Anmeldung Jugendfreizeit

K.o.T. Witzhelden · Schulweg 45 · 42799 Leichlingen
Anmeldung Jugendfreizeit
Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Freizeit der Evangelischen Jugend
Witzhelden an.
zur
vom
Segelfreizeit auf dem Ijsselmeer
23.07.2016
. bis zum
29.07.2016
.
an.
Name: ___________________
Vorname:________________
Straße: __________________
Wohnort:________________
Geburtsdatum:_____________
Telefon:_________________
Schule: __________________
Konfession: ______________
E-Mail:_____________________________________
Besondere Hinweise:
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_______________________
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Tochter/mein Sohn an der oben
genannten Freizeit und allen Freizeitveranstaltungen wie Segeln, Baden, Ausflügen usw.
teilnehmen darf.
Er/sie ist Nichtschwimmer/in / Schwimmer/in (nicht zutreffendes streichen).
Die Freizeitordnung haben wir gelesen und erkennen sie an.
Ort/Datum
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Unterschrift des/der Teilnehmers/in
Evangelische Jugend Witzhelden
Reisebedingungen / Freizeitordnung
Leistungen:
Fahrt in einem modernen Reisebus bis Harlingen und zurück, Unterkunft auf dem Schiff:
Wilhelmina, Frühstück, Mittag Snack, Abendessen, Getränke= Wasser und Tee, Programm und
Materialien, Haftpflicht – und Unfallversicherung. (keine Reiserücktritts- u. Gepäckversicherung,
sowie Auslandskrankenversicherung)
Eine Anzahlung von 100,00 Euro ist bis spätestens 2 Wochen nach schriftlicher Anmeldung auf
das Konto 10.11 6930 98 der Bank für Kirche und Diakonie, Duisburg (BLZ 35060190, IBAN:
DE 07 3506 0190 1011 6930 98, BIC: GENODED1DKD)
mit dem Verwendungszweck: Segeln 2016 - Witzhelden und den Namen des Teilnehmers
zu entrichten. Die Restzahlung in Höhe von 280,00 Euro (bei Jugendlichen aus anderen Städten, wie
Leichlingen 316,00 Euro) hat bis zum 15.06.2016 auf das obige Konto zu erfolgen.
Sollten sich die Kosten (Fahrpreis etc.) erhöhen, sind wir berechtigt, diesen Betrag nachzufordern.
Die Rechtswirksamkeit des Vertrages kommt erst durch geleistete Anzahlung und die schriftliche
Bestätigung ihrer Anmeldung zustande.
Die Zahlungen sind wie oben genannt vorzunehmen.
Bei Abbruch der Freizeit (durch Krankheit, Ausschluss etc.) besteht kein Anspruch auf Erstattung
des Reisepreises. Bei Rücktritt von der Freizeit werden 100,00 Euro, vom 42. Bis 22. Tag vor der
Freizeit 50% des Reisepreises und ab dem 21. Tag die tatsächlichen Kosten berechnet. Der
Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird
empfohlen. Sollte die Freizeit durch einen Grund ausfallen, den wir zu vertreten haben, besteht nur
Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages.
Die Freizeitleitung hat die Einwilligung des Erziehungsberechtigten bei Erkrankung eines
Teilnehmers oder einer Teilnehmerin Ärzte hinzuzuziehen und ggf. einer Operation zuzustimmen.
Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, ist die/ der Teilnehmende berechtigt am Programm in vollem
Umfang teilzunehmen. Gebrechen, Allergien, Einnahme von Medikamenten und Tragen von
Hilfsmitteln sind bei der Anmeldung anzugeben.
Die Freizeitleitung ist berechtigt, eine/n Teilnehmende/n bei Verstoß gegen die Freizeitordnung
von der Freizeit auszuschließen und sie/ihn unter Aufsicht nach Hause zu bringen, falls sie/er nicht
durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann. Alle Ausschlusskosten gehen zu Lasten
der Erziehungsberechtigten.
Mit meiner Unterschrift stimme ich zu, dass Fotos, die im Rahmen der Freizeit gemacht werden,
von der Freizeitleitung für Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde und im
Kirchenkreis verwendet werden dürfen.