Professor Dr. Christoph Herrmann, LL.M. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Hilfsmittelbekanntgabe für die Klausur zum Grundkurs Europarecht und Internationales II 25. Juli 2016 Gesetzestexte: Alle üblichen öffentlich-rechtlichen Textsammlungen. Erforderlich sind jedenfalls EUV, AEUV, GRCh, GG, VwGO, VwVfG Einzelheiten zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zur zulässigen Kommentierung von Hilfsmitteln entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Hilfsmittelbekanntmachung für die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft. Dabei gelangen die bis zum 31.05.2016 geltende Fassung Im Internet abrufbar unter: http://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/ Hilfsmittelbekanntmachung_Zwischenpruefung_Jura_Passau_1.pdf und die ab dem 01.06.2016 geltende Fassung Im Internet abrufbar unter: http://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/ Hilfsmittelbekanntmachung_ZwPr_Jura_01.06.2016.pdf nebeneinander entsprechend zur Anwendung. Zugelassen sind damit alle Hilfsmittel, die entweder der früheren oder der aktuellen Fassung der Hilfsmittelbekanntmachung entsprechen. Abweichend von Punkt B der Hilfsmittelbekanntmachung („Nicht zugelassene Hilfsmittel“) ist eigenes Schreibpapier zu verwenden. Es wird kein Schreibpapier zur Verfügung gestellt werden. Beschriften Sie das Papier nur einseitig und lassen Sie links oder rechts einen Korrekturrand von mindestens 1/3 der Seite.
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