Infobrief Herausgegeben vom Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin Veranstaltungskalender vdpPfandbriefAkademie | seite 8 vdp-Veranstaltungskalender | seite 9 Veröffentlichungen | seite 10 Die Begebung einer 10-jährigen Bundesanleihe mit Null-Kupon und negativer Emissionsrendite Mitte Juli dieses Jahres ist ein Meilenstein und drängt Deutschland und den Euroraum leider weiter in Richtung japanische Verhältnisse. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwingt Pfandbriefemittenten, Benchmark-Emissionen mit langen Fälligkeiten aufzulegen, um institutionelle Anleger noch erreichen zu können. Die jüngsten Transaktionen hatten dementsprechend mit acht Jahren eine ungewöhnlich lange Laufzeit. Nachdem der EU-Finanzmarkt-Kommissar Jonathan Hill infolge des Brexit-Votums zurückgetreten ist, hat der Lette Valdis Dombrovskis die Generaldirektion FISMA übernommen, der in der Juncker-Kommission bisher als zuständiger Vizepräsident wirkte. Dombrovskis kündigte bei seiner Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments an, die Kapitalmarktunion weiter voranzutreiben und die substanziellen Ergebnisse der Konsultation unter der Ägide seines Vorgängers in die Ausgestaltung einer zukünftigen Harmonisierung von Covered Bonds einfließen zu lassen. Somit ist hier mit einer gewissen Kontinuität zu rechnen. Zu guter Letzt eine Personalie in eigener Sache: Anfang Juni erfolgte der Wechsel an der Spitze unseres Verbandes. Dr. Louis Hagen, Vorsitzender des Vorstands der Münchener Hypothekenbank, übernahm das Präsidentenamt des Verbands deutscher Pfandbriefbanken nach drei Amtsperioden von Jan Bettink, dem Vorstandsvorsitzenden der Berlin Hyp. Louis Hagen ist dem Pfandbrief seit langem verbunden. Die meisten von uns im vdp kennen ihn seit seiner Zeit als Hauptgeschäftsführer unseres Verbandes und haben schon mit ihm zusammengearbeitet. Vielen von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wird es nicht anders gehen. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre, einen schönen Sommer und natürlich eine erholsame Ferienzeit. Ihr Jens Tolckmitt hauptgeschäftsführer verband deutscher pfandbriefbanken + 1 AL ITY + A M Mit freundlichen Grüßen aus Berlin U ANY Nachrichten in Kürze – Aktuelles aus der Verbandsarbeit | seite 5 Nach einem guten ersten Halbjahr mit 93 Mrd. Euro Covered-BondBenchmark-Emissionen scheinen damit auch die Perspektiven für die weitere Entwicklung des Covered-Bond-Marktes in der zweiten Jahreshälfte eingetrübt. Nach dem Brexit-Votum war allerdings zu beobachten, dass Benchmark-Emissionen bzw. Aufstockungen von Pfandbriefbanken für den „eingefrorenen“ Markt die Rolle des Eisbrechers übernahmen. Es ist gut möglich, dass Pfandbriefe auch in der zweiten Jahreshälfte aufgrund ihrer bemerkenswerten Spreadstabilität einmal mehr als „Safe Haven“ gesucht sind. M Infografik: Pfandbrief Spreads stabil | seite 4 das für viele überraschende Votum der britischen Bevölkerung für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und die damit verbundenen nicht genau absehbaren Folgen haben die politische und wirtschaftliche Unsicherheit für das Land – aber auch für Europa als Ganzes – bis auf Weiteres spürbar erhöht. DE R Die finalen Baseler Standards für die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch von patrick müller, vdp | seite 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Q AUSGABE Q3.2016 E IN G Infobrief Q3.2016 Die finalen Baseler Standards für die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Am 22. April 2016 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die finalen Standards für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book - IRRBB). Diese werden wie bisher im Rahmen der Säule 2, also als Beobachtungskennziffer berücksichtigt. von Patrick Müller, Referent Bankaufsicht und Risikomanagement, vdp [email protected] N eben umfangreicheren Offenlegungspflichten nicht nur für verschiedene Zinsschockszenarien, die Institute für ihr Anlagebuch simulieren müssen, ist die wesentliche Neuerung, dass der Grenzwert für die Klassifizierung einer Bank als „Ausreißerinstitut“ herabgesetzt und dessen Bemessungsgrundlage – die Abgrenzung des Eigenkapitalbegriffs – im Vergleich zur bisherigen Regelung erheblich enger gefasst wird. hältnis zum Tier 1-Kapital angegeben werden. Beträgt die Veränderung mehr als 15%, ist das Institut den Baseler Regelungen entsprechend als „Ausreißer“ einzustufen. Nationale Aufsichtsbehörden können hierbei auch strengere Kriterien festlegen. Die Auswirkungen der sechs vorgegebenen Schockszenarien auf die Barwerte und auf die periodischen Änderungen der Zinsüberschüsse sollen neben vielen weiteren qualitativen Informationen, wie z.B. Annahmen und Methoden zur Ermittlung vorzeitiger Tilgungen von Kundendarlehen, jährlich veröffentlicht werden. Da diese Informationen sehr umfangreich sind, geben sie tiefe Einblicke in das Management der IRRBB der Institute, aber auch in die getroffenen Annahmen und verfolgten Strategien. Dies ebenso wie den umfangreichen Meldeaufwand sollten nationale Aufsichtsbehörden berücksichtigen, wenn sie die Pflicht zur Anwendung des neuen Baseler Standards in Zukunft auf kleinere Institute ausweiten wollen. Konkret sieht die neue Baseler Regelung vor, dass Institute ihr gesamtes Anlagebuchportfolio regelmäßig analysieren und alle Elemente der IRRBB – also Barwertänderungen in allen Laufzeitbändern (auf der Aktiv- und Passivseite), Bodensatz bei Einlagen ohne Laufzeit, Auswirkungen von impliziten und expliziten Optionen bei Marktzinsänderungen – identifizieren, überwachen und steuern können. Daneben wird verlangt, dass Institute die Risiken aus Credit Spread-Veränderungen beobachten. Die angemessene Eigenmittelausstattung für IRRBB ist als Teil der ICAAP-Anforderungen zu betrachten. Barwertänderungen sollen durch Eigenmittel kompensiert werden, Risiken aus zurückgehenden künftigen Zinsüberschüssen dagegen über Kapitalpuffer abgebildet werden. Die Aufsicht kann risikoreduzierende Maßnahmen, zusätzliche Eigenmittel, Beschränkungen interner Risikoparameter oder eine Verbesserung der Risikomanagementprozesse verlangen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die IRRBB inadäquat gesteuert werden, ein übermäßiges Ausmaß annehmen oder das generelle Risikoprofil einer Bank hohe IRRBB begünstigt. Unterschiedliche Zinsschockszenarien Die Institute sollen sich Risikolimits bezüglich der IRRBBTragfähigkeit setzen und auf die verschiedenen Zinsszenarien anwenden. Aufsichtlich vorgegeben sind sechs Szenarien (paralleler Anstieg und Rückgang, steilere bzw. flachere Zinskurve, Anstieg und Rückgang kurzfristiger Zinsen). Zusätzlich sollen weitere Zinsszenarien berücksichtigt werden: Hierzu zählen interne Szenarien in Anlehnung an den ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process), die dem Risikoprofil des Instituts entsprechen oder auch historische und hypothetische Schockszenarien, die zum Teil schwerer zu erfüllen sind als die sechs vorgegebenen Szenarien. Zudem müssen individuell vom Aufseher vorgegebene Szenarien gerechnet werden. Das Bewertungssystem und die verwendeten Modelle (statische und dynamische) zur Bestimmung der IRRBB müssen auf validen Daten basieren und sollen regelmäßig überprüft werden. Der neue Baseler Standard soll ab 2018 gelten. Wie die Umsetzung auf europäischer Ebene erfolgen wird, ist derzeit noch unklar, da seitens der Europäischen Kommission noch kein Zeitplan kommuniziert worden ist. Ermittlung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Die sich aufgrund der sechs vom Baseler Standard geforderten bzw. von der nationalen Aufsicht vorgegebenen Schockszenarien ergebende größte negative Veränderung des (barwertigen) ökonomischen Eigenkapitals soll als Ver- Finanzinstrumente müssen bezüglich der Cashflows drei Kategorien zugeordnet werden: Standardisierte, weniger standardisierte wie z.B. Zinsoptionen und nicht-standar- 2 Infobrief Q3.2016 disierte wie z.B. Instrumente ohne Laufzeit oder verhaltensabhängige Optionen. Anschließend werden die Cashflows insgesamt 19 Laufzeitbändern von overnight bis >20 Jahre jeweils der mittleren Restlaufzeiten zugeordnet. Unabhängig von der tatsächlichen mittleren Restlaufzeit werden Anlagebuchpositionen pauschal der aufsichtlich vorgegebenen mittleren Restlaufzeit zugeteilt, d.h. in der Mitte des jeweiligen Laufzeitbands. Einlagen ohne Laufzeit werden anhand einer mindestens zehnjährigen Datenhistorie in einen Bodensatz und einen Rest aufgeteilt. Der Bodensatz wird in Retail und Nicht-Retail gespalten und abzüglich eines Haircut dem passenden Laufzeitband, höchstens jedoch dem fünfjährigen, zugeordnet. Der Rest und die Haircut des Bodensatzes werden dem kürzesten Laufzeitband zugeordnet. Die Barwertveränderung des Eigenkapitals für jedes Instrument wird ermittelt, indem die sechs aufsichtsrechtlich vorgegebenen Schockszenarien einzeln auf die risikolosen Zinssätze angewendet werden. Zinsoptionen (explizite oder standardisierte) werden separat über Add-ons, die zu den Barwertveränderungen aus den Zinsschockszenarien hinzugerechnet werden, berücksichtigt. Angleichung der Geschäftsmodelle zwischen den Instituten nach sich ziehen könnte. Zudem wirkt auch die Schwere der vorgegebenen Zinsschocks unplausibel. Historisch konnten keine Schocks solcher Größenordnung beobachtet werden. Darüber hinaus müssen die Institute zusätzliche strengere Schockszenarien prüfen. Credit-Spread Risiken oder die über die individuellen Zinssätze berücksichtigten Bonitätsrisiken bleiben richtigerweise unberücksichtigt. Aufgrund der sehr umfangreichen vorgesehenen Meldeerfordernisse und unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgedankens ist eine sachgerechte Umsetzung auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich. Die „Anfälligkeit“ für IRRBB hängt hierbei stark vom Umfang der Fristentransformation, aber auch vom Kundenverhalten bei Zinsänderungen (Stichworte: „Bodensatztheorie“ und „Banktreue“), von Optionen in den Bankprodukten sowie von der Art der Zinsfestschreibung (feste Forderungen und variable Refinanzierung) ab. Institute, die einen hohen Anteil an Hypothekendarlehen aufweisen und diese über laufzeitkongruente Hypothekenpfandbriefe refinanzieren, sind diesen Risiken deutlich weniger ausgesetzt als Institute, die sich z.B. stark über variabel verzinsliche Kundeneinlagen und Kundeneinlagen ohne feste Laufzeit refinanzieren. In den Schockszenarien paralleler Zinsanstieg und -rückgang werden jeweils +/-200 Basispunkte für jedes Finanzinstrument unabhängig von seiner Restlaufzeit angenommen. Auf die Anlagebuchpositionen in den einzelnen Laufzeitbändern werden für die verbleibenden vier Schockszenarien dagegen von der Restlaufzeit abhängige Zinsänderungen angenommen. Im Szenario sinkender kurzfristiger Zinsen muss beispielsweise auf alle Euro-Positionen eine Zinsänderung von -250 Basispunkten angewendet werden. Der neue Baseler Standard sieht für verschiedene Währungen unterschiedlich schwere Zinsschocks vor. Mit Hilfe einer Exponentialfunktion wird nun das anzuwendende Schockszenario für die verschiedenen Laufzeitbänder ermittelt. Dabei wird einem Buchkredit mit einer tatsächlichen Restlaufzeit von 10,5 Jahren pauschal eine mittlere Restlaufzeit von 12,5 Jahren zugeordnet, sodass der anzuwendende Abschlag im Szenario der sinkenden kurzfristigen Zinsen für diesen Buchkredit -10,98 Basispunkte (-250 Basispunkte * Exp (-12,5 /4)) beträgt. Mit diesem Zinsabschlag muss nun die Barwertänderung für den Buchkredit ermittelt werden. Die nationale Aufsicht kann den in den Baseler Regelungen vorgegebenen Faktor 4 individuell ändern. Hintergrund: Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch – Definition Der Barwert künftiger Cashflows verändert sich durch Marktzinsänderungen. Erhöht sich der Marktzins, reduziert sich der Barwert einer bestehenden festverzinslichen Forderung, die dem Anlagebuch zugeordnet ist. Es gilt: Steigt der Zinssatz könnte ein Geschäft unter sonst gleichen Bedingungen, aber mit einer höheren Verzinsung, abgeschlossen werden. Der in den neuen Cashflows enthaltene Zinsbetrag wäre somit höher. Um indifferent zu sein muss daher das erste Darlehen, das eine niedrigere Verzinsung aufweist, eine geringere Bewertung erfahren. Eine bestehende laufzeitgleiche festverzinsliche Refinanzierung hat bei steigenden Zinsen einen positiven Einfluss auf den Gesamtbarwert des Instituts, da sich ein Institut alternativ neu nur teurer refinanzieren könnte. Für dieses Geschäft entstehen IRRBB insbesondere dann, wenn laufzeitinkongruent refinanziert wird. Ausblick Erfolgt eine fristeninkongruente Refinanzierung bei höheren Zinssätzen hat dies zur Folge, dass der Barwertverlust der Aktivseite nicht vollständig durch einen Barwertanstieg auf der Passivseite ausgeglichen wird (die alte Verbindlichkeit wird mit der neuen, höher verzinsten Verbindlichkeit getilgt). Dabei offenbart sich ein weiteres Risiko aus Zinsänderungen. Neben insgesamt sinkenden Anlagebuchbarwerten reduziert sich auch der buchhalterische Zinsüberschuss. Die Baseler Regelungen setzen den Instituten einen engen Rahmen, wie sie ihre IRRBB künftig ermitteln sollen. Durch den niedrigeren Schwellenwert und die Beschränkung des anrechenbaren Kapitals auf Tier 1 Positionen werden Institute schneller als „Ausreißerinstitute“ klassifiziert. Die Möglichkeiten der Fristentransformationen dürften sich damit weiter reduzieren, was nicht zuletzt auch aufgrund vieler anderer neuer aufsichtlicher Regulierungen eine weitere 3 Infobrief Q3.2016 D I E I N F O G R A F I K Pfandbrief Spreads stabil N ach dem Brexit Votum der Wähler des Vereinten Königreichs erwies sich der Pfandbrief einmal mehr als gesuchter sicherer Hafen für Anleger. Covered Bond Spreads hatten zuletzt zu Jahresbeginn aufgrund des allgemeinen Misstrauens gegenüber dem Bankensektor ausgeweitet. Nach dem Brexit-Ergebnis Ende Juni reagierten insbesondere die UK und Irische Covered Bonds aber beispielsweise auch spanische Covered Bonds mit einer Ausweitung um etwa 7 bzw. knapp 10 Basispunkte. 100 90 80 Spanien 70 60 50 40 30 Irland 20 UK 10 Norwegen 0 Hypothekenpfandbriefe -10 -20 01.2016 02.2016 03.2016 04.2016 05.2016 06.2016 07.2016 30 Irland 25 UK 20 15 10 Norwegen 5 0 Hypothekenpfandbriefe -5 06.2016 07.2016 Quelle: LBBW 4 Infobrief Q3.2016 Nachrichten in Kürze a k t u e l l e s a u s d e r v e r b a n d s a r b e i t Ergänzt wird die Veröffentlichung durch ein Glossar, welches einer kontinuierlichen Erweiterung unterliegt und in absehbarer Zeit auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden soll. Angesichts der nach wie vor häufig fehlenden europaweit einheitlichen Definitionen kommt dem Glossar für das Verständnis der Daten eine wichtige Rolle zu. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der vdp-Mitgliedinstitute, deren erweiterte Transparenzdaten auf der vdp-Internetseite veröffentlicht werden, von bislang 20 weiter zunehmen wird. In der vdp-§ 28 – Transparenzinitiative hat sich ebenfalls eine Neuerung ergeben: Beim Ausweis der ordentlichen Deckung beim Öffentlichen Pfandbrief erfolgt nun eine getrennte Aufgliederung von direkt geschuldeten Forderungen und gewährleisteten Forderungen in der Forderungsübersicht gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG. pfandbrief, kapitalmarkt Erweiterte Transparenzangaben im Rahmen der § 28 – Transparenzinitiative des vdp Für das erste Quartal 2016 hat eine Vielzahl der Mitgliedsinstitute des Verbandes auf freiwilliger Basis erweiterte Transparenzangaben auf der vdp-Internetseite veröffentlicht. Damit stellen sie der interessierten Öffentlichkeit ein über die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten hinaus erhöhtes Maß an Informationen zu den Deckungsmassen zur Verfügung. Die von Anlegern und Analysten geschätzte einheitliche Darstellung der Transparenzdaten in der § 28-Transparenzinitiative findet sich auch in diesem neuen Format in einer separaten Excel-Datei wieder. Neben einem vdp-Template, welches auf einem Tabellenblatt die wesentlichen neuen Daten übersichtlich darstellt, befinden sich in dieser Datei auch Tabellenblätter, die die Daten im Format des HTT (Harmonised Transparency Templates) des ECBC wiedergeben. Damit unterstützen der vdp und seine Mitgliedsinstitute die Bestrebungen der Industrie, Covered Bond-spezifische Veröffentlichungen auf europäischer Ebene in einem einheitlichen Format darzustellen, um auch über nationale Grenzen hinweg eine gewisse Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Im Wesentlichen beinhalten die erweiterten Transprenzangaben Daten über: Anteil der notenbankfähigen Wertpapiere Aufteilung der Forderungen gegenüber Zentralbanken und Kreditinstituten nach Bonitätsstufen Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pfand briefe und Deckungsmassen Anzahl der Kredite und Kreditnehmer Gesamtkreditbetrag der zehn größten Kreditnehmer Nominale Währungspositionen für Pfandbriefe und Deckungsmassen Für Hypothekendeckungsmassen den Beleihungsauslauf sowie das Alter der Kredite in Bandbreiten. Swen Prilla, [email protected] Fitch modifiziert Ratingmethodologie für Covered Bonds Die Ratingagentur Fitch konsultiert seit Ende Juni Änderungsvorschläge bezüglich ihrer Ratingmethodologie für Covered Bonds. Betroffen sind einzelne Ratingkomponenten, der Grundansatz soll unverändert bleiben. Zu den Schwerpunkten gehören der neue IDR-Uplift-Mechanismus (Issuer Default Rating) zur Festlegung des Rating-Ankerpunkts sowie die Ablösung des bisherigen D-Caps (Discontinuity Caps) durch den PCU (Payment-Continuity-Uplift). Beim IDR-Uplift soll zukünftig mehr Wert darauf gelegt werden, dass das Risiko einer Unterdeckung der Covered Bonds zum Zeitpunkt der Abwicklung des Emittenten so gering wie möglich gehalten wird. Emittenten, die gut in einem Konzern integriert sind, dessen IDR auf der intrinsischen Stärke beruht, sollen einen höheren Uplift erhalten. Im Rahmen der PCU-Ermittlung wird analysiert, inwiefern ausreichende Schutzmaßnahmen installiert wurden, um mögliche Zahlungsstörungen durch mangelnde Liquidität nach Ausfall des Emittenten zu verhindern. Ziel ist es, den bisherigen Ansatz zu verschlanken und den Schwerpunkt der Rating- 5 aktuelles aus der verbandsarbeit Infobrief Q3.2016 bestimmung auf das Liquiditätsrisiko zu verschieben. Nach ersten Schätzungen sollten sich die Auswirkungen der Änderungsvorschläge auf das Rating von Pfandbriefen in Grenzen halten. Die Geschäftsstelle wird sich an der Konsultation beteiligen und die Stellungnahme auf der ihrer Webseite (www.pfandbrief.de) veröffentlichen. Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Beiträge zum Grünbuch. Sie wird im Herbst einen Aktionsplan vorlegen, der konkrete Maßnahmen im Bereich „Retail Finanzdienstleistungen“ enthalten soll. Inga Hager, [email protected] Sascha Asfandiar, [email protected] immobilienfinanzierung inland, bewertung eu-vertretung brüssel Wohnimmobilienkreditrichtlinie Das im März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie enthält auch Regelungen zur kreditwirtschaftlichen Wertermittlung. Gemäß § 505 c BGB (neu) und § 18 a KWG (neu) müssen Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, bei der Bewertung von Wohnimmobilien zuverlässige Standards anwenden und sicherstellen, dass interne und externe Gutachter, die Immobilienbewertungen vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen können. Die Gesetzesbegründung enthält keine Klarstellung dahingehend, dass unter den Anforderungen an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters auch die Erleichterungen des § 24 BelWertV subsummiert werden können. Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte sich im Rahmen der Konsultationen des Gesetzes für eine derartige Klarstellung eingesetzt. Immerhin konnte erreicht werden, dass die Thematik von Bundesrat und Bundesregierung mit dem folgenden Ergebnis diskutiert wurde: „Es erscheint daher gut vertretbar, dass wertermittelnde Sachverständige als Gutachter im Sinne des § 505c Nummer 2 BGB-E angesehen werden können, sofern sie auch tatsächlich fachlich kompetent sind und unabhängig vom Darlehensvergabeprozess ihre Bewertung vornehmen“ (Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung). Des Weiteren sieht das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor, dass dem Kreditnehmer (Verbraucher) in einem frühen Stadium des Kreditvergabeprozesses ein Schätzwert mitgeteilt werden muss (Europäisches Standardisiertes Merkblatt, ESIS-Merkblatt, Nr. 3 Hauptmerkmale des Kredits). Eine Definition oder Erläuterung des Schätzwertes erfolgte nicht. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich zu diesem Punkt dahingehend positioniert, dass zunächst davon ausgegangen wird, dass auch eine Wertindikation auf Basis von Kundeninformationen darunter verstanden werden kann. Grünbuch „Retail Financial Services“ der EU-Kommission Im Anschluss an die Konsultation der Europäischen Kommission zum Grünbuch über „Retail Financial Services“ im 1. Quartal 2016 veranstaltete die Kommission im März ein Hearing zum Grünbuch. Zentraler Gegenstand der Anhörung war eine Diskussion über bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäfte im Bereich von Retail-Finanzdienstleistungen. In diesem Zusammenhang wurde erörtert, wie Verbraucher europaweit einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungsangeboten erhalten können und wie Finanzdienstleistungsprodukte grenzüberschreitend angeboten und vertrieben werden können. Ein weiteres Thema war die Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich und die damit verbundene Frage, wie Innovationen im ITBereich Finanzmärkte für Privatkunden verbessern können. Im Rahmen der Konsultation hat die Geschäftsstelle insbesondere zu Fragen des Hypothekarkredits Stellung genommen. Hierzu wurden im Vorfeld mehrere Mitgliedsinstitute zu den bestehenden Hindernissen in den verschiedenen Phasen des Kreditvergabeprozesses für die grenzüberschreitende Wohnimmobilienfinanzierung konsultiert. Unter dem Strich stellt sich die Frage, ob und wie private Immobilienfinanzierungen grenzüberschreitend und kostendeckend angeboten werden können. Denn dies setzte voraus, dass ausreichend grenzüberschreitendes Geschäft zur Deckung der zusätzlichen Kosten in einer fremden Rechtsordnung generiert werden könnte, um gegenüber den heimischen Anbietern konkurrenzfähig zu sein. Die Stellungnahme der Geschäftsstelle wurde auch im Rahmen der Positionspapiere des Europäischen Hypothekenverbandes, EHV, des European Banking Industry Committe, EBIC, und der DK Deutsche Kreditwirtschaft berücksichtigt. Sie war darüber hinaus Gegenstand verschiedener Gespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament hat im Mai einen Berichtsentwurf zum Grünbuch vorgelegt, der im Herbst im zuständigen Wirtschaftsausschuss abgestimmt wird. In den nächsten Wochen plant die Europäische Kommission die Annett Wünsche, [email protected] 6 Infobrief Q3.2016 vdp MITGLIEDSINSTITUTE Der Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) vertritt gegenwärtig 41 Mitglieder. Als Repräsentant seiner Mitgliedsinstitute nimmt der vdp die Interessen der Pfandbriefbanken gegenüber nationalen und europäischen Entscheidungsgremien sowie gegenüber einer breiteren Fach öffentlichkeit wahr. Als Spitzenorganisation der deutschen Pfandbriefbanken unterstützt der vdp seine Mitglieder außerdem mit hochspezialisierten Geschäftslösungen. Das Know-how des vdp ist auf die spezifischen Anforderungen der Pfandbriefemittenten – den Pfandbrief und das deckungsfähige Kreditgeschäft – zugeschnitten. Der vdp fördert die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsinstitute durch gezielte Lobbyaktivität in der Kapitalmarkt- und Steuerpolitik sowie in allen politischen Bereichen, die für das Pfandbriefgeschäft relevant sind. Er betreut seine Mitgliedsinstitute zudem in regulatorischen Fragestellungen und vertritt diese gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der Group Governance werden in den Verbandsgremien Informationen und Erfahrungen aus den Mitgliedsinstituten ausgetauscht, aufbereitet und zu Marktstandards entwickelt. Der vdp bietet seinen Mitgliedsinstituten darüber hinaus Geschäftslösungen, die das besondere Kredit- und Emissionsgeschäft der Pfandbriefbanken unterstützen. Die Geschäftsaktivitäten der vdp-Mitglieder profitieren von der anerkannten Expertise, der umfassenden Vernetzung und den gut eingeführten Kommunikationsinstrumenten des vdp. 7 Infobrief Q3.2016 vdpPfandbriefAkademie-Veranstaltungskalender Q3./Q4.2016 14. September 2016 Berlin Erneuerbare-Energie-Anlagen Polen Anfang 2016 wurden die rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben für EEA in Polen grundlegend umgestellt. Im Oktober 2016 tritt zudem ein neues Gesetz in Kraft, das polnische Unternehmen gegen Bußgeldandrohung zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet und die Bedingungen für die Ausstellung von Energie-Zertifikaten auch für bestehende Gebäude neu regelt. In dem ganztägigen Seminar werden die Konsequenzen für polnische Unternehmen sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld für bestehende und neue Investitionen in EEA (Einnahmequellen, Förderungsvoraussetzungen, Bauplanungsrecht, UVP, Netzanschluss, Financial Close, Bauphase und Inbetriebnahme) ebenso wie die wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen für Finanzierer solcher Anlagen (Kreditarten, Sicherheiten, Versicherungsfragen, Kreditdokumentation, Due Diligence, technische Fragen, event of default) behandelt. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/erneuerbare-energieanlagen-polen/detail/. 16. September 2016 Berlin Behandlung von Immobilien im Aufsichtsrecht Am 16. September 2016 bietet die PfandbriefAkademie ein Seminar zur Behandlung von Immobilien im Aufsichtsrecht an. Nähere Informationen unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/behandlung-von-immobilienim-aufsichtsrecht/detail/ . 28./29. September Länderseminar Immobilienfinanzierung Skandinavien (Schweden/Finnland) 2016 Die Indeckungnahme und die gute Entwicklung der Neuzusagen belegen den Stellenwert von Skandinavien, insbeson- Berlin dere Schweden, als Zielmarkt für Pfandbriefbanken. Die PfandbriefAkademie bietet deshalb ein umfassendes Seminar hierzu an. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des finnischen Marktes und großer rechtlicher Ähnlichkeiten zu Schweden wird das Seminar Finnland in die Betrachtung einbeziehen. Der erste Tag wird umfassend die Marktsituation sowie Bewertungsfragen einschließlich bewertungsrelevanter rechtlicher Aspekte behandeln. Am zweiten Tag wird deutlich intensiver als bisher auf die Themen Grundbuch, Hypothekenrecht, Kreditrecht und Indeckungnahme eingegangen werden. Die Veranstaltungstage sind auch einzeln buchbar. Vorträge werden z.T. in englischer Sprache gehalten. Weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/landerseminarimmobilienfinanzierung-und-bewertung/detail/. 29. September 2016 Frankfurt am Main Pfandbriefrating – Einblick in Theorie und Praxis Viele regulatorische Privilegien für den Pfandbrief beruhen nach wie vor in hohem Maße auf externen Ratings, sei es die privilegierte Eigenkapitalunterlegung nach Artikel 129 CRR, die LCR-Fähigkeit von Pfandbriefen oder die Privilegierung unter Solvency II. Vor diesem Hintergrund bietet das Seminar "Pfandbriefrating – Einblick in Theorie und Praxis" der vdpPfandbriefAkademie einen hilfreichen Überblick über die Rating- Methodologien für Pfandbriefe der etablierten und der neu auf den Markt drängenden Ratingagenturen. Zudem profitieren Teilnehmer in Abwesenheit der Ratinganalysten von den Erfahrungsberichten gerateter Kreditinstitute und bekommen somit einen ungeschminkten Einblick in die Praxis. Einzelheiten zum Seminar finden Sie unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/pfandbriefrating-einblick-theorie-und-praxis/detail/. 10. November 2016 Berlin Finanzierungs-Check Frankreich Beim ganztägigen Intensiv-Seminar „Finanzierungs-Check Frankreich für Banken und Investoren“ erläutert Frau Dr. Marina Planck vom französischen Notariat Allez & Associés, Notaires, Abläufe und Zusammenhänge aus der gewerblichen Immobilienfinanzierung in Frankreich. Kernthemen sind: Darlehensvertrag, Grundbuch, Gebäudeversicherung, Realisierung der Sicherheiten, Pfandbrief-Deckung, Syndizierung und Monitoring. Die Veranstaltung ist sowohl für den Einstieg in die Thematik als auch für Teilnehmer mit Erfahrungen in diesem Bereich geeignet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/finanzierungscheck-frankreich-fur-banken-und-inve/detail/ . 24. November 2016 Berlin 9. vdp-Treuhänder-Seminar Das 9. vdp-Treuhänder-Seminar richtet sich an Treuhänder, ihre Stellvertreter und die Vertreter der Pfandbriefbanken, die mit treuhänder-/deckungsspezifischen Fragestellungen betraut sind. Erfahrene Referenten präsentieren praxisrelevante Themen und aktuelle Entwicklungen zur Treuhändertätigkeit sowie Neuerungen im PfandBG. Der am Vorabend vorgesehene Empfang bietet Gelegenheit für einen intensiven Austausch im Kollegenkreis. Details unter https://vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/9-vdp-treuhander-seminar/detail/. 8 Infobrief Q3.2016 vdp-Veranstaltungskalender Q3/Q4.2016 8. September Berlin vdp Immobilien-Forum – „Lage und Perspektiven am deutschen Immobilienmarkt“, Berlin Professor Tobias Just, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienwirtschaft am IREBS Institut für Immobilienwirtschaft der Universität Regensburg, stellt die wichtigsten Ergebnisse des IREBS German Debt Project 2016 vor. Dr. Franz Eilers, Leiter Immobilienmarktforschung vdpResearch, gibt einen Überblick über langfristige Trends sowie aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Nähere Informationen zum Ablauf und die Möglichkeit zur Anmeldung zu der Veranstaltung bietet die vdp Geschäftsstelle, [email protected]. 15. September Düsseldorf Euromoney/ECBC Covered Bond Congress 2016 Details zur Agenda finden Sie hier. Weitere Informationen über die Konferenz erhalten Sie beim Veranstalter Euromoney Conferences http://www.euromoneyconferences.com/ecbc-Agenda.html. 19. September Eschborn 10 Jahre Refinanzierungsregister Die Agenda https://www.wmseminare.de/seminar_pdf_neu/1236/Refinanzierungsregister_Sep_2016.pdf des eintägigen Seminars von WMSeminare stellt Einsatzmöglichkeiten bei Verbriefungen, Pfandbriefemissionen, Konsortialkrediten und anderen Finanzierungsformen sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis vor. Weitere Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. 19. September Frankfurt am Main Immobilienfinanzierung, Marktentwicklung und Digitalisierung – 12. Immobilientag der Börsen-Zeitung Der vdp unterstützt die eintägige Veranstaltung der Börsen-Zeitung, die aktuelle Entwicklung auf dem Immobilienmarkt und die Perspektiven verschiedener Marktteilnehmer vorstellt. Den Flyer mit der Agenda und der Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. 28. September Frankfurt am Main 27./28. Oktober München 14. November Berlin Pfandbrief-Forum Die traditionelle Abendveranstaltung der Pfandbriefbanken für geladene Gäste 20. Central European Covered Bond Conference Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Hafner. Housing finance – market and structures Der vdp lädt zusammen mit der UNECE United Nations Economic Commission for Europe Real Estate Market Advisory Group zu einer Konferenz zu Aspekten des Wohnungsmarkts und der Wohnbaufinanzierung in Deutschland und anderen europäischen Ländern ein. Nachhaltige Wohnungspolitik mit dem Ziel, angemessenen Wohnraum für jedermann zu schaffen, ist eine vordringliche Aufgabe der europäischen Länder. Schwerpunkt dieser Konferenz sind Lösungen für eine erschwingliche Wohnbaufinanzierung, welche durch die EU-Richtlinie 2014/17/ЕU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher in den Ländern der EU begünstigt werden soll. Details zum Ablauf und Anmeldung finden Sie hier. Fragen zur Konferenz beantwortet Andreas Luckow, [email protected] 1. Dezember vdp-Jahresempfang Berlin Nur für geladene Gäste 2. Dezember Berlin 4. Afme/vdp Covered Bonds Conference Die Halbtageskonferenz bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Marktentwicklungen und regulatorischen Neuerungen sowie einen Ausblick auf die prägenden Faktoren des Covered Bond Marktes in 2017. Details der Agenda und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier http://afme.eu/CovBonds2016/. 9 Herausgeber: Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin, Georgenstraße 21, 10117 Berlin, Redaktion: Christian Walburg E-Mail: [email protected] es tter d ken, ewsle dbriefban N r e n d a , f f er P e i r Tag d sche nfobr g am nmalige vdp I des deut sweise. i ß ä lm ei an al Verb int quart brief rege n, ist die ter e n e o ersch n vdp Inf zu erhalt brief.de u . e d g ch Um d entlichun ww.pfan rforderli e w ff Verö dung auf wsletter“ e el Anm e – vdp N s s e r „P Neuerscheinungen/Veröffentlichungen vdp Immobilienpreisindex Q1.2016 Basel IV ist eine Herausforderung, Jens Tolckmitt, Sonderbeilage Börsenzeitung, 16.7.2016 10
© Copyright 2024 ExpyDoc