Bayern-Österreich: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

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BAYERN-ÖSTERREICH
Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2014 das
neue Kooperationsprogramm zwischen Österreich und Bayern
2014-2020 genehmigt. Unter dem offiziellen Namen „Interreg
V-A Österreich –Deutschland/Bayern“ stehen dem Programm
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EUFördermittel in Höhe von rund 54,5 Millionen Euro für die
Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten zur
Verfügung.
Mit dem neuen Kooperationsprogramm „Interreg V-A
Österreich – Deutschland/Bayern 2014-2020“ werden
grenzübergreifende Kooperationen von Partnern aus Bayern
und Österreich gefördert. Dadurch soll auch in den
kommenden Jahren die Bewältigung gemeinsamer
Herausforderungen im Grenzraum ermöglicht und ein Beitrag
zur Schaffung eines gemeinsamen Lebens-, Natur- und
Wirtschaftsraumes geleistet werden.
Einer der Schwerpunkte des Programms liegt auf der
Forschungs- und Technologieentwicklungstätigkeit von
Unternehmen – vor allem von KMU – und Hochschulen. Ein
wesentlicher Aspekt ist dabei die Förderung der verstärkten
Kooperation von Unternehmen mit universitären und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen und damit einer
effizienteren Umsetzung von Wissen in innovative Produkte,
Verfahren und Dienstleistungen. Der Kultur-, Natur- und
Lebensraum soll auch in Zukunft nachhaltig touristisch genutzt
und die Biodiversität im Grenzraum bewahrt werden. Mit der
Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und
Verwaltungsfragen sowie von grenzüberschreitenden
Kleinprojekten sollen vorhandene Barrieren zwischen den
beiden Mitgliedsstaaten weiter reduziert und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden.
Monika Schrempf
Telefon: 089 2162-2391
Telefax: 089 2162-3391
E-Mail:
monika.schrempf(at)stmwi.bayern.d
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Programm-Homepage
Interreg Bayern-Österreich
Bei einer Auftaktveranstaltung im Frühjahr 2015 wird der
offizielle Startschuss für das Programm „Interreg V-A
Österreich – Deutschland/Bayern“ fallen. Neben
Forschungseinrichtungen, öffentlichen Körperschaften und
Interessensvertretungen können erstmals auch Unternehmen
Förderempfänger sein. Von den genehmigten Kosten können
voraussichtlich bis zu 75% aus dem Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung kofinanziert werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
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Drei thematische Prioritätsachsen kennzeichnen die
Programmstruktur:
1. Verbreiterung und Verbesserung der
grenzüberschreitenden Kapazitäten in Forschung,
Entwicklung und Innovation (EU-Förderung € 19,28
Mio.)
2. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung
der Ressourceneffizienz (EU-Förderung € 16,73 Mio.)
3. Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und
Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit
zwischen Bürgern und Institutionen (EU-Förderung €
15,21 Mio.)
Bayerisch-österreichisches Fördergebiet
Fördergebiet in Bayern
In Bayern erstreckt sich das Fördergebiet über die Landkreise
Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land,
Deggendorf, Freyung-Grafenau, Dingolfing-Landau, GarmischPartenkirchen, Landshut, Lindau (Bodensee), Miesbach,
Mühldorf am Inn, Oberallgäu, Ostallgäu, Passau, Regen, RottalInn, Rosenheim, Traunstein, Unterallgäu und WeilheimSchongau sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten
(Allgäu), Landshut, Memmingen, Passau und Rosenheim.
Fördergebiet in Österreich
In Österreich umfasst das Fördergebiet Außerfern, BludenzBregenzer Wald, Innsbruck, Innviertel, Linz-Wels, Lungau
Mühlviertel, Osttirol, Pinzgau-Pongau, RheintalBodenseegebiet, Salzburg und Umgebung, Steyr-Kirchdorf,
Tiroler Oberland, Tiroler Unterland und Traunviertel.
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