Hilfsmittelbekanntmachung

Professor Dr. Christoph Herrmann, LL.M.
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
Europarecht, Europäisches und Internationales
Wirtschaftsrecht
Hilfsmittelbekanntgabe für die Klausur zum
Grundkurs Europarecht und Internationales II
25. Juli 2016
Gesetzestexte:
Alle üblichen öffentlich-rechtlichen Textsammlungen.
Erforderlich sind jedenfalls EUV, AEUV, GRCh, GG, VwGO,
VwVfG
Einzelheiten zu den zugelassenen Hilfsmitteln sowie zur zulässigen Kommentierung
von Hilfsmitteln entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Hilfsmittelbekanntmachung
für die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft. Dabei gelangen
die bis zum 31.05.2016 geltende Fassung
Im Internet abrufbar unter: http://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/
Hilfsmittelbekanntmachung_Zwischenpruefung_Jura_Passau_1.pdf
und die ab dem 01.06.2016 geltende Fassung
Im Internet abrufbar unter: http://www.jura.uni-passau.de/fileadmin/dateien/fakultaeten/jura/
Hilfsmittelbekanntmachung_ZwPr_Jura_01.06.2016.pdf
nebeneinander entsprechend zur Anwendung. Zugelassen sind damit alle
Hilfsmittel,
die
entweder
der
früheren
oder
der
aktuellen
Fassung
der
Hilfsmittelbekanntmachung entsprechen.
Abweichend von Punkt B der Hilfsmittelbekanntmachung („Nicht zugelassene
Hilfsmittel“) ist eigenes Schreibpapier zu verwenden. Es wird kein Schreibpapier
zur Verfügung gestellt werden. Beschriften Sie das Papier nur einseitig und lassen
Sie links oder rechts einen Korrekturrand von mindestens 1/3 der Seite.