Lösshof – Tarifordnung 2016 Veranstaltungen Gewünschte Termine sind grundsätzlich zeitgerecht mit dem Lösshof abzustimmen. Erforderliche Aufbauten (Bühne, Sessel, Tische, etc. ) sind vom Veranstalter unter Aufsicht eines Mitarbeiters des Lösshofs durchzuführen. Vorbereitungsarbeiten und Demontage der Dekoration werden zeitlich nicht berechnet. Für die Benützung in € inkl. Ust pro Tag Großer Saal oder Gastgarten Kurzveranstaltungen bis max. 3 Stunden inkl. Vorbereitung jede weitere Stunde 280,150,50,- Kleiner Saal Kurzveranstaltungen bis max. 3 Stunden inkl. Vorbereitung jede weitere Stunde 100,50,15,- Küche 130,70,- Kochutensilien wie Töpfe, Pfannen, … Für die Reinigung der Säle, der Küche hat der Veranstalter nach der Benützung bis zur nächsten Veranstaltung, spätestens aber bis 10.00 Uhr am nächsten Tag zu sorgen. Falls eine zusätzliche Endreinigung notwendig ist, hat der Veranstalter diese Kosten zu ersetzen. Für die Ausstattung Sessel Tisch Tischtuch inkl. Reinigung in € inkl. Ust pro Veranstaltung und Stk 0,30 1,50 3,00 Für die Ausleihung von Geschirr, Besteck, Gläser, u.ä. bzw. technischer Ausstattung wie Licht, Ton, Video sind die Kosten dafür bei der Geschäftsführung des Lösshofs anzufragen. Sämtliche geliehene Objekte sind frühestens am Tag der Veranstaltung zu entlehnen und spätestens bis 10.00 Uhr des nächsten Tages in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigungen jeder Art am Gebäude sind die Reparaturkosten dem Lösshof zu ersetzen. Bei sonstigen beschädigten Gegenständen sind die Kosten für eine Neuanschaffung zu ersetzen.
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