nur die
Hochschulen selbst beurteilen. Deshalb sind gesetzliche Vorgaben hier fehl am Platz. Darauf hat
der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute in Berlin hingewiesen.
Die Hochschulspitzen sind angesichts einiger Hochschulgesetzesnovellen der letzten Jahre
(Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) an dieser Stelle um die
Hochschulautonomie besorgt. Derzeit sind beispielsweise Neufassungen der Gesetze im
Saarland und Thüringen in Vorbereitung. Hier dürften keinesfalls vergleichbare Vorgaben
Einzug halten.
„Es braucht sachgerechte, differenzierte Regelungen in den Hochschulen“, so HRK-Präsident
Prof. Dr. Horst Hippler nach der Senatssitzung. „Diese sind sich bewusst, dass es nur dort eine
Anwesenheitspflicht geben darf, wo das für den Lernerfolg erforderlich ist. Ob das der Fall ist,
muss auch im Gespräch mit den Studierenden beraten werden. Wenn aber der Gesetzgeber
versucht, dafür allgemeine Regelungen zu schaffen, führt das nur zu Unsicherheiten in den
Hochschulen beziehungsweise zu kleinteiligen Ausführungsbestimmungen. Beides dient nicht
der Qualitätssicherung des Studiums.“
Hochschulrektorenkonferenz
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22/2016