Infobrief Herausgegeben vom Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin Ausgabe Q4.2016 Long-Term Sustainable Value Network von annett wünsche, vdp | seite 2 Risikotragfähigkeit im Kontext neuer europäischer Rahmenbedingungen von patrick müller, vdp | seite 4 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das zweite Programm gezielter, längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank – auch bekannt als TLTRO-II – hat im September Spuren am Pfandbriefmarkt hinterlassen. Nach ersten Berechnungen erreichte der Bruttoabsatz im ersten Monat nach der Sommerpause weniger als 2 Mrd. Euro und damit ein Jahrestief. Gleichzeitig bleibt das Umfeld für die Marktteilnehmer herausfordernd. Sei es das anhaltende Niedrigzinsumfeld oder die steigenden Kosten der Regulierung: Wir beobachten derzeit eine Unsicherheit und Volatilität, wie sie die Märkte zuletzt zu Beginn des Jahres durchlebt hatten. Infografik: Aktivitäten im EUR Covered Bond Benchmark Segment im Jahresverlauf 2016 zurückgegangen | seite 7 Hinzu kommt, dass die geldpolitischen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zu einer einseitigen Belastung der Banken zu werden drohen. Durch die Kombination von Niedrigzinspolitik und Ankaufprogrammen beeinträchtigt die EZB derzeit die Funktion etablierter Märkte wie den Pfandbriefmarkt und deren Infrastruktur und riskiert bleibende Schäden. Jeder Tag des „Weiter so“ erschwert die Rückkehr zur Normalität und erhöht die Last für die Institute. Notiert in Brüssel | seite 8 Sollten sich die zuletzt zunehmenden Spekulationen um einen möglichen Einstieg in einen langsamen Ausstieg der EZB – also ein sogenanntes „Tapering“ – bewahrheiten, wäre das aus Sicht der Pfandbriefbanken eine erfreuliche Entwicklung. Des Weiteren ist die Nachricht begrüßenswert, dass die EZB ungedeckte Bankschuldverschreibungen aus Deutschland auch nach dem Inkrafttreten des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) und der darin festgelegten Möglichkeit ihrer Wandlung in Eigenkapital ab Januar 2017 – bis auf weiteres – auch weiterhin als Sicherheiten akzeptieren wird. In der nun vorliegenden vierten und letzten Ausgabe des Infobriefs in diesem Jahr beschäftigen wir uns insbesondere mit den ersten erfolgreichen Schritten bei der Verankerung eines nachhaltigen Beleihungswerts in Europa sowie mit dem Konzept der Risikotragfähigkeit und dessen Bedeutung aus Sicht der Pfandbriefbanken. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und hoffe, dass Sie den Herbst genießen können. Die nächste Ausgabe des Infobriefs erscheint wie üblich zu Beginn des neuen Jahres. U AL ITY + Mit freundlichen Grüßen aus Berlin 1 + A M Ihr Jens Tolckmitt hauptgeschäftsführer verband deutscher pfandbriefbanken ANY vdp-Veröffentlichungen | seite 13 Gute Nachrichten gibt es auch in einem Bereich, den wir in den vergangenen Monaten intensiv beobachtet und begleitet haben. Ihnen ist sicherlich nicht die Debatte um das jüngste Reformvorhaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht entgangen, das viele Banken als das inhaltlich weitreichendste Regulierungsprojekt seit Beginn der Finanzkrise erachten. Die Signale, die uns seit der vorherigen Ausgabe des Infobriefs aus Basel erreicht haben, sind jedoch aus Sicht der Pfandbriefbanken ermutigend. Offensichtlich haben manche Argumente der deutschen Delegation überzeugt – es scheint sich etwas zu bewegen. Bis zur Anfang 2017 erwarteten Verabschiedung des Basel-IV-Pakets werden wir als Verband weiter alles daransetzen, unsere Argumente geltend zu machen. M vdp-Veranstaltungskalender, | seite 12 DE R Veranstaltungskalender vdpPfandbriefAkademie | seite 11 Q Nachrichten in Kürze – Aktuelles aus der Verbandsarbeit | seite 9 E IN G Infobrief Q4.2016 LONG-TERM SUSTAINABLE VALUE NETWORK „Deutscher Beleihungswert vor dem Aus“ – so überschrieb die Immobilienzeitung im Frühjahr 2015 einen Artikel zur damaligen Diskussion über eine europäische Beleihungswertmethodik. Spätestens seit dieser Zeit ist klar, dass die kreditwirtschaftliche Immobilienbewertung im Fokus der europäischen Bankenregulierung angekommen ist. von Annett Wünsche, Senior Manager Bewertung, Verband deutscher Pfandbriefbanken [email protected] H Europäische Beleihungswertmethodik zu begrüßen intergrund des damaligen Artikels war das Mandat aus Art. 124 Abs. 4 CRR, wonach die European Banking Authority (EBA) einen technischen Regulierungsstandard (Regulatory Technical Standard, RTS) zu den strengen Kriterien für die Bemessung des Beleihungswertes zu erarbeiten hat. Dieser Entwurf sollte der Europäischen Kommission bis zum Jahresende 2014 vorgelegt werden. Seit der Krise an den Immobilien- und Finanzmärkten sind auch in Ländern, die in der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung bislang ausschließlich marktwertbasiert arbeiten – wie beispielsweis Großbritannien und Irland – Initiativen erkennbar, die sich mit nachhaltiger Wertermittlung für Finanzierungszwecke auseinandersetzen. Dies verdeutlicht die Zweifel an einem ausschließlich auf einen stichtagsbezogenen Marktwert abstellendes Konzept in der zumeist längerfristig ausgerichteten Immobilienfinanzierung. Daher wird diskutiert, ob ein Wertansatz, der unter Ausschaltung spekulativer Elemente auf die langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes und des Marktes abstellt, für diese Zwecke besser geeignet wäre. Die Pfandbriefbanken sind mit ihrer langfristorientierten Wertermittlung hierfür ein hervorragendes Beispiel. Sie stellen bereits seit Jahrzehnten konsequent auf den Beleihungswert ab. Dass sich Pfandbriefe in der Finanzkrise am Finanzmarkt bewährt haben, ist auch auf diesen konservativen Wertansatz zurückzuführen. Um es vorwegzunehmen, der deutsche Beleihungswert steht nicht vor dem Aus. Davon zeugt gerade seine bewährte, dämpfende Wirkung auf die Höhe der Immobilienwerte in einigen aktuell recht überhitzten Wohn- und Gewerbeimmobilienmärkten im In- und Ausland. Außerdem hat die EBA ihre Arbeit an einem europäischen Standard zur Beleihungswertermittlung zunächst abgebrochen. Aktueller Stand der Diskussion um eine europäische Beleihungswertmethodik Zu Beginn des Jahres 2015 wurde in den Gremien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA der Entwurf eines technischen Regulierungsstandards zur Beleihungswertermittlung kreiert. Dieser Entwurf war von sehr detaillierten Anforderungen geprägt, die keine nationale Präzisierung mehr zuließen. Im Sinne einer Maximalharmonisierung auf höchstem Detaillierungsgrad sollte eine homogene Wertermittlungsmethodik für ganz Europa eingeführt werden. Vor dem Hintergrund der teilweise deutlich unterschiedlichen Funktionsweisen der europäischen Immobilienmärkte sowie unterschiedlichen Wertermittlungsmethoden und Datenverfügbarkeiten war dies ein unrealistisches Unterfangen. Auch durch den massiven Druck aus Deutschland und einigen anderen Länden in den EBA-Gremien wurde die Arbeit an diesem Entwurf zunächst gestoppt. Daraufhin hat die EBA in ihrem Positionspapier vom 5. Oktober 2015 (Opinion of the European Banking Authority on Mortgage Lending Value (MLV)) zwei Grundsatzfragen zum Anwendungsbereich des RTS on MLV sowie zum Wahlrecht zwischen Markt- und Beleihungswert an die Europäische Kommission adressiert (siehe auch vdp-Infobrief 4/2015). EBA hat darüber hinaus erklärt, nicht weiter an dem Entwurf des RTS zu arbeiten, bis diese grundsätzlichen Fragen geklärt sind. Ein einheitlicher europäischer Standard zur Methodik der Beleihungswertermittlung ist somit zu begrüßen, solange er prinzipienorientiert ist und Raum lässt für nationale Besonderheiten der Immobilienmärkte und ihrer Bewertungsverfahren. In einem solchen Standard bestünde die einzigartige Chance, einen europäischen Beleihungswert zu definieren und in seiner Akzeptanz zu stärken. Long-Term Sustainable Value Network Ein Jahr ist mittlerweile vergangen, seit sich die EBA im Kontext eines einheitlichen europäischen Standards zur Beleihungswertermittlung geäußert hat. Der vdp hat diese Zeit gemeinsam mit HypZert genutzt, um für die neuerliche Diskussion einer europäischen Regulierung der Wertermittlung für Finanzierungszwecke gut vorbereitet zu sein und das Long-Term Sustainable Value Network (L-TSV Network) ins Leben gerufen. Die Ziele dieses Netzwerkes sind die Förderung eines nachhaltigen Wertes (Long-Term 2 Infobrief Q4.2016 Problematik. Erstmalig wurde das Netzwerk und die Methodik am 12./13. Oktober 2016 vorgestellt. Eingebettet in die HypZert Jahrestagung fand die internationale Konferenz „Long-Term Sustainable Value – A Valuation Approach for Lending Purposes“ unter der Schirmherrschaft der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) statt. Durch diese Verbindung konnten zahlreiche Teilnehmer für die Konferenz gewonnen werden, die bislang noch keine Berührungspunkte weder mit vdp noch mit HypZert hatten. Weitere Aktivitäten sind geplant. So sind für die detaillierte Diskussion der Funktionsweise und die konkrete Ausgestaltung der Methodik auf nationaler Ebene länderspezifische Aktionen vorgesehen. Selbstverständlich soll mit dem Entwurf einer europäischen Beleihungswertmethodik auch die Diskussion im europäischen Bewertungsverband TEGoVA und dem Europäischen Hypothekenverband angestoßen werden. Sustainable Value, Beleihungswertes) als Basis für die kreditwirtschaftliche Wertermittlung, Entwicklung einer international anwendbaren Methodik zur Beleihungswertermittlung sowie Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Beleihungswertermittlung. In einer ersten Projektphase seit Ende letzten Jahres wird in einer internationalen Arbeitsgruppe mit Vertretern aus sieben Ländern ein Entwurf einer prinzipienorientierten Methodik für die Beleihungswertermittlung entwickelt. Bei den Teilnehmern handelt es sich fast ausschließlich um Gutachter, die über umfassende Erfahrungen in der Beleihungswertermittlung verfügen. Dieser Entwurf ist nunmehr fertiggestellt und bietet eine gute Grundlage für die internationale Diskussion einer europäischen Beleihungswertmethodik. Mit eigenem Branding und neuem Namen – „Long-Term Sustainable Value“ (statt Mortgage Lending Value) – startet nun die Bekanntmachung und das sukzessive Wachstum des L-TSV Networks sowie die Diskussion der Methodik. Der Grund für diesen neuen Auftritt und Namen ist, möglichst keinen Bezug zu der deutschen Methodik zur Beleihungswertermittlung nach BelWertV herzustellen. Die Methodik nach BelWertV wurde aus den deutschen Wertermittlungsverfahren und der Funktionsweise des deutschen Immobilienmarktes entwickelt und ist somit zwar selbstverständlich in ihren Prinzipien, jedoch nicht in der detaillierten methodischen Ausgestaltung „europatauglich“. Fragen zur Anwendung der BelWertV im Rahmen von Finanzierungen der Pfandbriefbanken außerhalb Deutschlands belegen diese Ausblick Die aktuelle Diskussion zur kreditwirtschaftlichen Bewertung auf Basis eines Beleihungswertes in der europäischen Bankenregulierung beinhaltet Chancen und Risiken. Dem Risiko einer vollharmonisierten Regelung durch die europäische Bankaufsicht – schlecht anzuwenden und mit wenig Handlungsspielraum – steht die einmalige Chance gegenüber, eine prinzipienorientierte europäische Beleihungswertermittlung zu schaffen und deren Anwenderkreis zu erweitern. Der vdp hofft, mit der Gründung des Long-Term Sustainable Value Network einen Beitrag zu leisten, bei dem die Chancen der Regulierungsbestrebungen überwiegen und diese auch realisiert werden können. vdp Fact Book Pfandbrief 2016 | 2017 Der Pfandbrief 2016 | 2017 Fakten und Daten zu Europas führendem Covered Bond Die 21. Auflage des Fact Book Pfandbrief liegt vor. Einen Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe bilden das Covered Bond Kaufprogramm der EZB und seine Auswirkungen sowie die Erwartungen der Anleger an die kurzfristige Entwicklung des Pfandbriefmarktes. In dem Roundtable Pfandbrief machen die Emittenten ihre Perspektive auf aktuelle Trends und Entwicklungen deutlich. Die Analyse der Preisentwicklung am deutschen Wohnimmobilienmarkt und die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen der Pfandbriefemission runden das Themenspektrum ab. Im Portraitteil stellen sich die Mitgliedsinstitute mithilfe von Kennzahlen vor. Das Fact Book Pfandbrief 2016/2017 ist in deutscher und englischer Sprache auf www.pfandbrief.de abrufbar. Für gedruckte Exemplare nimmt die Geschäftsstelle des Verbandes Bestellungen unter [email protected] entgegen. 3 Infobrief Q4.2016 Risikotragfähigkeit im Kontext neuer europäischer Rahmenbedingungen Artikel 73 der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) ist die Gesetzesgrundlage auf europäischer Ebene, der zufolge die Institute genügend internes Kapital zur Absicherung von Risiken halten müssen. Sie ist mit dem §25a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 KWG in deutsches Recht umgesetzt. von Patrick Müller, Referent Bankaufsicht und Risikomanagement, vdp [email protected] D arin heißt es, dass Institute über eine ordnungsgemäße reduzierende Diversifizierungseffekte (Inter-Risikodiversifizie- Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikoma- rung) im SREP nicht anerkannt. Für die deutschen „weniger nagement verfügen müssen. Das Risikomanagement soll u.a. bedeutenden Institute“ (Less Signifikant Institution - LSI) wird Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotrag- der Umfang der einzelnen SREP-Bestandteile wie folgt von der fähigkeit umfassen. Der Begriff der Risikotragfähigkeit ist in BaFin bestimmt. Der harte SREP-Zuschlag, der zum einen für der Verwaltungsvorschrift „MaRisk“ inhaltlich ausgestaltet. Zinsänderungsrisiken festgesetzt wird, bemisst sich aus der Institute müssen demnach ein wirksames Risikomanagement Hälfte der negativen Barwertänderungen aus dem bekannten betreiben. Sie müssen über umfassende und wirkungsvolle +/-200 BP Baseler Zinsschock und der Risikoprofilnote für Zins- Verfahren und Methoden verfügen, die gewährleisten, dass änderungsrisiken. Dies führt zu einer starren aufsichtlichen genügend internes Kapital zur Abdeckung der wesentlichen Einschränkung des freien Risikodeckungspotentials. Weitere Risiken vorhanden ist (Internal Capital Adequacy Assesment Kapitalunterlegungen beziehungsweise für Credit-Spread Risi- Process - ICAAP). Hierfür sollen Institute eigene interne Ri- ken, Modellschwächen oder schlechte Governance können den sikotragfähigkeitsberechnungen durchführen und selbständig zweiten Teil des harten Zuschlags determinieren. Der weiche die Ermittlung des benötigten Kapitals zur Unterlegung aller SREP-Zuschlag, der auch als Stresspuffer bezeichnet werden wesentlichen Risiken nach internen Berechnungsmethoden kann und insbesondere noch einmal für Zinsänderungsrisiken vornehmen. Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt festgesetzt wird, bemisst sich für die LSIs aus den Ergebnis- für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben den Instituten sen der letzten Niedrigzinsumfrage (auch +200BP Zinsschock). in ihrem Interpretationsschreiben („Aufsichtliche Beurteilung Darüber hinaus fließen in den weichen SREP-Zuschlag auch bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte“ – Dezember 2011) modellierte Erhöhungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten und einen konzeptionellen Rahmen bezüglich des Vorgehens vor- Wertabschläge der Sicherheiten im Kreditgeschäft ein. gegeben. Diese bisherige Praxis mit Going- und Gone-Concern RTF- bedeuten diese zum Teil starren Vorgaben jedoch, das indivi- Konzepten soll nun mit Blick auf die EBA-Leitlinie zum Super- duelle interne Ermittlungen der risikogerechten Kapitalunter- visory Review and Evaluation Process (EBA/GL/2014/13 - kurz legung für alle wesentlichen Risiken dort ihre Grenzen finden SREP) neu bewertet werden. Faktisch wird es dadurch zu einer dürften, wo sie stark von den aufsichtlichen Vorgaben abwei- Annäherung der aufsichtlichen Praxis bei der Bewertung inter- chen. Hierbei ist insbesondere der von Instituten sehr häufig ner RTF-Konzepte an die EBA-Leitlinien zum SREP kommen. verwendete Going Concern Ansatz betroffen. Wendet ein Ins- Nach der SREP-Leitlinie sollen zuständige Aufsichtsbehörden titut diesen an, reduziert sich das freie Risikodeckungspoten- zusätzliche Eigenmittelanforderungen zur Deckung von Risiken tial zum einen um die 8%-Eigenmittelunterlegung für Säule 1 festlegen. Diese Eigenmittelzuschläge sollen aus einem harten Risiken und zum anderen um den beschriebenen harten SREP- und einem weichen Zuschlag bestehen. Der harte Zuschlag, Zuschlag. Auch die Doppelunterlegung für Zinsänderungsri- der jederzeit einzuhalten ist, soll für Risiken gestellt werden, siken, von der Pfandbriefinstitute aufgrund ihrer in der Regel die aus aufsichtlicher Sicht nicht hinreichend in der Säule I langfristig orientierten Finanzierung betroffen sind, ist im Hin- erfasst werden (z.B. Zinsänderungsrisiken, Modellschwächen, blick auf die Philosophie der RTF-Konzeption als Steuerungs- schlechte Governance, Schwächen bei internen Kontrollen element kritisch zu sehen. u.a.). Der weiche Zuschlag, der theoretisch ohne direkte auf- sichtliche Konsequenzen aufgezehrt werden kann, soll dabei deten RTF-Konzepte sowohl mit Blick auf das Risikodeckungs- Ergebnisse der Stresstests der zuständigen Aufsichtsbehörden potential als auch auf die Messung der zu unterlegenden widerspiegeln. Bei der Bestimmung des gesamten zusätzlichen Risiken nicht mehr im Einklang mit der nun vorgegebenen Eigenmittelzuschlags sollen die zuständigen Aufsichtsbehör- aufsichtlichen Praxis stehen. Die Deutsche Kreditwirtschaft den sich auf die Ergebnisse der internen ICAAP-Berechnung erörtert daher derzeit die Möglichkeiten zur Neukonzep- stützen. Das gesamte Risikodeckungspotential wird in der EBA- tionierung der deutschen Risikotragfähigkeitspraxis. Insgesamt dürften die bisher in Deutschland angewen- Bei dieser Neukonzeptionierung achtet die vdp-Geschäftsstelle auch auf eine für Pfandbriefinstitute sachgerechte Behandlung stiller Lasten. Leitlinie zum SREP, anders als bei internen RTF-Berechnungen, anhand der Eigenmitteldefinition der CRR bestimmt. Im Kontext des bisherigen Risikotragfähigkeitskonzepts Auf der Risikoseite werden im ICAAP errechnete risiko- 4 Infobrief Q4.2016 pfandbriefforum 2016 Ende September erwarteten die Pfandbriefbanken bei schönem Spätsommerwetter knapp 400 Gäste zum Pfandbrief Forum des vdp im Gesellschaftshaus Palmengarten in Frankfurt am Main. vdp-Präsident Dr. Louis Hagen hieß die Gäste persönlich zur 23. Ausgabe des Pfandbrief Forums willkommen. Der Rahmen stimmte und für Gesprächsstoff war gesorgt. So bot die traditionsreiche Veranstaltung der Pfandbriefbanken erneut willkommene Gelegenheit zum Austausch unter Geschäftsfreunden und Kollegen. 4. afme/vdp Covered Bonds Conference, Berlin, Hotel de Rome 2. Dezember 2016 Gemeinsam mit afme ist der vdp Anfang Dezember Gastgeber der vierten Ausgabe der einzigen Covered Bonds Konferenz in der Hauptstadt. Die halbtägige Veranstaltung am Morgen nach dem Jahresempfang des Verbandes informiert über relevante Entwicklungen und regulatorische Initiativen, die gedeckte Schuldverschreibungen betreffen und gibt abschließend einen Ausblick auf das kommende Jahr. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anmeldung erfolgt auf der Website der Konferenz. 5 Infobrief Q4.2016 School of Real Estate Finance NEU Dauer: Modularer Lehrgang zum FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) 4 Tage Intensiv-Lehrgang Optionale Abschlussprüfung zum Sachkundenachweis nach WIKR und ImmoDarlSachkV Voraussetzung: 2 Jahre Berufspraxis in der Immobilienfinanzierung, Berufsabschluss od. Studium Termine: 20.01.2017: 21.01.2017: 10.02.2017: 11.02.2017: Markt, Bewertung, Projektplanung Immobilienerwerb und Sachsicherheiten Darlehensvergabe, Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditprodukte Die problembehaftete Wohnimmobilienfinanzierung Alle Module sind auch einzeln buchbar. Preis: 2.400 € für 4 Module od. 800 € pro Modul (zzgl. MwSt.) Informationen und Anmeldung unter: [email protected] www.pfandbriefakademie.de 6 Infobrief Q4.2016 Mitte Oktober kehrte die HypZert GmbH anlässlich der XX. Jahrestagung an ihren Gründungsort Bonn zurück vlnr: Dr. Louis Hagen, Präsident vdp, Jim Moretti, Vice President Appraisal Institute, Rainer Lux,Geschäftsführer HypZert Mehr als 1300 Immobiliengutachter kamen im World Conference Center in der Bundesstadt zusammen. Mit Redebeiträgen von Branchenexperten, die die HypZert in den vergangenen 20 Jahren beim Ausbau zu Deutschlands größter, privater Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter tatkräftig unterstützt haben, stimmte der Festabend im altehrwürdigen ehemaligen Plenarsaal des Bundestages auf die Jubiläums-Tagung ein. Am Folgetag ging die Konferenz mit einem vielfältigen Seminarangebot rund um das Thema Immobilienbewertung weiter. Unter anderem wurden aktuelle Studien der HypZert Fachgruppen zu den Themen Einzelhandel-, Gastronomie- oder Industrieimmobilienbewertung vorgestellt. Seminare zur Lage am deutschen Immobilienmarkt, den neuen internationalen Flächenermittlungsstandards IPMS und zum Konzept eines international anwendbaren „Long-Term Sustainable Value“ erfreuten sich ebenso großer Nachfrage. D i e inf o Grafik Aktivitäten im Euro Covered Bond Benchmark Segment im Jahresverlauf 2016 zurückgegangen Ü Die Aktivität könnte im Oktober und November nochmals anziehen, ohne das saisonale Profil der Vorjahre zu durchbrechen, denn im ersten Halbjahr wurden relativ viele Benchmarks emittiert und die meisten Emittenten haben ihre Fundingpläne für das Kalenderjahr bereits erfüllt. Ein zusätzlicher Faktor, der speziell den schwachen September erklären hilft, ist der zweite Langfristtender der EZB, TLTRO II, den der eine oder andere Emittent auch aus Deutschland genutzt haben dürfte. ber einen längeren Zeitraum ist der positive Trend jedoch noch intakt, da der Absatz von Benchmarks ein ausgeprägt saisonales Profil aufweist. Januar und Februar gehören traditionell zu den stärksten Monaten im Kalenderjahr, die ersten beiden Quartale für etwa 60% und mehr des Jahresergebnisses. Pfandbriefe sind Mitte Oktober 2016 trotz des schwachen Septembers mit 31 Transaktionen und 19 Mrd € Absatz das aktivste Segment im Euro Benchmark Bereich. 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Q4.2011 Q1.2012 Q2.2012 Q3.2012 Q4.2013 Q1.2013 Q2.2013 Q3.2013 Q4.2013 Q1.2014 Q2.2014 Q3.2014 Q4.2014 Q1.2015 Q2.2015 Q3.2015 Q4.2015 Q1.2016 Q2.2016 Q3.2016 FR DE ES IT NO CA UK SE FI NL Sonstige Quelle: LBBW 7 Infobrief Q4.2016 ment), deren Fertigstellung für das Ende des 1. Quartals 2017 vorgesehen ist. Wolfgang Kälberer, [email protected] notiert in Brüssel Mitteilung der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktunion Die Europäische Kommission hat am 14. September 2016 eine Mitteilung zur Kapitalmarktunion veröffentlicht, in der sie den aktuellen Stand der im Aktionsplan (September 2015) vorgeschlagenen Maßnahmen aufzeigt. In der Mitteilung bekräftigt die Kommission ihr Ziel, mit Hilfe einer Stärkung der Kapitalmärkte Wirtschaft und Investitionen anzukurbeln und die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu erhöhen und weist auf die Dringlichkeit der Verabschiedung der laufenden Vorhaben hin. Die Kommission fordert Rat und Europäisches Parlament auf, die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben zeitnah abzuschließen. Dazu gehören das Legislativpaket zu Verbriefungen, das derzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird, die Überarbeitung der Prospektverordnung und der Vorschlag zur Stärkung der Risikokapitalmärkte und sozialer Investitionen. In der nächsten Phase der Kapitalmarktunion plant die Kommission noch im Oktober 2016 einen Vorschlag über Umstrukturierungen und Unternehmensinsolvenzen in der Europäischen Union zu veröffentlichen. Schwerpunkte des Vorhabens sind die Ausgestaltung von Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen von vorinsolvenzrechtlichen Verfahren, um die Überlebensfähigkeit von Unternehmen zu sichern und Insolvenzen zu vermeiden sowie Maßnahmen für die effiziente Ausgestaltung von Insolvenzverfahren, wenn eine Insolvenz nicht abwendbar ist. Weiterhin plant die Kommission die Beseitigung von steuerlichen Hindernissenmit dem Ziel, Kapitalbeteiligungen stärker zu fördern. Als weitere Schritte will die Kommission die Entwicklung der Märkte für die private Altersvorsorge fördern und einen Aktionsplan über „Retail Finanzdienstleistungen“ vorlegen. Ziel der Kommission ist zudem die Förderung von nachhaltigen Investitionen und die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien. Dazu wird sie in den kommenden Monaten eine Expertengruppe einsetzen, die eine umfassende europäische Strategie für nachhaltige Finanzierungen ausarbeiten soll. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung digitaler Technologien im Finanzsektor. Die Kommission wird in Abstimmung mit den European Supervisory Authorities, der EZB und den Mitgliedstaaten ein Konzept zur Unterstützung von Fintechs innerhalb angemessener regulatorischer Rahmenbedingungen entwickeln. Weitere Themen betreffen die Bereiche „Better Regulation“ und die Vereinfachung bestehender Regulierungen. Die Kommission will die Fortschritte in den verschiedenen Bereichen überwachen und diese in einer für 2017 geplanten Halbzeitbilanz darlegen. Darin soll auch eine Ankündigung zu den legislativen Maßnahmen für eine Harmonisierung von Covered Bonds enthalten sein. Inga Hager, [email protected] Covered Bond Harmonisierung Nach Konsultation und Anhörung der Marktteilnehmer zu Beginn des Jahres zeichnen sich nunmehr erste Konturen eines europäischen Rechtsrahmens für Covered Bonds ab. Die europäische Bankaufsichtbehörde EBA hat nach unseren Erkenntnissen derzeit die fachliche Federführung übernommen und arbeitet an einem sog. 3-Stufen-Modell. Demnach besteht die 1. Stufe aus einer Richtlinie für gedeckte Schuldverschreibungen, die sich am Inhalt des Art. 52 Abs. 4 der OGAW Richtlinie orientiert. In dieser 'Basis-Richtlinie' würden alle wichtigen Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen geregelt wie z.B. Definition, Vorrechte der Gläubiger (double recourse), Separation der Deckungsmassen, die besondere Aufsicht über das Deckungsgeschäft oder auch Grundsatzfragen im Insolvenzfall. Analog zu Art. 52 Abs. 4 OGAW würden die Deckungswerte nicht näher definiert werden. Die Entscheidung über die Art der Deckungswerte wie auch über die Anforderungen an die Deckungsfähigkeit dürfte daher den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Auf Stufe 2 soll Art. 129 CRR ergänzt werden. Es dürfte hierbei in erster Linie darum gehen, die in den EBA-Empfehlungen aus dem Jahr 2014 identifizierten 'Lücken' des Art. 129 CRR zu schliessen, also Regeln zur Überdeckung, zu Liquiditätspuffern oder zu Ersatzdeckungswerten einzufügen. Dies wird wohl auch mit einer kritischen Prüfung der privilegierungsfähigen Deckungswerte einhergehen. Somit bleibt der bankaufsichtliche Privilegierungstatbestand für Covered Bonds im europäischen Recht erhalten. Zukünftig wird er jedoch durch zur 1. Stufe erwähnte Richtlinie über gedeckte Schuldverschreibungen ergänzt, die die produktspezifischen Grundsatzfragen regeln soll. Auf Stufe 3 soll schließlich die Konvergenz nationaler Covered Bond Gesetze auf freiwilliger Basis vorangetrieben werden. Hier sollen für bestimmte technische Themenbereiche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ausgesprochen werden, wie nationale Gesetze idealerweise weiterentwickelt oder ergänzt werden könnten. Adressiert werden könnten das grenzüberschreitende Geschäft (Äquivalenzfragen), Bewertungsfragen oder Stress Testing. Der EBA-Vorschlag ist als Bericht an die EU-Kommission konzipiert; Mitte November sollen die wesentlichen Inhalte in einem Public Hearing vorgestellt werden. Der Bericht selbst soll zur Jahreswende auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Parallel arbeitet ein externes Research-Team an der von der EU-Kommission vergebenen Studie zu den potentiellen Auswirkungen eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Covered Bonds (impact assess8 Infobrief Q4.2016 Nachrichten in Kürze a k t u e l l e s a u s d e r v e r b a n d s a r b e i t pfandbrief, kapitalmarkt deckungswerte Rechtsmonitoring nun auch für Deutschland Deutsche unbesicherte Bankschuldverschreibungen über den 1. Januar 2017 hinaus notenbankfähig Seit Oktober 2014 bietet die vdpExpertise GmbH die kontinuierliche Beobachtung der Rechtsentwicklung bei Grundpfandrechten in über 30 Rechtsordnungen an. Die daran teilnehmenden Institute erhalten für die von Ihnen abonnierten Länder zweimal jährlich, am 30. April und am 30. Oktober eines jeden Jahres Meldungen, die jeweils die Rechtsentwicklungen des vorausgehenden Halbjahres (jeweils 1. September bis 28. Februar und 1. März bis 31. August) bei Grundpfandrechten als Kreditsicherheiten enthalten. Die Meldungen beruhen auf den Berichten der Experten des Runden Tisches Grundpfandrechte beim vdp, die zweimal jährlich zusammenkommen. Mitgliedsinstitute können diese Berichte nutzen, um nachzuweisen, dass sie die Rechtsentwicklung bei eigenkapitalentlastenden grundpfandrechtlichen Sicherheiten im Ausland verfolgen (Art. 194, 209 CRR). Am 5. Oktober 2016 gab die EZB bekannt, dass unbesicherte Bankschuldverschreibungen einschließlich solcher, die aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) zur Erfüllung der MREL- und TLACVorgaben durch eine gesetzliche Regelung nachrangig zu anderen vorrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gestellt wurden (statutory subordination), ihre EZB-Fähigkeit nicht verlieren. Somit sind deutsche unbesicherte Bankschuldverschreibungen vorerst auch über den 1. Januar 2017 hinaus notenbankfähig. Ab diesem Datum begrenzt die EZB den Anteil dieser Assetklasse auf 2,5% (vorher 5%) der von einem Finanzinstitut als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte. Anleihen, die nur oder ergänzend zur gesetzlichen Regelung auch eine entsprechende Nachrangigkeitsregelung in den Anleihebedingungen enthalten (contractual subordination) werden nicht mehr notenbankfähig sein. Eine Überarbeitung der Zulassungskriterien soll im Verlauf des Jahres 2017 erfolgen und zwar in Abhängigkeit davon, inwieweit es gelingt, weitere Fortschritte bei einer EU-weiten Harmonisierung der Gläubigerhierarchien zu erzielen. Aus mehreren Instituten sind wir nun darauf hingewiesen worden, dass es auch einen Bedarf dafür geben kann, mit Berichten zur Rechtsentwicklung in Deutschland die Verfolgung der Rechtsentwicklung bei deutschen Grundschulden nachzuweisen. Die vdpExpertise GmbH wird daher in Abstimmung mit dem vdp entsprechende Berichte künftig auch für Deutschland anbieten. Die Mitgliedsinstitute erhalten das Bestellformular dafür per vdp-Rundschreiben. Grundsätzlich ist der Bezug der Berichte aber auch für andere Banken möglich. Swen Prilla, [email protected] Andreas Luckow, [email protected] 9 Infobrief Q4.2016 vdp Mitgliedsinstitute Der Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) vertritt gegenwärtig 42 Mitglieder. Als Repräsentant seiner Mitgliedsinstitute nimmt der vdp die Interessen der Pfandbriefbanken gegenüber nationalen und europäischen Entscheidungsgremien sowie gegenüber einer breiteren Fach öffentlichkeit wahr. Als Spitzenorganisation der deutschen Pfandbriefbanken unterstützt der vdp seine Mitglieder außerdem mit hochspezialisierten Geschäftslösungen. Das Know-how des vdp ist auf die spezifischen Anforderungen der Pfandbriefemittenten – den Pfandbrief und das deckungsfähige Kreditgeschäft – zugeschnitten. Der vdp fördert die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsinstitute durch gezielte Lobbyaktivität in der Kapitalmarkt- und Steuerpolitik sowie in allen politischen Bereichen, die für das Pfandbriefgeschäft relevant sind. Er betreut seine Mitgliedsinstitute zudem in regulatorischen Fragestellungen und vertritt diese gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der Group Governance werden in den Verbandsgremien Informationen und Erfahrungen aus den Mitgliedsinstituten ausgetauscht, aufbereitet und zu Marktstandards entwickelt. Der vdp bietet seinen Mitgliedsinstituten darüber hinaus Geschäftslösungen, die das besondere Kredit- und Emissionsgeschäft der Pfandbriefbanken unterstützen. Die Geschäftsaktivitäten der vdp-Mitglieder profitieren von der anerkannten Expertise, der umfassenden Vernetzung und den gut eingeführten Kommunikationsinstrumenten des vdp. 10 Infobrief Q4.2016 vdpPfandbriefAkademie-Veranstaltungskalender Q4.2016/Q1.2017 8. November 2016 Frankfurt am Main Transparenzangaben nach § 28 PfandBG und mehr – Ein Überblick Aus verschiedenen Perspektiven werden unterschiedliche Anforderungen an die Transparenz von Pfandbriefen gestellt. Aus regulatorischer Sicht gewinnt das Thema Transparenz im Zusammenhang mit der diskutierten Harmonisierung der Covered-Bond-Regime im Rahmen der Kapitalmarktunion in der EU an Bedeutung. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/transparenzangaben-nach-28-pfandbg-und-mehr-ein-ub/detail/ 24. November 2016 Berlin 9. vdp-Treuhänder-Seminar Das 9. vdp-Treuhänder-Seminar richtet sich an Treuhänder, ihre Stellvertreter und die Vertreter der Pfandbriefbanken, die mit treuhänder-/deckungsspezifischen Fragestellungen betraut sind. Erfahrene Referenten informieren über praxisrelevante Themen und aktuelle Entwicklungen zur Treuhändertätigkeit sowie über Neuerungen im PfandBG. Bereits der Vorabendempfang bietet Gelegenheit für den intensiven Austausch. Nähere Informationen unter https://vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/9-vdp-treuhander-seminar/detail/ 20. bis 21. Fachberater Private Baufinanzierung – Modul I und II Januar 2017 Der neue 4-tägige Lehrgang vermittelt die gesetzlich geforderten Kenntnisse zur Erlangung des Sachkunde- Frankfurt am Main #nachweises nach ImmoDarlSachkV. Er wendet sich an bereits in der Immobilienfinanzierung für Verbraucher tätige Bankmitarbeiter, die vorhandene Kenntnisse ergänzen und/oder ihr Fachwissen aktualisieren müssen. Themen der ersten beiden Module werden der Immobilienmarkt, die Wertermittlung sowie das Grundbuchund Hypothekenrecht sein. Weitere Informationen finden Sie bitte unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/fachberater-private-baufinanzierung/detail/ 10. bis 11. Fachberater Private Baufinanzierung – Modul III und IV Februar 2017 Der neue 4-tägige Lehrgang vermittelt die gesetzlich geforderten Kenntnisse zur Erlangung des Sach- Frankfurt am Main kundenachweises nach ImmoDarlSachkV. Themen der letzten beiden Module sind die Neuregelungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Finanzierungstechnik, Bausparen, Versicherungen, staatliche Förderinstrumente sowie die Verwertung. Nähere Informationen unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/fachberater-private-baufinanzierung-vdp-modul-iii-/detail/ 17. März 2017 Frankfurt am Main Vorbereitung auf die Deltaprüfung von CIS HypZert (S) auf CIS HypZert (F) Die beiden Seminartage bereiten Sie gezielt auf die Anforderungen der Delta-Prüfung von CIS HypZert (S) zu CIS HypZert (F), also zum Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke vor. Unter Berücksichtigung Ihres beruflichen Hintergrunds erfahren Sie, wie Sie sich vorbereiten müssen und erhalten Informationen zu Inhalten und Ablauf der Prüfung. Weitere Informationen unter https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/vorbereitung-auf-die-deltaprufung-von-cis-hypzert-/detail/ 23. bis 25. Training Course “Determination of Mortgage Lending Value” März 2017 The Training Courses in English language prepare for the certification examination for real estate valuers HypZert Berlin for Mortgage Lending Value CIS HypZert (MLV). This certification is addressed to valuers who have already been working for several years in the valuation of property in other countries except Germany, who already hold an acknowledged title regarding the determination of market values, and who would now like to obtain an additional qualification in the field of mortgage lending valuation. These training courses are offered exclusively by the vdpPfandbriefAkademie. Part II will be held from 27-29 April 2107. Further information: https://www.vdppfandbriefakademie.de/de/events-app/determination-mortgage-lending-value-2017-part-ii/detail/ 11 Infobrief Q4.2016 vdp-Veranstaltungskalender Q4.2016 27./28. Oktober München 14. November Berlin 20. Central European Covered Bond Conference Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Hafner. vdp/UNECE Konferenz „Housing Finance, Markets and Structures“, Berlin Der vdp lädt gemeinsam mit der United Nations Economic Commission for Europe Real Estate Market Advisory Group zu einer Konferenz ein, in der Aspekte des Wohnungsmarkts und der Wohnbaufinanzierung in Deutschland und weiteren europäischen Ländern diskutiert werden. Eine nachhaltige Wohnungspolitik mit dem Ziel angemessenen Wohnraum für jedermann zu schaffen, ist eine vordringliche Aufgabe der europäischen Länder. Nähere Informationen finden Sie hier, Fragen zur Konferenz beantwortet Andreas Luckow, [email protected]. 1. Dezember Berlin 2. Dezember Berlin vdp-Jahresempfang Der traditionelle Empfang der Pfandbriefbanken in Berlin für geladene Gäste! afme/vdp Covered Bonds Conference Berlin 2016 Die Halbtageskonferenz bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Marktentwicklungen und regulatorischen Neuerungen sowie einen Ausblick auf die prägenden Faktoren des Covered Bond Marktes in 2017. Details der Agenda und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der event website. Qualität mit Tradition: Der Pfandbrief ist auch in unruhigen Zeiten eine besonders solide Anlage. Seine ausgezeichnete Bonität und seine stabilen Renditen werden von Investoren im In- und Ausland geschätzt. Vor allem das strenge Pfandbriefgesetz stellt sicher, dass der Pfandbrief die Benchmark am Covered Bond Markt bleibt. w w w. p f a n d b r i e f. d e 12 Herausgeber: Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V., Berlin, Georgenstraße 21, 10117 Berlin, Redaktion: Christian Walburg E-Mail: [email protected] f e i r b o f In gAb .2 e Q3 e u ts nd d cher P fb a n ken B e r li e . V., n r tsche . s deu se e i d e n sw erdiente Some-s er, rba r Lesartal u ieavg sgabe d es Vne, sehr geienhrtt eq d re dT u r te k e A m tuelle Au t, einen he seri ett k n eine r a n ewslSehr geekhrteenLe ersc efmam tdeneslnbnaoch diew, irai,swtiedgeiweowhichtig ist. rktiu N t r e n ri n a D dfb u enn b h Ih n nten e e rf f ic fa te e t e l P it w e i te dbr bevorIfünrfdoenebgrinint, möch lezgeun. eDarrihnfaund seine Edmbrief.d ewegung. Pfan p eb g rie erz rin B . fan en vdmerpaIneufosnbritelfsicahnssufüHnr den Pfafndwb ww.p s UmfeldrbdleeibrtFraligcehdes rVedas a rfo die u a f vo D p Um d f w a d , t. v ö s re h e r g nicer“ esonde h wie e ch n f da c u u h a V a u a ic n k n rl d t r l lic en ah slet d insb hritte rrsch der un tersc seine geB Anmen mangeltNesetrwaw behe r in ank d un zone e. 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Juli 2016 Ihr nken mitt hrer iefba Tolck tsfü ndbr Jens chäf Basel IV – Die unterschätzte Gefahr, Jens Tolckmitt, FAZ vom 28.07.2016 r pfa tges sche t haup u e dd rban Basel IV stellt für das Geschäftsmodell spezialisierter Immobilienfinanzierer eineveHerausforderung dar, Immobilien & Finanzierung 17, 2016: Interview Dr. Louis Hagen und Jens Tolckmitt 1 M E QU Neuerscheinungen/Veröffentlichungen ADE IN G
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