Infobrief Q3.2016 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

Infobrief
Herausgegeben vom Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin
 Veranstaltungskalender
vdpPfandbriefAkademie
| seite 8
 vdp-Veranstaltungskalender
| seite 9
 Veröffentlichungen | seite 10
Die Begebung einer 10-jährigen Bundesanleihe mit Null-Kupon und negativer Emissionsrendite Mitte Juli dieses Jahres ist ein Meilenstein und drängt Deutschland und den Euroraum leider
weiter in Richtung japanische Verhältnisse. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwingt Pfandbriefemittenten, Benchmark-Emissionen mit langen Fälligkeiten aufzulegen, um institutionelle
Anleger noch erreichen zu können. Die jüngsten Transaktionen hatten dementsprechend mit
acht Jahren eine ungewöhnlich lange Laufzeit.
Nachdem der EU-Finanzmarkt-Kommissar Jonathan Hill infolge des Brexit-Votums zurückgetreten ist, hat der Lette Valdis Dombrovskis die Generaldirektion FISMA übernommen, der in
der Juncker-Kommission bisher als zuständiger Vizepräsident wirkte. Dombrovskis kündigte
bei seiner Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments an, die
Kapitalmarktunion weiter voranzutreiben und die substanziellen Ergebnisse der Konsultation
unter der Ägide seines Vorgängers in die Ausgestaltung einer zukünftigen Harmonisierung von
Covered Bonds einfließen zu lassen. Somit ist hier mit einer gewissen Kontinuität zu rechnen.
Zu guter Letzt eine Personalie in eigener Sache: Anfang Juni erfolgte der Wechsel an der Spitze unseres Verbandes. Dr. Louis Hagen, Vorsitzender des Vorstands der Münchener Hypothekenbank, übernahm das Präsidentenamt des Verbands deutscher Pfandbriefbanken nach drei
Amtsperioden von Jan Bettink, dem Vorstandsvorsitzenden der Berlin Hyp. Louis Hagen ist
dem Pfandbrief seit langem verbunden. Die meisten von uns im vdp kennen ihn seit seiner Zeit
als Hauptgeschäftsführer unseres Verbandes und haben schon mit ihm zusammengearbeitet.
Vielen von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wird es nicht anders gehen.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre, einen schönen Sommer
und natürlich eine erholsame Ferienzeit.
Ihr
Jens Tolckmitt
hauptgeschäftsführer
verband deutscher pfandbriefbanken
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Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
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 Nachrichten in Kürze –
Aktuelles aus der Verbandsarbeit | seite 5
Nach einem guten ersten Halbjahr mit 93 Mrd. Euro Covered-BondBenchmark-Emissionen scheinen damit auch die Perspektiven für die
weitere Entwicklung des Covered-Bond-Marktes in der zweiten Jahreshälfte eingetrübt. Nach dem Brexit-Votum war allerdings zu beobachten, dass Benchmark-Emissionen bzw. Aufstockungen von Pfandbriefbanken für den „eingefrorenen“ Markt die Rolle des Eisbrechers übernahmen. Es ist gut möglich, dass Pfandbriefe
auch in der zweiten Jahreshälfte aufgrund ihrer bemerkenswerten Spreadstabilität einmal mehr
als „Safe Haven“ gesucht sind.
M
 Infografik:
Pfandbrief Spreads stabil
| seite 4
das für viele überraschende Votum der britischen Bevölkerung für den
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und
die damit verbundenen nicht genau absehbaren Folgen haben die politische und wirtschaftliche Unsicherheit für das Land – aber auch für
Europa als Ganzes – bis auf Weiteres spürbar erhöht.
DE
R
 Die finalen Baseler Standards
für die Zinsänderungsrisiken
im Anlagebuch
von patrick müller, vdp
| seite 2
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Q
AUSGABE Q3.2016
E
IN G
Infobrief
Q3.2016
Die finalen Baseler Standards für die
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Am 22. April 2016 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die
finalen Standards für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Interest Rate Risk in
the Banking Book - IRRBB). Diese werden wie bisher im Rahmen der Säule 2, also
als Beobachtungskennziffer berücksichtigt.
von Patrick Müller, Referent Bankaufsicht und Risikomanagement, vdp  [email protected]
N
eben umfangreicheren Offenlegungspflichten nicht
nur für verschiedene Zinsschockszenarien, die Institute für ihr Anlagebuch simulieren müssen, ist die wesentliche Neuerung, dass der Grenzwert für die Klassifizierung
einer Bank als „Ausreißerinstitut“ herabgesetzt und dessen
Bemessungsgrundlage – die Abgrenzung des Eigenkapitalbegriffs – im Vergleich zur bisherigen Regelung erheblich
enger gefasst wird.
hältnis zum Tier 1-Kapital angegeben werden. Beträgt die
Veränderung mehr als 15%, ist das Institut den Baseler
Regelungen entsprechend als „Ausreißer“ einzustufen. Nationale Aufsichtsbehörden können hierbei auch strengere
Kriterien festlegen. Die Auswirkungen der sechs vorgegebenen Schockszenarien auf die Barwerte und auf die periodischen Änderungen der Zinsüberschüsse sollen neben
vielen weiteren qualitativen Informationen, wie z.B. Annahmen und Methoden zur Ermittlung vorzeitiger Tilgungen
von Kundendarlehen, jährlich veröffentlicht werden. Da
diese Informationen sehr umfangreich sind, geben sie tiefe
Einblicke in das Management der IRRBB der Institute, aber
auch in die getroffenen Annahmen und verfolgten Strategien. Dies ebenso wie den umfangreichen Meldeaufwand
sollten nationale Aufsichtsbehörden berücksichtigen, wenn
sie die Pflicht zur Anwendung des neuen Baseler Standards
in Zukunft auf kleinere Institute ausweiten wollen.
Konkret sieht die neue Baseler Regelung vor, dass Institute
ihr gesamtes Anlagebuchportfolio regelmäßig analysieren
und alle Elemente der IRRBB – also Barwertänderungen
in allen Laufzeitbändern (auf der Aktiv- und Passivseite),
Bodensatz bei Einlagen ohne Laufzeit, Auswirkungen von
impliziten und expliziten Optionen bei Marktzinsänderungen – identifizieren, überwachen und steuern können. Daneben wird verlangt, dass Institute die Risiken aus Credit
Spread-Veränderungen beobachten.
Die angemessene Eigenmittelausstattung für IRRBB ist als
Teil der ICAAP-Anforderungen zu betrachten. Barwertänderungen sollen durch Eigenmittel kompensiert werden, Risiken aus zurückgehenden künftigen Zinsüberschüssen dagegen über Kapitalpuffer abgebildet werden. Die Aufsicht
kann risikoreduzierende Maßnahmen, zusätzliche Eigenmittel, Beschränkungen interner Risikoparameter oder eine
Verbesserung der Risikomanagementprozesse verlangen,
wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die IRRBB inadäquat gesteuert werden, ein übermäßiges Ausmaß annehmen oder das generelle Risikoprofil einer Bank hohe IRRBB
begünstigt.
Unterschiedliche Zinsschockszenarien
Die Institute sollen sich Risikolimits bezüglich der IRRBBTragfähigkeit setzen und auf die verschiedenen Zinsszenarien anwenden. Aufsichtlich vorgegeben sind sechs Szenarien (paralleler Anstieg und Rückgang, steilere bzw. flachere
Zinskurve, Anstieg und Rückgang kurzfristiger Zinsen). Zusätzlich sollen weitere Zinsszenarien berücksichtigt werden: Hierzu zählen interne Szenarien in Anlehnung an den
ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process), die
dem Risikoprofil des Instituts entsprechen oder auch historische und hypothetische Schockszenarien, die zum Teil
schwerer zu erfüllen sind als die sechs vorgegebenen Szenarien. Zudem müssen individuell vom Aufseher vorgegebene Szenarien gerechnet werden. Das Bewertungssystem
und die verwendeten Modelle (statische und dynamische)
zur Bestimmung der IRRBB müssen auf validen Daten basieren und sollen regelmäßig überprüft werden.
Der neue Baseler Standard soll ab 2018 gelten. Wie die Umsetzung auf europäischer Ebene erfolgen wird, ist derzeit
noch unklar, da seitens der Europäischen Kommission noch
kein Zeitplan kommuniziert worden ist.
Ermittlung der Zinsänderungsrisiken
im Anlagebuch
Die sich aufgrund der sechs vom Baseler Standard geforderten bzw. von der nationalen Aufsicht vorgegebenen
Schockszenarien ergebende größte negative Veränderung
des (barwertigen) ökonomischen Eigenkapitals soll als Ver-
Finanzinstrumente müssen bezüglich der Cashflows drei
Kategorien zugeordnet werden: Standardisierte, weniger
standardisierte wie z.B. Zinsoptionen und nicht-standar-
2
Infobrief
Q3.2016
disierte wie z.B. Instrumente ohne Laufzeit oder verhaltensabhängige Optionen. Anschließend werden die Cashflows insgesamt 19 Laufzeitbändern von overnight bis >20
Jahre jeweils der mittleren Restlaufzeiten zugeordnet. Unabhängig von der tatsächlichen mittleren Restlaufzeit werden Anlagebuchpositionen pauschal der aufsichtlich vorgegebenen mittleren Restlaufzeit zugeteilt, d.h. in der Mitte
des jeweiligen Laufzeitbands. Einlagen ohne Laufzeit werden anhand einer mindestens zehnjährigen Datenhistorie in
einen Bodensatz und einen Rest aufgeteilt. Der Bodensatz
wird in Retail und Nicht-Retail gespalten und abzüglich eines Haircut dem passenden Laufzeitband, höchstens jedoch
dem fünfjährigen, zugeordnet. Der Rest und die Haircut des
Bodensatzes werden dem kürzesten Laufzeitband zugeordnet. Die Barwertveränderung des Eigenkapitals für jedes Instrument wird ermittelt, indem die sechs aufsichtsrechtlich
vorgegebenen Schockszenarien einzeln auf die risikolosen
Zinssätze angewendet werden. Zinsoptionen (explizite oder
standardisierte) werden separat über Add-ons, die zu den
Barwertveränderungen aus den Zinsschockszenarien hinzugerechnet werden, berücksichtigt.
Angleichung der Geschäftsmodelle zwischen den Instituten
nach sich ziehen könnte. Zudem wirkt auch die Schwere der
vorgegebenen Zinsschocks unplausibel. Historisch konnten
keine Schocks solcher Größenordnung beobachtet werden.
Darüber hinaus müssen die Institute zusätzliche strengere
Schockszenarien prüfen. Credit-Spread Risiken oder die
über die individuellen Zinssätze berücksichtigten Bonitätsrisiken bleiben richtigerweise unberücksichtigt. Aufgrund
der sehr umfangreichen vorgesehenen Meldeerfordernisse
und unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgedankens ist eine sachgerechte Umsetzung auf europäischer und
nationaler Ebene erforderlich.
Die „Anfälligkeit“ für IRRBB hängt hierbei stark vom Umfang der Fristentransformation, aber auch vom Kundenverhalten bei Zinsänderungen (Stichworte: „Bodensatztheorie“
und „Banktreue“), von Optionen in den Bankprodukten sowie von der Art der Zinsfestschreibung (feste Forderungen
und variable Refinanzierung) ab. Institute, die einen hohen
Anteil an Hypothekendarlehen aufweisen und diese über
laufzeitkongruente Hypothekenpfandbriefe refinanzieren,
sind diesen Risiken deutlich weniger ausgesetzt als Institute, die sich z.B. stark über variabel verzinsliche Kundeneinlagen und Kundeneinlagen ohne feste Laufzeit refinanzieren.
In den Schockszenarien paralleler Zinsanstieg und -rückgang werden jeweils +/-200 Basispunkte für jedes Finanzinstrument unabhängig von seiner Restlaufzeit angenommen.
Auf die Anlagebuchpositionen in den einzelnen Laufzeitbändern werden für die verbleibenden vier Schockszenarien dagegen von der Restlaufzeit abhängige Zinsänderungen
angenommen. Im Szenario sinkender kurzfristiger Zinsen
muss beispielsweise auf alle Euro-Positionen eine Zinsänderung von -250 Basispunkten angewendet werden. Der
neue Baseler Standard sieht für verschiedene Währungen
unterschiedlich schwere Zinsschocks vor. Mit Hilfe einer
Exponentialfunktion wird nun das anzuwendende Schockszenario für die verschiedenen Laufzeitbänder ermittelt.
Dabei wird einem Buchkredit mit einer tatsächlichen Restlaufzeit von 10,5 Jahren pauschal eine mittlere Restlaufzeit
von 12,5 Jahren zugeordnet, sodass der anzuwendende Abschlag im Szenario der sinkenden kurzfristigen Zinsen für
diesen Buchkredit -10,98 Basispunkte (-250 Basispunkte *
Exp (-12,5 /4)) beträgt. Mit diesem Zinsabschlag muss nun
die Barwertänderung für den Buchkredit ermittelt werden.
Die nationale Aufsicht kann den in den Baseler Regelungen
vorgegebenen Faktor 4 individuell ändern.
Hintergrund: Zinsänderungsrisiken
im Anlagebuch – Definition
Der Barwert künftiger Cashflows verändert sich durch
Marktzinsänderungen. Erhöht sich der Marktzins, reduziert
sich der Barwert einer bestehenden festverzinslichen Forderung, die dem Anlagebuch zugeordnet ist. Es gilt: Steigt der
Zinssatz könnte ein Geschäft unter sonst gleichen Bedingungen, aber mit einer höheren Verzinsung, abgeschlossen
werden. Der in den neuen Cashflows enthaltene Zinsbetrag
wäre somit höher. Um indifferent zu sein muss daher das
erste Darlehen, das eine niedrigere Verzinsung aufweist,
eine geringere Bewertung erfahren. Eine bestehende laufzeitgleiche festverzinsliche Refinanzierung hat bei steigenden Zinsen einen positiven Einfluss auf den Gesamtbarwert
des Instituts, da sich ein Institut alternativ neu nur teurer
refinanzieren könnte. Für dieses Geschäft entstehen IRRBB
insbesondere dann, wenn laufzeitinkongruent refinanziert
wird.
Ausblick
Erfolgt eine fristeninkongruente Refinanzierung bei höheren Zinssätzen hat dies zur Folge, dass der Barwertverlust
der Aktivseite nicht vollständig durch einen Barwertanstieg
auf der Passivseite ausgeglichen wird (die alte Verbindlichkeit wird mit der neuen, höher verzinsten Verbindlichkeit
getilgt). Dabei offenbart sich ein weiteres Risiko aus Zinsänderungen. Neben insgesamt sinkenden Anlagebuchbarwerten reduziert sich auch der buchhalterische Zinsüberschuss.

Die Baseler Regelungen setzen den Instituten einen engen
Rahmen, wie sie ihre IRRBB künftig ermitteln sollen. Durch
den niedrigeren Schwellenwert und die Beschränkung des
anrechenbaren Kapitals auf Tier 1 Positionen werden Institute schneller als „Ausreißerinstitute“ klassifiziert. Die
Möglichkeiten der Fristentransformationen dürften sich damit weiter reduzieren, was nicht zuletzt auch aufgrund vieler anderer neuer aufsichtlicher Regulierungen eine weitere
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Infobrief
Q3.2016
D I E I N F O G R A F I K
Pfandbrief Spreads stabil
N
ach dem Brexit Votum der Wähler des Vereinten Königreichs erwies sich der Pfandbrief einmal mehr
als gesuchter sicherer Hafen für Anleger. Covered Bond Spreads hatten zuletzt zu Jahresbeginn aufgrund
des allgemeinen Misstrauens gegenüber dem Bankensektor ausgeweitet. Nach dem Brexit-Ergebnis Ende
Juni reagierten insbesondere die UK und Irische Covered Bonds aber beispielsweise auch spanische Covered
Bonds mit einer Ausweitung um etwa 7 bzw. knapp 10 Basispunkte.
100
90
80
Spanien
70
60
50
40
30
Irland
20
UK
10
Norwegen
0
Hypothekenpfandbriefe
-10
-20
01.2016
02.2016
03.2016
04.2016
05.2016
06.2016
07.2016
30
Irland
25
UK
20
15
10
Norwegen
5
0
Hypothekenpfandbriefe
-5
06.2016
07.2016
Quelle: LBBW
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Infobrief
Q3.2016
Nachrichten
in Kürze
a k t u e l l e s
a u s
d e r
v e r b a n d s a r b e i t
Ergänzt wird die Veröffentlichung durch ein Glossar, welches einer kontinuierlichen Erweiterung unterliegt und in
absehbarer Zeit auch in englischer Sprache zur Verfügung
gestellt werden soll. Angesichts der nach wie vor häufig
fehlenden europaweit einheitlichen Definitionen kommt
dem Glossar für das Verständnis der Daten eine wichtige
Rolle zu.
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der vdp-Mitgliedinstitute, deren erweiterte Transparenzdaten auf der
vdp-Internetseite veröffentlicht werden, von bislang 20 weiter zunehmen wird.
In der vdp-§ 28 – Transparenzinitiative hat sich ebenfalls
eine Neuerung ergeben:
 Beim Ausweis der ordentlichen Deckung beim Öffentlichen Pfandbrief erfolgt nun eine getrennte Aufgliederung von direkt geschuldeten Forderungen und gewährleisteten Forderungen in der Forderungsübersicht
gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG.
pfandbrief,
kapitalmarkt
Erweiterte Transparenzangaben im Rahmen
der § 28 – Transparenzinitiative des vdp
Für das erste Quartal 2016 hat eine Vielzahl der Mitgliedsinstitute des Verbandes auf freiwilliger Basis erweiterte Transparenzangaben auf der vdp-Internetseite veröffentlicht.
Damit stellen sie der interessierten Öffentlichkeit ein über
die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten hinaus erhöhtes
Maß an Informationen zu den Deckungsmassen zur Verfügung. Die von Anlegern und Analysten geschätzte einheitliche Darstellung der Transparenzdaten in der § 28-Transparenzinitiative findet sich auch in diesem neuen Format in
einer separaten Excel-Datei wieder.
Neben einem vdp-Template, welches auf einem Tabellenblatt die wesentlichen neuen Daten übersichtlich darstellt, befinden sich in dieser Datei auch Tabellenblätter, die
die Daten im Format des HTT (Harmonised Transparency
Templates) des ECBC wiedergeben. Damit unterstützen der
vdp und seine Mitgliedsinstitute die Bestrebungen der Industrie, Covered Bond-spezifische Veröffentlichungen auf
europäischer Ebene in einem einheitlichen Format darzustellen, um auch über nationale Grenzen hinweg eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Im Wesentlichen beinhalten die erweiterten Transprenzangaben Daten über:
 Anteil der notenbankfähigen Wertpapiere
 Aufteilung der Forderungen gegenüber Zentralbanken
und Kreditinstituten nach Bonitätsstufen
 Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pfand briefe und Deckungsmassen
 Anzahl der Kredite und Kreditnehmer
 Gesamtkreditbetrag der zehn größten Kreditnehmer
 Nominale Währungspositionen für Pfandbriefe und
Deckungsmassen
 Für Hypothekendeckungsmassen den Beleihungsauslauf
sowie das Alter der Kredite in Bandbreiten.
Swen Prilla, [email protected]
Fitch modifiziert Ratingmethodologie
für Covered Bonds
Die Ratingagentur Fitch konsultiert seit Ende Juni Änderungsvorschläge bezüglich ihrer Ratingmethodologie für
Covered Bonds. Betroffen sind einzelne Ratingkomponenten, der Grundansatz soll unverändert bleiben. Zu den
Schwerpunkten gehören der neue IDR-Uplift-Mechanismus
(Issuer Default Rating) zur Festlegung des Rating-Ankerpunkts sowie die Ablösung des bisherigen D-Caps (Discontinuity Caps) durch den PCU (Payment-Continuity-Uplift).
Beim IDR-Uplift soll zukünftig mehr Wert darauf gelegt werden, dass das Risiko einer Unterdeckung der Covered Bonds
zum Zeitpunkt der Abwicklung des Emittenten so gering wie
möglich gehalten wird. Emittenten, die gut in einem Konzern integriert sind, dessen IDR auf der intrinsischen Stärke beruht, sollen einen höheren Uplift erhalten. Im Rahmen
der PCU-Ermittlung wird analysiert, inwiefern ausreichende
Schutzmaßnahmen installiert wurden, um mögliche Zahlungsstörungen durch mangelnde Liquidität nach Ausfall
des Emittenten zu verhindern. Ziel ist es, den bisherigen
Ansatz zu verschlanken und den Schwerpunkt der Rating-
5
aktuelles aus der verbandsarbeit
Infobrief
Q3.2016
bestimmung auf das Liquiditätsrisiko zu verschieben. Nach
ersten Schätzungen sollten sich die Auswirkungen der Änderungsvorschläge auf das Rating von Pfandbriefen in Grenzen halten. Die Geschäftsstelle wird sich an der Konsultation
beteiligen und die Stellungnahme auf der ihrer Webseite
(www.pfandbrief.de) veröffentlichen.
Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Beiträge zum
Grünbuch. Sie wird im Herbst einen Aktionsplan vorlegen,
der konkrete Maßnahmen im Bereich „Retail Finanzdienstleistungen“ enthalten soll.
Inga Hager,  [email protected]
Sascha Asfandiar, [email protected]
immobilienfinanzierung
inland, bewertung
eu-vertretung
brüssel
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Das im März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung
der Wohnimmobilienkreditrichtlinie enthält auch Regelungen zur kreditwirtschaftlichen Wertermittlung.
Gemäß § 505 c BGB (neu) und § 18 a KWG (neu) müssen
Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben,
 bei der Bewertung von Wohnimmobilien zuverlässige
Standards anwenden und
 sicherstellen, dass interne und externe Gutachter, die
Immobilienbewertungen vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess
sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen
können.
Die Gesetzesbegründung enthält keine Klarstellung dahingehend, dass unter den Anforderungen an die Qualifikation
und Unabhängigkeit des Gutachters auch die Erleichterungen des § 24 BelWertV subsummiert werden können. Die
Deutsche Kreditwirtschaft hatte sich im Rahmen der Konsultationen des Gesetzes für eine derartige Klarstellung eingesetzt. Immerhin konnte erreicht werden, dass die Thematik
von Bundesrat und Bundesregierung mit dem folgenden
Ergebnis diskutiert wurde: „Es erscheint daher gut vertretbar, dass wertermittelnde Sachverständige als Gutachter im
Sinne des § 505c Nummer 2 BGB-E angesehen werden können, sofern sie auch tatsächlich fachlich kompetent sind und
unabhängig vom Darlehensvergabeprozess ihre Bewertung
vornehmen“ (Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung).
Des Weiteren sieht das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor, dass dem Kreditnehmer (Verbraucher) in einem frühen Stadium des Kreditvergabeprozesses ein Schätzwert mitgeteilt werden muss (Europäisches
Standardisiertes Merkblatt, ESIS-Merkblatt, Nr. 3 Hauptmerkmale des Kredits). Eine Definition oder Erläuterung des
Schätzwertes erfolgte nicht. Die Deutsche Kreditwirtschaft
hat sich zu diesem Punkt dahingehend positioniert, dass
zunächst davon ausgegangen wird, dass auch eine Wertindikation auf Basis von Kundeninformationen darunter verstanden werden kann.
Grünbuch „Retail Financial Services“
der EU-Kommission
Im Anschluss an die Konsultation der Europäischen Kommission zum Grünbuch über „Retail Financial Services“ im
1. Quartal 2016 veranstaltete die Kommission im März ein
Hearing zum Grünbuch. Zentraler Gegenstand der Anhörung war eine Diskussion über bestehende Hindernisse für
grenzüberschreitende Geschäfte im Bereich von Retail-Finanzdienstleistungen. In diesem Zusammenhang wurde erörtert, wie Verbraucher europaweit einen besseren Zugang
zu Finanzdienstleistungsangeboten erhalten können und
wie Finanzdienstleistungsprodukte grenzüberschreitend angeboten und vertrieben werden können. Ein weiteres Thema war die Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich
und die damit verbundene Frage, wie Innovationen im ITBereich Finanzmärkte für Privatkunden verbessern können.
Im Rahmen der Konsultation hat die Geschäftsstelle
insbesondere zu Fragen des Hypothekarkredits Stellung
genommen. Hierzu wurden im Vorfeld mehrere Mitgliedsinstitute zu den bestehenden Hindernissen in den verschiedenen Phasen des Kreditvergabeprozesses für die grenzüberschreitende Wohnimmobilienfinanzierung konsultiert.
Unter dem Strich stellt sich die Frage, ob und wie private
Immobilienfinanzierungen grenzüberschreitend und kostendeckend angeboten werden können. Denn dies setzte voraus, dass ausreichend grenzüberschreitendes Geschäft zur
Deckung der zusätzlichen Kosten in einer fremden Rechtsordnung generiert werden könnte, um gegenüber den heimischen Anbietern konkurrenzfähig zu sein.
Die Stellungnahme der Geschäftsstelle wurde auch im
Rahmen der Positionspapiere des Europäischen Hypothekenverbandes, EHV, des European Banking Industry Committe,
EBIC, und der DK Deutsche Kreditwirtschaft berücksichtigt.
Sie war darüber hinaus Gegenstand verschiedener Gespräche
mit Vertretern der Europäischen Kommission.
Das Europäische Parlament hat im Mai einen Berichtsentwurf zum Grünbuch vorgelegt, der im Herbst im zuständigen Wirtschaftsausschuss abgestimmt wird. In den
nächsten Wochen plant die Europäische Kommission die
Annett Wünsche,  [email protected]
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Infobrief
Q3.2016
vdp MITGLIEDSINSTITUTE
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) vertritt gegenwärtig 41 Mitglieder. Als Repräsentant ­seiner Mitgliedsinstitute nimmt der
vdp die Interessen der Pfandbrief­banken gegenüber nationalen und europäischen Entscheidungsgremien sowie gegenüber einer breiteren Fach­
öffentlichkeit wahr. Als Spitzen­organi­sation der deutschen Pfandbriefbanken unterstützt der vdp seine Mitglieder außerdem mit hoch­spezialisierten
Geschäftslösungen.
Das Know-how des vdp ist auf die spezifischen Anforderungen der Pfandbriefemittenten – den Pfandbrief und das deckungsfähige Kredit­geschäft – zugeschnitten. Der vdp fördert die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsinstitute durch gezielte Lobbyaktivität in der Kapitalmarkt- und Steuerpolitik sowie
in allen politischen Bereichen, die für das Pfandbriefgeschäft relevant sind. Er betreut seine Mitgliedsinstitute zudem in re­gulatorischen Fragestellungen
und vertritt diese gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der Group Governance werden in den Verbandsgremien Informationen und
Erfahrungen aus den Mitglieds­­instituten ausgetauscht, aufbereitet und zu Marktstandards entwickelt. Der vdp bietet seinen Mitgliedsinstituten darüber
hinaus Geschäftslösungen, die das besondere Kredit- und Emissionsgeschäft der Pfandbrief­banken unterstützen. Die Geschäftsaktivitäten der vdp-Mitglieder profitieren von der anerkannten Expertise, der umfassenden Vernetzung und den gut eingeführten Kommunikationsinstrumenten des vdp.
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Infobrief
Q3.2016
 vdpPfandbriefAkademie-Veranstaltungskalender Q3./Q4.2016
 14. September 2016
Berlin
Erneuerbare-Energie-Anlagen Polen
Anfang 2016 wurden die rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben für EEA in Polen grundlegend umgestellt. Im
Oktober 2016 tritt zudem ein neues Gesetz in Kraft, das polnische Unternehmen gegen Bußgeldandrohung zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet und die Bedingungen für die Ausstellung von Energie-Zertifikaten auch für
bestehende Gebäude neu regelt. In dem ganztägigen Seminar werden die Konsequenzen für polnische Unternehmen
sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld für bestehende und neue Investitionen in EEA (Einnahmequellen,
Förderungsvoraussetzungen, Bauplanungsrecht, UVP, Netzanschluss, Financial Close, Bauphase und Inbetriebnahme)
ebenso wie die wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen für Finanzierer solcher Anlagen (Kreditarten, Sicherheiten, Versicherungsfragen, Kreditdokumentation, Due Diligence, technische Fragen, event of default) behandelt.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/erneuerbare-energieanlagen-polen/detail/.
 16. September 2016
Berlin
Behandlung von Immobilien im Aufsichtsrecht
Am 16. September 2016 bietet die PfandbriefAkademie ein Seminar zur Behandlung von Immobilien im Aufsichtsrecht
an. Nähere Informationen unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/behandlung-von-immobilienim-aufsichtsrecht/detail/ .
 28./29. September Länderseminar Immobilienfinanzierung Skandinavien (Schweden/Finnland)
2016
Die Indeckungnahme und die gute Entwicklung der Neuzusagen belegen den Stellenwert von Skandinavien, insbeson-
Berlin
dere Schweden, als Zielmarkt für Pfandbriefbanken. Die PfandbriefAkademie bietet deshalb ein umfassendes Seminar
hierzu an. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des finnischen Marktes und großer rechtlicher Ähnlichkeiten zu
Schweden wird das Seminar Finnland in die Betrachtung einbeziehen. Der erste Tag wird umfassend die Marktsituation sowie Bewertungsfragen einschließlich bewertungsrelevanter rechtlicher Aspekte behandeln. Am zweiten Tag
wird deutlich intensiver als bisher auf die Themen Grundbuch, Hypothekenrecht, Kreditrecht und Indeckungnahme
eingegangen werden. Die Veranstaltungstage sind auch einzeln buchbar. Vorträge werden z.T. in englischer Sprache
gehalten. Weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/landerseminarimmobilienfinanzierung-und-bewertung/detail/.
 29. September 2016
Frankfurt am Main
Pfandbriefrating – Einblick in Theorie und Praxis
Viele regulatorische Privilegien für den Pfandbrief beruhen nach wie vor in hohem Maße auf externen Ratings,
sei es die privilegierte Eigenkapitalunterlegung nach Artikel 129 CRR, die LCR-Fähigkeit von Pfandbriefen oder
die Privilegierung unter Solvency II. Vor diesem Hintergrund bietet das Seminar "Pfandbriefrating – Einblick in
Theorie und Praxis" der vdpPfandbriefAkademie einen hilfreichen Überblick über die Rating- Methodologien
für Pfandbriefe der etablierten und der neu auf den Markt drängenden Ratingagenturen. Zudem profitieren
Teilnehmer in Abwesenheit der Ratinganalysten von den Erfahrungsberichten gerateter Kreditinstitute und
bekommen somit einen ungeschminkten Einblick in die Praxis. Einzelheiten zum Seminar finden Sie unter
https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/pfandbriefrating-einblick-theorie-und-praxis/detail/.
 10. November 2016
Berlin
Finanzierungs-Check Frankreich
Beim ganztägigen Intensiv-Seminar „Finanzierungs-Check Frankreich für Banken und Investoren“ erläutert Frau Dr.
Marina Planck vom französischen Notariat Allez & Associés, Notaires, Abläufe und Zusammenhänge aus der gewerblichen Immobilienfinanzierung in Frankreich. Kernthemen sind: Darlehensvertrag, Grundbuch, Gebäudeversicherung,
Realisierung der Sicherheiten, Pfandbrief-Deckung, Syndizierung und Monitoring. Die Veranstaltung ist sowohl für
den Einstieg in die Thematik als auch für Teilnehmer mit Erfahrungen in diesem Bereich geeignet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/finanzierungscheck-frankreich-fur-banken-und-inve/detail/ .
 24. November 2016
Berlin
9. vdp-Treuhänder-Seminar
Das 9. vdp-Treuhänder-Seminar richtet sich an Treuhänder, ihre Stellvertreter und die Vertreter der Pfandbriefbanken,
die mit treuhänder-/deckungsspezifischen Fragestellungen betraut sind. Erfahrene Referenten präsentieren praxisrelevante Themen und aktuelle Entwicklungen zur Treuhändertätigkeit sowie Neuerungen im PfandBG. Der am Vorabend vorgesehene Empfang bietet Gelegenheit für einen intensiven Austausch im Kollegenkreis. Details unter
https://vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/9-vdp-treuhander-seminar/detail/.
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Infobrief
Q3.2016
 vdp-Veranstaltungskalender Q3/Q4.2016
 8. September
Berlin
vdp Immobilien-Forum – „Lage und Perspektiven am deutschen Immobilienmarkt“, Berlin
Professor Tobias Just, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienwirtschaft am IREBS Institut für Immobilienwirtschaft der
Universität Regensburg, stellt die wichtigsten Ergebnisse des IREBS German Debt Project 2016 vor. Dr. Franz Eilers,
Leiter Immobilienmarktforschung vdpResearch, gibt einen Überblick über langfristige Trends sowie aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Nähere Informationen zum Ablauf und die Möglichkeit zur Anmeldung zu
der Veranstaltung bietet die vdp Geschäftsstelle, [email protected].
 15. September
Düsseldorf
Euromoney/ECBC Covered Bond Congress 2016
Details zur Agenda finden Sie hier. Weitere Informationen über die Konferenz erhalten Sie beim Veranstalter
Euromoney Conferences http://www.euromoneyconferences.com/ecbc-Agenda.html.
 19. September
Eschborn
10 Jahre Refinanzierungsregister
Die Agenda https://www.wmseminare.de/seminar_pdf_neu/1236/Refinanzierungsregister_Sep_2016.pdf
des eintägigen Seminars von WMSeminare stellt Einsatzmöglichkeiten bei Verbriefungen, Pfandbriefemissionen,
Konsortialkrediten und anderen Finanzierungsformen sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis vor. Weitere Details
und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
 19. September
Frankfurt am Main
Immobilienfinanzierung, Marktentwicklung und Digitalisierung – 12. Immobilientag
der Börsen-Zeitung
Der vdp unterstützt die eintägige Veranstaltung der Börsen-Zeitung, die aktuelle Entwicklung auf dem Immobilienmarkt und die Perspektiven verschiedener Marktteilnehmer vorstellt. Den Flyer mit der Agenda und der Möglichkeit
zur Anmeldung finden Sie hier.
 28. September
Frankfurt am Main
 27./28. Oktober
München
 14. November
Berlin
Pfandbrief-Forum
Die traditionelle Abendveranstaltung der Pfandbriefbanken für geladene Gäste
20. Central European Covered Bond Conference
Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Hafner.
Housing finance – market and structures
Der vdp lädt zusammen mit der UNECE United Nations Economic Commission for Europe Real Estate Market Advisory
Group zu einer Konferenz zu Aspekten des Wohnungsmarkts und der Wohnbaufinanzierung in Deutschland und anderen europäischen Ländern ein. Nachhaltige Wohnungspolitik mit dem Ziel, angemessenen Wohnraum für jedermann
zu schaffen, ist eine vordringliche Aufgabe der europäischen Länder. Schwerpunkt dieser Konferenz sind Lösungen
für eine erschwingliche Wohnbaufinanzierung, welche durch die EU-Richtlinie 2014/17/ЕU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher in den Ländern der EU begünstigt werden soll. Details zum Ablauf und Anmeldung finden
Sie hier. Fragen zur Konferenz beantwortet Andreas Luckow, [email protected]
 1. Dezember
vdp-Jahresempfang
Berlin
Nur für geladene Gäste
 2. Dezember
Berlin
4. Afme/vdp Covered Bonds Conference
Die Halbtageskonferenz bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Marktentwicklungen und regulatorischen
Neuerungen sowie einen Ausblick auf die prägenden Faktoren des Covered Bond Marktes in 2017. Details der Agenda
und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier http://afme.eu/CovBonds2016/.
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Herausgeber:
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin,
Georgenstraße 21, 10117 Berlin,
Redaktion: Christian Walburg
E-Mail: [email protected]
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 Neuerscheinungen/Veröffentlichungen
 vdp Immobilienpreisindex Q1.2016
 Basel IV ist eine Herausforderung, Jens Tolckmitt,
Sonderbeilage Börsenzeitung, 16.7.2016
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