Nachbarschaftshelfer - Pflegestützpunkt Kreis Herzogtum Lauenburg

Nachbarschaftshelfer
Wer kann Nachbarschaftshelfer werden?
Das Land Schleswig-Holstein hat festgelegt, dass die Helfer in der Nähe wohnen und
volljährig sein müssen.
Was sind die Aufgaben eines Nachbarschaftshelfers?
Nachbarschaftshelfer helfen mit, den Tagesablauf von Pflegebedürftigen zu strukturieren,
wichtige Fähigkeiten zu aktivieren und erhalten, Abwechslung zu bringen (z. B. Begleiten bei
Einkäufen, Arztbesuchen und Ausflügen). Vor allem bietet die Arbeit der
Nachbarschaftshelfer Hilfe und Entlastung: Für die pflegebedürftige Person selbst
(Hauswirtschaftliche Hilfe z. B), als auch für die Pflegeperson und Angehörigen.
Welche Qualifizierung benötigen Nachbarschaftshelfer?
Personen, die sich als Nachbarschaftshelfer qualifizieren wollen, müssen einen Kurs
„Schulung zum Nachbarschaftshelfer - 20h“ absolvieren. Die Kosten der Schulung werden in
der Regel von der Pflegekasse des Nachbarschaftshelfers übernommen. Personen, die
gleichwertige Erfahrungen oder Kenntnisse in der Versorgung des genannten
Personenkreises vorweisen können (z.B. Nachweis entsprechender beruflicher Tätigkeit),
können sich auch ohne Kurs anerkennen lassen.
Wen darf der Nachbarschaftshelfer betreuen?
Alle Personen mit einer Pflegestufe (PS 0 bis 3), die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit
dem Nachbarschaftshelfer leben, nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert
sind und nicht schon als Pflegeperson dort betreuen. Es dürfen maximal bis zu 40
Stunden Betreuung und Entlastung pro Monat geleistet werden (Betreuung von maximal drei
Personen je Kalendermonat)
Wird Nachbarschaftshilfe vergütet?
Nachbarschaftshelfer und Pflegebedürftige stimmen die Aufwandsentschädigung
miteinander ab. Nach den gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung steht dem
Pflegebedürftigen ein monatlicher Grundbetrag von 104 Euro für solche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen zu.
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Damit können Nachbarschaftshelfer für häusliche Hilfeleistungen mit einem Betrag von bis
zu 8 Euro pro Stunde finanziell entschädigt werden. Für sie wäre eine
Aufwandsentschädigung bis zu 2.400 Euro jährlich im Rahmen des Freibetrages für
ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).
Was muss der Nachbarschaftshelfer beachten?
Es muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegen, eine Meldung mit Nachweis
der Qualifizierung (s.o.) muss der Pflegekasse zukommen, steuerliche Rahmenbedingungen
(Vorruhestand, ALGII Empfänger) sind zu klären.
Wo bekommt der Nachbarschaftshelfer Rat und Unterstützung?
Neben der Pflegekasse informiert der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg unter
Telefon 04542 / 82 65 49 oder im Internet www.pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de,
als auch das „Kompetenzzentrum Demenz“ in Norderstedt unter Telefon: 040 / 60 92 64 20
zu allen Fragen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote,
Modellvorhaben Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen,
ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe (Betreuungsangebotsverordnung – AföVO)
vom 3. Februar 2015
Folgender Kurs wird in Mölln aktuell angeboten:
06.10.16 13.00 – 17.30 Uhr
07.10.16 09.30 – 16.00 Uhr
08.10.16 09.30 – 16.00 Uhr
Anfang 2017 wird ein Kurs im Südkreis geplant.
Anmeldung und nähere Informationen:
Cornelia Hagelstein Tel.: 04542 / 82 65 49
Mail: [email protected]