Serienbestimmung und Ausschreibung - ADAC Deutschland-Cup

Serienbestimmung
und
Ausschreibung
für den
Deutschland-Cup 2016
als Clubsportveranstaltung
Veranstalterreglement
( Stand: 25.02.2016)
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Allgemeine Bestimmungen;
Der Autocross-Deutschland-Cup 2016 findet im Rahmen lizenzpflichtiger ClubsportWettbewerbe statt und wird nach
-
der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 2016
der Grundausschreibung für den Clubsport Autocross 2016
vorliegender Aussschreibung mit Änderungen und Erläuterungen
Beschlüssen des ADAD e.V.
den DMSB-Umweltrichtlinien
den Anti-Doping-Bestimmungen des NADA
durchgeführt.
Clubsport Autocross ist ein lizenzpflichtiger Automobilwettbewerb. Clubsport
Autocross ist ein geplantes, organisiertes Treffen mehrerer Bewerber, Fahrer,
Sportwarte zur Durchführung eines oder mehrerer reglementierter Wettbewerbe mit
Automobilen.
Autocross-Rennen sind Wettbewerbe, die auf einem flachen bis hügeligen Rundkurs
auf unbefestigter Fahrbahn ausgetragen werden. In Ausnahmefällen können sie auch
auf Rennstrecken mit teilweiser befestigter Fahrbahn ausgetragen werden.
Für den Deutschland-Cup gelten folgende(Art. 1 - Art. 20) aufgeführten Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Art. 1 – Klasseneinteilung: ........................................................................ 3
Art. 2 – Zulassungsvoraussetzung für das Fahrzeug ...................................... 3
Art. 3 – Teilnahmeberechtigung ................................................................. 4
Art. 4 – Nenngebühren ............................................................................ 4
Art. 5 – Dokumentenprüfung und Technische Abnahme ................................. 5
Art. 6 – Zeitplan und Startaushang ............................................................. 5
Art. 7 – Zeittraining ................................................................................. 5
Art. 8 – Start .......................................................................................... 6
Art. 9 – Meisterschaftswertung .................................................................. 6
Art. 10 – Vorläufe ..................................................................................... 9
Art. 11 – Siegprämien und Pokale
............................................................. 10
Art. 12 – Protest ..................................................................................... 12
Art. 13 – Beendigung des Rennens und Rennabbruch ................................... 13
Art. 14 – Vorzeitiges oder verspätetes Zielzeichen: ....................................... 13
Art. 15 – Haftungsausschluss:
.................................................................. 13
Art. 16 – Allgemeines: ............................................................................. 14
Art. 17 – Umweltschutz
........................................................................... 15
Art. 18 – Flaggen: / Flaggenzeichen müssen dem Internationalen Sportgesetz ... 16
Art. 19 – Sicherheitsbestimmung und Sicherheitsausrüstung der Fahrer : .......... 17
Art. 20 – Renntermine und Veranstaltungsorte 2015 zum Deutschland – Cup ..... 18
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Art. 1 - Klasseneinteilung:
Division I
(Serientourenwagen ohne Allradantrieb) gemäß Technischen Bestimmungen
Deutschland - Cup
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
bis
bis
über
1400 ccm
1800 ccm
1800 ccm
Division II
(Spezialtourenwagen) gemäß Technischen Bestimmungen Deutschland -Cup
Klasse
Klasse
4
5
bis
bis
1400 ccm
1800 ccm
Klasse
6
über
1800 ccm
Klasse 12 alle Fahrzeuge die in einigen Punkten nicht dem Reglement der Klassen 4,5 und
6 entsprechen (siehe technisches Reglement DIV II)
Division III
(Spezialcrossfahrzeuge) gemäß Technischen Bestimmungen Deutschland-Cup
Klasse 7 bis
1600 ccm
Klasse 9 über
1600 ccm
Klasse 10 nur heckangetrieben Fahrzeuge
Jugendklasse
Jugend A: Autocross-Serientourenwagen bis1400 ccm ohne Aufladung / und max. 75 PS
Jugend B: Autocross-Serientourenwagen bis1400 ccm ohne Aufladung / über 75 PS
gemäß techn. Bestimmungen DC
Für die Jugendklasse ab der Saison 2017 gilt folgende Regelung:
Jugendklasse
Autocross-Serientourenwagen bis1400 ccm ohne Aufladung (keine PS Begrenzung)
gemäß techn. Bestimmungen DC
Langestreckenklasse Fahrzeuge der DIV i und DIV II
Einsteigerklasse Fahrzeuge der Divisionen I, II und III
gemäß Technischen Bestimmungen DC
Art. 2 – Zulassungsvoraussetzung für das Fahrzeug
Das genannte Fahrzeug muss folgende Zulassungsvoraussetzung erfüllen:
Übereinstimmung mit den gültigen technischen Bestimmungen des Deutschland-Cup 2016.
Übereinstimmung mit den Lärmschutz – und Abgasvorschriften.Fahrzeuge, die dem Ansehen
des Motorsports schaden, werden nicht zum Start zugelassen. Alle Fahrzeuge benötigen eine
DC-ID-Karte (wird vor Ort ausgestellt) Fahrzeuge die nach dem „DMSB-Technik-Reglement
Autocross 2016“ gebaut sind und einen Wagenpass für die entsprechende DIV haben sind
zugelassen.(DIV 2 DMSB = DIV 1 DC; DIV 3 DMSB = DIV 2 DC; DIV 5 DMSB = DIV 3 DC)
Empfehlung ab Saison 2012: Auf beiden vorderen Kotflügeln/Türen sollte die Nationalflagge
der/des Fahrerin/Fahrers sowie dessen/ deren Name sichtbar sein. Die Mindesthöhe von
Flagge und Name sollte min. 4 cm betragen.
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Art. 3 – Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt in den Klassen 1 -12, Langstrecke und Einsteiger sind alle Personen
oder ohne gültigen Führerschein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zugelassen für DCVeranstaltungen sind alle Teilnehmer, die im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz (mindesten
Stufe C) sind.
Startberechtigt in der Jugendklasse sind Jugendliche ab dem Jahrgang 2002 bis 1998. Für die
Teilnahme in der Jugendklasse sind nur Serientourenwagen bis 1400 ccm ohne Aufladung
zugelassen. Wird ein Jugendlicher im Laufe der Saison 18 Jahre, so kann er weiterhin in der
Jugendklasse fahren, darf aber nicht in weiteren Klassen oder der Langstrecke bis zum
Saisonende fahren.
Für die Teilnahme in der Jugendklasse ist vorher eine Teilnahme an einem Fahrertraining
Bedingung. Dafür wird eine Teilnahmebescheinigung ausgegeben, welche zur Teilnahme an
den hier durchgeführten Veranstaltungen und weiterer Verbände berechtigt.
Teilnehmer der Einsteigerklasse dürfen in den letzten 5 Jahren an keiner anderen
Autocrossveranstaltung als Fahrer teilgenommen haben. Dieses muss vom Fahrer bei der
Dokumentenabnahme bestätigt werden. Teilnehmer der Einsteigerklasse sind maximal über
die Dauer einer Saison in der Einsteigerklasse startberechtigt.
Art. 4 – Nennung/Haftungsverzicht/Nenngebühren
Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular abzugeben. Das
Nennformular und der Haftungsverzicht sind vollständig und leserlich auszufüllen und es sind
alle dort verlangten Erklärungen, auch die zu den am Fahrzeug gemachten technischen
Änderungen, abzugeben. Die Nennung ist von Bewerber und Fahrer/Beifahrer und ggf. vom
Fahrzeugeigentümer (falls abweichend vom Fahrer/Bewerber) zu unterzeichnen.
Die Nennungen können online oder durch irgendein anderes elektronisches
Kommunikationsmittel abgegeben werden, wenn dieses vor dem für den Nennungsschluss
festgesetzten Zeitpunkt aufgegeben wird. Maßgebend ist die auf dem Kommunikationsmittel
(z.B. Online-Bestätigung, E-Mail, usw.) verzeichnete Aufgabezeit.
Das in der Ausschreibung ggf. angegebene Nenngeld ist der Nennung beizufügen oder bei
einer Online-Nennung zeitgleich auf den Weg zu bringen. Es kann, falls in der Ausschreibung
nichts anderes bestimmt ist, mit Bar- oder Verrechnungsscheck oder durch Banküberweisung
geleistet werden. Abweichende Nenn-/und Nenngeldregelungen können in der
Ausschreibung getroffen werden.
(4) Die Nennung ist verbindlich, wenn der Veranstalter verbindlich dem Teilnehmer gegenüber
brieflich oder mit einem anderen Kommunikationsmittel die Nennung bestätigt oder eine
verbindliche Nennliste veröffentlicht hat. Das Nenngeld bleibt ab diesem Zeitpunkt zahlbar.
Nenngeld pro Teilnehmer
55,00 €
Nenngeld pro Teilnehmer Langstrecke
55,00 €
Nenngeld pro Teilnehmer Jugendklasse
25,00 €
Nenngeld pro Teilnehmer Einsteiger
25,00 €
Bei frühzeitigem Ausfall eines Teilnehmers, wird das Nenngeld in der Regel nicht erstattet.
Abweichende Regeln entscheidet der Veranstalter – Nenngeld ist Reuegeld.
Klasse 1 -12 und Langstrecke, zusätzlich 5,00 € für die Meisterschaftskasse.
Bei eingehenden Nennungen nach Nennungsschluss erhöht sich das Nenngeld um 20,00 €.
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Art. 5 – Dokumentenprüfung und Technische Abnahme
Jeder Teilnehmer hat sich bei der Doku zur Dokumentenprüfung zu melden. Er muss ein
vollständig und leserlich ausgefülltes Nennungsformular beim Veranstalter für die Teilnahme
mit originaler Unterschrift sowie die Fahrerlizenz und die DC-ID-Fahrzeugkarte abgeben.
Gültigkeit haben nur Originalnennungen des angegebenen Veranstalters. Das angegebene
Nenngeld ist der Nennung beizufügen.
Bis 30 Minuten vor dem ersten freien Training kann der genannte Fahrer auch noch gegen
einen Ersatzfahrer ausgetauscht werden. Dann muss der Ersatzfahrer eine Nennung
abgeben. Eine Abgabe einer Team-Nennung unter Angabe Namen der Fahrer max. 2 Fahrer
ist möglich. Am Veranstaltungstag darf aber nur ein Fahrer ohne Fahrerwechsel zum Einsatz
kommen. Ein Fahrzeugwechsel ist nicht zugelassen.
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung von Anfang bis Ende ist Pflicht. Der Veranstalter
hat entsprechende Anwesenheitslisten gegen Unterschrift der Fahrer zu führen.
Ein Verstoß gegen die Teilnahmepflicht wird mit 25,00 € durch den Veranstalter geahndet.
Bis zur Bezahlung und Einweisung in den Veranstaltungsablauf durch den Rennleiter erfolgt
keine Startfreigabe des betreffenden durch den Veranstalter.
In der Fahrerbesprechung werden die Fahrer über den Startmodus, Rennablauf und evtl.
Besonderheiten der Veranstaltung informiert. Die hinterlegte Lizenz kann frühestens nach
Beendigung des letzten Laufes des jeweiligen Teilnehmers abgeholt werden.
Art. 6 – Zeitplan und Startaushang
Der Zeitplan und die Listen der einzelnen Startaufstellungen hängen bei der Doku rechtzeitig
für alle Fahrer aus.
Die Fahrzeuge haben 10 Minuten vor dem Start am Vorstart zu stehen. Bei zu spätem
Erscheinen darf nicht in einer anderen Gruppe oder Klasse gestartet werden.
Wird das Fahrerfeld für den nächsten Lauf durch den Starter bereits aufgestellt, und ein
Fahrer fehlt noch (Startplatz noch frei) so hat der fehlende Teilnehmer noch die Möglichkeit
wenn der Letzte Teilnehmer seinen Startplatz eingenommen hat, auf 2 Min. Wartezeit bis zum
endgültigen Start. (Muss aber vorher beim Starter bereits gemeldet sein).
Die Vorläufe finden Samstag und Sonntag statt. Endläufe sind Sonntag ab 13.00 Uhr
durchzuführen.
Ausnahme. Bei Doppelveranstaltungen (v. 2 Verbänden) können andere Festlegungen
getroffen werden. Die Teilnehmer sind darüber rechtzeitig zu informieren.
Art. 7 –Freies Training / Zeittraining
Das freie Training wird nach Klassen sortiert und ohne Einteilung (nach Startnummern)
gefahren.
Das Offizielle Zeittraining wird für jeden Teilnehmer über 2 Runden gefahren, wobei die
Schnellste der beiden Runden gewertet wird.
Bei Ausfall während des Zeitrainings oder bei zu spätem Erscheinen wird keine erneute
Möglichkeit zum Zeitfahren gegeben.
Der Zeitpunkt des Offiziellen Zeittrainings ist dem jeweiligen Zeitplan zu entnehmen.
Wer im Offiziellen Zeittraining nicht mindestens eine gezeitete Runde gefahren ist, wird mit
Genehmigung des Rennleiters zum 1. Vorlauf am Ende des Feldes aufgestellt.
Trifft das für mehrere Teilnehmer einer Klasse zu, werden sie am Ende des Feldes in
Reihenfolge ihrer Start Nr. (aufsteigend) aufgestellt.
Die beste Rundenzeit aus dem Zeittraining bestimmt die Startaufstellung im 1. Vorlauf.
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Die Startaufstellung im 2. Vorlauf ist abhängig vom Ergebnis erster Vorlauf. Teilnehmer ohne
Ergebnis 1. Vorlauf, werden mit Genehmigung des Rennleiters im 2. Vorlauf am Ende des
Feldes aufgestellt. Startaufstellung 3. Vorlauf wird analog wie bei den ersten und zweiten
Vorlauf verfahren.
Die Startaufstellungen werden den Fahrern per Aushang an dem dafür vorgesehenden Platz
rechtzeitig zur Kenntnis gebracht (Verantwortlich ist jeder Fahrer selbst).Beim Klassenendlauf
und im Superfinale dürfen sich die ersten 2 Teilnehmer der ersten Reihe einer Klasse den
Startplatz aussuchen. Der Versatz zwischen den Startplätzen bleibt davon unberührt.
(Bestplatzierter im Finallauf sucht sich den Startplatz 2 aus und steht somit hinter dem
Startplatz 1.) Alle übrigen Teilnehmer ab 2. Startreihe bekommen ihren Startplatz durch den
Starter lt. Startaufstellung zugeteilt.
Die Startaufstellung erfolgt für alle Teilnehmer nach dem Grand-Prix Modus (halbe
Fahrzeuglänge nebeneinander versetzt nach hinten. ( 3-2-3-2-2)
Art. 8 – Start
Der Veranstalter gibt die zulässige Starterzahl und die Startaufstellung in seiner
Ausschreibung an. ( max. 12 Starter / Teilnehmer)
Die Fahrzeuge eines jeden Laufes werden gemeinsam und stehend mit laufendem Motor
gestartet. Vor dem Startzeichen wird den Fahrern als Vorankündigung ein Schild mit der
Aufschrift „ 5 Sekunden“ gezeigt.
Bei Ampelstart blitzt das rote Licht kurz auf und erlöscht dann sofort wieder. Das Erlöschen
des Rotlichts ist das Startsignal.
Bei einem Frühstart, wird der Start / Rennen nicht abgebrochen und wiederholt. Erst nach
Beendigung des kompletten Laufes wird / werden die Verursacher nach abwinken der
Zieldurchfahrt um 3 Plätze nach hinten gestellt und gewertet.
Bei Startzeichen mit Startflagge wird diese durch Senken der Flagge gegeben. Die Flagge
wird nicht länger als 5 Sekunden hochgehalten. Sie wird erst dann über Kopfhöhe gebracht,
wenn alle Fahrzeuge ihren Startplatz eingenommen haben.
Art. 9 – Meisterschaftswertung
Für die Teilnahme am Deutschland-Cup (ohne Jugendklasse ohne Einsteiger) ist eine
Einschreibgebühr zu entrichten. Diese Einschreibgebühr beträgt 20,-- €. Um die Punkte zu
erhalten ist es notwendig die Einschreibung bis zum Ende der Veranstaltung beim
Veranstalter abzugeben. Für die Rennen die ohne Einschreibung gefahren wurden werden
nachträglich keine Punkte gutgeschrieben. Die Einschreibung ist bis zum Samstag des dritten
Rennens möglich.
Bei der Durchführung der gemeinsamen Rennen werden die Teilnehmer der jeweiligen
Meisterschaft getrennt gewertet.
Meisterschaftspunkte werden in den Vorläufen, Klassenfinals und im Tagessiegerendlauf
vergeben. Fahrer die in mehreren Klassen starten, erhalten ihre Punkte für jede dieser
Klassen! Eine Punkteaddierung findet nicht statt! Fahrer die in einer Gruppe die Klassen
wechseln, bekommen ihre Punkte ebenfalls für jede einzelne Klasse.
Meisterschaftspunkte werden nur vergeben, wenn der Teilnehmer mit seinem Fahrzeug zum
Endlauf und/ oder Superfinale aus eigener Kraft erscheint und mindestens eine gewertete
Runde fährt. Können qualifizierte Teilnehmer nicht am Endlauf teilnehmen, so rücken weitere
Teilnehmer aus der Klasse nach!
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Divisionsmeisterschaft:
Die Wertung für die Divisionsmeisterschaft erfolgt Gruppenweise!
Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Superfinalläufe. Sollte
danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen der Klassenfinalläufe
hinzugezogen.
Klassenmeisterschaft:
Die Wertung für die Klassenmeisterschaft erfolgt Klassenweise!
Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Klassenfinalläufe. Sollte
danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen der Vorläufe hinzugezogen.
Zur Ermittlung der Gruppen und Klassensieger werden alle Veranstaltungen herangezogen.
Punkteverteilung:
Vorlaufpunkte pro Vorlauf:
1. Vorlauf
12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0
2. Vorlauf
12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0
3. Vorlauf
12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0
Aus den Gesamtpunkten der Vorläufe werden die Punkte für die Klassenmeisterschaft (auch
Jugendklasse) ermittelt. Sollte die Gruppe geteilt sein werden die Punkte für beide Gruppen
vergeben. Punkte erhalten nur eingeschriebene Fahrer ab dem Zeitpunkt der
Einschreibung.
Der Punktbeste( eingeschriebene) der Vorläufe erhält
der 2.
erhält
10 Punkte
der 3
9 Punkte
der 4
8 Punkte,
der 5.
7 Punkte
der 6.
6 Punkte
der 7.
5 Punkte
der 8.
4 Punkte
der 9
3 Punkte
der 10
2 Punkte
der 11.
1 Punkte
der 12.
0 Punkte
12 Punkte
Punkteverteilung pro Klassenendlauf (auch Jugendklasse)
12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0
B-Finale
Falls ein B Finale gefahren wird werden die letzten beiden Finalteilnehmer durch das B-Finale
ermittelt, Punkte für das B-Finale gibt es nicht, Nicht eingeschrieben Fahrer erhalten keine
Punkte, dadurch können auch eingeschriebene Fahrer aus dem B-Finale noch Punkte
erhalten. Sollte ein Fahrer aus dem Finallauf ausfallen kann nachgerückt werden.
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Punkteverteilung pro Superfinallauf für eingeschrieben Fahrer:
12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0 Zusätzlich erhält der
Klassenbestplatzierte
der Div I 4 Punkte,
Division II 3 Punkte,
III 4 Punkte
der Zweite
der DIV I 3 Punkte,
Division II 2 Punkte,
III 3 Punkte
der Dritte
der DIV I 2 Punkte, Division II 1 Punkt ,
DIV III 2 Punkte
der Vierte
der DIV I 1 Punkt
III 1 Punkte
der Fünfte
der Sechste
DIV
DIV
DIV
für die Klassenmeisterschaft.
Punkteverteilung für die Langstreckenmeisterschaften Senioren und Jugend
12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, alle weiteren1 Punkt
Klassenmeisterschaft:
Die Wertung für die Klassenmeisterschaft erfolgt Klassenweise!
Für die Wertung werden die Punkte aus den Ergebnissen der Vorläufe, den Klassenendläufen
und den Zusatzpunkten aus dem Superfinale herangezogen (Höchstpunkzahl pro
Veranstaltung in der
DIV I 28 Punkte, Division II. 27 Punkte und DIV III 28 Punkte).
Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Klassenfinalläufe. Sollte
danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen aus dem Ergebnis der
Vorläufe hinzugezogen.
Divisionsmeisterschaft:
Die Wertung für die Divisionsmeisterschaft erfolgt Gruppenweise!
Für die Wertung werden die Punkte aus den Klassenendläufen und dem Superfinale (ohne
Zusatzpunkte) herangezogen. (Höchstpunkzahl pro Veranstaltung 24 Punkte)
Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Superfinalläufe. Sollte
danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen der Klassenfinalläufe
hinzugezogen.
Zur Ermittlung der Gruppen und Klassensieger werden alle Veranstaltungen herangezogen.
Zusatzbestimmungen
Punkte erhalten nur Fahrer die zum Deutschland-Cup eingeschrieben sind, ausgenommen
Jugendklasse und Jugendlangstrecke, ab dem Zeitpunkt der Einschreibung (die
Einschreibung muss vor dem ersten Vorlauf der Veranstaltung erfolgen).
Für die platzierten eingeschriebenen Fahrer werden die vollen Punkte, ohne Unterbrechung,
verteilt.
Für die Vergabe von Meisterschaftspunkten in den Tagessiegerendläufen muss mindestens 1
gewertete Runde gefahren werden.
Sind in einer Klasse weniger als drei Fahrzeuge von eingeschriebenen Fahrern genannt, so
wird nur die halbe Punktzahl für die Meisterschaftswertung vergeben.
Wird das Fahrzeug eines Teilnehmers während einer Veranstaltung von den technischen
Kommissaren als nicht regelgerecht befunden, so werden ihm sämtliche Meisterschaftspunkte
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bis zu dieser Veranstaltung gestrichen. Für den betreffenden Renntag wird der Fahrer
disqualifiziert.
In der Einsteigerklasse erhalten die Teilnehmer keine Meisterschaftspunkte sondern nur
Tagespunkte für gefahrene Vorläufe mit Platzierungen. Die Einsteigerklasse fährt keinen
Klassenendlauf und kein Superfinallauf.
In der Jugendklasse und der Einsteigerklasse wird eine eigene Meisterschaftswertung analog
zu den Divisionen durchgeführt.
Die Einsteigerklasse fährt 2 Vorläufe und einen Klassenendlauf.
In der Langstreckenmeisterschaft werden die Meisterschaftspunkte analog zur Starterzahl
eines Laufes vergeben. Das heißt, der Erste erhält so viele Punkte, wie Teilnehmer am Start
sind. Die weitere Abstufung erfolgt in Einer-Schritten, so dass der letzte noch einen Punkt
erhält. Zusätzlich erhält jeder Teilneher der die Ziellinie am Rennende überfährt einen
Zusatzpunkt.
Art. 10 – Vorläufe/Finalläufe/Supefinalläufe
Jede Klasse fährt 3 Vorläufe + 1 Klassenendlauf (Vorlauf 6 Rd. / Klassenendlauf 7 Rd.).
Aus den Ergebnissen des Zeittrainings ergibt sich die Startaufstellung für den ersten Vorlauf,
d.h. der Schnellste steht auf der ersten Startposition, der Zweitschnellste auf der zweiten
Startposition, usw.
Muss auf Grund einer zu hohen Starterzahl eine Klasse geteilt werden, so wird der
Trainingsschnellste in Gruppe A auf den ersten Startplatz gestellt, der zweitschnellste steht in
Gruppe B ab der ersten Startposition, der Fahrer mit der dritten Trainingszeit steht dann in
Gruppe A auf dem zweiten Startplatz, während der Viertschnellste die zweite Startposition in
der Gruppe B erhält. Wird eine Klasse in drei Gruppen aufgeteilt so wird der Drittschnellste auf
die erste Startposition der Gruppe C gestellt usw.
Lässt die Witterung oder Zeitplan kein Zeittraining zu, wird die Startaufstellung für den ersten
Vorlauf ausgelost.
Die Startaufstellung des 2. Vorlaufes ergibt sich aus dem Ergebnis 1. Vorlauf. d.h. der Sieger
des ersten Vorlaufes steht im zweiten Vorlauf auf den ersten Startplatz, der zweite des ersten
Vorlaufes steht auf dem 2. Startplatz, usw.
Eine Neuaufteilung der Gruppen( bei geteilten Klassen) erfolgt in der Regel nicht. Wird jedoch
im Verlauf einer Veranstaltung die Zahl der Starter einer Gruppe durch übermäßige Ausfälle
stark verringert, so steht es dem Veranstalter/ Rennleiter nach Abstimmung frei, die Gruppen
zusammenzulegen, und neu aufzuteilen.
Für die Ergebnisse der Vorläufe werden Punkte verteilt. Diese Punkte werden analog zu den
Meisterschaftspunkten vergeben.
Beim Ausfall in einem Vorlauf wird die Platzierung, die sich aus der gefahrenen Rundenzahl
ergibt, gewertet. Fallen mehrere Fahrzeuge in einer Runde aus, so werden diese Teilnehmer
Auf Grund der letzten Zieldurchfahrt gewertet.
Klassenendlauf:
Teilnahmeberechtigt für die Klassenendläufe sind maximal 12 Teilnehmer. Die Zahl der
Starter mit Start Nr. für die Klassenendläufe muss jedoch den Fahrern durch Aushang der
Ergebnisse rechtzeitig mitgeteilt werden.
Die Aufstellung für den Klassenendlauf ergibt sich aus der Addierung der Punkte der Vorläufe.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Ergebnis des Zeittraining (nicht die Majorität der
Platzierung). Zusammengelegte Klassen werden als eine Klasse gewertet.
Finalläufe bei geteilten Klassen werden so durchgeführt, dass die ersten 10 Teilnehmer aus
den Vorläufen sich für das A-Finale qualifiziert haben. Während die dahinter platzierten
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Teilnehmer vorher ein B- Finale fahren, von diesem rücken die zwei besten in das A-Finale
nach hinten auf. Für die Gesamtwertung der Klasse werden auch die Teilnehmer des BFinales gewertet.
Die Durchführung eines B-Finales erfolgt nur bei mindestens 6 startfähigen Teilnehmern.
Ist einer oder mehrere Teilnehmer nicht in der Lage seinen Platz im Klassenendlauf
einzunehmen, so besteht die Möglichkeit des Nachrückens für die dahinter platzierten
Teilnehmer.
Superfinallauf:
Am Superfinallauf nehmen 12 Fahrzeuge teil. Die Superfinalläufe werden Gruppenweise
ausgetragen. Zur Teilnahme an den Superfinalläufen qualifizieren sich die ersten 4 der DIV I,
die ersten 3 der DIV II und die ersten 6 der DIV II aus den jeweiligen Klassenläufen.
Nachgerückt wird dann von Platz 5, 4 bzw. 7 abwärts.
Zur Teilnahme am Superfinallauf ist es weiterhin notwendig die Nennung am Samstag
abzugeben und das Fahrzeug zur technischen Abnahme am Samstag vorgeführt zu haben.
Die Startaufstellung zum Superfinale erfolgt in den Divisionen 1 + 2 in der Reihenfolge der
Klassen in je drei 4 er Reihen. (1-2-3,4-5-6-12). Bei der Division III wird ein
Rotationsverfahren angewandt. D. h. dabei wird im Laufe der Saison jeweils abwechselnd die
Klasse 9, 10 und 7 auf die vordere Startpositionen gestellt. Welche Startreihenfolge bei
welchem Lauf eingesetzt wird, soll bei der Fahrerbesprechung am ersten Rennwochenende
ausgelost werden.
Sollten allgemein qualifizierte Teilnehmer am Superfinalendlauf nicht teilnehmen, so haben sie
sich sofort ohne Angabe der Gründe bei der Zeitnahme abzumelden. Kommt ein Teilnehmer
dieser Pflicht nicht nach, und andere Fahrer können dadurch nicht nachrücken verliert der
qualifizierte nicht abgemeldete Teilnehmer alle seine Tagespunkte bei dieser Veranstaltung.
Die Renndistanz der Superfinalläufe beträgt bei allen Veranstaltungen 10 Runden.
Die Parc-fermé Bestimmungen treten mit Zieldurchfahrt des letzten Wertungslaufes für das
entprechende Fahrzeug in Kraft. Der Ort, an welchem sich der Parc-fermé befindet, muss in
der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
Art. 11 - Siegprämien und Pokale
Klassenwertung
Pokale = Teilnehmerzahl – 2, maximal 5
Preisgelder bei mindestens 100 Startern in den Klassen 1 bis 12:
1. Platz --- 125,00 €
2. Platz --- 75,00 €
3. Platz --- 50,00 €
Sollten keine 80 Starter in den Klassen 1 bis 12 gemeldet haben kann der Veranstalter das
Preisgeld wie folgt reduzieren.
Starter :
1. Platz
2. Platz
3. Platz
10
99 bis 95
94 bis 90
89 bis 85
84 bis 80
115,00 €
65,00 €
45,00 €
105,00 €
55,00 €
40,00 €
95,00 €
45,00 €
35,00 €
85,00 €
35,00 €
30,00 €
usw.
In den Jugendklassen erhalten die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal und die ersten 3
Teilnehmer erhalten ein Preisgeld wie folgt:
1. Platz --- 30,00 €
2. Platz --- 20,00 €
3. Platz --- 15,00 €
In der Einsteigerklasse erhalten nur die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal ohne Preisgeld.
In der Langstrecke erhalten die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal und die ersten 5 Teilnehmer
Ein Preisgeld wie folgt:
1. Platz --- 40%
2. Platz --- 25%
3. Platz --- 20%
4. Platz --- 10%
5. Platz --- 5%
Die zu verteilende Preisgeldsumme ergibt sich aus folgender Formel:
(Starterzahl X 50,00 €) – (Starterzahl X 25,00 €) für Pokale und Strecke am Renntag. Die
Preisgelder werden auf den nächsten Zehner gerundet.
Divisionswertung
Der Zeittrainingsschnellste einer Division erhält einen Pokal zur 2. Fahrerbesprechung.
Im Superfinale erhalten die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal.
Weitere Geld- und Sachprämien behalten sich die Veranstalter vor.
Meisterschaftswertung
Die Meisterschaft wird in Klassen und Divisionen ausgetragen. Preisgelder werden nur unter
den Klassen aufgeteilt.
Die Veranstalter verpflichten sich, je Veranstaltung und Teilnehmer in den Klassen 1-12 und
Langstrecke (ohne Jugend und Einsteiger) 2,-- € in die Meisterschaftskasse einzuzahlen.
Das Preisgeld zur Meisterschaftsfeier wir wie folgt festgeschrieben:
Klasse 1-12 und Langstrecke :
1 Platz
2 Platz
3 Platz
125,00 €
75,00 €
50,00 €
Jugend:
1 Platz
2 Platz
3 Platz
30,00 €
20,00 €
15,00 €
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Die Ausgaben für die Pokale errechnen sich aus den Gesamteinnahmen für die
Meisterschaftsfeier (Einschreibung + 2,00 € vom Veranstalter + 5,00 € vom Nenngeld +
Strafgelder) abzüglich der festgeschriebenen Preisgelder.
Pokale werden in den Klassen sowie in den Divisionen bis zum 10 Platz vergeben.
Art. 12 –Schiedsgericht / Protest
Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen zu besetzen ist, die
namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Den Vorsitz dieses Gremiums übernimmt
der vom ADAC bestellte Pflichtsportkommisar. Bezüglich jedweder Streitigkeiten im
Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und vorgenommenen
Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der
Rennleiter.
a)
Protest kann nur von einem Teilnehmer gegen einen anderen Teilnehmer aus der
gleichen Division erfolgen.
b)
Proteste sind innerhalb von 30 Minuten nach einem gefahrenen Lauf der
entsprechenden Klasse schriftlich einzureichen. Der schriftlich eingereichte Protest
ist einer Protestgebühr in Höhe von 250,00 € und gleichzeitig einen angemessenen
Betrag für eine eventuelle anfallende Demontage / Montage beizufügen. Der noch
verbleibende offene Betrag erfolgt dann mit der Endabrechnung der angefallenen
Kosten des Protestes.
c)
Sammelproteste sind unzulässig und werden von der Rennleitung sofort
abgewiesen. Ein Sammelprotest liegt vor:
o
o
o
o
12
wenn mehrere Fahrer einen Protest gemeinsam einreichen.
wenn ein Bewerber einen Protest gegen mehrere Bewerber einlegt, auch
wenn es sich
dabei um die gleiche Begründung handelt.
in der Klasse der Serientourenwagen ist ein Protest gegen unerlaubte
Leistungssteigerung zugelassen. Nach eingereichtem Protest wird die
Leistung des Fahrzeuges auf einem Leistungsprüfstand Bosch LPS 002
überprüft. Die Leistung darf höchstens +5% abweichen.
d)
Bei begründetem Protest trägt der Protestnehmer alle Kosten, der Protestheber
erhält seine Protestgebühr zurück.
e)
Bei erhobenem Protest kann der Fahrer das Überprüfen seines Fahrzeuges
ablehnen. In diesem Fall dürfen Fahrer und Fahrzeug durch den TA / Rennleitung
nicht weiter untersucht werden, und der Fahrer und das Fahrzeug dürfen in der
laufenden Saison nicht mehr an den Start gehen. Alle bis dahin errungenen Punkte
verfallen.
f)
Nach eingelegtem Protest darf an dem Fahrzeug nichts mehr verändert werden.
Das Fahrzeug ist durch den TA / Rennleitung sicherzustellen. So das fremde
Personen Damit nicht in Berührung kommen können.
g)
Wird das Fahrzeug eines Teilnehmers während einer Veranstaltung von den
technischen Kommissaren als nicht regelgerecht befunden, so werden den
Teilnehmer und Fahrzeug durch die Rennleitung sämtliche Meisterschaftspunkte bis
zu dieser Veranstaltung gestrichen. Für den betreffenden Renntag wird dieser
Teilnehmer disqualifiziert. Die gleiche Anwendung / Regelung findet bei
erfolgreichem Protest Anwendung.
Bei begründet abgewiesenen Protest / Protesten, durch die Rennleitung verbleibt die
Protestgebühr beim Veranstalter. Der bis dahin entstandene Mehraufwand wird der
Rennleitung jedoch maximal 50,00 € überschrieben.
Art. 13 – Beendigung des Rennens und Rennabbruch
Das Ende des Rennens wird jedem Fahrer durch zeigender schwarz-weißen Zielflagge bei
überfahren der Ziellinie angezeigt. Es wird zunächst bei Erreichen der vorgeschriebenen
Rundenzahl der Zeitschnellste und dann alle Nachfolgenden, unabhängig von deren bis dahin
erreichten Rundenzahl, abgewinkt.
Sollte der Abbruch eines Rennens erforderlich werden, zeigt der Rennleiter am Start die rote
Flagge. Danach zeigen alle Sportwarte/ Streckensicherung entlang der Rennstrecke die rote
Flagge.
Bei Rennabbrüchen wird der Überschläger nicht an der Fortsetzung des Laufes teilnehmen.
Gleichzeitig ist das überschlagende Fahrzeug der technischen Abnahme vorzuführen.
Der Verursacher des Überschlages(falls nicht der Überschläger) bekommt eine Verwarnung,
und wird am Ende des Feldes aufgestellt. Die anderen Fahrzeuge werden sofort weiterhin
nach der letzten kompletten Zieldurchfahrt (hintereinander mit einer Fahrzeuglänge
Abstand) aufgestellt.
Fahrzeuge, welche beim Start der Fortsetzung im Startbereich nicht fahrbereit sind, dürfen
keine technische / fremde Hilfe in Anspruch nehmen, und können an der Fortsetzung des
abgebrochenen Laufes demzufolge nicht teilnehmen. Das insbesondere für entlüftete
Bereifung, als auch für entwässerte Kühlsysteme.(gilt als Parc ferme).
Ein Lauf wird maximal 3x gestartet (1x Start + 2x Neustart)
Hat ein Fahrzeug, bei einem Rennabbruch, mehr als 75% der vorgesehenen Renndistanz
absolviert, so muss kein Neustart erfolgen. Gewertet wird dann die letzte komplette
Zieldurchfahrt.
Art. 14 – Vorzeitiges oder verspätetes Zielzeichen
Wird das Zielzeichen vorzeitig gegeben, so muss der betreffende Lauf wiederholt werden.
Wird das Zielzeichen nach der vorgeschriebenen Rundenzahl gegeben, so gilt für die Wertung
der Zeitpunkt, zu welchem der Wettbewerb hätte enden müssen.
Art. 15 – Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Helfer, Sportwarte,
Familienangehörigen etc.) keinerlei Haftung für Personen – Sach- und Vermögensschäden.
Die Teilnehmer verzichten unter Ausschluss des Rechtsweges durch die Abgabe der
Nennung für sich, und ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen, auf das recht des
Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Fahrern, und
Haltern von Fahrzeugen die an der Veranstaltung teilnehmen, sowie Behörden oder dessen
Beauftragte.
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Die Teilnehmer tragen die alleinige Zivil- und Strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen,
oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen
oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die
Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne
irgendwelche Schadensersatzverpflichtungen zu übernehmen.
Art. 16 – Allgemeines:
Die Rettungskräfte haben die Befugnis, auf Anweisung des Veranstalters im Notfall zur
Bergung des Fahrers die Karosserie oder den Rahmen eines Fahrzeuges mit dem dafür
notwendigen Aufwand aufzutrennen.
Das Betreten der Rennstrecke, der Sicherheitszonen und des Innenraumes ist nur den vom
Veranstalter beauftragten Personen erlaubt.
Während der Veranstaltung besteht für Fahrer und Helfer absolutes Alkoholverbot. Fahrer und
Helfer werden überprüft. Ein Verstoß hat den sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung zur
Folge.
Unsportliches Verhalten der Fahrer und / oder Helfer auf dem Renngelände führt auf
Veranlassung des Rennleiters zum Ausschluss des Fahrers von der weiteren Veranstaltung
Zu Beginn der Veranstaltung finden Sie ein sauberes Fahrerlager vor! Um auch in Zukunft
keine Müllgebühr entrichten zu müssen, sollten die Fahrer und Helfer ihren Müll möglichst zu
Hause entsorgen. Müllsäcke können am Rennbüro abgeholt werden. Für die Entsorgung gibt
es eine Müllsammelstelle, die vom Veranstalter bekannt gegeben wird.
Außer auf der eigentlichen Rennstrecke gilt überall Schrittgeschwindigkeit (max. 15 km).
In der Zeit von ___ bis ___ Uhr ist das Fahren sowie das Laufen lassen der Motoren verboten.
( Zeit je nach Veranstaltung – durch den Veranstalter)
Die Rennstrecke darf nur in Kursrichtung befahren werden!!
Den Anordnungen des Veranstalters, der Rennleitung, und denen von ihnen beauftragten
Personen ist Folge zu leisten.
Verwarnungen und Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 10,00 € bestraft. Eine
Verwarnung ist spätestens bis 30 Minuten bei der Rennleitung zu begleichen, ansonsten
erfolgt Ausschluss aus der Veranstaltung.
Rennfahrzeuge dürfen nach der technischen Abnahme das Renngelände nicht mehr
verlassen.
Ausnahme:
Bei Instandsetzungsarbeiten, die auf dem Renngelände nicht durchgeführt
werden können. In diesem Fall muss der Teilnehmer das Fahrzeug bei der Zeitnahme /
Rennleitung / TK abgemeldet werden, und nach erfolgter Reparatur / Rückkehr zum
Renngelände muss der betreffende Teilnehmer das Fahrzeug erneut der Abnahme vorstellen.
Erst dann ist das Fahrzeug wieder zum rennen zugelassen.
Der Veranstalter behält sich vor, jedes Fahrzeug zu jeder Zeit der Veranstaltung erneut der
Kontrolle / Abnahme den TK vorzuführen.
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Bei allen Veranstaltungen muss das Fahrzeug nach einem Überschlag bzw. schweren Unfall
erneut der technischen Abnahme vorgestellt werden.
Der Veranstalter schließt vor jeder Veranstaltung eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung
ab. Diese Versicherungsunterlagen können zu jeder Zeit auf Verlangen bei der Rennleitung
eingesehen werden.
Das Fahrzeug darf beim Training und im Rennen nur von dem auf dem Fahrzeug gemeldeten
Fahrer gefahren werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wertungsausschluss.
Ein Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung ist nicht zulässig.
Die Fahrzeuge müssen sich in einem annehmbaren optischen Zustand befinden.
Nach einem Ausfall hat der Fahrer sein Fahrzeug so schnell und sicher wie möglich zu
verlassen.
Jede Verwarnung, Wertungsausschluss, Disqualifikation etc. darf nur durch den Rennleiter
veranlasst werden. Im Anschluss ist der Veranstalter und die Zeitnahme darüber zu
informieren.
Art. 17 -- Umweltschutz
Jedes Fahrzeug muss im Fahrerlager auf einer Öl-, Benzin- und Säurefesten Plane stehen.
Mindestgröße 2x2m. Ein Zuwiderhandeln kostet 25,-- €. Bei Wiederholung wird der
Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Jeglicher Ölwechsel ist strengstens untersagt!! Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein sofortiger
Ausschluss!
Der Veranstalter hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden vermieden
werden. Insbesondere hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass eventuell austretende
Öle sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Die Einsetzung eines
Umweltbeauftragten wird empfohlen.
Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung für die bei ihm anfallenden Abfälle selbst
verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine
Helfer) durch das Schiedsgericht von der Wertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus
kann er vom Veranstalter für alle entsprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden.
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Art. 18 -- Flaggen: / Flaggenzeichen müssen dem Internationalen Sportgesetz
- Anhang – H entsprechen.
K.1
Nationalflagge:
Startflagge – oder per Ampelstart
Bei einem Fehlstart bekommt der Verursacher nach spätestens 3 Runden eine
Verwarnung. Es wird nach einem Fehlstart nicht neu gestartet. Der Verursacher wird
nach dem Zieleinlauf dann um 3 Plätze zurückgestuft.
K.2
Schwarz / Weiß (kariert)
Zielflagge
Lauf ist beendet. Fahrt verlangsamen und die Rennstrecke durch die Ausfahrt zum
Fahrerlager verlassen.
K.3
Rote Flagge:
Gefahr / Rennabbruch
Das Fahrzeug ist sicher zum Stillstand zu bringen. Beim Überfahren weiterer roter
Flaggen im Renntempo wird eine Verwarnung durch den Rennleiter ausgesprochen.
K.4
Gelbe Flagge:
Gefahr auf der Strecke, bremsbereit sein
Die gelbe(n) Flagge(n) werden nur an einem Streckenposten geschwenkt gezeigt.
Sie gilt/gelten bis zum Passieren des Hindernisses. Es wird keine grüne Flagge
gezeigt.
Erläuterung:
Eine gelbe Flagge bedeutet – Hindernis auf der Fahrbahn; zwei gelbe Flaggen
bedeuten, Strecke vollständig oder zu großen Teilen blockiert. Solange sich noch
ein Fahrer in einem liegen gebliebenen Fahrzeug oder auf der Strecke befindet,
werden unabhängig von der Situation auf der Rennstrecke immer 2 gelbe Flaggen
geschwenkt gezeigt. Wenn der Fahrer das Fahrzeug verlassen hat, bleibt trotzdem
bis Rennende dort eine gelbe Flagge weiterhin geschwenkt gezeigt. Wer trotz
geschwenkter gelber Flagge / Flaggen überholt, erhält eine Verwarnung und kann
bis zu 3 Plätzen zurückgestuft werden.
K.5
Blaue Flagge:
Spitze kommt und will oder kann überholen
Spitze darf nicht am Überholen gehindert werden
K.6
Schwarz / Weiß:
Verwarnung
K.7
Schwarz:
in Verbindung mit der Startnummer
Disqualifikation
Disqualifikation, kann auch nur für einen Lauf gelten ( z.B. Hauben , offene Türen)
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in Verbindung mit der Startnummer
Art. 19 - Sicherheitsbestimmung und Sicherheitsausrüstung der Fahrer :
Jeder Fahrer muss:
a)
sein Fahrzeug im Fahrerlager immer auf eine flüssigkeitsdichte, säurefeste Plane
von mindestens 2000mm x 2000mm Größe abstellen.
b)
frei von Alkohol- und Drogeneinfluss an den Start gehen. Ein Atemalkoholgehalt von
mehr als 0,3 Promille führt zum Ausschluss des nächsten Laufes.
c)
einen anerkannten Schutzhelm entsprechend min. ECE Norm 22/05 oder höher
(siehe Bestimmungen für Schutzhelme) tragen (zulässig bis 31.12.2016)
Bestimmungen für Schutzhelme
Stand: 19.11.2014
Für Autocross-Wettbewerbe in Deutschland sind Schutzhelme gemäß nachstehenden
Normen zulässig:
- Standard 8860-2004
- Standard 8860-2010
- Snell Foundation SA 2000
- Snell Foundation SA 2005
- Snell Foundation SA 2010
- Snell Foundation SAH 2010
- B.S.I. BS 6658-85 Type A/FR
- S.F.I. 31.1
- S.F.I. 31.2
- S.F.I. 31.1 A
- S.F.I. 31.2 A
- Snell M 95
- Snell M 2000
- Snell M 2005
- Snell M 2010
(FIA)
(FIA)
(USA)
(USA)
(USA)
(USA)
(England)
(USA)
(USA)
(USA)
(USA)
(USA)
(USA)
(USA)
(USA)
(zulässig bis 31.12.2016)
(zulässig bis 31.12.2018)
(zulässig bis 31.12.2015)
(zulässig bis 31.12.2018)
(zulässig bis 31.12.2015)
(zulässig bis 31.12.2018)
(zulässig bis 31.12.2018)
(zulässig bis 31.12.2016)
(zulässig bis 31.12.2016)
(zulässig bis 31.12.2018)
Bei DMSB-Autocrossveranstaltungen dürfen auch Fahrer von Autocross-Spezialfahrzeugen
und Cross-Karts offene Helme (z.B. Jet-Helme) tragen.
Weitere Erläuterungen, wie z.B. Kennzeichnung, siehe DMSB-Handbuch,
blauer Teil.
d)
ein Visier oder Schutzbrille zum Schutz der Augen tragen, sofern keine
Windschutzscheibe aus Polycarbonat vorhanden ist.
e)
mit einem flammabweisenden Overall bzw. Anzug gem. FIA-Prüfnorm 8856-2000
(eingestickt am Kragen) bekleidet sein.
f)
ein gut erhaltenen sauberen Rennoverall mit der Prüfnorm 1986 ist noch bis
31.12.2015 – bei Veranstaltungen des Deutschland-Cup zulässig. Kart-Overalls
und dergleichen dürfen nicht verwendet werden!
g)
Feuerfeste Unterwäsche sowie Schuhe, Sturmhaube, Handschuhe nach aktueller
FIA-Norm sind ab 01.01.2015 vorgeschrieben.
17
h)
seine vollständige Rennbekleidung zur technischen Abnahme mitbringen und
unaufgefordert vorzeigen. Für Fahrer, die ohne vorgenannte Kleidung an den Start
gehen, besteht kein Versicherungsschutz (!) und keine Starterlaubnis.
i)
durch den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt festgegurtet sein.
Das Tragen einer Halskrause für alle Teilnehmer Pflicht.
Jedes Team hat mindestens einen 2 KG-Feuerlöscher griffbereit am Teamstandort im
Fahrerlager vorzuhalten.
Es sollten nur noch FIA- homologierte Overalls, nach FIA - Standard 8856-2000
(eingestickt am Kragen) gültig, gekauft werden.
Jeder Fahrer/Teilnehmer ist für die Einhaltung des technischen
Reglements sowie der Sicherheitsbestimmungen selbst
verantwortlich.
Art. 20 – geplante Renntermine und Veranstaltungsorte
Datum
30.04. u. 01.05.2016
Veranstalter
MSG Uhlenköper e. V. im ADAC
18. u 19.06 2016
MSG Uhlenköper e.V. im ADAC
16. u. 17.07.2016
MSC Oschersleben e.V. im ADAC
geplant
27. u. 28.08.2016
MSF Dassel e. V. im ADAC
MSG Uhlenköper e. V. im ADAC
10. u. 11.09.2016
MSC Mölln e. V im ADAC
01. u. 02.10.2016
MSG Uhlenköper e. V. im ADAC
Veranstaltungsort
Uhlenköper-Ring
Kl. Pretzier
Uhlenköper-Ring
Kl. Pretzier(?Bremen?)
An den 7 Bergen,
Oschersleben
Dassel
Uhlenköper-Ring,
Kl. Pretzier
Grambecker Heidering,
Mölln
Uhlenköper-Ring,
Kl. Pretzier
Genehmigt vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
am _________________
unter Reg.Nr.: _______________
Stempel:
18