Eingliederungsvereinbarung

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Erstellt am: 13.07.2016
Eingliederungsvereinbarung
zwischen
und
gültig bis
12.01.2017 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Zie!!_e)
Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit als Teilezurichter/in am-loKaIEfn--~
Arbeitsmarkt (im Tagespendelbereich)
Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Individuelles Coaching
1. Unterstützung
durch
Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote
vorliegen.
Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen
nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB 11 i.
V.m. § 44 SGB 111, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.
V.m. § 44 SGB 111 durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu
Vorstellungsqesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt
wurde.
Das Jobcenter händigt Ihnen einen Gutschein für die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 16
Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB 111 aus. Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch
eine Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.
Das Jobcenter verpflichtet sich zur Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme,
soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
2. Bemühungen
von
Sie verpflichten sich ab Anspruchsbeginn, frühestens ab Zugang des Bewilligungsbescheides
zu den folgenden Eigenbemühungen:
Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von