Juli 2016 Merkblatt Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme in Deutschland Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Ein Visum zur Beschäftigung als Arbeitnehmer darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, wobei sich die Zulassung der Beschäftigung generell an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für neu einreisende Ausländer grundsätzlich nur möglich, wenn für die Stelle bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer (d.h. die in Deutschland leben und bereits eine Arbeitserlaubnis haben) zur Verfügung stehen. Ausnahmen gelten für Hochqualifizierte, deren Zuzug erleichtert wird. Als hoch qualifiziert gelten insbesondere Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position sowie andere Spezialisten und Angestellte mit Berufserfahrung, die ein Gehalt in einer bestimmten Höhe erhalten (Mindestgrenze 49.600 Euro brutto im Jahr). Für Fachkräfte mit inländischen Hochschulabschluss (z.B. in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Ärzte, Ingenieure) gilt derzeit die Mindestgrenze von 38.688 Euro brutto im Jahr; . Für Hochqualifizierte wird die Gewährung eines Daueraufenthalts von Anfang an vorgesehen, sie können sofort eine Niedererlassungserlaubnis erhalten. Mit- oder nachziehende Familienangehörige sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Ausländer können sich auch als Selbständige in Deutschland niederlassen. Voraussetzung sind hierfür wirtschaftliche Interessen oder ein regionales Bedürfnis, eine positive Auswirkung der Tätigkeit auf die Wirtschaft und eine gesicherte Finanzierung. Über die Möglichkeiten einer Arbeit in Deutschland können Sie sich z.B. auf der homepage des Auswärtigen Amts informieren: http://www.auswaertigesamt.de/sid_92C61C9C8A10F5D3FA10E05E02D7695C/DE/Einreise UndAufenthalt/LernenUndArbeiten/ArbeiteninD_node.html Für die Antragstellung müssen Sie persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen. Ausnahmen hiervon sind leider nicht möglich. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 12 Wochen. Die Öffnungszeiten der Visastelle sind Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 11.00 Uhr. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected] Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Gebühr für die Antragsbearbeitung beträgt 60,00 € (ca. 230.-- Soles) und wird bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Landeswährung in bar fällig. Ab dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard. Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr. Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:(Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor) □ gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.) □ zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt □ drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder. (3,5 cm x 4,5) □ Für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Hochqualifizierter bzw. Fachkraft: unterschriebener Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber in Deutschland oder konkretes Arbeitsplatzangebot mit genauen Angaben über: - die Art der beabsichtigten Tätigkeit - die Dauer der beabsichtigten Tätigkeit - den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung □ ggfs. Berufsausübungserlaubnis (z.B. bei Ärzten) □ Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses (bei Fachkräften) (Informationen siehe: www.anerkennung-in-deutschland.de bzw. www.recognition-ingermany.de) □ Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, sofern aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber hierfür Sorge tragen wird. Aus den vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei ersichtlich sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland davon abgedeckt ist. Geht dies daraus nicht hervor, ist zusätzlich eine entsprechende Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen. □ für eine Tätigkeit als Selbständiger: vollständige Firmenbeschreibung, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee, die folgende Angaben enthalten sollte: Businessplan, Geschäftskonzept, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Marketingstrategie, Ertragsvorschau, Lebenslauf, □ Qualifikationsnachweise, wie z.B. Diplome, Zeugnisse, Lebenslauf Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected] Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Ablauf des Visumsverfahrens: Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort (ersatzweise für den Sitz des Beschäftigungsgebers) zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Das Visumverfahren dauert in der Regel ca. 12 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden. Wir bitten auch um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz. Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an: - Antragsteller selbst oder - Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder - gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder) Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden. Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected] Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Av. Dionisio Derteano 144, 8. Stock, San Isidro, Lima Vorsprache nur nach Terminvereinbarung über unsere Webseite www.lima.diplo.de / Visa / Terminvereinbarung Tel: (+51 1) 2035949 von Mo. bis Do. zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, in den Monaten Januar bis März Telefondienst nur von Mo. bis Mi. E-Mail: [email protected]
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