Das externe Clearingsystem Der Steuerberater/Dienstgeber übermittelt die Meldung via Elda. Elda überprüft die Vollständigkeit der Meldung. Ist die Meldung schwerst fehlerhaft, wird die Meldung von Elda an die meldende Stelle rückgewiesen. Ist die Meldung in Ordnung wird diese, wie bisher, via Datendrehscheibe (DDS) an die zuständige GKK bzw. an das Standardprodukt MVB (im jeweiligen SV-Träger) übermittelt. Nach Verarbeitung im Standardprodukt werden für fachlich inkonsistente Meldungen, Rückmeldungen an die meldende Stelle sowie an die Clearingdatenbank (WEB-DB) weitergegeben. Für die meldende Stelle besteht nun die Möglichkeit die Rückmeldung aus der Clearingdatenbank abzuholen und die betroffene Meldung zu korrigieren. Wird eine kritische Rückmeldung durch die meldende Stelle nicht bearbeitet, erfolgt eine Urgenz seitens des SV-Trägers. Meldende Stelle (Dienstgeber/Steuerberater) Rückweisung sofortige Rückmeldung über schwerst mangelhafte Meldungen Erstellung/Weiterleitung Meldung Bearbeitung von Rückweisungen Korrekturmeldungen Abholung der Rückmeldung durch meldende Stelle ELDA Prüfung der Meldung Verständigung über Bereitstellung der Rückmeldung Übermittlung via DDS MVB Verarbeitung der Meldung Erzeugung Rückmeldung an WEB-DB bei fachlich inkonsistenten Konstellationen nach Verarbeitung im STP-MVB WEB-DB Bereitstellung Rückmeldung aus MVB in weiter verarbeitbarer Form KV-Träger Urgenz fehlender Korrekturen bei kritischen Rückmeldungen
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