Zertifikat KÄSEKENNER/IN IN ÖSTERREICH Handreichung – DURCHFÜHRUNG LEHRGANG Pos. Thema 1. CLEARINGSTELLE Details Anmerkungen Mag. Dorith Knitel BMB, Abt. II/4, Minoritenplatz 5, 1010 Wien Tel 01/53120-4494; Fax 01/53120-81- 4494 E-Mail [email protected] Gesamtkoordination FV Dipl.-Päd. Thomas Gasteiner HLT Semmering, Hochstraße 37; 2680 Semmering Tel: 02664/8192; Mobil: 0650/510 20 60 E-Mail [email protected] FV Dipl.-Päd. Christina Nußbaumer, MA HLW Hallein, Pfarrgasse 8, 5400 Hallein Tel: 06245/800 40-417, Mobil: 0650/211 74 63 E-Mail: [email protected] 2. ZIELGRUPPE Bereich LA für Tourismus Bereich LA für wirtschaftliche Berufe Schüler/innen an einschlägigen 3-jährigen Fachschulen bzw 5-jährigen Höheren Lehranstalten (Tourismus, wirtschaftliche Berufe) inkl. Sonderformen Schüler/innen an einschlägigen Berufsschulen Student/innen an einschlägigen Abteilungen der Pädagogischen Hochschulen Lehrgang Käsekenner/in Österreich – Stand Juli 2016 1 3. ANMELDUNG 4. 5. einmalige Anmeldung der Schule zur Durchführung des Lehrganges mit Formular 01a bis 31.10. d. J. Meldung der Schüler/innenzahlen für das laufende Schuljahr mit Formular 02 (auch LA Für Tourismus mit Schulversuchslehrplan ab 2014/15 bzw. VO Lehrplan 2016/17) bei Nicht-Weiterführung des Lehrganges Leermeldung an die Clearingstelle Anmeldung der Schüler/innen zum LMS Übungskurs „Käsekenner/in“ mittels Vorlage KK (Excel-Datei) an WKB-LMS Team Informationen zu LMS Unterlagen http://www.hum.at/index.php/formularedownloads LMS Übungskurs INFORMATION Nach erfolgter Anmeldung Kontaktaufnahme der Clearingstelle mit dem/der Ansprechpartner/in der Schule der Schule 6. „Wahlpflichtfach: Spezialisierung“ – Modul „Käsekenner/in in Österreich“ bzw. LG „Käsekenner/in Österreich“ bzw. einschlägiger Gegenstand an Berufsschulen ist durch eine Lehrerin/einen Lehrer mit einer der folgenden Zusatzqualifikationen zu unterrichten (siehe RS 22/2014) AUSBILDNER/INNEN „Käsesommelier/e an Schulen“ „Diplomkäsesommelier/e“ Formular 01a, (Stempel und Unterschrift der Schulleitung) per E-Mail (oder Post) an Mag. Dorith Knitel Formulare 02 per E-Mail an Mag. Dorith Knitel, Bei Nichtführung des Lehrganges – Leermeldung an Clearingstelle Vorlage KK (Excel) Wichtig! an WKB LMS Team unter [email protected] Information per E-Mail Nachweis der Berechtigung an Mag. Dorith Knitel Die Ausbildung der unterrichtenden Lehrkraft muss abgeschlossen sein! Die Berechtigung der Ausbildner/innen ist der Clearingstelle nachzuweisen. (Kopie des Diploms, Zeugnisses) 7. LEHRGANGSORGANISATION schulautonome Stunden aus dem Seminarbereich oder Freigegenstände oder Ausbildung in der unterrichtsfreien Zeit Wahlpflichtfach: Spezialisierung – Modul „Käsekenner/in in Österreich“ (LA für Tourismus) Einschlägiger Gegenstand (lt. Lehrplan) an Berufsschulen Lehrgang Käsekenner/in Österreich – Stand Juli 2016 2 8. 9. GRUPPENGRÖSSE LEHRINHALTE und AUSMASS gemäß Eröffnungs- und Teilungszahlverordnung betreffend Freigegenstände, fachpraktische und fachtheoretische Gegenstände Teilungsziffern beachten! Jeweils mind. 40 UEH lt. Lehrplan Lehrgang bzw. „Wahlpflichtfach: Spezialisierung“ – Modul „Käsekenner/in Österreich“ bzw. einschlägiger Gegenstand an Berufsschulen Lehrstoffverteilung per E-Mail an Mag. Dorith Knitel Die Lehrstoffverteilung ist bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres der Clearingstelle zu übermitteln. 10. FEHLSTUNDEN Das Ausmaß der tolerierten Fehlstunden ist schulintern festzulegen, sodass eine gesicherte Beurteilung möglich ist. 11. POSITIVER ABSCHLUSS Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht darf nur ausgestellt werden bei positiver Beurteilung des Gegenstandes „Käsekenner/in in Österreich“ (LA wirtschaftliche Berufe, Berufsschulen) positiver Beurteilung des Gegenstandes „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“ – Modul „Käsekenner/in in Österreich“ (LA Tourismus) 12. 13. SCHULAUFSICHT ZERTIFIKATSPRÜFUNG Beratungsfunktion hinsichtlich organisatorischer Maßnahmen Qualitätssicherung ANMERKUNGEN Formular 03 schulintern, bei positivem Abschluss an Teilnehmer/innen LBVO beachten! Siehe Handreichung zur Zertifikatsprüfung. Das Antreten zur Zertifikatsprüfung erfolgt freiwillig durch Anmeldung der Schüler/innen. 14. § 20 (4) SchUG Formular 05 schulintern Die Zertifikatsprüfung darf nicht im Rahmen der abschließenden Prüfungen durchgeführt werden. Über bereits bestehende Modelle der Organisation der Ausbildung und der Prüfungen berät Sie gerne die Clearingstelle. Lehrgang Käsekenner/in Österreich – Stand Juli 2016 3 15. LITERATUR Kirchner, J., Krieger, A. „Die Käsekenner“ – SBNr. 131.158, Trauner Verlag (approbiertes Schulbuch) Skriptum „Der erste Schritt zum Käsesommelier“, AMA* Teubner, Mair-Waldburg, Müller: Das große Buch vom Käse. Gräfe & Unzer, München 2003 Gutmayr u.a.: Service – Die Meisterklasse. Trauner Verlag, Linz 2006 Skriptum „Schärdinger Käseakademie“, Ing. Josef Stiendl Skriptum „Akademielehrgang Käsesommelier an Schulen“ Broschüre „Käse – immer ein Genuss“, Agrarmarkt Austria Broschüre „Käse leicht gemacht“ - AMA Broschüre „Das Käsekochbuch“ – Schärdinger Unterlagen „Käsesprache“, ARGE Heumilch Österreich, Taxative Auflistung! *Anforderung des AMA Skriptums für die Ausbildung bei: Frau Gerlinde Feldhofer Mail: [email protected] Tel: 01/331 51 -402 http://www.heumilch.at/rezepte-genuss/kaesesprache/ Richtlinien zur Praktischen Prüfung - Clearingstelle KK etc. Lehrgang Käsekenner/in Österreich – Stand Juli 2016 4
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