Medieninformation Sächsisches Staatsministerium des Innern Ihr Ansprechpartner Andreas Kunze-Gubsch Durchwahl Telefon +49 351 564 3040 Telefax +49 351 564 3049 [email protected]* 22.07.2016 Über 2 Millionen Euro für Dresden Ulbig: „Wertvolle Impulse für Dresdner Quartiere“ Innenminister Markus Ulbig hat heute dem Oberbürgermeister der Stadt Dresden, Dirk Hilbert, vier Fördermittelbescheide aus dem BundLänder-Programm „Soziale Stadt“ übergeben. Diese sind für die Gebiete „Gorbitz II“, „Dresden-Prohlis“, „Dresden-Wohngebiet Am Koitschgraben“ und „Nördliche Johannstadt“ vorgesehen. Die Gesamtsumme für die vier Bescheide beträgt 2.106.000 Euro. Innenminister Markus Ulbig: „Die Landeshauptstadt wird mit drei Fördergebieten neu ins Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Dresden kann damit wichtige städtebauliche Investitionen und soziale Projekte in den verschiedenen Stadtteilen angehen und wertvolle Impulse für eine erhöhte Lebensqualität im jeweiligen Quartier setzen.“ Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Dresden ist eine wachsende Stadt. Das ist eine große Chance für bislang städtebaulich und sozial benachteiligte Wohngebiete. Wir brauchen Wohnraum, eine funktionierende Infrastruktur und ein nachbarschaftliches Miteinander in allen Stadtteilen. Die Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm 'Soziale Stadt' sind für uns ein wichtiger Baustein, um die großen Plattenbausiedlungen zu lebens- und liebenswerten Stadtvierteln wachsen zu lassen. Dazu gehören vielfältige Kultur- und Freizeitangebote, Orte der Begegnung für Jung und Alt, ein attraktives Wohnumfeld - kurz alles, was man braucht, um sich in seinem Quartier wohlzufühlen.“ Die Fördergebiete „Gorbitz II“, „Dresden-Prohlis“ und „DresdenWohngebiet Am Koitschgraben“ werden in diesem Jahr neu in das Städtebauförderprogramm aufgenommen. Fördergebiet „Gorbitz II“: Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smi.sachsen.de Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8,9, 11 und 13. Haltestelle Carolaplatz. * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Beim Gebiet „Gorbitz II“ geht es hauptsächlich um die Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Dazu zählen die Kindertagesstätten „Sachsenspatzen“, „Gorbitzer Früchtchen“ und „Gorbitzer Sonnenland“. Am ehemaligen Schulstandort Ginsterstraße soll ein Sportkomplex entstehen. Aus dem Bund-Länder-Programm gibt es 690.000 Euro für die geplanten Maßnahmen. Fördergebiet „Dresden-Prohlis“: Für das Fördergebiet „Dresden-Prohlis“ sind verschiedene Maßnahmen geplant. Das „Bürgerhaus Prohlis“ soll ebenso saniert werden wie der Ballspielplatz an der 120. Grundschule und das Hallen- und Freibad. Hinzu kommt die Gestaltung von Freiflächen im Quartier. 634.000 Euro stehen für diese Projekte bereit. Fördergebiet „Dresden-Wohngebiet Am Koitschgraben“: Im Wohngebiet Am Koitschgraben steht schwerpunktmäßig die Sanierung von öffentlichen Gebäuden im Vordergrund. Beispiele hierfür sind die Sanierungen der Kindertagesstätte „Rudolf-Bergander-Ring“, der 128. Grundschule, des Jugendhauses P.E.P. und des Hauses der Begegnung. Aus dem Bund-Länder-Programm gibt es 782.000 Euro für dieses Fördergebiet. Fördergebiet „Nördliche Johannstadt“: Das Gebiet befindet sich seit dem Programmjahr 2014 in der Städtebauförderung. Die bereits in Umsetzung befindlichen beziehungsweise geplanten Maßnahmen umfassen etwa die Errichtung eines Stadtteilhauses sowie den Bau der Turnhalle und die Neugestaltung der Außenanlagen an der 102. Grundschule „Johanna“. Der Böhnischplatz wird ebenfalls neu gestaltet. Die „Schokofabrik“ erfährt eine Sanierung. Die Bund-Länder-Finanzhilfen für dieses Gebiet liegen im Programmjahr bei 358.000 Euro. Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“: Das Förderprogramm „Soziale Stadt“ unterstützt sächsische Städte bei der Planung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadtquartieren, deren Bewohner wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind. Es verfolgt einen integrierten Ansatz, der Bewohner und lokale Akteure einbezieht. Darüber hinaus ist neben den investiven Maßnahmen eine Bündelung begleitender Maßnahmen mit Förderungen aus anderen Fachbereichen gewünscht. Diese soll zu einer Nachhaltigkeit und Verstetigung der Investitionen beitragen. Seite 2 von 2
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