Seminar: Datenschutz Praxisnah - Die neue EU Grundverordnung 6. Oktober 2016 9.00 - ca. 17.00 Uhr Update Datenschutzrecht – Was die NEUE EU-Datenschutzgrundverordnung für Sie bedeutet: Social Media, Smartphones, Big Data – es war Zeit, das Datenschutzrecht EU-weit den neuen Anforderungen anzupassen. Am 15.12.2015 wurde die Reform des Datenschutzrechts verabschiedet, welche die Datenschutzgrundverordnung sowie eine Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz beinhaltet. Im Confare Update: Datenschutzrecht vermittelt von Österreichs führenden Datenschutzprofis … was die Reform für Sie konkret bedeutet. … was Sie schon vor dem Inkrafttreten tun sollten, um sich Ärger zu ersparen. … welche neuen Bestimmungen, Begriffe und Aufgaben die Grundverordnung für Sie bereithält. echt DatenschutzR Begrifflichkeiten … und was diese für Sie bedeuten Praxis-Inhalte: von Konzerndatenschutzbeauftragter des ÖBB-Konzerns, Mag. Martin Leitner Handlungsfelder … für Ihr Unternehmen • unmittelbar • bis zum Inkrafttreten • darüber hinaus Was ist NEU bzw. ANDERS in der DS-DSGVO • EU-weite Standards für Unternehmen • Verbraucherschutz und höhere Strafen • betroffene Person, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Dateisystem, Empfänger, etc • Einwilligung: der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist Bestimmungen, … über die Sie Bescheid wissen müssen Angekündigtes, Gerüchte … und womit Sie wirklich rechnen müssen • The right to be forgotten • verpflichtender Datenschutzbeauftragter für bestimmte Branchen • Strafen bis € 20 Mio. oder 4% vom Konzernumsatz • Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich • Neu: besondere Kategorien personenbezogener Daten • privacy by design • data breach – neue Pflichten bei Datenpannen • Rechtsfolgenabschätzungen • Dokumentationspflichten • Mitsprache der Behörde Ihre Experten: Mag. Ing. Markus Oman, CSE Geschäftsführender Gesellschafter / CEO | O.P.P. – Beratungsgruppe (Wien, Wels, Passau) Mag. Ing. Markus Oman ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Geschäftsführender Gesellschafter der 2002 gegründeten O.P.P., spezialisiert auf die Überlappungszone von Betriebswirtschaft, Technologie und Recht, Fachvortragender und Fachautor von zahlreichen Artikeln, Autor bzw. Mitautor von diversen Fachbüchern auf dem Gebiet IT-Compliance, IT-Steuerrecht, Datenschutz, IKS und Prozessmanagement, mit besonderem Focus auf eRechnung, eArchive und Workflow. Mag. Siegfried Gruber Senior Berater | O.P.P. - Beratung Mag. Siegfried Gruber ist selbstständiger Unternehmensberater. Davor war er für Projekt-Vertrieb Lösungen mit Smartcard-Authentifizierung, RFID-Cards national und international und den Ausbau des bestehenden Partner-Netzwerks zuständig. Seine weiteren Erfahrungen umfassen eine Tätigkeit als Verkaufsleiter bei Division „Industry“, die Verantwortung für den Vertrieb des gesamten Produktportfolios an verbundene Unternehmen (Polen, Türkei, Skandinavien, Deutschland), die Betreuung von strategischen Projekten sowie Aufbau und Pflege des Partner-Netzwerks als auch Budgetierung, Planung und Reporting. Mag. Martin Leiter Konzerndatenschutzbeauftragter | ÖBB AG Mag. Martin Leiter ist Jurist und war als Rechtsabteilungsleiter und Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen tätig, deren Kerngeschäft in der Verwendung personenbezogener Daten bestanden hat. Seit 2012 ist er als Konzerndatenschutzbeauftragter des ÖBB-Konzerns tätig und steht damit an der Spitze der Datenschutzorganisation des größten österreichischen Mobilitätsdienstleisters. Details und Anmeldung auf www.confare.at
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