Lösshof – Tarifordnung 2016

Lösshof – Tarifordnung 2016
Veranstaltungen
Gewünschte Termine sind grundsätzlich zeitgerecht mit dem Lösshof abzustimmen.
Erforderliche Aufbauten (Bühne, Sessel, Tische, etc. ) sind vom Veranstalter unter Aufsicht eines
Mitarbeiters des Lösshofs durchzuführen. Vorbereitungsarbeiten und Demontage der Dekoration
werden zeitlich nicht berechnet.
Für die Benützung
in € inkl. Ust pro Tag
Großer Saal oder Gastgarten
Kurzveranstaltungen bis max. 3 Stunden inkl. Vorbereitung
jede weitere Stunde
280,150,50,-
Kleiner Saal
Kurzveranstaltungen bis max. 3 Stunden inkl. Vorbereitung
jede weitere Stunde
100,50,15,-
Küche
130,70,-
Kochutensilien wie Töpfe, Pfannen, …
Für die Reinigung der Säle, der Küche hat der Veranstalter nach der Benützung bis zur nächsten
Veranstaltung, spätestens aber bis 10.00 Uhr am nächsten Tag zu sorgen.
Falls eine zusätzliche Endreinigung notwendig ist, hat der Veranstalter diese Kosten zu ersetzen.
Für die Ausstattung
Sessel
Tisch
Tischtuch inkl. Reinigung
in € inkl. Ust pro Veranstaltung und Stk
0,30
1,50
3,00
Für die Ausleihung von Geschirr, Besteck, Gläser, u.ä. bzw. technischer Ausstattung wie Licht, Ton,
Video sind die Kosten dafür bei der Geschäftsführung des Lösshofs anzufragen.
Sämtliche geliehene Objekte sind frühestens am Tag der Veranstaltung zu entlehnen und spätestens
bis 10.00 Uhr des nächsten Tages in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Bei Beschädigungen jeder Art am Gebäude sind die Reparaturkosten dem Lösshof zu ersetzen.
Bei sonstigen beschädigten Gegenständen sind die Kosten für eine Neuanschaffung zu ersetzen.