Teilnahmebedingungen - Alpenverein Hannover

Teilnahmebedingungen:
Jedes Sektionsmitglied kann per E-Mail bis zum 15. Oktober 2016 einen Vorschlag an
die 2. Vorsitzende ([email protected]) senden. Den eingereichten
Namen darf es noch nicht in Zusammenhang mit einer anderen Kletterhalle geben und
er darf keinen Namensrechten oder dem Markenschutz unterliegen. Von der Teilnahme
ausgenommen sind der Vorstand und die Jury. Mit dem Einreichen seines Vorschlags
erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle einer Preisübergabe der
vollständige Name und gegebenenfalls auch ein Foto in der Druck- und Onlineausgabe
von „Die Berge und wir“ abgedruckt wird.
Die eingereichten Vorschläge werden der Jury, deren Zusammensetzung vom Vorstand
festgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird, anonym vorgestellt.
Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Siegertitel.
Unter allen Teilnehmern, die einen geeigneten Vorschlag eingereicht haben, werden
Tageskarten für das neue Kletterzentrum vergeben. Das Absenden eines Vorschlags
garantiert daher nicht automatisch den Erhalt einer Tageskarte. Der Gewinner erhält eine
10er-Karte. Die Preisverleihung erfolgt auf der Eröffnungsfeier. Eine Barauszahlung ist
nicht möglich.
Für den Ideenwettbewerb können nur Vorschläge berücksichtigt werden, bei denen der
vollständige Name und die Mitgliedsnummer angegeben ist. Die Mitgliedsnummer
brauchen wir lediglich für die Überprüfung der Sektionszugehörigkeit! Die gesammelten
Daten werden nur für diesen Ideenwettbewerb genutzt und anschließend gelöscht.
Der Veranstalter für diesen Ideenwettbewerb ist die Sektion Hannover des DAV. Der
Vorstand behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit, auch ohne vorherige
Ankündigung, anzupassen. Alle Änderungen, Ergänzungen und die Zusammensetzung
der Jury werden auf der Internetseite der Sektion (www.alpenverein-hannover.de)
bekanntgegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Als fester Bestandteil für den Namen ist „DAV Kletterzentrum Hannover“ vorgegeben. Der
eingereichte Vorschlag sollte also zu diesem Zusatz passen.
Bei gleichlautenden Vorschlägen wird der berücksichtigt, der zuerst eingereicht worden ist.