QU ALITY MA DE IN GER MANY AuSgAbe Q4.2016

Infobrief
Herausgegeben vom Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin
Ausgabe Q4.2016
 Long-Term Sustainable
Value Network
von annett wünsche, vdp
| seite 2
 Risikotragfähigkeit im
Kontext neuer europäischer
Rahmenbedingungen
von patrick müller, vdp
| seite 4
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
das zweite Programm gezielter, längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank – auch bekannt als TLTRO-II –
hat im September Spuren am Pfandbriefmarkt hinterlassen. Nach ersten Berechnungen erreichte der Bruttoabsatz im ersten Monat nach
der Sommerpause weniger als 2 Mrd. Euro und damit ein Jahrestief.
Gleichzeitig bleibt das Umfeld für die Marktteilnehmer herausfordernd. Sei es das anhaltende Niedrigzinsumfeld oder die steigenden
Kosten der Regulierung: Wir beobachten derzeit eine Unsicherheit
und Volatilität, wie sie die Märkte zuletzt zu Beginn des Jahres durchlebt hatten.
 Infografik:
Aktivitäten im EUR Covered
Bond Benchmark Segment
im Jahresverlauf 2016 zurückgegangen | seite 7
Hinzu kommt, dass die geldpolitischen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zu einer
einseitigen Belastung der Banken zu werden drohen. Durch die Kombination von Niedrigzinspolitik und Ankaufprogrammen beeinträchtigt die EZB derzeit die Funktion etablierter Märkte
wie den Pfandbriefmarkt und deren Infrastruktur und riskiert bleibende Schäden. Jeder Tag des
„Weiter so“ erschwert die Rückkehr zur Normalität und erhöht die Last für die Institute.
 Notiert in Brüssel | seite 8
Sollten sich die zuletzt zunehmenden Spekulationen um einen möglichen Einstieg in einen
langsamen Ausstieg der EZB – also ein sogenanntes „Tapering“ – bewahrheiten, wäre das aus
Sicht der Pfandbriefbanken eine erfreuliche Entwicklung. Des Weiteren ist die Nachricht begrüßenswert, dass die EZB ungedeckte Bankschuldverschreibungen aus Deutschland auch nach
dem Inkrafttreten des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) und der darin festgelegten
Möglichkeit ihrer Wandlung in Eigenkapital ab Januar 2017 – bis auf weiteres – auch weiterhin
als Sicherheiten akzeptieren wird.
In der nun vorliegenden vierten und letzten Ausgabe des Infobriefs in diesem Jahr beschäftigen
wir uns insbesondere mit den ersten erfolgreichen Schritten bei der Verankerung eines nachhaltigen Beleihungswerts in Europa sowie mit dem Konzept der Risikotragfähigkeit und dessen
Bedeutung aus Sicht der Pfandbriefbanken.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und hoffe, dass Sie
den Herbst genießen können. Die nächste Ausgabe des Infobriefs
erscheint wie üblich zu Beginn des neuen Jahres.
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AL
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Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
1
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Ihr
Jens Tolckmitt
hauptgeschäftsführer
verband deutscher pfandbriefbanken
ANY
 vdp-Veröffentlichungen
| seite 13
Gute Nachrichten gibt es auch in einem Bereich, den wir in den vergangenen Monaten intensiv beobachtet und begleitet haben. Ihnen ist sicherlich nicht die Debatte um das jüngste
Reformvorhaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht entgangen, das viele Banken als
das inhaltlich weitreichendste Regulierungsprojekt seit Beginn der Finanzkrise erachten. Die
Signale, die uns seit der vorherigen Ausgabe des Infobriefs aus Basel erreicht haben, sind jedoch aus Sicht der Pfandbriefbanken ermutigend. Offensichtlich haben manche Argumente der
deutschen Delegation überzeugt – es scheint sich etwas zu bewegen. Bis zur Anfang 2017 erwarteten Verabschiedung des Basel-IV-Pakets werden wir als Verband weiter alles daransetzen,
unsere Argumente geltend zu machen.
M
 vdp-Veranstaltungskalender,
| seite 12
DE
R
 Veranstaltungskalender
vdpPfandbriefAkademie
| seite 11
Q
 Nachrichten in Kürze –
Aktuelles aus der Verbandsarbeit | seite 9
E
IN G
Infobrief
Q4.2016
LONG-TERM SUSTAINABLE
VALUE NETWORK
„Deutscher Beleihungswert vor dem Aus“ – so überschrieb die Immobilienzeitung
im Frühjahr 2015 einen Artikel zur damaligen Diskussion über eine europäische
Beleihungswertmethodik. Spätestens seit dieser Zeit ist klar, dass die kreditwirtschaftliche Immobilienbewertung im Fokus der europäischen Bankenregulierung
angekommen ist.
von Annett Wünsche, Senior Manager Bewertung, Verband deutscher Pfandbriefbanken  [email protected]
H
Europäische Beleihungswertmethodik
zu begrüßen
intergrund des damaligen Artikels war das Mandat aus
Art. 124 Abs. 4 CRR, wonach die European Banking
Authority (EBA) einen technischen Regulierungsstandard
(Regulatory Technical Standard, RTS) zu den strengen Kriterien für die Bemessung des Beleihungswertes zu erarbeiten hat. Dieser Entwurf sollte der Europäischen Kommission bis zum Jahresende 2014 vorgelegt werden.
Seit der Krise an den Immobilien- und Finanzmärkten sind
auch in Ländern, die in der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung bislang ausschließlich marktwertbasiert arbeiten
– wie beispielsweis Großbritannien und Irland – Initiativen
erkennbar, die sich mit nachhaltiger Wertermittlung für Finanzierungszwecke auseinandersetzen. Dies verdeutlicht
die Zweifel an einem ausschließlich auf einen stichtagsbezogenen Marktwert abstellendes Konzept in der zumeist
längerfristig ausgerichteten Immobilienfinanzierung. Daher
wird diskutiert, ob ein Wertansatz, der unter Ausschaltung
spekulativer Elemente auf die langfristigen, nachhaltigen
Merkmale des Objektes und des Marktes abstellt, für diese Zwecke besser geeignet wäre. Die Pfandbriefbanken
sind mit ihrer langfristorientierten Wertermittlung hierfür
ein hervorragendes Beispiel. Sie stellen bereits seit Jahrzehnten konsequent auf den Beleihungswert ab. Dass sich
Pfandbriefe in der Finanzkrise am Finanzmarkt bewährt haben, ist auch auf diesen konservativen Wertansatz zurückzuführen.
Um es vorwegzunehmen, der deutsche Beleihungswert
steht nicht vor dem Aus. Davon zeugt gerade seine bewährte, dämpfende Wirkung auf die Höhe der Immobilienwerte in einigen aktuell recht überhitzten Wohn- und Gewerbeimmobilienmärkten im In- und Ausland. Außerdem hat
die EBA ihre Arbeit an einem europäischen Standard zur
Beleihungswertermittlung zunächst abgebrochen.
Aktueller Stand der Diskussion um eine
europäische Beleihungswertmethodik
Zu Beginn des Jahres 2015 wurde in den Gremien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA der Entwurf eines
technischen Regulierungsstandards zur Beleihungswertermittlung kreiert. Dieser Entwurf war von sehr detaillierten
Anforderungen geprägt, die keine nationale Präzisierung
mehr zuließen. Im Sinne einer Maximalharmonisierung auf
höchstem Detaillierungsgrad sollte eine homogene Wertermittlungsmethodik für ganz Europa eingeführt werden. Vor
dem Hintergrund der teilweise deutlich unterschiedlichen
Funktionsweisen der europäischen Immobilienmärkte sowie
unterschiedlichen Wertermittlungsmethoden und Datenverfügbarkeiten war dies ein unrealistisches Unterfangen. Auch
durch den massiven Druck aus Deutschland und einigen
anderen Länden in den EBA-Gremien wurde die Arbeit an
diesem Entwurf zunächst gestoppt. Daraufhin hat die EBA
in ihrem Positionspapier vom 5. Oktober 2015 (Opinion of
the European Banking Authority on Mortgage Lending Value (MLV)) zwei Grundsatzfragen zum Anwendungsbereich
des RTS on MLV sowie zum Wahlrecht zwischen Markt- und
Beleihungswert an die Europäische Kommission adressiert
(siehe auch vdp-Infobrief 4/2015). EBA hat darüber hinaus
erklärt, nicht weiter an dem Entwurf des RTS zu arbeiten,
bis diese grundsätzlichen Fragen geklärt sind.
Ein einheitlicher europäischer Standard zur Methodik der
Beleihungswertermittlung ist somit zu begrüßen, solange er prinzipienorientiert ist und Raum lässt für nationale
Besonderheiten der Immobilienmärkte und ihrer Bewertungsverfahren. In einem solchen Standard bestünde die
einzigartige Chance, einen europäischen Beleihungswert
zu definieren und in seiner Akzeptanz zu stärken.
Long-Term Sustainable Value Network
Ein Jahr ist mittlerweile vergangen, seit sich die EBA im
Kontext eines einheitlichen europäischen Standards zur
Beleihungswertermittlung geäußert hat. Der vdp hat diese
Zeit gemeinsam mit HypZert genutzt, um für die neuerliche
Diskussion einer europäischen Regulierung der Wertermittlung für Finanzierungszwecke gut vorbereitet zu sein und
das Long-Term Sustainable Value Network (L-TSV Network)
ins Leben gerufen. Die Ziele dieses Netzwerkes sind die
 Förderung eines nachhaltigen Wertes (Long-Term
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Infobrief
Q4.2016
Problematik.
Erstmalig wurde das Netzwerk und die Methodik am 12./13.
Oktober 2016 vorgestellt. Eingebettet in die HypZert Jahrestagung fand die internationale Konferenz „Long-Term
Sustainable Value – A Valuation Approach for Lending
Purposes“ unter der Schirmherrschaft der United Nations
Economic Commission for Europe (UNECE) statt. Durch
diese Verbindung konnten zahlreiche Teilnehmer für die
Konferenz gewonnen werden, die bislang noch keine Berührungspunkte weder mit vdp noch mit HypZert hatten.
Weitere Aktivitäten sind geplant. So sind für die detaillierte
Diskussion der Funktionsweise und die konkrete Ausgestaltung der Methodik auf nationaler Ebene länderspezifische
Aktionen vorgesehen. Selbstverständlich soll mit dem Entwurf einer europäischen Beleihungswertmethodik auch die
Diskussion im europäischen Bewertungsverband TEGoVA
und dem Europäischen Hypothekenverband angestoßen
werden.
Sustainable Value, Beleihungswertes) als Basis für die
kreditwirtschaftliche Wertermittlung,
 Entwicklung einer international anwendbaren Methodik
zur Beleihungswertermittlung sowie
 Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der
Beleihungswertermittlung.
In einer ersten Projektphase seit Ende letzten Jahres wird
in einer internationalen Arbeitsgruppe mit Vertretern aus
sieben Ländern ein Entwurf einer prinzipienorientierten
Methodik für die Beleihungswertermittlung entwickelt. Bei
den Teilnehmern handelt es sich fast ausschließlich um Gutachter, die über umfassende Erfahrungen in der Beleihungswertermittlung verfügen. Dieser Entwurf ist nunmehr fertiggestellt und bietet eine gute Grundlage für die internationale
Diskussion einer europäischen Beleihungswertmethodik.
Mit eigenem Branding und neuem Namen – „Long-Term Sustainable Value“ (statt Mortgage
Lending Value) – startet nun die
Bekanntmachung und das sukzessive Wachstum des L-TSV
Networks sowie die Diskussion der Methodik. Der Grund
für diesen neuen Auftritt und Namen ist, möglichst keinen
Bezug zu der deutschen Methodik zur Beleihungswertermittlung nach BelWertV herzustellen. Die Methodik nach
BelWertV wurde aus den deutschen Wertermittlungsverfahren und der Funktionsweise des deutschen Immobilienmarktes entwickelt und ist somit zwar selbstverständlich in
ihren Prinzipien, jedoch nicht in der detaillierten methodischen Ausgestaltung „europatauglich“. Fragen zur Anwendung der BelWertV im Rahmen von Finanzierungen der
Pfandbriefbanken außerhalb Deutschlands belegen diese
Ausblick
Die aktuelle Diskussion zur kreditwirtschaftlichen Bewertung auf Basis eines Beleihungswertes in der europäischen
Bankenregulierung beinhaltet Chancen und Risiken. Dem
Risiko einer vollharmonisierten Regelung durch die europäische Bankaufsicht – schlecht anzuwenden und mit wenig
Handlungsspielraum – steht die einmalige Chance gegenüber, eine prinzipienorientierte europäische Beleihungswertermittlung zu schaffen und deren Anwenderkreis zu
erweitern. Der vdp hofft, mit der Gründung des Long-Term
Sustainable Value Network einen Beitrag zu leisten, bei
dem die Chancen der Regulierungsbestrebungen überwiegen und diese auch realisiert werden können.

vdp Fact Book Pfandbrief 2016 | 2017
Der Pfandbrief 2016 | 2017
Fakten und Daten zu Europas führendem Covered Bond
Die 21. Auflage des Fact Book Pfandbrief liegt vor. Einen Schwerpunkt
der aktuellen Ausgabe bilden das Covered Bond Kaufprogramm der
EZB und seine Auswirkungen sowie die Erwartungen der Anleger an
die kurzfristige Entwicklung des Pfandbriefmarktes. In dem Roundtable
Pfandbrief machen die Emittenten ihre Perspektive auf aktuelle Trends und
Entwicklungen deutlich. Die Analyse der Preisentwicklung am deutschen
Wohnimmobilienmarkt und die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen
der Pfandbriefemission runden das Themenspektrum ab. Im Portraitteil
stellen sich die Mitgliedsinstitute mithilfe von Kennzahlen vor.
Das Fact Book Pfandbrief 2016/2017 ist in deutscher und englischer
Sprache auf www.pfandbrief.de abrufbar. Für gedruckte Exemplare
nimmt die Geschäftsstelle des Verbandes Bestellungen unter
[email protected] entgegen.
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Infobrief
Q4.2016
Risikotragfähigkeit im Kontext neuer
europäischer Rahmenbedingungen
Artikel 73 der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) ist die
Gesetzesgrundlage auf europäischer Ebene, der zufolge die Institute genügend
internes Kapital zur Absicherung von Risiken halten müssen. Sie ist mit dem
§25a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 KWG in deutsches Recht umgesetzt.
von Patrick Müller, Referent Bankaufsicht und Risikomanagement, vdp  [email protected]
D
arin heißt es, dass Institute über eine ordnungsgemäße
reduzierende Diversifizierungseffekte (Inter-Risikodiversifizie-
Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikoma-
rung) im SREP nicht anerkannt. Für die deutschen „weniger
nagement verfügen müssen. Das Risikomanagement soll u.a.
bedeutenden Institute“ (Less Signifikant Institution - LSI) wird
Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotrag-
der Umfang der einzelnen SREP-Bestandteile wie folgt von der
fähigkeit umfassen. Der Begriff der Risikotragfähigkeit ist in
BaFin bestimmt. Der harte SREP-Zuschlag, der zum einen für
der Verwaltungsvorschrift „MaRisk“ inhaltlich ausgestaltet.
Zinsänderungsrisiken festgesetzt wird, bemisst sich aus der
Institute müssen demnach ein wirksames Risikomanagement
Hälfte der negativen Barwertänderungen aus dem bekannten
betreiben. Sie müssen über umfassende und wirkungsvolle
+/-200 BP Baseler Zinsschock und der Risikoprofilnote für Zins-
Verfahren und Methoden verfügen, die gewährleisten, dass
änderungsrisiken. Dies führt zu einer starren aufsichtlichen
genügend internes Kapital zur Abdeckung der wesentlichen
Einschränkung des freien Risikodeckungspotentials. Weitere
Risiken vorhanden ist (Internal Capital Adequacy Assesment
Kapitalunterlegungen beziehungsweise für Credit-Spread Risi-
Process - ICAAP). Hierfür sollen Institute eigene interne Ri-
ken, Modellschwächen oder schlechte Governance können den
sikotragfähigkeitsberechnungen durchführen und selbständig
zweiten Teil des harten Zuschlags determinieren. Der weiche
die Ermittlung des benötigten Kapitals zur Unterlegung aller
SREP-Zuschlag, der auch als Stresspuffer bezeichnet werden
wesentlichen Risiken nach internen Berechnungsmethoden
kann und insbesondere noch einmal für Zinsänderungsrisiken
vornehmen. Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt
festgesetzt wird, bemisst sich für die LSIs aus den Ergebnis-
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben den Instituten
sen der letzten Niedrigzinsumfrage (auch +200BP Zinsschock).
in ihrem Interpretationsschreiben („Aufsichtliche Beurteilung
Darüber hinaus fließen in den weichen SREP-Zuschlag auch
bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte“ – Dezember 2011)
modellierte Erhöhungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten und
einen konzeptionellen Rahmen bezüglich des Vorgehens vor-
Wertabschläge der Sicherheiten im Kreditgeschäft ein.
gegeben.
Diese bisherige Praxis mit Going- und Gone-Concern RTF-
bedeuten diese zum Teil starren Vorgaben jedoch, das indivi-
Konzepten soll nun mit Blick auf die EBA-Leitlinie zum Super-
duelle interne Ermittlungen der risikogerechten Kapitalunter-
visory Review and Evaluation Process (EBA/GL/2014/13 - kurz
legung für alle wesentlichen Risiken dort ihre Grenzen finden
SREP) neu bewertet werden. Faktisch wird es dadurch zu einer
dürften, wo sie stark von den aufsichtlichen Vorgaben abwei-
Annäherung der aufsichtlichen Praxis bei der Bewertung inter-
chen. Hierbei ist insbesondere der von Instituten sehr häufig
ner RTF-Konzepte an die EBA-Leitlinien zum SREP kommen.
verwendete Going Concern Ansatz betroffen. Wendet ein Ins-
Nach der SREP-Leitlinie sollen zuständige Aufsichtsbehörden
titut diesen an, reduziert sich das freie Risikodeckungspoten-
zusätzliche Eigenmittelanforderungen zur Deckung von Risiken
tial zum einen um die 8%-Eigenmittelunterlegung für Säule 1
festlegen. Diese Eigenmittelzuschläge sollen aus einem harten
Risiken und zum anderen um den beschriebenen harten SREP-
und einem weichen Zuschlag bestehen. Der harte Zuschlag,
Zuschlag. Auch die Doppelunterlegung für Zinsänderungsri-
der jederzeit einzuhalten ist, soll für Risiken gestellt werden,
siken, von der Pfandbriefinstitute aufgrund ihrer in der Regel
die aus aufsichtlicher Sicht nicht hinreichend in der Säule I
langfristig orientierten Finanzierung betroffen sind, ist im Hin-
erfasst werden (z.B. Zinsänderungsrisiken, Modellschwächen,
blick auf die Philosophie der RTF-Konzeption als Steuerungs-
schlechte Governance, Schwächen bei internen Kontrollen
element kritisch zu sehen.
u.a.). Der weiche Zuschlag, der theoretisch ohne direkte auf-
sichtliche Konsequenzen aufgezehrt werden kann, soll dabei
deten RTF-Konzepte sowohl mit Blick auf das Risikodeckungs-
Ergebnisse der Stresstests der zuständigen Aufsichtsbehörden
potential als auch auf die Messung der zu unterlegenden
widerspiegeln. Bei der Bestimmung des gesamten zusätzlichen
Risiken nicht mehr im Einklang mit der nun vorgegebenen
Eigenmittelzuschlags sollen die zuständigen Aufsichtsbehör-
aufsichtlichen Praxis stehen. Die Deutsche Kreditwirtschaft
den sich auf die Ergebnisse der internen ICAAP-Berechnung
erörtert daher derzeit die Möglichkeiten zur Neukonzep-
stützen. Das gesamte Risikodeckungspotential wird in der EBA-
tionierung der deutschen Risikotragfähigkeitspraxis.
Insgesamt dürften die bisher in Deutschland angewen-
Bei
dieser Neukonzeptionierung achtet die vdp-Geschäftsstelle auch auf eine für Pfandbriefinstitute sachgerechte
Behandlung stiller Lasten.

Leitlinie zum SREP, anders als bei internen RTF-Berechnungen,
anhand der Eigenmitteldefinition der CRR bestimmt.
Im Kontext des bisherigen Risikotragfähigkeitskonzepts
Auf der Risikoseite werden im ICAAP errechnete risiko-
4
Infobrief
Q4.2016
pfandbriefforum
2016
Ende September erwarteten die Pfandbriefbanken bei schönem Spätsommerwetter
knapp 400 Gäste zum Pfandbrief Forum des vdp im Gesellschaftshaus Palmengarten
in Frankfurt am Main. vdp-Präsident Dr. Louis Hagen hieß die Gäste persönlich zur 23.
Ausgabe des Pfandbrief Forums willkommen. Der Rahmen stimmte und für Gesprächsstoff war gesorgt. So bot die traditionsreiche Veranstaltung der Pfandbriefbanken erneut willkommene Gelegenheit zum Austausch unter Geschäftsfreunden und Kollegen.
4. afme/vdp Covered Bonds Conference, Berlin, Hotel de Rome 2. Dezember 2016
Gemeinsam mit afme ist der vdp Anfang Dezember Gastgeber der vierten Ausgabe der einzigen Covered
Bonds Konferenz in der Hauptstadt. Die halbtägige Veranstaltung am Morgen nach dem Jahresempfang
des Verbandes informiert über relevante Entwicklungen und regulatorische Initiativen, die gedeckte
Schuldverschreibungen betreffen und gibt abschließend einen Ausblick auf das kommende Jahr.
Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anmeldung erfolgt auf der Website der Konferenz.
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Infobrief
Q4.2016
School of Real Estate Finance
NEU
Dauer: Modularer Lehrgang zum
FACHBERATER
Private Baufinanzierung (vdp)
4 Tage Intensiv-Lehrgang
Optionale Abschlussprüfung zum Sachkundenachweis nach WIKR und ImmoDarlSachkV
Voraussetzung: 2 Jahre Berufspraxis in der Immobilienfinanzierung, Berufsabschluss od. Studium
Termine:
20.01.2017: 21.01.2017: 10.02.2017: 11.02.2017: Markt, Bewertung, Projektplanung
Immobilienerwerb und Sachsicherheiten
Darlehensvergabe, Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditprodukte
Die problembehaftete Wohnimmobilienfinanzierung
Alle Module sind auch einzeln buchbar.
Preis: 2.400 € für 4 Module od. 800 € pro Modul (zzgl. MwSt.)
Informationen und Anmeldung unter: [email protected]
www.pfandbriefakademie.de
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Infobrief
Q4.2016
Mitte Oktober kehrte die HypZert GmbH anlässlich
der XX. Jahrestagung an ihren Gründungsort Bonn zurück
vlnr: Dr. Louis Hagen, Präsident vdp,
Jim Moretti, Vice President Appraisal Institute,
Rainer Lux,Geschäftsführer HypZert
Mehr als 1300 Immobiliengutachter kamen im World Conference Center in der Bundesstadt zusammen. Mit Redebeiträgen von Branchenexperten, die die HypZert in den
vergangenen 20 Jahren beim Ausbau zu Deutschlands größter, privater Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter tatkräftig unterstützt haben, stimmte der Festabend im
altehrwürdigen ehemaligen Plenarsaal des Bundestages auf die Jubiläums-Tagung ein.
Am Folgetag ging die Konferenz mit einem vielfältigen Seminarangebot rund um das
Thema Immobilienbewertung weiter. Unter anderem wurden aktuelle Studien der HypZert Fachgruppen zu den Themen Einzelhandel-, Gastronomie- oder Industrieimmobilienbewertung vorgestellt. Seminare zur Lage am deutschen Immobilienmarkt, den neuen
internationalen Flächenermittlungsstandards IPMS und zum Konzept eines international
anwendbaren „Long-Term Sustainable Value“ erfreuten sich ebenso großer Nachfrage. 
D i e inf o Grafik
Aktivitäten im Euro Covered Bond Benchmark Segment
im Jahresverlauf 2016 zurückgegangen
Ü
Die Aktivität könnte im Oktober und November nochmals
anziehen, ohne das saisonale Profil der Vorjahre zu durchbrechen, denn im ersten Halbjahr wurden relativ viele
Benchmarks emittiert und die meisten Emittenten haben
ihre Fundingpläne für das Kalenderjahr bereits erfüllt. Ein
zusätzlicher Faktor, der speziell den schwachen September
erklären hilft, ist der zweite Langfristtender der EZB, TLTRO
II, den der eine oder andere Emittent auch aus Deutschland
genutzt haben dürfte.
ber einen längeren Zeitraum ist der positive Trend jedoch noch intakt, da der Absatz von Benchmarks ein
ausgeprägt saisonales Profil aufweist. Januar und Februar
gehören traditionell zu den stärksten Monaten im Kalenderjahr, die ersten beiden Quartale für etwa 60% und mehr des
Jahresergebnisses.
Pfandbriefe sind Mitte Oktober 2016 trotz des schwachen Septembers mit 31 Transaktionen und 19 Mrd € Absatz
das aktivste Segment im Euro Benchmark Bereich.
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
Q4.2011 Q1.2012 Q2.2012 Q3.2012 Q4.2013 Q1.2013 Q2.2013 Q3.2013 Q4.2013 Q1.2014 Q2.2014 Q3.2014 Q4.2014 Q1.2015 Q2.2015 Q3.2015 Q4.2015 Q1.2016 Q2.2016 Q3.2016
FR
DE
ES
IT
NO
CA
UK
SE
FI
NL
Sonstige
Quelle: LBBW
7
Infobrief
Q4.2016
ment), deren Fertigstellung für das Ende des 1. Quartals
2017 vorgesehen ist.
Wolfgang Kälberer,  [email protected]
notiert
in Brüssel
Mitteilung der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktunion
Die Europäische Kommission hat am 14. September 2016
eine Mitteilung zur Kapitalmarktunion veröffentlicht, in
der sie den aktuellen Stand der im Aktionsplan (September
2015) vorgeschlagenen Maßnahmen aufzeigt. In der Mitteilung bekräftigt die Kommission ihr Ziel, mit Hilfe einer Stärkung der Kapitalmärkte Wirtschaft und Investitionen anzukurbeln und die Stabilität des europäischen Finanzsystems
zu erhöhen und weist auf die Dringlichkeit der Verabschiedung der laufenden Vorhaben hin.
Die Kommission fordert Rat und Europäisches Parlament
auf, die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben zeitnah abzuschließen. Dazu gehören das Legislativpaket zu Verbriefungen, das derzeit im Europäischen Parlament diskutiert
wird, die Überarbeitung der Prospektverordnung und der
Vorschlag zur Stärkung der Risikokapitalmärkte und sozialer
Investitionen.
In der nächsten Phase der Kapitalmarktunion plant die
Kommission noch im Oktober 2016 einen Vorschlag über
Umstrukturierungen und Unternehmensinsolvenzen in der
Europäischen Union zu veröffentlichen. Schwerpunkte des
Vorhabens sind die Ausgestaltung von Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen von vorinsolvenzrechtlichen Verfahren, um die Überlebensfähigkeit von Unternehmen zu
sichern und Insolvenzen zu vermeiden sowie Maßnahmen
für die effiziente Ausgestaltung von Insolvenzverfahren,
wenn eine Insolvenz nicht abwendbar ist. Weiterhin plant
die Kommission die Beseitigung von steuerlichen Hindernissenmit dem Ziel, Kapitalbeteiligungen stärker zu fördern.
Als weitere Schritte will die Kommission die Entwicklung
der Märkte für die private Altersvorsorge fördern und einen
Aktionsplan über „Retail Finanzdienstleistungen“ vorlegen.
Ziel der Kommission ist zudem die Förderung von nachhaltigen Investitionen und die Entwicklung umweltfreundlicher
Technologien. Dazu wird sie in den kommenden Monaten
eine Expertengruppe einsetzen, die eine umfassende europäische Strategie für nachhaltige Finanzierungen ausarbeiten soll. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung digitaler Technologien im Finanzsektor. Die Kommission wird in
Abstimmung mit den European Supervisory Authorities, der
EZB und den Mitgliedstaaten ein Konzept zur Unterstützung
von Fintechs innerhalb angemessener regulatorischer Rahmenbedingungen entwickeln. Weitere Themen betreffen die
Bereiche „Better Regulation“ und die Vereinfachung bestehender Regulierungen.
Die Kommission will die Fortschritte in den verschiedenen Bereichen überwachen und diese in einer für 2017
geplanten Halbzeitbilanz darlegen. Darin soll auch eine Ankündigung zu den legislativen Maßnahmen für eine Harmonisierung von Covered Bonds enthalten sein.
Inga Hager,  [email protected]
Covered Bond Harmonisierung
Nach Konsultation und Anhörung der Marktteilnehmer zu
Beginn des Jahres zeichnen sich nunmehr erste Konturen
eines europäischen Rechtsrahmens für Covered Bonds ab.
Die europäische Bankaufsichtbehörde EBA hat nach unseren Erkenntnissen derzeit die fachliche Federführung übernommen und arbeitet an einem sog. 3-Stufen-Modell.
Demnach besteht die 1. Stufe aus einer Richtlinie für
gedeckte Schuldverschreibungen, die sich am Inhalt des
Art. 52 Abs. 4 der OGAW Richtlinie orientiert. In dieser
'Basis-Richtlinie' würden alle wichtigen Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen geregelt wie z.B. Definition, Vorrechte der Gläubiger (double recourse), Separation
der Deckungsmassen, die besondere Aufsicht über das Deckungsgeschäft oder auch Grundsatzfragen im Insolvenzfall.
Analog zu Art. 52 Abs. 4 OGAW würden die Deckungswerte
nicht näher definiert werden. Die Entscheidung über die Art
der Deckungswerte wie auch über die Anforderungen an die
Deckungsfähigkeit dürfte daher den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
Auf Stufe 2 soll Art. 129 CRR ergänzt werden. Es dürfte
hierbei in erster Linie darum gehen, die in den EBA-Empfehlungen aus dem Jahr 2014 identifizierten 'Lücken' des
Art. 129 CRR zu schliessen, also Regeln zur Überdeckung,
zu Liquiditätspuffern oder zu Ersatzdeckungswerten einzufügen. Dies wird wohl auch mit einer kritischen Prüfung der
privilegierungsfähigen Deckungswerte einhergehen. Somit
bleibt der bankaufsichtliche Privilegierungstatbestand für
Covered Bonds im europäischen Recht erhalten. Zukünftig wird er jedoch durch zur 1. Stufe erwähnte Richtlinie
über gedeckte Schuldverschreibungen ergänzt, die die produktspezifischen Grundsatzfragen regeln soll.
Auf Stufe 3 soll schließlich die Konvergenz nationaler
Covered Bond Gesetze auf freiwilliger Basis vorangetrieben
werden. Hier sollen für bestimmte technische Themenbereiche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ausgesprochen
werden, wie nationale Gesetze idealerweise weiterentwickelt oder ergänzt werden könnten. Adressiert werden könnten das grenzüberschreitende Geschäft (Äquivalenzfragen),
Bewertungsfragen oder Stress Testing.
Der EBA-Vorschlag ist als Bericht an die EU-Kommission
konzipiert; Mitte November sollen die wesentlichen Inhalte in einem Public Hearing vorgestellt werden. Der Bericht
selbst soll zur Jahreswende auch der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden. Parallel arbeitet ein externes
Research-Team an der von der EU-Kommission vergebenen
Studie zu den potentiellen Auswirkungen eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Covered Bonds (impact assess8
Infobrief
Q4.2016
Nachrichten
in Kürze
a k t u e l l e s
a u s
d e r
v e r b a n d s a r b e i t
pfandbrief,
kapitalmarkt
deckungswerte
Rechtsmonitoring nun auch für Deutschland
Deutsche unbesicherte Bankschuldverschreibungen über den 1. Januar 2017
hinaus notenbankfähig
Seit Oktober 2014 bietet die vdpExpertise GmbH die kontinuierliche Beobachtung der Rechtsentwicklung bei Grundpfandrechten in über 30 Rechtsordnungen an. Die daran
teilnehmenden Institute erhalten für die von Ihnen abonnierten Länder zweimal jährlich, am 30. April und am 30.
Oktober eines jeden Jahres Meldungen, die jeweils die
Rechtsentwicklungen des vorausgehenden Halbjahres
(jeweils 1. September bis 28. Februar und 1. März bis 31.
August) bei Grundpfandrechten als Kreditsicherheiten enthalten. Die Meldungen beruhen auf den Berichten der Experten des Runden Tisches Grundpfandrechte beim vdp,
die zweimal jährlich zusammenkommen. Mitgliedsinstitute
können diese Berichte nutzen, um nachzuweisen, dass sie
die Rechtsentwicklung bei eigenkapitalentlastenden grundpfandrechtlichen Sicherheiten im Ausland verfolgen (Art.
194, 209 CRR).
Am 5. Oktober 2016 gab die EZB bekannt, dass unbesicherte
Bankschuldverschreibungen einschließlich solcher, die aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinie für die
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) zur Erfüllung der MREL- und TLACVorgaben durch eine gesetzliche Regelung nachrangig zu
anderen vorrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gestellt wurden (statutory subordination), ihre EZB-Fähigkeit
nicht verlieren. Somit sind deutsche unbesicherte Bankschuldverschreibungen vorerst auch über den 1. Januar 2017
hinaus notenbankfähig. Ab diesem Datum begrenzt die EZB
den Anteil dieser Assetklasse auf 2,5% (vorher 5%) der von
einem Finanzinstitut als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte. Anleihen, die nur oder ergänzend zur gesetzlichen
Regelung auch eine entsprechende Nachrangigkeitsregelung in den Anleihebedingungen enthalten (contractual subordination) werden nicht mehr notenbankfähig sein. Eine
Überarbeitung der Zulassungskriterien soll im Verlauf des
Jahres 2017 erfolgen und zwar in Abhängigkeit davon, inwieweit es gelingt, weitere Fortschritte bei einer EU-weiten
Harmonisierung der Gläubigerhierarchien zu erzielen.
Aus mehreren Instituten sind wir nun darauf hingewiesen
worden, dass es auch einen Bedarf dafür geben kann, mit
Berichten zur Rechtsentwicklung in Deutschland die Verfolgung der Rechtsentwicklung bei deutschen Grundschulden
nachzuweisen.
Die vdpExpertise GmbH wird daher in Abstimmung mit dem
vdp entsprechende Berichte künftig auch für Deutschland
anbieten. Die Mitgliedsinstitute erhalten das Bestellformular
dafür per vdp-Rundschreiben. Grundsätzlich ist der Bezug
der Berichte aber auch für andere Banken möglich.
Swen Prilla,  [email protected]
Andreas Luckow, [email protected]
9
Infobrief
Q4.2016
vdp Mitgliedsinstitute
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) vertritt gegenwärtig 42 Mitglieder. Als Repräsentant ­seiner Mitgliedsinstitute nimmt der
vdp die Interessen der Pfandbrief­banken gegenüber nationalen und europäischen Entscheidungsgremien sowie gegenüber einer breiteren Fach­
öffentlichkeit wahr. Als Spitzen­organi­sation der deutschen Pfandbriefbanken unterstützt der vdp seine Mitglieder außerdem mit hoch­spezialisierten
Geschäftslösungen.
Das Know-how des vdp ist auf die spezifischen Anforderungen der Pfandbriefemittenten – den Pfandbrief und das deckungsfähige Kredit­geschäft – zugeschnitten. Der vdp fördert die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsinstitute durch gezielte Lobbyaktivität in der Kapitalmarkt- und Steuerpolitik sowie
in allen politischen Bereichen, die für das Pfandbriefgeschäft relevant sind. Er betreut seine Mitgliedsinstitute zudem in re­gulatorischen Fragestellungen
und vertritt diese gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der Group Governance werden in den Verbandsgremien Informationen und
Erfahrungen aus den Mitglieds­­instituten ausgetauscht, aufbereitet und zu Marktstandards entwickelt. Der vdp bietet seinen Mitgliedsinstituten darüber
hinaus Geschäftslösungen, die das besondere Kredit- und Emissionsgeschäft der Pfandbrief­banken unterstützen. Die Geschäftsaktivitäten der vdp-Mitglieder profitieren von der anerkannten Expertise, der umfassenden Vernetzung und den gut eingeführten Kommunikationsinstrumenten des vdp.
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Infobrief
Q4.2016
 vdpPfandbriefAkademie-Veranstaltungskalender Q4.2016/Q1.2017
 8. November 2016
Frankfurt am Main
Transparenzangaben nach § 28 PfandBG und mehr – Ein Überblick
Aus verschiedenen Perspektiven werden unterschiedliche Anforderungen an die Transparenz von Pfandbriefen
gestellt. Aus regulatorischer Sicht gewinnt das Thema Transparenz im Zusammenhang mit der diskutierten
Harmonisierung der Covered-Bond-Regime im Rahmen der Kapitalmarktunion in der EU an Bedeutung.
Nähere Informationen finden Sie unter
https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/transparenzangaben-nach-28-pfandbg-und-mehr-ein-ub/detail/
 24. November 2016
Berlin
9. vdp-Treuhänder-Seminar
Das 9. vdp-Treuhänder-Seminar richtet sich an Treuhänder, ihre Stellvertreter und die Vertreter der Pfandbriefbanken,
die mit treuhänder-/deckungsspezifischen Fragestellungen betraut sind. Erfahrene Referenten informieren über
praxisrelevante Themen und aktuelle Entwicklungen zur Treuhändertätigkeit sowie über Neuerungen im PfandBG.
Bereits der Vorabendempfang bietet Gelegenheit für den intensiven Austausch.
Nähere Informationen unter https://vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/9-vdp-treuhander-seminar/detail/
 20. bis 21. Fachberater Private Baufinanzierung – Modul I und II
Januar 2017
Der neue 4-tägige Lehrgang vermittelt die gesetzlich geforderten Kenntnisse zur Erlangung des Sachkunde-
Frankfurt am Main
#nachweises nach ImmoDarlSachkV. Er wendet sich an bereits in der Immobilienfinanzierung für Verbraucher
tätige Bankmitarbeiter, die vorhandene Kenntnisse ergänzen und/oder ihr Fachwissen aktualisieren müssen.
Themen der ersten beiden Module werden der Immobilienmarkt, die Wertermittlung sowie das Grundbuchund Hypothekenrecht sein. Weitere Informationen finden Sie bitte unter
https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/fachberater-private-baufinanzierung/detail/
 10. bis 11.
Fachberater Private Baufinanzierung – Modul III und IV
Februar 2017
Der neue 4-tägige Lehrgang vermittelt die gesetzlich geforderten Kenntnisse zur Erlangung des Sach-
Frankfurt am Main
kundenachweises nach ImmoDarlSachkV. Themen der letzten beiden Module sind die Neuregelungen der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Finanzierungstechnik, Bausparen, Versicherungen, staatliche Förderinstrumente sowie die Verwertung. Nähere Informationen unter
https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/fachberater-private-baufinanzierung-vdp-modul-iii-/detail/
 17. März 2017
Frankfurt am Main
Vorbereitung auf die Deltaprüfung von CIS HypZert (S) auf CIS HypZert (F)
Die beiden Seminartage bereiten Sie gezielt auf die Anforderungen der Delta-Prüfung von CIS HypZert (S) zu CIS
HypZert (F), also zum Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke vor. Unter Berücksichtigung Ihres beruflichen Hintergrunds erfahren Sie, wie Sie sich vorbereiten müssen und erhalten Informationen zu Inhalten und Ablauf
der Prüfung. Weitere Informationen unter
https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/vorbereitung-auf-die-deltaprufung-von-cis-hypzert-/detail/
 23. bis 25.
Training Course “Determination of Mortgage Lending Value”
März 2017
The Training Courses in English language prepare for the certification examination for real estate valuers HypZert
Berlin
for Mortgage Lending Value CIS HypZert (MLV). This certification is addressed to valuers who have already been
working for several years in the valuation of property in other countries except Germany, who already hold an
acknowledged title regarding the determination of market values, and who would now like to obtain an additional
qualification in the field of mortgage lending valuation. These training courses are offered exclusively by the
vdpPfandbriefAkademie. Part II will be held from 27-29 April 2107. Further information:
https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/determination-mortgage-lending-value-2017-part-ii/detail/
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Infobrief
Q4.2016
 vdp-Veranstaltungskalender Q4.2016
 27./28. Oktober
München
 14. November
Berlin
20. Central European Covered Bond Conference
Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Hafner.
vdp/UNECE Konferenz „Housing Finance, Markets and Structures“, Berlin
Der vdp lädt gemeinsam mit der United Nations Economic Commission for Europe Real Estate Market Advisory Group
zu einer Konferenz ein, in der Aspekte des Wohnungsmarkts und der Wohnbaufinanzierung in Deutschland und
weiteren europäischen Ländern diskutiert werden. Eine nachhaltige Wohnungspolitik mit dem Ziel angemessenen
Wohnraum für jedermann zu schaffen, ist eine vordringliche Aufgabe der europäischen Länder. Nähere Informationen
finden Sie hier, Fragen zur Konferenz beantwortet Andreas Luckow, [email protected].
 1. Dezember
Berlin
 2. Dezember
Berlin
vdp-Jahresempfang
Der traditionelle Empfang der Pfandbriefbanken in Berlin für geladene Gäste!
afme/vdp Covered Bonds Conference Berlin 2016
Die Halbtageskonferenz bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Marktentwicklungen und regulatorischen
Neuerungen sowie einen Ausblick auf die prägenden Faktoren des Covered Bond Marktes in 2017. Details der Agenda
und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der event website.
Qualität mit Tradition:
Der Pfandbrief ist auch in unruhigen Zeiten eine
besonders solide Anlage. Seine ausgezeichnete Bonität
und seine stabilen Renditen werden von Investoren
im In- und Ausland geschätzt. Vor allem das strenge
Pfandbriefgesetz stellt sicher, dass der Pfandbrief
die Benchmark am Covered Bond Markt bleibt.
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Herausgeber:
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin,
Georgenstraße 21, 10117 Berlin,
Redaktion: Christian Walburg
E-Mail: [email protected]
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vdp Immobilienpreisindex Q2, 2016
vdp Spotlight Immoblilien 09.2016
Handelsblattserie: Trendviertel 2016
Security rights over immovable property, Andreas Luckow, Housing Finance International – Autumn 2016
Europa sollte seine Chance bei Basel IV nutzen, Jens Tolckmitt, Börsen-Zeitung, 5. Oktober 2016
VDP's Hagen speaks out, The Cover, 21. Juli 2016
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Basel IV – Die unterschätzte Gefahr, Jens Tolckmitt, FAZ vom 28.07.2016
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Basel IV stellt für das Geschäftsmodell spezialisierter Immobilienfinanzierer eineveHerausforderung
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Immobilien & Finanzierung 17, 2016: Interview Dr. Louis Hagen und Jens Tolckmitt
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