Expertinnen und Experten für den Ausschuss Toxikologie der

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Expertinnen und Experten für den Ausschuss Toxikologie der BedarfsgegenständeKommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gesucht
Mitteilung Nr. 021/2016 des BfR vom 18. Juli 2016
Die BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände hat die Aufgabe, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei der gesundheitlichen Bewertung von Bedarfsgegenständen zu beraten.
Die Kommission hat den Ausschuss Toxikologie eingerichtet, der sich mit der Bewertung
toxikologischer Daten zum Übergang von Substanzen aus Materialien und Gegenständen für
den Lebensmittelkontakt auf Lebensmittel befasst.
Für die Mitarbeit im Ausschuss Toxikologie werden regulatorisch ausgebildete Expertinnen
und Experten mit mehrjähriger Erfahrung auf den Gebieten der genetischen,
(sub)chronischen und/oder Reproduktions/Entwicklungs-Toxikologie gesucht. Die Mitarbeit
im Ausschuss Toxikologie ist ehrenamtlich.
Die BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände hat die Aufgabe, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei der gesundheitlichen Bewertung von Bedarfsgegenständen zu beraten
(http://www.bfr.bund.de/de/bfr_kommission_fuer_bedarfsgegenstaende-1329.html). Der
Ausschuss Toxikologie dieser Kommission ist dabei mit der Bewertung toxikologischer Daten
zum Übergang von Substanzen aus Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt auf Lebensmittel befasst.
Die Substanz-Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Entwürfen, die durch die eingeladenen Expertinnen und Experten sowie Mitarbeiter des BfR nach Richtlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellt wurden (EFSA Note for Guidance
(http://www.bfr.bund.de/de/bfr_empfehlungen_zu_materialien_fuer_den_lebensmittelkontakt447.html). Die Bewertungen werden auf den zweimal jährlich stattfindenden AusschussSitzungen diskutiert. Sie werden im Zusammenhang mit der Aufnahme von Substanzen in
die BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt
(https://bfr.ble.de/kse/faces/DBEmpfehlung.jsp) durchgeführt.
Die BfR-Empfehlungen stellen den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die
Bedingungen dar, unter denen Bedarfsgegenstände hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit den gesetzlichen europäischen und nationalen Rahmenanforderungen entsprechen
(http://www.bfr.bund.de/de/bfr_empfehlungen_zu_materialien_fuer_den_lebensmittelkontakt447.html). Ein weiterer Schwerpunkt der Bewertungstätigkeit betrifft die Aufnahme von Stoffen in die vorgesehene deutsche Regelung zu Druckfarben für Lebensmittelbedarfsgegenstände. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt werden darüber hinaus auch Bewertungen von Substanzen zur Herstellung von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser durchgeführt.
Gesucht für die Mitarbeit im Ausschuss Toxikologie werden regulatorisch ausgebildete Expertinnen und Experten mit mehrjähriger Erfahrung auf den Gebieten der genetischen,
(sub)chronischen und/oder Reproduktions/Entwicklungs-Toxikologie. Vertiefte Kenntnisse in
Toxikokinetik und nicht-experimentellen Bewertungsstrategien (QSAR, read-across, TTC)
sind erwünscht.
Die Mitarbeit im Ausschuss Toxikologie ist ehrenamtlich. Reisekosten werden nach den
Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Die Inhalte sind vertrau-
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lich zu behandeln. Evtl. Interessenskonflikte müssen deklariert und vom BfR bewertet werden.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse und im Fall von Nachfragen an Herrn PD Dr. Wölfle,
Bundesinstitut für Risikobewertung, Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit, Fachgruppe Sicherheit von Produkten mit Lebensmittelkontakt, Max-Dohrn-Straße 8-10, 10589
Berlin. Email: [email protected] (Tel.: 030 - 184 12-34 19).
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-,
Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
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