Serienbestimmung und Ausschreibung für den Deutschland-Cup 2016 als Clubsportveranstaltung Veranstalterreglement ( Stand: 25.02.2016) 1 Allgemeine Bestimmungen; Der Autocross-Deutschland-Cup 2016 findet im Rahmen lizenzpflichtiger ClubsportWettbewerbe statt und wird nach - der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 2016 der Grundausschreibung für den Clubsport Autocross 2016 vorliegender Aussschreibung mit Änderungen und Erläuterungen Beschlüssen des ADAD e.V. den DMSB-Umweltrichtlinien den Anti-Doping-Bestimmungen des NADA durchgeführt. Clubsport Autocross ist ein lizenzpflichtiger Automobilwettbewerb. Clubsport Autocross ist ein geplantes, organisiertes Treffen mehrerer Bewerber, Fahrer, Sportwarte zur Durchführung eines oder mehrerer reglementierter Wettbewerbe mit Automobilen. Autocross-Rennen sind Wettbewerbe, die auf einem flachen bis hügeligen Rundkurs auf unbefestigter Fahrbahn ausgetragen werden. In Ausnahmefällen können sie auch auf Rennstrecken mit teilweiser befestigter Fahrbahn ausgetragen werden. Für den Deutschland-Cup gelten folgende(Art. 1 - Art. 20) aufgeführten Bestimmungen Inhaltsverzeichnis Art. 1 – Klasseneinteilung: ........................................................................ 3 Art. 2 – Zulassungsvoraussetzung für das Fahrzeug ...................................... 3 Art. 3 – Teilnahmeberechtigung ................................................................. 4 Art. 4 – Nenngebühren ............................................................................ 4 Art. 5 – Dokumentenprüfung und Technische Abnahme ................................. 5 Art. 6 – Zeitplan und Startaushang ............................................................. 5 Art. 7 – Zeittraining ................................................................................. 5 Art. 8 – Start .......................................................................................... 6 Art. 9 – Meisterschaftswertung .................................................................. 6 Art. 10 – Vorläufe ..................................................................................... 9 Art. 11 – Siegprämien und Pokale ............................................................. 10 Art. 12 – Protest ..................................................................................... 12 Art. 13 – Beendigung des Rennens und Rennabbruch ................................... 13 Art. 14 – Vorzeitiges oder verspätetes Zielzeichen: ....................................... 13 Art. 15 – Haftungsausschluss: .................................................................. 13 Art. 16 – Allgemeines: ............................................................................. 14 Art. 17 – Umweltschutz ........................................................................... 15 Art. 18 – Flaggen: / Flaggenzeichen müssen dem Internationalen Sportgesetz ... 16 Art. 19 – Sicherheitsbestimmung und Sicherheitsausrüstung der Fahrer : .......... 17 Art. 20 – Renntermine und Veranstaltungsorte 2015 zum Deutschland – Cup ..... 18 2 Art. 1 - Klasseneinteilung: Division I (Serientourenwagen ohne Allradantrieb) gemäß Technischen Bestimmungen Deutschland - Cup Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 bis bis über 1400 ccm 1800 ccm 1800 ccm Division II (Spezialtourenwagen) gemäß Technischen Bestimmungen Deutschland -Cup Klasse Klasse 4 5 bis bis 1400 ccm 1800 ccm Klasse 6 über 1800 ccm Klasse 12 alle Fahrzeuge die in einigen Punkten nicht dem Reglement der Klassen 4,5 und 6 entsprechen (siehe technisches Reglement DIV II) Division III (Spezialcrossfahrzeuge) gemäß Technischen Bestimmungen Deutschland-Cup Klasse 7 bis 1600 ccm Klasse 9 über 1600 ccm Klasse 10 nur heckangetrieben Fahrzeuge Jugendklasse Jugend A: Autocross-Serientourenwagen bis1400 ccm ohne Aufladung / und max. 75 PS Jugend B: Autocross-Serientourenwagen bis1400 ccm ohne Aufladung / über 75 PS gemäß techn. Bestimmungen DC Für die Jugendklasse ab der Saison 2017 gilt folgende Regelung: Jugendklasse Autocross-Serientourenwagen bis1400 ccm ohne Aufladung (keine PS Begrenzung) gemäß techn. Bestimmungen DC Langestreckenklasse Fahrzeuge der DIV i und DIV II Einsteigerklasse Fahrzeuge der Divisionen I, II und III gemäß Technischen Bestimmungen DC Art. 2 – Zulassungsvoraussetzung für das Fahrzeug Das genannte Fahrzeug muss folgende Zulassungsvoraussetzung erfüllen: Übereinstimmung mit den gültigen technischen Bestimmungen des Deutschland-Cup 2016. Übereinstimmung mit den Lärmschutz – und Abgasvorschriften.Fahrzeuge, die dem Ansehen des Motorsports schaden, werden nicht zum Start zugelassen. Alle Fahrzeuge benötigen eine DC-ID-Karte (wird vor Ort ausgestellt) Fahrzeuge die nach dem „DMSB-Technik-Reglement Autocross 2016“ gebaut sind und einen Wagenpass für die entsprechende DIV haben sind zugelassen.(DIV 2 DMSB = DIV 1 DC; DIV 3 DMSB = DIV 2 DC; DIV 5 DMSB = DIV 3 DC) Empfehlung ab Saison 2012: Auf beiden vorderen Kotflügeln/Türen sollte die Nationalflagge der/des Fahrerin/Fahrers sowie dessen/ deren Name sichtbar sein. Die Mindesthöhe von Flagge und Name sollte min. 4 cm betragen. 3 Art. 3 – Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt in den Klassen 1 -12, Langstrecke und Einsteiger sind alle Personen oder ohne gültigen Führerschein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zugelassen für DCVeranstaltungen sind alle Teilnehmer, die im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz (mindesten Stufe C) sind. Startberechtigt in der Jugendklasse sind Jugendliche ab dem Jahrgang 2002 bis 1998. Für die Teilnahme in der Jugendklasse sind nur Serientourenwagen bis 1400 ccm ohne Aufladung zugelassen. Wird ein Jugendlicher im Laufe der Saison 18 Jahre, so kann er weiterhin in der Jugendklasse fahren, darf aber nicht in weiteren Klassen oder der Langstrecke bis zum Saisonende fahren. Für die Teilnahme in der Jugendklasse ist vorher eine Teilnahme an einem Fahrertraining Bedingung. Dafür wird eine Teilnahmebescheinigung ausgegeben, welche zur Teilnahme an den hier durchgeführten Veranstaltungen und weiterer Verbände berechtigt. Teilnehmer der Einsteigerklasse dürfen in den letzten 5 Jahren an keiner anderen Autocrossveranstaltung als Fahrer teilgenommen haben. Dieses muss vom Fahrer bei der Dokumentenabnahme bestätigt werden. Teilnehmer der Einsteigerklasse sind maximal über die Dauer einer Saison in der Einsteigerklasse startberechtigt. Art. 4 – Nennung/Haftungsverzicht/Nenngebühren Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular abzugeben. Das Nennformular und der Haftungsverzicht sind vollständig und leserlich auszufüllen und es sind alle dort verlangten Erklärungen, auch die zu den am Fahrzeug gemachten technischen Änderungen, abzugeben. Die Nennung ist von Bewerber und Fahrer/Beifahrer und ggf. vom Fahrzeugeigentümer (falls abweichend vom Fahrer/Bewerber) zu unterzeichnen. Die Nennungen können online oder durch irgendein anderes elektronisches Kommunikationsmittel abgegeben werden, wenn dieses vor dem für den Nennungsschluss festgesetzten Zeitpunkt aufgegeben wird. Maßgebend ist die auf dem Kommunikationsmittel (z.B. Online-Bestätigung, E-Mail, usw.) verzeichnete Aufgabezeit. Das in der Ausschreibung ggf. angegebene Nenngeld ist der Nennung beizufügen oder bei einer Online-Nennung zeitgleich auf den Weg zu bringen. Es kann, falls in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist, mit Bar- oder Verrechnungsscheck oder durch Banküberweisung geleistet werden. Abweichende Nenn-/und Nenngeldregelungen können in der Ausschreibung getroffen werden. (4) Die Nennung ist verbindlich, wenn der Veranstalter verbindlich dem Teilnehmer gegenüber brieflich oder mit einem anderen Kommunikationsmittel die Nennung bestätigt oder eine verbindliche Nennliste veröffentlicht hat. Das Nenngeld bleibt ab diesem Zeitpunkt zahlbar. Nenngeld pro Teilnehmer 55,00 € Nenngeld pro Teilnehmer Langstrecke 55,00 € Nenngeld pro Teilnehmer Jugendklasse 25,00 € Nenngeld pro Teilnehmer Einsteiger 25,00 € Bei frühzeitigem Ausfall eines Teilnehmers, wird das Nenngeld in der Regel nicht erstattet. Abweichende Regeln entscheidet der Veranstalter – Nenngeld ist Reuegeld. Klasse 1 -12 und Langstrecke, zusätzlich 5,00 € für die Meisterschaftskasse. Bei eingehenden Nennungen nach Nennungsschluss erhöht sich das Nenngeld um 20,00 €. 4 Art. 5 – Dokumentenprüfung und Technische Abnahme Jeder Teilnehmer hat sich bei der Doku zur Dokumentenprüfung zu melden. Er muss ein vollständig und leserlich ausgefülltes Nennungsformular beim Veranstalter für die Teilnahme mit originaler Unterschrift sowie die Fahrerlizenz und die DC-ID-Fahrzeugkarte abgeben. Gültigkeit haben nur Originalnennungen des angegebenen Veranstalters. Das angegebene Nenngeld ist der Nennung beizufügen. Bis 30 Minuten vor dem ersten freien Training kann der genannte Fahrer auch noch gegen einen Ersatzfahrer ausgetauscht werden. Dann muss der Ersatzfahrer eine Nennung abgeben. Eine Abgabe einer Team-Nennung unter Angabe Namen der Fahrer max. 2 Fahrer ist möglich. Am Veranstaltungstag darf aber nur ein Fahrer ohne Fahrerwechsel zum Einsatz kommen. Ein Fahrzeugwechsel ist nicht zugelassen. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung von Anfang bis Ende ist Pflicht. Der Veranstalter hat entsprechende Anwesenheitslisten gegen Unterschrift der Fahrer zu führen. Ein Verstoß gegen die Teilnahmepflicht wird mit 25,00 € durch den Veranstalter geahndet. Bis zur Bezahlung und Einweisung in den Veranstaltungsablauf durch den Rennleiter erfolgt keine Startfreigabe des betreffenden durch den Veranstalter. In der Fahrerbesprechung werden die Fahrer über den Startmodus, Rennablauf und evtl. Besonderheiten der Veranstaltung informiert. Die hinterlegte Lizenz kann frühestens nach Beendigung des letzten Laufes des jeweiligen Teilnehmers abgeholt werden. Art. 6 – Zeitplan und Startaushang Der Zeitplan und die Listen der einzelnen Startaufstellungen hängen bei der Doku rechtzeitig für alle Fahrer aus. Die Fahrzeuge haben 10 Minuten vor dem Start am Vorstart zu stehen. Bei zu spätem Erscheinen darf nicht in einer anderen Gruppe oder Klasse gestartet werden. Wird das Fahrerfeld für den nächsten Lauf durch den Starter bereits aufgestellt, und ein Fahrer fehlt noch (Startplatz noch frei) so hat der fehlende Teilnehmer noch die Möglichkeit wenn der Letzte Teilnehmer seinen Startplatz eingenommen hat, auf 2 Min. Wartezeit bis zum endgültigen Start. (Muss aber vorher beim Starter bereits gemeldet sein). Die Vorläufe finden Samstag und Sonntag statt. Endläufe sind Sonntag ab 13.00 Uhr durchzuführen. Ausnahme. Bei Doppelveranstaltungen (v. 2 Verbänden) können andere Festlegungen getroffen werden. Die Teilnehmer sind darüber rechtzeitig zu informieren. Art. 7 –Freies Training / Zeittraining Das freie Training wird nach Klassen sortiert und ohne Einteilung (nach Startnummern) gefahren. Das Offizielle Zeittraining wird für jeden Teilnehmer über 2 Runden gefahren, wobei die Schnellste der beiden Runden gewertet wird. Bei Ausfall während des Zeitrainings oder bei zu spätem Erscheinen wird keine erneute Möglichkeit zum Zeitfahren gegeben. Der Zeitpunkt des Offiziellen Zeittrainings ist dem jeweiligen Zeitplan zu entnehmen. Wer im Offiziellen Zeittraining nicht mindestens eine gezeitete Runde gefahren ist, wird mit Genehmigung des Rennleiters zum 1. Vorlauf am Ende des Feldes aufgestellt. Trifft das für mehrere Teilnehmer einer Klasse zu, werden sie am Ende des Feldes in Reihenfolge ihrer Start Nr. (aufsteigend) aufgestellt. Die beste Rundenzeit aus dem Zeittraining bestimmt die Startaufstellung im 1. Vorlauf. 5 Die Startaufstellung im 2. Vorlauf ist abhängig vom Ergebnis erster Vorlauf. Teilnehmer ohne Ergebnis 1. Vorlauf, werden mit Genehmigung des Rennleiters im 2. Vorlauf am Ende des Feldes aufgestellt. Startaufstellung 3. Vorlauf wird analog wie bei den ersten und zweiten Vorlauf verfahren. Die Startaufstellungen werden den Fahrern per Aushang an dem dafür vorgesehenden Platz rechtzeitig zur Kenntnis gebracht (Verantwortlich ist jeder Fahrer selbst).Beim Klassenendlauf und im Superfinale dürfen sich die ersten 2 Teilnehmer der ersten Reihe einer Klasse den Startplatz aussuchen. Der Versatz zwischen den Startplätzen bleibt davon unberührt. (Bestplatzierter im Finallauf sucht sich den Startplatz 2 aus und steht somit hinter dem Startplatz 1.) Alle übrigen Teilnehmer ab 2. Startreihe bekommen ihren Startplatz durch den Starter lt. Startaufstellung zugeteilt. Die Startaufstellung erfolgt für alle Teilnehmer nach dem Grand-Prix Modus (halbe Fahrzeuglänge nebeneinander versetzt nach hinten. ( 3-2-3-2-2) Art. 8 – Start Der Veranstalter gibt die zulässige Starterzahl und die Startaufstellung in seiner Ausschreibung an. ( max. 12 Starter / Teilnehmer) Die Fahrzeuge eines jeden Laufes werden gemeinsam und stehend mit laufendem Motor gestartet. Vor dem Startzeichen wird den Fahrern als Vorankündigung ein Schild mit der Aufschrift „ 5 Sekunden“ gezeigt. Bei Ampelstart blitzt das rote Licht kurz auf und erlöscht dann sofort wieder. Das Erlöschen des Rotlichts ist das Startsignal. Bei einem Frühstart, wird der Start / Rennen nicht abgebrochen und wiederholt. Erst nach Beendigung des kompletten Laufes wird / werden die Verursacher nach abwinken der Zieldurchfahrt um 3 Plätze nach hinten gestellt und gewertet. Bei Startzeichen mit Startflagge wird diese durch Senken der Flagge gegeben. Die Flagge wird nicht länger als 5 Sekunden hochgehalten. Sie wird erst dann über Kopfhöhe gebracht, wenn alle Fahrzeuge ihren Startplatz eingenommen haben. Art. 9 – Meisterschaftswertung Für die Teilnahme am Deutschland-Cup (ohne Jugendklasse ohne Einsteiger) ist eine Einschreibgebühr zu entrichten. Diese Einschreibgebühr beträgt 20,-- €. Um die Punkte zu erhalten ist es notwendig die Einschreibung bis zum Ende der Veranstaltung beim Veranstalter abzugeben. Für die Rennen die ohne Einschreibung gefahren wurden werden nachträglich keine Punkte gutgeschrieben. Die Einschreibung ist bis zum Samstag des dritten Rennens möglich. Bei der Durchführung der gemeinsamen Rennen werden die Teilnehmer der jeweiligen Meisterschaft getrennt gewertet. Meisterschaftspunkte werden in den Vorläufen, Klassenfinals und im Tagessiegerendlauf vergeben. Fahrer die in mehreren Klassen starten, erhalten ihre Punkte für jede dieser Klassen! Eine Punkteaddierung findet nicht statt! Fahrer die in einer Gruppe die Klassen wechseln, bekommen ihre Punkte ebenfalls für jede einzelne Klasse. Meisterschaftspunkte werden nur vergeben, wenn der Teilnehmer mit seinem Fahrzeug zum Endlauf und/ oder Superfinale aus eigener Kraft erscheint und mindestens eine gewertete Runde fährt. Können qualifizierte Teilnehmer nicht am Endlauf teilnehmen, so rücken weitere Teilnehmer aus der Klasse nach! 6 Divisionsmeisterschaft: Die Wertung für die Divisionsmeisterschaft erfolgt Gruppenweise! Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Superfinalläufe. Sollte danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen der Klassenfinalläufe hinzugezogen. Klassenmeisterschaft: Die Wertung für die Klassenmeisterschaft erfolgt Klassenweise! Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Klassenfinalläufe. Sollte danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen der Vorläufe hinzugezogen. Zur Ermittlung der Gruppen und Klassensieger werden alle Veranstaltungen herangezogen. Punkteverteilung: Vorlaufpunkte pro Vorlauf: 1. Vorlauf 12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0 2. Vorlauf 12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0 3. Vorlauf 12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0 Aus den Gesamtpunkten der Vorläufe werden die Punkte für die Klassenmeisterschaft (auch Jugendklasse) ermittelt. Sollte die Gruppe geteilt sein werden die Punkte für beide Gruppen vergeben. Punkte erhalten nur eingeschriebene Fahrer ab dem Zeitpunkt der Einschreibung. Der Punktbeste( eingeschriebene) der Vorläufe erhält der 2. erhält 10 Punkte der 3 9 Punkte der 4 8 Punkte, der 5. 7 Punkte der 6. 6 Punkte der 7. 5 Punkte der 8. 4 Punkte der 9 3 Punkte der 10 2 Punkte der 11. 1 Punkte der 12. 0 Punkte 12 Punkte Punkteverteilung pro Klassenendlauf (auch Jugendklasse) 12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0 B-Finale Falls ein B Finale gefahren wird werden die letzten beiden Finalteilnehmer durch das B-Finale ermittelt, Punkte für das B-Finale gibt es nicht, Nicht eingeschrieben Fahrer erhalten keine Punkte, dadurch können auch eingeschriebene Fahrer aus dem B-Finale noch Punkte erhalten. Sollte ein Fahrer aus dem Finallauf ausfallen kann nachgerückt werden. 7 Punkteverteilung pro Superfinallauf für eingeschrieben Fahrer: 12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1, 0 Zusätzlich erhält der Klassenbestplatzierte der Div I 4 Punkte, Division II 3 Punkte, III 4 Punkte der Zweite der DIV I 3 Punkte, Division II 2 Punkte, III 3 Punkte der Dritte der DIV I 2 Punkte, Division II 1 Punkt , DIV III 2 Punkte der Vierte der DIV I 1 Punkt III 1 Punkte der Fünfte der Sechste DIV DIV DIV für die Klassenmeisterschaft. Punkteverteilung für die Langstreckenmeisterschaften Senioren und Jugend 12, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, alle weiteren1 Punkt Klassenmeisterschaft: Die Wertung für die Klassenmeisterschaft erfolgt Klassenweise! Für die Wertung werden die Punkte aus den Ergebnissen der Vorläufe, den Klassenendläufen und den Zusatzpunkten aus dem Superfinale herangezogen (Höchstpunkzahl pro Veranstaltung in der DIV I 28 Punkte, Division II. 27 Punkte und DIV III 28 Punkte). Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Klassenfinalläufe. Sollte danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen aus dem Ergebnis der Vorläufe hinzugezogen. Divisionsmeisterschaft: Die Wertung für die Divisionsmeisterschaft erfolgt Gruppenweise! Für die Wertung werden die Punkte aus den Klassenendläufen und dem Superfinale (ohne Zusatzpunkte) herangezogen. (Höchstpunkzahl pro Veranstaltung 24 Punkte) Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität der Platzierungen der Superfinalläufe. Sollte danach weiterhin Gleichheit bestehen, werden die Platzierungen der Klassenfinalläufe hinzugezogen. Zur Ermittlung der Gruppen und Klassensieger werden alle Veranstaltungen herangezogen. Zusatzbestimmungen Punkte erhalten nur Fahrer die zum Deutschland-Cup eingeschrieben sind, ausgenommen Jugendklasse und Jugendlangstrecke, ab dem Zeitpunkt der Einschreibung (die Einschreibung muss vor dem ersten Vorlauf der Veranstaltung erfolgen). Für die platzierten eingeschriebenen Fahrer werden die vollen Punkte, ohne Unterbrechung, verteilt. Für die Vergabe von Meisterschaftspunkten in den Tagessiegerendläufen muss mindestens 1 gewertete Runde gefahren werden. Sind in einer Klasse weniger als drei Fahrzeuge von eingeschriebenen Fahrern genannt, so wird nur die halbe Punktzahl für die Meisterschaftswertung vergeben. Wird das Fahrzeug eines Teilnehmers während einer Veranstaltung von den technischen Kommissaren als nicht regelgerecht befunden, so werden ihm sämtliche Meisterschaftspunkte 8 bis zu dieser Veranstaltung gestrichen. Für den betreffenden Renntag wird der Fahrer disqualifiziert. In der Einsteigerklasse erhalten die Teilnehmer keine Meisterschaftspunkte sondern nur Tagespunkte für gefahrene Vorläufe mit Platzierungen. Die Einsteigerklasse fährt keinen Klassenendlauf und kein Superfinallauf. In der Jugendklasse und der Einsteigerklasse wird eine eigene Meisterschaftswertung analog zu den Divisionen durchgeführt. Die Einsteigerklasse fährt 2 Vorläufe und einen Klassenendlauf. In der Langstreckenmeisterschaft werden die Meisterschaftspunkte analog zur Starterzahl eines Laufes vergeben. Das heißt, der Erste erhält so viele Punkte, wie Teilnehmer am Start sind. Die weitere Abstufung erfolgt in Einer-Schritten, so dass der letzte noch einen Punkt erhält. Zusätzlich erhält jeder Teilneher der die Ziellinie am Rennende überfährt einen Zusatzpunkt. Art. 10 – Vorläufe/Finalläufe/Supefinalläufe Jede Klasse fährt 3 Vorläufe + 1 Klassenendlauf (Vorlauf 6 Rd. / Klassenendlauf 7 Rd.). Aus den Ergebnissen des Zeittrainings ergibt sich die Startaufstellung für den ersten Vorlauf, d.h. der Schnellste steht auf der ersten Startposition, der Zweitschnellste auf der zweiten Startposition, usw. Muss auf Grund einer zu hohen Starterzahl eine Klasse geteilt werden, so wird der Trainingsschnellste in Gruppe A auf den ersten Startplatz gestellt, der zweitschnellste steht in Gruppe B ab der ersten Startposition, der Fahrer mit der dritten Trainingszeit steht dann in Gruppe A auf dem zweiten Startplatz, während der Viertschnellste die zweite Startposition in der Gruppe B erhält. Wird eine Klasse in drei Gruppen aufgeteilt so wird der Drittschnellste auf die erste Startposition der Gruppe C gestellt usw. Lässt die Witterung oder Zeitplan kein Zeittraining zu, wird die Startaufstellung für den ersten Vorlauf ausgelost. Die Startaufstellung des 2. Vorlaufes ergibt sich aus dem Ergebnis 1. Vorlauf. d.h. der Sieger des ersten Vorlaufes steht im zweiten Vorlauf auf den ersten Startplatz, der zweite des ersten Vorlaufes steht auf dem 2. Startplatz, usw. Eine Neuaufteilung der Gruppen( bei geteilten Klassen) erfolgt in der Regel nicht. Wird jedoch im Verlauf einer Veranstaltung die Zahl der Starter einer Gruppe durch übermäßige Ausfälle stark verringert, so steht es dem Veranstalter/ Rennleiter nach Abstimmung frei, die Gruppen zusammenzulegen, und neu aufzuteilen. Für die Ergebnisse der Vorläufe werden Punkte verteilt. Diese Punkte werden analog zu den Meisterschaftspunkten vergeben. Beim Ausfall in einem Vorlauf wird die Platzierung, die sich aus der gefahrenen Rundenzahl ergibt, gewertet. Fallen mehrere Fahrzeuge in einer Runde aus, so werden diese Teilnehmer Auf Grund der letzten Zieldurchfahrt gewertet. Klassenendlauf: Teilnahmeberechtigt für die Klassenendläufe sind maximal 12 Teilnehmer. Die Zahl der Starter mit Start Nr. für die Klassenendläufe muss jedoch den Fahrern durch Aushang der Ergebnisse rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Aufstellung für den Klassenendlauf ergibt sich aus der Addierung der Punkte der Vorläufe. Bei Punktgleichheit entscheidet das Ergebnis des Zeittraining (nicht die Majorität der Platzierung). Zusammengelegte Klassen werden als eine Klasse gewertet. Finalläufe bei geteilten Klassen werden so durchgeführt, dass die ersten 10 Teilnehmer aus den Vorläufen sich für das A-Finale qualifiziert haben. Während die dahinter platzierten 9 Teilnehmer vorher ein B- Finale fahren, von diesem rücken die zwei besten in das A-Finale nach hinten auf. Für die Gesamtwertung der Klasse werden auch die Teilnehmer des BFinales gewertet. Die Durchführung eines B-Finales erfolgt nur bei mindestens 6 startfähigen Teilnehmern. Ist einer oder mehrere Teilnehmer nicht in der Lage seinen Platz im Klassenendlauf einzunehmen, so besteht die Möglichkeit des Nachrückens für die dahinter platzierten Teilnehmer. Superfinallauf: Am Superfinallauf nehmen 12 Fahrzeuge teil. Die Superfinalläufe werden Gruppenweise ausgetragen. Zur Teilnahme an den Superfinalläufen qualifizieren sich die ersten 4 der DIV I, die ersten 3 der DIV II und die ersten 6 der DIV II aus den jeweiligen Klassenläufen. Nachgerückt wird dann von Platz 5, 4 bzw. 7 abwärts. Zur Teilnahme am Superfinallauf ist es weiterhin notwendig die Nennung am Samstag abzugeben und das Fahrzeug zur technischen Abnahme am Samstag vorgeführt zu haben. Die Startaufstellung zum Superfinale erfolgt in den Divisionen 1 + 2 in der Reihenfolge der Klassen in je drei 4 er Reihen. (1-2-3,4-5-6-12). Bei der Division III wird ein Rotationsverfahren angewandt. D. h. dabei wird im Laufe der Saison jeweils abwechselnd die Klasse 9, 10 und 7 auf die vordere Startpositionen gestellt. Welche Startreihenfolge bei welchem Lauf eingesetzt wird, soll bei der Fahrerbesprechung am ersten Rennwochenende ausgelost werden. Sollten allgemein qualifizierte Teilnehmer am Superfinalendlauf nicht teilnehmen, so haben sie sich sofort ohne Angabe der Gründe bei der Zeitnahme abzumelden. Kommt ein Teilnehmer dieser Pflicht nicht nach, und andere Fahrer können dadurch nicht nachrücken verliert der qualifizierte nicht abgemeldete Teilnehmer alle seine Tagespunkte bei dieser Veranstaltung. Die Renndistanz der Superfinalläufe beträgt bei allen Veranstaltungen 10 Runden. Die Parc-fermé Bestimmungen treten mit Zieldurchfahrt des letzten Wertungslaufes für das entprechende Fahrzeug in Kraft. Der Ort, an welchem sich der Parc-fermé befindet, muss in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Art. 11 - Siegprämien und Pokale Klassenwertung Pokale = Teilnehmerzahl – 2, maximal 5 Preisgelder bei mindestens 100 Startern in den Klassen 1 bis 12: 1. Platz --- 125,00 € 2. Platz --- 75,00 € 3. Platz --- 50,00 € Sollten keine 80 Starter in den Klassen 1 bis 12 gemeldet haben kann der Veranstalter das Preisgeld wie folgt reduzieren. Starter : 1. Platz 2. Platz 3. Platz 10 99 bis 95 94 bis 90 89 bis 85 84 bis 80 115,00 € 65,00 € 45,00 € 105,00 € 55,00 € 40,00 € 95,00 € 45,00 € 35,00 € 85,00 € 35,00 € 30,00 € usw. In den Jugendklassen erhalten die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal und die ersten 3 Teilnehmer erhalten ein Preisgeld wie folgt: 1. Platz --- 30,00 € 2. Platz --- 20,00 € 3. Platz --- 15,00 € In der Einsteigerklasse erhalten nur die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal ohne Preisgeld. In der Langstrecke erhalten die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal und die ersten 5 Teilnehmer Ein Preisgeld wie folgt: 1. Platz --- 40% 2. Platz --- 25% 3. Platz --- 20% 4. Platz --- 10% 5. Platz --- 5% Die zu verteilende Preisgeldsumme ergibt sich aus folgender Formel: (Starterzahl X 50,00 €) – (Starterzahl X 25,00 €) für Pokale und Strecke am Renntag. Die Preisgelder werden auf den nächsten Zehner gerundet. Divisionswertung Der Zeittrainingsschnellste einer Division erhält einen Pokal zur 2. Fahrerbesprechung. Im Superfinale erhalten die ersten 5 Teilnehmer einen Pokal. Weitere Geld- und Sachprämien behalten sich die Veranstalter vor. Meisterschaftswertung Die Meisterschaft wird in Klassen und Divisionen ausgetragen. Preisgelder werden nur unter den Klassen aufgeteilt. Die Veranstalter verpflichten sich, je Veranstaltung und Teilnehmer in den Klassen 1-12 und Langstrecke (ohne Jugend und Einsteiger) 2,-- € in die Meisterschaftskasse einzuzahlen. Das Preisgeld zur Meisterschaftsfeier wir wie folgt festgeschrieben: Klasse 1-12 und Langstrecke : 1 Platz 2 Platz 3 Platz 125,00 € 75,00 € 50,00 € Jugend: 1 Platz 2 Platz 3 Platz 30,00 € 20,00 € 15,00 € 11 Die Ausgaben für die Pokale errechnen sich aus den Gesamteinnahmen für die Meisterschaftsfeier (Einschreibung + 2,00 € vom Veranstalter + 5,00 € vom Nenngeld + Strafgelder) abzüglich der festgeschriebenen Preisgelder. Pokale werden in den Klassen sowie in den Divisionen bis zum 10 Platz vergeben. Art. 12 –Schiedsgericht / Protest Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen zu besetzen ist, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Den Vorsitz dieses Gremiums übernimmt der vom ADAC bestellte Pflichtsportkommisar. Bezüglich jedweder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Rennleiter. a) Protest kann nur von einem Teilnehmer gegen einen anderen Teilnehmer aus der gleichen Division erfolgen. b) Proteste sind innerhalb von 30 Minuten nach einem gefahrenen Lauf der entsprechenden Klasse schriftlich einzureichen. Der schriftlich eingereichte Protest ist einer Protestgebühr in Höhe von 250,00 € und gleichzeitig einen angemessenen Betrag für eine eventuelle anfallende Demontage / Montage beizufügen. Der noch verbleibende offene Betrag erfolgt dann mit der Endabrechnung der angefallenen Kosten des Protestes. c) Sammelproteste sind unzulässig und werden von der Rennleitung sofort abgewiesen. Ein Sammelprotest liegt vor: o o o o 12 wenn mehrere Fahrer einen Protest gemeinsam einreichen. wenn ein Bewerber einen Protest gegen mehrere Bewerber einlegt, auch wenn es sich dabei um die gleiche Begründung handelt. in der Klasse der Serientourenwagen ist ein Protest gegen unerlaubte Leistungssteigerung zugelassen. Nach eingereichtem Protest wird die Leistung des Fahrzeuges auf einem Leistungsprüfstand Bosch LPS 002 überprüft. Die Leistung darf höchstens +5% abweichen. d) Bei begründetem Protest trägt der Protestnehmer alle Kosten, der Protestheber erhält seine Protestgebühr zurück. e) Bei erhobenem Protest kann der Fahrer das Überprüfen seines Fahrzeuges ablehnen. In diesem Fall dürfen Fahrer und Fahrzeug durch den TA / Rennleitung nicht weiter untersucht werden, und der Fahrer und das Fahrzeug dürfen in der laufenden Saison nicht mehr an den Start gehen. Alle bis dahin errungenen Punkte verfallen. f) Nach eingelegtem Protest darf an dem Fahrzeug nichts mehr verändert werden. Das Fahrzeug ist durch den TA / Rennleitung sicherzustellen. So das fremde Personen Damit nicht in Berührung kommen können. g) Wird das Fahrzeug eines Teilnehmers während einer Veranstaltung von den technischen Kommissaren als nicht regelgerecht befunden, so werden den Teilnehmer und Fahrzeug durch die Rennleitung sämtliche Meisterschaftspunkte bis zu dieser Veranstaltung gestrichen. Für den betreffenden Renntag wird dieser Teilnehmer disqualifiziert. Die gleiche Anwendung / Regelung findet bei erfolgreichem Protest Anwendung. Bei begründet abgewiesenen Protest / Protesten, durch die Rennleitung verbleibt die Protestgebühr beim Veranstalter. Der bis dahin entstandene Mehraufwand wird der Rennleitung jedoch maximal 50,00 € überschrieben. Art. 13 – Beendigung des Rennens und Rennabbruch Das Ende des Rennens wird jedem Fahrer durch zeigender schwarz-weißen Zielflagge bei überfahren der Ziellinie angezeigt. Es wird zunächst bei Erreichen der vorgeschriebenen Rundenzahl der Zeitschnellste und dann alle Nachfolgenden, unabhängig von deren bis dahin erreichten Rundenzahl, abgewinkt. Sollte der Abbruch eines Rennens erforderlich werden, zeigt der Rennleiter am Start die rote Flagge. Danach zeigen alle Sportwarte/ Streckensicherung entlang der Rennstrecke die rote Flagge. Bei Rennabbrüchen wird der Überschläger nicht an der Fortsetzung des Laufes teilnehmen. Gleichzeitig ist das überschlagende Fahrzeug der technischen Abnahme vorzuführen. Der Verursacher des Überschlages(falls nicht der Überschläger) bekommt eine Verwarnung, und wird am Ende des Feldes aufgestellt. Die anderen Fahrzeuge werden sofort weiterhin nach der letzten kompletten Zieldurchfahrt (hintereinander mit einer Fahrzeuglänge Abstand) aufgestellt. Fahrzeuge, welche beim Start der Fortsetzung im Startbereich nicht fahrbereit sind, dürfen keine technische / fremde Hilfe in Anspruch nehmen, und können an der Fortsetzung des abgebrochenen Laufes demzufolge nicht teilnehmen. Das insbesondere für entlüftete Bereifung, als auch für entwässerte Kühlsysteme.(gilt als Parc ferme). Ein Lauf wird maximal 3x gestartet (1x Start + 2x Neustart) Hat ein Fahrzeug, bei einem Rennabbruch, mehr als 75% der vorgesehenen Renndistanz absolviert, so muss kein Neustart erfolgen. Gewertet wird dann die letzte komplette Zieldurchfahrt. Art. 14 – Vorzeitiges oder verspätetes Zielzeichen Wird das Zielzeichen vorzeitig gegeben, so muss der betreffende Lauf wiederholt werden. Wird das Zielzeichen nach der vorgeschriebenen Rundenzahl gegeben, so gilt für die Wertung der Zeitpunkt, zu welchem der Wettbewerb hätte enden müssen. Art. 15 – Haftungsausschluss Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Helfer, Sportwarte, Familienangehörigen etc.) keinerlei Haftung für Personen – Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer verzichten unter Ausschluss des Rechtsweges durch die Abgabe der Nennung für sich, und ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen, auf das recht des Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Fahrern, und Haltern von Fahrzeugen die an der Veranstaltung teilnehmen, sowie Behörden oder dessen Beauftragte. 13 Die Teilnehmer tragen die alleinige Zivil- und Strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen, oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzverpflichtungen zu übernehmen. Art. 16 – Allgemeines: Die Rettungskräfte haben die Befugnis, auf Anweisung des Veranstalters im Notfall zur Bergung des Fahrers die Karosserie oder den Rahmen eines Fahrzeuges mit dem dafür notwendigen Aufwand aufzutrennen. Das Betreten der Rennstrecke, der Sicherheitszonen und des Innenraumes ist nur den vom Veranstalter beauftragten Personen erlaubt. Während der Veranstaltung besteht für Fahrer und Helfer absolutes Alkoholverbot. Fahrer und Helfer werden überprüft. Ein Verstoß hat den sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung zur Folge. Unsportliches Verhalten der Fahrer und / oder Helfer auf dem Renngelände führt auf Veranlassung des Rennleiters zum Ausschluss des Fahrers von der weiteren Veranstaltung Zu Beginn der Veranstaltung finden Sie ein sauberes Fahrerlager vor! Um auch in Zukunft keine Müllgebühr entrichten zu müssen, sollten die Fahrer und Helfer ihren Müll möglichst zu Hause entsorgen. Müllsäcke können am Rennbüro abgeholt werden. Für die Entsorgung gibt es eine Müllsammelstelle, die vom Veranstalter bekannt gegeben wird. Außer auf der eigentlichen Rennstrecke gilt überall Schrittgeschwindigkeit (max. 15 km). In der Zeit von ___ bis ___ Uhr ist das Fahren sowie das Laufen lassen der Motoren verboten. ( Zeit je nach Veranstaltung – durch den Veranstalter) Die Rennstrecke darf nur in Kursrichtung befahren werden!! Den Anordnungen des Veranstalters, der Rennleitung, und denen von ihnen beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Verwarnungen und Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 10,00 € bestraft. Eine Verwarnung ist spätestens bis 30 Minuten bei der Rennleitung zu begleichen, ansonsten erfolgt Ausschluss aus der Veranstaltung. Rennfahrzeuge dürfen nach der technischen Abnahme das Renngelände nicht mehr verlassen. Ausnahme: Bei Instandsetzungsarbeiten, die auf dem Renngelände nicht durchgeführt werden können. In diesem Fall muss der Teilnehmer das Fahrzeug bei der Zeitnahme / Rennleitung / TK abgemeldet werden, und nach erfolgter Reparatur / Rückkehr zum Renngelände muss der betreffende Teilnehmer das Fahrzeug erneut der Abnahme vorstellen. Erst dann ist das Fahrzeug wieder zum rennen zugelassen. Der Veranstalter behält sich vor, jedes Fahrzeug zu jeder Zeit der Veranstaltung erneut der Kontrolle / Abnahme den TK vorzuführen. 14 Bei allen Veranstaltungen muss das Fahrzeug nach einem Überschlag bzw. schweren Unfall erneut der technischen Abnahme vorgestellt werden. Der Veranstalter schließt vor jeder Veranstaltung eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung ab. Diese Versicherungsunterlagen können zu jeder Zeit auf Verlangen bei der Rennleitung eingesehen werden. Das Fahrzeug darf beim Training und im Rennen nur von dem auf dem Fahrzeug gemeldeten Fahrer gefahren werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wertungsausschluss. Ein Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung ist nicht zulässig. Die Fahrzeuge müssen sich in einem annehmbaren optischen Zustand befinden. Nach einem Ausfall hat der Fahrer sein Fahrzeug so schnell und sicher wie möglich zu verlassen. Jede Verwarnung, Wertungsausschluss, Disqualifikation etc. darf nur durch den Rennleiter veranlasst werden. Im Anschluss ist der Veranstalter und die Zeitnahme darüber zu informieren. Art. 17 -- Umweltschutz Jedes Fahrzeug muss im Fahrerlager auf einer Öl-, Benzin- und Säurefesten Plane stehen. Mindestgröße 2x2m. Ein Zuwiderhandeln kostet 25,-- €. Bei Wiederholung wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen. Jeglicher Ölwechsel ist strengstens untersagt!! Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein sofortiger Ausschluss! Der Veranstalter hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden vermieden werden. Insbesondere hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass eventuell austretende Öle sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Die Einsetzung eines Umweltbeauftragten wird empfohlen. Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung für die bei ihm anfallenden Abfälle selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) durch das Schiedsgericht von der Wertung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter für alle entsprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden. 15 Art. 18 -- Flaggen: / Flaggenzeichen müssen dem Internationalen Sportgesetz - Anhang – H entsprechen. K.1 Nationalflagge: Startflagge – oder per Ampelstart Bei einem Fehlstart bekommt der Verursacher nach spätestens 3 Runden eine Verwarnung. Es wird nach einem Fehlstart nicht neu gestartet. Der Verursacher wird nach dem Zieleinlauf dann um 3 Plätze zurückgestuft. K.2 Schwarz / Weiß (kariert) Zielflagge Lauf ist beendet. Fahrt verlangsamen und die Rennstrecke durch die Ausfahrt zum Fahrerlager verlassen. K.3 Rote Flagge: Gefahr / Rennabbruch Das Fahrzeug ist sicher zum Stillstand zu bringen. Beim Überfahren weiterer roter Flaggen im Renntempo wird eine Verwarnung durch den Rennleiter ausgesprochen. K.4 Gelbe Flagge: Gefahr auf der Strecke, bremsbereit sein Die gelbe(n) Flagge(n) werden nur an einem Streckenposten geschwenkt gezeigt. Sie gilt/gelten bis zum Passieren des Hindernisses. Es wird keine grüne Flagge gezeigt. Erläuterung: Eine gelbe Flagge bedeutet – Hindernis auf der Fahrbahn; zwei gelbe Flaggen bedeuten, Strecke vollständig oder zu großen Teilen blockiert. Solange sich noch ein Fahrer in einem liegen gebliebenen Fahrzeug oder auf der Strecke befindet, werden unabhängig von der Situation auf der Rennstrecke immer 2 gelbe Flaggen geschwenkt gezeigt. Wenn der Fahrer das Fahrzeug verlassen hat, bleibt trotzdem bis Rennende dort eine gelbe Flagge weiterhin geschwenkt gezeigt. Wer trotz geschwenkter gelber Flagge / Flaggen überholt, erhält eine Verwarnung und kann bis zu 3 Plätzen zurückgestuft werden. K.5 Blaue Flagge: Spitze kommt und will oder kann überholen Spitze darf nicht am Überholen gehindert werden K.6 Schwarz / Weiß: Verwarnung K.7 Schwarz: in Verbindung mit der Startnummer Disqualifikation Disqualifikation, kann auch nur für einen Lauf gelten ( z.B. Hauben , offene Türen) 16 in Verbindung mit der Startnummer Art. 19 - Sicherheitsbestimmung und Sicherheitsausrüstung der Fahrer : Jeder Fahrer muss: a) sein Fahrzeug im Fahrerlager immer auf eine flüssigkeitsdichte, säurefeste Plane von mindestens 2000mm x 2000mm Größe abstellen. b) frei von Alkohol- und Drogeneinfluss an den Start gehen. Ein Atemalkoholgehalt von mehr als 0,3 Promille führt zum Ausschluss des nächsten Laufes. c) einen anerkannten Schutzhelm entsprechend min. ECE Norm 22/05 oder höher (siehe Bestimmungen für Schutzhelme) tragen (zulässig bis 31.12.2016) Bestimmungen für Schutzhelme Stand: 19.11.2014 Für Autocross-Wettbewerbe in Deutschland sind Schutzhelme gemäß nachstehenden Normen zulässig: - Standard 8860-2004 - Standard 8860-2010 - Snell Foundation SA 2000 - Snell Foundation SA 2005 - Snell Foundation SA 2010 - Snell Foundation SAH 2010 - B.S.I. BS 6658-85 Type A/FR - S.F.I. 31.1 - S.F.I. 31.2 - S.F.I. 31.1 A - S.F.I. 31.2 A - Snell M 95 - Snell M 2000 - Snell M 2005 - Snell M 2010 (FIA) (FIA) (USA) (USA) (USA) (USA) (England) (USA) (USA) (USA) (USA) (USA) (USA) (USA) (USA) (zulässig bis 31.12.2016) (zulässig bis 31.12.2018) (zulässig bis 31.12.2015) (zulässig bis 31.12.2018) (zulässig bis 31.12.2015) (zulässig bis 31.12.2018) (zulässig bis 31.12.2018) (zulässig bis 31.12.2016) (zulässig bis 31.12.2016) (zulässig bis 31.12.2018) Bei DMSB-Autocrossveranstaltungen dürfen auch Fahrer von Autocross-Spezialfahrzeugen und Cross-Karts offene Helme (z.B. Jet-Helme) tragen. Weitere Erläuterungen, wie z.B. Kennzeichnung, siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil. d) ein Visier oder Schutzbrille zum Schutz der Augen tragen, sofern keine Windschutzscheibe aus Polycarbonat vorhanden ist. e) mit einem flammabweisenden Overall bzw. Anzug gem. FIA-Prüfnorm 8856-2000 (eingestickt am Kragen) bekleidet sein. f) ein gut erhaltenen sauberen Rennoverall mit der Prüfnorm 1986 ist noch bis 31.12.2015 – bei Veranstaltungen des Deutschland-Cup zulässig. Kart-Overalls und dergleichen dürfen nicht verwendet werden! g) Feuerfeste Unterwäsche sowie Schuhe, Sturmhaube, Handschuhe nach aktueller FIA-Norm sind ab 01.01.2015 vorgeschrieben. 17 h) seine vollständige Rennbekleidung zur technischen Abnahme mitbringen und unaufgefordert vorzeigen. Für Fahrer, die ohne vorgenannte Kleidung an den Start gehen, besteht kein Versicherungsschutz (!) und keine Starterlaubnis. i) durch den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt festgegurtet sein. Das Tragen einer Halskrause für alle Teilnehmer Pflicht. Jedes Team hat mindestens einen 2 KG-Feuerlöscher griffbereit am Teamstandort im Fahrerlager vorzuhalten. Es sollten nur noch FIA- homologierte Overalls, nach FIA - Standard 8856-2000 (eingestickt am Kragen) gültig, gekauft werden. Jeder Fahrer/Teilnehmer ist für die Einhaltung des technischen Reglements sowie der Sicherheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Art. 20 – geplante Renntermine und Veranstaltungsorte Datum 30.04. u. 01.05.2016 Veranstalter MSG Uhlenköper e. V. im ADAC 18. u 19.06 2016 MSG Uhlenköper e.V. im ADAC 16. u. 17.07.2016 MSC Oschersleben e.V. im ADAC geplant 27. u. 28.08.2016 MSF Dassel e. V. im ADAC MSG Uhlenköper e. V. im ADAC 10. u. 11.09.2016 MSC Mölln e. V im ADAC 01. u. 02.10.2016 MSG Uhlenköper e. V. im ADAC Veranstaltungsort Uhlenköper-Ring Kl. Pretzier Uhlenköper-Ring Kl. Pretzier(?Bremen?) An den 7 Bergen, Oschersleben Dassel Uhlenköper-Ring, Kl. Pretzier Grambecker Heidering, Mölln Uhlenköper-Ring, Kl. Pretzier Genehmigt vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. am _________________ unter Reg.Nr.: _______________ Stempel: 18
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