Freizeitprospekt 2016

Urlaub mit Freunden!
Kinder- & Jugendreisen 2016
mit den Jugendkirchen
im Evangelischen Kirchenkreis Soest
Inhalt
Seite
Herzlich Willkommen und Hallo!
3
Jugendkirche Lippstadt
4
Skifreizeit Ischgl (A )
Relax. If you can ...
5
Städtereise Edinburgh (GB)
Entdecke mit uns eine der schönsten Städte Europas
Camp Corse I + II (F) - Jugendfreizeit
Sport und Kultur auf der „Insel der Schönheit“
6
7
Sommerferien 2016
Mit der Jugendkirche Lippstadt Abenteuer erleben
8
Jugendkirche Ense & Werl
9
Himmighausen
Abenteuer in den Osterferien im schönen Lipperland
10
Klip-Klap Tage
11
Christival in Karlsruhe
12
Teen Camp in Warburg-Herlinghausen
13
Bornholm
Auf zur Sonnen-Insel mitten in der Ostsee
Bornholm
Wellen, Sand und Sonne!
14
15
Sommerferien 2016 mit der Jugendkirche Soest
16
Jugendkirche Soest
17
Reisebedingungen
18
Die muss man gelesen haben
Anmeldung, so funktioniert es
22
Anmeldekarte ausfüllen und ab die Post!
23
2
Herzlich Willkommen und Hallo!
Erika Deifuß, Geschäftsstelle
Puppenstr. 3 - 5, 59494 Soest
 0 29 21 - 39 61 51
FAX: 0 29 21 - 39 61 91 51
e-Mail: [email protected]
Michael Aue, Jugendreferent
Mühlenstr. 1, 59555 Lippstadt
 0 29 41 - 7 60 95 02
FAX: 0 29 41 - 7 60 95 03
e-Mail: [email protected]
Thomas Jäger, Jugendreferent
Mühlenstr. 1, 59555 Lippstadt
 0 29 41 - 7 60 95 01
FAX: 0 29 41 - 7 60 95 03
e-Mail: [email protected]
Petra Englert, Jugendreferentin
Ostenhellweg 6, 59494 Soest
 0 29 21 - 347 97 43
FAX: 0 29 21 - 347 98 70
e-Mail: [email protected]
Daniela Fröndt, Jugendreferentin
Ostenhellweg 6, 59494 Soest
 0 29 21 - 347 23 82
FAX: 0 29 21 - 347 98 70
e-Mail: [email protected]
Marc Pauly, Jugendreferent
Paul-Gerhardt-Str. 15a, 59457 Werl
 0 29 22 - 8 38 26 (Di, Do + Fr)
 0 29 38 - 80 88 31 (Mo + Mi)
e-Mail: [email protected]
3
Jugendkirche Lippstadt-Hellweg
Ab ins YOUCA
Unser Jugendcafé lädt
ein:

Einfach mal abschalten

Quatschen und
relaxen

Musik hören


Im Netz surfen
Kochen
DU BIST WILLKOMMEN IM

Technik-Team (Ton und Licht)



Catering-Team
Deko-Team
„Message“-Team
Jugendkirche Lippstadt-Hellweg

Schülercafé-Treff für Mitarbeiter




Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter für:
Arbeit mit Kindern in den Gemeinden
Vorbereitung von Jugendgottesdiensten und Events
Vorbereitung von Jugendfreizeiten, Konfi-Camps und anderen
Unternehmungen
Jugendgottesdienste in der Marienkirche und „on Tour“
Projekte und Seminare
Teamtraining
www.jugendkirche-lippstadt.de
Mühlenstr. 1, 59555 Lippstadt
Michael Aue: 02941/760 95 02
[email protected]
Thomas Jäger: 02941/760 95 01
[email protected]
Fax: 02941/760 95 03
Skifreizeit Ischgl (A)
Relax. If you can...
Skigebiet Ischgl/Samnaun, d.h.: 238 bestens präparierte Pistenkilometer, 44 moderne Bergbahnen und Lifte. Grenzenloses Skivergnügen und Schneesicherheit von November bis Anfang Mai.
Ob Boarden oder Skifahren, ob Jumps in Funparks oder Freeriden im
Powder abseits der Pisten – wer nicht genug bekommt, nimmt sich einfach noch mehr. Im Schlaraffenland für Winterhungrige ist Urlaub mehr als
einfach „nur“ Skifahren in Tirol. Hochmoderne Sesselbahnen und sogar
eine Seilbahn mit Doppelstockkabinen bringen jeden wohin er will. Vom
Anfängergelände mit breiten Skipisten bis zu anspruchsvollen Steilhängen
ist alles geboten. Schnell, bequem und fast ohne Wartezeiten - dank
Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik. Wer gerne Grenzen überschreitet, nimmt einfach die Ski - und fährt von Österreich bis in die
Schweiz: Mit dem gemeinsamen Skipass des österreichischen Ischgl und
des schweizerischen Zollparadieses Samnaun erschließt die SilvrettaArena ein hoch gelegenes, schneesicheres Wintersportparadies.
Wieder residieren wir in einem Selbstversorger-Haus. Morgens gibt es ein
reichhaltiges Frühstücksbuffet und für die Piste kann sich jeder sein
Lunchpaket selbst zusammenstellen. Am Abend kochen wir entweder
selbst, lassen Pizza kommen oder gehen zusammen in ein Restaurant.
Bei der Anmeldung bitte unbedingt angeben, ob Ski– oder Snowboardfahrer, ob Könner, fortgeschrittener Anfänger oder absoluter Anfänger. Hilfreich wäre es auch zu wissen, ob die Ausrüstung geliehen werden muss.
Bitte alles auf der Rückseite vermerken! Teamer, die ihre Bretter beherrschen stehen mit Rat und Tat zur Seite!
Die Reise erfolgt mit Kleinbussen, die vor Ort bleiben! Es stehen nur 18
Plätze zur Verfügung, eine schnelle Anmeldung lohnt sich! Ein Vortreffen im Januar wird ausführlich über die Freizeit informieren.
Ort:
Kappl, Skigebiet Ischgl/Samnaun
Termin:
19. bis 26. März 2016
Teilnehmer/innen: 18 Jugendliche von 13 bis 18 Jahre
Preis:
Leistungen:
Leitung:
420,00 €, Skipass 155,00 € (bis 16
Jahre , ab 17: 230,00 €)
siehe Seite 18
Ski– und Snowboardbegleitung
Thomas Jäger und Team
5
Städtereise Edinburgh
Entdecke mit uns eine der schönsten Städte Europas
Willkommen in Edinburgh, der beeindruckenden Hauptstadt
Schottlands, wo sich jahrhundertealte Geschichte in unvergesslichem Rahmen mit einer lebhaften, weltoffenen Atmosphäre vereint. Explore this amazing town!
Unsere Reise
In weniger als zwei Stunden erreichen wir mit dem Flugzeug unser Ziel. Den Großteil der Tage verbringen wir in der altehrwürdigen und zugleich aufregenden Metropole, die - wie Rom - von sieben Hügeln umgeben wird. Zwei Tagesausflüge mit
Mietwagen werden uns aber auch über Stirling in die südlichen Highlands führen.
Unterkunft
Du wohnst mit vier oder fünf Jugendlichen in einem zentral gelegenen Appartment
eines Studentenwohnheimes, das im Sommer an Touristen vermietet wird. Für ein
gutes Frühstück und einen Mittagssnack sorgen wir selbst, am Abend gehen wir
essen oder werden von schottischen Familien zum Essen eingeladen...
Programm
Zusammen mit Jugendlichen aus Edinburgh entdecken wir die Stadt und das
weltoffene und freundliche Volk der Schotten mit vielen geheimnisvollen Sitten und
Gebräuchen. Die Ausflüge werden sicher zu den Höhepunkten der Reise gehören.
Spracheinheiten
Während dieser Reise soll uns nichts an Schule erinnern. Die Spracheinheiten mit
einem unserer Teamer werden uns auf spielerische leichte Weise helfen, so natürlich wie möglich englisch zu sprechen und im Laufe der Woche werden wir sicher
das ein oder andere Erfolgserlebnis verbuchen können…
Preis/Leistung
Schottland gehört nun wirklich nicht zu den günstigsten Reiseregionen Europas,
aber vergleichbare Angebote anderer Jugendreiseanbieter sind gut im vierstelligen
Bereich, so dass wir ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wir
arbeiten mit einer Congregation der Church of Scotland zusammen, mit der wir in
den letzten Jahren bereits zwei Jugendbegegnungen mit großer Begeisterung
durchgeführt haben. Ausführliche Informationen gibt es bei einem „Info-Vortreffen“,
sobald sich mindestens 15 von euch für diese besondere Reise interessieren.
Ort:
Edinburgh GB - Schottland
Termin:
9. bis 16. Juli 2016
Teilnehmer/innen:
Preis:
18 Jugendliche ab 14 Jahre
ab 760,00 €
Spracheinheiten Englisch inklusive
siehe Ausschreibung
Flugreise
Thomas Jäger und Team
Leistungen:
6
Leitung:
Camp Corse I + II(F)
Sport und Kultur auf der „Insel der Schönheit“
KORSIKA: Insel der Schönheit nennen sie die Korsen
Das Landesinnere ist ein Naturparadies, wie es im übrigen Europa nur noch an
wenigen Stellen anzutreffen ist. 1000 km Küste ermöglichen den Zugang zu einem
erstaunlich klaren Mittelmeer, mal über malerisch gelegenen Sandbuchten, das
nächste Mal über schwer zugängliche Felspartien. So seid ihr auf Korsika am Meer,
in den Bergen und auf dem Lande zugleich.
Campingplatz
Über 1.400 Jugendliche haben in zwölf Jahren unseren Campingplatz Le Sud, etwa
25 km südlich von Ajaccio an der Westküste kennen gelernt. Unser Camp steht auf
einer schattigen Terrasse mit Meerblick! Der ***Platz verfügt über gute sanitäre
Anlagen, einen kleinen Lebensmittelladen und eine Pizzeria.
Zelte
Du wohnst mit zwei, drei oder vier Freunden in neuwertigen Iglu-Zelten mit Stehhöhe. Im gut ausgestatteten Camp findest du ein Küchen- und Gruppenzelt, Bänke
und Tische. Der Blick auf’ das Meer ist inklusive!
Strand
Zwei herrliche Strände und türkisfarbenes Wasser sind in wenigen Minuten erreichbar. Schnapp dir dein Handtuch, die Sonnenbrille, etwas zum Trinken und alles,
was du sonst noch für deinen Traumbeachtag brauchst!
Sport
Du wolltest schon immer einmal im Neoprenanzug durch eine Schlucht schwimmen, klettern, rutschen und springen? Dann solltest du dir das Canyoning nicht
entgehen lassen, aber auch die Kayak-Tour auf dem Meer oder der Hochseilgarten
mit neun Parcours haben es in sich. Du musst dich nur entscheiden…
Ausflüge und Programm
Bei uns sind alle Ausflüge inklusive! dein Taschengeld kannst du für andere Dinge
ausgeben und verpasst doch nichts! Wie wäre es mit einem Midnight-Shopping in
Ajaccio, während Bands in den romantischen Gassen gute Musik spielen? Auch der
Ausflug nach Porto, durch die Calanche in die Spelunca Schlucht gehört zu den
Highlights. Ein unvergessliches Erlebnis wartet auf dich…!
Ort:
Termin:
Teilnehmer/innen:
Preis:
Korsika (F)
Camp I: 17. bis 30. Juli 2016
Camp II: 28. Juli bis 12. August 2016
Camp I: max. 35 Jugendliche ab 14 Jahre
Camp II: max. 30 Jugendliche ab 14 Jahre
Camp I: 560,00 € (Leonie Diers)
Camp II: 580,00 € (Thomas Jäger)
Leistungen:
siehe Seite 18
Leitung:
Leonie Diers, Thomas Jäger & Team
7
Sommerferien 2016
Zuhause bleiben und die Zeit totschlagen das muss nicht sein!
Mit der Jugendkirche Abenteuer erleben
Die Mitarbeiter der Jugendkirche Lippstadt haben sich ein Ferienprogramm
ausgedacht, das von abenteuerlicher Action, kreativen
Gestalten bis zu ruhigen Naturerlebnissen reicht.
Kanadier-Tour auf der Lippe
Spaß und Action auf dem Wasser! Wir bieten eine Kanadier
-Tour auf der Lippe an. Anschließend Grillen und Lagerfeuer. Für Jugendliche ab 14 Jahren.
Termine: Mittwoch, 13. Juli u. Mittwoch 03. August jeweils
von 14 bis ca. 21 Uhr—Kosten mit Verpflegung: 8,00 €
Betreutes Bogenschießen
Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren bieten wir die Möglichkeit unter Aufsicht das Bogenschießen zu lernen.
Termine: Freitag, 15. Juli von 14 bis 18 Uhr und am
Dienstag, 26. Juli, 14 bis 18 Uhr —
Kosten mit Verpflegung: 4,00 €
Kreativ mit Holz und Farbe
Drei Tage lang bauen wir verrückte
Kunstwerke aus „buntem Holz“, welche euren Garten verschönern und euch und euren Eltern einen gemütlichen Platz zum
Chillen garantieren. Termine: 19., 20. u. 21. Juli von 10 bis
16 Uhr—Kosten mit Verpflegung: 9,00 €
Kochkurs mit gutem Geschmack auch am Lagerfeuer
Kochen macht Spaß und schafft gute Gemeinschaft. Wir
werden zwei Tage miteinander leckere Rezepte ausprobieren und diese mit ausgewählten Gästen unter dem Motto:
„Dinner for Friends“ genießen und bewerten!
27. u. 28. Juli von 12 bis ca. 18 Uhr. Kosten ca. 12,00 €
Wander– und Actiontour imTeutoburger Wald
Wandern und Jugendliche – das passt nicht zusammen, zumindest wenn man auf
die Häufigkeit schließt, mit der Jugendliche wandern
gehen. Jugendliche spielen am Computer, hängen gern
rum und sehen fern! Aber was ist mit Abenteuer und
Freiheit in der Natur? - Na klar! Kein Problem! - Dann
los und komm mit auf unsere gemeinsame Tour. Wir
besuchen den Kletterpark in Bielefeld am Johannisberg
und gehen auf Schatzsuche mit Hilfe unserer GPS Geräte.
Zelte, Schlafsäcke und schweres Gepäck brauchst du nicht zu tragen, unser Begleitfahrzeug transportiert die schweren Sachen.
Termin: 16. bis 18. August 2016 — Kosten: ca.: 55,00 €
———————————————————————————————————————————————————————————————-
In den Sommerferien ist das JugendCafe (YouCa) geöffnet!
Bitte entnehmt die aktuellen Öffnungszeiten unserer Homepage:
www.jugendkirche-lippstadt.de
oder
Facebook: https://www.facebook.com/JuKi.Lippstadt
Anmeldungsformular
siehe Homepage
oder über den Postweg an:
8
Preis:
Angebot:
Leitung:
www.jugendkirche-lippstadt.de
Jugendkirche Lippstadt
Sommerferien 2016
Mühlenstraße 1
59555 Lippstadt
siehe oben
Bitte das Freizeitangebot angeben
Michael Aue & Team
Jugendkirche Ense & Werl
Jugendgottesdienste - SprechStunde Offene Treffs: OMNIBUS Ense - JugendCafé Werl - Mitarbeiterschulungen - Musikarbeit: Gitarren & Bass Workshops Band
GEGENWIND
JuCa-Studio -Ton- & Lichttechnik - KUProjekte
und
KU-Freizeiten
Cocktailbar
KATERFREI
Ferienfreizeiten - für Kinder und
Jugendliche
Erlebnispädagogische
Angebote: Klettern - Kanufahren Bogenschießen
Jugendkultur:
Konzerte - Filme - Kinderfeste - Disco‘s Leseabende - Theater - und vieles mehr
Www.Jugendkirche-ense-werl.de
9
Himmighausen
Märchen
Sagen
Abenteuerund
in den
Osterferien
im schönen Lipperland
Sechs abenteuerreiche Tage bei denen ihr viel erleben könnt erwarten euch bei unserer Fahrt nach
Himmighausen. Ob Spiele im Haus
oder Aktivitäten an der frischen
Luft, für Langeweile bleibt euch keine Zeit. Gemeinsam werden wir bei
einem bunten Programm viele tolle
Sachen erleben, bei denen Spaß
garantiert ist. Spannende Abenteuer werden wir unter anderem bei
einer Nachtwanderung und einem
Tagesausflug erleben. Die Bildungsstätte Himmighausen liegt im Kreis Höxter und bietet viel
Freiraum für Unternehmungen in
der Natur. Wir werden gemeinsam mit einem Bus dorthin und
auch wieder zurück fahren. Im
Freizeitheim werden wir rundum
versorgt. Wohnen werden wir in
Mehrbettzimmern. Im Haus haben wir außerdem einen eigenen Gruppenraum, der auch in
eurer Freizeit zum Malen, Basteln oder Spielen genutzt werden kann.
Ort:
Termin:
10
Jugendbildungsstätte Himmighausen
19. bis 24. März 2016
Teilnehmer/innen:
von 8 bis 14 Jahren
Preis:
150,00 € (Rabatt für Geschwister)
Leistungen:
siehe Seite 18
Leitung:
Niklas Gudd & Team
Klip-Klap-Tage
…finden in diesem Jahr
in dem Freizeitheim Marienhof
in Hagen statt.
Der Marienhof bietet eine große Wiese, eine Kletterwand
und viel Wald. Außerdem gibt es die Möglichkeit Tischtennis und Kicker zu spielen. Die Zimmer können zu dritt oder
zu viert belegt werden.
Der Tag startet nach dem Frühstück mit der Kinderbibelwoche. Nach dem Singen gibt es interessante Geschichten,
die mit dem Leben und dem Glauben zu tun haben. In
Kleingruppen wird das Ganze durch Gespräche und einen
kreativen Teil noch vertieft. Am Nachmittag finden dann
verschiedene Gruppen- und Waldspiele statt.
Traditionell findet auch wieder ein Tagesausflug statt, mit
viel Spaß und Action. Da
ist für jeden was dabei!
Wir freuen uns auf dich!
Ort:
Marienhof in Hagen
Termin:
18. bis 24. März 2016
Teilnehmer/innen: Kinder vom 2. bis 6. Schuljahr
Preis:
160,00 Euro
Leistungen:
siehe Seite 18
Leitung:
Annalena Kleineberg, Kira Gadhöfer
& Team
11
Sei dabei, wenn das
Christival 2016 vom
4. - 8. Mai 2016 unter
dem
Motto
"Jesus
versöhnt"
stattfindet!
Dieses
Mal in Karlsruhe.
An vielen Stellen
des Christivals wird
es persönlich werden. Unterschiedliche
Referenten und Referentinnen werden
dich herausfordern, dir neue Impulse
weitergeben und ihre Erfahrungen, die
sie mit dem Thema "Jesus versöhnt" gemacht haben, mit dir teilen.
Es wird Konzerte, Inputs, Seminare und
verschiedene Gottesdienste geben. Speziell für Jugendliche und Junggebliebene.
Und du kannst dabei sein.
Ort:
Termin:
Karlsruhe
4. bis 8. Mai 2016
Teilnehmer/innen: Mindestalter 16 Jahre
Preis und
Anmeldung
Leistungen:
Leitung:
12
Ab Ende Januar auf der Homepage
der Jugendkirche Soest.
Quartier, Frühstück, Tagungsunterlagen, ÖPNV, Hin-/Rückreise
Das Team der Jugendkirche Soest.
Ein langes Wochenende, eine
Sportscheune, eine Zeltstadt,
ein Fußballplatz, eine Lagerfeuerstelle, ein Cafe und eine
Bühne.
Das alles sind Zutaten für ein
TeenCamp.
Dazu kommen Musik, Gespräche, Workshops, Spiele,
kreative Angebote und coole
Jugendgottesdienste.
Da Zelten alleine keinen Spaß macht, bist du nicht
allein. Rund 150 Jugendliche in deinem Alter werden zum Camp erwartet. Dazu kommen dann
noch die Mitarbeiter, die vor Ort alles für dich vorbereitet haben.
Na, gefällt dir die Vorstellung?
Dann bleibt noch die Frage: Bist du dabei?
Ort:
Termin:
Kirchberghof, Kirchberg 5,
Warburg-Herlinghausen
14. bis 17. Mai 2016
Teilnehmer/innen: Teens zwischen 13 und 15 Jahren
Preis:
95,00 €
Leistungen:
siehe Seite 18
Leitung:
Daniela Fröndt, Holger Busch
13
Bornholm (DK)
Auf zur Sonnen-Insel Mitten in der Ostsee
Es ist wieder soweit! Im Sommer 2016 könnt ihr mit uns
etwas ganz Besonderes erleben!
Dieses Jahr treibt es uns auf die
wunderschöne Insel Bornholm
nach Dänemark,
auch „Sonnen-Insel“ genannt.
Echte Abenteuer, wie bei Michel aus Lönneberga sind
garantiert. Sowohl in unserem
Ferienhaus, als auch außen
findet sich viel Platz, um einen perfekten Sommer zu
verbringen.
Das Programm ist abwechslungsreich gestaltet und bietet
Spaß und Action für jeden.
Wenn du Lust auf Spiel, Spaß und
eine tolle Gruppe hast, dann melde
dich bei uns.
Wir sehen uns in Dänemark!
Ort:
Haus Bethesda, Bornholm, DK
Termin:
18. Juli bis 1. August 2016
Teilnehmer/innen: 14 Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren
14
Preis:
540,00 €
Leistungen:
Leitung:
siehe Seite 18
Carla Heidbüchel & Team
Bornholm (DK)
Wellen, Sand und Sonne!
Auf geht‘s zur Sonnen-Insel mitten in der Ostsee
So nennen die Dänen ihre Insel, die weiter weg von Dänemark
liegt als von Schweden, Polen oder der deutschen Insel Rügen.
Bornholm ist unser Freizeitziel im Jahr 2016.
Die 40 mal 30 km große Insel ist landschaftlich abwechslungsreicher als die anderen Teile Dänemarks. Den Norden säumen Felsenküste aus Granit, wie in Schweden und Norwegen und im
Süden breiten sich Strände und Dünen aus wie an der Nordsee.
Der dünenreiche Sandstrand mit dem Namen "Dueodde" reicht
über die gesamte Südspitze der Insel, die viele Möglichkeiten für
eine aktive Freizeitgestaltung bietet.
Direkt an diesem Strand liegt das Haus „Bethesda", auf einem
großen Privatgrundstück mit Fußball- und Beachvolleyballfeld
unter schattenspendenden Kiefern. Vom Speisesaal und der
Terrasse aus haben wir Aussicht auf Wellen, Sand und Sonne!
Das Haus bietet uns Aufenthaltsräume, Speiseaal, eine Selbstversorger-Küche und Mehrbettzimmer. Wir werden in einem modernen Reisebus die Fahrt nach Bornholm antreten.
Wie gewohnt kannst du dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Spiel, Sport und Spaß freuen.
Meld dich an und du verbringst 14 unvergessliche Tage
an der Ostsee mit vielen netten Leuten.
Ort:
Haus Bethesda, Bornholm, DK
Termin:
18. Juli bis 1. August 2016
Teilnehmer/innen: 30 Jugendliche ab 12 Jahren
Preis:
540,00 €
Leistungen:
siehe Seite 18
Leitung:
Petra Englert, Marc Pauly & Team
15
Sommerferien 2016
mit der Jugendkirche Soest
Du hast noch keine Ahnung was du in den Sommerferien machen möchtest?
Freizeiten sind nicht dein
Ding?
Aber nur rumsitzen willst du auch nicht?
Du wolltest schon immer mal wissen was man
hier in der Nähe Spannendes machen kann?
Dann bist du genau richtig.
Wir wollen in den Sommerferien mal schauen
was in der Börde so machbar ist.
Zum Beispiel:






Klettergarten
Kanu fahren
GeoCaching
Trekking und Übernachtungen im Wald
Kochen überm Lagerfeuer
Übernachtung in der Jugendkirche

CityBound

Juggern

Spiele quer durch die Stadt
Das wird ein toller Sommer!
16
Info´s:
Orte, Termine,
Preise und Anmeldungen nach den
Osterferien
auf www.jugendkirche-soest.de
Leitung:
Daniela Fröndt und Team
Damit
du auch zwischen den Freizeiten
coole Dinge erlebst, gibt es viele
Möglichkeiten in der Jugendkirche, an denen du
teilnehmen kannst :
Bei uns kannst du
vieles entdecken,
ausprobieren und
mitgestalten:
Traineekurs
Jugenddisko
Gottesdienste
Mitarbeiteraktionen
Kreativangebote
und vieles
Jeden ersten Sonntag im Monat
feiern wir den HUGO, unseren
Jugendgottesdienst, um 18 Uhr.
Ostenhellweg 6, in Soest
Bandarbeit
Konfiprojekte
Praktikum
Freizeiten
Workshops
andere…
Mit noch vielem mehr und
immer aktuell findest du
uns unter:
www.jugendkirchesoest.de
Oder auf facebook!
Wir freuen uns auf
dich!
17
Reisebedingungen 2016
für Freizeiten
des Evangelischen Kirchenkreises Soest, K.d.ö.R.
1. Mit der Anmeldung wird dem Evangelischen Kirchenkreis Soest als
Veranstalter der Ferienfreizeit der Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und
Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich
angeboten.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem
Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem
Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit der Übersendung einer
Teilnahmebestätigung an den Anmeldenden kommt der Reisevertrag
zustande. Sollte die Freizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme
sonstige Gründe entgegen stehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.
2. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens aber €
50,00 pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens eine Woche
nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters fällig. Der restliche Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens vier Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit
fällig. Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters (wird mit der Reisebestätigung bekannt gegeben) zu leisten.
3. Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte
und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung
sowie dieser Bedingungen.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit
obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht
über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt,
dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich
ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen mitzuteilen.
Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese
nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle
der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den
Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt,
davon in Kenntnis zu setzen.
Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten; er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des
Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Der/die Teilnehmende kann sich bis einer Woche vor Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der
Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und
seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 berechnet.
18
5. Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Reisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt
werden. Die bloße Nichtzahlung des Fahrpreises ist keine Rücktrittserklärung.
Tritt der Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und
Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung
der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:
ab 30 Tage vor Fahrtbeginn:
ab 22 Tage vor Fahrtbeginn:
ab 15 Tage vor Fahrtbeginn:
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn
und bei Nichtantritt der Freizeit:
20 % des Reisepreises
35 % des Reisepreises
55 % des Reisepreises
80 % des Reisepreises
90% des Reisepreises
Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist
oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale
Entschädigung.
6. Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten
a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der
ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.
b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn
erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der
angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den
Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht
an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.
d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen
Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;
e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung
der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Reisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfahrt für den/die Teilnehmende
oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird.
In allen Fällen wird der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag in voller
Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.
7. Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der
Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den
Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich
19
der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung
sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung
des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden
nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende
Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten
in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch
auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
8. Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu
erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter
ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der
Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last.
9. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der
Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei
Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen
(Reiserücktrittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die
mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken
zu mindern.
10. Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder
Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird,
bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist,
sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes
Verschulden trifft.
11. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt
auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter
für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere
Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung
oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen
Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei
Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust
von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/
in verursacht werden.
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Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
12. Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und
evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie
ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist
zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der
Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.
Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu
sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche nach den § 651
c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Anmeldende innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Anmeldende
die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des/der Teilnehmenden und des Anmeldenden verjähren
nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der
Ferienfreizeit.
13. Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der
Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die
Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind.
Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden
ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der
Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder
dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen
Vertrages zur Folge.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist
Soest.
Stand: September 2013
Veranstalter:
Evangelischer Kirchenkreis Soest, K.d.ö.R.
der Superintendent
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Anmeldung
so funktioniert es
Wenn Ihr Fragen habt....
Wenn Ihr an einem Angebot interessiert seid, oder Euch etwas unverständlich erscheint, könnt Ihr in unserer Geschäftsstelle weitere Informationen erhalten. Frau Deifuß, unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle, könnt Ihr montags und mittwochs zwischen 11:00 und 15:00 Uhr
erreichen. Sie kann Euch u.a. erste Informationen zum Buchungsstand
und den Anmeldeformalitäten geben. Die eMail-Adresse, Telefon- oder
FAXnummer findet Ihr auf Seite 3 in unserem Freizeitprospekt.
Wenn Ihr euch anmelden möchtet....
schickt uns das Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wenn Ihr noch keine 18 Jahre alt seid, muss zusätzlich noch ein
Erziehungsberechtigter die Anmeldung unterschreiben. Mit dem Erhalt
unserer schriftlichen Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten
rechtsgültig und verbindlich. Die Anzahlung von 20 % des Reisepreises,
mind. aber 50,00 € pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens
eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung auf das genannte
Konto zu überweisen.
Was im Reisepreis enthalten ist....
Alle Reisekosten (Bus, Bulli, Fähre etc.), Unterkunft (Haus oder Zelte)
und (Camping-) Vollverpflegung, Freizeitleitung, Versicherungen (z.B.
Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung), Programmkosten, soweit die jeweilige Ausschreibung nichts anderes festlegt.
Eine Reiserücktrittsversicherung, die dringend empfohlen wird, muss
extra abgeschlossen werden!
Lest Euch auf alle Fälle die Reisebedingungen genau durch!
Wenn Ihr an einer Freizeit teilnehmt....
laden wir Euch zu einem Vortreffen ein, um uns kennen zu lernen, um
Euch detaillierte Informationen zu geben und das weitere Vorgehen
abzusprechen. Die Teilnahme an diesen Vortreffen sehen wir als verbindlich an.
Wenn das Geld knapp ist....
Du aber unbedingt mit uns fahren möchtest, beraten wir Dich gerne,
wo Du unter welchen Umständen noch Zuschüsse für eine Freizeit bekommen kannst. Geschwisterermäßigung ist auf Anfrage möglich. Dass
diese Anfragen vertraulich behandelt werden, ist für uns selbstverständlich.
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ANMELDUNG
(Bitte genaue Angaben und lesbar in Druckschrift)
Freizeitort:
Seitenzahl:
Freizeittermin:
Name:
Vorname:
Bitte ankreuzen:
Weiblich 
Männlich 
Straße und
Hausnummer:
PLZ:
Wohnort:
Geburtsdatum:
Telefon:
E-Mail Teilnehmer/-in:
E-Mail eines Erziehungsberechtigten:
Schule / Klasse:
Ausbildung / Beruf:
Die Reisebedingungen erkenne ich hiermit an.
Reisebestätigungen mit weiteren Informationen werden versandt, sobald die Freizeit ausgebucht oder mehr als die Hälfte an
Anmeldungen vorliegen.
Falls keine Plätze mehr vorhanden sind, geben wir dieses umgehend bekannt.
Datum:
Unterschrift der Teilnehmenden
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
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Jugendkirchen
im Evangelischen Kirchenkreis Soest
Erika Deifuß
Puppenstraße 3 - 5
59494 SOEST