Presse - Bundesversicherungsamt

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BEARBEITER(IN)
Herr T. Schmidt
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DATUM
SEITEN
NUMMER
SPERRFRIST
28. Juli 2016
1 von 2
6 / 2016
Keine
Bundesversicherungsamt veröffentlicht Gutachten zu Zuweisungen für Krankengeld
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im Risikostrukturausgleich
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat den Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement der
Universität Duisburg-Essen im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragt, die
Berechnung der Zuweisungen für Krankengeld im Risikostrukturausgleich gutachterlich zu
untersuchen. Die Frage, wie das sog. Krankengeldrisiko bei der Höhe der Zuweisungen
richtig zu berücksichtigen ist, sorgt seit Jahren für Streit unter Krankenkassen.
Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich dabei nach dem Einkommen des Mitglieds; die
Wahrscheinlichkeit, dass der Krankengeldfall eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
sind allerdings von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Das vorgelegte Gutachten zeigt,
dass nur durch eine Kombination dieser Einflussfaktoren eine höhere
Zuweisungsgenauigkeit im Risikostrukturausgleich erreicht werden kann.
Frank Plate, Präsident des BVA, ist optimistisch, dass dieser wissenschaftlich unabhängige
Beitrag zur Versachlichung der Diskussion beiträgt: „Die umfangreichen Analysen der
Gutachter liefern ein solides Wissensfundament für den zukünftigen Ausgleich der
Krankengeldausgaben zwischen den einzelnen Kassen. Die Studie beruht auf einer
umfangreichen Datengrundlage von hoher Repräsentativität und überzeugt durch eine
hochwertige Methodik. Das sind Qualitätsmerkmale, die bedauerlicher Weise nicht auf alle in
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Keine
der Vergangenheit veröffentlichten RSA-Expertisen zutreffen. Es gilt nun, auf der Grundlage
des vorgelegten Gutachtens die weiteren Schritte zu prüfen.“
Das Gutachten finden Sie zum Download auf unserer Internetseite unter
www.bundesversicherungsamt.de/risikostrukturausgleich/weiterentwicklung