(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 21.07.2016 Söder stellt „Bayern-Tarif “ vor Mega-Entlastung für Bürger Milliarden- Entlastung für die Bürger: Bayerns Finanzminister Markus Söder hat jetzt Eckpunkte für ein Steuerkonzept vorgelegt, mit dem insbesondere mittlere und kleinere Einkommen um mehr als 10 Milliarden Euro jährlich entlastet werden sollen. Söder sieht sein Konzept „Bayern-Tarif “ als Ausgleich für all jene Arbeitnehmer, die durch Ungerechtigkeiten im bestehenden System über Gebühr belastet würden. Der Finanzminister machte klar: „Die geplanten Maßnahmen sind ein wuchtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit.“ Der „Bayern-Tarif “ sieht von 2019 an deutliche Entlastungen vor: Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, davon profitieren besonders Geringverdiener und Bezieher mittlerer Einkommen. Außerdem sollen die Steuertarife regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden. Dies würde noch einmal eine Entlastung von rund zwei Milliarden Euro jährlich bedeuten, erklärte Söder. Weiterhin aktuell bleibt auch die Forderung nach einer schrittweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis zum Jahr 2030. Um jährlich 0,5 Prozentpunkte soll der Solidaritätszuschlag abgebaut werden. Damit wäre der „Soli“ bis 2030 Geschichte. Und schon 2020 würden Bürger und Unternehmen damit um 1,8 Milliarden Euro entlastet. Söder: „Es reicht jetzt mit dem Thema Soli. “ Im Konzept enthalten ist auch eine neue Eigenheim-Förderung für Familien. Pro Kind soll Familien im Jahr 1.200 Euro Förderung ausbezahlt werden. Diese Förderung erfolgt in den ersten 10 Jahren nach dem Bezug einer erworbenen Familienwohnung. Söder machte klar: „Die Entlastungen sind solide und seriös durchgerechnet.“ Weitere Details des Konzepts sollen auf der Klausur des bayerischen Kabinetts in der kommenden Woche am Tegernsee vorgestellt werden. Beispielrechnungen zur Abflachung des Steuertarifs Ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 23.000 brutto wird um 180 Euro entlastet, bei einem Jahresbrutto von 60.000 Euro wären es 380 Euro. Verheiratete Arbeitnehmer mit einem Kind mit einem Einkommen von 33.000 Euro brutto hätten nach dem „Bayern-Tarif “ 158 Euro mehr in der Tasche. Bei einem Jahresbrutto von 40.000 Euro wären es 300 Euro. Alleinerziehende Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoarbeitslohn von 28.000 Euro zahlen 200 Euro weniger Steuern; bei einem Jahresbrutto von 40.000 Euro fast 300 Euro.
© Copyright 2024 ExpyDoc