Seite 1 von 4 Erstellt am: 13.07.2016 Eingliederungsvereinbarung zwischen und gültig bis 12.01.2017 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird Zie!!_e) Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt: Tätigkeit als Teilezurichter/in am-loKaIEfn--~ Arbeitsmarkt (im Tagespendelbereich) Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Individuelles Coaching 1. Unterstützung durch Das Jobcenter unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen. Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB 11 i. V.m. § 44 SGB 111, sofern Sie diese zuvor beantragt haben. Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i. V.m. § 44 SGB 111 durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsqesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt wurde. Das Jobcenter händigt Ihnen einen Gutschein für die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB 111 aus. Die Maßnahme soll Ihre berufliche Eingliederung durch eine Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Das Jobcenter verpflichtet sich zur Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. 2. Bemühungen von Sie verpflichten sich ab Anspruchsbeginn, frühestens ab Zugang des Bewilligungsbescheides zu den folgenden Eigenbemühungen: Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von
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