Teilnahmebedingungen: Ideenwettbewerb zur Namensgebung für unser Kletterzentrum Jedes Sektionsmitglied kann per E-Mail bis zum 15. Oktober 2016 einen Vorschlag an die 2. Vorsitzende ([email protected]) senden. Den eingereichten Namen darf es noch nicht in Zusammenhang mit einer anderen Kletterhalle geben und er darf keinen Namensrechten oder dem Markenschutz unterliegen. Von der Teilnahme ausgenommen sind der Vorstand und die Jury. Mit dem Einreichen seines Vorschlags erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle einer Preisübergabe der vollständige Name und gegebenenfalls auch ein Foto in der Druck- und Onlineausgabe von „Die Berge und wir“ abgedruckt wird. Die eingereichten Vorschläge werden der Jury, deren Zusammensetzung vom Vorstand festgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird, anonym vorgestellt. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Siegertitel. Unter allen Teilnehmern, die einen geeigneten Vorschlag eingereicht haben, werden Tageskarten für das neue Kletterzentrum vergeben. Das Absenden eines Vorschlags garantiert daher nicht automatisch den Erhalt einer Tageskarte. Der Gewinner erhält eine 10erKarte. Die Preisverleihung erfolgt auf der Eröffnungsfeier. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Für den Ideenwettbewerb können nur Vorschläge berücksichtigt werden, bei denen der vollständige Name und die Mitgliedsnummer angegeben ist. Die Mitgliedsnummer brauchen wir lediglich für die Überprüfung der Sektionszugehörigkeit! Die gesammelten Daten werden nur für diesen Ideenwettbewerb genutzt und anschließend gelöscht. Der Veranstalter für diesen Ideenwettbewerb ist die Sektion Hannover des DAV. Der Vorstand behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, anzupassen. Alle Änderungen, Ergänzungen und die Zusammensetzung der Jury werden auf der Internetseite der Sektion (www.alpenverein-hannover.de) bekanntgegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Hinweis: Als fester Bestandteil für den Namen ist „DAV Kletterzentrum Hannover“ vorgegeben. Der eingereichte Vorschlag sollte also zu diesem Zusatz passen. Bei gleichlautenden Vorschlägen wird der berücksichtigt, der zuerst eingereicht worden ist.
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